1865 / 151 p. 13 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Maßstab

Benennung der Gegenstände.

Benennung der Gegenstände. Benennung der Gegenstände.

Benennung der Gegenstände.

Verbindungen nicht unter hb. begriffen sind und nicht unter die kurzen Waaren oder die Waaren der Pos. 329. fallen

knöpfe, Glaskorallen, alle diese Gegen stände ungefärbt, Glasperlen, Glas. schmelz, Glastropfen .

Glas, farbiges, bemaltes, vergoldetes, versilbertes mit Pasten (Cameen) ein ·˖ gelegtes, Glasflüsse, unechte Steine ohne Fassung, dann Spiegelglas, ge⸗ schliffenes, un belegtes oder delegtes, das Stück nicht über 281 Wiener Qua- dratzoll ..... ...... [ ĩ Alle Glas. und Emailwaaren in Ver bindung mit anderen Materialien, in sofern sie dadurch nicht unter die kur

silber, ferner plattirte (versilberte) Drähte, Bleche und Platten, aus Kupfer und

und vegetabilischen Schnitzstoffen mit Aus.

nahme von Korallen und Schildpatt:

2) Grobe rohr / ungefärbte Böttcher / Drechs. ler · und Tischlerwaaren aus Holz, auch blos gehobelte Holzwaaren und Wag nerarbeiten, dann grobe Maschinen lauch Drehbänke, Mangen, Mühlen, Pressen, Spinnräder und Webestühle), grobe Korbflechterwaaren C3. B. Pack-, Trag n, Wagen und Waschkörbe, Fisch⸗ reußen u. dgl.), Besen aus Reisig, Acker., Garten und Küchengeräthe. Beispielsweise gehören hierher: Kisten, Tröge, Mulden, Handschlitten, Schub zen Waaren und die Waaren der karren, ausgearbeitete Achsen und Deich Pos. 32 8. fallen; seln, Felgen, Naben, Speichen, Räder, Spiegel, uneingerabmte, deren Stuͤhle, Bänke, Tische, Bienenstöcke und Glastafeln über 284 Wiener Quadrat- Körbe, Holzschuhe, Radschuhe, Stiefel zoll das Stück messen, und Spiegel, knechte, Stiefelhöͤlzer, Schuhmacherleisten, eingerahmte ...... Reifen und Zargen, Rinnen und Röh— Steinwaaren, d. i. Bildhauer ⸗, Former,

Messing, Kupferzündhütchen, ungefüllte

XI. Metallwaaren, Instrumente, e) Schreibfedern, Uhrfournituren und Uhr Maschinen und Kürzwaaren. .

Eisenwaaren, d. i. alle Waaren aus Eisen 3 , ., ae . . und Stahl, welche weder vergoldet noch 2) asttonomische ö . ir. versilbert, noch mit einem gold - oder silber . tische l f, 6n s J, , hältigen Lack versehen sind, mit Ausnahme faßten ) ö aj. a n, men, des Herren- und Frauenschmuckes und der 3. a n , n ,

. 2 . 1 si 1 is 7 L Nippes und Toilette Gegenstände, wenn ö und für Laboratorien auch

diese unecht vergoldet oder versilbert sind: b) musikalische

S Alle Eis . d Ste 5 6. h

n nn,, , * ,

r ganz noch zelnen Theile unedlen nicht vergoldeten oder versi abgeschliffen, polirt, emaillirt, gefirnißt, Metallen, ch . in . lackirt sind noch unter b. und e. oder Nebenbestandtheilen aus anderen ö er den e j ins pies ĩ t K ,, e. aufgef den, de ter die kurzen Waaren fallen, je nachdem

Aexte, Hacken, Sägen, Sensen, Si⸗ ; ; Aexte, Hache 9 nsen, S der dem Gewichte nach überwi Be⸗ cheln, Futterklingen, Stemmeisen, Ho— ö e b e nn, m,

nm n.

