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Unterstützungen für das Jahr 1865 können bis zu der Zeit, wo das sub 3 gedachte Prüfungs Verfahren beendet sein wird, Seitens der Landwehr ⸗Bataillone auf dem Instanzenwege an das Kriegs ˖Ministerium, Abtheilung für das Invalidenwesen, gelangen. Hiernach ändern sich in Ansehung der Anträge für Invaliden von jetzt ab die bezüglichen Festsetzungen in den diesseitigen Erlassen vom 14. Mai 1864 und 18. Januar d. J. Militair ˖ Wochenblatt Nr. A vom 28. Januar 1865) insofern, als nunmehr in solchen Fällen den Abschriften der Invalidenlisten, des ärztlichen Attestes und der Anerkennungs Verfügung sogleich die von dem Landwehr ˖ Bataillons ⸗ Com- mandeur und Landrath vollzogenen Anträge nach dem For—= mular A. nebst den etwa sonst vorhandenen, zur ausführlicheren Motivirung des Antrags dienenden Schriftstücke beizufügen sind. n den künftigen Jahren findet zwar eine erneute Prüfung der Verhältnisse sämmilicher mit Renten aus der Kronprinz. Stiftung bedachten Personen statt; mit Rücksicht auf den §. 8 des Statuts der Stistung sind jedoch alsdann nur Ab ⸗ und Zugangs⸗-Nachweisungen von den Kreis - Kommissionen nach dem Schema der Liste a. und b, aufzustellen und auf dem sub 3 bezeichneten Wege zum 20. Rovember jeden Jahres event. unter Beifügung der ersorderlichen Anträge 2c. (cont. ad 4) an das Kriegs. Ministerium, Abtheilung für das Inva— lidenwesen, zu befördern. Die Ansprüche, welche seit dem Bestehen der Kronprinz-Stif— tung an dieselbe gemacht worden sind, haben einen erheblichen Umfang angenommen. In den künftigen Jahren wird der Jahresbetrag der Zinsen und des statutenmäßigen Amortisations detrages nicht überschritten werden dürfen; die Berücksichti- gung der gestellten Anträge wird daher nur innerhalb dieser Grenze stattfinden können. Dagegen wird mit Rückscht auf die gesetzlich eintretende Erhöhung der Invaliden . Pensions. sätze es nicht erforderlich sein, an den im 5.7 des Statuts vorläusig normirten Sätzen der Rentenbeträge festzuhalten, der erforderliche Rentenbetrag wird vielmehr nach dem wirk— lichen Bedürfniß festgestellt werden. der dazu bestimmten Kolonne der Formulare A. und B. die Höhe der beantragten Rente einzutragen. Der Maximalbetrag von 5 Tblrn. monatlich darf nur in einzelnen, ganz besonders dringenden Fällen überschritten werden. ; Die Berücksichtigung aus den Mitteln der Stiftung wird sich auch ferner nur auf diejenigen Invaliden erstrecken können, welche nach ärztlichem Urtheil gänzlich oder größtentheils erwerbsunfähig sind. Alle Anträge, welche diese Bedingung nicht in sich schließen, werden, der begrenzten Mittel der Stif⸗ tung wegen, unberücksichtigt bleiben müssen. Hierdurch sollen jedoch solche Invaliden, welche zur Zeit ihrer Entlassung nur tbeilweise erwerbsunfähig waren, bei denen später jedoch nach ärztlichem Urtheile und nach glaubhafter Bescheinigung der Ortsbebörde ein böberer Grad der Erwerbsunfähigkeit einge⸗ treten ist, von den Wohlthaten der Stiftung nicht ausgeschlos⸗ sen werden.
Von den hinterbliebenen Eltern und Geschwistern Gefallener werden nach §. 6. b. bb. des Statuts der Kronprinz Stiftung nur diejenigen mit Rentenantheilen der Stiftung bedacht wer— den können, welche in dem Gefallenen erweis lich ihren Ernährer im eigentlichen Sinne dieses Wortes verloren haben. Hinsichtlich der Höhe der Renten. beträge gilt auch in Ansehung dieser Personen das vorher schon Gesagte.
