2630
den Herrn Gu sta v Moynier, Präsident des internatio⸗ nalen Hülfs Comitès für die verwundeten Soldaten und der 8 gemeinnützigen Gesellschaft, un den Herrn Samuel Lehmann, eidgenössischen Oberst, Ober- Feldarzt der eidgenössischen Armee, Mitglied des National rathes Se. Majestät der König von Württemberg, den Herrn Ehristoph Ulrich Hahn Ritter des St. Mau⸗ ritius. und Lazarus - Ordens 1 / Doktor der Pbilosophie und Theologie, Mitglied der Königlichen Central ⸗Direction der Wobltbätigkeits ⸗Anstalten; welche, nachdem sie ihre in guter und geböriger Form befundenen Vollmachten ausgewechselt haben, über die solgenden Artikel überein
ekommen sind: ) Artikel I.
Die leichten und die Haupt Feldlazarethe sollen als neutral an= erkannt und demgemäß von den Kriegführenden geschützt und geach · tet werden, so lange sich Kranke oder Verwundete darin befinden.
Die Neutralität würde aufhören, wenn diese Feldlazarethe mit Militair besetzt wären.
Artikel 2.
Das Personal der leichten und Haupt ˖ Feldlazarethe, inbegriffen die mit der Aufsicht, der Gesundheitspflege, der Verwaltung, dem Transport der Verwundeten beauftragten Personen, sowie die Feld= prediger, nehmen so lange an der Wohlthat der Neutralität Theil, als sie ihren Verrichtungen obliegen, und als Verwundete aufzu⸗ heben oder zu verpflegen sind.
Artikel 3.
Die im vorhergehenden Artikel bezeichneten Personen können selbst nach der feindlichen Besitznahme fortfahren, in den von ihnen bedienten leichten und Haupt⸗Feldlazarethen ihrem Amte obzuliegen, oder sich zurückziehen, um sich den Truppen anzuschließen, zu denen sie gehören.
Wenn diese Personen unter solchen Umständen ihre Thätigkeit einstellen, so wird die den Platz behauptende Armee dafür sorgen, daß sie den feindlichen Vorposten zugeführt werden.
Artikel 4.
Das Material der Haupt- Feldlazarethe unterliegt den Kriegs gesetzen, und die zu diesen Lazarethen gehörigen Personen dürfen daher bei ihrem Rückzuge nur diejenigen Gegenstände mitnehmen, welche ihr Privateigenthum sind.
Das leichte Feldlazareth dagegen bleibt unter gleichen Umstän den im Besitze seines Materials.
9 Artikel 5.
Die Landesbewohner, welche den Verwundeten zu Hülfe kom men, sollen geschont werden und frei bleiben.
Die Generale der kriegführenden Mächte haben die Aufgabe, die Einwohner von dem an ihre Menschlichkeit ergehenden Rufe und der daraus sich ergebenden Neutralität in Kenntniß zu setzen.
Jeder, in einem Hause aufgenommene und verpflegte Verwun⸗ dete soll demselben als Schutz dienen. Der Einwohner, welcher Verwundete bei sich aufnimmt, soll mit Truppen Einquartierung, so wie mit einem Theile der etwa auferlegten Kriegs ⸗Contributionen
verschont werden.
Artikel 6.
Die verwundeten oder kranken Militairs sollen ohne Unter schied der Nationalität aufgenommen und verpflegt werden. — Den Oberbefehls habern soll es freistehen, die während des Gefechtes ver wundeten Militairs sofort den feindlichen Vorposten zu übergeben, wenn die Umstände dies gestatten und beide Parteien einverstan⸗ den sind.
e igen, welche nach ihrer Heilung als dienstun fähig befun den worden sind, sollen in ihre Heimath zurückgeschickt werden.
Die Anderen können ebenfalls entlassen werden, unter der Be⸗ dingung, während der Dauer des Krieges die Waffen nicht wieder zu ergreifen.
Die Verbindeplätze und Depots nebst dem sie leitenden Per- sonal genießen einer unbedingten Neutralität.
Artikel 7.
Eine deutlich erkennbare und übereinstimmende Fahne soll bei den Feldlazarethen, den Verbindeplätzen und Depots aufgesteckt wer · den. Daneben muß unter allen Umständen die Nationalflagge auf
gepflanzt werden. Eben so soll für das unter dem Schutz der Neutralität stehende Personal eine Armbinde zulässig sein; die Berabfolgung einer solchen bleibt indessen der Militair⸗Behörde überlassen. Die Fahne und die Armbinde sollen ein rothes Kreuz auf
weißem Grunde tragen. Artikel 8.
