1865 / 183 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

2500 (. ö has Abannettent bert: ö 2 2 J 2 2 Alle Post ⸗Anstalten des An- und Fisenhalin · Actien. rte nig ,

ür das bierteljahr . Preußischen Staats-Anzeigers: allen Theilen der Monarchie t Wilhelm s⸗ Strate No. 31.

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Anzeiger.

6183. Berlin, Sonntag den 6 August 1865.

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Br. 61d Stamm- Aetien Wilh. cosel· Oderhg.) - 545 Berlin- Hamburger.... do. (Stamm-) Prior... 4 86 Berlin. Hamb. II. Emiss. Aaehen - Düsseldorfer. . do. do. do. 5 91 90 Zeri. Potsd. Hgd. Lt. A.

Aaehen- Mastriehter... 33 do. Litt. B. Ber Märk. Lit. A-.. 9 ; Wo vorstehend kein Linssatz notirt ist, . e. itt. C. Ber Anhalter . . werden usancemässig 4 pCt. bereehnet. Ferlin- Stettiner. Berlin Hamburger.... do. Il. Serie Fer]. Pots dam-Magdeb. ö . do. III. Serie Berlin Stettiner ꝙèPrioritats-Oslig. do. IV. Ser. v. Staat gar. Breslau-Sehw.-Freib.. Aachen -Diesseldorfer.. 1 Brsl.- Schw. -F Tb. Lit. D. Brieg Neisse ... ; do. L. Emission.. Cöln- Crefelder Cõln - Mindener do. III. Emission.. Cöln- Mindener Magdeb. · Halberstadt KAachen-Hastriehter ... do. Magdeb. · Leipziger .. do. II. Emission. . do. MNiinster-Hammer ..... Berg. Märkisehe eonv. . do. Hie dersehles. Märk. ... do. II. Ser. eonv. . . 2 de. Niedersehler. Iweigb. .. do. III. S. v. Staat 33 gar. 33 83 ) do. Obersehl. Lit. A. u. CG... do. do. Lit. B... 83 do. do. it. B... 3 do. IV. Serie ..... 4 1007 Magdeburg - Halberstadt Oppeln · Taraowitzer. . 40. V. Serie ..... 4 10075100 do. Wittenbge. einische, ö do. Düsseld. Elbert. Pr. Q Magdeburg. Wittenbge. do. (Stamm-) Erior.. 4h do. HIL Ser.. Nie derschles.-Härk. ... Rhein- Nahe . do. Dortm. - Soest.. Q 40. Conv KEuhrt. Cre. Kr. dladh. a da n Ber. 995 do. do. HI. Serie.. Stargard - Posen 36 33 Berlin-Anhalter. 999 do. IV. Serie.. Thüringer ; gerlin- Anhalter 101 Nied. Lweigh ahn Lit. C.

Ober- Sechles Litt. A... do. Litt. do. do. 40. do. Rheinisehe .. do. vom Staat gar. .. do. III. Em. v. 1358 60 , ge, vgn ihn do. do. von 18624.. do. v. Staat garantirte. Rhein- Nahe v. Staat gar. , , , hrt. Cref.-Kr. Eladb. . do. II. Serie.. do. III. Serie.. Stargard -Posen. .. II. Emission. . III. do. Thüringer eonv. . . .... do. H. Ferie... do. I. Serie eonv. ..

