1865 / 196 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

2678

Provinz Preußen. Regiernngs-⸗Bezirk Gumbinnen. Zins Coupon . zu der Kreis-Obligation des Sensburger Kreises. Littr. ..... No. ..... über...... Thaler zu fünf Prozent Zinsen

uber-... .. Thaler Silbergroschen.

Der Inhaber dieses Zinscoupons empfängt gegen dessen Rückgabe am ten 18.. und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis—«

Obligation für das Halbjahr vom ...... .. bis...... mit . Silbergroschen bei der Kreis-Kommungl-Kasse zu Sensburg. Sensburg, den ten ...... 8 6

Die ständische Kreis- Kommission für den Bau her Pillau · Königsberg · Lycker

Eisenbahn.

Dieser Zins Coupon ist ungültig, wenn

dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jah—

ren, vom Schlusse des Kalenderjahres der Fälligkeit ab gerechnet, erhoben wird.

Provinz Preußen. Talon zur Kreis Obligation des Sensburger Kreises.

Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der e, Thaler zu fünf Prozent Zinsen die „te Serie Zins ⸗‚Coupons für die fünf Jahre 18. . bis 18.. bei der Kreis-Kommunal-Kasse zu Sensburg, sofern nicht von dem als solchen legitimirten Inhaber der Obligation rechtzeitig

Obligation des Sensburger Kreises Littr. Nr.

dagegen Widerspruch erhoben ist. nnn, den len 189. Die ständische Kreis-⸗Kommission für den Bau der Pillau Königsberg. Lycker Eisenbahn.

Q int * erzturmt

für

Bekanntmachung.

Nach §. 11 der Vorschriften für die Königliche Bau - Akademie zu Berlin vom 18. März 1855 muß die Meldung zur Aufnahme in diese Anstalt bis zum 8. Oktober (. schriftlich bei dem unter— zeichneten Direktor erfolgen, und die Befähigung zugleich durch Ein—

reichung der in §. 12 resp. 14 der gedachten Vorschriften, so wie in

dem Nachtrage vom 1. November 1859 geforderten Zeugnisse und Zeichnungen nachgewiesen werden. Die Vorschriften vom 18. März 1855 sind bei dem Kanzlei⸗ Rath Roehl im Bau ⸗Akademie⸗Gebäude käuflich zu haben. Berlin, den 21. August 1865. Der Geheime Ober-Bau ⸗Rath und Direktor der Königl. Bau ⸗Akademie. Bu sse.

Meinisterium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten.

Dem Rheinischen Aktien Verein für Zuckerfabrikation zu Cöln

ist die große silberne Medaille für Verdienst um die Landwirthschaft

verliehen worden.

Angekommen: Se. Excellenz der Erste Präsident des König— lichen Ober⸗Tribunals, Staats-Minister Uh den, aus Schlesien.

„Berlin, 27. August. Se. Majestät der König haben Aller— gnädigst geruht: Dem Kammerherrn Grafen von Perponcher— Sedlnitzky auf Döbbernitz die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs der Niederlande Majestät ihm verliehenen Großherzoglich Luxzemburgischen Ordens der Eichenkrone zweiter Klasse zu ertheilen.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 21. August. Se. Majestät der König haben nach Mittheilung aus Wildbad Gastein vom 18ten August die Badekur mit bestem Erfolge beendet und erfreuen Sich vollkommenen Wohlseins.

In den letzten Tagen haben Se. Majestät der König die schönsten Punkte der Umgegend theils zu Wagen, theils zu Pferd und zu Fuß besucht und noch einer zweiten Gemsjagd beigewohnt.

