1865 / 151 p. 12 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Maßstab Zoll

Benennung der Gegenstände. 3 betrag. Zoll-⸗

Benennung der Gegenstände.

zollung. Fl. Kr. trag. betrag.

Benennung der Gegenstände. Benennung der Gegenstände.

Stahldraht (polirt und unpolirt) auch Stahlsaiten, dann schmiedeeiserne Röhren

e) Eisenguß, grober d. i. Kessel, Oefen, Platten, Näder, Röhren, Roste, das Stück im Gewichte von mehr als 25 Pfd., und Maschinentheile, das Stück im Gewichte von mehr als 100 Pfd)

Metalle und Metallgemische, unedle, mit Aus- nahme von Blei und Eisen:

a) Roh (in Blöcken, Rosetten, Scheiben, Spleißen, Stangen und Klumpen, auch alt, gebrochen und in Abfällen) ; hier her gehören auch: Aluminium, Kobalt und Nickelspeise, Nickelschwamm, Kupfer. und Zinnasche und Queck-· silber.. ? . Zink in Stangen, Platten, Blechen Drähten und Röhren, dann Zinkguß, roher, d. i. nicht weiter bearbeiteter, ohne Verbindung mit anderen Be- standtheilen, als mit Holzarbeiten der Position 33 a. und b. und Stangen oder Platten von Eisen .. 33 Zinn in Stangen, Platten, Blechen Drähten und Röhren, Zinnguß, roher, d. i. nicht weiter bearbeiteter, ohne Verbindung mit anderen Bestand theilen als mit Holzarbeiten der Posi · tionen 33 2, und b. und Stangen oder Platten von Eisen, dann Zinnwaaren, grobe, als: Schüsseln, Teller, Kessel und andere Gefäße, nicht lackirt und ohne Verbindung mit anderen Ma⸗ terialien .... ..... die unter 2. begriffenen unedlen Me— talle und Metallgemische, mit Aus— nabme von Zink und Zinn, gezogen, gestreckt (d. i. in Stangen, Tafeln, Platten, Blechen, Drähten, auch Mes⸗ singsaiten), und in groben Gußstücken d. i. in Glocken und Röhren, das Stück im Gewichte von mehr als 25 Pfd., und in anderen Gegenständen, das Stück im Gewichte von mehr als 100 Pfd.)

vE. Webe⸗ und Wirkstoffe und Garne.

19. Flachs, auch Flachsõbaumwolle (d. i. che ·

misch präparirter Flachs) Hanf, Jute

und andere vegetabilische Spinnstoffe, rob,

geröstet, gebrochen oder gehechelt, auch in Abfällen (Werg, Heede), dann Wald⸗

wolle und Seegras . 6

Schafwolle, roh und gekämmt, gefärbt, ge—⸗ bleicht, gemahlen und in Abfällen... Baumwollgarne (ungemischt oder gemischt

mit Leinen oder Wolle):

a) Roh, d. i. nicht gebleicht, nicht ge— färbt und nicht drei oder mehrdrähtig gezwirnt * K.

b) Gebleicht (jedoch nicht drei⸗ oder mehr= drähtig gezwirnt und nicht gefärbt), dann ungewebte Dochte, ohne oder mit Wachs überzug

Leinengarne, d. i. Garne aus

oder Werg:

a) Handgespinnst, roh, d. i. weder gebleicht, noch gefärbt oder gezwirnt

b) Maschinengespinnst, roh, d. i. weder gebleicht, noch gefärbt oder gezwirnt .

e) Gebleicht lauch blos abgekocht), geäschert lgebükt) oder gefärbt jedoch nicht ge⸗ zwirnt)

Wollengarne (d. i. Garne aus Wolle oder anderen Thierhaaren):

2) Streichgarn, roh, d. i. weder gefärbt, noch drei. oder mehrdrähtig gezwirnt.