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ze. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: vinz oder aus anderen Provinzen in eine solche Stelle neu eintreten, endlich Jem Steuer Empfänger, Lieutenant 4. D. Wahl zu Eöln den Alle schon früher angesteilten Geistlichen derselben Kategorie, welchen bei ihrer ben Adler-Orden vierter Klasse, so wie dem Seconde Lieutenant . . zu dem Emeriten . Unterstützungs. 2. . ; 4 Niederschlesischen Infar rie⸗ 162 onds voce one aßig ö n ist. . ö K. I we n ,,,. ,, , Berechtigt, jedoch nicht verpflichtet zum Beitritt sind alle diesenigen r 5. und n. . . . ö 3 de Meg Geistlichen, weiche schon zur Zeit des Erlasses dieses Reglements und ohne e Fuß die Rettungs- Medarh e am dann 3 eihen. die vocationsmäßige Verpflichtung zum Beitritt fest angestellt sind, so lange wvilh. ( Cosel - Odbgę.) sie in dieser Stelle verbleiben. Diejenigen zum Beitritte berechtigten Geist= 1 ö . 9 ——14* . ) j . 4 ; ; ö ö 8 . 613 8 O . . . ö dei, . Leder Celaß van 8 Jutt Ls6s der leb, knee Tele le ge he ieee e sn g. zie Bestätigung des Reglements für den zur Unter, nachzuzahlen. ö ö 2 1 X 8 . ; . ö. 252 238 . ö. 7zekt B 4 zer ch . ö 8 9. 27 ( NMichtamtliche otirungen. sützung der emeritirten evangelis chen Geistlichen 6 r n, . f , 9 i n . der Provinz Westfalen zu bildenden Fonds. ohne festes Einkommen angestellt oder nicht ordinirt sind; 9 ĩ 5 gz 37 ; F 1 ivisions selbstständi ison ˖ ĩ desalei zen Das von Ihnen im Einverständnisse mit dem Evangelischen p) n, . . , . 6. Oester. Loose (1861). 483 ba Kirchenrath unterm 5. d. M. eingereichte Reglement für den oeh im Fall einer ehrenvollen Cmeritirung aus anderen Fonds bie do. Silb. Anl. (1864). 74 7 n Unterstützung der emeritirten evangelischen Geistlichen der Pro⸗ ihnen zustehenden Pensionen beziehen. Italien. Anleihe. 58 c 6 in Westfalen zu bildenden Fonds bestätige Ich hierdurch, indem 83. . 3 sh dem Fonds zugleich die Rechte einer juristischen Person ertheile. Der Betrag des von dem Unterstützungssonds zu gewährenden Zu⸗ do. . . Dieser Erlaß und das beifolgende Reglement (a.), welches mit schusses ist für alle empfangsberechtigten Emeritirten gleich. Er wird einst= . i, m nn 1 Lam J. Oktober 1865 in Kraft tritt, sind durch die Gesetz Samm— . mit den . §. 4 sequ. aufgestellten Modalitäten auf jährlich Engl. AHel h ö. e 6 eue 9 nlei ö. ung belannt zu machen. 100 Thaler festgestellt.

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1 Lf Br. . If Br. Cid ö * Ausl. kisenhahn. est. krr. Südb. Lomb. 3 2435 242 Ausl. Fondz. ö Stamm · Actien. oskau-Rjäsan (v. St. g.) 5 Ggrauuschweiger Bank. d Rjisan- Korsow..... 65 Bremer Bank. .. ...... 4 Amsterdam - Rotterdam 4 1303 129 ;

; ; Galiz. (Carl Ludw.) ... 5 8 9. Coburger Credithank. 9893 . Ludw. ].. ö . JJ Darms adter Bann Löbau- Littau

, e ,,, Dessauer Credit Ludwigshafen-Bexbach . z . do. andeshank 4 Ar. Lud w gh. Lt. u. 0. lnläünd. Fonds. , , Veeklenburger . · 6 Berl. Hand. Gesellsch., 4 1103 109 Geraer Bank 4

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Für den Fall, daß der Fonds künftig als zu höheren Zahlungen im

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Wilhelm. vorbehalten. von Mühler. , ; .

An . . Herr] n 366. e, ,,, 66. . . . . inist t aeistlick erri werden, welche im Laufe des sechster res na rrichtung des Fon Web nm nm). 4 do. Gew. BR. (8chustery 5 1035 Norddeutsche Bank... 4 1173 do. do. Cert. L. A. é Ninister der geistlichen. Unterrichts ö und später . werden. Die ö früher emeritirten Fennrhen ge Warschau- Wien.. ö Oesterreieh. Credit. . .. 5 Poln. Pfandbr. in S.-R. 4 73 723 Medizinal ⸗Angelegenheiten. bührenden Beträge werden nach Fünfteln abgestuft. Erfolgt die Emeritirung

ö U Rostocker Bank. . 2 do. Part. 500 El.... 4 905 ö dort Vollendung des ersten Beitrsttssahres, so erhalten sie nichts. Berlin- Gdörlit83;-....... . * ö Lhüring. Bank 5 103 Dagegen erhalten sie nach Vollendung ihres ersten Beitrittsjahres ein

