1865 / 117 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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In Folge der zwischen Stralsund und Malmoe ein— gerichteten Post«⸗ Dampfschifffahrten, welche in jeder Richtung täg«⸗— lich stattfinden, bieten sich im Zusammenhange mit den Eisen— bahnzügen die Verbindungen auf jenem Wege in nachstehender Weise dar: ;

Richtung aus Deutschland nach Schweden: Aus Berlin per Eisenbahn 5 35 Uhr Nachmittags, Stettin = . 743 Abends, in Stralsund Ankunft 1157 Uhr Abends.

Abfahrt des Dampfschiffes aus Stralsund 37 Uhr früh, Ankunft in Malmoe Mittags. Abgang des Eisenbahnzuges aus Malmoe ? Uhr Nachmittags, Ankunft in Gothenburg am andern Mittage um 1243 Uhr, »in Stockholm am anderen Nachmittag 5 as Uhr. (Fahrtdauer von Berlin 48 Stunden.) Richtung aus Schweden nach Deutschland: Aus Stockholm per Eisenbahn 66 Uhr früh, » Gothenburg = ö 1112 Uhr Vormittags, in Malmoe Ankunft 129 Uhr Nachts. (Die Reisenden können an Bord des Postdampfschiffes die Abfahrt abwarten). Abfahrt des Dampsschiffes von Malmoe 3 Uhr früh, Ankunft in Stralfund durchschnittlich 11 30 Vormittags. (Post⸗-Omnibus nach dem Bahnhof unentgeltlich). Weiterfahrt per Eisenbahn aus Stralsund 12435 Uhr Mittags, Ankunft in Stettin 435 Uhr Nachmittags, (Anschluß nach Coeslin, Kreuz). Ankunft in Berlin 630 Uhr Nachmittags. (Fahrtdauer von Stockholm 36 Stunden.) Anschlüsse in Berlin. 745 Uhr Abends Courierzug nach Cöln (Paris, London ꝛ0.) in Cöln 8S1is Uhr früh, Fahrtdauer von Stockholm 50 Stunden, in Amsterdam 25 Uhr Nm., Fahrtdauer von Stockholm 56 Stunden, in Brüssel 422 Uhr Nm., Fahrtdauer von Stockholm 53 Stunden, in Paris 9 Uhr Abends, Fahrtdauer von 63 Stunden, in London 430 Uhr früh, 70 Stunden, 745 Uhr Abends Schnellzug nach Frankfurt a. M. (München, Karlsruhe 20.) in Frankfurt a M. 940 Uhr Vm., Fahrtdauer von Stock— holm 51 Stunden, . in München 955 Uhr Abends, Fahrtdauer von Stockholm 64 Stunden, e in Karlsruhe 23 Uhr Nachm., Fahrtdauer von Stockholm 56 Stunden, in Basel 7 Uhr Abends, Fahrtdauer von Stockholm 61 Stunden, ; 1045 Uhr Abends Courierzug nach (Warschau 2c.) in Eydtkuhnen 59 Uhr Nachm, Fahrtdauer von Stockholm 59 Stunden,

Stockholm

Fahrtdauer von Stockholm

Eydtkuhnen

562 Predigers de Veer ist am gestrigen Tage ein Thierschutzverei hier in's Leben getreten. In Folge Arbeitseinstellung der . kürzer« haben die hiesigen Holzhändler von auswärts Hohard et engagirt, welche bereits aus Elbing und Dirschau ling ettoss sind und die Arbeiten aufgenommen haben. 5 BPelplin, 16. Mai. Aus sicherer Quelle wird uns mitgetheilt daß die in Nr. 114 dieser Zeitung enthaltene, dem -Graud.

