1865 / 136 p. 8 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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oͤstlich, und erstreck sich in gerader Linie bis zur Müůllerstraße, überspri Jeder Händler, welcher sichæ im Befitz eines Zusagescheins : dieselbe und zieht sich in der bisherigen Richtung den Jer leate ee Steueramt mehrere Exemplare von er w 9 . e n von Egemplaren der Namens · Unterschriften und Siegel od 2) zur Post J z entlang und den Pankowschen Holzweg schneidend, bis zur Furt durch de erer. r. des von ihm zur Ausstellung von Versendungs . Decla⸗ 5 . zu den Versendungs⸗Declarationen, so wie über . —— . 9 . ee, , 9 2 . ö, zu feiner Mündung in den Reinickendorfer Set dit jeichneten ,,. 6. , ann * ar all mal e, Rn auh un 2 . schriftlich abzugebenden Anmeldungen gel- Ausgang nach einer andern mahl serner en z ö . h rücke des Siegels ö em. Inhaber. Von hier lauft dieselbe in gerader Linie, jedoch den genannten Ser i. en zur Bedruckung der , , , Der T z §. 113. PD. Sonstiger 3 ganz einschließend, uber die Reinickendorfer Chaussee hinweg unmittelbar auf ö. igen, und es werden nur Jolche Anmeldungen angenommen sich e enn ge, m, ,,, E. Verkehr zwi den grünen Weg zu, diesen entlang bis in die Nähe der Granatenberge, . e. chen die Namensunterschrift und der Siegel oder Stem pelabdruck een der Declaration auf dem darin vorgeschriebenen We 232 bezirk 47 wo der vom n . nach Rosenthal führende Weg mit dem gruͤnn mit den eingereichten Hrroe eee n an ateremnftini mend befunden werden . Ausgang erfolgen soll, zu begeben, ne F. Frachtgutverk Wege zusammentrifft, geht sodann in gerader Linie bis an die Furt durch —ᷣ 165. j . gen sich den kontrollirenden Steuerb 2 ter- . Fünfter Abschnitt: die Panke, überspringt letztere und verfolgt sie abwärts bis zu ihrem 6 bb) Viehaustrieb unmittelbar vom Viehmarkte aus und an den Vieh— 2 der Declaration auszuweisen und . l 1 . . einigung punkte mit dem Eschengraben, läuft demnächst diesen ent. se e d,, markt · Tagen. portes Halt zu machen. Trans · et r . lang in sudoͤstlicher Richtung bis dahin, wo derselbe auf eine längere Strecke in ae nn! 1 ue, rer. an den gewöhnlichen Markttagen Vieh mit Bei der Assistent . §. 114. euererstattung aus dem Stadtbezirk ausgeführt wer. port ausge äablt sistentut wird auf Grund der Anmeldung der Vieh. Trans. gezählt. Zuvor kann der Nachweis der geschehenen Versteu erung

