1865 / 185 p. 7 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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2379 Rothwendiger Verkauf.

Ruhland belegene Gut Weidmannsruh, Vol. VIII. Nr. 22 fol. 139 des

vpothekenbuchs von Ruhland verzeichnet und gerichtlich abgeschätzt auf

23, 170 Thlr. 8 Sgr. 4 Pf, soll ; am T Rärz 1866, von Vormittags 11 Uhr ab,

an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hypothekenschein .

sind im Büreau einzusehen.

Die unbekannten Reaiprätendenten werden aufgefordert, sich zur Ver. ̃ ; ; 6 Carl Jacob Friedrich von Schenck, Caroline Sophie Henriette Louise, geb.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuch nicht ersicht⸗ Gräfin von der Schulenburg Ottleben, hat durch Testament aus ihrem lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Nachlaß die Verwaltung

meidung der Präklusion spätestens in diesem Termin zu melden.

Anspruch bei dem Subhastationsgericht anzumelden. Ruhland, den 20. Juli 1865. h; Königliche Gerichts ⸗Kommission.

Nothwendiger Verkauf.

1081 Die dem Müller Friedrich

Büreau n n . gerichtlichen Taxe, soll am z. Rovember 1865, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle subhastirt werden.

Die Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht er; sichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern des Grundstücks Befriedigung

suchen, haben sich mit ihren Ansprüchen bei dem unterzeichneten Gerichte zu melden. Die dem Aufenthalte nach unbekannten Erben des Gläubigers August Poblenz werden zu dem Termin öffentlich vorgeladen. Coͤlleda, den 3. April 1865. Königliche Kreisgerichts-Kommission II. Wunderlich.

12371 Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht Naumburg a. S; den 21. Juli 1865.

Das der verwittweten Kaufmann Eisenach, Christiane Friederike geb. Jung hier gehörige, hierselbst in der großen Mariengasse gelegene, unter Nun mer 196 katastrirte und Nr. 174 Vol. IV. pag. 210 des Hypotheken. Buchs eingetragene Wohnhaus nebst Zubehör, abgeschätzt auf 1821 Thlr. 25 Sgr. zufolge der, nebst Hypothekenschein und Bedingungen, in unserer Registratur einzusehenden Taxe, soll am 15. Februar 1866 von Vor- mittags 11 Uhr ab, vor dem Deputirten, Kreisgerichts Rath Rudloff, an ordentlicher Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 8, subhastirt werden.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersicht lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastationsgerichte anzumelden.

Naumburg a. S., den 21. Juli 1865.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

2036 Bekanntmachung.

1) Die aus der Ausfertigung des gerichtlichen Kaufkontrakts vom Zösten August 1810 als Dokument ursprünglich über 100 Thlr. zufolge Ver fugung vom 10. August 1843 für den längst verstorbenen Gottfried Michaelis auf dem Ehristian Wegnerschen Grundstücke Zechin Vol. V. Do. 163 Rubr. III. No. 1 eingetragene Post von 50 Thlr.,

2) die Ausfertigung der gerichtlichen Obligation vom 11. Dezember 1852 als Dokument uber 75 Thlr. nebst 47 Prozent Zinsen für den Bauer

Friedrich Lehmphul, die auf dem Johann Fiddikeschen Grundstück Hathenow Vol. II. No. 45

(früher Rr. J3) Rubr. III. No. 14 des Hypothekenbuches zufolge Ver

fügung vom 1. November 1853 eingetragen stehen, sollen gerichtlich amortisirt werden. Alle, welche als Eigenthümer, Cessiona⸗ rien, Pfand - oder sonstige Briefinhaber Ansprüche auf die Post des In struments ad 2 und das auf Grund desselben eingetragene Kapital zu haben meinen, werden hiermit vorgeladen, in dem Termine

am 12. Oktober d. J., Vormittags 11 Uhr,

an hiesiger Gerichtsstelle Zimmer Nr. 3 zu erscheinen und ihre Ansprüche geltend zu machen, widrigenfalls sie damit ausgeschlossen werden und ihnen ein ewiges Stillschweigen auferlegt wird.

