1865 / 154 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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frist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zins. Toupons gegen Quittung ausgezahlt werden.

. Mit dieser Schuldverschreibung sind balbjährige Zins Coupons bis zum Schlusse des Jahres ausgegeben. Für die weitere Zeit wer— den Zins. Coupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben.

Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons - Serie erfolgt bei der Kreis⸗ Kommunal Kasse zu Greifswald gegen Ablieferung des der älteren Zinscoupons - Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aus händigung der neuen Zinscoupons -Serie an den Inhaber der Schuldver - schreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der

Kreis mit seinem Vermögen.

Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter

schrift ertheilt. Greifswald, den. 1 .. Die ständische Kommission für den Chausseebau im Greifswalder Kreise.

Provinz Pommern. Erster bis

Regierungsbezirk Stralsund. Zins Coupon ... te Serie zu der Kreis Obligation des Greifswalder Kreises, II. Emission 1 Nr. 1 Thaler zu 47 Prozent Zinsen über Thaler Silbergroschen.

Der Inhaber dieses Zinscoupons empfängt gegen dessen Rückgabe in

der Zeit vom .. ten bis resp. vom .. ten

bis und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis Obligation mit (in Buchstaben) .... Thalern

für das Halbjahr vom bis Silbergroschen bei der Kreis ⸗Kommunal-Kasse zu Greifswald. Greifswald, den ten . Die ständische Kreis- Kommission für den Chausseebau im Greifswalder Kreise. Dieser Zinscoupon ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht bis zum erhoben wird.

Provinz Pommern. Talon zur Kreis -Obligation des Greifswalder Kreises, II. Emission.

Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der

Obligation des Greifswalder Kreises, II. Emission, . k

. Thaler à 45 Prozent Zinsen die . te Serie Zins Coupons für bei der Kreis -Kommunal-Kasse zu Greifswald, sofern dagegen Seitens des als solchen legitimirten Inhabers der Obligation

die 5 Jahre 18. bis 18..

kein Widerspruch erhoben ist. Greifswald, den . ten . Die ständische Kreis ⸗Kommission für den Chausseebau im Greifswalder Kreise.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Bekanntmachung.

Durch Erlaß des Herrn Ministers für Handel, Gewerbe und

öffentliche Arbeiten vom 21. d. M. sind bei der Königlichen Berg- Akademie für das laufende Jahr wiederum zwei Reise - Stipendien

von je 200 Thlr. und ein drittes von 100 Thlr. zur Auszahlung

an diejenigen Bewerber bestimmt worden, welche die besten Aus⸗

arbeitungen über Gegenstände der Bergwerks, Hütten und Salinen Technik oder der dazu gehörigen Zweige des Maschinen⸗Wesens ein—

liefern werden.

An dieser Konkurrenz können alle Diejenigen sich betheiligen, welche im Studienjahre 1864 65 mindestens während eines Seme⸗

sters Vorlesungen und Uebungen an der Königlichen Berg -Akademie beigewohnt haben. Die Wahl der Themata bleibt den Konkurren— ten freigestellt; jedoch werden neben den, eine bestimmte Aufgabe be— handelnden Ausarbeitungen auch Reiseberichte zugelassen. Den Sti—

pendiaten liegt die Verpflichtung ob, über die demnächst auszufüh⸗ renden Reisen Berichte einzusenden, welche ebenso wie die Arbeiten

der Bewerber, der Berg⸗Akademie zur Benutzung, und wenn sie geeignet befunden werden, zur Veröffentlichung durch die Zeitschrift für das Berg Hütten- und Salinen ⸗Wesen anheimfallen.

Die Konkurrenz Arbeiten sind mit einer Chiffre oder einem Motto zu versehen und unter Beifügung eines entsprechend bezeich⸗

neten, den Namen und Aufenthalt des Verfassers sowie den Nach! Bewohner Nordschleswigs, hat nach den eingegangenen Berichten

weis über den Besuch der Akademie enthaltenden versiegelten Cou— verts, bis zum 1. November d. J. an die Direction der Königlichen Berg ⸗Akademie, Lindenstraße 47 hierselbst, portofrei einzureichen. Berlin, den 23. Juni 1865. Lottner, Bergrath.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der Thierarzt erster Klasse Julius Wilhelm Sickert zu Belgern ist zum Kreis -Thierarzt in den Kreisen Wanzleben und Neuhaldensleben, Regierungs Bezirks Magdeburg, ernannt worden.

ihren Anfang nehmen; das Einzäblen der nummern nebst den 4000 Gewinnen gedachter 1. Klasse wird schon heute Nachmittags 2 Uhr durch die Königlichen Ziehungs-Kom— missarien im Beisein der dazu besonders aufgeforderten Herren Lotterie Einnehmer Hemptenmacher, Günther und Uthemann von hier öffentlich im Ziehungssaal des Lotterie Gebäudes statt—

Regierungsbezirk Stralsund.

wordenen

Akademie der Wissenschaften.