Anerbietungen zur Privat ⸗Anstellung von Invaliden des dä. nischen Krieges werden nach wie vor vom Kriegs ⸗Ministerium, Abtheilung für das Invalidenwesen, angenommen und durch das Militair⸗Wochenblatt, den Staats⸗Anzeiger und die Amts. blätter bekannt gemacht werden. Die Bewerbungen der ein. zelnen Invaliden um dergleichen Anstellungen sind nicht, wie dies mehrfach irrthümlich geschehen, von den Landwehr ⸗Ba— taillonen an das Kriegs Ministerium, Abtheilung für das In. validenwesen, sondern direkt an die resp. Stellenverleiher zu befördern.
Die Anträge, welche Invalide oder die Hinterbliebenen Ge— fallener wegen Gewährung von Unterstützungen aus der Kron⸗ prinzstiftung einzubringen beabsichtigen, sind von jetzt ab nur an die sub 2 gedachten Kommissionen, und zwar unter der Adresse des Eivil ⸗Mitgliedes derselben, zu richten. Die resp. Kommissionen haben dieserhalb die erforderlichen öffentlichen Bekanntmachungen in ihrem Bereich zu erlassen. Das Kriegsministerium wird sich mit der Prü⸗˖ fung von Gesuchen, welche die hier vorgeschrie— bene Instanz umgehen, ferner nicht befassen können.
Im Allgemeinen noch muß allen Behörden, welche die Unter⸗ stützungs-⸗Anträge für Invalide oder Hinterbliebene einbringen, oder denen nach Vorstehendem die Prüfung solcher Anträge obliegt, zur Pflicht gemacht werden es sich stets zu vergegen— wärtigen, daß eine gerechte und dem wirklichen Bedürfniß
Zu diesem Zweck ist in
entsprechende Verwendung der Wohlthaten der Stistung nur dann möglich ist, wenn in der Beurtheilung der Anträge überall nach denselben Grundsätzen und mit derselben Gewissen haftigkeit verfahren wird; und ferner, daß die wohlmeinenden Absichten der Stiftung gänzlich verfehlt werden, wenn statt der ÜUnterstützung wirklich verdienter und hülfsbedürftiger Personen, Leuten eine ungerechtfertigte Berücksichtigung zu Theil wird, die vollkommen geeignet sind, sich aus eigenen Mitteln und aus eigenen Kräften zu erhalten.
Berlin, den 2. August 1865.
Kriegs ⸗Ministerium.
In Vertretung: von Glisczinski.
A.
(Hier ist in römischer Ziffer die Reihenfolge zu bezeichnen, in welcher die Berücksichtigung
der Vorgeschlagenen gewünscht wird.)
gn t.
auf
Gewährung einer Rente aus der Kronprinz- Stiftung für den N. N., Javaliden aus dem Feldzuge von 1864.
ntes Bataillon (N. N). n ten
XN. N. Landwehr Regiments Nr. .....
3 18 Datum 8
ö —— 3. 4. 5. 5.
ö. 8.
Ob der Inva⸗ lide thet ist und Kinder hat, event. in welchem Alter Frau und Kinder stehen.
Charge und
ö Höhe der . Aufenthalts ˖ verheira ·
Ort.
Einnahmen Truppen ˖
theil, bei welchem
an Pension,
Kreis. Zulagen,
Unter-
2 Regierungs˖ Invalid: 3 * en mem, stũtzungen Bezirk.
* **
Motivirung des Antrages durch genaue Angabe der Verhältnisse.
Die Unterstützung wird
ö . erachtet als:
Hier ist zu vermerken, in welchem Grade der Inva⸗ lide resp. die Ehefrau er— werbsfähig sind, Vermögen, Schulden, Lasten, ob unter stützungspflichtige und ver— mögende oder von dem In— validen zu unterstützende Angehörige vorhanden sind,
Urtheil uber Würdigkeit.
vorge schlagen in Höhe
von
monatlich
Thlr.
Bemerkungen.
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1 HK. (Hier ist in römischer Ziffer die Reihenfolge zu bezeichnen, in welcher die Berücksichtigung der Vorgeschlagenen gewünscht wird.)
i auf
Gewährung einer n tes Bataillon (N. N.) n ten X.