Breslau, 17. Mai. Der Herzog von Braun schweig ist heute srüh mit dem Berliner Schnellzuge mit zablreichem Gefolge hier ein— getroffen und hat alsbald die Weiterreise nach Sibyllenort an⸗ getreten. . Nach einem Telegramm der »Prov.Ztg.« aus Neisse sind bei der gestrigen Nachwahl zum Abgeordnetenhause im 9. Wahlkreise des Regierungsbezirks Oppeln die früheren Abgeordneten Graf Sierstorp ff (mit 196 gegen 136 Stimmen) und Pfarrer Mader mit 186 gegen 151 Stimmen) wiedergewählt worden. . ö Aachen, 17. Mai. Die Direction der Aachen Münchener Feuer-Versicherungs-Gesellschaft hat, nach Mittheilung der „Aach. Ztg. aus der Brundsteinlegung des Polytech nikums Anlaß genommen, eine Stipendienstiftu ng für dasselbe zu errichten, welche Zög— lingen nicht allein aus Preußen, sondern auch aus anderen deutschen , , ein wird. Der Kapitalfonds beträgt vorerst 2 (ho Thlr. Die Stiftung soll unter dem Protektorat Sr. Königl Hoheit des Kronprinzen ; stehen und dessen Namen tragen. Die mi ng Sr. Majestät des Königs und des Kronprinzen ist bereits ausgesprochen. Elberfeld, 17. Mai. Der Meinister᷑ für Handel und Gewerbe Graf von Itzenplitz, meldet die »Elbf. Ztg.‘ traf heute Morgen in Begleitung des Geheimraths Herzog von Köln kommend hier ein. Er wird unsere Stadt heute Abend wieder verlassen. Das Reglement für den zur Unterstützung der emeritirten evange⸗ lischen Geistlichen der Rheinprovinz zu bildenden Fonds hat die Genehmigung Sr. Majestät des Königs erhalten und wird mit dem J. Juli dieses Jahres in Kraft treten. Der Betrag des von die— sem Unterstützungsfonds zu dem gesetzlichen Ruhegehalt zu gewähren— den Zuschusses ist auf 120 Thlr. jährlich sestgestellt, wird aber erst dann solchen Geistlich en gewährt werden, welche im Laufe des sechs— ten Jahres nach Errichtung des Fonds und später emeritirt werden. Nach Vollendung ihres ersten Beitrittsjahres erbalten sie 24 Thlr . dem Zweiten 418 Thlr. nach dem Dritten 72 Thlr., nach an Vierten 96 Thlr. Die laufenden jährlichen Beiträge bestehen in 1 pẽét, des Diensteinkommens, Schleswig-⸗Hoölstein. Kiel, 16. Mai. Die Königlich preußische Korvette »N mphe«, Kommandant Capitain- Lieutenant Kinderling, meldet die »Kieler Ztg.“, ist gestern Nachmittags 2 Uhr in unsern Hafen eingelaufen und hat fich der Bade“ Anstalt gegen— über vor Anker gelegt. Nachdem die Anker gefallen waren, statteten Offiziere der Kaiserlich Königlich österreichischen Korvette »Erzherzog Friedrich« und der Kaiserlich Königlich russischen Dampf ⸗Yacht »Stan—⸗ . an Bord der »Nymphe« einen dienstlichen Besuch ab. . Königlich preußischen Marine, welche be— un sind, auf der Segelfregatte »Niobe« Dienst zu thun, sind von Berlin kommend, hier eingetroffen und bis zur Ankunft der »Niobe« auf der Korvette untergebracht. Die Kaiserlich Königlich österreichische

ö VJ ,,, 2 5 Korvette »Erzherzog Friedrich«, Kommandant Fregatten ⸗Capitain

Mi 1 * ; 0 Wipplinger, hat heute Vormittag gegen 9 Uhr unferen Hafen ver.

in Warschau 4 Uhr Nachm., Fahrtdauer von Stockholm 58 Stunden, . 11 Uhr Abends Courierzug nach Hamburg. in Hamburg 5416 Uhr früh, Fahrtdauer von Stockholm 47 Stunden, 115 Uhr Abends Schnellzug nach Breslau (Wien, Triest 2c): in Breslau 636 Uhr früh, Fahrtdauer von Stockholt 48 Stunden, ie, 3 in Wien 7 37 Uhr Abends, Fahrtdauer von Stockholm 62 Stunden, in Triest S125 Uhr Abends, Fahrtdauer von Stockholm S6 Stunden.

Die zwischen Stralsund und Malmoe coursirenden Postdampf—

schiffe sind auch in sehr zweckmäßiger Weise zu Reisen nach und von Kopenhagen verwendbar, indem zwischen Malmoe und Kopenhagen 5mal täglich Lokal⸗Dampfschiffe fahren, mittelst deren die U&eberfahrt in pptr. 2 Stunden erfolgt. In dem ganzen Umfange des preußischen Postbe— zirks wurden im Monat April d. J. 418,674 Stück Post⸗An⸗ wei sungen zur Post gegeben, mittelst welcher durch Ein⸗ und Aus— . der Gesammtbetrag von 5,831,146 Thalern vermittelt wor en ist.

