1865 / 160 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

2192

Iisenbahn · Actien.

Stam n -Aetien.

Aachen Düsseldorfer. Aachen - Aastrichter.. Berg. - Märk. Lit. A. ...

Berlin Anhalter Berlin- Hamburger . ...

Breslau- Schw. Kreib. .. Brieg Neisse...

Cöln - Mindener. . * Magdeb. Leipziger ... Münster- Hammer

Nie dersehles. Märk. ... Niedersehles. Lweigb. .. Obersehl. Lit. A. u. g...

do. Lit. B. 4 1 Tarnowitz er.

. do. (Stamm-) Prior. . Rhein- Nahe Kuhrt. Cref. Kr. Gladb. Stargard- Posen Thüringer

do. III. S. v. Staat 35 gar.]

do. (Stamm-) Prior. .. do. do. do.

Wo vorstehend kein Zinssatz notirt ist, werden us aue eimnkssis 4 pCt., berechnet.

Pri orit a ta- Oh lig. A2achen- Düsseldorfer. do. Il. Emission.. 409. III. Emission.. Aachen-Mastriehter ... do. II. Emission.. erg. - Märkisehe eonv. . do. II. Ser. eonv. .. do. do. Lit. B... do. IV. Serie do. V. Serie ..... do. Düsseld.-Elberk. Pr. d9. do. II. Sor. .. do. Dortm. Soest.. d9. d9o. II. Ser.. Berlin- Anhalter.

erlin- Anhalter

16 Wilh. (Cosel-Oderbg.)

C Q 5 ᷣ— 7

C

2 2

ö

- O = - D = Q 2 =-

2

ö.

Br.

=

Berlin-Hamburger .... Berlin- Hamb. II. Em iss. 3 erl. Potsd. Mʒgd. Lt. A. do. Litt. B.

do. Litt. C. JZerlin- Stettiner ...... do. II. Serie

do. III. Serie

do. IV. Ser. Staat gar. Besl. Schw. Erb. Lit. D. CslR- Crefelder (Cöln- Mindener

Ober- Schles. Litt. A...

do. heinisehe . lo. vom Staat gar... do. III. Em. v. . 60 409. 40. von 4869.. 4 do. do. von 1864. . 4 do. v. Staat garantirte. S 4 B6hein-Nahe v. Staat gar. 4 do. d9. II. Em... Rhrt. Cref.-Kr. Gladb. . 14 101 do. II. Serie.. 4 92 do. III. Serie.. 92 Stargard- Posen ; do9. II. Emission.. de. III. do. Thüringer conv. .. ..... 97 do. II. Serie. ..... do. III. Serie eonv. .. do. IV. Serie 1023 Wilh. ( Cosel - Odbg.) .. 1 1027 101 0. III. Ewmiasion..·

= R= .

2 n n . .

X =

927

40. IV. Em. . ; V. Em. . Magdeburg - Halberstadt do. Wittenbge. Magdeburg. Wittenhge. Nie ders chles.- Märk. ... do. Conv. . . ... , do. do. HI. Serie.. 9 do. IV. Serie.. Nied. Lweighahn Lit. C.

121

Nichtamtliche NMtirungen.

Ausl. Fisenhahn. Stamm- Actien.

Amsterdam - Rotterdam Galir. (Carl Ludw. ).. Lõbau- Littau

Ludꝝigshafen. Bexbach Mz. Lud wgh. Lt. A.u. C. Mecklenburger .... .... Nordb. (Eriedr. Wilh.) OCester. franz Staatsbahn Oest.sũüdl.Staatsb Lomb. Ostpreuss. Sdb. St. Pr] Russische Eisenb. .. .... Westbahn (Böhm.)... . Warschau- Wien. . . . ...

Berlin- Görlitz do. Stamm- Prior. ...

Ausl. Prioritäts- Actien. Belg. Oblig J. de l'Est 4

di d R M Gi n = b m R

78

do. Somb. et Meuse 4 78

Oester. franz. Staatsbahn 3 259 258

77 727.

Galiz. (Garl Ludw.) ...

ö Berl. Hand. Gesells ch..

Erste Preuss. Hyp.- G. do. Gew. Bk. (Schuster)

Hoerder Hüttenwerk ..

Moskau -R jsan (v. St. g. ) 5 Rjasan- Ronlo ö

Inländ. Fonds.

