1838
Finanz⸗ Ministe rium.
Bekanntmachung.
Mit dem 1. Juli d. J. wird für die Stadt Berlin bei ander weiter Abgrenzung des mahl ⸗ und schlachtsteuerpflichtigen Stadt⸗ bezirks und bei Verlegung mehrerer Steuerabfertigungsstellen nach der Grenze dieses Bezirks, das bisher gültige Mahl und Schlacht ⸗˖ sieuer⸗Regulativ vom 1. Oktober 183353 (Beilage zu Stück 49 des Amtsblatts der Königlichen Regierung zu Potsdam für 1833) nebst Nachträgen vom 22. November 1836 (genanntes Amtsblatt für
1836, Beilage zu Stück 31) ͤ pom 7. Juli 1849 (Amtsblatt für 1849, Beilage zu Stück 29), vom 30. Juli 1850 (Amtsblatt für 1850 Seite 285), pom 5. Oktober 1850 (Amtsblatt für 1850 Seite 361), pom 21. März 1861 (Amtsblatt für 1861, J und den sonst dazu ergangenen abaͤndernden und ergän— zenden Bestimmungen hierdurch außer Kraft gesetzt.
Die Bekanntmachung J 1864 Stück 34) bleibt, so weit dieselbe nicht die Mahl⸗ und Schlacht- steuer betrifft, in Kraft, §. 5 dieser Bekanntmachung.
An die Stelle aller der nach schriften treten vom 1 3 erlassene
Vorstehendem aufgehobenen Vor⸗ ab das nachstehend (a)
Schlacht. und Wildpretsteuer in Berlin,
so wie das angehängte der Mahlsteuer in Berlin. Durch das neue Regulativ wird die der Steuererhebung für lebendes Vieh aufgegeben und dieser Mauer die Grenzlinie des engeren Stadtbezirks als . bungsgrenze bestimmt. Es ist deshalb das am , n engeren Stadtbezirke außerhalb der Ringmauer nicht versteuerte Rinde, Schwein, Art nachträglich zu versteuern. Jeder Besitzer oder dasselbe bei Vermeidung
Stadtmauer als Grenze an Stelle
der gesetzlichen Strafe der Defraudation
binnen vierzehn Tagen vom genannten Zeitpunkte ab die Steuer n, . der »Grille« in Lauterbach, fuhren
bei der zunächst gelegenen Hebestelle zu entrichten. Wenn das Vieh bereits unter §§. 126, 185 und 136 des Regulativs vom 1. . standen hat, so erhebt diejenige Stelle, welche die geführten Anschrei⸗ bungen übernimmt, den Steuerbetrag. Berlin, den 4. Juni 1865.
Der Finanz⸗Minister pon Bodelschwingh.
2
liegt der heutigen Nummer dieses Blattes in besonderer ö. Wahl zweier Mitglieder der der Herren Graf von Arnim - Boytzenburg und von Rabe, Mandat abgelaufen; es und von Rabe. und dem Kurfürstenthum Hessen resp. Altenburg wegen der Final Abrechnung über die gegenseitigen An.
Beilage bei.
Angekommen: von Kuchelna.
Se. Excellenz der Staats⸗ und Minister richts und Medizinal - Angelegenheiten, Dr. Halberstadt.
von Mühler, aus
Se. Excellenz der Staats und Minister des Innern Graf zu von an die preußischen
Eulenburg aus Neu⸗Vorpommern.
Abgereist: Se. Erlaucht der Graf Heinrich von Schön⸗ burg-⸗Glauchau, nach Gusow,
Philipsborn nach der Schweiz.
Berlin, 12. Juni. gnädigst geruht: dem Oberst ·˖ Lieutenant FZommandeur des Rheinischen Ulanen ⸗Regiments niß zur Anlegung des von des Großherzogs von Baden Königlicher Hoheit ihm verliehenen Commandeurkreuzes zweiter Klasse des Or⸗
ens vom Zähringer Löwen zu ertheilen.
