2360
WV, 7I0. 42466. 42,467. 45360, jede zu 100 Thlr. Nennwerth, mit den Dividendenscheinen des laufenden Jahres 1865 entwendet worden. Der 2. Blumenthal hat uns diesen Verlust angezeigt und auf Amortisation der Actien angetragen.
Es werden daher alle diejenigen, welche auf die oben bezeichneten Actien nebst Dividendenscheinen Ansprüche haben, in Gewäßheit des §. 385 des Anhanges zur Allgemeinen Gerichts-Ordnung aufgefordert, ihre etwaigen Rechte bei uns binnen 3 Monaten und spätestens in dem auf
den 15. November d. I Vormittags 11 Uhr, in unserem hiesigen Geschäftslokale, Lindenstraße Nr. 54, Terminszimmer Nr 1, vor dem Herrn Kreisgerichtsrath von Piper anstehenden Termine anzumelden und nachzuweisen, widrigenfalls sie solcher für verlustig erklärt und die genannten Actien nebst Dividendenscheinen amortisirt werden sollen.
Potsdam, den 12. Juli 1865.
Königliches Kreisgericht. Abtheilung J.
1605 Oeffentliche Vorladung.
Die Kaufleute Gebrüder Neumann haben aus einem von dem H. Zawadsky unterm 20. Oktober 1864 über S0 Thlr. gezogenen, am 4. März 1865 fälligen, von dem Lieutenant a. D. George Praetorius acceptirten Wechsel, welcher am Fälligkeitstage Mangels Zahlung protestirt worden, gegen den Letzteren Wechselklage auf Zahlung von 800 Thlr. nebst 6 pCt. Zinsen seit dem 4 März 1865, 4 Thir. 11 Sgr. Protestkosten und Porto und 3 pCt. Provision erhoben.
Die Klage ist eingeleitet, und da der jetzige Aufenthalt des Lieutenants a. D. George Praetorius unbekannt ist, so wird dieser hierdurch öffentlich aufgefordert, in dem zur Klagebeantwortung und weiteren mündlichen Ver handlung der Sache auf
den 11. September 1865, Vormittags 10 Uhr, vor der unterzeichneten Gerichts Deputation im Stadtgerichtsgebäude, Jüden straße Nr. 59, Zimmer Nr. 46, anstehenden Termin pünktlich zu erscheinen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen, und Urkunden im Original einzureichen, indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rücksicht genommen werden kann.
Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden auf den Antrag des Klä— gers in eontumaciam für zugestanden und anerkannt erachtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Beklagten aus— gesprochen werden.
Berlin, den 19. Mai 1865.
Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen. Prozeß ⸗ Deputation II.
2234 i e mn,
Der Karl Wilhelm August Daniel Kuntze, geboren zu Lissa am 16. Januar 18265, ein Sohn des Apothekers Karl Wilhelm Kuntze und seiner Ehegattin Wilhelmine, gebornen Andersch, hat sich im Jahre 1849 von hier entfernt und bisher von seinem Leben und Aufenthalt keine Nach- richt gegeben.
Da seine Todeserklärung beantragt, so ergeht an ihn, sowie seine un— bekannten Erben und Erbnehmer hierdurch die Aufsorderung, sich vor oder in dem auf
den 4. Mai 1866, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 17, vor dem Kreisgerichtsrath Gerber anberaumten Termin schriftlich oder persönlich zu melden und weitere An— weisung zu erwarten, widrigenfalls der Karl Wilhelm August Daniel Kuntze für todt erklärt werden wird.
Lissa, den 15. Juli 1865.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc0.
1860 Verkauf eines Eisenhütten- und Zinkwalzwerkes.
Das dem Königlichen Fiskus gehörende, im Regierungsbezirk Oppeln, Kreis Oppeln, unmittelbar an dem Malapane-Fluß und z Stunde von dem Hüttenamt und der Eisenbahnstation Malapane liegende Eisen⸗ hütten⸗ und Zinkwalzwerk Jedlitze soll verkauft werden.
Dasselbe besteht in 4 Frischfeuern resp. Frischheerden, 4 Aufwerfhammer— gerüsten, 1 Zinkwalzwerk nebst zugeböriger Scheere und Wärmofen. Es wird durch eine Wasserkraft von ca. 60 Pferden betrieben und umfaßt ca. 267 preußische Morgen Acker, Wiesen, Hof- und Baustellen nebst Teichen, mit 1 Beamtenwohngebäude, 4 Arbeiterhäufern, 1è Kreischam, Kohlenschuppen und Magazingebäuden.
