1865 / 143 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1944

Hisenbahn · Actien.

Stam n- Aetien.

Aachen - Dusskldorßer.. Aachen - HNastriehter..

Berg. Märk. Lit. A...

Berlin - Auhalter Perlin- Hamburger..

Berl. Potsdam-Nagdeb.

Berlin - Stettiner

Preslau- Schw. - Freib...

Brieg - Neisse CSln - Nindener.

Mag deb. - Halbers: adt ; ; ö.

Magdeb. - Leipziger . Münster- Hammer-.

Nie dersebles. Märk. .. Nied ersehles. Lweigh. .

hersehl. Lit. A. u. C.. 3 Lit. B... 3

40. Oppeln - Tarnowitz er.. KRbeinische........

do. (Stamm-) Prior. -

Ehein- Nahe. .

Rubrt. Cref. Kr. 6lasb *

Stargard- Posen

Thüringer

Wilb. (Cosel - Oderbg.) do. (Stamm-) Erior... do. 460. do.

PFrioritäts-Obljig. Aachen - Düsseldorfer. . do. Il. Emission. . 40. III. Emission. . Aachen-Mastriehter ... do. Il. Emission. . Berg - Märkische eonv.. do.

do. IV. Serie .....

do. do. do.

do. II. Ser... do. Dortm. Soest.. 1 Berlis- Anhalter

do.

II. Ser. eonv. .. * go. III. S. v. Staat 33 gar. 3 Lit. B... 3

ö V. Serie...... 4 0. Düsseld. Elberk. Pr.

Il. Ser... 4

z erkn- Anhalter ..

Br.

602 87 S2;

59

wo vorstehend kein Zinssatz noötirt ist, werden üsaneetuässiß 4 pet.

bereehnet.

6ld.

ge Uegdeburg - Halberstadt 4 Wittenbge. ]

Berlin- Hamburger....

zerl.· Pots d. Mgd. Lt. A. do. Litt. B. do. Litt. C.

g erlin-Stettit er do.

do. III. Serie

Cöln- Mindener do.

lo.

. HV. Hin. do V. Em. . do. J Magdeburg. Witienb ge Nie ders ches. Märk. ... HI. Serie..

do. do.

do.

Berlin- Hamb. II. Emiss. ]

II. Serie d

ni. Em. .

do. IV. Ser. v Staat gar. 1 Besl.- Schw. H rb. Lit. P.] 4 osln- Crefelder 1

IV. Serie.. 4 ie. Iweigh ahn Lit.

1 0c. e] 981

15

72 36 6 93

1003

11 Lin B..

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Wer- Sehles.

he inisehe lo. vom Staat gar... III. Era. v. 1858 / 10. do. von 1862.. go. v. Staat garantirte. Thein-Nahe v. Staat gar Hö. dh, JI. nn, ghrt. Cref.-Kr. Gladb..

do. II. Serie. do. III. Serie .. go. II. Emission.. 46 11. do. do. II. Serie do. III. Serie conv. . . Wilh. (Cosel-Odbg.) .. do. II. Emission..

19 16.

Sta rg ard- Posen 1

hüringer conv. .... . do. IV. Serie

m 10091

Hichtamtliche Notirungen.

Me 143.

ͤ Armee · Corps, dem Major von Arnim nerschen) Nr.

Das Abonnement beträgt: 1 Thlr.

für das bierteliahr

in allen Theilen der Monarchie ohne preis · Erhöhung.

1

Königlich Breusßiseher

Alte Post-Anstalen des An- und

Auslandes nehmen Sgestetung an,

für Herlin die Expedilion des Uanigl.

Prrußischen Staats-Anjeigers:

Wilßelms⸗Straße Ro. TX. (nahe der Leipziger sir.!)

w ·¶ m

nzeiger.

1865.

.

Ge. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Obersten P et ersen, Chef des Generalstabes des 2ten den Königlichen Kronen- Orden zweiter Klasse und im Kürassier⸗Regiment Königin (Pom—

2 den Rothen Adler Orden vierter Klasse zu ver—

—ͤ leihen; so wie

Ausl. Eisenbahn- Stamm · Aetien. Amsterdam - Rotterdam

4

28 1

6

T r di] Oest. frz. Südb. Lomb.) 3 241 243 877 86

Moskau-Rjäsan (v. St. g.) Rjsan- Kozlovö.

Ausl. Fonds.

Bremer Bauk . . . ......

