1890
in Bezug auf Eisenbahn ⸗Un⸗ esteuerung derselben von der len jedoch auf die reußischen
Vertrages an gerechnet, der wegen etwaiger B gierung erlassen werden, so Verständigung mit der Königlich p endung finden. Artikel 24. er Königlich preußischen Regieru Großherzoglich mecklendurgischen Gebiete an gestellt werden, scheiden dadurch aus dem Unterthanenverbande ihres Heimathlandes nicht aus. Die auf der Strecke der Bahn im Groß⸗ herzoglich mecklenburg ⸗ schwerinschen Gebiete angestellten Beamten sind rücksichtlich der Bisziplin lediglich ibren Vorgesetzten, im Uebri⸗ gen aber den Gesetzen des Ortes unterworfen. « Artikel 25.
mecklenburg⸗ schwerinsche Regierung behält Ihres Gebietes von der Königlich Bahnstrecke der Bahn von Rostock nach Stralsund nebst allem zu derselben zu rechnenden Zubehör nach Verlauf von dreißig Jahren, von dem Tage der Betriebseröffnung an gerechnet, in Folge einer mindestens drei Jahre vorher zu machen- den Ankündigung gegen Erstattung des Anlagekapitals, einschließlich der während der Bauzeit aufgelaufenen vierprozentigen Zinsen, so wie der Kosten für spätere Vervollständigungen und Erweiterungen
zu erwerben. Insofern jedoch zur Zeit der Erwerbung der Zustand der Bahn gegen die ursprüngliche Anlage sich wesentlich verschlechtert haben sprünglichen Anlagekapital nach einem durch
möchte, soll von dem ur Sachverständige zu bestimmenden Prozentsatze ein dem dermaligen
Zustande entsprechender Abzug gemacht werden Beide Hohe kontrahirende Regierungen sin den, daß, Falls die Großherzoglich mecklenburg schwerinsche Regie⸗ rung von dem hier vorbehaltenen Rückkaufsrechte künftig Gebrauch machen sollte, ungeachtet der Aenderung in den Eigenthums Ver hältnissen der betreffenden Babnstrecken nie eine Unterbrechung in dem Betriebe auf denselben eintreten soll, vielmehr wegen Erbaltung eines ungestörten, einheitlichen Betriebes unter Anwendung gleicher Tarifsätze und Tarifbestimmungen für die ganze betreffende
Bahn⸗ linie zuvor eine den Verhältnissen anpassende geeignete Verständigung Platz greifen soll.
gegenwärtigen ternehmungen o Großherzoglichen Re Bahn ohne vorherige Regierung keine Anw
Unterthanen d ng, welche beim Betriebe der Bahn im
4
Die Großherzoglich sich das Recht vor, die innerhalb preußischen Regierung bergestellte
d übrigens einverstan
Artikel 26.
Die in den Artikeln 7, 8, 9, 10 11 nnd 12 getroffenen Ver⸗ einbarungen für die Bahn von Pasewalk nach Neu⸗Brandenburg sollen auch auf die Bahn von Stralsund nach Rostock Anwendung finden.
Artikel 27.
gegenwärtigem Vertrage oder über die Ausfüh⸗ rung desselben entstehende Stre zwischen den beiden kontra— birenden Regierungen sollen schied rden.
Zu diesem Behufe ernennt im vorkommenden Falle binnen sechs Wochen nach beantragter schiedsrichterlicher Entscheidung jeder Tbeil zwei, keinem der beiden Staaten angebörige unpar— teiische Schiedsmänner, welche einen fünften sich beiordnen, unter denen dann die Stimmenmehrheit über den Streitpunkt endgültig entscheidet.
Können di
Etwaige aus
*
itfragen srichterlich erledigt we
Schiedsmänner sich über die Person des fünften nicht einigen, so hat jede der beiden Regierungen einen unparteiischen, gleichfalls keinem der beiden Staaten angebörigen Mann zu dem Zwecke zu bezeichnen, damit nach Bestimmung des Looses einer dieser beiden Männer von den vier Schieds männern als Fünfter zugezogen werde. .
