1865 / 207 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Dritter Titel. Verwaltung und Polizei.

Art. 53. Die Erzeugnisse werden auf den Ramen des Pro-⸗ ducenten ausgestellt. Mit Zustimmung dieses letzteren können sie außerdem den Namen des Kaufmanns führen, bei dem sie sich ge— wöhnlich auf Lager befinden.

Die Kaiserliche Kommission wird sich erforderlichen Falls mit Kaufleuten verständigen, um unter deren Namen Erzeugnisse auf der Ausstellung zur Anschauung zu bringen, die von den Producenten dazu nicht eingesendet sein würden.

Art. 54. Die Aussteller werden ersucht, hinter ihren Namen oder der Gesellschaftsfirma die Namen derjenigen zu vermerken, welche entweder als Erfinder, oder durch die Zeichnung der Muster, oder durch das Verfahren bei der Ausführung, oder durch ganz be— sondere Geschicklichkeit in der Handarbeit in besonderer Weise zu den Vorzügen der ausgestellten Erzeugnisse beigetragen haben.

Art. 55. Der Verkaufspreis gegen baare Zahlung und der Verkaufsort können an den ausgestellten Gegenständen bemerkt wer— den. Diese Angabe muß erfolgen bezüglich aller in der 91. Klasse begriffenen Gegenstände. In allen Klassen sind die Preise, wenn sie angegeben werden, für den Verkäufer dem Käufer gegenüber, bei Strafe des Ausschlusses von der Preisbewerbung verbindlich.

Die verkauften Gegenstände können ohne besondere Ermächti⸗ gung der Kaiserlichen Kommission vor dem Schluß der Ausstellung

aus derselben nicht entfernt werden.

Art. 56. Die Kaiserliche Kommission wird die nöthigen Maß— regeln ergreifen, um die ausgestellten Gegenstände gegen Beschädi—⸗ gungen zu sichern, sie ist aber in keiner Weise für Feuerschaden, Un fälle oder Beschädigungen, die sie zu erleiden haben möchten, ohne Unterschied der Veranlassung und des Umfangs verantwortlich. Sie überläßt es den Ausstellern, ihre Erzeugnisse unmittelbar und auf ihre Kosten zu versichern, wenn sie es fur angemessen erachten, sich dieser Garantie zu bedienen.

Sie wird die ausgestellten Erzeugnisse durch das erforderliche

Personal beaufsichtigen lassen, sie ist aber für Diebstähle und Ent—

wendungen, die etwa vorkommen möchten, nicht verantwortlich.

Art. 57. Ein im Palais und im Park auszuhängendes spe⸗

zielles Reglement wird die Ordnung des inneren Dienstes festsetzen. Dasselbe wird die Beamten bezeichnen, welche beauftragt sind, den

Ausstellern zu Hülfe zu kommen und über die Sicherheit der Aus.

stellung zu wachen.

Art. 58. Jedem Aussteller wird zum Eintritt in die Ausstel— lung unentgeltlich eine Karte verabreicht.

Diese Karte ist persönlich. Sie wird zurückgenommen, wenn

festgestellt ist, daß sie einem Dritten geliehen oder abgetreten worden,

vorbehaltlich weiterer Schritte auf dem Rechtswege.

Um diesen Theil des Dienstes sicher zu stellen, ist die Eintritts= karte von dem rechtmäßigen Inhaber zu unterzeichnen. Dieser ist gehalten, durch bestimmt bezeichnete Thüren einzutreten und kann aufgefordert werden, zur Feststellung seiner Identität auf einem Controlblatt seinen Namen niederzuschreiben.

Art. 59. Es steht den Ausstellern frei, ihre Gegenstände durch selbst angenommene Agenten bewachen zu lassen. Diese bedürfen

der Genehmigung der Kaiserlichen Kommission.

Diesen Agenten werden unter den im vorstehenden Artikel ausgesprochenen Bedingungen persönliche Eintrittskarten unentgeltlich verabreicht.

