Benennung der Gegenstände.
Fsschernetze von ungebleichtem Garn
Süß wasserfische, frische x zubereitete... ..
Saucen Branntwein aller Art, auch
Wein in Fässern und Flaschen. ...
Schiefer: Dachschiefer polirte Platten- Schreibfedern, rohe und gezogene Beltfedern ...... JJ
Abfälle und Theile von rohen Häuten und Fe g ; ö K Fellen, abgenutzte alte Lederstücke und i ia. lich zur Leimfabrication geeignete Lederabfaäͤlle .! ̃m̃— 3. Ce und fonstigt Ledig Seefische, frische dd
ö getrocknete,
Hummern und Austern, frische ..
Muscheln, frische, unausgeschälte Fischthran, Wallrath .
Talg leingeschmolzenes Fett von Rind und Schaafvieh) Anderes eingeschmolzenes, auch alles ungeschmolzene Thierfett Degras (Abfall bei der Sämischgerberei und von Thierkadavern).
Wallfischbarden, rohe Seehund und Robbenfelle, rohe, frisch oder getrocknet Korallen, rohe, nicht gefaßte
Waschschwämme aller Art
Thierknochen, Hufe und Höpner, Wolfszähne Harze aller Art, Theer und Pech Lakritzensaft ö
Korkholz, rohes und geraspeltes.
Rohr und Schilf, rohes. .... ..... ......
i / Runkelrüben, Kartofseln
Hopfen ....
Gartensämereien, Kleesaat, Waldholzsamen J
3 mit Zucker, Essig, Oel oder sonst, namentlich alle in Flaschen. Büchsen und der · gleichen eingemachte, eingedämpfte oder auch eingesalzene, so wie in Blechbuchf . hermetisch verschlossene. . ö üchsen u. s. w.
2
Gemüuͤse, blos gesalzene in anderen Gefäßen, so wie blos getrocknete oder komprimirte
Obst, gebackenes und getrocknetes
Cichorienwurzeln, frische .. ö x getrocknete ...... .....
Kastanien, Maronen. ....
Kali ⸗ oder nenn, Pflanzen, auch Pflanzen zum Medizinalgebrauch: getrocknete. ....
Waaren von Marmor — 160 t 1 * rt t l 8 8 N ꝛ ode Alc be er alle A 1 it us . e. 1 s / ni nahme der Statuen, außer Verbindung
Bausteine, bearbeitete Edelsteine aller Art, ohne Fassung
Waaren aus ähnli i aus Achat und anderen ähnlichen Steinen.
Mühlsteine, auch mit eisern jten; Schlei Henri isernen Reifen; Schleif- und Wetzsteine aller Art, Kalk und Gips,
Parfümerien
W U h ll 9 l ĩ P (i ĩ ) h s * r j *
Benennung der Gegen stände
Talg ⸗ und Stearin ˖
uch künstliches, einschließlich der Krüge
apier:
graue spähne
ungeleimtes ordinaires (grobes, graue und gefärbtes) .
alles andere, auch Malerpappe . Papiertapeten . Waaren aus Papier und Pappe au Statuen von Marmor oder anderen Steinarten „von Metall, mindestens in natürlicher Größe Besen aus Reisig Asphalt / Bergtheer n , , , ,
Baumdͤl in Fässern
Baumoͤl in Fässern nach den Vorschriften der Zollverwaltung denaturirt
Anderes Oel in ,,,
Schwefel, Stricke und Taue
Steinkohlen, Koaks, geformte Kohlen
Der vorstehende Tarif ist genehmigt und dem heut unterzeichneten Handel
Berlin, den 2. August 1862. Bernstorff. Pommer ˖ Esche. Philipsborn. Delb rück.
z. Vertrage zwischen dem Zollverein
La Tour d Auvergne. de Clercg.