Dise. Commandit-Anth. Sehles. Bank-Verein ..

reuss. Hyp. Vers. ... do. Cred. B. (Henekel)

Industrie- 4ctien.

Minerva

Fabrik v. Eisenbahnbed.

Dessauer Kont. Gas. . .

Fabr. f. Holzgw. (Neu- haus)

Berl. Pferdebahn. . . .. 455

105310

ige; 191 8am

Ef Br. Oest. fr. Südb. (Lomb.) 3 244

87

d

115 114 JZ65 355 do. ig 1Iis do. 5 1555 do.

Ausl. Fonds. ich Sraunsehweiger Bank. Bran erer, Coburger Creditbank. . Italien. Anleihe Darmstädter Bank Russ. Stiegl. 5. Anl. .. Dessauer Credit c K do. Landesbank. S8 do. v. Rothschild L«:ÿ. Genfer Creditbank . 2 do. Neue Engl. Anleihe: Geraer Bank 065 10695 do. so. 41 Gothaer Privathank ... 4do. do. Hannoversche Bank. .. ; do. ; Leipziger Creditbank. . 43 . Luxemburger Bank... 4 825 do. Pram. Anleihe v. 64 3 Meininger Creditbank.. . de. Poln. Schatz -Obl. 35 Norddeutsche Bank. ..“ „115. d9. do. Cert. L. A. gesterreieh. Credit... 5 82 Poln. Pfandbr. in S. -R. Rostocker Bank. ...... 18 do. Part. 500 FI.... LThüring. Bank 4 774 Dessauer Pramien-Anl. 3 Weimar. Bank 1017 1007 Hamb. St.- Präm. Anl. - Gesterr. Metall 65 64 Kurhesa. Er. Obl. 40 Th. Nation. Anleihe s 70 Neue Bad. do. 35 RFI. ;

Oester. Loose (1864). . do. Silb. Anl. (1864). =

Prm. - Anleihe .. 78 8chwed. 10 Rl. St. Pr. -A. 716 75 Lübeck. Pr. A s

85 S4 Amerikaner

n. 100 FI. Loose do. Loose (1860)...

Nordbahn (Eriedr. Wilh.) 715 a2 3 gem. Westbahn (Böhm) 765 2a 3

Amerikaner 76

gem. Heine 72 bez.

OQesterr. Franz. Staatsb. 111 a 112 gem. Oesterr. Credit SI. a 82 gem

Oesterr. National - Anleihe 695 a 3 gem.

Oesterr. südl. Staatsb. Lomb. 1285 a 1293 Russ. Poln. Schatz-0blig.

1 **.

Kerlim, S. Juli. Die Haltung der Börse war in der ersten Hälfte matt, später aber fester und angenehmer; das Geschäft belebte sich etwas; Nordbahn blieben matt; beliebt und um Erozente höher gesucht waren Anhalter und auch Cöln-Mindener begehrt; Lombarden Anfangs niedriger, belebten sich später und stiegen wieder; Amerikaner waren gedrückt, preuzsisehe Fonds fest, Wechsel ziemlich günstig und belebt.

HKreslagg, 8. Juli, L Uhr 34 Minuten Nachmittags. des Staats Anzeigers.) Oesterreichische Banknoten 935 Br., 93 Freiburger Stamm- Actien 1415 bez. Obersehlesische Aetien u. C. 171 Br.; do. Litt. B. 1533 Br.

Litt. E., 35prez., 847 Br. Oppeln - Tarnowitzer Stamm - Aetien —.

Stettim, 8. Juli, 1 Uhr 33 Minuten Nachmittags.

des Staats Anzeigers.)

jahr 55 nominell.

44 G., Oktober - November

bie I4* ber.

(Tel Dep. Weizen 52— 60, Juli u. Juli-August 60 Gd., September-Oktober 67 bez., Br. u. G., Oktober-November 62 G., Früh- koggen 44 - 45, Juli u. Juli-August 4334 453, Aug.- September 43 bez., September - Oktober 435 - 45 - 44 - 44 - 44 bez., 445, Frühjahr 47 bez. u. G. Juli 14 Br., September - Oktober 1445 - 14 bez. Juli- August 14 ber., Aug -September 14 Br., Sepfember- Oktober 141

küböl 14, Spiritus 143, Juli u.

Preuss 5proz. Anleihe von 1859 106 Br.