Der Agent von Ausstellern kann nur eine Eintrittskarte er— halten, ohne Rücksicht auf die Zahl der Aussteller, welche er vertritt.

Art. 60. Die Aussteller oder deren Agenten dürfen die Be— sucher der Ausstellung nicht veranlassen, Ankäufe zu machen. Sie haben sich darauf zu beschränken, deren Nachfragen zu beantworten und ihnen auf Erfordern Adressen, Prospekte und Preiscourante zu behändigen.

Art. 61. Die Kaiserliche Kommission wird später den Tarif der Eintrittspreise festsetzen, welche die Besucher zu entrichten haben, um in den Bereich der Ausstellung zugelassen zu werden.

Art. 62. Es wird eine internationale Preisjury, welche nach den in dem Classificationssystem (Art. 11 und Beilage A.) benann— ten neun Gruppen der Erzeugnisse des Ackerbaues und des Ge— werbfleißes ebenfalls in neun Gruppen getheilt wird, eingesetzt werden.

Ein späteres Reglement wird die Zahl, die Beschaffenheit und die Grade der Preise oder Belohnungen, so wie die Einrichtung und die Befugnisse der mit der Vertheilung derselben beauftragten Jury bestimmen.

Art. 63. Unter der Direction der Preisjury und einer wissen— schaftlichen, Ackerbau⸗ und Gewerbe⸗Kommission, welche letztere von der Kaiserlichen Kommission ernannt wird, werden besondere Studien gemacht und Experimente vorgenommen werden. Die Re— sultate von allgemeinem Interesse, welche diese Arbeiten an die Hand geben, werden demnächst veröffentlicht werden.

Art. 64. In den verschiedenen Theilen der Ausstellung können Konferenzen abgehalten und erläuternde Demonstrationen vorgenom⸗ men werden. Außerdem können in einem dazu besonders einge—

richteten Saale Vorträge und Vorlesungen gehalten werden. Dies verschiedenen Belehrungen können nur auf Grund der von der gel serlichen Kommission verliehenen persönlichen Ermächtigungen ertheis werden. J

Schluß der Ansstellung und Entfernung der Erzeugnisse.

Art. 65. Sofort nach dem Schluß der Ausstellung müssen die Aussteller zur Verpackung und Wegschaffung ihrer Erzeugniss und Aufstellungsvorrichtungen schreiten.

Diese Arbeiten müssen vor dem 30. November 1867 beendigt sein

Nach Ablauf dieses Termins werden die Erzeugnisse, die gol und die Aufstellungs - Vorrichtungen, die von den Ausstellern oder deren Agenten nicht entfernt worden sein sollten, von Amtswegen weg geschafft und auf Kosten und Gefahr der Aussteller in einem öffent. lichen Magazin untergebracht werden. Diejenigen Gegenstände, welche am 30. Juni 1868 aus diesem Magazin nicht zurückgenommen sein sollten, werden öffentlich verkauft werden. Der Nettoertrag aus diesem Verkauf wird zu einem milden Zweck verwendet werden.

Geschehen und berathen von der Kaiserlichen Kommission, den 7. Jull 1865.

Der Staats ⸗Minister, Vice ⸗Präsident, gez. R ouher.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 2. September. Se. Königliche Hoheit der Kronprinz begab sich am 31. August früh von Wirsitg in die Gegend von Falmirowow zur Inspizirung der 4. Division, die ein Manöver gegen markirten Feind ausführte. Nach Beendigung desselben fuhr Höchstderselbe mit Extrapost nach dem Bahnhof Ossiek und von da mit der Eisenbahn über Kreuz und Star— gard nach Labes und mit Extrapost nach Löpersdorf, der Be— sitzung des Landraths von Löper, wo Se. Königliche Hoheit während der Feldmanöver der 3. Division für zwei Tage das Hauptquartier nimmt. Die Stadt Labes war aufs Festlichste geschmückt und der Empfang ein überaus herzlicher. Der Männergesangverein von dort hatte am Abend die Ehre, Sr. Königlichen Hoheit in dem prächtig erleuchteten Garten von Löpersdorf mehrere Gesangsstücke vortragen zu dürfen.