Beilage zu Stück 13)
vom 20. Juni 1864 (Amtsblatt von
ferner verbleibt es bei der Bestimmung im
von mir an den Herrn Regulativ für Erhebung und Beaufsichtigung der Mahl,
Regulativ für die Erhebung der Braumalzsteuer im Wege lichte Nachricht Erhe⸗
befindliche und noch Schaaf⸗ und Ziegenvieh aller
Inhaber von dergleichen Vieh hat für
Unschreibungs - Controle, gemäß Oktober 1833, ge⸗ empfangen. anstaltete Festdiner von einigen 60 Couverts statt, brachten die Bürger und der Illumination Sr, Majestät einen Fackelzug. Majestät einen früh 9 Uhr die Se. Majestät kurzen Aufenthalt nehmen und dann die
Stettin sortsetzen verden. Die Ankunft Sr. Majestät in Berlin er
Se. Durchlaucht der Fürst von Lich nowsky
sprüche Preußens und der geistlichen, Unter- hofen gegen Theile fassungsmäßige Zustimmung. —
die Aufbringung der Kosten fur die Regulirung .
des §. 2, nach welcher diese Kosten durch ein Staats ⸗Anleihe beschafft werden sollen, einer vom Grafen von Arnim vorgeschlagenen Resolution, die dahin geht:
; Bekanntmachung. Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß mit dem
1. Oktober d. J. ein neuer Kursus in dem Schullehrer ⸗ Seminar
zu Oranienburg beginnt und die Prüfung der Aspiranten auf den
17, 18. und 19. August d. J. Von uns anberaumt worden ist.
Diejenigen, welche die Aufnahme in das gedachte Seminar nachzusuchen beabsichtigen, werden aufgefordert, bis zum 1. Augus d. J. mit dem betreffenden Gesuche
a) einen von ihnen selbst abgefaßten und geschriebenen Lebenslauf
welcher — außer den nöthigen Personal Nachrichten — den
Gang ihrer Bildung und Vorbereitung für das Schulamt
darstellt,
) ihren Tauf- und Confirmationsschein,
ein Zeugniß ihres Seelsorgers über ihre sittliche und religiöse Befäbigung zum Schulamte und ein Zeugniß über ihre un. tadelhafte Führung, ein ärztliches Gesundheitsattest, in welchem auch die an ihnen erfolgte Impfung der Schutzblattern bescheinigt sein muß, ein Ättest über die in den letztverflossenen zwei Jahren erneuerte Pocken⸗Impfung, ein Bildungszeugniß, welches sich über die Fähigkeit, den Fleiß und die Fortschritte des Präparanden bestimmt ausspricht, eine schriftliche Erklärung ihrer Eltern oder Vormünder, wie viel sie an Kostgeld auf die ganze Dauer der Bildungszeit zu zahlen im Stande sind, Seminar, Direktor Dr. Crüger in Oranienburg in. zureichen und dessen weitere Anweisung zu gewärtigen.
Wegen der übrigen Bedingungen der Aufnahme wird auf die in dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam de 186 Stück 35 Seite 268 und in dem Amtsblatt der Königlichen Regit— rung zu Frankfurt a. O. de 1861 Stück 35 Seite 205 veröffent— Bezug genommen. Berlin, den 6. Juni 1865.
Königliches Provinzial⸗Schul ⸗Kollegium. Reichenau.
Nicht amtlich es.
Berlin, 12. Juni. Se. Majestät der König Putbus vom 109, Tags zuvor mil sogleich nach dem Jagdschloss trafen um 6 Uhr in Putbus ein und wurden am Schlosse von det Schützengilde und den Lehrern und Schülern des Pädagogium Um 7 Uhr fand das vom Fürsten von Putbus ver. und Männergesangverein bei glänzende Heute machten St. Ausflug nach Stubbenkammer und erfolgt morgen Rückreife mit der ⸗»Grille nach Wolgast, woselhs Reise nach
Preußen. landeten, nach Berichten aus
folgt an demselben Tage Abends.