Der Bauzustand ist fast durchweg ein guter.
Zur Annahme von Geboten haben wir einen Termin auf Frei— tag, den 18. August 1865, Vormittags g Uhr, in unserem biesigen Amtslokale, Neue Taschenstraße 31, vor dem Königlichen Gerichts. —ᷣ anberaumt. Wir laden zu demselben . mit dem Bemerfen ein, daß Tagen und Verkaufsbedingungen sowohl in unserer Registratur, als auch in der des Königlichen Hüftenamtes zu Malapane eingesehen, als auch gegen Zahlung der Copialien von uns abschriftlich mit. getheilt werden können.
Aus den Verkaufsbedingungen wird hier Folgendes angeführt:
1) Jeder Bieter hat im Termine eine Caution in baarem Gelde oder in inländischen Staatspapieren in Höhe von 3000 Thlr. zu leisten; 2, die Eitheilung des Zuschlages bleibt höherer Genehmigung vorbehalten;
3) die drei Bestbietenden bleiben drei Monate an ihr Gebot gebunden;
4) dem Ersteher bleibt überlassen, die zur Zeit der Uebergabe des Werl vorhandenen beweglichen Inventarienstücke und etwaigen Materiali . und Produktenbestände gegen Zahlung eines besonders zu vereinbar n den Preises zu übernehmen; .
5) das Kaufgeld ist noch vor dem innerhalb 4 Wochen nach ertheiltem Zuschlage zu erfolgenden Abschluß des Kaufvertrages an unsere gun zu zablen, doch können zwei Drittheile desselben auf Wunsch des 5 stehers zu 5 pCt. verzinslich gegen hypothekarische Eintragung auf die verkauften Realitäten gestundet werden. ö Breslau, den 26. Mai 1865.
Königliches Ober ⸗Bergamt.
12235 Bekanntmachung. Die dem Rektor und Organisten in Gr. Ottersleben soll am Montag, den 31. Jui d. J., Abends 7 Uhr an Ort und Stelle öffentlich meistbietend auf Abbruch verkauft werden. Die Bedingungen können vorher beim Hülfsprediger und Rektor Gödicke eingesehen werden. Groß Ottersleben, den 21. Juli 1865. Der Kirchenvorstand.
gehörige Scheune
1957
Die im Mansfelder Seekreise an der Halle Nordhäuser Chaussee und der im Bau begriffenen Halle ⸗Kasseler Eisenbahn belegene, 3 Meile von Eisleben und 4 Meilen von Halle entfernte Königliche Domaine Helfta, nebst Vorwerk Bischoffrode soll von Johannis 1866 bis Johannis 18681 in Wege des öffentlichen Ausgebots anderweit verpachtet werden.
Zu dieser Pachtung gehören:
a) zur Domaine Helfta: 2231 Morgen 5,88 MRuthen Acker, 67 *** 46, 00 Wiesen, 3 103, s 6 bepflanzter Anger, 119 27,00 raumer Anger, 58 69, 06 Gärten, 9 113,00 Hof und Baustellen, 16 28, 00 Unland, 2579 Morgen 32, 1 MNuthen in Summa. b) zum Vorwerke Bischoffrode: 923 Morgen 22 Ruthen Acker, 14 ö 122 bepflanzter Anger, 41 raumer Anger, 18 ö k Holzungen, 7 ; Gärten, 3 85 Hof und Baustellen, 34 9 , Wege und Triften, 1046 Morgen 20 IRuthen in Summa.
Das Pachtgelder Minimum beträgt 16500 Thlr. und ist zur Ueber. nahme der Pachtung überhaupt ein disponibles Vermögen von 65,000 Thlr. erforderlich. e
Den Licitations Termin haben wir auf
den 23. August d. J., Vormittags 10 Uhr, vor dem Herrn Regierungs Rath Tentz in dem Sessionszimmer der unter ; zeichneten Regierungs⸗Abtheilung anberaumt, zu welchem wir Pachtbewerber mit dem Bemerken einladen, daß dieselben vor der Licitation den Nachweis ihrer Qualification als Landwirth, und des zur Uebernahme der Pachtung erforderlichen disponibelen Vermögens zu führen haben.