Zur Feier des Jahrestages ihres Stifters Leibniz wird die Akademie der Wissenschaften am Donnerstag, den 6. Juli, Nachmit - tags um 5 Ubr, eine öffentliche Sitzung veranstalten, zu welcher der Zutritt, auch ohne besondere Einladung durch Karten, freisteht.

Finanz⸗Ministerinm.

Die Ziehung der 1. Klasse 132. Königlicher Klassen Lotterie

wird nach planmäßiger Bestimmung am 5. Juli d. J früh 7 Uhr

äammtlichen 5/000 Loosen«

finden. Berlin, den 4. Juli 1865. Königliche General Lotterie - Direction.

Preußische Bank.

Mo nats-Uebersicht der Preußischen Bank, gemäß §. 99 der Bank- Ordnung vom 5. Oktober 1846. Metin a. 1) Geprägtes Geld und Barren 69. 446,900 Thlr. J Kassen⸗Anweisungen und Privat Banknoten 2035000 Wechsel⸗Bestände .. ...... ...... ...... S3 259,000 Lombard⸗Bestände 13,892,000 Staatspapiere, verschiedene Forderungen und Aktiva 15, 053,000 Faffsi va. Banknoten im Umlauf 136, 148,000 Depositen ⸗Kapitalien·. ...... ...... 21, 157/000 Guthaben der Staats -⸗Kassen, Institute und Privat⸗-Personen, mit Einschluß des Giro— Verkehrs Berlin, den 30. Juni 1865. Königlich Preußisches Haupt ⸗Bank-Direktorium. Dechend. Schmidt. Kühnemann. Boese. Herrmann. von Koenen.

3 307,000

Abgereist: Se. Excellenz der Staats und Minister für

Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, Graf von Itzenplitz,

nach Cunersdorf bei Wrietzen a. O. Der General -⸗Auditeur der Armee, Fleck, nach Glogau.

Berlin, 3. Juli. Se. Majestät der König haben Allergnä— digst geruht; dem Vorstand der Botschafts-Kanzlei in Paris, Hofrath Gasperini, die Erlaubniß zur Anlegung des von der Königin

von Spanien Majestät ihm verliehenen Ritterkreuzes vom Orden

Carl III. zu ertheilen.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 3. Juli, Die auf. Anordnung der Königlichen Regierung Seitens des Königlichen Civil-Kommissarius, Freiherrn von Zedlitz, dem Prinzen zu Hohenlohe übertragene Mis— sion zur näheren Information über die Klagen und Beschwerden der

Ergebnisse geliefert, welche die Aufmerksamkeit der die Herzogthümer auf Grund des Wiener Friedens besitzenden Mächte zu erregen geeig-

net sind. Erst die bevorstehenden weiteren amtlichen Untersuchungen werden ergeben, inwieweit diese Beschwerden wirklich begründet sind.

Ohne diesen Untersuchungen irgendwie vorgreifen zu wollen, ist es doch angemessen, schon jetzt eine kurze Uebersicht über den Inhalt derselben zu geben, um gegenüber den laut ge—

gehässigen Insinuationen klar zu machen, daß allerdings Grund vorhanden war, durch eine Information an Ort und Stelle der Bevölkerung die Gewißheit zu geben, daß ihre

Klagen wenigstens nicht ungehört verhallen, und daß es nicht die Absicht der beiden, das Land regierenden Mächte ist, einen Theil der Bevölkerung, welcher auf ihren Schutz Anspruch hat, ungerechter

Behandlung preiszugeben.

