3 wand für das Land, und für die Regierung die Verpflichtung dem dafür daß ein unter solchen Bedingungen eingesetzter Fürst, nicht Landtage die Gründe darzulegen, welche eine definitive Regelung als gleich berechtigtes und stimmfäbiges Deitglied in den Kreis der bisher verhindert haben. . Souveraine des deutschen Bundes eingeführt werden könne. Die Eine rein legistische Entscheidung ist unmöglich, jede denkbare Bedingungen gingen nur auf den individuellen Gewinn, Preußens, Lösung muß darin besteben, die Rechtsfrage und das politische Be wäbrend Dester eich und der Bund Anspruch auf das hätten, was dürfniß auszugleichen. Denn jeder der in dem älteren Recht beruhen. die Herzogtbümer, an Webrkrast zu Lande und zu See leisten könn- den Ansprüche erstreckt sich nach der Rechtsansicht, welche die Königliche een. Tie Kaiserliche Regierung sei bereit zu bewilligen, daß Rends⸗ Regierung sich bisher hat bilden können, nur aul Stücken die Eession burg zur Bundes sestung erboben werde daß Preußen den Kieler Christians X. gebt auf das Ganze, aber berechtigt Oesterreich und Hafen für seine Marine, ene Kanal ⸗Verbin dung zwischen beiden reußen zu gleichen Antbeilen und doch stünde eine Zer⸗ Meeren und den Eintritt des neuen Staates in den preußischen Zoll: verein verlange. Indessen sei so lange die Frage der Souverainetät
stückelung oder Trennung der Lande so sehr im Widerspruch mit — 1 ü i nge ü ihren eigenen und den deutschen Interessen, und mit den Wünschen in der Schwebe bleibe, für Detail! Verhandlungen tein Boden.
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wurde von einem ei Reai . d Regierungen vorgezogen, von 89 hatte die Anleihe nicht in der Absicht ablehnen können, d 1 * 36 J * . 4 [ n *. Gentle Jos . Königliche Regierung in der Vertretung dei ö 4 ö . n n, Vertrage und von den mens sondern unt in der irrigen ,,, du. Ji. bewaffnete Gurchsübrung der e n. , ,. Erbfolge, Regierung diese Vertretung nicht übernebmen aud g aide in bl ) ö . 25 , 7 ) r, , ,,,, , d,. e onnte sie wahrscheinlich auf eine VWajorität i e. wlug / La r eingetreten hielt. ‚ orität in der Bundesversar Der Ve . lung rechnen, aber ni , . ; lamm. er Verlauf des Krieges ist bekannt „aber nicht auf die Zustimmung Oesterreichs. Wurde 9x ges ist bekannt. dennoch, unter igt Kö ö ichs. Wurde Er wurde unterbrochen durch die och unter dem Dissense dieser Macht, der Bundeskrieg beschlossen mn, , mn ea . i Konferenz von Vertretern der so trat die Möglichkeit einer Gruppirung alle . . hte, en Londoner Vertrag unterzeichnet hatten um den damaligen Standpuntt Oes . Mächte deutschen Bundes, welche am 25 April in London zusa ,. J,. . . . . auf der Basis des Lon— um Mittel zur Herstellung des Friedens . ,, 1 k . der Mit⸗ seits erhobene Forderung, vorweg die Vereinbarungen . e, ur en schkoffen Rücktritt Preu⸗ auesdrückli Basis . 51 / 5 s von d ⸗ . . auedrücklich als Basis anz , ö kö ö ö geöffnet werden. cher Als durch das 6 K ö , egenü er erschien der Könie lich 9 . 