1750
3) Bericht der Kommission für das Justizwesen über den Gesetz Jahre 1721 und der Regierungs- Instructi , . vom 21. 36 ö. zur Provinz Pommern ge örende t Landestheilen. geh . Bericht der Kommission Etats für das Jahr 18665, J. für die Münze,
für die West
betreffend die Etats:
II. für die verschiedenen Einnahmen bei der allgemeinen
Kassen verwaltung III. für das Finanz ⸗Ministerium.
—
Preußische Bank.
ö Bekanntm ach un Auf die für das Jabr 1865 festzusetzende ßischen Bankantheils-Scheine wird . halbjährige Zahlung von oder
9.
vom 10. dieses Zwei und Ein Viertel Prozent,
; „22 Thlr. 15 Sgr. Courant«
für den Dividendenschein Nr. 37 bei der Haupt Berlin, bei den Provinzial Bank ⸗ Comtoiren zu Breslau Cöln Danzig, Königsberg i. P. Magdeburg, Münster / Posen unh Siet! tin, sowie bei den Bank Kommanditen Aachen, Bielefeld, Bromberg Crefeld, Dortmund, Düsseldorf, Elberseld, Elbing, Essen grantfurl an der Oder, Gleiwitz Glogau, Görlitz, Graudenz, alle d. S Lands berg a. d. W. Memel, Nordhausen, Stralsund, T horn Tilfti⸗ Siegen, Coblenz, Cöslin und Stolp erfolgen n,
Blrlin, den J. Juni 1865.
Bank - Kasse zu
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Chef der preußischen Bank. Graf von Itzenplitz.
- Berlin. 3. Juni. gnädigst geruht: Finanzrath von
, Se. Maiest t der König haben Aller— D Provinzial-Steuer⸗-Direktor, Jordan in Magdeburg legung des von des Herzogs von Brauns lichenen Commandeurkreuzes Löwen zu ertheilen.
die Erlaubniß zur An— chweig Hoheit ihm ver—
Personal - Veränderungen.
H. In der Armee.
Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc.
A. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen . Den 20. Mai. 6 Bronsart v. Schellendorff J., Hauptm. A la suite des General stabes der Armee, unter Belassung bei dem großen Generalstabe, i ö Etat des Generalstabes einrangirt. 36 . . ö. Den 27. Mai.
, Eher alier, Pr. Lt. A2 la suite der 3. Ing. Insp. und Lehrer an der 2 in , Glum] Pr. Lt. 2 12 suite der 2. Ing. Insp. und , 1 t Kriegs schuie in Potsdam, unter Belassung in ihrem jetzigen Dienstverhältniß, zu Hauptleuten 1 la suite befördert. ö
5 Aoschiedsbewilligun gen zg. Bollinger, Sec. Lt. , ü e gf Regt. Rr schied mit Pens. bewilligt. . Bei
17, der Ab—
der Landwehr. w ö Den 26. Mai.
v. Ziethen / Sec. Lt. von der Kav. 1. Aufg. d 8 1. Pomm. Regts. Nr. 2 der Abschied . . . en 27. Mai. Lt. vom 2. Aufg. 3. Bats. Ane P 2 bewilligt. fg l lam) 1. Pomm.
Militair⸗ Justiz⸗ Beamte Durch Verfügung des San exal - Au ditoriats.
Riß ma . Den 24. Mai.
mann, arnison Auditeur in Saarlouis, als Divisions⸗ diter zur 5. Division in Frankfurt a. d. O. vom ö. Jul d. J ,
HI. In der Marine.
Marine⸗Aerzte. Durch Allerhöchste Ordre. Den 19. Mai.