Aachen, 30. August. (Aach. Ztg.) Die Kreisstände des Kreises Jülich waren heute versammelt und haben einstimmig beschlossen, dem Projekte der Errichtung der Departemental⸗Irren-⸗Anstalt in Düren nach Maßgabe der ihnen vorgelegten Proposition bei— zutreten. Der dem Kreise Jülich anheim fallende Antheil an den Kosten soll durch die Mobilmachungsgelder gedeckt werden. Auch die Kreisstände des Kreises Montjoie haben die dürener Proposition der Departemental-Irren⸗Anstalt einstimmig angenommen.

Schleswig⸗Holstein. Kiel, 1. September. Die »Kieler Zeitung« meldet: General von Manteufsel ging heute auf dem »Cyclop⸗ nach Friedrichsort. Die Werft ⸗Division wird hierher verlegt.

Sachsen. Weimar, 1. September. (W. Ztg.) Se. König⸗ liche Hoheit der Erbgroßherzog hat gestern Mittag eine größert Reise nach Frankreich und Italien angetreten. Höchstderselbe begiebt sich zunächst nach dem südlichen Frankreich zu Ihrer Königlichen Hoheit der Frau Großherzogin, um Seebäder zu gebrauchen und beabsichtigt, den Winter in Italien, namentlich Rom, zuzubringen.

Meiningen, 30. August. Heute Vormittag reiste der regie rende Herzog mit der Herzogin und dem Prinzen Bernhard nach Saalfeld, wo Höchstdieselben längere Zeit zu verweilen gedenken.

Schwarzburg. Rudolstadt, 31. August. (L. Ztg ) Morgen Vormittags wird unser Kontingent (1 Bataillon) ausmar— schiren, um sich an dem Königlich preußischen Manöver bei Merse— burg zu betheiligen.

Bayern. München, 31. August. (N. C) Der König und die Königin von Sach sen sind heut von Possenhofen über München und Salzburg nach Ischl abgereist und der Prinz und die Prinzessin Georg von Sachsen kehrten nach Dresden zurück. Die Prinzessin Alexandrine von Preußen ist, von Reichenhall kom— mend, gestern Abends hier eingetroffen und hat Mittags mit dem Eilzuge die Reise nach Berlin fortgesetzt.

1. September. (W. T. B.) Nach Mittheilung der »Bayerschen Zeitung« waren es Bayern und Königreich Sachsen, die sich im holsteinschen Ausschusse für sofortige Erstattung des Vortrages über den mittelstaatlichen Antrag vom 27. Juli d. J. ausgesprochen und gegen die Vertagung der Berichterstattung bis zum Eingange . Mittheilungen Seitens Preußens und Desterreichs gestimmt

aben. Oesterreich. Wien, 1. September. Der ungarische Hofkanzler hat ein Cirkularschreiben an die Obergespanen ge— richtet, worin es nach der »Debatte heißt:

Ich halte es für meine erste Aufgabe, die Lösung der schweben— den staatsrechtlichen Fragen derart vorzubereiten, daß die verfassungsmäßigen und historischen Rechte unseres Vater—

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landes mit dem Bestande und der Machtstellung der Ronarchie in Einklang gebracht und der in der pragmatischen Zanction begründete Verband desselben mit den Erbländern pzurch entsprechende Würdigung der wechselseitigen Rechte, pflich ten und Interessen, so wie durch eine ernste Erwägung der beste henden Verhältnisse und durch die Bande der brüderlichen Liebe immer mehr befestigt werde