3 6. (! ; , 91 igt, 9 ge e nt A 96 e erschier Königlichen Regierung, den Antrag als Voraussetzr für die Ver ; nt. Auch ss s 1 ö der militairischen Gesichtspunkte und nach tät der . . ö . Werd anbiun gen die en verstanden, zog die Kaiserlich österreichische Regierung den Schluß Die Königliche Regierung glaubt zu wissen, daß der Gang, den Krie ö . ö H und folgenden Wirkungen eines schen Machte nicht . ide r enn, mn, daß keine andere, als eine politische Loͤsung möglich sei, und schlug sie genommen, und die Richtung der öffentlichen Meinung des der . . . innerbalb des Bundes, auf die Zukunft Sie brachten ihrerseirs kein Progr a. nn diesem Sinne unterm 17. November v. J vor, die aus Art. III. Landes parallel laufen. Cina enger Anschluß der Herzogthümer an . n . auf. das Interesse Preußens, ein vom Bünde zu „einen Zweck: durch Herstellun d, e, zu der Konferenz, nur des Wiener Friedens erworbenen Rechte weicer an den Erbprinzen Preußen wird allseitig gefordert und erwartet die wirkliche Einver⸗ k * e nn mit preußischen Kräften zu führender standes in Schles ivig. Holstein , , , . halt garen Zu. von Augustenburg zu cediren, vorbehaltlich einer Austrägal⸗Instanz leibung lebbaft gewünscht. Die Königliche de,, ist der Ueber⸗ g für einen Prätendenten, dessen Recht nicht nachgewiesen kehr dänischer Bedrückling . K 6 gegen eine Wieder. für den Großherzog von Oldenburg. zeugung, daß die letztere Löfung an sich die zweckmaßigste ware, e ig ne, n,, Die Königliche Regierung ist diesem Vorschlage prinzipiell in nicht nur für Preußen, sondern auch für Deuischland und die Herzog. De tbümer selbst; aber sie verkennt nicht, daß sie für Preußen mit großen
und Bedürfnissen der Bepölkerung, daß sie als unmöglich bezeichnet Oesterreich lehne das mitgetbeilte Pfnrogranim ab, und schließe eine werden darf. Pbase der Verhandlungen, in der definitive Vereinbarungen über⸗
Aus diesen Voraussetzungen, über welche die beiden Mächte ein— haupt nicht möglich.
Cinor —— 2 —
war, als unannehmbar. Geleitet von dem Entschlusse, ö s 9 J ö . zu Gunsten heit zu sichern. Sie hoffte . .
ö . ö das Aeußerste zu erlangen, was nach der poli⸗ , n. w icht diesen Zweck ohne soweit nicht enigegengetreten als sie in ibrer Annvort vom 183. De 1 aber er . . ö ee. ammtlage erreichbar schien, ohne einen Bruch unter un⸗ sie waren gensöthigt, i 6. 5 Friedens zu erreichen, aber ber erklärte, daß sie weder die Augustenburger noch die Olden⸗ finanziellen Opfern in Betreff der Kriegskosten und der Staatsschulden , der andern Mächte berbeizuführen, erstrebte ang, , nen. a ö ö. . gen auch den Fall ins 1 2 andiddtur ausschließe; aber sie müsse darauf balten, daß die verbunden sein würde, und sie hält kieselbe nicht in dem Maße durch , , . Regierung ein freies und vertrauens— Nachdem bie Erreichune ,,, sollte ö. r eidung für den einen Bewerber nicht dem anderen und seinen das Staatsinteresse für geboten, daß ihre Durchführung unter allen een . Kaiserlich öoͤsterreichischen über den zur als unmöglich erwiesen uf , 3. . ihr n worn en Freunden in und außer Deutschland den Eindruck der Willkurlichkeit Umsänden und obne Rücksicht auf die Erhaltung. dis Friedens Der Van H., . n , . unächst einzuschlagen den Weg. Moment gekommen, die völli ö 9 1 deutschen Mächten der mache. Sie würde sich, sobald sie eine Schädigung der preußischen erstrebt werden müsse. Dagegen glaubt sie an denjenigen Bedin⸗· hei uch, den Bund an der gemeinsamen Ackion zu betheiligen, drücklich zu ferhern Als i e, der Herzogtbümer aus. Interessen zu besürchten hätte, der Verpflichtung nicht ent- gungen unter allen Umständen festbalten zu sollen, zu deren Auf⸗ scheitet an dem ablebnenden Beschlusse vom 14. Januar 1864, reich, durch das Recht . . Trennung empfahl Oester⸗ ichen können, auch die Prüfung der bran e burgischen Ansprüche stellung Preußen aus der Pflicht zum militairischen Schutze der ; 3 er Eroberung zu ergänzen, was den An— 3 e g gen, denn, während Oesterreich auf diesen Besitz, der geo—⸗ SHerzogtbümer wie des eigenen Landes und zur Entwicklung der deut grapbischen Verhältnisse wegen, keinen Werth lege, seien die gesamm⸗ schen Wehꝛrkraft zur See, die Berechtigung schöpft. So lange, bis die auf diesem Gebiete fur Preußen notbwendigen Einrichtungen
ten staatlichen und wirthschaftlichen Interessen Preußens an der „ . ͤ . — bie ric . künftigen Gestaltung der Herzogthümer wesentlich betbeiligt, schulde ʒiweifellos sichergestellt sind, muß das Prorisprium und mit ihm die ierung es dem eigenen Lande, Büraschasten dafür Occupation foridauern und die Regierung ist der Zustin mung des ⸗ Landes gewiß, wenn sie ibren Besitz in den Herzogtbümern bis dabin Sie wartet die Prüfung und Klärung der Rechts frage ab, sie ist zu Verständigungen bereit, welche, diese Frage mit dem politischen Bedürfniß versöbnend, dem Interesse Preußens, der Militair⸗Organisation der Herzogthümer in ein festes Verhältniß zu Herzogtbümer und Deutschlands genü zem und wird in den Wünschen der preußischen gesetzt, die maritimen Wehrkräfte für die preußische und Ueberzeugungen der Bevölkerung der Herzogtümer sobald es Marine nutzbar gemacht, die natürliche, dem Vortbeile beider Theile ihr gelungen sein wird, dieselben durch eine geeigneie Vertretung um zusagende Entwickelung von Schifffahrt und Handel gegen künstliche Ausdruck zu bringen , ein wesentliches Moment für ihre eigene Ent— Hemmungen geschützt werde. Die Regierung habe die ersorderlichen schließung finden. Schritte gethan, um eine gründlichere wissenschaftliche Prüfung der Rechtsfrage und über die anderen bezeichneten Punkte ein bestimm. teres Programm vorzubereiten. Am 21. Dezember erfolgt Kaiserliche Kabinet erklärte sich ͤ mit Preußen abzuschließen, allein der Gesamnuheit des Bundes stehe es zu, darüber zu wachen, daß der politische Zustand eines Bundes⸗
landes den Grundgesetzen des Bundes entspreche, und daß nicht in te . ( den Vereinen der Souveraine Deutschlands ein unselbsiständiges In Bezug bierauf ist zunächst zu bemerken, daß die Kosten der
Mitglied eingeführt werde. Was die vorgeschlagene Cession betrefse, Bundes . Exrcution. in Holstein und Lauenburg noch nicht feststeben, so sei dieselbe nur als eine Verfügung über die aus Art. Il. er da die Prüfung, der Liquidation der betheiligten Staaten beim worbenen Rechte, nicht als eine Entscheidung der Rechtsfrage ge Bundestage bis jetzt nicht beendet ist. ö. , .
meint, wobei allerdings zu erwägen sein werde, ob das Verfügungs— Zu den Matrikular⸗Umlagen, welche zur Deckung dieser Kosten
worauf beide Mächte das weitere Verfahr ; reich ständig in die Hand ö . . sprüchen des Erbprinzen von Augustenburg sehle, und als ei
, . nen. Januar 1864 politische Transacti gustenburg u.
an die Kopenhagener Regie die e ee. 61 ö . Transaction, nicht als eine E
Gesetz n. 1 . ö . Kö schlug Preußen mit Oesterreich in der ö n C. 2 . viede 2. 6346 . ꝛ . ag
S n wieder aufzuheben Lösung vor. In den damit zusammenhängenden , ,. .