Slaatsschulden⸗Kommission in Stell wurden gewählt die Herren von Kröchtt Demnächst erhielten die Verträge zwischen Preußen dem Herzogthum Sachsen.
Kurhessens aus den früheren Fuldaischen und der Dörfer Willschütz und
Darauf wurden die Gesetz Entwün
Besitzverhältnissen
betreffend a) die Gerichtsbarkeit der Konsuln, Geld und geldwerthen Papieren aus den Empfänger durch die Post, 6) die Aufhebung deb Landrechts vom Jahre 1721 zc.
4d) der Entwurf einer Fischerei⸗Ordnung für den Regierungs · Bell ( Stralsund, in der vom Hause der Abgeordneten beschlossenen Fassung ang J
. : 36 — nommen. Der Wirkliche Geheime Legations-Rath und Ministerial · Direktor
Schließlich ertheilte das Haus dem aus der Initiatih— des Abgeordnetenhauses hervorgegangenen Gesetz⸗Entwurfe, betreffend der Grundsteuntt unter Abänderung
bei gleichzeitiger Annahm
Bas Herrenhaus spricht die Erwartung aus: 1) daß die Koniglt
Se. Majestät der König haben Aller Staats-Regierung die Erfüllung der durch den §. 6, Alinea 2 des Geseht⸗
Stein von Kaminski, Nr. 7, die Erlaub⸗
vom 21. Mai 1561 den verschiedenen Provinzen der Monarchie als ein allen Angehörigen derselben obliegende Provinzial Leistung nicht anders ali unter Beachtung der Rr. 4, Art. III. des Gesetzes wegen Anordnung
Provinzialstände vom 5. Juni 1823 (Gesetz Sammlung 1823 S. 129) pt langen, 2) mithin der Finanz- Minister nach 5§. 12 des Geseh
vom 21. Nai 1861 ) einerseits die Kostensumme, welche den beiden we
Abend
= In der heutigen Sitzung des Herren hauses erfolgte di
deren
wegen des Austausches des Dorfes König Gräfendorf, die ver
b) die Uebersendun! Depositorih
in den zur Prorin Pommern gehörenden vormals Wesipreußischen Landestheilen, so .
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lichen Provinzen, und andererseits die Kostensumme, welche den sechs östlichen Provinzen zur Last fällt, feststellen, b) diese Summen nach deim Maßstabe des aus der Veranlagung der Grundsteuer auf Grund des gedachten Gesetzes sich ergebenden Grundsteuer ˖ Aufkommens, oder nach einem anderen gesetzlichen Maßstabe auf die einzelnen Provinzen ver— theilen, und R die Jahresraten, in welchen diese Summen der Staatskasse seitens der Provinzen zu erstatten sind, bestimmen werde, 3) dem— nächst aber nach Nr. 4 Art. III. des Gesetzes vom 5. Juni 1823 die Be— schlußfassung der einzelnen Provinzial Vertretungen über die Art und Weise, wie die hiernach von halb derselben aufgebracht werden soll, unter Vorbehalt der Genehmigung der Königlichen Regierung, herbeiführen werde.« ö seine Zustimmung.
D Die heutige (67 Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde um 195 Ubr durch den Präsidenten Grabow Am Ministertische: Herr von Bodelschwingh und Herr von Sel— chow, späterhin Herr Graf zur Lippe, so wie mehrere Re⸗ gierungs⸗ Kommissarien. d fassung wird vom Hause einstimmig beschlossen, die Aufhebung des gegen den Abgeordneten Dr. Jacoby anhängigen Straf- verfahrens für die Dauer der gegenwärtigen Sitzungs⸗Periode zu verlangen. Bei Berathung des Schlußberichts der Budget-Kom⸗ mission über das Budget pro 1865 erbebt sich eine Debatte. Die Regierungs ˖ Vorlage wird verworfen, dagegen §. 1 des Gesetz⸗ Ent. wurfes der Kommission bei namentlicher Abstimmung mit 212 gegen 50 Stimmen und endlich der ganze Entwurf sder Kom⸗ mission angenommen. Bei der hierauf folgenden Debatte über den Antrag des verstorbenen Abgeordneten von Rönne, die Rechtsgül⸗ tigkeit des Prisen - Reglements betreffend, widerspricht der Herr Justizminister dem Kommissions ⸗Antrage. Bei Schluß des Blattes dauert die Debatte noch sort.
