1865 / 199 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Allerhöchster Erlaß vom 26. Juli 1865 betref- fend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte ꝛc. für den Bau einer Chaussee von Demmin, im Regie rungs-Bezirk Stettin, durch den Kreis Grimmen im Regierungs-⸗Bezirk Stralsund bis zur Landes grenze bei Deven zum Anschluß an eine im Groß- herzogthum Mecklenburg zu erbauende Chaussee von Deven über Dargun nach Gnoien.

Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Chaussee von Demmin, im Regierungs Bezirk Stettin, durch den Kreis Grimmen im Regierungs- Bezirk Stralsund bis zur Landesgrenze bei Deven zum Anschluß an eine im Großherzogthum Mecklenburg zu erbauende Chaussee von Deven über Dargun nach Gnoien genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Ezpropria tlonsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau⸗ und Unterhaltungs⸗Mate⸗ rialien nach Maßgabe der für die Staats⸗Chausseen bestehenden Vor schriften auf diefe Straße zur Anwendung kommen sollen. Zugleich will Ich der Stadtgemeinde Demmin gegen Uebernahme der künftigen chauffeemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Ehausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats ⸗Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld⸗Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, so wie der sonstigen, die Erhebung betreffenden stimmungen auf den Staats- Chausseen von Ihnen angewandt wer— den, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld⸗Tarife vom 29. Februar 18410 angehängten Bestimmungen wegen der

Chaussee ⸗Polizei⸗Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwen⸗ seiner gnädigen Hülfe hierdurch ergebenst einladen, bemerken wir ausdrücklich, daß nur diejenigen Veteranen an der festlichen Be—

dung kommen. Der gegenwärtige Erlaß ist durch die GesetzSamm⸗

lung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Gastein, den 26. Juli 1865.

Wilhelm.

von Bodelschwingh. Graf von Itzenplitz.

An den Finanz Minister und den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentttenn— Arbeiten.

Das 38. Stück der Gesetzsammlung, welches heute ausgegeben

wird, enthält unter Nr. 6150. das Gesetz wegen Aufhebung des Preußischen Landrechts vom Jahre 1721 und der Instruction für die West⸗ preußssche Regierung vom 21. September 1773 in den jetz; zu der Provinz Pommern gehörenden vormals Westpreußischen Landestheilen. Vom 4. August 1865, unter das Privilegium wegen Ausgabe von 900 000 Thalern in vier ein halbprozentigen Prioritäts-Obligationen der Berlin Stettiner Eisenbahngefellschaft Behuss des Baues einer Eisenbahn von Pasewalk über Straßburg bis zur preußisch ⸗mecklenburgischen Landesgrenze. Vom 18. Juli 1865, unter das Privilegium wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender Obligationen der Stadt Trier im Betrage von 50000 Thalern. Vom 18. Juli 1865, unter die Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Geneh— migung der von dem »Aplerbecker Actienverein für Bergbau« zu Dortmund wegen Abänderung des Ge— sellschaftsstatuts gefaßten Beschlüsse. Vom 12. August 1865, unter die Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Geneh— migung der unter der Firma: »Preußische Lebensver— sicherungs⸗-Actiengesellschaft, mit dem Sitze zu Berlin errichteten Actiengesellschast. Vom 13. August 1865, und unter die Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Ge⸗ nehmigung der Abänderung der §8§. 4. und 51. des Statuts der »Gladbacher Feuerversicherungs-Actien= gesellschaft⸗ zu Gladbach. Vom 13. August 1865. Berlin, den 25. August 1865.

Debits⸗Comtoir der Gesetz Sammlung.

6155.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Königliche Bibliothek. Der Bestimmung des Königlichen Hohen Ministerit der geist—

zusätzlichen Vorschrifsten, wie diese Be⸗

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lichen, Unterrichts und Medizinal - Angelegenheiten zufolge ist die Königliche Bibliothek der vorzunehmenden baulichen Einrichtungen sowie der Reinigung der Säle und Bücher wegen vom 26. Auguj bis 18. September C. geschlossen. Berlin, den 21. August 1865. Die Königliche Bibliothek.

Angekommen: Se. Excellenz der Staats und Justizminister Graf zur Lippe aus Helgoland.