ren, Stöcke (auch Peitschenstöcke und Weichselröhre), Schachteln Barren, Joche, Kumpfe, Leiter und Wiesbäume, Teitern, Kochlöffel, Schneidebretter, Teller, Keulen, Schlägel, Rechen, Ruder, Schaufeln, Nägel, Stifte, Hühnerstei⸗ gen, Kleider und Haubenstöcke Hut

Modelleur Steinmeß. und Schmuck.

arbeiten aus Steinen und nicht ge— brannten Erden, Cementen oder Stein- gemengen, mit Ausnabme jener aus Bernstein und Gagat:

Statuen aus Steinen (mit Ausnahme jener aus Edel und Halb ˖ Edelsteinen),

beln, Schnitzer Messer), Tuchmacher— und grobe Schneiderscheeren (Zuschneide⸗ scheeren), grobe Messer zum Handwerks- gebrauche (auch Kneife und Bauern- puffer), Schrauben, Feilen, Raspeln ; alle diese Gegenstände auch abgeschliffen, Kratzbürsten, Siebböden, emaillirtes

standtheil besteht: a) aus Gußeisen b) aus Schmiedeeisen oder Stahl e) aus anderen unedlen Metallen . Anmerk. Unter Maschinen sin auch Lokomotiven, Tender und Dampfkessel begriffen.