ö

Danzig, 17. Mai. Heute Vormittag, berichtet das ⸗Dampf⸗

lassen und sich dem Vernehmen nach zunächst nach Bergen in Nor⸗

wegen begeben?«

. Mai. Die preußische Korvette »Victoria« wird sichM, wie die »H. B. H. in einem Telegramm meldet, dem Leichen Kondutt des russischen Großfürsten in Nyborg anschließen.

wi ecklenburg. Schwerin, 17. Mai. Dem Vernehmen nach, meldet die »Meckl. Ztg.“ wird Se. Königliche Hoheit der Großherzog sich am 20. d. M. mit den Hochfürstlichen Kindern nach Steinfeld begeben, und dort bis Anfang August verweilen. Am Montag, Mittwoch und Freitag jeder Woche gedenkt Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Steinfeld nach Schwerin zu kommen, um dort zu arbeiten und Audienzen zu ertheilen.

Lübeck, 15. Mai. Der beantragten Hiatification der am 4d. März d. J. zwischen den Hansestädten und Frankreich abgeschlosse⸗ nen Verträge Handels- und Schifffahrts Vertrag, sog. literarische Convention, und zu beiden Verträgen gehöriges Schlußprotokoll erklärte sich, der »Lüb. Ztg. zufolge, die Bürgerschaft heute ohne Diskussion zustimmig.

Hamburg, 16. Mai. Die gemischte Prisen⸗Untersuchungs— Kommission hierselbst hat heute den Betheiligten das Urtheil des K. K. Prisengerichts in Triest vom 24. April d. J. nebst Entscheidungsgründen zugestellt. Das Urtheil geht im Wesent— lichen dahin:

Es wird als gute Prise erklärt: 1) Die Brigg „Herzog von Cam-

1563

vom Kommando des KRanonenbootes »Blitz« bereits erlegte Betrag von

1063 Thlr. 20 Sgr. preuß. und das vom Kommando des Kanonenbootes

»Wall« noch zu erlegende Entgelt per 31 Thlr. 3 Sgr. preuß. für ver

brauchte Kohlen des »Cambridge«. 3) Der Raddampfer »Limfiorden«. 4) Der Ever »Anna«. 5) Der Ever Therese«, »Einigkeit« und »Lewine«

und dadurch die Vereinigten Staaten in den Besitz von Nechten Krieg. führender setzte. Als der Präsident der Vereinigten Staaten dies that, ließ er der Regierung Ihrer Majestät nur zwei Wege offen, nämlich die Blokade,

um somit einen Kriegszustand anzuerkennen, oder zu beschließen, daß die

H). Der Dampfer Llugustẽ« 7 Der Ever? Marlec. 8) Die Yacht » Jo!

hanna Cecilig« und resp. deren Erlös mit 166 Thlr. preuß 9) Bas

16240 Thlr. preuß. 10 Die 13 Zollkutter, Maries fevent. der Schätzungs . werth per 362 Thlr. preuß), »Friedrich VII.« (event. dessen Sch. W. per 480 Thlr.), Nr. 3 (event., der Sch. W. per 110 Thlr.), Nr. 4 (resp. der

Sch. W. von 124 Thlr., Nr. 9 (

X

Thlr.), Nr. 10 (resp. der depositirte Sch. W. von 600 Thlr.), Nr. 12 (resp.

der depositirte Sch. W. von 1212 Thlr.), Nr. 13 (resp. der depositirte

Sch⸗W. von 800 Thlr., Nr. 15 (event. der Sch.-W. per 256 Thlr.),

Nr. 16 (event. der Sch. W. von 730 Thlr.). 11) Dem Hohen Aerar der

Prisenmächte wird der Ersatz der von diesem Prisengerichte zu liquidirenden Untersuchungskesten aus dem Erlöse der Prisen zugesprochen. Hessen. Kassel, 16. Mai. Wie die »Kass. Z. vernimmt,

dels Gesetzbuches betreffend, nebst der das letztere verkündenden Verordnung die allerhöchste Sanction zu Theil geworden, und wer— den dieselben in Kürze im Gesetzblatte zur Publication gelangen.

Jugenheim, 16. Mai. Es ist nunmehr bestimmt, theilt die

»Fr. P. Z. mit, daß die russischen Herrschaften nur noch bis kommen—

herzog seinen Gästen bis Friedberg Geleite geben.