Die Verpachtungs Bedingungen, Regeln der Licitation, Karten und
Vermessungs. Register können, mit Ausnahme der Sonntage, täglich sowohl
in unserer Domainen - Registratur als auch auf der Domaine Helfta ein⸗ gesehen werden und sind wir bereit, Abschrift der speziellen Pacht ⸗Bedin ⸗ gungen, so wie Exemplare der gedruckten allgemeinen Bedingungen auf des⸗ fallsigen besonderen Antrag gegen Erstattung der Kopialien und Druckkosten zu ertheilen. —
Pachtlustige, welche die Domaine nebst Vorwerk und die dazu gehörigen Ländereien in Augenschein nehmen wollen, haben sich an den Domainen« Pächter, Herrn Oberamtmann von Döͤtinchem in Helfta zu wenden.
Merseburg, den 16. Juni 18665.
Königliche Regierung. Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten.
2236 Bekanntmachung.
Die Postfuhr ⸗ Entreprise in Stettin, welche gegenwärtig für Königliche Rechnung verwaltet wird, soll an einen Privat Ünternehmer vergeben wer⸗ den. Die näheren Bedingungen sind im Büreau der Ober. Post? Direction einzusehen.
Geeignete Bewerber können ihre Forderungen, in Zahlen ausgedrückt, in verschlossenen Briefen mit der Aufschrsft
»Submissions-⸗Offerte für die Stettiner Posthalterei« bis zum 31. August 1865, Abends 7 Uhr, an die Ober · Post ˖ Di⸗ rection einsenden.
Der Postverwaltung bleibt die Auswahl unter den auftretenden Be⸗ werbern ohne entscheidende Rücksicht auf die Mindestforderung hiermit aus⸗= drücklich vorbehalten.
Stettin, den 18. Juli 1865.
Königliche Ober - Post- Direction.
2361
Die durch den Abbruch des Hauses Bellevuestraße Nr. 15 erübrigten
alten Thüren, Fenstern, Oefen, Fußböden, Balkenhölzer, Pflastersteine 2c.
n ö. am Donnerstag, den 27 d. M, Vormittags g Uhr, an Ort und Stelle unter der Bedingung sofortiger Wegschaffung gegen gleich baare Zahlung öoͤffentlich meistbietend verkauft werden. Berlin, den 22. Juli 1865. Der Königliche Hof ⸗Baurath Lohse.
Montag, den 24. Juli e., Vormittags um 10 Uhr, sollen auf dem Königlichen Depot, Hinter der Garnison-Kirche Nr. 3, die bei den Reparaturen der Rinnsteinbrücken übrig gebliebenen alten kiehnen Bohlen 2c. unter Beding der sofortigen Wegschaffung und gegen baare Zahlung öffent- lich versteigert werden.
. Au gust Lanz, Königlicher Straßen ⸗Inspektor.
Rostocker Bank beschlossen,
Zinsenzahlung geschlossen und können die nicht erhobenen Zinsen erst im
Weihnachts ⸗Termin 1865 gezahlt werden. . : Zinf tt Berlin, den 22. Juli 1865.
R Mart. Magnus,
Behrenstraße Nr. 46.
2039 Hèostocher Hank.
Es ist mit Zustimmung der General Versammlung der Actionaire der eine neue Serie von 2500 Stück Actien aus zu ·
geben, wobei den gegenwärtigen Inhabern der bereits emittirten 7500 Stück
Actien das Vorrecht gegeben werden soll, die neu auszugebenden Actien zum
Pari-⸗Course zu erwerben.
Dienstag, den 25. Juli Vormittags 11 Uhr, soll an der früheren Aufschwemme bei der Waisenbrücke eine Partie alter Schälungs. pfähle und Halbhölzer unter der Bedingung der sofortigen Wegschaffung
und gegen baare Zahlung versteigert werden. Berlin, den 71. Juli 1865. In Vertretung des Bau-Inspektors der Baumeister v. Ludwiger.
2222] Bekanntmachung.