Die Einzelheiten der Ausführung der gegenwärtigen Convention sollen von den Ober⸗Befehlshabern der kriegführenden Armeen nach ben Anweisungen ihrer betreffenden Regierungen und nach Maßgabe
der in dieser Conventiön ausgesprochenen allgemeinen Grundsätze
Artikel g. . Die Hohen vertragenden Mächte sind übereingekommen, gegen . wärtige Convention denjenigen Regierungen, welche keine Bevoll.
miächtigten zur internationalen Konferenz in Genf schicken konnten, mitzutheilen und sie zum Beitritte einzuladen; zu diesem Zwecke
bleibt das Protokoll offen. Artikel 10.
Die gegenwärtige Convention soll ratifizirt und die Natificationd. Urkunden sollen in Bern binnen vier Monaten oder, wenn es sein kann, früher ausgewechselt werden. Zur Urkunde dessen haben die betreffenden Bevollmächtigten dieselbe unterzeichnet und den Abdruck ihrer Wappen beigefügt. Geschehen zu Genf, den zwei und zwanzigsten August des Jah— res 1864. v. Kamptz. Loeffler. Ritter. Dr. Robert Volz. Steiner. Visschers. Feng er. J. Heriberto Garcia de Quevedo. Th. Jagerschmidt. H. de Pré val. Boudier. Brodrück. Capello. F. Ba roffio. Westen berg. M. José AÄntonio Marques. e General G. H. Dü four. 8.5 G. Moynier. (L. S.) Dr. Lehmann. g , .
Die vorstehende Convention ist ratifizirt und es sind die Raii⸗ fications ⸗ Urkunden mit Baden, Belgien, Dänemark, Spanien, Frant, reich, Italien, den Niederlanden und der Schweiz am 22. Juni 1865 zu Bern ausgewechselt worden.
Nachträglich sind der Convention chenland, Großbritannien und Irland, Mecklenburg⸗Schwerin und des Sttomanischen
. // —
* * *
. 8. . ö 8 S 8 8
) ͤ ͤ
23
* — *
* =
* 1
M
1 66 N (L. S
. 3 S.
die Regierungen von Grik— Schweden und Norwegen, Reiches beigetreten.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Dem Techniker A. Voigt in Berlin ist unter dem 14. August e.
ein Patent auf eine kalorische Maschine in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen ganzen Zusammensetzung und ohne Jemand in Anwendung bekannter Theile derselben zu beschränken,
auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet und für den Umfang
des preußsschen Staats ertheilt worden.
Bekanntmachung vom 12. Au gust 1865 — betreffend
die Allerhöchste Genehmigung der von dem Apler⸗
becker Actien Verein für Bergbau- zu Dortmund,
wegen Abänderung des Gesellschafts Statuts, ge⸗ faßten Beschlüsse.
Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 4. August 1865 die von der General- Versammlung des Aplet becker Actien-Vereins für Bergbau. zu Dortmund gesaßten, in der notariellen Verhandlung vom 26. April d. J. unter Nummer ent haltenen Beschlüsse, wegen Abänderung des Formulars der Dividenden, scheine, sowie des §. 3 des unter dem 0. August 1857 bestätigten Gesell⸗ schafts ⸗ Statuts zu genehmigen geruht. Der Allerhöͤchste Erlaß nelst den genehmigten Statut ⸗ Aenderungen wird durch das Amtsblatt de Königlichen Regierung zu Arnzberg bekannt gemacht werden.
Berlin, den 12. August 1865.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Im Auftrage: Delbrück.
Justiz⸗ Ministerium.
taten im Bezirke des Königlichen Appellations. Gerichtshofes zu Coln ernannt worden
—
Ober⸗Nechnungskammer.
Der bisherige Negierungs ˖ Sekretariats · Assistent Friedrich Wil helm Raabe ist zum Geheimen revidirenden Kalkulator bei dei
angeordnet werden.
Ober · Rechnung · Kammer ernannt worden.
Der Landgerichts ⸗ Assessos Sprung in Vonn ist zum Ado.
in Templin 12,235 früh.