Cüstrin, den 24. Juni 1865.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

2336

Im Nachlasse der zu Warschau im Königreiche Polen kinderlos ver storbenen Wittwe Scheindel, geborne Rappaport, verehelichte Bialostocka, verbleibt eine Summe von Rubeln Silber einundzwanzig und sechsundzwan⸗ zig Kopeken, die Bajla, geborne Rappaport, verehelichte Levy, ehemals in Koni berg wohnhaft, oder im Sterbefalle, deren rechtmäßige Erben, als Erbtheil zu erheben hätten. .

Die betreffenden interesstrten Personen wollen sich daher bezüglich dessen verwenden, an das Lotterie Comptoir des Herrn H. Nußbaum zu

Warschau sub Nr. A6, wo sowobl über die Art des Erbtheiles Auskunft,

Vas dem Ernst Bonn Preugter gehörige, im. Kreise Hoyerswerda bei wie auch jede Einsicht in die als Ausweis desselben dienende Dokumente,

ertheilt werden kann.

Bekanntmachung. Bie zu Dönstedt am 17 März 1864 verstorbene Wittwe des Barons

ö

von Schencksche Familien - Stiftung errichtet und uns des Stiftungs-Vermögens übertragen. Zur Theil. nahme an den Revenüen der Stiftung sind berechtigt Wittwen, geschiedene Frauen und unverheirathete Töchter, welche ihre eheliche Abkunft aus der Ehe des im Jahre 1732 verstorbenen Jacob von Schenck mit der im Jahre 1724 verstorbenen Catharine von Kisleben herleiten. Ausgeschlossen sind nur die saͤwmmtlichen Nachkommen der Sophie Charlotte von Schenck, welche mit dem Stiftsprediger Schrader zu Schildsche verheirathet gewesen ist.

eine

Aus der einen Hälfte der Jahres. Zinsen sollen ordentliche Stiftsstellen von Alberk Körner zu Griesstedt gehörende, da. je 200 Thlr. gebildet werden.

selbst unter Nr. 31 belegene Mabl und Oelmühle mit Zubehör, abgeschätzt auf oben genannten Personen, die unverheiratheten Töchter nur dann, wenn

7624 Thlr. 1 Sgr. 8 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein in unserem

Einen Anspruch auf diese Stellen haben die

ihre Eltern nicht mehr leben und wenn sie älter als 30 Jahre find. Alle drei Klassen haben gleiches Anrecht; es entscheidet nur das größere Bedürf. niß, Kränklichkeit, Gebrechlichkeit, höheres Alter Verloren gihen die ordent. lichen Stiftsstellen durch den Tod, durch die Verheirathung, resp. Wieder. verheirathung, und wenn die Berechtigte anderswober so viel Ver— mögen erwirbt, daß sie davon mehr als 200 Thlr. jährliche Revenüen bat. Die zweite Hälfte der Zinsen wird zu außer. ordentlichen jährlichen Unterstützungen von 30 bis 50 Thlr. pro Kopf ver. wendet. Es haben an denselben Antheil die oben bezeichneten Klassen, wenn sie nicht im Besitz einer ordentlichen Stiftstelle sich befinden; unverheirathete Mädchen von der Geburt bis zum 30. Jahr, wenn ihr Vater nicht mehr lebt und wenn sie durch den Vater von dem Stammhaupt Jacob von Schenck abstammen; ganz verwaiste Mädchen von der Geburt bis zum 30. Jahr, mögen sie durch den Vater oder die Mutter ihre Abkunft von Jacob von Schenck herleiten, ferner Wittwen und geschiedene Frauen, selbst wenn sie schon für ihre Person an den ordentlichen oder außerordent⸗ lichen Vortheilen der Stiftung Theil nehmen mit einem Anspruch auf Erziehungsgelder für ihre Söhne, bis deren 15. Jahr und für ihre Töchter, so lange dieselben unverheirathet und bei der Mutter sind. Vorzugsweise bei Vertheilung der außerordentlichen Unterstützungen soll eine Unverheirathete jedweden Alters berücksichtigt werden, welche, wenn sie vaterlos ist, mag sie durch den Vater oder die Mutter von dem Jacob v. Schenck ab⸗ stammen, zum Zweck der Heirath eine Aussteuer von 200 Thlr. erhält.