— Das neueste Justiz · Ministerialblatt⸗ enthält ein Erkenntniß des Ober -Tribunals vom 18. April, worin ausgeführt wird, daß wenn in einzelnen Provinzen böcken während der Schonzeit durch Provinzialgesetze untersagt ist, diese Bestimmung durch die neuere Gesetzgebung nicht für aufgehoben zu achten ist; ferner ein Erkenntniß des Gerichtshofes zur Entschei⸗ dung der Kompetenz ⸗ Konflikte vom 18. März c., waltungsbehörden berechtigt sind, den in einer Gemeinde bisher üblich gewesenen Repartitionsmodus neue Regulirung derselben abzuändern, ohne daß der dagegen zulässig ist.
Danzig, 10. Juni. ist heute, meldet das Dampfb.“, aus Milchpeter neu aufgeführten Artillerie gebäude Gießhaus) weiterung der Einfriedigung einverleibt.
— Ein weiterer, sehr bedeutender Schritt zur Rettungsstationen ist geschehen. Der hiesige Verein wird, wie die ⸗Westpr. Z. meldet, der selbstständigen Stellung gemäß, welche er sich auf der Delegirten⸗Versammlung zu Kiel gewahrt hat, zwar an den allgemeinen deutschen Bestrebungen Theil nehmen, zuvörderst
Rechtsweg
Sr. Majestät Kasernenschiff Barbarossa · dem Dock geführt. Die am
(Laboratorium und
zentriren, und die Errichtung von Heisternest, Bodenwinkel, nehmen. Die letzte Station wird in rühmender Anerkennung der Verdienste des Familienblatts Daheim um die Beförderung der Sache den Namen Daheim erhalten. — Die ersten Stationen dürften Ende Juli errichtet werden. delausenden Mittel haben die Booten ermöglicht, zu welchem Behuf sich das Comité mit dem Hamburger Hause Macdonald in Verbindung gesetzt hat. Die Boote sind nach dem Prinzip der Selbstentleerung und des Selbstwieder⸗ aufrichtens konstruirt.
Bestellung von
der betreffenden Provinz zu zahlende Summe inner
eröff net.
Auf Grund des Artikel 84 der Ver⸗
F ᷣ n Anlegung von Journ. ist der gemeinschaftliche Landta der Herzogthümer Ko⸗
J
der eisernen Brigade, die hier den blutigen Sieg errungen.
ebenso, trägt jedoch als Pendant des
Laien, Behörden und Deputationen, die Schuljugend und Pfarr⸗ gemeinden ein, um denselben zu begrüßen. Zu Conz wurde der Herr Bischof von dem Bisthums ⸗Verweser, General- Vicar und Domdechanten Martini empfangen; alsdann wurde die Reise zu Wagen nach Matheis fortgesetzt. Hier begrüßte Domprobst Dr. Holzer den Oberhirten, der alsdann am Portale der Mathias⸗ Kirche an Geistlichkeit und Volk eine Anrede hielt. Nachdem Bischof Leopold in der Kirche ein Gebet verrichtet und die bischöflichen Ge⸗ wänder angelegt hatte, begab sich der Zug, in ihm der Bürgermeister und die Stadtverordneten von Trier, unter dem Geläute der Glocken
in den Dom, wo die Feier mit einem Te Deum und der Erthei⸗
lung des bischöflichen Segens endete. Zu dieser Empfangsfeierlichkeit hatten sich viele auswärtige Kleriker eingefunden, deren Zahl sich jedenfalls bis zum kommenden Sonntag, als dem Tage der In⸗ thronisation, noch steigern wird. Der Schmuck der Häuser und Straßen wird bis dabin verbleiben.