Baden. Karlsruhe, 16. Mai. Gestern Abend ist, nach Meldung der »Karlsr. Z., Ibre Hoheit die Fürstin von Leinin« gen, geborene Prinzessin Marie von Baden, zum Besuch der Groß⸗ herzoglichen Familie dahier eingetroffen. Ihre Kaiserliche Hoheit

Se. Kaiserliche Hoheit der Großfürst Michael erst morgen nach⸗ folgen wird. . . . Bayern. München, 16. Mai. Diesen Nachmittag ist Se.

*

Majestät der König Ludwig 1, von der Reise nach Rom zurück-

hof von den Königlichen Prinzen, im Wittelsbacher Palast sodann

von Sr. Majestät dem König und Ihrer Majestät der Königin * * * 1 1 9

Mutter in herzlichster Weise begrüßt worden. (N. C.)

Großbritannien und Irland. London 18. Mai.

In der gestrigen Oberha us-Sitzung bemerkte Lord Houghton, es sei l gleicher Zeit einräumen, daß kein Kriegszustand bestehe. Wir haben die Re⸗

setzt gerade vier Jahre her, daß die Regierung die sogenannten konföderirten

Stagten Amerikas als Kriegführende anerkannt habe, und er frage jetzt den Dinge sei. Vor einiger Zeit bat sie, wir möchten Kriegsschiffen der Union das ungehinderte Einlaufen in britische Häfen gestatten. Wir antworteten, r gen was die Bestimmung betreffe, daß Kriegsschiffe britische Häfen in 24 Stun rikanischen Krieges sein müßte, allein, wie er hinzuzufügen nicht umhin könne den zu verlassen hätten, es nicht nöthig sei, diese Beschränkung beizubehal werde! man, fürchte er, formell wohl nicht sagen können, daß der Krieg ju ten; ehe wir aber etwas Weiteres in Bezug auf Kriegsschiffe der Konfode Wenn der Krieg nun zu Lande fortgeführt würde, so würde es

für England sicherer sein, seine Anerkennung der südlichen Staaten als Krieg! Staaten ihre Rechte als Kriegführende beizubehalten gedächten. So lange

Staatssecretair des Auswärtigen, ob sie angesichts der letzten Ereignisse die Absicht habe, diese Anerkennung zurückzunehmen. Man sollte denken, daß eine solche Zurücknahme die nothwendige Folge der Beendigung des unseligen ame⸗

Ende sei

führender zurückzunehmen; aber er betrachte jetzt die Sache nur in so ö als sie England als Seemacht berühre. Nur als Seemacht habe England Anlaß, überhaupt etwas in der Sache zu thun. Wie er annehme, gehe man von der Ansicht aus, daß das englischerseits dem Süden gemachte Zu⸗ geständniß der Rechte einer kriegführenden Macht mit Nothwendigkeit aus der Blokade des Südens durch den Norden folge; weil, wenn eine Regierung

sei, doch, da jene Häfen durch die oberste Behörde der Vereinigten Staaten

s län, dies Behörde ihre volle Macht daselbst wieder geltend ge. ir , . Kriegführungsrechte der sogenannten konfederirten Staaten von Amerika zu rückzunehmen. Lord Palmerston erwidert: Die Sache verhält sich fol · gendermaßen: Der Präsident der Vereinigten Staaten erließ bekanntlich eine Proelamation, worin er eine strenge Blokade gegen alle Küsten und gewisse Häfen der südlichen Confederation, dem Völkerrecht gemäß, wie er sagte,

ht habe. ie Frage in Betreff der Häfen und der See habe England e n. , n. er die Rechte von Krlegführenden in Erwägung zu ziehen, und er werde sich freuen, wenn der Staals / Secretair des Auswär⸗ tigen im Stande wäre, zu erklären, daß der Aufhebung des Beschlusses, durch welchen die sogenannten konföderirten Staaten als Kriegführende aner ann worden seien, jetzt durchaus kein Hinderniß mehr im Wege stehe. Earl Russell: Bei der Anerkennung handelte es sich durchaus nicht um ein Zu⸗ geständniß, sondern einzig und allein um eine Thatsache. Wenn im ganzen Gebiete der Vereinigten Staaten Amerika s Friede herrscht, so wird die Re= gierung der Vereinigten Staaten vertragsmäßig und dem Vol kerrechte gemäß, unseren Handelsschiffen gestatten, in die. amerikanischen Häfen ö, . und daselbst Handel zu treiben. Bestebt hingegen der Kriegszustand, so 3 ö. sie die Häfen blokiren und die Rechte von Kriegführenden ausführen. Wa nun wären in dem vorliegenden Falle die Thatsachen! Wenn ein Krieg zwischen zwei verschiedenen Rationen geführt wird, wie vor einigen , . zwischen Oesterreich einerseits und Frankreich und Italien anderersei ö fo machen beide Theile die Rechte von Kriegführenden geltend, und Ihre Majestät erläßt in gebührender Weise eine Neutralität. Proclamation. . statt eines Krieges kann es sich auch um eine Insurrection handeln. . Insurrection mag eine unbedeutende sein und ausschließlich im rn, e Landes spielen, oder sie mag eine so ungeheure Ausdehnung haben, sie wirklich einem Kriege gleich kommt. Nun würde es uns vielleicht i gn gefallen fein, diese Frage zu entscheiden; die Regierung der , m gen Staaten aber hat sie faktisch entschieden, als der Prãäsident der Vereinigten Staaten am 19. April 1861 eine Proclamation erließ, in welcher er ö. fügte, daß alle Häfen von sieben Staaten der Union blokirt werden sollten,