b) Kammgarn, roh, d. i. weder gefärbt, noch drei oder mehrdrähtig gezwirnt

VIII. Webe⸗ und Wirkwaaren.

Baumwollwaaren, d. i. Webe⸗ und Wirk waaren aus Baumwolle, oder aus Baum⸗

wolle und Leinen, auch in Verbindung mit Gummifäden, jedoch ohne Beimsschung

von Seide, Wolle oder anderen Thier

haaren:

a) Roͤhe, ungebleichte, dichte, nicht gefärbte und nicht bedruckte Webewaaren Lauch geköͤpert, gemustert, gerauht), mit Aus nahme der sammetartigen (mit aufge⸗· schnittenem und nicht aufgeschnittenem Flor), dann Netze, Gitter Marly) und Gurten und gewebte Dochte Nicht unter a. genannte, dichte Webe waaren, dann Posamentier— Knopf macher, Band und Strumpfwaagren

e) Alle undichte Webewaaren mit Aus- nahme der Bobbinets (Tull anglais), Petinets und Spitzen e

Leinenwaaren, d. i. Weber, Wirk. und Sei lerwaaren aus Flachs, Hanf, Werg! Ma nillahanf (Aloefasern), Neuseeländer Flachs,

Bast, See und chinesischem Grase, Jute,

Waldwolle und anderen vegetabilischen

Fasern, mit Ausnahme der Baumwolle,

auch in Verbindung mit Gummifäden,

jedoch ohne Beimischung von Seide, Wolle und anderen Thierhaaren:

a) Seilerwaaren, ungebleicht oder gebleicht, als: Seile, Taue, Stricke, Bindfäden (Spa⸗ gat) (mit Ausnahme der gebleichten und gefärbten) aus Flachs oder Hanf, Werg, Jute, Manillabanf (Aloefasern), Neufeelander Flachs, Bast und anderen vegetabilischen Fasern, mit Ausnahme der Baumwolle, auch getheert, geleimt, gefirnißt, dann Eimer Feuerlöscheimer) aus geflochtenem, gedrehtem Hanf, ferner Gitter, Gurten, Tragbänder, Schläuche aller Art, auch Netze, ungebleichte, und Packleinwand, graue ;

Anmerk. Ünter grauer Packlein- wand wird ein glattes, grobes, ungebleichtes Gewebe ohne Kö⸗ per und Muster verstanden, wel⸗ ches nicht über 24 Kettenfäden auf einen Wiener Currentzoll enthält.

Leinwand, mit Ausnahme der unter d. und e. genannten, und Zwillich und Drillich, alle diese Gegenstände roh, ungebleicht und ungemustert, dann Feuerlöscheimer aus ungebleichtem Se⸗ geltuche. . . w .

) Alle dichte Leinenwaaren, mit Aus— nahme der unter anderen Positionen genannten. .

Leinwand, von der mehr als 100 Ket⸗ tenfäden auf den Wiener Currentzoll gehen, dann Posamentier⸗, Knopf⸗ mächer⸗,. Band und Strumpfwaaren

e) Battiste, dann Gaze, Linon und an⸗— dere undichte Webewaagren, mit Aus- nahme der Spitzen und Kanten.

Wollenwaaren, d. i. alle Webe⸗ und Wirk waaren aus Wolle oder anderen Thier⸗ haaren, auch in Verbindung mit Gummi⸗ säden und anderen nicht seidenen Webe⸗· und Wirkmaterialien:

a) Gewalkte, nicht bedruckte und nicht sammetartige Wibewaaren! nicht be· druckte Filzwaaren und Fußteppiche, mit Außnahme der Fußteppiche aus Hunds , Kälber und Rindshaaren ...

Anmerk. Den gewalkten Waaren werden nur jene beigezählt, die eine vollständige Walke erhalten haben (nicht blos angewalkt sind).

Alle sammetartige und alle ungewalkte dichte Webewaaren (mit Ausnahme der unter e. genannten), dann Posamentier-, Knopfmacher und Strumpfwaaren ..