— . ; die preußische Reg
zu gewinner
nicht von dem i
der Sümmung der Stände, von dem Sp r
bleibe. Solche Bürgschaften würden darin zu sind
und dadurch wenigstens den vorheri 3 di e ) herigen status quo als die noth⸗ über die Gr 8 n windige Vorbedingung 36. 9 über die Grenze des zu bildenden Staates ᷓ Ire Elm gung jeder weiteren Veihandlung wieder herzu. fragung der Bevölkerung gegen die J . . 26 . ö, . . den Neutralen Die Mitwirkung Oesterreiche 6 J vorgeschlagenen Grenzlinien. Dieses Prinzi : sti scheinlichkeit der K allerdings die Wahr- anderer Mächte indessen nur 9 . 3 , den Intervention; nichts dello me , e. Gefahr einer eintreten. die Theile der Herzogtbümer, welche südlich v nn ending gu nung der Verhaltnisse für ein 5 ö. . eine gesteigerte Span! annehmbaren Grenzlinie Deutschland ,, 26 8 . . . 9 eien es Kentitees Fürsorge Mit dem Ablauf des nicht verlängerten W fen en sollten. stimmung zu einer rm knbr ö. o , , . . die in ö . seinen Fortgang Es verstand sich ö . den die Vorlage begleite an, . 9. or und in den ö keitgliedern der Konferenz aus en Er . . ex un ssien K . durch die in der Kom keine Rechte gegeben und . J . Dritten bezeichnet: die Erfüllung ö . . Zweck der Rüstungen lungen nach allen Seiten ihre Bedeutun . 6 6 . pflichten und die Vorkehrung gegen , ö . Bundes⸗ lich hatte die Königliche Regierung 6 ö . Nament⸗ aus der Egecution oder aus ar hen tu ü erwihelun gen welche daß das Recht der Herzogtblmer auf n . sagen von 1851/52 hervorgehen ö un] . , Zu⸗ auf Unabhängigkeit zusammensalle mit dem en cht . ö tbeilungen über die Absichten der diegierung hen, . ö Hauses, nicht für rechtlich begründet ie. . . ) ö ) z 3 ö! . . ; 2 . ö . ; ; J. * 2 , 6 Lage der Dinge nicht rathsam. ; g. 6 u . der , Christian Karl Friedrich August a aus der Abgeordneten versa 59 18 ö Augustenburg vperzt tel hal wa nns, Anl Genehmigung zu der An eine und . . . a . 1864 die der preußischen Depesche vom 369. Dezember 1851 . georhbnaeten S ul ö 8 erklärte auf den Antrag der Ab verständiger Prüfung als zweifelt , ,. auf Grund sach- dneten zultze und von Carlowitz: in Erwägung, daß die des Er . n , ,. deise zaft bezeichnet; seit er in der Person preußisch-österreichische Politik kein anderes Ergebniß h 9 e des Erbprinzen Friedrich Cbristian August wieder aufget ; rgebniß haben könne, als ten diese Zweifel unter fortgesetzter t unge scc 16 reten ist, hat , gelen 1 nicht zerstreut, son⸗ dern zu der Ueberzeugung erhärtet, daß, abgesehen von hel el 6.