Bekanntmachung. Vom 15. d. Mets. ab erhalten nachstehend be
des dies seitigen Bezirks folgenden veränderten Gang 6 ,
) Personen ⸗Post zwi !. 1 ischen Po ĩ aus Podelzig 12 . ,, . e,, , lin 11 32 Vorm. in Manschnow 124138 Nachm. in Letschin 220 Nachm. in Wrietzen 4 a5 Nachm z hm., zum Anschluß an di nach Meustadt E. W. Bhf. , . aus Wrietzen 10 Vorm. nach Ankunft der : stadt Sbw. Bhf. 12 30 Nachts in Letschin 12 5 Mittags, in Manschnom. 2 1 Nachm., in Podelzig 3 235 Nachm. . Berlin 4 23 Nachm. 2) Personen ⸗-Post zwis ) 211 o st zwischen Ma aus Manschnow 320 ar s , aus Cüstrin 3 früh, in Letschin 5 135 früh, in Wrietzen 7 235 früh 4m zum Anschluß an di ore sr , Oi , , ,,, aus V e, e. 28 Nachm., nach Ankunft der Personen⸗P . Neustadt S. W. Bhf. 6 338 Nachm ö in Letschin S 5s Nachm., . in Manschnow 11 Abends, zum An 7 . nach Cüstrin 11 20 Abends Per sonen -Post zwische Neu J 3hf ö Post zwischen Neustadt E. W. Bhf. un aus Neustadt S. W. Bhf. S 30 V t E. W. Bhf. 8 m., na ͤ ae Berlin 741 früh, — . in Freienwalde a. O. 1035 Vorm in Wrietzen 11 50 Mitta , J nach Podelzig, aus Wrietzen 4 früh, in Freienwalde a. O. 5 früh,
Personen ⸗ P
in Neu stadt ⸗ E bersww Bh - öl 2 * . - . 42 ; . 7 ; f 0 fr üh, zum Anschluß an die Suge
na Stettin 7 zor ch Stettin 711 Vorm. und nach Berlin Sag Vorin
1 M so P i s h I. Per sonen „ Post zwischen Neustadt Ebersw. Bhf
. Oderberg i. M. aus Neustadt Ebersw. Bhf. 915 Vorm. nach Ankunft der Züge
aus Berlin 741 früh Stett . 8 und a S .; ; in Liepe 1033 Vorm, h us Stettin Sas Vorm.
in Oderberg i. M. 1125 Vorm. aus Oderberg i. M. 55 früh, in Liepe 625 früh, * 5 1 * 8 — 38 in k k ; 15 Vorm, zum Anschluß an die Züge nach Berlin 8a Vorm., Stettin 741 Vorm. und Stral . sund Ss6 Vorm. . 5 1. Personen ⸗⸗Post Neu stadt Sw. Bhf. aus Joachimsthal 513 frü Joan e 515 früh, nach Anku 7 t . . h, h nft der Personen⸗Post aus in ? D 8 ö , , . 15 früh, zum Anschluß an die Züge nach Be S 49 Vorm., Stettin 741 Vor Stralsund 8 tin „41 Vorm. und Stralsund au 8 — 8 . 2 Bhf. 915 Vorm., nach Ankunft der Züge aus (. . * 21 früh und aus Stettin 849 Vorm., J . 22. 16 Vorm. zum Anschluß an die Persone 91 6 nach Templin. ö ; ersonen - Post von l ö Pos Angermünde nach Königs— aus ermü z30 V s Angermünde 1030 Vorm, nach Ankunft der Züge aus Ber—
lin 933 Vorm, aus Strals z K
in Schwedt 12 30 Mittags, in Königsberg N. Me. 235 Nachm aus Königsberg N. M. 330 früh ! 1 Schwedt 510 früh, J k . früh, zum Anschluß an die Züge nach * in S s7 Vorm., nach Stettin S 20 Vorm. und nack y k 1018 Vorm. . 3 onen ⸗ Pe vis 36 : di . Post zwischen Templin und Wilmers— aus Templin 5 früh in Haßleben 643 früh, ö. . 7 30 früh, ilmersdorf S s5 Vorm U . zum Anschluß an den Zug na Berlin 9 351 Vorm. und nach Stralsund 10 39 . ?