Es sollen setzt die Revenüen des Stiftungs- Vermögens aus der Zeit vom 18. März 1864 bis 1865 nach Maßgabe der vorstehenden testamen. tarischen Bestimmungen der Stifterin vertheilt werden. Deshalb werden diejenigen, welche auf diese Revenüen Ansprüche machen zu können glauben, hierdurch aufgefordert, binnen 3 Monaten, spätestens in dem auf

den 27. September d. J. 10 Uhr Vormittags,

vor dem Kreis-Richter Philler anberaumten Termin bei uns sich zu melden, ihre Verwandtschaft mit Jacob v. Schenck und Catharine v. Kisleben an. zugeben und ihre Bedürftigkeit nachzuweisen. Ob und welche besondere Legitimation die sich Meldenden noch zu führen haben werden, darüber wird später Bescheid ergehen, da die Stifterin selbst in ihrem Testament bereits einzelne Personen genannt hat, welche von jenen Stammeltern ab⸗ stammen und welchen deshalb die desfallsige Legitimirung erlassen ist.

Uebrigens sind wir und der Stiftungs Kurator, Herr Justiz⸗Rath Weniger hier, bereit, auf Erfordern die Stiftungs Urkunde gegen Bezahlung

der Schreib⸗Gebühren in Abschrift mitzutheilen.

steuhaldensleben, den 27. Mai 1865.

Königliches Kreisgericht. II. Abtheilung.

Verkänfe, Berpachtungen, Sub missisnen ꝛç. 2257 Bekanntmachung

IIl. Nr. 337 / 7. 1865.

Das Domainen Vorwerk Burow, im Kreise Demmin, resp. 3 und 4 Meilen von den Städten Demmin und Anelam entfernt und an der Chaussee belegen, mit einem Areale von 1904 Morgen 62 ARuthen, worunter ira 1645 Morgen Acker und 160 Morgen Wiesen, soll auf m , von Johannis 1866 bis dahin 1884 meistbietend verpachtet werden.

Das Pachtgelder⸗Minimum ist auf 6300 Thlr. und die Pacht ⸗Caution auf . 6 festgesetzt. ö J ö

Zur Uebernahme der Pachtung ist ein disponibles Vermögen von 30,000 Thlrn. erforderlich. G h .

Zu dem auf Mittwoch, den 13. September d. J., Vormit« tags 11Uhr, in unserem Plenar ⸗Sitzungszimmer anberaumten Bietungè— termine laden wir Pachtbewerber mit dem Bemerken ein, daß der Entwurf zum Pachtvertrage und die Licitations Regeln sowohl in unserer Domainen— Registratur, als bei dem Königlichen Amtsrath Herrn Wüstenberg in Burow, welcher die Besichtigung des Guts nach zuvoriger Meldung bei ihm gestatten wird, eingesehen werden können.

Stettin, den 21. Juli 1865.

. Königliche Regierung. Abtheilung für direkte en,. Zr n inen und Forsten. r ie st.

E382]

meh

2541

Bekanntmachung 32 m. Rr. 7,5. 1865.

Das Domainen Vorwerk Colbatz im Kreise Greifenhagen, resp. 25 und z Meilen von den Städten Stargard und Stettin entfernt, mit einem eale von 3663 Morgen Fö5½ Q. Ruthen, worunter ca. 1951 Morgen Ader, 621 Morgen lesen, 445 Morgen Hütung und 183 Morgen Hasserslache, soll auf die 18 Jahre von Johannis 1866 bis Johannis 1884 neistbeitend verpachtet werden.

Das Pachtgelder Minimum ist auf 7600 Thlr. und die Pacht. Caution auf 2550 Thlr. festgesetzz Zur Uebernahme der Pachtung ist der Nachweis mnes disponiblen Vermögens von 35.000 Thlr. erforderlich.

Zu dem auf Mittwoch,

hraumten Bietungstermine laden wir

ein, in unserer Domainen · Registratur,

Meldung bei ihm gestatten wird, eingesehen werden können. Stettin, den 28. Juli 1865 Königliche Regierung. Abtheilung für direkte ain, Domainen und Forsten. Triest.

3. riger

Bekanntmachung. III. Nr. 8/7. 1865. 3 . Das Domainen ⸗Vorwerk Hofdamm im Kreise Greifenhagen, resp. circa z und 4 Meilen von den Städten Stargard und Stettin entfernt, mit

einem Areale von 3420 Morgen 125 Rüthen, worunter circa 2191 Mor⸗

gen Acker, 510 Morgen Wiefen und 561 Morgen Hütung, soll auf die z Jahre von Johannis 1866 bis Johannis 1884 meistbietend verpachtet erden. ] Das Pachtgelder Minimum ist auf 8000 Thlr. und die Pacht. Caution auf N00 Thlr. festgesetzt. Zur Uebernahme der Pachtung ist der Nachweis fies disponiblen Vermögens von 40000 Thalern erforderlich.