Deutschen
Schifffahrts-Vertrag zwischen den Staaten 2. Au gu st
Zoll und Handelsvereins und Frankreich. 1862.
n, sowohl für Sich und in Vertretung der Ihrem Zoll und Steuersystem angeschlossenen sou⸗ verainen Länder und Landestheile, nämlich: des Großherzogthums Luxemburg, der Großherzoglich Mecklenburgischen Enklaven Rossow, Netzeband und Schönberg, des Großherzoglich Oldenburgischen Für⸗ stenthums Birkenfeld, der Herzogthümer 2 ⸗ und Anhalt ⸗ Bernburg, der Fürstenthümer Waldecl und Pyrmont / des Fürstenthums Lippe und des iandgräflich Hessischen Oberamtes Neisen⸗ heim, als im Namen der übrigen Mitglieder des Deutschen Zoll und Handelsvereins, nämlich: der Krone Bayern, der Krone Sachsen, der Krone Hannover, sowohl für Sich wie für das Fürstenthum Schaum—⸗ burg⸗Lippe, und der Krone Württemberg, des Großherzogthums Baden, des Kurfürstenthums Hessen, des Großherzogthums Hessen sowohl für Sich, wie für das Landgräflich Hessische Amt Homburg, der den Thü⸗ ringischen Zoll n und Handelsverein bildenden Staaten namentlich. des Großherzogthums Sachsen, der Herzogthümer Sachsen. Meiningen, Sach⸗ en -⸗-Altenburg, Sachsen ⸗Koburg und Gotha, der Fürstenthümer Schwarz⸗
Seine Majestät der König von Preuße
burg ⸗Rudolstadt und Schwarzburg⸗ Sondershausen, Reuß ilterer und Reuß jüngerer Linie, des Herzogthums Braunschweig, des Herzogthums Oldenburg, des Herzogthums Nassau und der freien Stadt Frankfurt, einer Seits und ; 34 Seine Majestät der Kaiser der Franzosen anderer Seits, von dem gleichen Wunsche beseelt, die Entwickelung der Handels und Schifffahrts-Beziehungen zwischen den Zollverꝛins staaten und Frankreich zu fördern, haben beschlossen, einen Vertrag zu diesem Zwecke abzuschließen und zu Ihren Bevollmächtigten ernannt, naͤmlich: Seine Majestät der König von Preußen: den Herrn Albert Grafen von Bernstorff⸗ Stintenburg, Allerhöchst Ihren Staats⸗Minister und Minister der auswärti— gen Angelegenheiten, Großkreuz des Rothen Adler - Ordens
3*
mit Eichenlaub und Gro von Hohenzollern ꝛc. 2c, en Herrn Johann Frie höchst Ihren
Rothen Adler—⸗
ch von Pommer Esche, Aller— Steuern, Ritter d mit Stern und Eichen
General ⸗ Direktor Ordens zweiter Klass
Adler⸗Ordens zweit
Anhalt - Dessau⸗ Köthen .
den Herrn
höchst Ihren Di öffentliche Arbeiten,
Klasse mit Eichenlaub
Seine Maje den Herrn Hei sten von La Tour ordentlichen Gesandten und
ner Majestät dem Könige Kaiserlichen Preußischen Rothen Odler⸗
Johann Hei evollmächtigten ist der Ehrenlegion zk. und geböriger For Artikel übereingekemmer Artikel 1.
ösische Schiffe, welche mit Häfen der Zollvereinsstaaten diesen Häfen weder bei
den Herrn Alexander
höchst Ihren b
serlichen Ordens
welche, nach Austausch Vallmachten, über nach stebende
ihrer in guter
einlaufen, ihrem Eingange, ibres Aufentbalts andere Hafen ⸗, Leuchttburms ge dem Schiffe koͤrper
mögen, in
Quarantaine -,
Lootsen , lchem Namen auf
viel unter we
und Frankreich beigefügt.
ß-⸗Komthur des Königlichen Hausordens
des
Raximilian Philips born, Aller⸗ heimen Legationsrath, Ritter des Klasse mit Eichenlaub ꝛc. Ac. 26
Martin Friedrich Rudolph Delbrück, Aller⸗ rektor im Minist
erium für Handel, Gewerbe und Ritter des Rothen Adler? rdens zweiter
stät der Kaiser der Franzosen: nrich Gottfried d' Auvergne, bevollmächtigten
ßen, Groß ⸗ egion, Ritter des Serster Klasse
92 * . ö Bernbard Alpb Allerböchst Ibren
. — p
B r 1 Ladung oder mit
wober sie auch
noch bei ib
— —
oder bödere Tonnen lder eder sonstige.
rubende Abzaben ent-