Se. Majestät der König sind, telegr. Nachrichten zufolge, am 19. August Abends 7 Uhr in Salzburg eingetroffen und von dem Kaiser von Oesterreich am Absteigequartier auf das Herzlichste empfangen worden. Nach einem viertelstündigen Zusammensein der beiden Monarchen fuhr der Kaiser nach dem Residenzschloß, wohin dann alsbald Se. Majestät der König zum Besuche nachfolgten. Se. Majestät geruhten die Einladung zu dem am Abende statt⸗

Regierungsbezirk Gumbinnen.

einen persönlichen Vorwurf herzuleiten

der Landesregierung an die

burg war aus Ischl angekommen. Blome und Baron von Werther Salzburg. Ihre Majestät die Königin einpfing, wie die „Coh Ztg. unter dem 19. August berichtet, am 18. d. Ihre Durchlaucht Fürstin Wilhelm Radziwill. Am 19. besichtigtẽ Ibre Majestät en. großer Theilnahme die Coblenzer Industrie— Ausstellung, 2 Eröffnung nächstens bevorsteht, und reiste hierauf nach Baden ab ö In dem ganzen Umfange des Preußischen P) gebiets wurden im Monat Juli d. J. 199,036 Stück Post. A weisungen zur Post gegeben, mittelst welcher durch Ein und nl, zahlung der Gesammtbetrag von 7,136,666 Thlr. 3 Sgr. vermitt worden. ö Auf telegraphischem Wege wurden im Monat Juli d. J. übermittelt: 590 Anweisungen, lautend im Ganzen auf 21,0146 Thlr. 5 Sgr. 9 Pf. 3 Danzig, 19. ‚August. Gestern Abend, Ztg.“ sind Se. Majestät Fregatte Niobe; un auf der Rhede eingetroffen. ⸗Musquito« hat bereiks heute Vor mittag an die Königliche Werft gelegt, um später ins Dock n gehen und »Niobe« wird im Laufe des Nachmittags hire tet nn; und an der Königlichen Werft vor Anker gehen. ; . Vo pp ard, 19. August. (Cobl. Zig.) Königin Augusta hat dem katholischen Pfarrer selbst zur Feier der Einweihung des von ihm gründeten katholischen Waisenhauses, Geschenk verehrt. Schleswig⸗Holstein. unter dem 17. August: . »Bei der nothwendigen Veränderung der Art des Regiments im fort gesetzten Provisorium draͤngt sich stark die Vermuthung auf, daß auch we fentliche Personalveränderungen eintreten. Ueber eine Reorgans. lation der Lan desregierung treten kaum Gerüchte auf und dennoch halten wir dieselbe für sehr wahrscheinlich. Die Landes. regierung in ihrer bisherigen Zusammensetzung scheint so sehr ver. flochten in die Verschärfung des Konflikts der beiden Großmächte daß ein Verbleiben derselben nicht anzunehmen ist Wenn es nach unserer Auffassung eine wesentliche politische Aufgabe dieser Be. hörde war, innerhalb des Rahmens der Gesetze Konflikte der beiden schlet. wig holsteinischen Mitherzöge und ihrer Regierungen, soweit es das hiesige innere Regiment betraf, möglichst zu vermeiden, oder die Ausgleichung leicht zu machen, so müssen wir allerdings gestehen, daß wir von einem Folchen Streben kaum eine Spur gefunden haben; auch die vielbesprochenen Erlasse wegen der Presse und an die Universität in später Stunde sind uns dafür laum Anzeichen gewesen. Das rührt vermuthlich von ganz entgegengesetzter Auffassung der politischen Lage her;, wir sind weit entfernt, aus derselben ö urf h eiten, aber sie giebt uns nur noch mehr Veranlassung, einen vollständigen Personenwechsel auch in dieser Behörde bei dem bevorstehenden Umschwung zu erwarten.« .. Die -Flensb. Nordd. Itg.« ist in Stand

befinden sich gleichfalls

meldet die ⸗Westpr d Brigg ⸗-Musquito—

Ihre Majestät die J. B. Berger hier. n ihm in hiesiger Stadt ge— ein Crucifig für dasselbe zum