Artikel 28.
soll zur landesb der Ratifications⸗Urkunde irkt werden.
on den beiderseitigen orden.
e vier gewählten
errlichen Genebmigung
Gegenwärtiger Vertrag n spätestens
vorgelegt und die Ausfertigung
binnen vier Wochen in Berlin bew Dessen zu Urkund ist der Vertrag v
vollmächtigten unterzeichnet und untersiegelt w So geschehen Berlin, den 20. Mai 1865.
(L. S) Carl Wilbelm Ever (L. S) Adolph Freiherr von
hard Wolf. Sell. (L. S.) Gusta v Hasselbach. (L. S) Eduard Meyer. L. S) Paul Ludwig Wilbelm Jordan.
Vorstehender Vertrag ist ratifizirt worden und die Auswechselung der Ratifications ⸗ Urkunden hat stattgefunden.
Be⸗
Min isterium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Bekanntmachung.
Gedruckte Anzeigen aller Art, z. B. Geschãfts ˖ Arise, Preis Courante u. s. w. können == außer unter Streif ⸗ oder Kreuzband — fortan im Umfange des preußischen Postgebiets auch mittelst offener Karten egpedirt werden.
Absender zu entrich marke, welche oben re Die Größe der Karte Anweisung hinausgehen; ner, als etwa sein.
der Adresse des Empfängers ders, so wie Ort und schäfts⸗ Anzeigen von Han lichen Unterzeichnung der Handlung verseh
dann unzulässig, w Druck — außer den o oder Aenderungen erh oder auf andere rung gegen moderirte sender, wenn gleich unb
gewährt den Vortheil:
Das Porto beträgt vier Pfennige pro Stück; dasselbe is ten durch Verwendung der entsprechenden rr chts auf die Vorderseite der Karte zu ticen darf nicht wesentlich über das Maß ane andererseits darf die Karte nicht viel . Post Anweisung ausmacht, beme Das Papier muß aus einem ähnlich fest en Stoffe lee, An handschriftlichen Vermerken darf auf der Karte — . der Name oder die Firma des 96 Datum der Absendung bezeichnet sein. ; dlungshäusern dürfen mit der handsch Firma von mehreren Theilnehmern
die Hälfte einer
en sein. dung gedruckter Karten enn dieselben bigen handschrif
gegen moderirtes Porto ach ihrer Fertigung du klichen Vermerken noch Zus alten haben, gleichviel, ob diese geschtich Weise bewirkt sind. Karten, welche zu Bess s Porto nicht geeignet sind, werden dem rte zu ermitteln ist, zurückgegeben, sonst a n behandelt.
Karten im Versendungs. Vet
Die Versen
—
er am O estellbaren Gegenstände Die Verwendung der offenen die Kosten und Mühen, welche mit der Umlegung u bänden verbunden sind, vermieden werden auf die Karte selbst geschrieben ist. wie bei Sendungen unter Band, n
1) daß Streif und Kreuz daß, da die Adresse Trennung derselben, vorkommen kann, daß, da die Post ⸗ Anstalt Karte zur Versendung geeignet ist, und sendet, am Bestimmungs⸗Orte niemals eine Nachza kommen darf, und daß bei etwaigem Verseben — dem Versab
) der Absender sich — wegen Post⸗Contravention nicht ausgesetzt Bezug auf den 8.
Vorstehendes wird mit das Postwesen vom 5. Juni 1852 zur allgemein bracht.
Hinsichts der deutschen Postvereins ⸗ Bezirken verbleibt es bei der bisherigen, oder Kreuzbandes bis zur Aenderung redungen.
Berlin, den 30.
Der Minister für
am Aufgabe ⸗ Orte feststellt, ob nur solche Karten hlung vt
50 des Gesetzes l
Versendung gedruckter Anzeigen nach am und nach außerdeutschen Postgebit allein anwendbaren Form des Ett
der vertragsmäßigen Vi
Mai 1865. Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, von Itzenplitz.
Tages- Ordnung.
des Herrenhauses Vormittags 10 Uhr.