trste . Kurzwaaren, folgende: Herren und Frauen- 2 9 . schmuck, Nippes und e ne g nr. 2 lle diese Waaren auch ( Verbin⸗ aus unedlen Metallen, unecht vergoldet dung mit Holiwagren, mit Ausnahme oder versilbert / Wand und Stutzuhren derjenigen der Pos. 334 . lmit Ausnahme derjenigen aus Gold oder Herren- und Frauenschmuck, Toilette Silber und der hölzernen Hängeuhren); Gegenstände (Nippes), mit Ausnahme Waaren aus bossirtem Wachse, Opernguct der unecht vergoldeten oder versilberten; und gefaßte Augengläser, nicht mit Gestellen ; Drahigf ste hie und Drahtwaagren, mit ganz oder theilweise aus edlen Metallen, Ausnahme der unter a. genannten Darmsaiten, auch mit Seide übersponnen, Siebböden, ferner Draht, mit Papier Arbeiten aus Goldschlägerhäutchen iber rn. 4 Anmerk. zur Position 41. Zu Maultrommeln und Fischangeln Stahlfedern aller Art . rn g n, g n , . we. a . me. Plerten der Stablschreibfedern), Hülsen und Rede ist, gehören außer den in 1 gen Stiele zu Schreibfedern, Stahlperlen, Position 41 aufgezählten: aus unedlen Metallen, die weder ver 33 3 ö. w 6 i , , , Hälel Tambour und Stricknadeln, Waaren aus Gold, Silber, , Weberblätter, Weberkämme, Weberzähne Platin oder anderen edlen Me— 1 po aus Serpentinstein, Abgüsse in Gyps aus Stahl tallen, echten und unechten Per- lirten Stahles), Messing oder gemeinem oder Schwefel von Münzen, geschnitte. Waffen und Waffenbestandtheile, mit len und Korallen, Edel und Halb. Leder oder Fensterglas in seiner natur= nen Steinen u. dgl.... ..... Ausnab ) Heweh Art; . n zal 2. . . Ausnahme von Gewehren aller Art; edelsteinen, Schildpatt, Bernstein lichen Farbe, auch smit oder ohne diese Steine, echte d. i. Edel und Halb alle abgeschliffene, emaillirte, polirte, Gagat, zubereitc ten! Schmuh Verbindungen) gefärbt, gebeizt, gefit⸗ Edelsteine) und Korallen (echte und un⸗ gefirnißte 6 adir ke Gegen stãnde, mit e, gi, nißt, lackiri oder polirt, ferner Fischbein, echte), bearbeitet (d. i. geschliffen, ge⸗ Rlußnahme der unter * und 9 ge · in Verbindun , , . t . tte) = 16 e. ü ; 1 derb g mit anderen gerissenes ö 2 geschnitten eder in anderer Weise be nannten; Materialien; Taschenuhren aller Feine Korbflechter · Waaren und Spiel. arbeitet dann echte Perlen, alle diese alle Eisenwaaren, mit Ausnahme Art, unechte Perlen, zubereitete zeug (alle nicht unter a. begriffene), Waaren ungefaßt.« der unter e. genannten, in Verbindung Schmuckfedern,; Waaren aus doͤlitrne Sänguhren und Ubrtasten, Steinwaaren, alle . sowie auch mit anderen Materialien, insofern diese unedeln, echt vergoldeten, oder Kammmacher · Waaren, mit einem gold · , . mit Ausnahme der ge— Verbindungen nicht unter a, die kurzen versilberten, oder mit gold oder oder silberhältigen Lack überzogene Ar faßten Edel und Halb. Edelsteine, in Waaren oder die Waaren der Posi— silberhaltigem Lack üderzogenen beiten, feine Schniz. und BSrechster. Le ,,, tion zz g fallen wietallen, aug in Kerbinidung Waaren dann eingelegte Fourniere, insofern diese Verbindungen nicht unter ) Nähnadeln, Schreibfedern, Uhrfourni⸗ mit anderen Materialien (aus- auch auf einer Seite mit Papier oder die farbe Faaren. oder die Waaren turen und Uhrwerke, Gewehre aller Art genommen sind die der Pos. 38 b. Webewaaren belegt oder gepreßt Dou le. der Pos. 32 8 gebören-. Netallwaaren, d. i. Arbeiten aus Alumi—⸗ eingereihten Platten, Bleche, Arbeiten, Holzbronze, sowie überhaupt Thonwaaren, d. i. Porzellan, Steingut und nium, Blei, Kupfer, Messing, Packfong, Drähte), Verbindungen von alle nicht unter 2., b. und e. begriffene andere Arbeiten aus gebrannten Erden: Tomback und anderen unedlen Metallen Weber und Wirkwaaren mit Holzwaaren ; 2 Sewõtnliches aus gemeiner Thonerde und Metallgemischen, mit Ausnahme von anderen Materialien. Beinwaaren, nicht unter anderen verfertigtes Töpfergeschirt, mit oder ohne Eisen, insoweit sie nicht in den Positionen Anmerk. zu den Klassen X. Pofltionen benannte Slasur, auch dergleichen Ofenkacheln, ißb. und 18. und e. enthalten, und und XI. Wagen, Schlitten, alle diese Gegenstaͤnde auch in Ver schwarzes oder Graphitgeschirr, Fliesen nicht echt vergoldet oder versilbert, oder mit Schiffe und andere Wasserfabr. bindung mit anderen Materialien, in. und, shnliche Waaren Jus den zu nem gold. oder silberhältigen Lack über— nge nn nn,, sofern sie . 3 unter . 8 K 2 . jogen sind, mit Ausnahme des Herren dieser Klassen nicht begriffen. en Waaren o ie Waaren der Vos⸗ eifen, einfarbig, unbemalt / Thontrohren und Frauenschmuckes und der Nippes und . . . * g. fallen; gepolsterte Meubles (mit Steingut, einfärbiges oder weißes, in . in wenn dich ih unecht g. E 96 Produkte, Farh⸗ oder ohne Ueberzug).. . gleichen weißes, nur mit färbigen, vergoldet oder versilbert sind. Ausnahme n e e,. i ,, 34. Glas und Glafwaaren⸗ weder vergoldeten noch versilberten weife gehören hierher die plattirten (versil— gegenstände. Epiegeiglas, rohes ungeschliffenes, Glas Randstreifen versehenes; dann berten Drähte, Bleche, Tafeln und Platten Cbemische Produkte und Farbwagren; masse, fowie Glastöhren und Glas. die unter 2. begriffenen Thonwaaren auß Kupfer und Messing: a) Zündwagren, gemeine, als. Schwesel=