Spiritus pr. 8000 pet. weisser 59— 71 Sgr., . 58 —- 67 Sgr. Roggen 48 - 52 Sgr. 32— 38 Sgr. Hafer 27 - 30 Sgr.

eirea 1 pCt. herabgesetzten Course ziemlich umfassender Umsatz.

Redaetion und Rendantur Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (R. v. Decker).

(Lel. Dep.

Littr. A. Oberschlesische Prioritäts Obliga- tionen Litt. D., proz., 96 Br.; . do. Litt. F., 44proz., 1025 Br.; do. Kosel-Oderberger Stamm - Actien 58 Br. KHeisse-Brieger Actien 795 6.

Tralles 145 Thlr. Br., 1485 G. Weizen, Gerste

Börse still und geschäftslos. Nur in Vereinigter Staaten Anleihe zu

Für die Abonnenten des jüngst verflossenen Vierteljahres erfolgt hierbei: No. 6. der Feitschrift des HE äniglich Prenissischen Stntistischem Hurcnus.

Das Adonnement beträgt: 1 Thlr. sür das dierteljahr in allen Theilen der Monarchie

ohne preis Ertzöhnung.

Alle Bost-Anstalten des In- und Auslandes nehmen gestellung an ür gerlin die Expedition des nigl Preußischen Stzaats-Anjeigers: Wilhelm g⸗Strasse No. B. (nahe der Ceipjzigerstr) ——

M 160.

Den Landgerichts Rath Schiller in Elberfeld zum ständigen Kammer Präsidenten bei dem Landgerichte zu Saarbrücken zu er— nennen.

Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten.

Bekanntmachung, betreffend die Fortdauer der mit der Großberzoglich hessischen Regierunggeschlossenen

*

Uebereinkunft vom 19

seitiger Vollstreckbarkeit der in dem Bezirke des Appellationsgerichtshofes zu Cöln und in der Pro— vinz Rheinhessen ergehenden Civilurtheile. Vom 4. Juli 1865.

Juni 1841 wegen wechsel⸗

Die zwischen der Königlich preußischen und der Großherzoglich hessischen Regierung abgeschlossene Uebereinkunft wegen wechselseitiger Vollstreckbarkeit der in dem Bezirke des Königlichen Appellation gerichtshofes zu Cöln und in der Provinz Rheinhessen ergehenden

Civilurtheile vom 19.

S. 129)

Berlin, Dienstag den 11. Juli

1865.

M inisterium des Innern. Erlaß vom 11. Juni 1865 betreffend die Prü— fung der moralischen Qualification der zum ein— jährigenfreiwilligen Militairdienste sich Meldenden.

Nach §. 129 der Militair-Ersatz⸗Instruction vom 9. Dezember 1858 ist bei der personellen Prüfung der zum einjährigen freiwilligen Dienste sich Meldenden festzustellen, ob dieselben moralisch qualifizirt sind, worüber sie sich durch ein obrigkeitliches Attest auszuweisen haben. Die moralische Qualification, welche nach Analogie der Be—⸗ stimmung im S§S. 109 a. a. O. als geleichbedeutend mit „untadelhafter Führung und Moralität. anzusehen ist, ge— bört demnach zu denjenigen Bedingungen, von welchen die Zu— lassung zum einjährigen freiwilligen Militairdienste abhängig ist. Da aber die der Erwerbung der Berechtigung zum einjährigen freiwilligen Militairdienste vorhergehende personelle Prüfung von dem Dienst— antritte in der Regel durch einen längeren Zeitraum getrennt ist, die ursprünglich vorhanden gewesene oder als vorhanden angenom⸗

mene moralische Qualification demnach zur Zeit des Dienstantritts

wieder verloren gegangen sein kann, so ist es erforderlich, Vorkeh— rungen zu treffen, welche die Truppentheile gegen die Annahme mora— lisch unwürdiger Individuen als einjähriger Freiwilliger sicher stellen. Wir bestimmen daher, daß Seitens der zum einjährigen freiwilli—

gen Dienst berechtigten Militairpflichtigen fortan bei ihrer Meldung

Juni 1841 (Gesetz⸗ Sammlung für 1846

ist vom 1. Juli 1865 ab auf fernere zwölf Jahre mit der

Maßgabe verlängert worden, daß dieselbe sofort von zwölf zu zwölf

Jahren so lange gelten soll, als nicht sechs Monate vor dem Ablaufe von der einen oder der anderen Seite eine Aufkündigung erfolgt. Dies wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Berlin, den 4. Juli 1865. Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten. Im Auftrage: von Thile.