Zu dem auf Mittwoch, den 4. Oktober dieses Jahres, Vor mnitfags 10 Uhr, in unserem Plenar. Sitzungszimmer hierselbst anbe⸗

tzumten Bietungstermine laden wir Pachtbewerher mit dem Bemerken ein, daß der Entwurf zum Pachtvertrage und die Licitationsregeln sowohl in unserer Domainen - Registratur, als bei dem Königlichen Ober Amtmann

Herrn Krause in Hofdamm, welcher die Besichtigung der Domaine nach

suvoriger Meldung bei ihm gestatten wird, eingesehen werden können. Stettin, den 29. Juli 1865. Königliche Regierung. . Abtheilung für direkte . Domainen und Forsten. Triest.

Bekanntmachung. n Nr. 77/7. 18635.

Das Domainen Vorwerk Heidchen im Kreise Greifenhagen, resp. 24

und 35 Meilen von den Städten Stargard und Stettin entfernt, mit einem Areale von 1963 Morgen MNorgen Acker und 322 Morgen

130 N Ruthen, worunter rirca 1480 Wiesen, soll auf die 18 Jahre von Jo— hannis 1866 bis Johannis 1881 meistbietend verpachtet werden. . Das Pachtgelder Minimum ist auf 3,350 Thlr. und die Pachteaution auf 150 Thlr. festgesetzt. Zur Uebernahme der Pachtung ist der Nachweis eines disponiblen Vermögens von 20400 Thlr. erforderlich. Zu dem auf Mittwoch, den 18. Oktober dieses Jahres,

Vormittags 10 Uhr, in unserem Tlenar · Sitzungszimmer hierselbst an-

beraumten Bietungstermin laden wir Pachtbewerber mit dem Bemerken ein, daß der Entwurf zum Pachtvertrage und die Licitations Regeln sowohl in unserer Domainen ⸗Registratur, als bei dem zeitigen Pächter, dem König lichen Amtsrath Herrn Krause zu Colbatz, welcher die Besichtigung der Do— . nach zuvoriger Meldung bei ihm gestatten wird, eingesehen werden önnen. Stettin, den 31. Juli 1865. Königliche Regierung. Abtheilung für direkte 56 Domainen und Forsten. rie st.

2377 a, , ,

Die im Licitations-Termin am 22. Mai 1865 unverpachtet gebliebenen Acker ⸗Parzellen am Plan ˖ Ufer zwischen. dem Wasser und dem Halleschen hore von resp. 4 Morgen 75 IRuthen, 1 Morgen und 10 Morgen 533 MIRuthen werden vom 15. Rovember d. J. ab, auf 6 Jahre an⸗ ktrweit zur Verpachtung gestellt.

Der Licitalions-Teimin wird Montag, den 14. August d. J. Iormittags 16 Uhr, im Kaffeehause zum Johannesgarten, am Plan fer Nr. 22, abgehalten werden.

Berlin, den 7. August 1865.

Der Domainen ˖ Rath. Krack.

Eisendahn sollen am Donnerstag, den 10. Au gust er.,

den 20. September dieses Jahres, Bormitta gs 10 Uhr, in unserem Plenar⸗Sitzungszimmer hierselbst an Pachtbewerber mit dem Bemerken

daß der Entwurf zum Pachtvertrage und die Licitations⸗Regeln sowohl als auch bei dem Königlichen Amtsrathe Herrn Krause in Colbatz, welcher die Besichtigung der Domaine nach zuvo⸗

lzsz3

Bekanntmachung. m Auftrage der Königlichen Direction der Niederschlesisch Maͤrkischen ormitta Stralauer Platz Nr. 32a, die im Laufe des 2ten

2368 ;

101Uhr, im Magazin,

Quartals 1864 in den Wagen, Passagierzimmern ꝛc. zurückgelassenen herren - losen Gegenstände, sowie circa 390 Scheffel zusammengefegtes Getreide gegen sofortige baare Bezahlung öffentlich versteigert werden, wozu ich Kauflustige hiermit einlade.