Alle undichte Webewaaren mit Aus- nahme der Spitzen), dann Shawls und Shawltücher 46

Waaren, in denen außer anderen Webe⸗ und Wirkmaterialien sich auch Seide befindet, mit Ausnahme der Blonden und Spitzen

Wachstuch, Wachsmousselin, Wachstafft und

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Fl. Kr.

Gewebe, mit Kautschuk oder Guttapercha

überzogen u. s. w.;

3) Wachstuch, grobes / d. i. Wachspacklein · wand, unbedruckte, und Asphaltlein· wand .....

b) Wachstuch, feines, d i. alles andere, auch Wachsmousselin, Malertuch, Leder ⸗˖ tuch und Wachstafft ö Gewebe, mit Kautschuk oder Gutta⸗ percha überzogen oder getränkt oder durch Zwischenlagen aus jenen Harzen verbunden 2

Anmerkung zur Stickereien, Kleidungen und Putz⸗ waaren, und Waaren aus Webe⸗ und Wirkmaterialien in Ver— bindung mit Metallfäden oder gesponnenem Glase sind in dieser Klasse nicht begriffen.

LIE. Waaren aus Borsten, Bast, Binsen, Gras, Schirf, Span, Stuhlrohr und Stroh, so wie Pa⸗ pier, Leder, Papier, Leder⸗ Gummi⸗ und Kürschuerwaaren.˖

Bürstenbinder und Siebmacherwaqhen—

a) Waaren aus Borsten und Abstauber

aus ungefärbten Federn, beide auch in Verbindung mit Holz und Eisen, und fertige hölzerne Siebe mit Böden von Holzgeflecht oder Eisendraht, auch Holz siebböden, weder gebeizt, lackitt, gefirnißt, gefärbt, noch polirt 26 Andere, als die unter à. genannten, auch in Verbindung mit anderen Ma terialien, insofern sie durch diese Ver⸗ bindung nicht unter die kurzen Waaren und die Waaren der Pos. 32. fallen. Auch gehören hieher Haarpinsel, Ab⸗ stauber aus gefärbten Federn, Frottit · und Pferdebürsten 2

Bast / Binsen⸗ Gras, Schilf⸗ Span , Stuhl⸗

rohr und Strohwaaren; .

a) Fußdecken und Matten Wagendecken u. dgl. von Bast, Binsen, Gras, auch Seegras, Schilf und Stroh, ungefärbt, auch Bursten und Besen aus Binsen, Gras, Schilf, Heidekrautwurzeln oder Reisstroh; dann Stuhlrohr, roh, ge—

spalten..... *** . . Fußdecken und Matten (Wagendechen ü. dgl. von Bast, Binsen, Gras,; auch Seegras, Schilf und Stroh, gefärbt. Stuhlrohr, gespaltenes, gebeizt oder gefärbt ,

d) Geflechte mit seidenen oder anderen

Gespinnsten oder mit Roßhaaren durch⸗

zogen oder durchwirkt (Sparterie,«“

Papier und Papierwaaren; . a) Schrenz', graues Lösch. und rauhes

Packpapier lauch gefärbt, lackirt, mit Graphit, Asphalt, Theer überzogen dann Pappendecke auch Stein pappe / Preßspäne und Theerpappe (Asphalt⸗ silz)/ Patentholz oder Fasermasse Papier, alles nicht unter anderen Positionen genannte, ungeleimte⸗⸗ Papier, geleimtes, buntes (mit Aus- nahme des unter d. genannten) litho⸗ graphirtes, bedrucktes oder liniirtes, zu Devisen, Etiquetten, Frachtbriefen, Rechnungen vorgerichtetes Calduir - Gicht, auch Oel⸗ und Wachs-, Guttar Kreidepapier, dann Maler⸗