Die »Schlesw. Nachr. schreiben

; gesetzt, das Cirkular r reg, Polizeibehörden, betreffend eine schärfere Beaufsichtigung der Presse, d. d. Schloß Gottorff, 7. August, zu veröffentlichen. Dasselbe lautet: e Die gegenwärtigen Zeitverhältnisse gebieten es, auf die politische Presse des Inlandes die größte Aufmerksamkeit zu verwenden. Zunächst hat die Presse die allgemeinen Schranken des Rechts zu achten, und darf weder in der Form noch in dem Inhalt der Außerung die Rechtssphäre des Staats und des Individuums verletzen. Will sie aber in ihrer Würde und ihrer wohlthätigen Wirkung sich bewähren, so muß sie sich zugleich angelegen sein lassen, die öffentliche Ruhe und Wohlfahrt zu stüten. In beiden Rich— tungen läßt die Presse der Herzogthümer Manches vermissen. Es sind neuerdings verschiedene gesetzwidrige Ausschreitungen der Presse vorge—⸗ kommen, und die Gesammthaltung einzelner Blätter ist augenblicklich der öffentlichen Wohlfahrt wenig förderlich. Unter diesen Umständen werden die Polizeibehörden die politische Presse auf das Sorgfältigste zu beo bachten und, sobald die Voraussetzungen vorliegen, die gesetzlichen Repressivmaßregeln in Anwendung zu bringen haben— Auch nrd es ihnen obliegen, bei gegebener Veranlassung iin Wege der Verständigung mit den Zeitungs -Redactionen dem Mißbrauch der Presse möglichst vor⸗ zubeugen. Um die richtige Anwendung der in die Hand der Polizeibe— hörde gelegten gesetzlichen Mittel zu sichern, darf die Landesregierung nicht unterlassen, darauf hinzuweisen, daß die beiden in unsrer Preßgesetzgebung vor. gesehenen Repressivmaßregeln, Beschlagnahme und strafrechtliches Einschrei⸗ ten in Bezug auf das nämliche Preßerzeugniß einander folgen können, daß aber auch die eine Maßregel unabhängig von der anderen verfügt werden kann. Während das strafrechtliche Einschreiten die Mitwirkung der Gerichte voraussetzt, ist die Beschlagnahme zunächst eine Verwal⸗ tungsmaßregel und wird nur dann zur Justizsache, wenn die Bethei⸗ ligten auf gerichtliches Gehör provoziren oder die Landes Regierung die Sache an die Gerichte verweist. Wie die Bestrafung durch die Exsstenʒ eines Strafgesetzes bedingt ist, so sind die Voraus setzungen der Beschlag—⸗ nahme für Holstein im F5. 3 der Verordnung vom 10. März 1848, für Schleswig im §. 1 der Verordnung vom selbigen Datum und in der Verfügung vom 22. Februar 1820 näher bezeichnet. Dar- nach soll die Beschlagnahme einer Schrift eintreten, wenn dieselbe einen Verstoß gegen die Landes - Gesetze enthält oder einen An— griff auf die Verfassung, Sicherheit und Würde eines befreundeten Staats. Wie nun schon im Allgemeinen die freundschaftlichen Verhält- nisse anderer Staaten zu dem unstigen jene Angriffe als unerlaubt er⸗ scheinen lassen, so ist solches in noch höherem Maße der Fall, wenn die Angriffe gegen Staaten gerichtet sind, zu denen die Herzogthümer durch