seinen Lauf eiwas nordöstlich nimmt, und erreicht hier, den Eschengraben d verlassend, in südoͤstlicher Richtung di Pankow führende Chaussee un. 64 soll so wird solches der Viehmarkt ⸗Abfertigungsst ö ; , di sln e g,. e , den. . 8 n te. kor ssg st ge 8. 12 gemäß aughnuclbet fertigungsstelle, der allgemeinen r, verlangt werden. Mit der Anmeldung, welche die Stelle des dung dieser Ehaussee zieht sich die Grenzlinie immer in südöstlicher Richtung . ee nee, muß enthalten: . vertritt und der demnächstigen Ele gf ett . da n, , . . die n i , ,, c gaht desselb ,,, 23 36 nach Buch d einen . ö esse ; ö n 65 lat, von desem un lte in Lerselben delhfun n und! mit e Th den Namen derjenigen Assistentur, über wel en / —ͤ e) Von anderen schneidung der Don Verlin nach Weißensee führenden Eh 2 r ö gen soll, , Personen, welche ohne Viehhand 6 g d e ach z 6 vischen J 3 : . ; . el zu ĩ . ; 3 dtbezirk Nummersteinen O61 und (m6 auf den sogenannten re, fchi und 9 n Vieh, welches getrieben wird, die Hauptstraßen, auf welchen das ihres Wohnorts oder aus anderem Rin iag u ö. Gladt . 3 n de ga e ien be ik . , n nn , . eg. zur Assistentur transportixt werden soll, h a ,. 666 wenn sie die Steuer. Erstattung in ,, ö. aus eigenem m . Küstriner nach der Frankfurter Chaussze führenden Weg, sodann diesn . en mee. das Vieh bestimmt ist, e , n, n,. Angabe des Bestimmungsortes, so wie ber . Anschreibung des Waaren - Abgangs; . zwischen den Nummersleinen 657 und O58 die Küstriner Chaussee schnei. m R en des Empfängers soll fo e und des Tages und der Stunde, wo der Ausgang erfolgen a) bei Bäckern hinsichtlich des verbackenen Mehls ...... denden Weg entlang bis zur nordwestlichen Ecke des Etablissements Reue . . Stand und Wohnert des Versenders, y ich anmelden, auch den Ursprung und die Versteuerung des . . 16 66 ö Gewerbtreibende . ö . . , ,, zur e, . 6 , ve . e, de. Bei jeder Assistentur und der Ge n re ? Sbausfee, läuft auf derselben vom Nummer ein 0,52 b d . f iehhändle j i e. . euer-· iti Weiteres Verfahren mit den Revisionsbü en h,, r, . ö. hier in fahrn f, a mg, mg r, Versender, oder den dazu ein für 64 K den und an jedem Tas innerhalb der im S. 1 r,, . e, . o . grenze bis dahin, avo dieselbe eine suͤdöstliche Richtung annimmt, und erreich 6 unterschrieben und mit dem Siegel ozer Stempel a renden meer ist der Ausgang zulässig. Wird der , ,. Tran porteontrole . 16 andlich, eine gerade Linie bildend, in südlicher Richtung mit Durchschneidun elne. r. . . Detum und die Nummer des dem Versender er, a. aht . ertbeilt das Haupt Steuer Amt einen eren e cch? Sechster Abschnitt: Wildpretsteuer 163 der Spree, das linke Ufer des Freiarchen⸗ Grabens an der Stelle, wo dieser agtscheins enthalten.c ; zur Bescheini 24 . angegebenen Abfertigungsstelle beim Vichausgange, Siebenter Abschnitt: Strafen oberhalb Berlin in die Spree mündet. Auf G §. 166. ee ö. gung des Letzteren, vorgelegt wird, worauf dem Vorzeiger pe Alle die vorbezeichnete Linie bildenden Theile der genannten Straßen Auf Grund der Anmeldung wird von der Viehmarkt-Abfertigungsstell erbetrag gegen Quittung juräghgg , mirhe ; , . 9 Wege, Eisen bahnen, Gewaͤsser und Brücken sind, soweih sie nicht nach . h , ,. ertheilt, sobald die vorangegangene n n . 8 116. Erster schnitt. Beschteibung ausdrücklich a geschlossen sind, in den! Ciadtbczirk ein geschlossn. e wenn es verlangt wird, durch Vorzeigung der betreffenden Steuer⸗ Vieh, wel . Vichaustrieb zur Hütung oder Mast. Allgemeine Bestimmungen. h e , diesem Bezirk hinzugelegt die Steuer. Etablissements ö. , 2 r Transportführer noch getrieben bee . ,,, als einen Tag aus⸗ n, M z i hn am Plötzensee, ; 85 1 ienststunden (5. 12) und auf d rift des 8. u behandeln. A. Oertliche Begrenzung der Steuerpflichtigkeit. 2 an der Seestraßen.· Brücke, . 4 ,, . Wege sich vom d amn n der ern, 4117. 5 4 §.1. 5 in der Müllerstraße 6 so ö e e, erfolgen soll, zu begeben. Beim Abtrieb vom Versteuertes ö n, , , . n, 4 Stadtbezirk. 4) in der Prin zen. Allee . . ie , hat der Transportführer den kontrolirenden Stadtbezirke e, . wenn es zur Hütung nur für den Tag aus dem Die Mabl⸗ und Schlachtsteuer ruht zunächst auf dem Stadtbezirk von 5) auf der Schönhauser Chaussee sch e r,, ,, . er ö. Verlangen durch Vorzeigung des Scheines Steuer Expedition hen eee Abends zurückkommt, ist der Assistentur oder Berlin. Die Grenzlinie, welche diesen Däadtbezirk einschließt, beginnt auf nn, . zur Revision des Viehtransports Halt zu machen. Wiedereinlasses an . und Wiedereingange wegen des steuerfreien der suͤdöstlichen Seite der Stadt am linken Ufer des Freiarchen Grabens, 6) die Straßenstrecken von den vorgenannten Abfertigungbstellen beim Bei d ; S. 107. Ein und e tc n . ö damit dieselbe von der Uebereinstimmung des an der Stelle, wo der Graben oberhalb Berlin in die Spree mündet. Von Plötzensee auch die Wasserstraße des Berlin Spandauer Kanalt Wein ner Assistentur wird der Viehtransport ausgezählt, der Versendungs⸗ erinnern, so wird der . erzeugung nehme. Findet sich dabei Nichts zu hier aus zieht sie sich an dem lünten Ufer des Freiarchen. Grabens bis zu bis zu den Punkten, wo sie die Grenze des Stadtbezirkes be . mit dem Ausgangsattest versehen und wenn sich bei der Reviston Stadt aingelassen gleichen Vieh ohne nochmalige Steuer Entrichtung zur dessen Verbindung mit dem neuen Schifffahrts - Kanal entlang und verfolgt rühren. 3. nich J , ., 24 Ber m n. wieder ausgehändigt. §. 118 ? es gehörig erledigten Scheines zahlt alsdann die 2 befs n ,,, . 98 n , Steuer auf Quittung zurück. Wird der Viehbestand ,, vermind esondere Tage und Stunden zur Rück der Steuer dafür in Anspruch genommen, so muß 2 4 . 2. 96 est

