1865 / 121 p. 11 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

I) an einmaligen Aus Ausgaben der Mobi ö Nachweisung) auf .. 2, 144 . K ) an lausenden Ausgaben zur , Unterhaltung der mobilen und resp. augmentirten Armee (6ub C. der Nach⸗

weisung) auf ..... 7.7722

Iss, 5s Tie s SJ T F.

Hierzu treten

3) an einmaligen Ausgaben für die Verstärkung der artilleristischen und fortifika torischen Ausrüstung (ꝗub

B. der Nachweisung) 4 256,900

2 am 2 . é

Summa 1G? s, i 5d Th. 3 Sgt. ö Ff

Von den unter Nr. 1 2. bezeichneten Kosten sind 3. zum Schlusse des Rechnungs—Q jabres 1864 noch nicht zur defi— . gelangt und aher in dem folgenden Jahre rechnungsmäßig weiter nachzu-

wei , 4000, 00q0

. Blesbt 14,572,459 Thlr. 25 Sa 7 U ö 2 . Sgr. 10 Pf. it 5 ., Erläuterung und Begründung 6 ö Pf 3 zu bemerken: lusgaben verhangt ö, . Dänemark die Bundes Execution von Preußen Oesterr . dieser Maßregel den Regierun e den war , 9 eich, Hannover und Sachsen übertragen 9 ; van anlschst 1 . vier Staaten dahin . 3 deni lig h se 1 Truppen. Corps * J jc 00 en i, gung von Seiten Preußens und Oesterreichs Grenze von Holsie h jaunöperscher Seite 6000 Mann, an ? Aren der g' i ö . zu stellen seien. Für den Halt, daß 6. , h,, ,, i liehe: . nöthi ür ; ; 61 er zu größ Operatione , worder 6 3. 69 in reußischer 8 w . , , iderstande mit . ae r n ce Bundes beschlusse für Hiernach gestaltete sich die zunächsi aus den tige Au fstellun Preußen erldachfende Verrffichtang auf sof. r 3 . von 5000. Mann . in K . /) 1863 a fen imm. ; . Allerhöchste Ordre vom J. Dezember burgischen ö,, 4. , , nin, des Branden 3. w befohlen Nr. 3 und zweier Fuß-Batterien der . emerkt wird hierbei vorwe daß die Krieasstä terie 8966 '. 1 g / daß dle Kriegs rke w . K auf 02 Mann, ö. . witenden Batterieen 39 gen, Batterien auf 144 Mann, ir 3 auf 502 Mann , . . der Infanterie Ersatz achdem v zei J Mꝛars o n , ,. Truppen unter dem 12. Dezember 1863 15. jd. im. die Mobil , n, nrg Allerbschste Ordre v . ati , 3 ö 6. Division, der . li 93 3 di, , goner Regi Nr 7 . ,, i der . , lung der . K der 2. und 3. , tailtons Rr 3. des Ir ö, des Brandenburgischen Finne k Trains bes 3 3 ö . 3. Armee ⸗Corps, der . Brücken Equipage des , und der leichten Avante 3 Branchen und nn arde orps, so wie der . 3. ö * eines Armee · Corps angeordnet, wäb 3. worden war, daß die inn. 1863 Allerhöchsten Ortz . S0 Mann per U neuen Garde Infanterie Regimenter i. burg konzentriren , augmentirt, sich in der Mark Bra 9 terie und 1 n ,. das Jadegebiet mit 1 Bataillon ö 7. Dezember 15663 n ,,,. besetzt werden sollte i, j . „die Allerhöchste Ordre zur Armirun . eine Anorbnung ö Küste gelegenen Festungen und , 9 boten war. gur aer gegenüber einer feindlichen . mr, g,, . Besetzung der betreffenden W ge⸗ Festungs · Compagnie . Ordre von 31. Dezember 1863 . nr , ,, , . er 1. Artillerie Brigade, zwei (in Kolbe . Irigade, eine fut h. . J Compagniten der 2 n . en, 463 bestimmte) J 24 Compagnie der Garde⸗A , nach Danzig zu entsendende) Fest . zeitig die , . bestimmt , , lh. na agnieen, mi ni ö , , , , g, ö. J . irn, w . erhalten ; d n

