1758
Tochter der im Jahre 1837 verstorbenen Johanne Brandenburg. Da bis · her Erben zu ihrem Nachlasse nicht ermittelt worden sind, so werden hier⸗ durch alle diejenigen, welche aus irgend einem Grunde daran ein Erbrecht zu haben vermeinen, aufgefordert, spätestens in dem auf den g. März 1866, Vormittags 11 Ubr, vor dem Kreisrichter Krause hier anstehenden Termine zu erscheinen und ihr Erbrecht nachzuweisen, widrigenfalls sie damit präkludirt und der etwa 106 Thlr. betragende Nachlaß als herrnloses Gut dem Fiskus zugesprochen werden wird. . Stolp, den 11. Mai 1865. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
1717 Bekanntmachung.
Die am 21. März 1865 zu Guben verstorbene verwittwete Glaser⸗ meister Altrichter, früber Wittwe Volk, Eleonore, geb. Rohde, hat in ihrem am 21. Februar 1855 errichteten und am 21. April 1865 publizirten Testamenté ihrem Enkelsohne, dem Glasermeister Johann Rudolph Volk aus Guben, ein Erbtheil von 50 Thalern ausgesetzt und bestimmt, daß dasselbe die Haupterbin, perehelichte Kaufmann Sack, Eleonore Wilhelmine, geborne Volk, zu Guben zu zahlen verpflichtet sein soll, was dem Aufent- halte nach unbekannten vorgenannten Erben hiermit bekannt gemacht wird.
Guben, den 24. Mai 1865.
Königliches Kreisgericht. II. Abtheilung.
2c. 1722 Bekanntmachung.
Das in der Köpnicker Wassergasse Nr. 18a. hierselbst belegene, dem Militair - Fiskus gehörige, zur Ausladung und Aufstellung von Bau- und Brennmaterialien verpachtete Grundstück soll vom 1. November 1865 ab auf ein Jahr im Wege der Submission und daran zu knüpfenden Licitation anderweitig verpachtet werden. Die diesfälligen Bedingungen sind bei dem unterzeichneten Amte einzuseben und die Offerten danach bis zum 2östen Juni er. Abends einzureichen.
Berlin, den 1. Juni 1865.
Königliches Proviant ⸗Amt.
17141 5 Sekanntmachung.
Der auf Hundert Tonnen anzunehmende Bedarf an hydraulischem Kalk zu der Pflasterung der Spree. und Zidillings⸗Brücken soll im Wege der Submission geliefert werden. ; . Indem wir dieserhalb auf liegenden Bedingungen Bezug nehmen, sehen wir missionen bis zum 13. d. M. entgegen.
Berlin, den 1. Juni 1865.
Königliche Ministerial-Bau-Kommission.
die in unserer Registratur zur Einsicht aus— der Einreichung der Sub—
[N23] Bekanntmachung,
ö Die zu der Pflasterung des Bürgersteiges längs der Umfassungs⸗Mauer des Easernements des 1. Garde⸗Dragoner-Regiments in der Teltowerstraße erforderlichen Stein setz Arbeiten inkl, der Lieferung der Materialien, als Steine, Granitplatten 2c. dazu, sollen im Wege der Submission ver— dungen werden. ö
Die Bedingungen und KostenAnschlag sind in unserem Geschäfts⸗ Lokale, Klosterstraße 76, einzusehen und Offerten mit entsprechender Aufschrift
. bis zum 16. d. M, Vormittags 10 Uhr, a
daselbst abzugeben. Berlin, den 2. Juni 1865. Königliche Garnison-⸗Verwaltung.