sodann das linke Ufer dieses Kanals bis dahin, wo derselbe bei der öffent · 2

lichen Badeanstalt seinen Lauf nordwestlich nimmt. Von hier läuft die 2) Aeußerer Stadtbezirk. Alle jetzt vorhandenen oder künftig entstehenden Ortschasten und Eta. zahlung ditfer Steu erb ]

g euerbeträge festsetzen. Wer mehr als einen Versendeschein des hiesigen Scharfrichterei⸗Inhabers die Ablieferung des gefallenen Stückes

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vorlegt, hat eine besondere Nachweisung der Scheine nach ei Von diesem Punkte nimmt pie Grenzlönic ihre Richtung über die sieuer . Amte gegebenen Muster 6 n m dnn k . Haupt. Steuer Amte unter Abgabe dieses Attestes Lebmgrube, das Steuer- und Ziegelei Etablissement einschließend, nach der bezirk, in welchem nur die im §. 1 des Gesetzes vom 2. April 1852 zur §. 108. sucht oe e,. . en,, die Steuererstattung schriftlich nachge südöstlichen Spitze der Hasenhaide, verfolgt den Rand der letzteren, den Ergänzung des Mahl und Schlachtsteuer Gesetzes bezeichneten Personen Sollte ineinzelnen Fällen Vieh, worauf ein Versendungsschein bereits gelöst nahme der ahnt . Sterbefall ist der nächsten Assistentur (mit Aus- Garnison. Kirchbof umschließend, bis zur südwestlichen Spitze der Haide, geht neben der Klassensteuer oder der klassifizirten Einkommensteuer ihres Wohn. worden, zum Theil eine veränderte Bestimmung erhalten und . 168 l schriftlich unter Vorl ee. oder auf dem Haupt- Steuer Amte von hier auf dem die westliche Richtung verfolgenden Feldwege bis dahin, orts die Mahl und Schlachtsteuer zu entrichten haben. geringere, als die im Versendungsscheine angegebene Stückzahl zum 3 fallene Stück Vieh i,. er Steuer⸗Quittung anzumelden und das ge⸗ wo derselbe in den nach dem Rondel auf der Tempelhofer Chaussee unweit Es werden für jetzt dahin gerechnet: lommen, so muß die Berichtigung vor dem Abtrieb bei ö. uu . 2Albgangdanzeige da 1 Beamten vorzuzeigen, welcher in Folge der der Steuer ˖ Expedition führenden Feldweg fällt und dann diesen Weg ent 1 das Dorf Treptow, Asssstentur nachgesucht werden. gang schelnigen . 26 k wird und bei Richtigbefund dies zu be 2) Das Dorf Rixndorf nebst Rohrbecks Plantage (sonst Maulbeer · Pan. ; §. 109. Attesies wird die an , ,,,, V, ee) Viehaustrieb von anderen Orten aus oder zu anderen Zeiten. Sterbefall zur Anzeige gekommen, nnn J