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Eine erste Gruppe dieser Beschwerden bezieht sich auf die kirch⸗

lichen und damit in so enger Verbindung stehenden sprachlichen Ver

hältnisse. Es war natürlich, daß im vorigen Jahre sofort nach der C eines Nachfolgers, welcher weder lesen noch schreiben könne; über

Decupation des Landes die deutsche Sprache überall da wieder her ·

gestellt wurde, wo sie durch die früberen dänischen Uebergriffe ver drängt worden war. Es geschah dies zum Theil durch Abstimmung

in den Gemeinden, welche eine große Majorität für die deutsche Sprache ergab. Aber die Minoritäten beklagen sich, daß Einschüchterun. gen bei diesen Abstimmungen gegen sie geübt worden seien; sie beklagen

sich, daß seit jener Zeit, namentlich durch die Vereinigung der beiden Herzog⸗ zogthümer und die Unterordnung auch des Herzogthums Schleswig unter die gemeinsame Landesregierung ·, die unmittelbare Einwir⸗ sage, in Flensburg und Gravenstein diese Anordnung dadurch ver⸗

kung und Tontrole der Kommissarien in die Ferne gerückt sei, die

lokalen Behörden in den sprachlichen Verhältnissen in den Schulen letzte a wiesen wären, welche nur regierenden Herren zuständen.

mit entschiedener Partheilichkeit verfahren, den Unterricht in der dä—

nischen Sprache allzusehr beschränken, und bei der Anstellung von Lebrern nicht genug auf die Bedürfnisse der angeblich der Majorität nach dänisch redenden Kinder Rücksicht nehmen. Das Bedürfniß und

ͤ anzusehen sind ist es nicht zu verwundern, wenn die Stimmung

die wachsende Bedeutung des Deutschen auch für sie selbst wird dabei

von den meisten willig anerkannt. Daneben treten Klagen über neu kerun ͤ glaubt, eine feindliche, namentlich gegen die augustenburgische

angestellte Geistliche, ganz in derselben Art, wie sie früher von der deutschen Bevölkerung gegen die aufgedrungenen dänischen Geistlichen laut wur⸗ den: daß dieselben weder der dänischen Sprache genug mächtig seien, um

in den gemischten Gemeinden auch bei dem dänischen Theile die Amtshand⸗

lungen in einer würdigen, mindestens verständlichen Weise vornehmen, und den Kindern den geeigneten Religionsunterricht ertheilen zu kön⸗

nen; noch die Achtung der Gemeinden sich zu erwerben verständen, albehör . und daß die Mehrzahl der Beschwerdeführer sich in dem Antrage

weil sie sich selbst von Parteiumtrieben nicht fern hielten.

Es ist möglich, daß bei der theils freiwilligen, theils gezwunge⸗ ner Kommission untersucht werden mögen, d. h. durch eine Kommission, Geistlichen und den rasch und zum Tbesl provisorisch zu treffenden welche nicht aus Schleswig - Holfteinschen Beamten, in denen sie die Träger augustenburgischer Tendenzen erblickt, sondern aus preu—

nen und auch durch die Kriegsverhältnisse gebotenen Entfernung vieler

Einrichtungen Manches Einzelne vorgekommen, was bei geordneten und ruhigen Zuständen einer Abänderung bedarf.

Die Beschwerdeführer beklagen sich aber zum Theil ganz be⸗ sonders darüber, daß ihre Klagen und Eingaben an die Landes- regierung unbeachtet und selbst ohne Antwort blieben. Es ist die

Aufgabe der Kommissarien von Oesterreich und Preußen, sich genau und c ! eine Üntersuchung und Abhülfe der Beschwerden auf dem bestehen

persoͤnlich von diesen Sachen zu unterrichten und gerade in diesen zarten,

das Gewissen der Einzelnen so nahe berührenden Punkten, die sorgfältigste tanzen j

auf unerwartete Schwierigkeiten stoßen, so wird jener Antrag aller- dings zu berücksichtigen sein. tungen in 5 Wochen gar kein Gottesdienst gehalten, daß in einem nicht umhin können, seine Ausführung in Wien zu befürworten, da es ihr fester Wille ist, Gerechtigkeit und Billigkeit gegen diejenigen

Rücksicht eintreten zu lassen. Wenn Klagen wie die, daß in einem Orte im Amte Hadersleben (Agerskow) in Folge der neuen Einrich ˖

andern (Düppel) weder am Gründonnerstage, noch am Buß- und Bettage Gottesdienst gewesen, sich bestätigen sollten, so muß gewiß an eine andere Fürsorge gedacht werden.