Ministerinm der geistlichen, Unterrichts- und Me dizinal⸗Angelegenheiten.

Vertagannt mn n chunt

Am 2. Oktober d. J. wird in der Königlichen Central-⸗Turn— Anstalt hierselbst wiederum ein sechsmonatlicher Kursus für Civil— Eleven beginnen.

Zu demselben können außer solchen Schulmännern, denen der Turn Unterricht an Gymnasien, Real- und höheren Bürgerschulen und an Schullehrer⸗-Seminarien übertragen werden soll, auch solche Elementarlehrer zugelassen werden, welche dazu geeignet sind, für die Ausbreitung des Turnens in weiteren Kreisen thätig zu sein.

Der gesammte Unterricht in der Anstalt wird unentgeltlich er⸗ theilt, und können in dazu geeigneten Fällen auch einzelnen Eleven Unterstützungen gewährt werden.

Die Anmeldungen zum Eintritt sind an die betreffenden König— lichen Provinzial Schulcollegien, resp. Regierungen vor dem 5ten August d. J. zu reichen, und ist denselben ein ärztliches Zeugniß beizufügen, daß der Körperzustand und die Gesundheitsbeschaffenheit des Bewerbers die Ausbildung im Turnen gestattet.

Berlin, den 7. Juli 1865.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts und Medizinal— Angelegenheiten. In Vertretung: Lehnert.

zum Diensteintritt dem Truppentheile außer dem Berechtigungsscheine noch ein polizeiliches Attest über ihre sittliche Führung in der Zwischenzeit von der Erwerbung der Berechtigung bis zu ihrer Mel— dung resp. bis zum Einstellungstermine vorzulegen ist. Diese Atteste

sind nach Analogie der im §. 109 der Militairersatz⸗Instruction vom 9. Dezember 1858 getroffenen Bestimmungen durch die Ortspolizei- behörden auszustellen.

Wenn der Truppentheil nach Einsicht des vorgedachten Attestes

Anstand nehmen zu müssen glaubt, den betreffenden Militärpflichti- gen als einjährigen Freiwilligen einzustellen, so hat der Truppen theil, da demselben eine Entscheidung über die Entziehung des Be—

rechtigungsscheines nicht eingeräumt werden kann, den letzteren mit

dem Atteste den oberen Provinzialbehörden vorzulegen. Demnächst

ist seitens der Letzteren event. nach Anhörung der Departements

Prüfungskommission darüber zu befinden, ob der Militärpflichtige des Vorzugs, seiner Dienstpflicht freiwillig in einem Jabre genügen zu dürfen, theilhaftig bleiben oder der fraglichen Vergünstigung wegen nicht mehr vorhandener moralischer Qualification, verlustig geben soll.

Was die Gründe betrifft, aus welchen der Berechtigungsschein zum einjährigen freiwilligen Dienst wieder zu entzieben ist, so ist hierfür die Analogie der Bestimmung sub f. im §. 129 der Mili= tair⸗Ersatz⸗Instruction maßgebend.

Hiernach werden diejenigen jungen Leute, welche nach der Er⸗ langung der in Rede stehenden Berechtigung Ebrenstrafen erlitten haben, in allen Fällen des Vorzugs, der Militairdienstpflicht als einjährige Freiwillige genügen zu dürfen, für verlustig zu erklären sein. Im Uebrigen aber wird es in Hinblick auf die Vorschrift im §. 129 a. a. O. von den besonderen Umständen des konkreten Falles abhängig bleiben müssen, ob dem betreffenden Mi⸗ litairpflichtigen die Berechtigung zum einjäbrigen Dienst zu entzieben ist oder nicht.

Indem wir dem Königlichen General - Kommando und Königlichen Ober ⸗Präsidium das Weitere biernach ergedenst anderm. stellen, bemerken wir noch, daß vorstebende Bestimmungen auch asf diejenigen Militairpflichtigen in Anwendung zu bringen smnd welde den Berechtigungsschein zum einjäbrigen freiwilligen Milienedien d vor Emanirung dieses Erlasses erlangt baben.

Berlin, den 11. Juni 1865. Der Kriegs- und Marine ⸗Minister.

von Roon.

2 * . *

Der Mini ker des Graf zu Eulen

. * 2

* 1 .