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Anordnung genöthi i 99 igt, die durch d Bataillon ir . e. rch das mobile Westfäli ö Priegnitz . . . ; di eh er. Regimenter 1d auch die vier neuen Garde J a . ee. 2. . einer Fuß-Batterie der e, ,, nn, w mobil zu machen lillerie · rigade , h rdres vom 2., 6., 15., ; Diese Tru „6. 155, 29. u ; 6. . 3 unter dem 39. ,, ,. 69 mit dem u i , . Herzogthüm Holstein ö zu einer Armee unter Oberbef Truppencorps unter dein 20. c an erbefe 33 209. 6c. Wra . el vereinigt. säbl bes Helommarschalls Freibernn 3 ußer dies ö s ö pen . die . für den Kriegsschauplatz bestimmten T für alle nicht zu ü . 43 ein weiteres Truppenauf , . wurde n . n Eventualitäten gerüste rn, . ; r, , , . Allerhöchste . . Es anterie⸗Regi Augmentirung der 5 älteren Gaz nuar ö sper Bataillon h er n . ene gn Armee Corps . der n,, ,, n. fanterie⸗ Regiments . . u. des S8. , . 36 buraischen Jäger. Balaill des Brandenburgische s 83 der ö , . ö . S802 3 , . eb. n erie⸗ Brigade, so wie der rei rieen Fuß Abtheilung der 3. 8 Brigade, so wie der reitenden und Kriegsstärke.) ; 3. Artillerie Brigade. (Batterien . Nachdem nunmehr di . R die alliirte wirklich hatte die Eider ü irte Armee am I. Februar . k ö. e, n, müssen und . 66. w . Durchführung, a , 1 Krieg Ie, , . ein den Regierungen von Preußen (. eee. ö wurden nach und nach an eilten . bevorstehende . dgl. m., sowie auch mit . Stellung von Du , , ,, , ö ,, ö e. ö auf die J. setzung Jütlands di arsch nach Norden und bei ei in , , . e und Ki szuhalten: mication rückwärts vollkommen zu chan h ,, ,. . 2 . Stab für die mobilen Festungs. C ; . ,. Festungs Eompagnieen, d 2 und n, , , er . k . der K,, . 3 Kolonnen des ; . ; = ö. 3. Feld ˖ Reserve⸗ ane ; . /. win nien, wn e , wg gdekargh 3 ,, ,, Jäger⸗Bataillon Nr. 3 Stab der 3. Diuision nebst Stabowwach. die 9 tionen, sion nebst Stabswachen und Administra— ie 9. Infanterie⸗Bri R . 2 schwere Feld -⸗Lazarethe, ö. Jelde Jelegraphen. Abtheilungen ö drankenttäger Compagnie . as Pferde Depot des Garde . Corps e,, , n. und nachgesendet X ußerdem wurde zur ö e,, ctess . eiteren Sicher / ö. ,, . Ordre vom 15. . 31 KLüstengebiets ö des Grenadier- Regiments Nr . die w , ,, Jäger⸗ Bataillons rr K ( 9* B j 80 . . meecorps, des Ja er⸗Ba h . n., 8 . . . Manm und der J 6 , mn n,, (Batterieen auf die 1. . durch diese n,. berschanzten Stellung von Düp , 1864 ein einm , ,,,. und es kam nunmehr n, . onatlicher Waffenstill 9 j , durch Allerhö 6. ffenstillstand zu Stande, in F ss ö rdres vom 15. und 17 ej. J . 6 Corps e, n, ,, der Infanterie des 2. 4. und 6 ̃ ict . ö eingezogenen Reserven, , , rie , . ; Fahrgang der bei den nicht mobilen . weilen zur w,, Garde Corps eingezogenen Reserven ga wurden. der Truppenthelle ohne Gehait beurlaubt Die z ; seitigen J während dieses Waffenstillstandes eine den di nen, realisirte ö Vasts für den esehen zu . 8e; ö icht; es wurde d ; l n⸗ eind . e daher der Wieder ,,,, vorbereitet und da es sich K 3 . . so wurden in Folge ö 6. an e , , e. Pontonnier-Compagnieeun mobil gemacht und , , , dae, el. Auch wurde bei der ,. Garde⸗Füsilier · Regi 'ster Ordre vom 28. i 18 ö bee , lle, elt ö * . ( 9 ö . . entsendet jd. m. per Eisenbahn über Stralsund nach ie Einnahme von Allse anal j ü