lang bis zum genannten Rondel. Von hier läuft die Grenzlinie auf dem nach Schöneberg führenden tage genannt) und die auf der Feldmark des Dorfes Britz befindlichen Wege bis zur Kolonnenbrücke der Berlin ⸗Anhaltischen Eisenbahn, verfolgt Anlagen, gewöhnlich Britzer Neuhoff und Neu Britz genannt. Bei dem Austrieb des Viehes mit dem Anspruch auf St diest Bahn in der Richtung nach der Stadt zu bis zur nächsten Wärter · 3) Das Dorf Tempelhof. lung, wenn der Austrieb nicht vom Viehmarkt aus, oder . §. 119. f dem nach Nordwest sich hin 4 Das Dorf Neu · Schöneberg. 1 aber an anderen als den Markttagen erfolgen sol, . 96 Xe. B. Gewerbliches Schlachten im ä hriften der §§. 105 bis 107 einschließlich mit folgenden Abänderungen zur , ĩ 1) Allgemeine Bestimmungen.

bude, geht von hier in gerader Richtung au ziehenden Landwege zu der Wärterbude auf der Berlin Potsdam ˖ Magde 5) Das Dorf Alt⸗Schöneberg. burger , , r e . r. auf 2. e, 5 ,, 65 Vom Wedding derjenige Theil des städtischen Weichbildes, welcher . von Neu-⸗Schöneberg zur erlin Potsdamer Chaussee renden Wege diese zwischen den Rehbergen und der die Müllerstraße und demnächst den ie Versendung wird dem Haupt - Steu Schlächter und andere Personen, w l ; Kunststraße, äberspringt dieselbe und geht in gerader Richtung bis zur Mauer . Holzweg durchschneidenden Grenzlinie des Stadtbezirke n. en Vormittags , for. ,, ie de . ll e, 2. April 1852 ,, . ,, iegt. elbe aber des Nachmitt 36 ar. adtbezirke verpflichtet ö ; ö gelegenen Windmühlen. ,,, . . spätestens am Vormittage oder ,, 6. a , . Vieh, welches sie schlachten e er Dienststunden schriftlich, gemaͤß sind, vor der S ,, ,,, . . de , sie zugewiesen ehen, in icht ihrer Fleisch

des botanischen Gartens. An derselben läuft die Grenilinie den Botanischen Garten und die an )Die beiden vor Pankow der Außenmauer liegenden Häuser einschließend, bis e e, nn , r. . ö. ah len ) 3 . angemeldet. 34 entlang bis zum Schöne ie Kolonie Neu -Hohen ⸗Schönhausen. uf Grund der Anmeldung und sobald die Versteu und Viehbestände, unter der besonderen Aufsicht der S drichsberg. durch Vorzeigung der betreffenden n 5 2 §. 120. har n ,,, nzeige der Gewerbsräume.

desselben von hier den Willmersdorfer Feldweg berger Buschweg, denselben in nördlicher Nichtung verfolgend, bis über Das Dorf Lichtenberg und die Kolonie Frie wird der Versendungsschein von dem 6 ; g Haupt-Steueramte ertheilt. Jeder der im 5. 119 bezeichneten Gewerbetreibenden meldet der Steuer=