Für die Königliche preußische Ostbahn soll die Anfertigung und Liefe- rung von . 2 acht Stäck Schnellzugs⸗ Lokomotiven, b) fünfzehn Stück vierrädrigen Personenwagen J. II. Klasse,
und
9 fünf und dreißig Stück Gußstahl. Achsen mit Gußstahl⸗Scheibenrädern,
ch sechs und sechszig Stück Gußstahl-Tragfedern von 55 Länge, eh fünfzig Stück vierrädrigen offenen Güterwagen mit eisernem Untergestell und hölzernen Kasten, l) zwanzig Stück Gußstahl-Achsen mit Speichenrädern und Puddelstahl. Bandagen, ; ͤ g zweihundert zwanzig Stück Gußstahl-⸗Tragfedern von 3 Länge, im Wege der öffentlichen Submission verdungen werden. ᷓ . Unternehmungslustige wollen ihre Offerten portofrei, versiegelt und mit der Aufschrift:
»Submission auf Lieferung von Lokomotiven, Personen, und
Güterwagen ꝛc. * versehen, bis zu dem auf Montag, den 7. August d J., Vormittags 10 Uhr,
anstehenden Termine an die unterzeichnete Direction einsenden. Die Oeffnung
der eingehenden Offerten erfolgt am Terminstage zur bezeichneten Stunde
in unserem Central⸗Büreau auf dem Bahnhofe hierselbst in Gegenwart der
etwa persönlich erscheinenden Submittenten.
Die Submissions Bedingungen nebst Zeichnungen liegen in unserem
Central Büreau zur Einsicht offen, und werden auf portofreie, an unseren
Ober Maschinenmeister Rohrbeck hierselbst zu richtende Gesuche unentgeltlich
mitgetheilt. qu. Lieferung Auskunft ertheilen. Bromberg, den 16. Juli 1865. Königliche Direction der Ostbahn.
2 Digg d , , g eg m ; d ü * ö 11. Ww.
Berlonsung, Amurtisutime, dine von öffentlichen Papieren. 12237 Bekanntmachung.
wesenen Zins- Coupons Wesspreußischer Pfandbriefe findet im Comtoir des
Unterzeichneten vom ö 1. — 14. August e.
(mit Ausnahme der Sonntage), in den Vormittagsstunden von 9g bis
12 Uhr statt. . . . Die Präsentanten haben behufs der Zinserhebung ein genaues, nach den, durch die verschiedenen Farben der Coupons bezeichneten, Provinzial⸗ Landschafts - Kassen geordnetes (Nummer, Gut und Zinsbetrag enthaltendes) Verzeichniß einzureichen. ; Nach dem 14. August wird die Zinszahlung geschlossen, und können die nicht erhobenen Coupons erst im Weihnachts Termin 1865 bezahlt werden. Berlin, den 21. Juli 1865. . Jacob Saling, Kleine Präsidentenstr. 7.
2238 Bekannt mach ung.
Die im Johannis ⸗Termin 1865 fällig gewordenen Zinsen, sowohl der 4 als auch der 33 prozentigen Großherzoglich Posenschen Pfandbriefe, wer den gegen Einlieferung der betreffenden Coupons und deren Specificationen vom 1. bis 16. August d. J., die Sonntage ausgenommen, in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr in Verlin durch den unterzeichneten Agenten in seiner Wohnung (wo auch die Schemata zu den Coupons Specificationen unentgeltlich zu haben sind) und in Breslau durch den Schlesischen Bankverein ausgezahlt.
Die Einlösung der im Johannis- Termin 1865 und früher fällig ge⸗
Letzterer wird auf etwaige sonstige Anfragen in Bezug auf die
Nach dem 16. August wird die
Die nachfolgenden Bestimmungen sind hierbei maßgebend:
1) Jeder Actiongir kann nur auf 3 der älteren ÄAetien eine neue be—
kommen.
2) Actionaire, welche von diesem Rechte Gebrauch machen wollen, haben binnen 4 Wochen a dato ihre desfallsige Erklärung schriftlich mit An⸗ gabe der Nummer ihrer älteren Actien, wofür neue Actien im Bei. halte der Vorschrift sub 1 verlangt werden, bei der Bank zu Rostock einzureichen, und sind daselbst auch binnen derselben Frist die älteren Actien zum Zwecke der Abstempelung zu produziren, so wie denn auch diejenigen Actionagire, welche nicht als solche im Actienbuche stehen, die Umschreibung ihrer Actien binnen 4 Wochen a dato zu erwirken haben. Actionaire, welche sich binnen der vorbezeichneten Frist nicht melden, oder welche ihre Actien nicht rechtzeitig umschreiben, tesp. abstempeln lassen, gehen ihres Rechtes auf Erwerbung neuer Actien verlustig.