G;raunsehwęeiger Bank.

9 Coburger Creditbank..

=

Hr. 614d.

Oester. Loose (1864 ..

0 gib. Anl. (i563.

ltalien. Anleihe ...... 5

Den Regierungs-Rath Grolig in Cöln zum Geheimen Finanz-

Rath und vortragenden Rath im Finanz Ministerium zu ernennen. oel französische noch nicht zum

drücken, Nachbildungen zc. übernommen haben, einkunft

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und

Rechtsnachfolgern

scheinigung über die erfolgte Eintragung ertheilt werden, wofür die 6 Stempelabgabe im Betrage von 15 Silbergroschen zu ent⸗ richten ist.

Die von französischen Urhebern, ihren gesetzlichen Vertretern oder hier angemeldeten und eingetragenen Werke wer-

den im Leipziger Buchhändler-Börsenblatt regelmäßig bekannt ge—

macht werden.

ßischen Verlegern und Sortimentshändlern, welche Gemeingut gewordene Werke in Ab- veröffentlicht oder letztere zum Vertrieb wird auf Grund der im Artikel 12 der Ueber⸗ 2. August 1862 getroffenen Abrede zur Erleich⸗

Den preu

vom

12

Da X = 6 ; Stiel. 5. 3 ; 9 2 5 . ; . 9 Darmstadter Bank.... Kuss. Stietzl. 5. Au.. terung eines künftigen Nachweises der Rechtmäßigkeit der be.

Dessauer Credit. ...... do. Landesbank. Genfer Creditbank. ... Geraer Bank Gothaer Frivatbank .. Hannoversche Bank. Leipziger Cre ditbank. . Luxkeniburger Bank..

5 565 Galiz. (Carl Ludw.) ... 5

—1 M,

galir. (Carl Ludw. ). Löbau- Littau Lud vwigshafen- Bexbach Na. Ludwgh. Lt. Acu. 9. 4 Mecklenburger... 4 Nordb. (Friedr. Wilh.) 4 Oester. franz. Staatsbahn 5 Oest. südl. Staatsb. Lomb. 5 13! 5 Ostpreuss. Sdb. St. Er. 5 Russische Eisenb. ...... 5 Westbahn (Böhm. ).... 5 5

2

n Medizinal⸗Angelegenheiten. ö . . . . e ff e, ,. , . anheimgegeben, bis zum 1. Oktober do. enn Ln, Anleihe; . Der Thierarzt J. Klasse Johann Ernst Herrmann ist zum un n , ö 6, rg y , .. ; . pi z 8 N s Nene ö . ͤ ; h l .. im Kreise Nimptsch, Regierungs-⸗Bezirk Breslau, er-; gemachten Angaben überzeugt hat, die angemeldeten Egemplare von . Büchern, musikalischen und artistischen Werken auf Verlangen mit einem Stempel versehen, Den Verlegern bleibt es überlassen, ob sie statt sofortiger Stem⸗ pelung der gesammten Auflage es vorziehen, daß bei der Orts— polizeibehörde ein Conto über die nachweislich noch auf ihrem Lager befindlichen Exemplare eines jeden von ihnen vervielfältigten, zuerst in Frankreich erschienenen Werks angelegt und die nach Bedürf⸗— niß auf ihren Antrag allmählich abgestempelte Zahl von Exemplaren auf dem Conto gelöscht werde. .

Was die in der Publication begriffenen Werke betrifft, so haben die preußischen Verleger von Vervielfältigungen ursprüng⸗ lich in Frankreich erschienener Werke innerhalb der ersten 16 Tage

nach dem Eintritt der Wirksamkeit der Uebereinkunft ein Exemplar aller erschienenen Bände oder Lieferungen nebst einer Declaration über die Stärke der Auflage jedes Bandes oder jeder Lieferung eventuell in verschiedenen Ausgaben) bei dem Ministerium des Innern zu Paris oder bei der Kanzlei der Kaiserlich französischen Botschaft in Berlin niederzulegen. Auch von den künftig erscheinenden Bänden oder Lieferungen muß, be— vor sie in den Handel kommen! eine gleiche Nieder eines Exemplars bewirkt sein. Die späteren Bände oder Li gen dürfen in keiner stärkeren Auflage erscheinen als die bis schienenen. Den Inhabern von Cliche's, Holzstöcken und enen P aller Art fowie von lithographischen Steinen zu nicht autorisi Vervielfältigungen französischer Werke wird anbeimgegeben, dieselben bis zum 1. Oktober d. J. bei ihrer Ortspolizeibehörde anzumelden, welche sie einregistriren und eine Bescheinigung über die erfolgte Registrirung ertheilen wird. Die von den einregistrirten Cliche s 2c. genommenen Abdrücke können bis zum 30. Juni 1869 eine Stempe⸗ lung erhalten. ö Die zur drücke geben dem ursprünglichen Herausgeber schädigung.