Blokade nicht anzuerkennen sei, und daß Ihrer Majestät Regierung den Vereinigten Staaten nicht die Rechte von Kriegführenden zuerkenne, was

und resp. natürlich zum Kriege zwischen England und den Vereinigten Staaten geführt Leucht. und Lootsenschiff »Eider« und resp. dessen erlegtes Aequivalent von ; ;

haben würde. Wir wählten den ersten Weg; indem wir dies aber thaten,

konnten wir unmöglich sagen, es gebe keine Macht, mit welcher die Ver= , . Staaten Krieg führten; zum Kriegführen gehören Zwei. Faktisch ke,, ,,, ; bestand, wie wir wissen, ein Krieg zwischen einer Gemeinschaft von Per- depositirte Sch. W. per 800 hlt). Nr. H (event. der Sch. W. von 400 8 zwi schaf P

Thlr.). Nr. 6 (event. der Sch. W. von 2650 Thlr.), Nr. 8 (event. der

resp. der depositirte Sch. W. von 184

sonen, die sich die konsöderirten Staaten Amerikas nannten, einerseits, und dem Präsidenten der Vereinigten Staaten andererseits. Von dem Augen blick also an, wo wir die durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten

verfügte Blotade der südlichen Häfen anerkannten, waren nicht wir es,

die Rechte von Kriegführenden einräumten, sondern der Präsident der Vereinigten Staaten. Wäre es anders gewesen, so hätte er nicht englische Schiffe auf hoher See durch amerikanische anhalten lassen können. Keine Macht hat mit größerer Entschiedenheit als die Vereinigten Staaten behauptet, daß sich in Friedenszeiten kein Durchsuchungs- recht auf Schiffe auf der hohen See erstrecke. Jene Gewalt aber

ist dem Gesetzentwurf, die Einführung des allgemeinen Han- haben die Vereinigten Staaten ausgeübt, und das ist das Recht,

welches Ihre Majestät anerkannt hat. Ihre Majestät räumte keine Rechte von Kriegführenden ein, sondern erkannte nur den Stand der Dinge an, welchen der Präsident der Vereinigten Staaten selbst verkündigt hatte, und ließ darauf eine Neutralitäts - Proclamation folgen. Der Zeit- punkt, in welchem mein edler Freund seine Frage gestellt hat, ist sehr un⸗

glücklich gewählt, weil es sehr schwer ist, genau zu sagen, welches gegenwärtig den Sonntag hier verweilen und dann ihre Rückreise direct nach St. ) ö.

Petersburg antreten werden. Dem Vernehmen nach wird der Groß 1 die 9 blokir Staaten dieselben geschlossen. Unsere Kronjuristen sind der Ansicht, daß die

Regierung der Vereinigten Staaten das Recht hat, die Häfen, welche im

der Stand der Dinge ist. Mein edler Freund weiß dies offenbar selbst nicht, da er sagt, statt die Häfen zu blokiren, habe der Präsident der Vereinigten