Schleswig ⸗Holstein. Am 8. d. Mts. fand die Einwei⸗ hung des österreichischen Monumentes auf dem Königshügel statt. Auf der abgeplatteten Kuppe des Berges erhebt sich ein 10 Fuß langer Sarkophag. Die Breitseiten sind gegen Süden und Norden gewendet. In der Mitte der Südseite das österreichische Wappen aus Bronze mit Lorbeerkranz, rechts und links Namensverzeichniß der gefallenen Offiziere im Bronze - Eichenkranz. Die Nordfeite ist ü Wappens eine hübsche Wid⸗ Die Stirnfeiten tragen das Verzeichnung der Truppentheile Das
mung.
Monument ist von den betheiligten Truppen beschafft und besteht aus
bshmischem Sandstein.
ein Bataillon Füsiliere mit dem wonach die Ver⸗ Hun
— her ner Rede übergab er der Kommunallasten durch eine g
— Aus dem Ueberschuß der freiwilligen Laza⸗ reth⸗Kommission in Schleswig ist die Planirung, Unterfütterung und die Umfriedigung hergestellt. Von den betheiligten Truppen theilen waren im Laufe des vorhergehenden Tages bereits Deputa—
tionen eingetroffen. Von der Civil‘ Bevölkerung betheiligten sich
das Schießen von Reh⸗ gegen S000 Menschen.
Zedlitz war in großer Uniform zugegen.
Der preußische Civilkommissar Herr von zedl. ᷣ Von der preußischen Barnison waren außer dem Offizier-Corps und den Unteroffizieren Musik⸗ Corps kommandirt. Die erste Rede hielt der österreichische General Kalik. Am Schlusse sei⸗ das Monument der Pietät der Schleswig- Verbitter des adeligen Klosters St. Johannis, Graf der die Ritterschafts- Uniform trug, gelobte das Denk⸗
Holsteiner; der Brockdors,
mal zu schützen und zu wahren und schloß mik einem Hoch auf den
Kaiser. lichen.
, , ,, . . nd mit einer Ehrensalve die Feier, welche im Ganzen eine halbe S werden zr Zeit dem Artillerie Etablissement durch Er⸗ ren Feier, welch Ganzen eine halbe Stunde
Darauf folgte die Weihrede des österreichischen Feldgeist⸗ Eine Compagnie österreichischer Soldaten (Ungarn) beschloß
dauerte. Sachsen. Koburg. Am 8. d. M. schreibt man dem ⸗Dresd.
Furg und Gotha hier wieder zusammengetreten. Die Herzoglichen Erlasse, welche demselben zugingen, betrafen den Handelsvertrag zwischen dem deutschen Zollverein und Belgien und zwischen dem erstern und
. n , , n, IGroßbritannien, und ein weiterer Erlaß bezo sich ie deutsche aber und vorzüglich seine Energie auf die nächste Nachbarschaft kon⸗ s beüog sich auf dit dentschen
Rettungsstationen zu Hela, Coppalin und Leba in Angriff
— 36 ; 9 schaftlichen Die sich bis jetzt auf nahe an 4000 Thaler 2 Francis⸗Patent⸗ schon einmal beim Landtage
dieser Angelegenheit
. essor Q s . 2 8 6 ö h * 8. 1 — ; Zum Besten dieser Zwecke wird dem Ver regierungen nebst Landesvertretungen die Gehaltserhöhung für den
nehmen nach auch in nächster Woche ein öffentliches von den Schiffs⸗
jungen der Briggs ⸗Musquito - und Rover ausgeführtes Concert ver! daß ein Gehalt von 10000 51. ersten Einführung des
gemachte große Fortschritt an das mission zur Begutachtung und
anstaltet werden, bei welchem der seit der Musikunterrichts vor 17 Jahren Licht treten wird. ö
Breslau, 9. Juni.