Obwohl dänischer Seits Friedensperhandlungen angeknüpft wur

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den und eine Waffenruhe vom 20. Juli bis 3. August 1864 ein- trat, durfte doch die Möglichkeit weiterer krie gerischer Unternehmun—⸗ Augen gelassen werden und mit Rücksicht auf die

en nicht außer ssen we j Nothwendigkeit, dann gegen die dänischen Inseln vorgehen zu müssen,

wurden in Folge Allerböchster Ordre vom 24. Juli 1864 vier Pon tonnier * Compagnieen à 20 Mann mobil gemacht und nach dem Kriegsch auplatz instradirt. Da jedoch im Laufe der Zeit die Frie⸗ densaussichten sich verstärkten und am 1. August ejd. a. der Waf⸗ senstillsiand bis zum Frieden verlängert wurde, so war angeordnet: a) die sofortige Entlassung aller über den Friedens - Etat einge · stellten Reserven bei allen immobilen Truppen Allerhöchste

Ordre vom 4. August 1864) b) die Zurückziehung der nach der Insel Rügen detachirten Garde

Truppen Allerhöchste Ordre vom 5. August 1864) len und Ersatztrup=

c) die sofortige Entlassung aller bei den mobi pen befindlichen Lan dwehr⸗Mannschaften (Allerhöchste Ordre vom 6. August 1864) d) Durch Allerhöchste Ordre vom 14. August 1) bei den mobilen Infanterie nen und den bezüglichen Er nen Mannschaften des 5. und 4. Jahrgan

beurlauben; 2) die mobilen jüngerer Leute

602 Mann; 3) die Ersatztruppen setzer

S64:

Jäger und Pionier · Bataillo⸗ satztruppen sind die eingezoge⸗ ges sogleich zu

ch durch Heranziehung

Bataillone setzen si auf eine Stärke von

ihrer Ersatztruppen a sich auf Cadres von 100 Mann

pro Bataillon, resp. 50 per Ersatz⸗ Compagnie; ) bei den mobilen Festungs Compagniecen sind nur 110 Mann

unter den Waffen zu behalten; 5) die Ersatz Escadrons behalten Cadres

und 120 Pferden;

6) die nachgesendeten 7 mobilen

kehren in ihre Friedens Garnisonen zurück demobil zu machen;

7) die nicht mobilen, jedo theile des Garde 35 auf den Friedensfuß zu setzen.

e) Durch Allerböchste Ordre vom 19. August 1864: die nach dem Jadegebiet abkommandirten Truppe unter Zurücklassung von Wachtkommandos in

Garnisonen zurück.

f) Durch Allerhöchste Ordre vom 27. September S64: 1) Beurlaubungen von Mannschaften der al sollen bei den Artillerie⸗Truppenkörpern un strations · Trains der mobilen Armee insoweit eintreten, à dadurch die Schlagsertigkeit der mobilen

trächtigt wird; 2) die beiden mobilen Kr fünf mobilen leichten machung und Auflösung nac

von je 80 Mann

Pontonnier⸗ Compagnieen und sind dort

ch augmentirten Artillerie ˖ Truppen⸗ und 6. Armee⸗-Corps sind sofort

ankenträger ⸗Lompagnieei Feldlazarethe sind, Behufs

zurückzusenden. ; . ; flösung der fünf mobilen Pro⸗ 7. Oktober 1864

g) Die Demobilmachung und Auf Ordre vom

viant⸗Kolonnen (Allerhöchste

und

p) die Rücksendung der mobilen Festung und der Belagerungsgeschütze/ so wie ͤ ersteren. (Allerhöchste Ordre vom 22. Oktober 1269.