Besitze der Behörden der Vereinigten Staaten sind, zu schließen, und daß sie

in den Gewässern der Vereinigten Staaten innerhalb des Bereichs von drei Meilen vom Ülfer jedem neutralen Handelsschiffe das Einlaufen verbieten 149 kann. Aber die Autorität der Vereinigten Staaten erstreckt sich nicht auf die Großfürstin Olga von Rußland, geborene Prinzessin von Baden, ist heute Nachmittag von Jugenheim hieher zurückgekehrt, während

den Hafen von Galveston. Den letzten Nachrichten zufolge befindet sich die⸗ ser Hafen noch vollständig im Besitze der Konföderirten Mit Bezug auf Galveston also ist die von den Vereinigten Staaten ausgeübte Macht noth—

wendig die der Blokade, nicht die der Schließung. Ich komme nun auf die andere Frage, die nämlich, ob die Vereinigten Staaten auch in Zukunft . Untersuchungsrecht auf der hohen See anwenden werden. Während ö. 2. . ; der letzten vier Jahre haben sie in dieser Hinsicht die Rechte von Kriegfüh— kehrend, im besten Wohlsein wieder hier eingetroffen und, im Vahn. renden mit . 3g aan s. n g gn an Fall, . Recht der Durchsuchung oder Wegnahme von Schiffen von irgend einer kriegführenden Macht mit größerer Strenge oder vielleicht auch nur mit eben so großer Strenge ausgeübt worden wäre, wie von den WVeieinigten Staaten. Ihre Majestät wird unmöglich darein willigen können, daß Schiffe, die britischen Unterthanen gehören und die britische

Flagge tragen, auf der hohen See durchsucht werden und daß wir zu

ierung der Vereinigten Staaten gefragt, vas der gegenwärtige Stand der 9 9 9 gefragt, 9 ö

rirten beschließen könnten, wünschten wir zu wissen, ob die Vereinigten

diese Frage nicht beantwortet ist, fühle ich mich nicht befugt, meinem edlen

Freunde eine Antwort zu ertheilen. Lord Houghton: Wird, wenn durch gend einen Akt der Vereinigten Staaten der Krieg für beendigt erklärt ist, das den sogenannten Konföderirten gemachte Zugeständniß der Rechte von Kriegführenden ohne einen förmlichen Akt der Regierung Ihrer Majestãt J erlöschen? Earl Russell: Ich kann nichts weiter sagen, als daß, wenn die Schiffe einer neutralen Macht verhindern wolle, sich ihren Häfen, zu der Fall eintritt, die Regierung das Gutachten der Kron ‚Juristen einholen naͤhern, sie dieselben, statt eine Blokade eintreten zu lassen, einfach schließe. Es scheine ihm, daß, obgleich die Blokade nicht formell aufgehoben worden

seit selnem Unwohlsein wieder. Er trägt den rechten Arm in der Binde.

wird. Im Unterhause erschien gestern Lord Palmerston zum ersten Mal

White fragt, ob die Regierung beschlossen habe, die Anerkennung der

verkündete. Nun ist das Blokiren, nach dem Völkerrecht, ein Kriegführungs recht, und kann nur einem Staate zukommen, der sich im Kriege befindet. Das Faktum, daß der Präsident mit Berufung auf das Völkerrecht eine Blokade erklärte, gab ihm alle dieser Stellung entsprechenden Rechte,

und in Bezug auf neutrale Fahrzeuge, das Recht zum Wegnehmen, Con-

demniren und Durchsuchen. Die britische Regierung konnte nur eines von zwei Dingen thun, entweder sich weigern, britische Schiffe dem Durch— fuchungörecht unterwerfen zu lassen und dafür als Grund anzugeben, daß kein förmlich kriegführender Theil auf der andern Seite stehe ein Ver⸗ fahren, das nicht als zweckdienlich erachtet wurde oder das Kriegführungs . recht der Vereinigten Staaten anerkennen und sich ihm unterwerfen Dies brachte aber nothwendig die Anerkennung mit sich, daß auch der andere Theil ein RKriegführender und im Besitz von Krieg⸗ führungsrechten war. Sobald die Regierung der , . Staaten erklären wird, daß sie aufhört, den Neutralen 6 ie einem Kriegführenden zukommenden Rechte der Durchsuchung! . und Kondemnirung zu üben, dann hat der Krieg, so weit er die Neu . en angeht, aufgehört, und es wird weder auf der einen, noch auf der an * Seitè ein Kriegführender anerkannt werden. Darby Griffith feu den edlen Lord an der Spitze, ob er andeuten könne, aus welcher Quelle

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boot«, lief Sr. Majestät Dampf⸗KanonenbootMeteor« auf der brid 2) Di ö stät ge. 2) Die Ladung derselben, und z o Erlöt Königlichen Werft glücklich vom Stapel. Auf Anregung des den vorgefundenen . pel ds ür *r 6 . .