findenden Bürgerballe anzunehmen. Der Großherzog von Olden«

8. , , ‚. ; den Gang der Ereignisse in besonders nahe B eziehung getreten

Erzherzog Josep h, Graf

2679

Durch die auf dem Friedenstraktat beruhenden Besitztechte Oester⸗

. und Preußens ist für die Dauer derselben auch in den Herzog—

thümern zu den Oberhäuptern dieser Staaten ein Autoritätsverhältniß geschaffen,⸗ welches unter dem Schutze der Landesgesetze steht. Ein gegen dieses Verhältniß gerichteter Angriff ist daher unter keinen Umständen zu dulden. Von diesem Gesichtspunkt aus werden die Po⸗ lizeibehörden die Ausschreitungen der Presse zu beurtheilen und im Ge⸗ brauche der gesetzlichen Mittel mit Strenge zu verfahren ben. a Frankfurt a. M., 19. August. Die offizielle Mittheilung über die Bundestagssitzung vom 17. August lautet: Der Bundes versammlung wurde angezeigt, daß während der Urlaubsreise des Kaiserlich russischen Gesandten, Freiherrn von Ungern, Sternberg der erste Legations-Secretair Staatsrath Freiherr von Mengden. als Geschäftsträger fungirt. Königreich Sachsen machte die Mitthei⸗ lung, daß das im Auftrag der Bundes versammlung ausgearbeitete Gesetz, die Gewährung gegenseitiger Rechtshülfe in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten betreffend, publizirt lei. 3 Der für die all gemeint deutsche Wechselordnung niedergesetzte Ausschuß erstattete ,, trag, aus dem sich ergiebt, daß die von der Kommssion zu e,. herg entworfenen Zusatzbestimmungen zur, Wechselordnung in der überwiegenden Zahl der Bundesstaaten sic bereits in , . Virksamkeit befinden, auch gegründete ,, . dieselben gleichfalls in den wenigen Staaten in denen dies noch nicht der zall, demnächst neben der deutschen Wechselordnung mit Gesetzeskraft angeführt zu sehen. Seitens des Militair⸗ , ft wurden mehrere auf die Betheiligung von Truppen der Garnison der Dun. desfestung Rastatt, so ndie der Bundesgarnison von Frantfurt an großeren Uebungen bezüglich Anzeigen zur Kenntniß der Bundes— vbersammlung gebracht. Letztere e . ferner ,, stützungsgesuch Beschluß und wies endlich mehrere Eingaben zur Begutachtung an die betreffenden Ausschüsse. a RNassau. Wiesbaden, 18. August. In der . Kam mer beantwortete der Regierungs- Kommissar Präsident J frühere Anfrage des Abgeordneten Lang, ob die Vorlage einer ö schästs ordnung der Kammern und ein Preßgesetz noch . Sitzungsperiode erfolgen werde, dahin, daß wie bepeits in der . rede gesagt worden, dieses nicht in der Absicht liege, e . gierung aber vorhabe, den nächsten Landtag so . als mogli . zuberusen und demselben umfassende, geseß liche Vorlagen zu ma ö was denn ein baldiger Schluß dieses Landtags am besten ermög

lichen werde. Württemberg. 28. Dezember v. J. hier r tän mung. mu heute, wie bereits telegraphisch gemeldet, im Namen Sr. Königlichen Majestät durch den Minister des Innern von Geßler als König⸗ lichen Commissair geschlossen. e h di Kammern in dem Sitzungssaale der Kammer der , , sammelt. Nachdem das Königliche Entlassungs Reskript ver . entließ der Königliche Commissair die Ständeversammlung mit fol—

gender Rede: Hohe Versammlung! ö rr 8 seslät' habe 3 jen den Schluß des Landtages zu verkünden, . jestat habe ich Ibnen den zluß de i gr, Mastft Der im Laufe der Landtagsperiode eingetretene Hingang Sr. Maj 7 z 230 j ö ö ö 9 5 des höchstseligen Königs hat das Land, das in dankbarem Andenken bewahrt, was der Verewigte Seinem getrer gewesen ist, mit Trauer erfüllt, gebung, mit der alle Herzen S, z . ; s n. j 9 ĩ gegenschlugen, davon Zeugniß, daß ma ern m. hause in der Brust jedes Württembergers feste Wurzel gefaßt Hat. a Die edle Mäßigung, die unermüdliche Sorge für des , die Offenheit, mit der Se. Majestät dem Volke entgegenkam, hat ö ig. denselben sofort das Vertrauen Ihres Volkes erworben, und damit d