Berlin, 214. August. Se. Majestät der König haben Aller. gnädigst geruht: dem Seconde-Lieutenant von Wildenbruch vom Kaiser Franz Garde⸗Grenadier-Regiment Nr. 2 die Erlaubniß zur Anlegung des von des Sultans Majestät ihm verliehenen Medschidie— Ordens vierter Klasse zu ertheilen.

e ann t m a ch un

Auch in diesem Jahre wird die Gedächtnißseier der glorreichen Schlacht bei Gr. Beeren, so Gott will, am Sonntage, den 27. August, Vormittags 11 Ubr, am Siegesdenkmal in Gr. Beeren durch Gottesdienst und Speisung und Beschenkung einer Anzahl hülfsbedürftiger Veteranen, insbesondere solcher, die in den Schlachten von Gr. Beeren und Dennewitz im Jahre 1813 mit— gekämpft haben, begangen werden.

Indem wir zur Mitbegehung dieser Feier und zu reicher Ge. meinschaft im Dankgebete zu Gott auf den blutgetränkten Gefilden

wirthung Theil nehmen und mit einem Geldgeschenk bedacht werden können, welche zu dem Behuf besonders nach Groß Beeren bestellt worden sind.

Etwanige Geldbeträge zu dieser Feier werden von den Unter. zeichneten und von der General⸗Schatz⸗Kasse des National Danks in Potsdam, Friedrichs -Straße Nr. 9, dankbar entgegengenommen nud gewissenhaft verwendet werden.

Invalidenhaus Berlin und Groß Beeren, den 17. August 186.

Der Präsident Der Spezial⸗Kommissarius des Kuratoriums des National ⸗Danks des National⸗Danks für für Veteranen. Veteranen. . Mayerhoff, von Hirschfeld, Pfarrer. General Major z. D.

Richtamtliches.

Preußen. Berlin, 24. August. Se. Majestät der König sind telegraph. Mittheilungen aus München zufolge gestern Nachmittag in strengstem Incognito dort eingetroffen. Herr von Bismarck befand sich im Gefolge des Königs. Die Weiterreise nach Hohenschwangau sollte heute Mittags stattfinden. Se. Maj. der König erfreuen sich des besien Wohlseins.

Ihre Königliche Hoheit die Frau Kronprinzessin traf Hamburger Blättern zufolge am 22sten Nachmittags mit Kindern und in Begleitung des Erbprinzen und der Erbprinzessin von Reuß auf der Rückreise von Föhr am Bord der Königlichen Yacht »Grille«, Kommandant Capitain ⸗Lieutenant Maclean, im Ham— burger Hafen ein. Im Gefolge befanden sich die Hofdame Gräfin von Brühl und der dlenstthuende Kammerherr Graf pon Fürstenstein. Ihre Königliche Hoheit, von dem preußischen General-Konsul Redlich empfangen, landete an der Brücke beim Fährhause, fuhr von da nach dem zoologischen Garten zur Besichtigung des Aquariums und demnächst nach dem Hotel de l'Europe. Später ward noch das Innere der Nicolaikirche in Augenschein genommen. Während des Äbends besuchte die Frau Kronprinzessin noch einige Läden, um Ein käufe zu machen, und setzte um 107 Uhr mit dem Courierzuge die Reise nach Berlin fort.

Marienburg, 22. August. Unser Maurerstrike, obwohl der selbe schon als beendet anzusehen war, tritt nun, schreibt man dem »Elb, Anz.“, oder, besser gesagt, wird nun in einer anderen Gestalt auftreten. Die Gesellen hatten, nachdem ihnen das Ungesetzliche der Art und Weise ihres Strike vor Augen geführt war, wieder sich an die Arbeit begeben, aber nur um dem Gesetze Genüge zu leisten und eint 14Atägige Kündigungsfrist innezuhalten. Am vergangenen Sonna bend

haben nun fast sämmtliche Maurer ihren Meistern angezeigt, daß sie

nach Ablauf der besagten vierzehn Tage nicht weiter zu ar— beiten gesonnen sind und sich anderweitig Arbeit suchen wer— den. Damit wären wir wieder auf dem alten Fleck, und haben, obwohl für viele Hunderte von Maurern Arbeit, keine Arbeiter. Die Klagen der Strikenden sollen im Allgemeinen für nicht gerade unbegründet gehalten werden; denn ) stehen die Löhne der Maurer

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ju denen der Handlanger in keinem Verhältniß; die lersteren näm lich beziehen 20 Sgr., die letzteren bis 18 Sgr.; dann sollen einige der Meister gegen den üblichen Rabatt auf sogenannte Meisterscheine Arbeiten ausführen lassen. Die ausgestreuten Gerüchte von hier porgekommenen Cholerafällen sind einfach erfunden; bis jetzt ist hier kein solcher Fall vorgekommen, wenn auch, in Folge des an— haltenden Regens und der so wechselvollen Temperatur, der Gesund⸗ heitszustand nicht ganz so befriedigend ist, als er es sein könnte.