Mit Rückicht auf diesen Hauptzweck, auf welchen die Bestrebungen aller wahren Patrioten gerichtet sein müssen, sowie in Erwägung des Umstandes, daß durch den öfteren Wechsel provisorischer Zustände nicht nur das öffent- liche Vertrauen erschüttert, sondern auch das amtliche Ansehen beeinträchtigt mird, blieb der Regierung kaum eine andere Wahl übrig, als den der« naligen Organismus der Munizipien bis zur weiteren le- gißlativen Verfügung aufrecht zu erhalten und sich diesfalls vor siufg nur auf die im Interesse der öffentlichen Wohlfahrt und des Dienstes unvermeidlichen Aenderungen zu beschränken. Diesem Grundsatze gemäß fann wohl die eingetretene Aenderung der leitenden Grundsätze die Entlaf— sung redlicher und eifriger Komitatsbeamten nicht zur Folge haben, doch muß ich gleichwohl ein besonderes Gewicht darauf legen, daß Beamte, die in Ermangelung entsprechender Fähigkeiten, oder wegen Nachläͤssig feit und taktlosen Verhaltens kein Vertrauen verdienen, oder ihren Dienst nicht mit der nöthigen Unparteilichkeit versehen, durch geeig ˖ nete des allgemeinen Vertrauens würdige Individuen ersetzt werden. Die Obergespäne können die allfälligen Bedenken Jener, deren Absicht auf die sogleiche, vollständige Reaktivirung der autonomen Komitatsverwaltung gerichtet ist, insbesondere mit der Versicherung beschwichtigen, daß die Regie rung die Selbstverwaltung zwar für eine der werthvollsten Perlen der un— garischen Verfassung halte, daß sie aber eben darum Anstand nehmen müsse, beren Gebiet außerhalb der Legislative und ohne die unerläßlichen Vor— bereitungen zum Kampfplatze solcher, durch irrige Auffassung der Ver— hältnisse leicht ermöglichten, leidenschaftlichen Auftritte zu machen, deren Rückwirkung auch weitere Kreise nicht unberührt lassen und sonach dazu

beitragen konnte, den zu keiner Vermittelung mit den obwaltenden Verhält. nissen geneigten ungestümen Anforderungen die Herrschaft über die vor

Allem nöthige patriotische Besonnenheit einzuräumen. Andererseits sind

aber die Obergespäne auch in der Lage, dem Beamtenkörper durch

ttenge Ueberwachung seiner Wirksamkeit und unnachsichtliche

Ahndung jedes Mißbrauches Ansehen zu verschaffen, und es wird daher von ihnen dort, wo das öffentliche Interesse eine Personalveränderung erheischt, dieselbe bei den obwaltenden eigenthümlichen Verhältnissen für die erste Ueber

gangsepoche zwar mit Umgehung des vorgeschriebenen förmlichen Verfahrens,

er doch mit der möglichsten Schonung des amtlichen Ansehens durchzu2 führen sein.

Dasselbe Blatt meldet ferner: Ein siebenbürgischer Landtag wird ehestens einberufen. Dieser Landtag

ind sich ausschließlich mit der Revision des sogenannten siebenbürgischen Unionsgesetzes zu beschäftigen haben. Es ist also ein Landtag ad hoe. Wie man vermuthet, soll wieder nach dem Gedanken zurückgegriffen werden, vpelchen schon frühere ungarische und siebenbürgische Landtage ausgesprochen haben, und welchem zufolge eine landtägliche Kommission beauftragt wer- den soll, die Modalitäten und Grenzen einer etwaigen legislativen Union zwischen Ungarn und Siebenbürgen genau festzustellen und zu

ptaͤssiren. Den Forderungen der Autonomie Siebenbürgens, sowohl was

die Verwaltung als was die Legislation in speziellen Landesangelegenheiten betrift, wird demnach voller Spielraum gelassen, sowie sich andererseits auch die Regierung gegenüber den Resultaten der Vereinbarung vollkommen freie Hand bewahrt. Angemessen der hohen Wichtigkeit, welche den staats⸗