Am 30. Oktober 1864 kam der Wiener Friede un dreiwöchentlicher Ratificationsfrist zu St mit der Zurückziehung der Truppen so wie es die Eigenthümlichkeit der maßge hältnisse gestattete. ; Die desfallsigen Anordnungen waren folgende 1) Allerhöchste Ordre vom 12. Novtmber 1964:

a) Bei der Ratification des Friedens

auf dem Kriegsschauplatze befindliche Ausnahme der 3. 6pfündigen Batterie Feld Artillerie. Negiments Nr. C) von sind in ihren Garnisonen demobil zu machen;

b) zur künftigen Besetzung der Elbherzogtbümer werden

renadier Regiment Nr. 11, die Jufanteri Rr. 13, 61 59 25, das Füsilier⸗Negiment Dragoner Regimenter Nr. 5 und 6, sowie die Abtheilung Schlesischen Feld⸗

bestimmt. 9

2) Allerhöchste Ordre vom 24. November 1864 sistirt den Abmarsch der zu jener Zeit Elbberzogtbümern befindlichen Truppen.

25. November 1864

noch in

3) Allerhöchste Ordre vom 25. der bei Minden konzentrirten anz . ließen, zuvor einen

sistirt den Rückmarsch

13. Division in die Garnisonen. 2. Dezember 1861

Y Allerböchste Ordre vom r 18 . ordnet den Einzug der vom Kriegsschauplatz zurück. des 3. Armee ⸗Corps in Berlin am

kehrenden Truppen 7. Dezember an.

n kebren ihre

älteren Jabrgänge d den Admini⸗ ls ristischen und

n Armee nicht beein⸗

1, sowie die Demobil⸗

h ihren Mobilmachungsorten z⸗Artillerie eintreten zu lassen.

8. Artillerie⸗Compagnieen Demobilmachung der

ande und wurde nun allmälig sortgefahren, benden politischen Ver⸗

kehren sämmtliche Truppen ze. mit des Schlesischen dort zurück und

e⸗ Regimenter

t Nr. 36, die 3. Fuß⸗ tillerie entweder ganz od

Artillerie Regiments Nr. 6

5) Allerhöchste Ordre vom 5. Dezember 1864 . befiehlt die nunmehrige Rückkehr der bei Minden kon⸗

zentrirten 13. Division in ihre Garnisonen.

6) Allerhöchste Ordre vom 7. Dezember 186 bestimmt, daß der unterbrochene Rückmarsch der Trup= pen aus den Elbherzogthümern wieder zu begin⸗

nen hat. 7) Allerhöchste Ordre vom 8. Dezember 1864 sett den Tag des Einzuges der zurückkehrenden mobi ·

len Garde-Truppen 2. in Berlin auf den 17. Dezem⸗

ber sest.

8) Allerhöchste Ordre vom 13. Dezember 1864 bestimmt, daß die 21. Infanterie Brigade das In⸗ fanterie · Regiment Nr. 57 und 2 Batterieen des Bran⸗

benburgischen Feld- Artillerie Regiments Nr. 3 am 20. Dezember über Berlin in ihre Garnisonen zurück ·

kehren. Mittels Allerhöchster Ordre vom 18. Dezember 1864 wurde endlich das Ober⸗Kommando in den Elbberzogthümern, so wie das

kombinirte 1. und 2. Armee . Corps aufgelöst.

Beigefügt wird hier noch a) eine Nachweisung (B.) der aus vorgedachter Veranlassung en ꝛc.

mobil gewordenen preußischen Trupp us dieser Veranlassung augmen ·

b) eine Nachweisung (C.) der a tirten, jedoch nicht mobil gewordenen diesseitigen Truppentheile nd bemerkt, daß zur Beseitigung einiger Folgen des Krieges nach⸗ ebende Maßregeln getroffen wurden:

November 1864.