Angelegenheiten
Achtzehnte Sitzung am Freitag, den 16. Juni, 1 Bericht der Kommission für Eisenbahn treffend 1) den mit der Herzoglich goth term 11. September 1863 Cisenbahn von Gotha nach Staats⸗Vertrag; den Entwurf eines garantie von vier Pr bahn von Leinefelde über Mühlhausen zur Landesgrenze in der Richtung auf Gotba nach Maß bes mit der Direction der Thüringischen Eisenbahn ⸗Geselst unterm 21. April d. J. abgeschlossenen Vertrages. Zweiter Bericht der Petitions-Kommission. Bericht der Finanz ⸗Kommission⸗ betreffend die Errichtung Erbaltung von Marksteinen behufs der zur Legung linke gonometrischen Netzes über die sechs östlichen Provinjt Monarchie zu bestimmenden trigonometrischen Punkte, Bericht der Budget⸗Kommission, betreffend die Feststellunß Staats haushalts⸗Etats für das Jahr 1865. Zweiter Bericht der Matrikel Kommission.
aischen Staats Regierung! über die Ausführung Leinefelde abgeschloss⸗
Gesetzes über ozent sür das Anlagekapital einer Ei
nach Langensaln
Abgeordneten
Hauses der Vormittags 9 Uh.
70. Sitzung des Juni 1865,
am Freitag, den 16.
Mündlicher Bericht der Kommission für die Geschäfts · Old uber den Antrag des Abgeordneten Freiherrn v. d. Ht und Genossen. Berichterstatter: Abgeordneter Antrag der Kommission: neten wolle beschließen: den Antrag des Abgeordneten Freiherrn v. d. He Genossen abzulehnen. Bericht der vereinigten Fommissionen für Fi und für Handel und Gewerbe über den
Aßmann. Bas Haus der Ah
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Verkrag im
ien Kenntniß
* * 2 .. 91 die Gewährung einer 3
und
189 Bayern, Sachsen, Hannover, Württemberg, Baden, gurhessen, dem Großherzogthum Hessen, den zum Ehnringi! sͤhen Zoll ⸗ und Handelsvereine gehörigen Staaten, Braun ⸗ schweig Oldenburg, Nassau und der freien Stadt Frankfurt die Fortdauer des Zoll und Handelsvereins betreffend bonl
16. Mai 1865, nebst Schlußprotokoll.
Schlußberathung über den Entwurf eines Gesetzes, betreffend
die Beförderung im Umherziehen aufgekaufter Gegenstände und
die Aufhebung des Verbotes, Geiverbescheine zum Suchen von
Bestellungen auf Edelsteine 2c. zu ertheilen. ,
Referent: Abgeordneter Krieger GBerlim. Abgeordneter Freiherr von der Heydt. Antrag der Referenten: Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: f 6 dem Gesetz - Entwurfe die verfassungsmäßige mung zu ertheilen. . Bericht der vereinigten Kommissionen für Finanzen und und für Handel und Gewerbe,
I) über den Handelsvertrag zwischen den Staaten des Deut⸗ schen Zoll! und Handelsvereins und Belgien vom 22 Mai 1865 ö über den Handelsvertrag zwischen Großbritannien vom 30. Mai 1865. Bericht der Kommission zur Prüfung des Staatshaushalts . Etats über die Allgemeine Rechnung des Jahres 1862. Fortsetzung der Berathung des Vierten Berichts der Kommis⸗ sson fur Petitionen. Zweiter Bericht der Kommission über Petitionen. Dritter Bericht der Kommission für über Petitionen.
Dritter Bericht der Kommission für
Preußen,
Korreferent:
—
Zustim⸗
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86
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92 2) dem Zollverein und
für Handel und Gewerbe die Agrar ⸗Verhältnisse das Unterrichtswesen über
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mmission über die Petition Braunsberg, wegen Ver⸗
Forckenbeck. Das Haus der Abgeord⸗
Staats ⸗Regierung zur Be⸗
Berlin, 15. Juni.
sidigst geruht: dem Regierungs- hwedler zu Berlin, die Erlaubniß aßherzogs von Sachsen Königlicher Hoh
uuzes erster Klasse des Hausordens vom w
und Bau⸗Rath
zur Anlegung des von des eit ihm verliehenen Ritter ⸗ eißen Falken zu ertheilen.