3 e n. Dänemark zu überliefern und daß die ohte Vergewaltigung den wohlberechtigten Widerst 31 e n. 52. e iderstand der steins, in Betreff Schleswigs . x . Staaten und damit den Bürgerkrieg in Deutsch⸗ flikte . J gerade des Landes, welches dem Kon⸗ recht Christians IX. sich nur auf solche Landestheile beziebe, die dem seither ausgeschrieben sind, hatte Preußen, inel der Hohenzollern⸗ sfordern — mit allen ihm zu Gebote stehenden gesetzlichen ,,, 16 J ein Könige, abgesehen von dem Thronfolgegesetze, angefallen sein wür. schen Lande, einen Beitrag von 1,363,925 Thlr. 9 Sgr. 5 Pf. zu scn sel h Augustenburgischen Familie nicht nachgewie⸗ den get nicht vielmehr auf das Ganze erstrecke. leisten. Diese Summe ist indeß nicht baar gezablt, sondern auf die swiederung vom 26. Januar d. J. eimpfieblt von Preußen gemachten Auslagen in Anrechnung gebracht worden.
ö , entgegentreten zu wollen.
In der Alternative, vor welche die Staats- Regi
ü e Regierung durch Am 30. f t ᷣ Fri , a.
ee de, ö . GJ . der wiener Friede unterzeichnet. In die e rn. nach der Dispositions ˖ Sefugniß Christians 1X. Da die Kosten der Bundesezecution von den Herzogthümern Holstein
. ö ussl erer ie nel re Eten ach bes r eren ng , , , Mächte laut dieses Vertrages nur Jütland einer a d sigen Untersuchung. Die Staatsregierung erwarte auch und Lauenburg dem Bunde zu ersiatten sind, so ist nicht zu erwar⸗
3u . G, en ng nicht schwanken. Les det Eroberung; , . , , n, Kraft NRech⸗ aernerär Gutachten ihrer Kronzmristen und ä reges Lartöar er. len, daß Preußen für diesen Zwec noch Zahlungen an den Bund
— . 6 r ing; denn iederherstellung des durch d . ger reichts eaier loge, in ihren leisten baben wird . . D = rieg v derten Be ; 9. en d die Hsterreichische Regierun auf analoge u leisten bahen arr. z ß die K :
J , ö. 9 ern eren , t andes nicht ausgesprochen ist, verbleibt es . . e a Weise . n ie dag Prüfung aufnebmen Ebenso bleibt hier zu erwähnen, daß die Kosten der seit Been= 2 em men Außerdem cebitte im Art. il. ber König von Institutionen geg 8 ͤ ßen des Krieges siatifindenden Occupation der Elbberzogthümer Dänemark alle seine Rechte auf die drei Herzogthümer Ihren Maje—⸗
a, daß die Befriedigung und Achtung dieser Interessen La! zweifelhaften guten Willen des Landesherrn, von aufrecht erhält. iel der Parteien abhängig den sein, daß die
ͤ
Die Staats -⸗-Regierung glaubt nicht unterlassen zu dürfen, dem
bereit, die Frage durch Verständigung Landtage schon jetzt über die Ausgaben, welche durch die vorgedach= ten Maßnahmen für Preußen veranlaßt sind, Mittheilung zu machen und die na hirägliche Genehmigung zur Verwendung der hierzu er—
forderlich gewesenen Mittel zu erbitten.
e eine Rückäußerung von Wien. Das
wieder eingezogen werden und daher nur als ein
feben sind.