L. Allerböchste Ordre vom 16. Von jeder Eskadron der mobilen Kavallerie Regimenter

sind, Behufs Ausbildung der bei denselben vorhandenen großen Zabl unthätiger Pferde, 15 Mann über den Frie⸗ densstand bis ultimo April 1865 zurückzubehalten. II. Allerhöchste Ordre vom 24. November 1864. Die demobil werdenden Truppentheile behalten die Hand— Werker. Abtheilungen ihrer Ersatztruppen noch bis spätestens 15. Februar 1865 bei. . J Allerhöchste Ordre vom 9. Februar 1865. Diejenigen Schnei gen der Ersatztruppen, können bis spätestens zum 31. März

ͤ beibebalten werden.

In enger Verbindung mit diesen durch den Krieg selbst hervor gerufenen militairischen Anordnungen stehen die durch denselben ver ursachten, hier nachfolgenden Maßregeln zur Verstärkung der artille

fortifikatorischen Ausrüstung. mieten Erfahrungen über den Werth so wie die damalige ließen bereits im April erkennen, eine schleunige der Feld, Belagerungs⸗

Ru

der der bisherigen Handwerker. Abtheilun⸗

welche sich freiwillig dazu verstehen, 1865 über den Etat

Die in diesem Kriege gesan und den Verbrauch der gezogenen Geschütze, allgemeine Lage der politischen Verhältnisse, porigen Jahres die dringende Notbwendigkeit Vermehrung der gezogenen Geschütze bei

und Festungs Die Regierung Sr. Majestät war darüber keinen Augenblick in Zweifel, daß sie die zur Ehre und im Interesse des Landes zu lö—= fende politische Aufgabe nicht abhängig machen dürfe von unberech⸗ tigten Einsprüchen des Auslandes, noch weniger darüber, daß sie, um dieses Zweckes willen, sich auch unverweilt in den Besitz aller dazu event. erforderlichen Mittel zu setzen habe. Sie zögerte umso⸗ als die nothwendigen Verbesserungen und Vermehrungen der artilleristischen Streitmittel, auch abgesehen von der augenblicklichen politischen Siluation, als dem militairischen Bedürfnisse des Landes

überbaupt entsprechend, längst erkannt waren, ö Zur näheren sachlichen Begründung dieser Nothwendigkeit ist

nämlich Nachsiehendes anzuführen: 6 Betreff der Feld Artillerie.

ter weniger,

Es trat hier das Bedürfniß der Beschaffung von Geschützen

nach zwei Richtungen hervor, nämlich . a) zur Vermehrung der gezogenen Feldgeschütze an Stelle einer gleichen A zahl ausscheidender glatten Geschütze (Haubitzen), das b) zur Vermehrung des Materials der Reserve ˖ Bestände an Feld⸗

Geschützen.

ad a. Den übrigen Großmächten gegenüber, deren Feld ˖ Ar⸗ der zum größten Theile aus gezogenen Ge⸗ schützen bestehtz, konnte die preußische Feld⸗Artillerie nicht länger mit nur einem Viertheile der Gesammtzahl in gezogenen Geschützen und

drei Viertheilen in glatten Geschützen verbleiben. - den Das Bedürfniß einer Vermebrung der gezogenen Feldgeschütze war bereits längst anerkannt; die Ausfübrung hatte sich jedoch des. balb verzögert, weil die fortwäbrenden Verbesserungen des bei uns angenommenen Hinterladungs. Systens es vortheilbaft erscheinen gewissen Abschluß der in der Prüfung befind · lichen Constructionen abzuwarten, bevor man zu einer der Natur des Geschützes nach kostspieligen weiteren Vermehrung der gezogenen chluß durch die Allerhöchste Genehmi⸗·

Feldgeschütze schritt. Nachdem indeß dieser Abs