Bis zum 31. August d. J. incl. müssen 25 pCt. des Nominalwetths der Actien bei der Rostocker Bank eingezahlt werden. Die weiteren Einzahlungen, welche so festgesetzt werden sollen, daß die Einzahlung bis ultime Februar 1866 vollstaͤndig beschafft wird, und die nur in Zwischenräumen von 8 Wochen, so wie in Raten von 25 pCt. des
Nominalwerths eingefordert werden können, sollen 8 Wochen vor dem sedesmaligen Fälligkeits Termine von dem Verwaltungsrathe publicirt werden. Denjenigen Actionairen, welche eine Einzahlung nicht zur rechten Zeit leisten, soll es gestattet sein, noch innerhalb 4 Wochen nach dem Einzahlungs⸗ Termine den schuldigen Betrag mit Hinzu rechnung einer Conventional⸗Poen von 10 pt des Rückstandes nach= zuzahlen, zu welchem Zwecke die Rostocker Bank die säumigen Actio— naire, in Grundlage der Vorschriften des §. 7 des Statuts, zur Nachzahlung auffordern wird. Wer auch die zur Nachzahlung ge⸗ stattete Frist von 4 Wochen ungenutzt vorübergehen läßt, also nicht binnen derselben den Rückstand mit der Conventional · Strafe von 10 pCt. entrichtet, verliert sein Anrecht auf die Actie und auf die geleisteten Einzahlungen.
Ueber die jedesmalige Zahlung werden auf den Namen des Actionärs
lautende Interimsscheine ausgegegen, die jedoch in Grundlage der Vorschriften des §. 6 der Statuten der Rostocker Bank übertragbar sind. Bei jeder folgenden Ratenzahlung ist die ertheilte Interims— Quittung mit zu überreichen, und wird auf derselben die weltere Ein- zahlung vermerkt, in der Art, daß bei der letzten Ratenzahlung die Actie gegen Rückgabe der Interims-Quittung ertheilt wird. Verloren gegangene Interims-Quittungen sind gerichtlich zu mortifiziren, und können die bezüglichen neuen Actien erst, nachdem solches geschehen und gehörig doeirt ist, ertheilt werden. Auf die Theilzahlungen werden die Zinsen mit 4 pCt. pro anno ver- gütet, und ist es gestattet, diese bei den resp. Einzahlungen bis zum 3. Juli 1866 abzurechnen, so daß am 31. August d. J. für jede Actie 48 Thlr. 16 Sch. einzuzahlen sind.
) Wenn Actionaire schon am 31. August d. J. die weiteren Einzahlun⸗ gen ganz oder theilweise leisten wollen, so steht ihnen dieses, unter Abzug der Zinsen zu 4 pCt. pro anno bis zum 1. Juli 1866, frei. Die Actien selbst können aber, auch wenn die ganze Einzahlung fruher geschehen ist, nicht vor ultimo Februar 1866 ertheilt werden.
7) An die Superdividende für das Geschäftsjahr vom 1. März 1865 bis ultimo Februar 1866 haben die Inhaber der neuen Actien keinen An- spruch, im Uebrigen haben dieselben aber vom 1. März 1866 an ganz und gar die Rechte der älteren Actionaire.
Alle Einzahlungen geschehen in Rostock im Lokale der Rostocker Bank, und zwar in Silber.
Diejenigen Actien, welche von den bisherigen Actionairen nicht ge nommen, oder welche durch Verzug bei den resp. Einzahlungen in Grundlage der Vorschriften dieses Publicandi frei werden, sind für Rechnung des Instituts bestmöglichst zu verkaufen.
Rostock, den 1. Juli 1865.
Der Verwaltungsrath der Rostocker Bank.
J. F. Schalburg sen. Ernst Paetow. Jul. Eberstein.
E. Passow. Carl Josephi. G. Meyenn.
Verschiedene Bekanntmachungen. Au f ür ; Kameraden und Waffenbrüder der 3. Jäger Abtheilung resp. 3. Jäger Bataillon s! Düppel und Alsen bilden durch die jungen Helden unseres Ba- taillons Glanzpunkte in der Geschichte desselben. ; — Obgleich nun der Ruhm der dort siegend gebliebenen Kameraden ein
unvergänglicher ist, sind wir doch gewillt, ihnen unsere Dankbarkeit zu der
Errichtung ihres Denlmals für die Gefallenen und Verwundeten, zu wel-
chem am heutigen Tage der inn gelegt, durch Beiträge, deren wohl-
wollende Annahme bereits gesichert ist, zu bezeugen. Noch lebt der Corpsgeist in uns zu mächtig, als daß nicht Jeder nach
seinen Kräften eine so heilige Pflicht unterstützen wollte. ; In der Ueberzeugung, daß kein Kamerad, der unserem Corps früher