Danzig, 235. August. (Westpr. Ztg.) Gestern Nachmittag sanden Taucherübungen unter dem Kiel Sr. Majestät Brigg Mu s— uito« seitens der Königlichen Marine siatt, welchen das Publikum mit großem Interesse zusah. Es sind, wie wir erfuhren, 8 Matro—⸗ sen unter Leitung eines Werkjührers in der Erlernung begtiffen. Der Herr General Lieutenant von Alvensleben ist hier ein— getroffen und inspizirt die hiesize Gendarmerie.

Marienwerder. Die größern Felddienst⸗ Uebungen der 2. Division finden in der Zeit von 31. August bis einschließlich den 6. September statt. Sie beginnen nördlich von Marienwerder und werden unweit Stuhm schließen.

Bromberg. (Patr. Ztg) Am 24. d. M. früh verläßt uns sämmtliches hier garnisonirende Militair und marschirt auf der Berliner Chaussee nach Nakel zu ab, um in der Gegend von Wirsitz das diesjährige Divifions-Manöver abzuhalten. Am‚m 9. Scpiem— ber c. kehren die Truppen in ihre resp. Garnisonen zurück. Heute Mittwoch) fand hier noch ein Brigade ˖⸗Exzerzieren statt.

Aus Neiße, 21. August, meldet die »Voss. Ztg.“: Die Belagerungs-Ezercitien der hier zusammengezogenen Pioniermannschaften nähern sich ihrem Ende. Nicht immer wurden diese interessanten Arbeiten von einem günstigen Wetter begünstigt; denn starke Regengüsse wechselten mit tropischer Hitze ab, die selbst die Pioniere aus den Zelten heraustrieb. Vorige Woche wurden drei Trichter geworfen, von denen der erste einen Durchmesser von 72 F. hatte. Am Sonnabend gerieth ein Mineur des 5. Bataillons durch einen Einsturz in Lebensgefahr; die Berliner Pio⸗ niere waren nämlich bis Mittag in der Gallerie beschäf⸗ ligt gewesen und hatten sich dabei dem Feinde dergestalt ge— naͤhert, daß sie ihn ganz deutlich arbeiten hören konnten. Da wurden sie vom 5. Bataillon abgelöst. Ein Pionier ar— beitete sich zu der feindlichen Gallerie durch, schnitt die Leuung ab,

welche zum Pulvertasten führte und war eben dabei, den schweren

Kasten selber herauszunehmen, als der Erdsturz erfolgte und den Soldaten verschüttete. Von der Gallerie aus konnte zu seiner Ret⸗ tung nichts geschehen; es mußte daher schleunigst mit der Auswer— fung eines Trichters vorgegangen werden und mittelst dessen gelang auch dem Lieutenant Butt mann vom Garde ⸗Pionier⸗Bataillon nach mehrstündiger Arbeit die glückliche Rettung. Der Besuch Sr. Majestät des Königs und der Prinzen wird Anfangs Scp⸗ tember erwartet.

Schleswig Holstein. Die »N. A. Z. schreibt:

»Es wird wohl noch in lebhafter Erinnerung sein, daß aus dem Flens— burger Museum während des dänischen Krieges die meisten und werthvoll— sten Gegenstände fortgeschafft wurden, und daß man nach Beendigung des Krieges die Räume des Museums fast leer fand, ohne über den Ver⸗ bleib des Inhaltes etwas erfahren zu können. Die preußische Regie⸗ rung ließ diese Angelegenheit auf diplomatischem Wege in hagen zur Sprache zu bringen, und die dänische Regierung gab die Zusage, über den Verbleib jener AÄlterthümer Ermittelungen ansiellen zu lassen. Diese sind wirklich erfolgt und haben zu dem Resultate geführt, daß die meisten und wichtigsten Gegenstände des Museums in Kisten gepackt nach Alsen und von da zu Schiffe nach andern dänischen Inseln gebracht wur— den. Ueber ihren gegenwärtigen Verbleib jedoch waren angeblich die Nach⸗ forschungen bisher erfolglos.“