die Brücke des ö e n. 6 in weftlicher Richtung Bie Kolonie Lichtenberger Kietz. ) einer Vereinigung mit dem Hopfengraben, dann diesen in Das Vorwerk Buxhagen. Auf Grund der Versendungsscheine, wenn der 2 ung verfolgend bis zu der am zoologischen Garten belegenen ö. . Rummelsburg. 366 und amtlich bescheinigt ist , . n . . . an welche er mit Entrichtung der Steuer gewiesen wird, §. 150 nie in nordöstlicher Richtung längs der Um- . B. Beamte . , if 6, Ter dn nn, ö . 2 n, . ,, e c nge bis an das linke Ufer des neuen Schifffahrts. ; . sollen. Er ist an genaue Beobachtung sei ewahrt werden . * ö 3. n 8 ttenburger Chaussee, die S. 53. ** b) Von n n, n den, als solche nicht durch ,,, 6 und zieht sich am D. Zur Aufsicht. Inhaber von Viehkrüͤgen kön , e, re. ändert worden ist, und hat, wenn er sein Gewerb 214 der über den alten Beide Bezirke (6. 1 und W. mit allen ihren in Bezug auf Mahl. un. wufgcstellt . gen können von den in letzteren zum Verkauf Hebestelle abzumelden . : werbe aufgiebt, sich bei der sr Can dwihr. Schlachtsteuer erlgubĩen „und ebf tenen Cingaͤngen Kad In Hen sishen sir ö en frischmilchenden oder tragenden Kühen, so wie Kälbern und Kell 2 36 gemeinschaftlichen Räumen, z. B. Scharren oder „hr. Sch hben Gehtfeäctr anten ber Aufscht de Steuerbeamten , ern, hat seder Schlächter den ihn! gehörenden Raum mit seinenl Nemen Von h bis zu der. Stelle, . . een mit dem Anspruch auf Steuer ˖ Erstattung uefa, ,, 1 nd daß dies geschehen, gleich in der angegebenen welche der Steue Ufer der Spree 2. Zur Erhebung und sonstigen Controle. ind erhalten ö dazu beim Haupt Steueramt schriftlich nachgesucht ; 3. ia nnr, ,, e m . , , , . 6 dieser Steuern geschieht: ( 6 51ti. . 3 ,,,, * . ö nn, . ö 2 In g dr 3 , 3. ie nr Gegenstände hierselbf / . Befugnißschein wird an Viehkrug - Inhaber immer auf die Dauer R iner 35 im §. 119 bejeichneten Gewerbetreibenden erhält ein Schlacht. ed, ert sodann au J r sudöͤstlichen E d B. M solgend: hofe Nr. 5F. befindet; ,,, ertheilt werden, sobald die Anmeldung des Viehkruges a ,. e, , Buch, welches von der Hebestelle für jedes roßen Lausefenn, erreicht ichen und nordöstlichen 1) An der oberen Kanalschleuse für den Land. und W kehr lrug. ich der Gewerbesteuer - Entrichtung nachgewiesen wird und die Vieh. Gewerberä iert ahr zvnentg ilch geleert wird, denne. muß in den Ran. des denn fol end längs derselben in 23 Am Rollkruge bei Ri , D, mhh er sich verpflichten, äber den Viehverkehr in ihrem Kruge gehöri ew nb, , e, ns, een, mn, bestimmenden Orte be. . in folgend, die ng ) Am Rollkruge be! Rixdorf. uch zu führen. ge gehörig ständig so vorliegen, daß die Revisionsbeamten solches sogleich zum Gebrau e, önghtl g bie pahin, e d, di. . u . re, Berge. 5 12 empfangen können und muß, wenn es zur Hebestelle geschickt ist, auf 26 es langen Fe . 8. 112 ö ; nl e anf Geenen ge s vn gs chr a ihb'e tene Bogen er Wichern dne eile Bee hes l ö ebrauchen, an die

Sodann geht die Grenzlinie an dem . . tis zu dem nördlich gelegenen Endpunkte desselben icht unter dem Lieutenants 5) An der untern Kanalschleuse für den Land- und Wasserverkehr. über Kontrolirun ö x g der Buchführung und über die Abgabe einer erford icaeli er · Hebestelle zurückgeliefert.

berge, wendet sich von diesem Endpunkte aus in einem rechten Winkel nord · 6) Zu Moabit für den Land und Wasserverkehr. H

Grenzlinie in gerader Richtung nach dem Punkte, wo die von der Kottbusser

Brücke kommende Chaussee bei dem Rollkruge mit dem von Rixdorf her blissements, deren Anfangspunkte von der ihnen nächsten bewohnten An⸗

durch die Hasenhaide führenden chaussirten Wege zusammentrifft. lage des Stadtbezirks in gerader Richtung nicht über eine halbe Meile ent. fernt sind, bilden mit dem dazwischen liegenden Raume den äußern Stadt.