Dessauer Prämien- Anl. 3) 10 R l k do. Stamm-Prior. 6 . Weimar. Bank.. ...... 1 100 Hamb. St. Prüm. - Anl. 6 20 Thlr., Oesterr. Netall 5 645 Kurhess. Pr. Obl. 20 Th. 55 h, w. nämlich 40 * *.

ester. franz. Staatshahn 8s 08 Schles. Bank-Verein .. 4 112 Hannoversche Bank.. 4 g53 945 do. Holl. .....

est. züdl Staatsb Lom. 8 I28. Preuss. Hyp. Vers.... 4 1155 Leipziger Creditbank.. 4 S5 Sa m( do. ,

gstpreuss. Sdb. St. Fr. 5 . do. Cred. B. (Henckel 4 1055 10943 Luxemburger Bank... 4 8d do. Pram. Anleihe v. 6

Russische Eisenb-. ö Erste Preuss. ,. 1045 Aeininger Creditbank. 4 1025 d. Poln. Schatz- Ob 1

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. Nordb. (Friedr. Wilh.) Dise. Commandit - Anth. 1015 1007 Gothaer Privatbank ... 4 i0o lz 40. do. 5 928 91 Karlsbad, den 8. Juli 1865. Stande sich erweisen sollte, wird eine angemessene Erböhung dieses Zuschusses

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6 Minerva ..... ..... ; s 345 33 40. Nakcn Lici 6s, Raue Bad. do. 35 Fl. - 301 29 u Unterstützung der emeritirten evangelischen 6 mn ö ;

Ausl. Prioritts. Fabrik v. Eisenhahnbed. 8 118 do. Prm. Anleihe. . 4 763 Schwed. 10 RI. Si. Pr. A. . der Provinz Westfalen zu bildenden Fonds. w. Actien. ö. Pessaur Kot J, a0. ö 100 El. Loose 3567 Lübeck. Er- A. 3 Um den evangelischen Geistlichen der Provinz Westfalen bei ihrem Rück 4. .

, 32 hd ; do. Loose (1860)... 8 Amerikaner ö ite aus dem Diensté der Kirche die Gewährung eines angemessenen Zu. jährlich auf

, ,. ; ö 89 . 66. 14 tuses zu dem gesetzlichen Ruhegehalt zu vermitteln, wird nach vorgängiger welche aus

eee Lans Staate em , e ' Ben, ,, - 6 1 l bethandlung mit der Westfälischen Provinzialsynode, auf den Antrag des .