Hoffnungen und hab m r ,,, n,, ,. Ausdruck gefunden haben. Sage iner Zeit so warmen 2 * ? z 1 . e m e,, nr, ,, das in Folge hiervon in Württemberg Regenten

tung des innigen Bandes, ̃ nnn n n . und Land 1 , ist der heißest: Wunsch Sr. Königl. Majestät und das

ernste Ziel Ihres Wirkens. . n ,,. ö . Vorlagen hat durch diesen Landtag ihre Etledi ien g anzhaushalt der laufenden Etatsperiode ist festg ten 3 den. Haben besondere Umstände und Verhältnisse die ir , bi Finanzgesetzes in der durch die Verfassung , n, e dd, gend Ablauf der letzten Finanzperiode verhindert, so wir e e n h. en ann, ö a mit Ihnen dahin zu zvirken, daß unsere künf tigen Finanzgesetze in normaler Weise zur Verabschiedung tohmen, . Ihrer einsichtsvollen Mitwirkung . der ren ch Dienst die olg veränderten Geldwerths unabweislich gewordene . J füllung ihrer verfassungsmäßigen Aufgabe, das stets. u 1 ö des . und irn, zu fördern, und durch gewissenhaftt , . die Pflichten ihres Berufs bethätigen. Sie aber werden in dem . hiedurch in dem wahlen Interesse des Volkes das herrliche . die Dienstes die Bewahrung seiner Integnität Kesichert zu h . sicheiste Schutzwehr gegen Mißdeutungen finden, welche diese nothwendig Maßregel da und dort erfahren hat. . 3. iti · 6 6 3 6. Vorschlägen der 5 . r e, gung des seitherigen Gesetzes über die Branntwein nod e d oe h r le . doch bei den im Lande bestehenden besonderen

Stuttgart, 18. August.

Richt minder gab aber die unbedingte Hin-

Die seit dem anwesende Ständeversammlung wurde

Zu diesem Ende hatten sich die beiden

Im Allerhöchsten Auftrage Sr. Königlichen M

en Volke in einer langen Reihe von Jahren

Majestät dem jetzt regierenden König ent⸗ e Liebe zu dem angestammten Herrscher.

J g J . 1. . Heburt in die · Wi e ü yt welche bei Höchstihrer Ge t ö . Wünsche verwirklicht, 8 e Erhal.

wird es die Aufgabe der

Verbesserung der

Verhältnissen mit berechtigten Interessen der zunächst Betheiligten in einer

sonst nicht zu lösenden Weise kollidirte.

Den aus fast allen Theilen des Landes kundgegebenen Wünschen einer ausgedehnteren Entwickelung des bedeutendsten Verkehrsmittels unserer Zeit der Eisenbahn ist die Regierung Sr. Königl. Majestät im Verein mit Ihnen bereitwillig entgegengekommen. Möge bald an unserem Eisen˖ bahnshstem der in der Natur der Verhältnisse gelegene Satz sich praltisch er · proben, daß volkswirtbschaftlich nützliche Linien dies auch finanzpolitisch sein

muüssen und mögen hiedurch die Befürchtungen Derjenigen sich beben, die be

daß unter der Entwickelung unseres Eisenbahnnetzes die Erfüllung

orgen, 2 . des Staats Noth zu lei⸗

der übrigen nicht minder berechtigten Aufgaben den habe. z

Durch das Gesetz über die Einführung des Handels gesetzbuchs haben wir eine alte Schuld an das gemeinsame Vaterland abgetragen. Die Einheit des Rechts in Handel und Wandel wird das innige Band, das die deutschen Stämme umschlingt, fester knüpfen. Sie wird aber auch Jedem

klar machen, daß die wahre und tiefer vermittelte Einheit diejenige ist,

welche in dem Sich-Eins-Fühlen zugleich der Stammesberechtigung die ge⸗ bührende Rechnung trägt. Aus heißem Kampfe ist der Zollverein erneuert hervorgegangen.

9 z . 6. s. eee ö Mögen die von vielen Seiten gegen die Folgen der Herabsetzung des Tarifs

gehegten Befürchtungen sich nicht verwirklichen! R

. 1. Ablssungs - Gesetzgebung hat durch das Gesetz über die Ab⸗

lösung der Leistungen für öffentliche Zwecke den nothwendigen Abschluß

erhalten. e,, Die Schulgesetznovelle verbürgt den Lehrern des Landes eine sor-

8

genfreiere Existenz, der Schule selbst die den sachlichen Verhältnissen ent⸗

prechende Leitung und Verhesserung.