Bekanntmachung. Königliche O stbah
2
Die Lieferung von: 2 180 000 Stück eichenen Bahnschwellen für den Bau der Berlin⸗ Cöüstriner Eisenbahn und b) 12 000 Stück dergleichen Schwellen für den Bau der Danzig-Neu— Fa EBErwaffer C is,nkbaßn . so . S j ] 5 s fahrwasser Eisenbahn — soll im Ganzen oder in einzelnen Loosen — letztere nicht unter 5060 Stäck — im Wege der öffentlichen Sub⸗ mission verdungen werden. 7 165 1275 2 95? * Co Offerten auf die Lieferung qu. Schwellen sind uns portofrei, versiegelt und mit der Aufschrift: .
»Submission auf Lieferung von Bahnschwellen«, versehen, bis zum Termine: Montag, den 26. Juni d. J. Vormittags 113 Uhr einzureichen, in welchem dieselben in unserem Geschäfts Lokale auf dem hi sigen Bahnhofe in Gegenwart der etwa persönlich erschienenen Submitte * eröffnet werden. 2 1 Später eingehende bleiben unberücksichtigt. Die Lieferungs- Bedingungen können in unserem Central · Büreau wäh rend der Geschäftsstunden eingesehen werden; auch werden dieselben . portofreie an unseren Büreau ⸗Vorsteher, Kanzlei⸗Rath Lakomi hierselbst richtende Gesuche unentgeltlich mitgetheilt. . Bromberg, den 27. Mai 1865. Königliche Direction der Ostbahn.
oder den Bedingungen nicht entsprechende Osserten
6 Brrkzei? i gn,
Am vrtiseiti- Fin szahlung n. s. w. vön bffentlichen Faäpieren.
. 3
ö die Ausloosung Hohenzollernscher Rentenbriefe am 20sten d. M. stattgehabten Ausloosung Hohenzollernscher zum 1. Oktober 1865 sind folgende Nummern gezogen
betreffend
Bei der Rentenbriefe worden:
1) Littr. A. à 500 Fl.: 28 Stück Nr. 158. 164. 276. 738. 772. 889 11235. 1475. 1697. 2117. 2126. 2278. 258. 2316. 2836. 2881. 3054. 310i. 3873. Ihäg. L205. 12351. 92. 5i48. S163. 5356. Shiz . und 6918.
2) Littr. B. a 100 Fl.: 3 Stück Nr. 596. 631 und 1163.
3 Littr. C. à 25 Fi: 2 Stück Nr. 618 und 1046.
Die vorgedachten Rentenbriefe werden den Inhabern zum 1. Okto- ber 1865 hierdurch mit der Aufforderung gekündigt, den Capitalbetrag derselben von dem genannten Tage ab gegen Quittung und Rückgabe der Rentenbriefe in coursfähigem Zustande also wenn dieselben außer Cours gesetzt waren, nach vorheriger Wiederincourssetzung — auf unse. rer Landeskasse hierselbst in Empfang zu nehmen. ,
Mit dem 1. Oktober 1865 hört die weitere Verzinsung der ausgeloosten
Rentenbriefe auf und es müssen mit denselben daher die nicht mehr fällig werdenden Zinscoupons Serie J. Nr. 10 bis 16 zurückgeliefert werden, widrigenfalls der Betrag der etwa fehlenden Coupons vom Kapitale zu⸗ rückbehalten wird. 3 Die Einlösung der Rentenbriefe kann auch vermittelst frankirtetr Einsendung derselben durch die Post erfolgen und es ist in diesem Falle eint von dem Inhaber auszustellende, über den Empfang der Valuta (welche mit Zahlen und Buchstaben auszudrücken) aus der Landes Kasse lautende Quittung beizufügen. Die Uebersendung des Kapitals erfolgt dann eben. falls durch die Post auf Gefahr und Kosten des Empfängers.
Sigmaringen, den 22. Mai 1865.
Königliche Regierung.
1724
Mere ö ö 6 ö: ö . Vereinigte , . ffahrts⸗˖ Lompagnie.