Kreis N
Rente aus der Kronprinz ⸗ Stiftung für N. N., Hinterbliebene eines im Kriege gegen Dänemark 1861 gefallenen (gestorbenen) Soldaten.
N. Landwehr Regiments Nr
4.
6. * — 9.
Stand und Gewerbe, Alter, Gesundheits zustand und Grad der Er werbsfãähigkeit der zur Unter- stüͤtzung vorge—
Kinder resp. Geschwister des Geblie⸗ benen oder Verstorbenen
a) Vor- und Zu⸗ namender zur Unterstützung vorgeschlage ˖ nen hinter ˖
bliebenen Person. Alter u. Be⸗
b) Wohnung schäftigung
Ursache derselben. derselben.
Vor ⸗ und Zu⸗ namen / Charge und Truppen theil des Ge— bliebenen oder Verstorbenen.
) Ort ;
Zur Ali⸗˖ mentirung der Hinter ˖ bliebenen verpflichtete
Verwandte
bliebenen Person.
schlagenen hinter
a) Ob der Geblie—⸗ bene oder Ver- storbene der ein · zige Ernährer der zurUnterstützung vorgeschlagenen Person gewesen, ob letztere bei Leb · zeiten von dem⸗ selben bereits
pflege · e, gen, wor⸗
en, oder
Gelder e) anderweite Un k terstůtzung zu er ·
warten hat.
Die Unterstützung Ver⸗ wird mögen, Schulden, Lasten, Gehalt, Pension, Kinder ⸗
Urtheil über Würdigkeit, A. B. Angabe son⸗˖ stiger Mo- tive des Antrags.
erachtet als:
8
monatlich Thlr.
nothwendig.
wünschenswerth. vorgeschlagen in Höhe von
dringend nothwendig.
Angekommen: Der Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs · Rath
und Ministerial ⸗ Direktor, Freiherr von der Reck, aus Schlesien.
Abgereist: Se. Excellenz der General-Lieutenant und 2. Ge⸗
neral ⸗Inspekteur der Festungen von Wasserschleben nach Sachsen.
Ser Wirkliche Geheime Ober - Finanz- Rath Guenther nach
Frankfurt a. M.
Berlin, 8. August. Se. Majestät der König haben Aller
gnädigst geruht, dem Geheimen Regierungs-Rath Eck zu Berlin die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von Dänemark Ma— jestät ihm verliehenen Commandeur-Kreuzes zweiter Klasse des Da— nebrog ⸗Ordens zu ertheilen.
Nichtam tliches.
Preußen. Schmiedeberg, 4. August (Prov. Sachsen). Gestern wurde herselbst die 50 jährige Jubelfeier derHuldigung im Kurkreis Sachsen unter Betheiligung einer zahlreichen Volksmenge festlich begangen. Vor einem halben Jahrhundert hatte die berühmte Wittenberger Akademie während der letzten Jahre ihres 300 jährigen selbstständigen
Bestehens hier ihr Domizil. Unter dem Vortritt des Rector magnificus Professor Dr. Klien betheiligten sich damals die Lehrer der Hochschule bei der zum Geburtstage Friedrich Wilhelms III. angesetzten Huldigungs⸗ feier. Eingedenk dieser Festlichkeit beschloß die Stadtgemeinde einmüthig,
um Gedächtniß des 50 jährigen Anschlusses an Preußen, denselben Jahrestag jetzt wiederum durch Gottesdienst und ein allgemeines Volksfest auszuzeichnen. Vom Wetter begünstigt, nahm die Festfeier nach dem Programm ihren Gang in der Weise, daß am Vormittag die kirchlich und am Nachmittag die öffentliche Feier stattfand. — Die Festmahlgenossen, unter denen sich auch mehrere Gäste von außer⸗ balb befanden, sendeien während der Tafel Sr. Majestät dem Könige nach Gastein durch Telegraphen den Jubelfestruf: „Heil unserem Königshause!« worauf folgende an den Bürgermeister Schmidt gerichtete telegraphische Antwort eingegangen ist) ; Se. Majestät der König haben den Jubelruf, welchen der Magistrat er treuen Stadt Schmiedeberg im Namen der zur Jubelfeier der Huldi-⸗ fang im Kurkreise Sachsen versammelten Festgenossen hierher gesandt hat, ei dessen Ankunft gestern Abend 8; Uhr freudig entgegengenommen und Ach beauftragt, dem Magistrat den Allerhöchsten Dank für die an den Tag gelegte ächt preußische Gesinnung auszusprechen. In Vertretung des Geheimen Kabinets. Rathes 9 von Mühler.