S 30 Abends ; Berlin 7 52 Abends. ds, nach Antunst des Zuges aus
in Gerswalde 9g, as Abends r 8 in Haßleben 10,23 Abende
zwischen Joachimsthal und
nach Ankunft des Eilzuges aus Ber—
Personen⸗Post von Neu⸗
zum Anschluß an den Eilzug nach
und Wrie : nach Ausfunft der JI. .
schluß an die II. Personen—
Zuges
gs zum Anschluß an die Personen - Post
2631
S) Personen ⸗Post ᷣ zwischen aus Passow 9,30 Vorm, nach n. . ac 46 2
7,ao früh und ĩ ; aus Ber ; in Gramzow 10,30 Vorm. lin Srtsg Vorm.
aus Gramzow 4,15 Nachm.
in Prenzlau 5,ss Na Siertin 844 chm. zum Anschluß an die Züge nach
Nachm. ; J S383 Abends, hm., Berlin 7.67 Abends und Skralsund
aus Prenzlau g,20 Abends, nach sund 7,53 Abends und in Gramzow 11 Abends, aus Gramzow 6 früh,
in Passow 7 früh „ zum Anschluß an die Zü ö. 2 j e 9 Vorm. und nach Stettin 8 49 6 nach Berlin 7 40
9) Per sonen⸗Post s ,. ngo zwischsn Pasewalt und Straß— aus Pasewalk 9 a5 Abends s, nach Ankun j s ; , 638 Abends und aus Stettin in, 4 , , n Straßburg U. Me. 11 35 Nachts . , ch n Pasewalk 7 35 Vorm. zum Linschluß ; ö h . an die . lin S30 Vorm. und nach Stettin 8 32 . nach Ber
106Perso . . t . nen ⸗ Po ü ? aus i e 37 eh' st zwischen Brüssow und Loecknitz: in Loecknitz 743 früh z . zum Anschluß an die Züge ᷣ . gan, , , nach Pasewalk 1119 . e n ö ö. ö. 15 Abends, nach Ankunft der Züge pen P d J Abends und von Stettin S34 Abends 9 in , 1045 Abends. ö. Per so nen ⸗ Post zwi ü ner rde, Post zwischen Fürstenwalde Bhf. aus Fürstenwalde Bhf. 10 , Zuges aus Berlin in Storkow 110 früh, aus Storkow 4 früh, in , Bhf. 2 früh, zum Anschluß an die Züge 19 . 7435 früb und nach Breslau 951 früh I Per sonen⸗Post is ; d Fi ha,, Post zwischen Beeskow und Fürsten⸗ aus Beeskow 12 Mittags J hat, gs, nach Ankunft der Personen-Post aus in Fürstenwalde Bhf. 250 Nachm., zu 7]. ) ö. m 1 . 6. 3 nach Berlin 346 y,, mr. e, . us Fürstenwalde Bhf. 950 Abends, n 2 . aus Berlin 939 Abends n in, nn f in Beeskow 12 50 Nachts, zum ie P . . hts, zum Anschluß an die Personen - Post 3 , zwischen Wittstock und Waren 5 d. Mis. ab mit Fange bis T m ausgedehnt worden: hen n r , ,, , aus Teterow 4 Nachm. nach Ank t ö. . un in Molzow 540 Nachm, h in Waren 715 Nachm. in Röbel 940 Abends,
in Wittstock 12 40 früh, zum An ; , gn Anschluß an die Personen⸗Post nach
aus Wittstock 215 früh, nach z , Ih ch Ankunft der Personen⸗Post aus in Röbel 5 früh, in Waren 725 früh, in Molzow 93 Vorm, in Teterow 1055 Vorm., zum s̃
ö. . Anschluß an den II. Zug nach
Potsdam, den 14. August 1865. Der Ober ⸗Post ⸗Direktor.
In Vertretung: Schiffmann.
ot Ankunft der Züge aus Stral—
aus Berlin 8,23 Abends,
10 Abends, nach Ankunft 939 Abends, ö
ft des Zuges
t des II. Zuges von Güstrow,
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 16. 2 . Preußen. in, 16. August. Ihre Majestät di 6 66 am 14. d. M., der Hi bl. 3! af , 1. . 3 . ,. Concert, welches von dem Männer. Gesang. St. Castor in Koblenz zum Besten d Wolkenbruch schwer heimges ö m, e heimgesuchten Bewohner des Brohlth ; ᷣ als wurde, 16 wohnten am 15. dem Exerziren ile d f öhm ben ä der Karthause bei. . nigsberg, 15. Au 4 i sher . August. Im nächsten Monat ̃ man der »Westpr. Ztg., sind es fünfhundert Jahre, daß ail fe
ostpreußische Stadt Barten ü he Stadt X gegründet wurde; gleichzeitig mi noch heutigen Tages stehenden alten Schloffe. ö, .