Mir ers ö 6 ; ; . ; ; 6 en, . hiermit die , , , ,. unserer Gesell= 1 aft, . Erhebung der am 4. Juli e. fällig werdenden Zinsen gleichzeitig 5 * d j i ten F 86 ; die Talons mit einem geordneten Nummer - Verzeichniß zur Empfangnahme 9 r 8 8 * z z 248 . —8— f * 3 ,. neuen Serie Zins Coupons für die Jahre 1866 bis 18790 in unserem Comptoire, Kaufhof Nr. 3, einzureichen. Magdeburg, den 3. Juni 1865. Die Direction. Graff.
. Berliner Kammgarn-Spinnerei-Actien— Gesellschaft.
D; 8 z * j 2 6 . . Die Actionaire der Berliner Kammgarn⸗Spinnerei ⸗Actien ˖ Gesellschaft werden hiermit aufgefordert,
die zweite Einzahlungs-Rate von Zehn Prozent bis zum 15. Juli a. cr.
J. und zwar vom 2. Juli er. ab 6 Ein re cht ng ihrer nach der Nummernfolge geordneten und mit einem inlieferungs - Verzeichnisse versehenen Quittungsbogen bei der Kasse der
Nori ] ĩ 9 er liner Handels Gesellschaft hier, Franz. Stt. Kr in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr, zi g
Berlin, den . Juni 1865. .
Der Aufsichtstath der Verliner Kam mgarn-Spinnerei—
Actien Gesellschaft. Wm. Conrad, Vorsitzender.
736 . RNorddeutsche
36 . J Schiff bau⸗Actien⸗Gesellschaft. Die Herren Zeschner werden ergebenst benachrichtigt: daß auf die Zeichnungen bis einschließlich 5 Actien die ge—= zeichnete Summe voll gewährt wird, dagegen auf die höheren Subscriptionen nur bewilligt werden können. Es wird zugleich ersucht, die erste Einzahlung von 10 pCt. auf die gezeichneten und reduzirten Beträge an die betreffenden Zahlungsstellen gegen Empfangnahme der Quittungsbogen zu leisten. Sollte gegen Er⸗ warten die landesherrliche Genehmigung der Gesellschaft nicht erfolgen, so wird die Einzahlung ohne Abzug zurückerstattet. Berlin, 2. Juni 1865. Der Verwaltungsrath. Hugo, Fürst zu Hohenlohe, Herzog von Ujest. v. Magnus. Freiherr v. Oldershausen. Moritz Plaut.
resp.
cz Ma D . rm, m, w . chiedene Bekanntmachungen
Bekanntmachung, den diesjährigen Wollmarkt betreffend.
Zu dem am 15. bis 18. d. Rts. hier stattfindenden Wol lim artte dürfen die auf den zum Wollmarkt bestimmten öffentlichen Plätzen errich teten Zelte schon am 15. d. Mts. mit Wolle belegt werden. Ein Auf schneiden der in den Zelten gelagerten Säcke, das Feilhalten der Wolle in denselben, sowie das Lagern der Wolle außerhalb der Zelte, auf den zum Wollmarkt bestimmten Plätzen darf vor dem 16. 8. Mts. aber nicht stattfinden und wird diesseits verhindert werden.
Contraventionen hiergegen ziehen nach §. 187 der allgemeiuen Gewerbe · Ordnung vom 17. Januar 1815 Geldbuße bis zu 20 Thlr. oder im Un—˖ vermögensfalle verhältnißmäßige Gefängnißstrafe nach sich.
Die mit Wolle beladenen Wagen dürfen das Stadtgebiet vor dem 16. 8. Mts., Morgens 3 Uhr, nicht berühren, falls die Wolle nicht in den Zelten gelagert eder von hiesigen Spediteuren etwa auf Lager ge— nommen werden soll. Wollwagen, welche vor dieser Zeit Behufs Lagerung der Wolle auf den öffentlichen Plätzen zur Stadt kommen, werden zurück gewiesen werden und ist uberhaupt vor dem 16. d. Mts. jeder Wollmarkt⸗ verkehr verboten.