Das Gesetz über die Eingugrtierung der Truppen sorgt für die gleichmäßige Vertheilung der sich hieraus ergebenden Last; das Gesetz über die bürgerlichen Verhältnisse der Israeliten bat denselben den Rest der poli⸗ tischen Rechte gegeben, der ihnen noch vorenthalten war. .

So hat sich Ihre Thätigkeit auf diese und andere Gebiete des Lebens erstreckt. In dem Bewußtsein treuerfüllter Pflicht werden Sie den schönsten

Lohn finden für die Hingebung und die Ausdauer, mit welcher Sie sich den

Geschäften gewidmet haben.

Im Namen Sr. Königlichen Majestät erkläre ich diesen Landtag für

geschlossen.«

Der frühere Polizei⸗

Oesterreich. Wien, 19. August. . Steiermark ernannt

Minister Mecsery ist zum Statthalter von worden.

Das W. T. August: »Zwischen Herrn

Büreau« berichtet aus Salzburg, den 19ten v. Bismarck und dem Grafen Mens⸗

dorff haben schon gestern Verhandlungen stattgefunden, die zu einer

Verständigung auf festeren Grundlagen geführt haben. Am Mon— tage reisen der Kaiser und König Wilhelm nach Ischl. 2 Se. Majestät der Kaiser hat, meldet amtlich die Wien. 3 mit Allerhöchster Entschließung vom 15. August d. J. die auf . August anberaumte Eröffnung des ,, d= tages auf den 9. Oktober d. J. zu vertagen geruht. Wie die »Allg. Oesterr. Ger. Ztg. meldet, ist unter dem 2. August ein Justizministerial- Erlaß an die Obergerichte ergangen, ö daß der Kaiserliche Gnadenakt vom 31. Juli sich auf die Auf. hebnug aller Rechtsfolgen von strafgerichtlichen Urtheilen wegen durch die Presse e , ö von Amtswegen verfolgter strafb Handlungen zu beziehen habe. ö fran er , . Las Rl hoi Geburtsfest Sr. Majestät . Kaisers, meldet die Wiener Zeitung“, ist in allen Theilen der Monarchie in der freudigsten und gehobensten Stimmung gefeiert worden. ; ; word egeize Blatt berichtet: Fürst Cou za, hat seine Badekur in Ems unterbrochen und ist auf seiner Rückreise nach Butatest . in Wien angelangt, um, wie es heißt, schon heut . nber Lemberg abzureisen. Die Regierungssorgen, von denen eh te rn in letzterer Zeit in ef , ,. liegen wohl in diesem 2 ick ückender auf ihm als je.“ 3 bis ,,, . h e , en ,. K K. Polizei⸗ Directi term 18 e Berichtigung: Dig 1 e n. h ͤ lden, 33 ö 3 9j eine Notiz unter usscheift⸗ . wi bel und die i , . . 1 den Lemberger Bürgern nicht erlaubt, die Karabela zu tragen. Tach de i r n vom 24. März 1861 dient das . ö bei vbllständig polnifcher Tracht, d. i., beim Kontus; w J . nur 1) Personen, die dem Adelstand gehören, 2) . ; g . e. . Krakau und 3) jenen Personen, der Landes ˖ Univessite

die in einer der v. ; akademische Würde erhielten. Es liege demnach kein Polizeiverbot, sondern eine Regierungsverordnung vor.

der Äufschrift:

kreich. aris, 18. August. Der Minister Duruy, der rn . . eintraf, besuchte mit dem Präfekten der JSJaone und Loire Cluny, wo das Reallehrer . Seminar oder, wie die Franzosen sagen, »die Normalschule für die Professoren des Spe⸗ zialunterrichtes⸗, der durch das neue Gesetz eingeführt wird, gegrün= ) oll. . . det 1 sand die feierliche Schlußsitzung der fünf vereinigten Akademieen des französischen Instituts statt. Den alle zwei Jahre zur Vertheilung kommenden großen Preis von 20 000 Fr. erhielt der Professor der Chemie Weertz von der hiesigen medizinischen

Fakultät.