Pr. Müller, zur Reserve Assist. Arzt berlichin. seroe übergetretener Unterarzt,
Bats. Stettin)
v. d Lancken, Sec. Regts Nr. 2, der
der Char. als
———— — 8 ——— ——
Die Begründung eines neuen Kirchen und Pfarrsystems sür
Entwurf wegen Aufhebung des Preußischen Landrechts 23 ang
September 1773 in den jetzt Westpreußischen
zur Prüfung des Staatshaus halts ˖
Dividende der Preu— Monats ab die
Geheimen Ober⸗
erster Klasse des Ordens Heinrichs des
ꝛ und der städtischen um g anglich nothig erwiesen. er geistlichen An elegenhei
Ober ⸗Kirchenrath k e, hierdurch, daß derjenige von dem Kanal
bis zur städtischen
Weichbildsgrenze hat
Minister
Theil der Stadt, welcher
den Cottbusser Damm die verlängerte renzt wird,
von der Cottbusser
Schönebergerstraße von einen eigenen
Territorium, welches gehört hat und mittels bis zur Einverleibung in ein zu begründendes neues selbst provisorisch der St. Jakobikirche zugewiesen worden ist, ferner di jenigen innerhalb der gedachten Grenzen belegenen Denn n enn . seither zur Jerusalems. und St. Jakobiparochie gebört haben . wird das neue Kirchspiel sich auf de Territorien erstrecken: die Schdnebergerstraße, südlich vom Kanal die Möckernstraße, die Luckenwalderstraße, die Trebbinerstraße, die Lankwitzstraße, das Tempelhoferuser, den Platz vor dem Halleschen den Johännistisch, . die Pionierstraße, die Belle ⸗Alliancestraße, die Teltowerstraße von Schönebergerstraße, ) die Barutherstraße, die Gneisenaustraße, die Hagelsbergerstraße, das Tempelhofer Feld, den Tempelhofer Berg, die Kreuzbergstraße, die Hasenhaide von Nr. 1 die Fischer sche Lohmühle, 206) das Planufer, 39) die Burggrafenstraße, 36 dir Großbeerenstraße 25 die Yorkstraße, 24) die Johanniterstraße, ö 25) die Uferstraße. ö 61 die J. bedeutend zunehmende Bevoͤl⸗ 9 e 8 gend wird indessen schon jetzt die künftig nothwen. dig dende Abtrennung neuer selbstständiger Parochieen sowohl ostlich nach der Viehweide und dem Kottbusser bor als auch westlich nach J hin ausdrücklich vorbehalten. Die neue Pa⸗ . . ö Sonntage Trinitatis den 11. d. M. ins Leben dergt— ,, das neue Kirchspiel in den angt. 66 3er ö. ö zu erachten ist. Gleichzeitig hört die . , . . . Parochie wohnenden Gemeindt an len, . obi⸗ resp. Jerusaleniskirche auf und es haben he, , ber wegen aller geistlichen Handlungen an den Geistlichen 24 . Kirchenbeamten des neuen Kirchspiels zu wenden, Den kö neuen Gemeinde bleibt indessen die einstweilige B . g der Begräbnißplätze der St. Jakobi⸗ und Dreifaltigkeitk—⸗ kirche vorbehalten in der Weise, daß l 6 ö den Todtengräber bei den genannten Kirchen nach den i h, n ,. „lber web., St. Jakobikirche gelte de S . . ö ge, . . e. e . e, n, k Taxe kommt auch in dem neuen . cle . J Der , für die neue Gemeinde so . . shandlungen werden in Ermangelung eines eigt⸗ gebäudes, dessen Erbauung auf dem ᷣ
früher zur
Parochie
— 2 Ins besonder folgende Straßen resp. Plätze .
Thore,
der Belle-Alliancestraße bis zur
1a. bis
. er un Johannistischterraĩn . gen nnen, ist, vorläufig in dem von dem Vorstande ö für die 33 Gemeinde gemietheten, von den
* e etzteren zu übernehmenden Lo 'Flanufer hierselbst, abgehalten. . al., Planuset R. Mit der Cura der ne ᷣ Jrediger J ö uen Gemeinde ist der Prediger Jun han ö. Oberpfarrer zu Retz provisorisch beauftragt ö. uus r 1 ö. . Küstergeschäfte dem früheren Feldwebel Lehmann, Plan un *. 5 hierselbst wobnhaft vorläufig übertragen worden. 4 ö dasjenige Terrain anlangt, welches nördlich vom Kane ußerhalb der Stadtmauer zwischen der Hirschelstraße (von
sich al Auf Grund der von dem .
gelegenh. und dem Evangeli Ermächtigung bestimmen . 6 zwischen der Schöneberger und Cot ai chen der Schö! e Tottbusser Brů Weichbildsgrenze sich erstreck und im . Brücke ab, im Westen durch ü der Schoͤnebergerbrücke ab be. Kirchen- und Pfarrbezirk bilden soll. Der.
Britz Tempe E 686 2 8 ar . n zel f Umpfarrungsdekrets vom 26. Februar e.