Berlin, den J. August 1865. Der Königliche Eisenbahn ˖ Secretair Gerloff.

Verlosfung, Amäartisatian, inszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren. 12124

Durch die am 3. d. M. vollzogene zwanzigste Ausloosung von Schuldbriefen aus der geschlossenen dritten, durch die höchste Verordnung vom 24. Oktober 1845 kreirten Anleihe der Landschaft des Herzog thums Gotha sind die nachgenannten Obligationen und zwar:

aus Serie A. Nr. 20.

Y x B. Nr. 263. 328. 329.

ö „G. Rr. PI. 490. 603. 605. 656. 755. 848. 1919. 1025. 1073. 1240. 1256. 1393. 1418. 1421. 1586. 2075. 2698. 2111. 2202. 2290. 2327. 2544. 2645. 2713. 2839. 28378. 2913. 3032. 3151. 3257. 3292. 3400. zur Auszahlung bestimmt worden.

Die Inhaber dieser Schuldbriefe werden daher aufgefordert, die Be— träge derselben vom 1. Januar 1866 an von we ab auch eine weitere Verzinsung nicht stattfindet gegen Rückgabe der betreffenden Schuldbriefe und der dazu gehörigen Zinsleisten und Coupons bei der hiesigen Staats kasse zu erheben.

Gleichzeitig wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht:

1) daß an dem obengenannten Tage der gesetzlichen Bestimmung gemäß die im Juli 1861 ausgeloosten und zurückgejzahlten Schuldscheine der selben Anleihe, nämlich:

aus Serie A. Nr. 145., aus Serie B. Nr. 183. 196. 327, aus Serie C. Nr. 688. 709. 806. 95. 994. 1999. 1145. 1450. 1666. 1802. 1842. 1979. 2025. 2129. 2154. 2165. 2215. 2257. 2717. 2728. 2822. 3142. 3219. 3243. 3418. nebst den dazu gehörigen Zinsleisten und Coupons verbrannt wor- den sind ;

2) daß 6. bis jetzt bei der Staatskasse hier nicht eingegangenen, am 1. Juli 1863 fällig gewesenen, mithin am 1. Juli 18655 gesetzlich ver⸗ fallenen Zinsabschnilte von folgenden Obligationen, nämlich:

aus der ersten landschaftlichen Anleihe: Serie B. Nr. 304. D. Nr. 1858. 1925. 1966. 3620. 4143. PF. Nr. 4644. 4877. 5094. aus der zweiten landschaftlichen Anleihe Serie A. Nr. 87., Y G. Rr, 16 . und 1313. nunmehr erloschen sind. .

Endlich wird noch darauf aufmerksam gemacht, daß die im Juli 1863

zur Ausloosung gekommenen Schuldbriefe der dritten landschaftlichen Anleihe

Serie C. Nr. 2395. 2960. . . bis jetzt noch nicht zur Zahlung präsentirt worden sind und mit dem 1. Juli 1867 erloschen sein werden.

Gotha, am 6. Juli 1865. Herzoglich sächsisches Staatsministerium. In Vertretung: J. Braun.

Berschiedene Bekanntmachungen.

23714 . neu gegründete Stelle eines Asststenzarztes an der ständischen Jeren - Heil und Pflege Anstalt zu Sorau, mit der ein . von Vierhundert Thalern bei freier Wohnung, Beköstigung, Heizung und Be⸗ leuchtung verbunden ist, soll besetzt werden.

Diejenigen unverheiratheten Hetren Aerzte, welche sich um die genannte Stelle zu bewerben beabsichtigen, werden hierdurch aufgefordert, unter porto- freier Einsendung eines Gurriculum vitae, unter beglaubigter Abschrift ihrer Approbation und sonstiger, über ihre seitherige Wirkfamkeit sprechender Zeug · nisse sich bei dem Unterzeichneten binnen 8 Wochen zu melden.

Frankfurt a. O., den 4. August 1865 Der Vorsitzende der Direktorial⸗Kommission der Irren ⸗Anstalt zu Sorau.

gez) Dr. Gröbenschütz, Geheimer Medizinal⸗ und Regierungs ˖ Rath.

Bekanntmachung. Thüringische Eisenb ahn. auf den Schlußsatz der Bekanntmachung vom

Mit Bezugnahme 5 der Thüringischen Eisenbahn⸗

18. Juli er. werden die Herren Actionatte