Mecklenburg. Schwerin, 23. August. An die neue Gemeinde Ordnung für das Domanium Gergl. Rr. 197) schließt sich die mit dieser gleichzeitig publizirte Verordnung, bett. das Armenwesen in den Großherzogl. Domainen, an. Nach Maßgabe dieser Armenordnung soll, der ⸗Meckl. Ztg. zufolge, die Ortschafts⸗Armenpflege im ganzen Domanium eingeführt werden. Die einzelnen oder vereinigten Ortschaften über nehmen, vorbehaltlich der zu gewährenden Hilfen, mit ihrem Aus⸗ scheiden aus dem Amts-Armenverbande die aushilfliche Fürsorge für ibre Armen. Die Zwangsbeiträge zur Amts -Armenkasse hören für sämmtliche Bewohner der Ortschaft auf. Die Amts ⸗Armenkasse bleibt nur für die den Ortschaften zu gewährenden Hilfen bei Bestand. C6. 2) Jede selbstständige Person, welche in den Domainen beheimathet ist, gehört derjenigen Orischast an, wo sie bei deren Ausscheiden aus dem Amts-Armenverbande einen eigenen Heerd hat oder ein eigenes Gewerbe betreibt oder von

Flensburg, 22. August.

ibrem Vermögen lebt, auch wenn dieser Aufenthalt noch nicht zwei

Jahre gedauert hat. Im Uebrigen sind die Ortsangehörigkeits verhält= nisse, wenn Zweisel oder Streitigkeiten sich erheben, nach der bestehen⸗ den Gesetzgebung vom Amte nach Anhörung der betheiligten Orts- vorstände zu ordnen. Dergleichen Streitigkeiten werden lediglich in dem für Armen sachen vorgeschriebenen Verwaltungswege verhandelt und erledigt. In den Heimathsscheinen ist künftig die Heimaths ⸗‚Ortschaft