Kirchspiel hier—=
selbe wird demnach umfassen dasjenige füdlich vom Kanal belegene
die Gebühren für die Grab.
Halleschen Straße bis zum 8 Thor
. Halleschen Thor belegen und . i ,. der St. Jakobikirche 3 ö so
6 dasselbe känstiß der St Lukas, Parochie hiers
Berlin, den 1. Juni 1865. Königliches Konsistorium der Provinz Brandenburg.
die Stadtgegend vor dem Halleschen Thore hierselbst zwischen dem
Hegel.
reu ßen · besichtigten früh
6.
9 Uhr
Vortrag
**
verstorbenen Vaters überreichte.
Mit dem Zwei⸗
Se. Maj stät die für das schen Sammlung angekauften Gegenstände Cornelius ' schen Karton Königlichen Gesand
die Trier,
Pelldram, den Hofe,
Prinz Heinrich
Berlin,
ch tant liches.
—
2. Juni.
Se. M
das Lehr Infanterie ˖ Bat
Ubr⸗Zuge
VII. Reuß, und den
— Se. Königliche Hoheit
lungen der 85 Uhr/ und wurde von
und dem Der hohe und be
provinz pfangen. steigequartier
die internationale landwirt
zffnung in Augensche Die Eröffnung Mittheilungen einer großen Mens Die Worte, auf die Rede des Es gereicht heute wiederum Feier anzuwohnen
mi Obe
„Kölner Blätter mit dem Courierzuge von Ber dem Erbyp dem General Major von Kotze, Regierungs;
in
Gast nahm
gab
Königliche
zufolge
dem Ob Präsidenten auf im Regierungsgebäude
öniglichen Hoheit der Kronprinzessin einen B nach Babelsberg zurück, wo der Hau hielt und der Landrath vo
sminister Freiherr von n Flottwell die
in Berlin angekommen, Museum aus der
in
*
s, und empfingen d den ten am Königlich Minister⸗Präsidenten.
der Kronprinz traf, Mitthei-
am 2.
Sich gegen 11 Uhr hschaftliche
in zu nehmen.
der
Nachmittags 4 Uhr chenmenge statt.
t denen Se.
r. Bürgermeiste Mir zur freudigen Genu zu befinde Herr tieferen Sinn sich an
Ihrer Mitte
welche, wie Sie,
mit Recht hervorgeboben haben
jene Feier anschlie altehrwürdige
Denn Segnungen Provinz zugeführt,
Stadt in der heutige abgeben, w
ßt, welche erst
und
feier natürlich und würdig an.
Ibre Majestä
Ihrer Provinz eben
der dieses Tages
nicht möglich war
Wenn die V als der Schöpfer darf, der Landwirthscha
—
Beweis wir die Thats Mutter Mich beauftragte,
übernehmen, da es
dieselbe über d
ten der König
das
der an Sie eranstalter
derartiger
Ausstellung f
elche eine fr die feierliche Ausstellung schließt sich darum der e
begangenen Ihre warme Theilnahme ache betrachten, daß das Protektorat Ihr persönlich zu Ihrem
en ursprünglich . und über d
bei gutem
Königliche rs Bachem
8
nicht ohne
vor wenigen Tagen festliche Bewegung Tag soll ein redendes infzigjährige Eröffnung ben begangenen Fried
und die Königin, gedenkend widmen
Feier
gerichteten
der Ausstellung im Unternehmungen
beabs
der unseres engeren Vaterlandes erweitert,
ich glaube — wo
schöne und bef stellungen;
daß sie nicht de eines Landes, sondern daß
schritte
ruchtende Ge z menschlichen Fleißes,
des schassen Thätigkeit, und daß sie z 9
bl daran gethan. danke so
—
beschränkt si
——
2 —
dem internationalen Friedens
ker umschließt. Sie, meine hergesandt wurde
heit der Nationen
Sie von Herzen
nationale Ausstellung in
mit für eröffnet, der König!“
Se. Königliche Hoh Comités und die fremden Kommissare chiedenen Gebäude de Flora mi Hoheit gedachten heute,
gang durch die vers
das Fest⸗Viner im
Se. Königliche Dampspflügen Rehme einen Hoheit abzustatten un
In der Höch persönliche Adjutant
suchen mit den verlassen, um in helm Königliche
Neuen Palais einzutreffen.