Durchführung einer i 64 . — l ö . wollte. Die brandenburger Ansprüche zu erwähnen, babe Preußen digung vorübergebender Vorschuß anzuf
Aufgabe s . — . ; ᷣ ee, ee. fg obliege, gesellten sich für die Regierung politische Erwä— sich nur da berufen gefunden, wo es sich um die rechtliche cine der von denselben
gungen der ernstesten Art. Mit dem Aussterben önigli 96 9 Mannesstamme war ein e e ö i e , 2 k nicht in dynasti⸗ cher .Die Execution reichte is Eider, konnte überhaupt und , in 9 . nur eine indirekte, langsam und deshalb unberechenbaren Zwisch ; 6 Wirkung üben. . 8 mußte der Königlichen Regierung unmögli ĩ i Zukunft dieser deutschen ande . . , . ihnen unter vorwiegendem Einflusse der aufe chen tf el ,. bereitet war, und gegen welches der deutsche Bund ihnen . zulänglichen Schutz zu gewähren vermochte. Die Königliche tegierung entnahm daher aus den gebieterischen Interessen Deutsch— lands und Preußens die Nothwendigkeit, ihre durch die Execution vorbereitete Aufgabe durchzufübren und die von dem Hause der Abgeordneten verweigerten Kosten ihrer Action aus den bereiten Mitteln des Staates zu bestreiten. Das Haus der Abgeordneten
stäten dem Könige von Preußen und dem Kais e * t i Kaiser von Oesterreich. 4 . dem Beinühen beider Mächte, eine definitive . inge jerbeizuführen, hatte die Staats⸗-Regierung zunächst die Zwecke . im . zu behalten, die sie mit den Waffen und in den Lon⸗ 2 Verhandlungen verfolgt hatte: Befestigung des Friedens 3. . gerechten und haltbaren Zustand, dauernden Schuß der . , fremder Bedrückung und Siche—⸗ g Deutschlands in seinen Nordmarken. Die Reglerun t 6. zweitens die Pflicht, das preußische Interesse ö. ö . ganzen Umfange, soweit es mit dem Deutschen zusammen⸗ 9 t, und sofern es durch die individuellen Verhältnisse des Preußi⸗ z , als kriegführender Theil . ird. e Gerechtigkeik gegen alle Prätendenten u , ,. Blut und Schätze , hatte, 4 (. rüfung der Augustenburgi i und der Brandenburgischen Eee gr, .
Die Aufgabe ist noch ungelöst. Das Provisorinm dauert fort,
mit ihm die Occupalion, dadurch entsteht ein weiterer Kostenauf ⸗
Frage gehandelt, nicht in London, wo es darauf angekommen sei, die Lostrennung der Herzogthümer ohne Vergrößerung der Kriegs gefabr durch eine politische Transaction zu erreichen. Die Königliche Regierung wünsche zunächst klar gestellt zu sehen, wie weit das Recht des Erbprinzen von Augusienburg reiche, wie groß darüber hinaus also das Geschenk sein würde, welches sie gemeinschafilich mit Oesterreich ihm zu machen hätte, wenn sie seiner Einsetzung zu—
stimme.
Am dem Wiener Karine welchen sie bei den ständige Konstituirung —; und bei deren Annabme sie letzieie mit den preu
ür vereinbar halten würde. . : Die betreffende Depesche ist dieser Denkschrift beigefü
Die Erklärung darüber erfolgte in einer Depesche des Grafen von Mensdorsff vom 5. März. Die Kaiserliche Regierung hielt
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Die außerordentlichen, durch den Krieg gegen Dänemark und aus Anlaß desselben entstandenen Kosten, welche für jetzt allein in Betracht zu ziehen sind, vertbeilen sich auf
J. die Militair Verwaltung, II. die Marine Verwaltung, III. die Post⸗Verwaltung, ö Telegraphen Verwaltung
wie solgt:
22. Februar war die Königliche Regierung in der Lage, t die Grundsätze mittbeilen zu können, von Verbandlungen mit Oesterreich über die selbst⸗ Schleswig⸗Holsteins auszugeben beabsichtigte⸗/ ßischen Interessen
Ad I. Militair⸗ Verwaltung.
Nach Ausweis der unter Lit. A. beigefügten Nachweisung be- gt. laufen sich die Kosten im Bereiche dieser Verwaltung soweit sie nicht ᷓ in den Mitteln der gewöbnlichen Verwaltung ihre Deckung gefunden haben, auf überhaupt 18,522, 459 Rthlr. 25 Sgr. 10 Pf. und zwar