1

Berl. Hand. Gesellsech.. Disc. Commandit-Anth. 4 Schles. Bank-Verein .. 4 Preuss. Hyp. Vers... 4 do. Cred. B. (Henckel) 4 Erste Preuss. Hyp.- G. 4 04 103 Meininger Creditbank .. do. Gew. Bk. (Schuster) Norddeutsehe Bank. . Oesterreich. Credit. . . . Rostocker Bank.. Thũüring. anne, Weimar. Bank. Oesterr. Metall. ..... do. Nation. Anleihe 5 do. Prm. Anleihe. . do. n. 100 FI. Loos: . do. Loose (18660)... 6

lnländ. Fonds.

Engl. 63 5

do. Präm. Anleihe v. 645 d. Poln. Senats -Obl. 4 do. do. Cert. L. A5 boln. Ptandbr. in S.-R. 4 1

3

ö.

Cirkular-⸗Verfügung vom 19. Juni 1865 in Be⸗ treff der Ausführung der mit dem 1. Juli d. J. in Kraft tretenden, zwischen Preußen und Frankreich wegen gegenseitigen Schutzes der Rechte an lite rarischen Erzeugnissen und Werken der Kunst unter dem 2. August 1862 abgeschlossenen Uebereinkunft.

C - = b b m e, e-, n= ie, e =

Warschau-Wien. . . . .. n ,, Berlin- Görlitz do. Stamm-Prior. ... 5

do. Part. 500 FI.... Dessauer Prämien-Anl Hamb. St. Präm. - Anl. Kurhessz. Pr. Obl. 40 Th. Reue Bad. do. 35 FI. Schwed. 10 Rl. St. Fr. A. 109 Lübeek. Pr. A..... 33 527 Amerikaner ..... ......

Industrie · Actien. Hoerder Hüttenwerk y Minerva... . Fabrik v. Eisenbahnbed s Dessauer Kont. Gas... 5 Fabr. f. Holtw. Ren.

haus) 4 1023 101 Beil. Bferdebahn. ..... 5 99

8e nr. . ö

ausl. Prioritäts-

Actien.

Belg. Oblig J. de l'Est 77 d Somb. et Meuse 4 777 76

Oester franz Staatsbahn 3 256 255

178. ö teig;

Frankreich wegen gegenseitigen

Schutzes der Rechte an literarischen Erzeugnissen und Werken der RKunst unter dem 2. August 1862 abgeschlossene Uebereinkunft (Ge⸗ ssez Sammlung für die Koͤniglich preußischen Staaten 1865 S. 486 ff.)

wird mit dem 1. Juli d. J. in Kraft treten.

Auf Grund der Artikel 3

Die zwischen Preußen und

Gesterr. südl. Staatsb. Lomb. 1323 a 133 gem.

112 a2 1113 gem. kleine 735 gem. Amerikaner sos!

Kuss. Pon. Schatz-0blig.

Staatsb

Oberschles. Lit. A. u. C. 172 a 1723 gem, Oesterr. Fran. gem.

Nesterr. Credit 835 a 4 gem Oesterr. Süber Anleihe von 1864 745 a . 1 3 und 6 der gedachten Uebereinkunft 2 wird bei dem Königlichen Ministerium der geistlichen ꝛc. Angelegen beiten die kostenfreie Eintragung derjenigen zum ersten Mal in tankreich erschienenen und noch nicht zum Gemeingut gewordenen Bücher, Karten, Kupferstiche, Stiche anderer Art, Lithographieen und mustalischen Werke bewirkt werden, welche zu diesem Zweck von den fanzösischn Urhebern, deren gesetzlichen Vertretern oder Rechts- ahselgern entweder bei dem Ministerium selbst oder bei der König⸗ iicen Botschaft in Paris schriftlich angemeldet werden. Die betreffende Anmeldung muß enthalten: bei Büchern und musikalischen Werken: den Titel des Werks mit Angabe des Urhebers, bezie⸗ hungsweise des Uebersetzers, des Verlegers, des Orts und der Zeit des Erscheinens, der Anzahl der Bände und der Bogen, der etwa beigegebenen Tafeln, des Formats, even tuell auch des an der Spitze des Werks vermerkten Vor— behalts des Uebersetzungsrechts, bei Karten, Kupferstichen, und Lithographieen: die Bezeichnung des Gegenstandes der Darstellung und die Bezeichnung der Reproductionsart, mit Angabe des Ur— hebers des Originalwerks, des Urhebers der Reproduction, des Druckers, des Verlegers, des Orts nnd der Zeit des i Erscheinens, sowie der Dimensionen des Formats. fan Angabe der Namen ist die vollkommenste Deutlichkeit zu be⸗ Fachten.