Eine andere Gruppe der Beschwerden richtet sich gegen angeb⸗- g . ümer n Recht beklagt, nun von fanatischen Parteigängern gegen die dänisch⸗ neten Beamten gegen die dänisch redende Bevölkerung gerichtet sein redende Bevölkerung geübt werden. nei sollen. Da dief: Beschwerden Gegenstand amtlicher Untersuchung Partei bildet ein wesentliches Hinderniß der Consolidation der Zu— werden müssen, ist hier nicht näher darauf einzugehen. Es muß aber doch bemerkt werden, daß in der That in vielen 2 ö. das Maß berechti Repression von Demonstrationen olitischen n, rn, n,, ĩ lionalltät im Norden von Schleswig würden nicht allein unbillig, sondern

liche Vexationen polizeilicher und anderer Art, die von untergeord—

Charakters hinausgegangen zu sein scheint. Es macht einen eigen—

fbümlichen Eindruck, Klagen z. B. über das eigenhändige Entfernen von Halsbändern mit dänischen Farben, von den Personen der Tragenden, über die Bestrafung von Knaben, die auf einem Hofe auf einer Harmonika dänische Melodien gespielt, über das Abreißen pa von Ladenschildern in dänischer Sprache zu hören, Klagen die mark aber zugethan bleiben. So . isch . an die schlimmsten Fälle früherer Willkür, nur in umgekehrter Weise wohner des Herzogthums nur in einer Wiedervereinigung mit dem erinnern. Auch die Entfernung von Bändern mit dänischen Farben Königreiche denjenigen Schutz und diejenige Hülfe zu finden glau— von dänischen Gräbern, wo eine natürliche Pietät am ersten einen min ei S ig H w

solchen Ausdruck der Sympathie dulden kann, muß das Gefühl ver⸗— ist der Bestand dieses Staates immer neuen Erschütterungen ausgesetzt. ertigte Härte in der Behand⸗ ; ve

Vineta« in diesen Tagen erwartet wird, um in weiterer Ausfüh⸗ rung der Allerhöchsten Kabinets-Ordre die Uebersiedelung der Ma—

Civilbehörde verdächtig waren, haben bereits ihren Weg in die Oeffent⸗ rine⸗Truppen nach Kiel zu vermitteln, so haben sich zunächst die

Viele Einzelheiten dieser Art mögen über. Stäbe des Königlichen See ⸗Bataillions und der Flottenstamm⸗Divi⸗

trieben oder unbegründet sein, eine strenge Ueberwachung wird s

letzen. Andere Klagen über ungerechtf He . lung, Arretirung und Transportirung von Personen, die der Agi⸗ tation und selbst nur der Verbreitung von Adressen an die oberste

lichkeit gefunden.

aber das Verfabren der lokalen Behörden jedenfalls bedürfen.

Eine besondere Aufmerksamkeit verdienen auch die Beschwerden über Verfolgung von Beamten, die nicht Anhänger der Augusten⸗ burgischen Partei sind, wobei sogar über willkürliche Eingriffe in den Organismus der Gemeinden und Corporationen geklagt wird. Wir heben hier hervor die angeblich eigenmächtige Entlassung däni—= scher Mitglieder des Deputirten Kollegiums zu Sonderburg und die bis jetzt unterlassene Ergänzung diefer Körperschaft durch Wahl. Sämmtlichen Synsleuten der Augustenburger Harde soll die Frage vorgelegt sein, ob sie für die Herstellung der Herzogthümer als Staat unter ihrem legitimen Herzoge = thätig sein wollten? Diejenigen, welche die Frage verneinten, sollen im Februar d. J. entlassen sein, einige angeblich auf Ansuchen⸗, während doch keiner der Synsleute seine Entlassung gefordert hätte. Die Absetzung des Kirchspielvoigts Petersen aus Studning soll erfolgt sein, weil derselbe nicht versprach, sein Amt im »schleswig - holsteinschen Sinne zu führen. Geklagt wurde unter anderen über die seit drei Vierteljahren unterlassene