Dem interessirenden Publikum wird hierbei daven Kenntniß gegeben, daß der Kaufmann Troschel hieselbst die Erlaubniß erhalten hat, auf dem kleinen Paradeplatze und auf dem grünen Paradeplatz 7 Zelte aufzustellen. Von den in diesen Zelten gelagerten Wollen kann ꝛc. Troschel ein Lagergeld erheben, welches in den Zelten
Nr. 1 bis 3 pro Centner 8 Sgr., Nr. 4 bis 6 pro Centner 6 Sgr., Nr. 7 pro Centner 4 Sgr. betrãgt. , —ͤ leeberschreitungen dieser Taxen zieben die im S. 186 der allgemeinen Gewerbe- Ordnung vom 17. Januar 1815 vorgesehenen Strafen nach sich. Stettin, den 2. Juni 186. . Königliche Polizei Direction
Der Hetr Ober ⸗Präsident der Provinz Pommern hat die Anlegung einer Apotheke in der zum Kreise Franzburg gerörenden Stadt Richtenberg genehmigt. In Folge dessen fordern wir qualifizirte Apotheker, welche sich um die Konzession zur Anlegung und Führung dieser Apotheke bewerben wollen, hierdurch auf, bei uns bis zum 24. Juli er. ihr Bewerbungs- gesuch einzureichen und demselben beizufügen: ihre Approbation als Apotheker, ihr vollständiges Curriculum vitae, die Zeugnisse über ihre Führung während der Lehr- und Servir-Jahre, 4 einen Nachweis über ihre Beschäftigung und über ihre Führung nach erlangter Approbation, 5) den genügenden Ausweis darüber, ob sie auch die zur Errichtung und zum Betrieb einer Apotheke erforderlichen Geldmittel besitzen, 6) die Angabe, ob sie bereits eine Apotheke besessen haben und wodurch sie den Besitz derselben aufzugeben veranlaßt worden sind, und 7 die Angabe, ob Umstände, eventualiter was für Umstände vorhanden sind, durch welche sie einen besondern Anspruch auf Gewährung ihres Gefuches glauben begründen zu können. Stralsund, den 29. Mai 1865. Königliche Regierung.
Wer ra- Eisen b ahn
Die General⸗Versammlung der Actionaire findet Donnerstag, den 29. Ju ni d. J., Vormittags 11 Uhr, in Meiningen im Lokale des Schützenhauses statt.
Die stimmberechtigten Actionaire werden hierzu eingeladen und ersucht, die von ihnen eigenthümlich besessenen Actien oder Bescheinigungen von Staats- oder Gemeinde⸗Behörden oder Beamten darüber, daß diese Actien bei denselben hinterlegt worden sind oder aufbewahrt werden, s
mn*5]
spätestens
8 Tage vor der Versammlung, also längstens bis zum 21. k. M.,
entweder bei unserm Bureau oder den Billetexpeditionen auf den Stationen 8 n 94 2 * 2 5 der Werrabahn persönlich oder durch Bevollmächtigte vorzulegen.
Dabei weisen wir ausdrücklich auf die §8§. 26 —30 des Statuts hin,
raths darauf gesehen werden, daß resp. Wahlzettel abgiebt.
9
namentlich auf die Bestimmungen, Eine Stimme gewährt, beim Besitz einer größern Anzahl jedem Theilnehmer für je 10 men Ein Actionair für sich und kann und moralische Personen naire vertreten werden können. Versammlung durch Actionaire verteten lassen, jedoch müssen mit Vollmachten versehen sein, die durch Bezirks oder Kommunal Behörden beglaubigt sein müssen,
wonach der Besitz von 5 bis 10 Actien
Actien Eine Stimme zusteht, eine größere Anzahl als 10 Stim- seine Machtgeber nicht in Anspruch nehmen nur durch ihre Repräsentanten oder Actio-
Auch andere Actiongire können sich in der diese Vertreter
In der Versammlung wird Seitens des unterzeichneten Verwaltungs kein Actionair mehr als Einen Stimm⸗
Gegenstände der Verhandlung der Gencral⸗Versammlung sind:
1) Der Geschäftsbericht pro 1864.
