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Königlich Preusßischer
lte Post-Anstalten des An- und uslandes nehmen gestellung an, ür 6Lerlin die Erpeditien des König Preußischen Staais-Anzeigers: Wilhelm s⸗Straße Ro. a gn. (nahe der Leipzigerstr) — — —— ——
iger.
Berlin, Donnerstag den 25. Mai
1865.
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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Staats- und Minister des Innern, Grafen zu Eulen burg, den Rothen Adler ⸗-Orden erster Klasse mit Eichenlaub und dem Regierungs⸗Präsidenten von Moeller zu Köln den Stern zum Rothen Adler Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub zu ver— leihen;
Den ordentlichen Professor an der Universität zu Berlin und Historiographen des Preußischen Staates Dr. Franz Leopold Ranke in den Adelstand zu erheben; und
Dem Feder und Blumen-Fabrikanten Franz Eduard Louis hierselbst das Prädikat eines Königlichen Hof⸗-Lieferanten zu ver— leihen.
Allerhöchster Erlaß vom 24. April 1865 — betref- fend die Ausdehnung der Bestimmungen im §. 11 des Regulativs über die Befähigung zu den höhe— ren Aemtern der Verwaltung vom 14. Februar 1846 hinsichtlich der bei der Regierung zu Sigma⸗— ringen angenommenen Referendarien auf das Fach der direkten Steuern, so wie auf ständische und Kommunalsachen.
Auf den Bericht des Staats-Ministeriums vom 18. d. M. ge— nehmige Ich, daß die Bestimmungen im §. 11 des Regulativs über die Befähigung zu den höheren Aemtern der Verwaltung vom 14. Februar 1846 hinsichtlich der bei der Regierung zu Sigmarin⸗ gen angenommenen Referendarien auf das Fach der direkten Steuern, so wie auf ständische und Kommunalsachen, städtische und ländliche, ausgedehnt werden, und ermächtige das Staats⸗Ministerium, wegen Ausführung dieses Meines Erlasses, welcher durch die GesetzSamm⸗— lung bekannt zu machen ist, das Erforderliche anzuordnen.
Berlin, den 24. April 1865.
MWilhelm.
Bismarck-Schönhausen. von Bodelschwingh. Graf von Itzenplitz von Mühler. von Selchow. Graf zu Eulenburg.
von von Roon. Graf zur Lippe.
An das Staats-⸗Ministerium.
Allerhöchster Erlaß vom 8. Mai 1865 — betreffend die Genehmigung zu der von den Besitzern des Walzwerkes Thiery ains C Michel Thiery, sowie von der Kohlengewerkschaft Meiderich beabsichtig⸗ ten Anlage einer für Pferdebetrieb einzurichtenden Verbindungsbahn von den Werken derselben nach der Haltestelle Meiderich der Ruhrorter Zweigbahn.
Ich will nach Ihrem Antrage vom 30. April d. J zu der von den Befitzern des Walzwerkes Thiery ainé K Michel Thiery, sowie von der Kohlengewerkschaft Meiderich beabsichtigten Anlage einer für sPferdebetrieb einzurichtenden Verbindungsbahn von den Werken der— selben nach der Haltestelle Meiderich der Ruhrorter Zweigbahn hier— lurch Meine Genehmigung unter der Bedingung ertheilen daß deren Unternehmern sowohl der Anschluß an die neue Anlage
mittelst Zweigbahnen, als auch die Benutzung der ersteren gegen zu vereinbarende, eventuell von Ihnen festzusetzende Fracht⸗ oder Bahngeldsätze vorbehalten bleibt. Zugleich bestimme Ich, bei Rück⸗ gabe des Situationsplanes, daß die in dem Gesetze über die Eisen— bahn ⸗Unternehmungen vom 3. November 1838 ergangenen Vor—
schriften über die Expropriation auf das Unternehmen Anwendung
finden sollen. Dieser
Berlin, den 8. Mai 1865.
Erlaß ist durch die Gesetzsammlung zu
publiziren.
Wilhelm. Graf von Itz enplitz.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Kriegs⸗Ministerium.
Der Baumeister Pflaume ist in dem Verhältniß als Gar⸗ nison⸗Baumeister in Cöln bestätigt und zugleich zum Land⸗Bau⸗ meister ernannt worden.
Marine⸗Ministerium.
Sr. Majestät Brigg »Rover« ist gestern Vormittag auf der
Rhede von Danzig eingetroffen.
Berlin, den 23. Mai 1865.
Von Seiten des Ober⸗Kommando's der Marine. Der Chef des Stabes.
5 eldt / Capitain zur See.
Preußische Bank.
Bekanntmachung.
Da neuerdings Nachbildungen der auf der Rückseite mit einem Ueberdruck versehenen Banknoten à 10 Thlr. wieder häufiger zum Vorschein gekommen sind, machen wir das Publikum wiederholt auf die dringende Nothwendigkeit aufmerksam, in seinem eigenen Interesse die gedachten Banknoten vor der Annahme genau zu prüfen oder sich doch den Einzahler jedesmal zu notiren.
Berlin, den 23. Mai 1865.
Königlich preußisches Haupt-⸗Bank⸗Direktorium.
Berlin, 24. Mai. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: dem Capitain ⸗Lieutenant à la suite des See ⸗ Offizier · Corps Prinzen Hugo zu Schwarzburg⸗Sondershausen, sowie dem Capitain⸗Lieutenant à la suite des See⸗Offizier Corps 2. von Saint- Paul, die Erlaubniß zur Anlegung des dem ersteren von des Königs von Bayern Majestät verliehenen St. Hubertus ⸗Ordens und des dem letzteren von des Großherzogs von Mecklenburg Schwerin Königlicher Hoheit verliehenen Ritterkreuzes des Ordens der Wen— dischen Krone zu ertheilen.