Freußen. Berlin, 15. Juni. Das Herrenhaus nahm sseiner gestrigen Sitzung, nach dem Schlusse der Debatte über u Antrag auf Declaration des Art. S4 der Verfassungs-Urkunde, nen zu dem Antrage der Kommission gestellten Verbesserungs ⸗Antrag chin gehend an: Die Königliche Staats nerhalb der Grenzen der IMjjurien, Verleumdungen und dann den allgemeinen Strafgesetzen nem Mitgliede der Häuser des Lan slben ausgehen. Seitens der Kommission für n Vertrage mit der Herzoglich goth ft Ausführung einer Eisenbahn von Gotha nach Leinefelde ꝛc. und dem mit diesem Vertrage in Verbindung stehenden Gesetz - Ent fe, sowie Seitens der Finanz Kommission zu dem Gesetz ⸗Entwurfe, mirffend die Errichtung und Erhaltung von Marksteinen, die Zu⸗ snmung zu den vom Abgeordnetenhause beschlossenen Abänderungen mntragt worden. , Neues Palais, 15. Juni. Ihre König , Hoheiten der Kronprinz und die Frau Kronprin⸗ n empfingen gestern Mittag im Neuen Palais den neu er- th schwedischen Gesandten Baron von Hochschild, begaben Sich auf zum Diner nach Schloß Babelsberg und statteten Ihrer tjestät der Königin-Wittwe einen Besuch ab, he en Nachmittag tritt Se. Königliche Hoheit der Kronprinz 4 eise zur Inspizirung des 2. Armee - Corps an, die sich bis n 1. Juli erstrecken wird. Se. Königliche Hoheit begiebt sich zu. i zur Nacht nach Pasewalt, inspizirt dort morgen srüh das Kü⸗ e gen. Königin, reist über Züssow nach Demmin, inspizirt das ö anen Regiment und nimmt das zweite Nachtquartier in Stral⸗ * Am 17. finden Besichtigungen in Stralsund und Greifswald, dten und 20sten in Swinemünde, Stettin und Garz statt. Danzig, 14. Juni. (D. D.) Sr. Majestät Korvette Vineta
regierung zu ersuchen:
bestehenden Gesetze Vorsorge zu treffen, daß andere verbrecherische Aeußerungen auch unterworfen bleiben, wenn sie von dtages bei einer Berathung in den ·
Eisenbahn⸗ Angelegenheiten ist zu aischen Staatsregierung über
Haus.
Ztg.“ erfolgte auf dem Großberzog
wohnten demselben auf
1
g en. auf unserer Rhede vor Anker gegangen. Der Erbauer des W der schiste⸗ Cheops Mons. Armand und der Propréteur Vicomte Can steaug aus Paris waren hier, um die Schadhaftigkeit des Schiffes zu besichtigen. Zur weiteren Anlernung des Taucher dien ies im Interesse der Königlichen Marine werden jetzt nach den Erfahrungen welche bei Benutzung der englischen und französischen Apparate gemacht sind, Taucheranzüge und Apparate im Inlande in Bestellung gegeben, und sind zunächst Schlauchfabrikant Tro siner hier und Maschinen bauer Schich au in Elbing damit betraut worden 9. Posen, 14. Juni. Unter den deutsch sprechenden fatholischen Einwohnern unserer Stadt, meldet die »Pos. Ztg., cirkulirt zur Unterzeichnung eine Petition an die gelst fich?! Oderhörde wegen Errichtung einer besonderen deutsch⸗katholischen Parochie in der. Start Posen. Die Zahl der hier und in der Umgegend an— sässigen Katholiken deutscher Zunge beträgt mindestens 1066. . Erfurt 11. Juni. Erf. Ztg.) Von Seiten der hiesigen Königlichen Gewehrfsabrik wurde der heutige Tag zur Erinnerun . vor fun ßiß Jahren in 6 bei Düsseldorf erfolgte rn dung des genannten im Jahre 1862 hierher ver zlisseme ,, Jah 2 hierher verlegten Etablissements Schleswig⸗Holstein. Der Prinz von
. Flensburg, 12. Juni. (K. 3. d n Hohenlohe ist von hier nach den — Schleswig gereist, um dort an Ort und Stelle die dänischerseits in Betreff angeblicher Beeinträchtigung der Nationalität der Bewohner pon Seiten neuangestellter Beamten erhobenen Klagen und Be⸗
schwerden zu prüfen.