Kopen

anzugeben, ebenso in den Heimathsreversen, welche das Amt mit Zu⸗— stunmung des Ortsvorstandes ertheilt. (5. 3 In den Ortschaf- ten, wo die neue Gemeinde Ordnung eingesührt wird, gehört das Armenwesen zum Bereich der Gemeinde Verwaltung. Für andere Ortschaften erläßt das Amt mit Genehmigung der Kammer die nöthigen Bestimmungen über den Umfang des Armenbezirks und über den Zeitpunkt, mit welchem diese Armen-⸗Ordnung Kraft erhält. Dabei dient fur Hoffeldmarken Folgendes zum Anhalt: Die Armenpflege wird vom Zeit. ader Erbpächter des Hofes (Vorstand) geleitet. Wohnen auf der Feldmark noch andere durch Dienststelluug oder Grundbesit dem Pächter völlig oder annähernd gleichstehende Personen, so kann deren Betheili⸗ gung an der Armenpflege bestimmt werden. Erklärt der Päch-= ter, daß er die Armenlast des Ortes tragen und dazu von seinen Tagelöhnern überall keinen, von anderen Bewohnern der Feldmark aber nur einen festen, von Amtswegen zu bestimmenden Beitrag erheben wollte, so bedarf es keiner Rechnungsführung. Sonst regulirt das Amt sämmtliche Bewohner resp. Grundstücke der Feldmark, und der Pächter hat eine jährlich abzuschließende Rechnung zu führen und dem Amte zur Revision einzureichen. (§. 4) In Bezug auf Gesund⸗ heitspflege, Taubstumme, Blinde und Geisteskranke konkurrirt die Amtsarmenkasse mit der Ortsarmenkasse nach gewissen, näher be⸗ st mmten Antheilen. (58. 5 Die §§. 6 17 enthalten Bestimmungen uber Armenraten, Armenfeuerung, Hülfen bei unverschuldeter Ueber= lastung der Ottschast, Unterstützung Nichtangehöriger, die Amts⸗ Armenkasse, Erstattung der Unterstützungen, Vermiethen der Wohnung des Grundbesitzers oder Altentheilers, Unterbringung der Obdachlosen, polizeiliche Bestimmungen über Atme; ferner Bestimmungen über ortsangehörige Vagabonden und Bettler, über Aufsichts- und Be⸗ schwerdeführung, Aufhebung der Armenordnungen vom 2. Juni 1856 und 9. Mai 1859. Aus den polizeilichen Bestimmungen über Arme ist noch Nachstehendes hervorzuheben: Der Vorstand ist berechtigt und verpflichtet, zur Vorbeugung einer Verarmung der Ortsangehöri⸗ gen auf deren ordentlichen, nüchternen und sittlichen Lebenswandel nicht bloß unmittelbar durch die geeigneten erlaubten Mittel hin zuwirten sondern auch die nach den Gesetzen und Ordnungen zu— lässigen Besserungs,, Sicherungs- und Strafmittel bei den zuständi⸗ gen Behörden gegen Uebertreter zu beantragen. Ortsarme, welche die ihnen gewäbrte Unterstützung mißbrauchen, empfangene Sachen veräu⸗ ßern oder ruchlos verwenden, sich, die Ihrigen und ihre Wohnungen nicht rein, und die Kleidung nicht nach Möglichkeit heil halten, Branntwein in Uebermaß trinken oder über gebührliches Maß kaufen, sich den ord⸗ nungsmäßigen Weisungen und Bestimmungen des Vorstandes, namentlich der Anstellung zur Arbeit nicht fügen oder ähnliche Ordnungswidrigkeiten begehen, sind fördersamst bei dem Amte zur Anzeige zu bringen. Die Schuldigen sind nach geführter Unter suchung strenge zu bestrafen. Ob und unter welchen Bedingungen die Abführung in ein Arbeitshaus stattfindet, ist nach dessen Statu— ten zu bemessen. Hat bei rücksälligen Bettlern und Vagabonden der Vorstand es an den geeigneten Mitteln zu ihrer Abhaltung vom Betteln und Vagabondiren fehlen lassen, so ist ihm bei grober Verschuldung nach Befinden Strafe aufzuerlegen. Sachfen. Weimar, 23. August. (W. S8) Se. König liche Hoheit der Großherzog ist gestern Nachmittag von Ostende zurückgekehrt und hat seinen Aufentbalt in Belvedere genommen. Hessen. Darmstadt, 23. August. Ihre Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Ludwig, welche am Sten d. von ihrer Reise nach der Schweiz, mit den Prinzessinnen Victoria und Elisabeth nach Schloß Kranichstein zurückgekehrt waren, empfingen gestern Nach⸗ mittag den Besuch des Herzogs von Nemours. Se. Königliche Hoheit kam aus der Schweiz und reiste Abends nach Frankfurt weiter. „assau. Wiesbaden, 22. August. Die Stände ⸗Ver⸗ sammlung verhandelte in heutiger dreistündiger Sitzung über den Antrag auf Erklärung der Ungültigkeit der am 31. März d. J. stattgehabten Wahl dreier Beiräthe zur Landesbank. Es stellte die Majorität des Ausschusses den Antrag, jene Wabl der Landesbank Beiräthe für ungültig zu erklären und das Präsidium zu ersuchen, die Neuwahl derselben auf die nächste Tagesordnung zu setzen. Die Minorität des Ausschusses beantragte Äblehnung des Antrages.

Bei der Debalte hierüber gab der Regierungs ⸗Kommissar zu erken⸗

nen, daß die Regierung einem Beschlusse im Sinne der Majorität keine Folge geben werde. Der Majoritätsantrag wurde mit 25 gegen 11 Stimmen angenommen.

Oesterreich. Wien, 23. August. W. T. B) Die General ; Korrespondenz. weist die Besorgnisse hiesiger Blätter, es könnte die Ueberlassung des Mitbesitzrechtes auf Lauenburg an den König von Preußen vom Auslande als ein Vorgang angesehen werden, aus welchem auf eine Aenderung der bisherigen traditionellen Politik Oesterreichs zu schließen wäre, als durchaus unbegründet zurück, indem sie hervorhebt, daß Lauenburg, welches mit der Gesammtmonarchie nie- mals vereinigt gewesen sei, weder für deren Interesse, noch für deren Vertheidigung von Werth sein könnte. Wenn nun schon die staatsrecht. sichen Verbäitnisse Lauenburgs wesentlich von denen der Herzog. thümer Schleswig und Holstein verschieden seien, so daß selbst auf