Den Betheiligten wird auf

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1éUhr 28 Minuten Nachmittags. (Tel, Den erreichische Banknoten 93. Br., 93 * l.

berschlesische Achen Litt. Al Obersehlesische Prioritäts- Obligation Litt. D. 4proz., 9616 Br.; do. Litt. F., proz., 1022 Br.; do. Litt. E Z33preoz., 84 Br. Eöosel-Oderberger Stamm-Actien 593 3 ber. Nein Brieger Aetien 85 E. Oppelh - Tarnowitzer Stamm Aetien 9h k brenssische 5proz. Anleihe von 1859 106 Br.

Spiritus pr. 8000 pCt. Tralles 133 Thhr. Br., T. G. Weizen, wei 58 77 Sgr., gelber 54 - 66 Sgr. Roggen 41 - 49 Sgr. Gerste 31 bh 37 Ser. Hafer 27 - 30 Sgr.

Börse in kester Haltung für österreichische Efsekten und Risenbahh- Actien, jedoch ohne merkliche Courserhöhung gegen Sonnabend; nu Amerikaner ca. 1 pCt. höher. Umsatz nicht bedeutend.

Breslar, 19. Juni, des Staats Anzeigers. Oest Freiburger Stamm - Actien 141 6.

C, Ti G.; do. Titt. B. 1533 Br.

Die Haltung der Börse war günstig, das Geschäft aber wieder unbelebt, nur Amerikaner wurden zu höheren Preisen lebhaft gehandelt: österreichische Papiere waren fester; Eisen- bahnen still, Mecklenburger zu herabgesetzten breisen belebt; preussisehe Fonds fest, 5proz. Anleihe besser Pfandbriefe und Prioritäten mehr

gefragt.

Kerlim, 19. Juni.

34

est *

2828 * B

Stettin, 19. Juni, 1 Uhr 30 Minuten Nachmittags. (Tel Dep. des Staats Anzeigers) Weinen 48 - 57, juni bez., Juni-Juli 56 bez. u. G., Juli-August 577 bez., September- Oktober 60 Br., 593 bez. Roggen 383 - 393, Juni 39 393, Juni-Juli 39 39 ben., Juli- August 39 40 bez., 40 Br., September Oktober 414 42 bez. u. Br. Rüböl 13445, Juni 135 Br, September- Oktober 133 bez. u. Br. Spiritus 14542 bern, Juni und Juni-Jusi 1414 ber. u. G., Juli August 147 ber. u. Br., August - September 1453 Br., September- Oktober 1443 ber. u. Br.

Vervollständigung gedruckter Bände erforderli⸗ Ab- kein Recht auf Ent=

Harm 1 ** * 1

In Frankreich veroͤffentlichte und daselbst gestempelte nicht auto- risirte Vervielfältigungen solcher preußischer Werte, die noch nicht Gemeingut geworden sind, dürfen nicht obne Genebmigung des preußischen Autors und Verlegers in Preußen feil gebalten werden.

Die Königliche Regierung veranlasse ich, meinen gegenwärtigen Erlaß durch das Amtsblatt sosort zur ofsentlichen Kenntniß zu dringen und die Ortspolizeibebörden hiernach mit den etwa erforderlichen de⸗ sonderen Weisungen zu versebhen.

Sobald die Kaiserlich sranzosische in Betreff der Aussübrung der Uebereinkunft vom

bekannt gemacht haben wird, werde ich dafür Serge tragen,

ö. 18 2

Stichen anderer Art

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Brück und Verlag der Königlichen Geheimen Oher . Hofbuchdruckerei (R v. Decker).

Regierung ibre Anordnungen 2. August L660

ihr Verlangen eine urkundliche Be⸗ die selden