Nach einem in der gestrigen Stadtver⸗
ordneten Versammlung gefaßten Beschlusse wird, wie die Prov. Stg. s. Schl.. meldet, der Magistrat ersucht werden, zur Feier des 18. Juni
die Statüen Friedrich Wilhelm III. und Blüchers bekränzen und am Abend beleuchten zu lassen.
Coblenz, 8. Juni. Ihre »Cöln. Blätter. melden, dem Gewerbeschule, Dr. Dronke,) die Summe von 50 Bestimmung übersenden lassen, mittellosen, Schülern die Gelegenheit zu bieten, die internationale Ausstellung in Cöln zu besuchen.
Trier, 8. Juni. An diesem
Direktor der hiesigen Provinzial⸗ Thalern mit der
Tage hat der Bischof Leopold der »Trierer Ztg. zufolge seinen Einzug in die festlich geschmückte Stadt gehalten. Zu Bingen, Kreuznach und Saarlouis hatten sich die Ehren- Canonici des Bisthums der Begleitung des Bischofs an⸗ geschlossen. Von Bingerbrück stellten sich auf allen Bahnhöfen der Rhein Nahe ⸗ und Saarbrücken Trier ⸗Bahn Cleriker und
monopols und Codifizirung
Zollperträge überhaupt. Diese Eingänge wurden der Zollgesetz⸗ gebungs⸗Kommission zur Begutachtung und Berichterstattung über⸗ wiesen. Ferner ging dem Landtage ein höchstes Dekret zu, in wel⸗ chem wiederholt beantragt wurde, daß die Landesvertretung ihre Genehmigung dazu ertheilen möge, daß dem diesseitigen gemein⸗ Bundestagsgesandten zu Frankfurt der Gehalt erhöht und demgemäß die auf die koburg gothaische Staatskasse ent⸗ fallende Rate bewilligt werde. Bekanntlich ist der desfallsige Antrag
gestellt, das hierauf gerichtete Postulat Motivirt wurde die nochmalige Vorlage namentlich damit, daß die übrigen Staats⸗
aber abgelehnt worden.
gemeinschaftlichen Bundestagsgesandten bereits verwilligt hätten und ͤ für den Vertreter einer Curie nicht zu hoch sei. Diese Vorlage wurde der Finanzgesetzgebungs⸗ Kom- Berichterstattung zugetheilt.
Dem ⸗Wolff'schen Bürcau zufolge hat der Landtag jedoch auch diesmal das Postulat auf Gehaltserböhung für den thüringischen Bundestagsgesandten abgelehnt, und zugleich mit der Genebnugung der Zollverelnsverträge einen Antrag auf Aufbebung des Salz- der Zollver eins - Gesetz⸗
gebung angenommen.
Majestät die Königin hat, wie die
Hessen. Darm stadt, 9. Juni. Die Negierung soll, wie
die „Hess. Ldsz. mittheilt, ihren ursprünglichen Plan, den 18. Land⸗ tag schon Ende Juli einzuberufen, dabin abgeändert haben, daß der
würdigen Gewerbe⸗
l
Zusammentritt erst im September erfolgt. Als Grund dieses Auf schubs wird angegeben, daß der Hauptvoranschlag der Staats Aus gaben und Einnahmen noch nicht ganz vollendet sei. Der heutige Geburtstag des Großberzogs wurde in gewohnter solenner Weise begangen. Bei dem großen Festdiner der Civilbeamten und Bürger brachte der Minister Freiherr v. Dalwigk den Toast auf den Groß⸗ herzog aus.
Württemberg. Stuttgart, 10. Juni. Se. Königliche Hoheit der Fürst von Hohenzollern: Sigmaringen ist zum