2) Wahl zweier Verwaltungsraths . Mitglieder für die austretenden aber wieder wählbaren Herren Geheime Staattzrath Thon und Ober ⸗Bürger⸗ meister Roese.
3) Antrag des Verwaltungsraths auf Aenderung des §. 26 des Statuts, wonach künftig anstatt fünf, je zehn Actien eine Stimme geben sollen.
4) Antrag mehrerer Actionaire, die freie Beförderung von Feuerwehren bei Brandfällen betreffend Den Theilnehmern an der Versammlung wird, jedoch nur am Tage
derselben und nur mittelst des hierzu eingelegten Extrazugs, freie Fahrt auf
der Werrabahn gewährt, worüber die Änschläge auf den Stationen ein— zusehen sind.
Meiningen, am 29. Mai 1865.
Der Verwaltungsrath der
F. von Uttenhoven. E.
Werra ⸗Eisenbahn ˖ Gesellschaft. Wagner. Nollenberger.
1728 Bekanntmachung Die ordentliche General-Versammlung des Pensions ⸗Vereins der Rechts- Anwalte und Notare in der Provinz Schlesien findet am 26. Juni d. J. Rachmittags 5 Uhr, im Sitzungssaale des Appellatsonẽsgerichts ˖ Gebäudes statt. Gegenstände der Verhandlung sind gemäß §. 17 der Statuten: 1) die Wahl des Verwaltungsrathes für die nächste Periode, . 2) Prüfung der Geschäftsführung des Verwaltungsrathes und. Bericht über die Verwaltung und den Vermögenszustand des Vereins, 3) Dechargirung des Verwaltungsrathes. Breslau, den 1. Juni 1865 Der Vorsitzende des Verwaltungsrathes.
Krug.
Kan ßs Bei n . für die 6 Rheinlande und Westphalen
zu Düsseldo rf. ⸗ Die ordentliche General ⸗Versammlung der Mitglieder des Kunst⸗
vereöms und die Verloosung der angekauften Kunstwerke für das Jabr 1863 —5 wird am 9. August d. 3 stattfinden, sowie die damit verbundene Ausstellung am P. Juli die ses Jahres in den Sälen der Königlichen Kunst-Akademie eröffnet werden. . Wir haben, um einem vielfach angeregten Wunsche der hiesigen Künstler entgegen zu kommen, für die diesjährige Ausstellung folgende Bestimmungen getroffen: 1) Die Dauer beschränkt. Der Ankauf der Kunstwerke für die Verloosung nach dem Tage der Eröffnung. . . Alle für die Ausstellung bestimmten Kunstwerke müssen l bis zum 5. Juli d. J. de o
1095
der Aussiellung ist auf den Zeitraum von 6 Wochen
erfolgt 4 Wochen
im Akademie ˖ Gebäund Einsendungen nach jenem Term stellung nicht mehr zulässig Indem wir die geehrten Künstler hiermit auf die vorste besonders aufmerksam machen, ersuchen leich neigt sind, die Ausstellung zu beschicken, Angabe des Gegenstandes und des Preises längstens bis zum 1. Juli d. J. an den unte eins gelangen zu lassen. Düsseldorf, den 3. April 1865. Der Verwaltungsrat! A. A. Cl. Bewer,
Wir Ri DiI*
des enzuse * ;
6256 nete 1
r Secretatt.
Actien ⸗Gesellscha General ⸗ Ve 3 der Gesell in dem Hoffmann 'schen Gasthofe Versammlung resp. außerdentlichen gebenst einzuladen. . Den §. 26 der merken wir, daß außer dei de auf dem Bureau der Gesellschaft
Gele llicha