Die »FIl. N. Z. töffentli in Verzeichniß f , ,,,, . getreten sind. . , Kiel, 12. Juni. (Kiel. Ztg.) Die Geschäfte des Stations Kommandos werden in Abwesenheit des Contre Admirals Jach. mann von dem Korvetten ⸗ Capitain Hassenstein versehen Die Köͤ⸗ niglich preußische Segelsregatte Niobe, Kommandant Korvetten Capitain Köhler, ist Abends 775 Uhr in unsern Hafen eingelaufen und hat sich der Bade ⸗Anstalt gegenüber vor Anker gelegt. ; Sach en,. Koburg, 13. Juni. (D. I) In gleicher Weise wie voriges Jahr in Bamberg, so wird auch in dĩesem Jahre eine Versammlung der Verwaltungsbeamten aus den thürin- gischen Staaten, aus Hessen und aus dem bayerschen Franken und zwar in einigen Wochen hier stattfinden. Die erste e mrnige Ver⸗ jammlung wurde vor einigen Jahren in Hildburghausen abgehalten — Der gemeinschaftliche Landtag der He zogthürmer Koburg und Gotha ist wieder vertagt worden, nachdem die an — gelangten Vorlagen ihre Erledigung gefunden hatten. 7 ö. aden, Karlsruhe, 13. Juni, In einem Extrablatt des hiesigen Tagblattes brachte der Herr Bberbürgermeister Malsch gestern Vormittag eine Zuschrift Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs zur öffentlichen Kenntniß, welche ihm die Mittheilung von der zin *. lichen Niedertunft Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin mit einem gesunden Prinzen machte. Alsbald ertönten auch ol Ka⸗ nonenschüsse und die Stadt legte sofort ihren Fahnenschmuck an Abends brachte die Militairmusik Ihrer Königlichen Hobeit der Groß- herzogin Sophie eine Serenade und durchzog dann mit küngendem Spiel die Straßen der Stadt. Die gesammte Einwohnerschaft nahm den herzlichsten Antheil an dem frohen Ereigniß und ist erfüllt von den wärmsten Glückwünschen für das Wohl der hohen Wöchnerin und des neugebornen Prinzen, so wie für das ganze Großherzogliche Karlsr. Ztg.) c Baden. 13. Juni. Gestern Nachmittag 5 Ubr , meldet die ⸗-Karlsr. erfolgt l. Schlosse dahier in Gegenwart Sr Königl. Hoheit des Großherzogs die n n , kundungsaktes über die Geburt des neugebornen Prinzen du 2 den Präsidenten des Ministeriums des eußberzoglichen auses. 28 Befehl Sr. Königlie en Hoheit außer der Mitgliedern des Staatsministeriums Se. , n, herr Freiherr v. Reischach, die Großherzoglichen Leibärzte Geh. Rath hr. Schrickel und Geh. Hofrath Dr. Buchegger, und Geb. Hoftath Professor hr. Lange bei. 2. ge. . Dasselbe Blatt schreibt: Ihre Königliche Lobeit die Frau Groß herzogin erfreute Sich bis zum Abend vor der Niederkunst des desten Wohlseins und konnte desbalb auf täglichen längeren Spaziergängen der freien Luft genießen. Die Entbindung, welche durch die unge- wöhnliche Größe des Kindes allerdings erschwert wurde, erfelgte obne Anwendung von Kunsthülfe. Die Großberzoglichen Leibätzte Se⸗ heime Rath Schrickel und Geheime Hofrath Buchegger, so wie der aus Heidelberg berufene Geheime Hofrath Professor Dr. Sange standen der hohen Wöchnerin bei. Se. Königliche Sodein der Groß. herzog, so wie Ihre Majestät die Königin Augusta von Preußen wohnten der Entbindung an. 36 Württemberg. Stuttgart, 12. Mai. In der heutigen Sitzung der Kammer der Abgeordneten war der erste Gegenstand der Tagesordnung der Bericht der Finanz ⸗Konunnission ader die Czi- genz von 97,80 Fl. aus den Nestmitteln für Bewassnung und Unterbringung des leu zu errichtenden Jägerbataillons. Die Ne gierung ezigirt für Bewassnung 67, 800 Fl, far Unterbringung