Nach der Aufstellung des Festzuges auf dem Marktplatze hielt der Bürgermeister Schmidt an die versammelten Festgenossen eine An= sprache, worin er die Bedeutung des Tages hervorhob und im Besonderen nachwies, welche segensreiche Folgen der Anschluß an Preußen für den Kurkreis Sachsen herbeigeführt hat; er schloß dem⸗ nächst mit einem Hoch auf Se. Majestät und das ganze Königliche Haus. An dem Festzuge betheiligten sich die Vertreter der Stadt, die Schulen, die Schützen, die berittene Kaufmannschaft, die Gewerke mit der berittenen Fleischer Innung an der Spitze und die Turner. Nachdem auf dem Festplatze bis gegen Abend die ungezwungenste und lauterste Festfreude gewaltet hatte, erfolgte der Einzug mit Fackeln. Als dieselben auf dem Markte niedergelegt waren schloß die Feier nach einer würdigen Ansprache des Ober · Pfarrers Boden · stein mit dem Schlußverse des Liedes: -Nun danket Alle Gott.“
Hannover, 6. August. Der Antrag unserer Regierung am Bunde auf Wiedererstattung der Aufwendungen für den Küstenschutz im vorigen Jahre entspricht, wie der H. B. Ztg=— geschrieben wird, ganz den Intentionen der Ständeversammlung. Als diese nämlich zu Zwecken der Küstenvertheidigung damals monatlich 20,000 Thlr. bewilligte, sprach sie zugleich ihre Ansicht dahin aus, daß in Fällen kriegerischer Zerwürfnisse der Schutz der deutschen Küsten, in ähnlicher Weise wie der sonstigen deutschen Landesgrenzen, als eine Angelegenheit des gesammten Deutschen Bundes sich darstelle. Es wurde deshalb die Regierung ersucht, nichts unversucht zu lassen, um den Ersatz der Kosten von dem Deutschen Bunde zu erlangen. Der Gesammt-Aufwand mag sich, je nachdem man die Fortificationen einrechnet oder nicht, auf 100, 000 oder 200,000 Thlr. belaufen. — Wie den Magistraten der Städte, so ist auch den Verwaltungsämtern vom Ministerium geboten, neue Konzessionen an Lotterie Collecteure nicht mehr zu ertheilen, ein Zei⸗ chen, daß die Regierung die Aufhebung beider Landes ⸗-Lotterieen ernst. lich beabsichtigt. — Die Direction des Gewerbevereins erhält seit Kurzem vom Finanzministerium sämmtliche Konsulatsberichte und sammelt daraus Notizen über Ein und Ausfubr, Aus— und Ein wanderung, Handel, Rhederei 2c. und theilt diese den Vereinsmitglie dern in besondern Flugschriften mit.
Sachsen. Coburg, 6. August. Se. Hoheit der Herzog ist gestern aus Reinhardtsbrunn wieder hier eingetroffen. Auch ist der Prinz Alfred von Großbritannien bier angekemmen.
Meiningen, 5. August. Der bisberige Staatsrath Triedrich von Uttenboven ist zum Wirklichen Gebeimen Rath und Staats- minister ernannt und demselben sowobl die Leitung der Geschãfte des Staatsministeriums überbaupt, wie insbesondere die Leitung der Geschäfte bei den Angelegenbeiten des Herzeglichen Hauses und des Auswärtigen übertragen. Gleichzeitig ist verfügt, daß die Geschäfte des Vorstands der Justizabtbeilung vorerst durch den Staats. minister von Uttenhoven und die der Abtbeilung für Kirchen Und Schulsachen provisorisch durch den Vorstand der Abtheilung des Ju nern des Herzoglichen Staatsministeriums, Staatsrath Giseke, der- sehen werden.