in Stücken schwerer als 10 Pfund ohne Verbindung mit anderen Stoffen, als mit ungebeiztem, ungefärbtem, un polirtem und unlackirtem Holz oder Stangen und Platten aus unedlen Metallen, die weder versilbert noch ver⸗ goldet sind, dann Schusser (Klicker aus Marmor u. dgl. . Andere Arbeiten aus Steinen (mit Ausnahme jener aus Edei⸗ und Halb- Edelsteinen), in Stücken schwerer als 10 Pfund, obne Verbindung mit an deren Stoffen, als mit ungebeiztem,

formen, gerundete Hölzer zu Stielen, Deckel, Resonanzböden, ungetunkte Zünd · bölzchen, Fidibus, Zahnstocher, rod vor- gearbeitete Hefte und Claviatur- sowie Tabakspfeifen ˖ Hölzer, Spielzeug, grobes, blos gehobeltes; alle diese Waaren nicht gefärbt, gebeizt, gefirnißt, lackirt oder polirt, noch in Verbindung mit anderen Stoffen .. ..... . 1 Ctr. p. Fourniere und Parquetten, uneingelegte, Kork. Platten, Scheiben, ⸗Stöpseln und Sohlen .. ; ; ) Höoͤlzerned Hausgeräthe (Meubles), ein gelegte Parquetten sowie alle unter a. und b. begriffene Waaren aus Holz in Verbindung mit Bast , Binsen Schilf. Stuhlrohr⸗, Stroh- und Korbfiechter ˖ Waaren, Eisen (mit Ausnahme des po⸗

stãngelchen, ohne Unterschied der Farbe wie solche zur Perlenbereitung und Runstglasblãftrei gebraucht werden) auch Email. und Glasurmassetꝛe—- Weißes Hoblglas, ungemustert, unge ˖ schliffen, unabgerieben, ungepreßi, oder nur mit abgeschliffenen oder eimngeriebe· nen Stöpsein, Böden eder Rändern, ferner Fenster · und Tafelglas in seiner naturlicken Farbe (grün, balb · und = 16

las, gepreßtes, geschliffen es, abgeriebe ·

nes, geschnittenes, gemustertes, massives, Glas behänge zu Krenleuchtern, Glas ·

in Verbindung mit nicht gefärbtem, gebeiztem, gefirnißtem, polirtem Holze oder Eisen, wie auch die unter 2. ge⸗ börigen Krüge mit Deckeln und Be⸗ schlägen von Zinn..

Steingut, mehrfärbiges, bemaltes, be⸗

drucktes, vergoldetes, versilbertes, dann Porzellan, weißes, auch mit farbigen, weder vergoldeten noch versilberten Rand · streifen versehen . Porzellan, farbiges, bemaltes, bedrucktes, vergoldetes oder versilbertes dann Thbonwaaren aller Art, in Verbindung mit anderen Materialien, insofern diese

) Walzen, Kesseln, Schüsseln, Teller, Töpfe und sonstiges Kochgeschirr

Alle nicht unter a,. und e, genannte, dann alle Metallwaaren in Verbin— dung mit anderen Materiallen, inso— fern diese Verbindungen nicht unter die kurzen Waaren und die Wagren der Position 3 8 fallen. Ferner ge⸗ hören noch hierher: (Gerleben es Messing Broncepulver), Rauschgold, Rausch— silber, Metallfollen, unechte leonische Drähte, unechtes Blattgold und Vlat⸗

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säden, Schweselbölzchen, Reibhölzchen, Reibsidibus und Zündsläschchen, Zünd hoͤlzchen, Lunten (auch Pech‘, Jünd⸗ oder Sprengschnüre), Feuerschwamm, künstlicher und Zunder (natürlicher und künstlichery, auch Zunderpapier..

Leim - (Visch⸗ 1Hausenblasen, Horn- Leder⸗ und Mundleim), Kraftmedl⸗ Produkte (Haarpuder, Stärke, Kleister Pappe), Albumin und Gelatin (die rische Gallerte), Schwärzen (Ruß- und Kohlenschwarz aller Art smit Ausnabme