der Lieutenant und
—
Angelegenheiten di
Heute fand im Sitzun
Herren,
sie ein Zeugniß den Fleißes ugleich
welche
nd auf irgend ein nicht f
auf
ablegen auf
bande,
lin kommend, rinzen von Hohenzollern Sigmaringen, er ⸗Präsidenten der R
Ausstellung ]
and, nach w
ichtigten Rahmen, ie Grenzen dieser
Denn
lcher inter
die
ein Zeugniß das alle Länder und Völ⸗
als Abgesandte
ajestät der Kö
aillon, statteten
1751
nig
Ihrer
esuch ab und kehrten
Augenschein, so ann den Bischof
Juni, Morgens
dem Bahnhofe sein nach der Flora,
Schleinitz Orden seines
nahmen Pourtales⸗
bairischen
in Cöln
chon vor der Er⸗
wie von
um ein
hein⸗ em⸗ Ab⸗ um
eiteren direkten
Wetter unter Zulauf
Hoheit
der Kronprinz
antworteten, lauteten;
gthuung,⸗ Mich n, um
Ober⸗Bürgerm
setzte. Zeugniß Friedenszeit der internatio
/ als Meine erlauchte
*
Sinne desse
*
von den
schon
einer zweiten
eister,
Ihre schöne
dieser nalen ens ⸗
gern der in
auch
deren sprechenden Frau dieser Ausstellung zu aufrichtigen Bedauern Bitte Folge zu geben.
n, der
angesehen werden K Provinz, ja
so haben sie — wie
das is
bestimmtes
nationalen
t ja eben der
Aus⸗
Gebiet bestimmten Grenzen
sollen von dem Fort⸗
allen Gebieten mens
sein solle
aus der
chlicher n von
Ferne
n, sind selbstredende Zeugen dieses, die Gesammt⸗
willkommen
indem wir er
Garten der
In
Abnahme d
umschließenden
eit ließen Sich
kurzen
gssaale
heiße,
der ehrwürdigen,
ufen: Es
beiwohnen
des es Homagi
Friedensbandes und erkläre Ich
darauf vorstellen / h r' Ausstellung un t Höchstihrer Gegenwart.
i, den Ver⸗ und Vormittags Cöln Besuch bei d d Sonntag sten
die
Se.
lebe
am 3. Juni,
früh Begleitung
die Mitglieder ielten einen Um⸗ d beehrten
dem Prinzen Wil⸗ wieder im befindet sich Graf Eulenburg.
indem ich erste inter⸗ allen Stadt Cöln hier⸗ M aje tät
Ministerii der geistlichen al⸗Eides von dem neuen
und Nachtheil aber verhüten und
daß ich nicht
wenn ich erfahren
des
Bischose von Trier, Dr. theol. Leopold Pelldram, durch den Mi⸗ nister Dr. von Mühler im Beisein mehrerer böherer Beamten des Ministerii statt. Die Formel dieses Eides, welchen die katholischen Bischfe vor ihrem Amtsantritte dem Könige zu leisten haben, lautet, wie folgt:
Ich, schwöre einen Eid und auf das heilige lichen Stuhl von Majestät von Preußen Nachfolger in der Regierung,
erwählter und besiätigter Bischof von zu Gott dem Allmächtigen und Auwissenden Evangelium, daß, nachdem ich auf den bischöf · erhoben worden bin, ich Sr. Königlichen Wilhelm und Aller höchstdessen rechtmäßigem als meinem Allergnädigsten Könige und Landesherrn, unterthänig, treu, gehorsam und ergeben sein, Allerhöchstdero Bestes nach meinem Vermögen befördern, Schaden besonders dahin streben will, daß in den Gemüthern der meiner bischöflichen Leitung anvertrauten Geistlichen und Gemeinden die Ge sinnungen der Ehrfurcht und Treue gegen den König, die Liebe zum Vaterlande, der Gehorsam gegen die Gesetze , und alle jene Tugenden, die in dem Christen den guten Unterthan bezeichnen, mit Sorgfalt gepflegt werden; und dulden will, daß von der mir untergebenen Geistlichkeit gelehrt oder gebandelt werde.
Insbesondere gelobe ich, daß ich keine Gemeinschaft oder Ver- bindung, sei es innerhalb oder außerhalb Landes, unterhalten will, welche der öffentlichen Sicherheit gefährlich sein könnte, und will ich, sollte, daß in meiner Diöcese, oder anderswo, An⸗ schläge gemacht werden, die zum Nachtheile des Staats gereichen könnten, hiervon Seiner Königlichen Majestät Anzeige machen.