Gold und Silberpapier und Papier mit Gold oder Silbermustern (echt oder unecht, auch bronzirt) gepreßles oder durchgeschlagenes Papier in gleichen Streifen von diesen Papier. gattungen und Papier mit aufgeklebter Leinwand (auch mit Baumwolllein⸗ wand)

Papierwaren Briefen u eri auch mit Leinwand gefüttert, Papier tapeten und alle nicht besonders be

nannte Arbeiten aus Papier und

Pappe (mit Ausnahme der Spiel- karten), auch Formerarbeiten aus Stein- pappe, Asphalt oder ahnlichen Stoffen, bann Arbeiten aus Papiermasse, aus Patentholz oder Holzfasermasse. Alle diese Waaten auch in Verbindung mit anderen Materialien, insofern sie da · durch nicht unter die kurzen Waaren oder die Waaren der Pos. 32 9. fallen Leder, Leder- und Gummi— und Kuͤrschner⸗ waaren:

a) Schaaf und Ziegenfelle, halbgare oder bereits gegerbt, aber noch nicht gefärbt oder weiter zugerichtet

b) Leder, gemeines, d. i. nicht unter d. genanntes, auch derlei Stiefelschäfte..

c) Künstliches Kratzenleder aus Gummi oder narblosem Abfallleder und aus einer zur Befestigung desselben dienen den Schichte von Leinen oder Baum⸗ wollgeweben, dann Kürschnerwaaren, rohe (d. i. alle Arbeiten aus Pelzwerk, ohne Verbindung mit anderen Be⸗ standtheilen, z. B. ungefütterte Decken, Pelzfutter, Pelzbesätze und Talupen, weißgemachte und gefärbte, nicht ge⸗ fütterte Angora⸗ und Schaffelle), dann fertige nicht überzogene Schafpelze und derlei Mützen

mit gepreßten

und Pergament,

übersponnene Schuhmacher⸗

Wagaren aus gemeinem L

bälge .

Fabrikate aus Kautschuk und Gutta⸗ percha, die nicht gefärbt, bemalt, lackirt, mit gepreßten Verzierungen versehen sind ;

alle diese Waaren auch in Verbin⸗ dung mit Holz und Eisen, weder ge. beizt, lackirt, gefirnißt, gefärbt, pokrt. Ferner gehören hieher: R nerwaaren aus lohgarem, lohrothem oder blos geschwärztem Leder auch in Verbindung mit Schlössern, Schnallen, Ringen u. dgl., in sofern diese Verbin⸗ dungen nicht unter die kurzen Waaren fallen Waaren aus gemeinem Leder, di nicht unter e. begriffen sind, dann Waaren der Pos. e, in anderen als den unter e. genannten Verbindungen, insoweit dieselben nicht unter die kur⸗ zen Waaren fallen . Alle Waaren aus feinem Leder, dann alle aus Kautschuk und Guttapercha, die gemalt, gefärbt, lackirt, mit ge⸗

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preßten Verzierungen versehen sind, alle

diefse Waaren auch in Verbindung mit anderen Materialien, insoweit sie da= durch nicht unter die kurzen Waaren fallen. Hierher gehören auch: Jagd- und Reisetaschen und Schuhmacher⸗ arbeiten aus Webe und Wirkwaaren. Handschuhe lauch blos zugeschnitten der in Verbindung mit Weber ur Wirkwaaren)

Kürschnerwagren, f

besonders benannte, z. B.

Pelze, Muffe, Mützen, Handsch ube, ge

fütterte Decken, Pelzfutter und Besãtze Anmerkung: Kleider, die nicht ganz mit Pelz überzogen oder gefũttert sind, werden nicht als Kürschnerwaaren, sondern als Kleidungen behandelt.

X. Bein⸗ und Holz⸗ Glas⸗, Stein⸗ und Thonwaaren.

ö 6, Qrbeite Bein- und Holzwaaren, d.. alle Arherken aus Bein, Holz oder anderen animalischen

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