umsstoriums zu Münster und im Einverständnisse mit dem Evangelischen Sollten in einem Jahre so viele Emeriten vorhanden sein, daß die zur Nordbahn (Eriedr. Wilh.) 703 a d gem. Oestenr. Franz. Staatsb. 109 a2 a 4 gem. Oesterr. Credit 792 a 89 a 79 gem. ber Kirchenrath vom 1. Oktober 1865 ab ein besonderer Fonds unter nach. Bestreitung der Zuschußzahlungen dispon blen Summen dazu nicht aus- Rostocker Bank kleine 1099 Br. Oesterr. Loose vou 1860 815 a Z gem. Kuss. Poln. Kleine Schatz-Oblig. 72 Br. Amerikaner 927 a B gem. chenden Maßnahmen gebildet. reichen, so sollen sämmtliche Emeriten sich an dem ihnen zustehenden Zu— ; K schuß (8. 3) einen nach der Höhe des letzteren ratirlich zu berechnenden . . e / —— Da Fonds hat den Zwec, sum'tlichen Geinllchen der im Sa se. Bic igen Aböng fell left mien, ese wn leben schneten Kategorie bei ehrenvoller Emeritirung, wenn sie nach tadelloser Entschädigung zu Theil werden soll, wenn bei ihren Lebzeiten die Verhält Kerkin, 4. August. Die Börse war heut zwar matt, aber nicht Stettin, 4. August, 1 Uhr 25 Minuten Nachmittags. (Lel. Dep. PRitführung Älters., Krankheits- oder Schwachheitshalber mit hinreichen. nisse der Anstalt derartig werden, daß nach Befriedigung der sämmtlichen so flau als gefürchtet wurde, Anfangs matt durch die schlechteren des Staats-Anzeigers Weinen 50 –59, August-September 61 Br. 3 um, von der Ober. Auffichtsbehörde anerkannten Grunde in den Htuhestand Emeriten ein Ueberschuß bleibt, Wiener Notirungen, zeigte sich doch mehr Kaüflust, wenigstens für die tember - Oktober 613 - 62, Oktober-November 623 bez. u. Br., Frühjahr itzt worden sind, einen lebenslänglich zu beziehenden Zuschuß zu dem ihnen Den Betrag dieser Entschädigung bestimmt das Königliche Konsistorium. österreichischen Effekten? zu den niedrigeren Preisen; im Vedrigen war das 635 - 643 - 61 bez. Roggen 423 43, August-Seßtember 455 - 433 bez glich aus dem Einkommen ihrer Pfarrstelle zustehenden Emeritengehalt 59 Geschäft still; von Bahnen waren Cöln-Mindener, Lombarden, Franzosen, September - Oktober 447 bez., 44 Br., Oktober - November 447, Früh- gewähren. . Die Zahlung des Zuschusses erfolgt vierteljährlich pränumerando nach Bergisch Märkische und Mainzer höher, Lombarden, Franzosen und jahr 465 46ũ3 bez. RKüböl 133 Br., August 133; September- Oktober Wird ein Geistlicher nur theilweise emeritirt und ihm ein Substitut den Kalenderquartalen. Gesterreichische Kred t belebt; preussische Fonds still. 1353 135 bez., Oktober-November 13 * Aprif Mai 14 Br. Spiritus n Adjunkt mit dem Rechte der Nachfolge beigeordnet, so kann, namentlich 9. 7. 145 ohne Fass, August- September 14 bez., September-Oktober id ber. mn er einem solchen wenigstens die Hälfte seines Diensteinkommens abzu— Der Verlust des Emeritengehalts zieht den Verlust des Zuschusses u. G., Oktober-Novbr. 1419, Frühjahr 145 Br. sben hat, durch Beschluß des Königlichen Konsistoriums ihm der völlige nach sich. J . ßn theilweise Genuß des Emeritenzuschusses aus dem Fonds gleichermaßen Sollte ein Emeritus in einein öffentlichen Amte wieder angestellt wer⸗ willigt werden. . den, so verbleibt ihm der Zuschuß nur insoweit, als das Einkommen der „In allen übrigen Fällen der Niederlegung des Amtes oder der Ent. neuen Stelle mit dem Emeritengehalte und dem Zuschusse zusammengenom⸗ hung desselben tritt das Anrecht an den Unterstützungsfonds nicht ein, men sein früheres bei der Emeritirung zu Grunde gelegtes Diensteinkommen mne ünterschied, ob solche Geistliche die Hälfte oder einen sonstigen Theil nicht übersteigt. fm ihrem ehemaligen Pfarreinkommen behalten oder nicht. J . 8 ; ö . ö . Wenn ein Emeritus seinen Aufenthalt im Auslande wählt, so muß die Zur Theilnahme an dem Unterstützungsfonds sind alle diejeni,. Genehmigung zur Verabfolgung des Zuschusses dorthin bei dem Königlichen n ordinirten Geistlichen der evangelischen Landeskirche verpflichtet, Konsistorium nachgesucht werden. [che nach Publication dieses Reglements innerhalb der Provinz West—= §. 9. In in der pfarramtlichen Seelsorge unwiderruflich, wenn auch als Die Einnahmen des Fonds sind: . oder als Gehülfen der Pfarrer an i . a) die 6 der , den Ueber an dactio ö ! mit ihrer geistlichen Stelle, sie ma ein Haupt. oder Neben- ' die Zinsen ' aus dem Reservefonds, der aus den Ueberschüssen gebildet Redaction und Rendantur- Schwieger. t sein, ein fest n verknüpft r und sie das Recht haben, . . Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober - Hofbuchdructetei ihrer Emeritirung einen Antheil von dem Einkommen ihrer Stelle zu ( der Ertrag von Erbschaften, Schenkungen, Vermächtnissen und sonst⸗ (R. v. Decker). stben, desgleichen diejenigen, welche durch Versetzung innerhalb der Pro- gen Zuwendungen in den gesetzlichen chranken.

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