Ich verspreche dieses Alles um so unverbrüchlicher zu halten, als ich gewiß bin, daß ich mich durch den Eid, welchen ich Sr. päpstlichen Heiligkeit und der Kirche geleistet habe, zu Nichts verpflichte, was kem Eide der Treue und Unterthänigkeit gegen Se. Königliche Ma— jestät entgegen sein kann. Alles dieses schwöre ich, so wahr mir Gott helfe und sein heiliges Evangelium, Amen.
Rach ersolgter Eidesleistung übergab der Minister die von Sr. Majestät dem Könige vollzogene Urkunde, durch welche derselbe als Bischof von Trier landesherrlich anerkannt wird. Der⸗ selbe wird gleich nach dem Feste zum Antritte seiner Verwaltung
in entgegengesetztem Sinne
dem Bischofe
nach Trier abreisen.
— Das Justiz- Ministerialblatt Nr. 22 enthält unter Nr. 42 einen Allerhöchsten Erlaß vom 7. Oktober 1864 und Allgemeine Verfügung vom 24. Mai 1865 — betreffend die Reisekonen und Diäten der Förster und Oberförster bei kommissarischen Geschäften in Königlichen Dienstangelegenbeiten. s. amtlichen Theil, des Staats⸗Anzeigers) Unter Nr. 43 befindet sich ein Erkennt⸗ niß des Königlichen Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompetenz⸗Kon⸗ flikte vom 18. März 1865, das sich dahin ausspricht: 1) Wenn bei der Vollstreckung der administrativen Execution darüber Streit entsteht, ob die abgepfändeten Sachen zu den pfändbaren gehören, so ist darüber nur der Weg der Beschwerde bei der vorgesetzten Dienst⸗ beborde zulässig. Verord. v. 24.
Novbr. 1843 8. 3 Ges. Samml. ( , . Streitigkeiten darüber: ob der Eigentbümer eines sequestrirten Bergwerks verpflichtet sei, die Knappschaftsbeiträge der jenigen Arbeiter, welche während der Sequestration von dem Se⸗ quester angenommen und beschäftigt worden sind, zur Knappschafts⸗ kasse zu bezahlen, sind im Rechtswege zu entscheiden Erkenntniß vom 411. März 1848. J. M. Bl. S. 323. — Gesetz v. 10. April 1854 §. 11. Ges. S. S. 1427. Eine Directoren⸗ Konferenz für die Provinz P reußen wird, Königsberger Blättern zufolge, nach dem Pfingstfeste in Königsberg unter dem Vorsitz des Provinzial Schultatht Dr Schrader stattfinden. Gegenstand der Berathung dürfte Uu. A. die Ferienordnung sein. Danzig / 2. Juni. Nach höberer Verfügung, meldet „Westpr. Z.“ soll nunmehr die Indienststellung Sr. Majestät Fre⸗ gatte Gefion« beschleunigt werden, welche als Artillerie ⸗Uebungs⸗ schiff bei Kiel Schießübungen abbalten wird Das Kommando wird Herr Korvetten -⸗Capitain Werner erhalten. ist die Einziehung von Seedienstpflichtigen Widderschiff „Cheops.« bält heute wiederum ein kontraktlich bedungene Fahrgeschwindigke nachzuweisen. Strals
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und, 1. Juni. Se. Stralsunder Ztg. zufolge, aus Jubelfestes allergnädigst gerubt, sämmtlichen Mitg zJistrates der Stadt Stralsund, sowie dem Bürg
Syndicus der Stadt Greifsw ald die Berechtigung zur Anlegung der goldenen Kette und dem Bürgermeister der Stadt Wolgzast die Berechtigung zur Anlegung der silbernen Kette Halle, 29. Mai. Heute sand bier im Hotel die alljährlich an diesem Tage wiederkebrende Versammlung des Convents und der Jobanniter- Vite der sächsischen Pro= vinʒzial· Genossenschaft unter zablreicher Betbeiligung satt.
In W ülfingerode, im Kreise Nordbausen, sind durch ein am 30. Mai ausgebrochenes Feuer, der R. Sall. Ztg. da folge, 45 Gehöfte in Asche gelegt.
Mer 13 Fdirr * Veranlan ung
zum Kronprinzen