Berufung des Amtsraths zur Erledigung der Kommunal ⸗Angelegen= heiten im Amte Hadersleben; über die angeblich ohne Angabe der Gründe erfolgte Absetzung eines Kirchspielvoigts und die Ernennung

eigenmächtige Entlassung und willkürliche Einsetzung der Mit- glieder des Stadtverordneten Kollegiums in Hadersleben. Im letzteren Orte ist vom Magistrat und dem Stadtverordneten Kolle-

gium der Erbprinz Friedrich von Augustenburg als alleiniger legitimer Landesherr proklamirt worden und viele Beschwerde⸗

führer haben zu bedenken gegeben, welche Unpartheilichkeit sie wohl von Beamten zu erwarten hatten, welche, obgleich ein Landesreskript den Beamten die Betheiligung an politischen Demonstrationen unter. letzten, daß von ihnen öffentlich dem Herzoge Ehristian Ehren er

Bei diesem nur kurz und übersichtlich zusammengestellten Bilde der Beschwerden welche, wir wiederholen es, noch nicht als be⸗ gründet, sondern nur der Aufmerksamkeit und Untersuchung bedürfend der Bevölkerung, die sich unterdrückt und partheiisch behandelt

Partei gerichtete ist, wenn die Bevölkerung die Gegenwart des Erb⸗

prinzen und seinen Einfluß als die Ursachen der Zerwürfnisse an

sieht. Eben so ist es begreiflich, daß die Bevölkerung in die, zu— nächst von der Landesregierung, welche ein in vieler Beziehung

selbsiständiges Mittelglied zwischen der obersten Civilbehörde und

den Lokalbehörden bildet, eingesetzten Beamten kein Vertrauen setzt

zusammenfindet, daß ihre Beschwerden durch eine unpartheiische

ßischen und österreichischen Beamten zusammengesetzt werde. Sie

bitten die Regierungen von Oesterreich und Preußen, die sie gegen⸗ märtig als ihre Landesherrlichen betrachten, dringend um die Bil⸗ dung und Entsendung einer solchen Untersuchungs⸗Kommission.

Zunächst wird es die Aufgabe der beiden Kommissarien sein, den, gewöhnlichen Instanzenzuge herbeizuführen. Sollten sie dabei

Die Königliche Regierung wird dann

zu üben, welche durch den Wiener Frieden ihrer Sorge übertragen

find, und da sie es niemals zugeben wird, daß dieselben Bedrückun⸗

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en, über welche sich früher die Deutschen der Herzogthümer mit Das Treiben einer solchen

stände in den Herzogthümern und ist geeignet, die Regierungen über die Zukunft der letzteren, wenn sie einen selbstständigen Staat bilden sollten, mit Besorgniß zu erfüllen. Bedrückungen der dänischen Na—

auch politisch im höchsten Grade unklug sein, weil sie die Bevölkerung fortwährend in Aufregung halten und zur nothwendigen Folge haben, daß die Blicke der Nordschleswiger dauernd nach Dänemark gewandt und ihre Sympathieen den Herzogthümern verloren, Däne So lange die dänisch redenden Be—

ben, welche ihnen in einem Staate Schleswig ⸗Holstein versagt wird,

Danzig, 1. Juli. (Westpr. 3.) Da Sr. Majestät Korvette

Sr. Majestät Kasernenschiff Barbarossa⸗ wird Mitte dieses Monats hergestellt sein und zur Aufnahme der Oeko⸗ mie-Vorräthe und der beiden letzten Compagnieen des See⸗Bataillons bei der Ueberführung dienen. .

Breslau, 1. Juli. Vorgestern Nachmittag brach auf dem Neubau der St. Michaelskirche das 80 Fuß hohe Gerüst, auf dem sich gerade die Bauführenden nebst dem Kanonikus Dr. Klopsch be⸗ fanden, wahrscheinlich in Folge zu starker Belastung, zusammen. Alle oben Stehenden, mit Ausnahme des Kanonikus Dr. Klopsch, stürzten herab. Ein Handlanger wurde sofort erschlagen und ein Zimmermeister und ein Zimmerlebrling starben schon in der darauf folgenden Nacht an den empfangenen Verletzungen. Auch alle übri— gen Hinabgestürzten wurden erheblich verletzt, und geben zum J heil wenig Hoffnung auf Erhaltung.

Am 29. ist Karl Gotthardt Graf v. Schaffgotsch, geb. 29. Mai 1794, welcher nur erst vor Kurzem seinem Bruder dem Grafen Leopold in dem Besitze der freien Standesberrschaft Kynast succedirt war, gestorben.

ion vorbereitet.