techlichen Fragen innewohnt, perhorreszirt die Regierung alle künstlichen

Mittel, welche der Wahrheit des erzielten Ergebnisses Abbruch thun. Zu ditsen Zwecke wird sie zwar anknüpfen an die alten Verfassungsrechte Siebenbürgens, um den legitimen Charakter des Landtages außer allen Zweifel nu setzen, sie wird jedoch andererseits den mittlerweile gewordenen Verhältnissen ge vissenhaft Rechnung tragen. In diesem Sinne betrachtet die Regierung dit Gesetze von 1791, das Leopoldinische Diplom, welches vereint mit der pragmatischen Sanction die Basis des siebenbürgischen Legitimitätsrechts bilde so wie die von Sr. Majestät proklamirte Gleichberechtigung der Nationalitäten als die Grundlagen des Landtages. In diesem Sinne verden ferner alle Anordnungen getroffen werden, welche sich auf die Wahl btsithen. Als Census werden dem Gefetze entsprechend 8 Fl. ohne Kopf

steuer und Zuschläge angenommen. Die Regierung findet den Census

um spo gerechffertigter, als er der niedrigste in der Monarchie, ja viel- liihht in Europa ist. Justiz und Verwaltung bleiben in Siebenbürgen, wie sie sind; doch werden an die Stelle der jetzigen Administratoren die

Obergespäne von 1861 treten. Auch das Gubernium behält seine jetzige

Diganisation und seine jetzigen Mitglieder; doch werden, um die zahlreichen icsormatorischen Arbeiten, welche dem Lande dringend noth thun, zu be— . L aunigen, auch die Mitglieder der Landesregierung von 1861 wieder ins nlernluñ berufen. Hiermit wird auch der katholische Bischof Sieben gms, jetzt das Reichsrathsmitglied Herr von Fogarassy, wieder in sein ts Recht eingesetzt. Der Sitz des Landtages wird Klau senburg sein, wohin lanntlich Sc. Ezcellenz Graf Crenneville das Gubernium wieder berufen hat. man weiter vernimmt, wird die Unionsfrage auch zu den ersten Angelegen ; hiiten zählen, mit welchen sich der ungarische Landtag zu beschäftigen haben wird

Großbritannien und Irland. London, 31. August.

mus Forts m outh, den 36. August, schreibt man; Die Hauptaction,

[ bis jetzt vorgenommen worden ist, war das am Dienstag Abend 1 höheren Offizieren der französischen Flotte an Bord des ⸗Duke Wellington. gegebene Diner. Die Zahl der Geladenen war etwa ia Gerade als die Sonne unterging, wurden die sranzösischen J 9 an Bord des »Old Duke« gerudert. Ein Theil des geräumigen ö. . Verdecks war in einen 250 Fuß langen und 25 Fuß breiten 9 etsaal verwandelt worden, dessen Ausschmückung aus den bunt . igen Fahnen und Flaggen vieler Nationen, aus Blumen und

Immergrünpflanzen bestand. Das prachtvolle kunstv :

Tafel - Service hatte Mr. Hancock . , , 4 Bald nach 7 Uhr begaben sich der Herzog von Somersei Lord Clarence Paget und die anderen Lords der Adnüralität an! Bord und als Chasseloup Laubat erschien, ging ihm der Herzog an dem Eingange des Verdecks entgegen. Jedem englischen Gast saß ein französischer Offizier zur Rechten. Was die Behaglichkeit in eben so hohem Grade fördern mußte, war die Abwesenheit aller Trink— sprüche. Es wurde kein einziger Toast ausgebracht, sondern nach der Tafel spazierten die Gäste auf allen Theilen des grandiosen Schiffes umher, und weideten sich am Anblick des von zahllosen Lichtern erhellten weiten Hafens. Um 10 Uhr schon empfahl sich Chasseloup Laubat, und seine Abfahrt war das Signal zu einer sehr schönen Illumination des im alten malerischen Styl gebauten

Linienschiffes. Alle Stückpsorten wurden zu strahlenden runden

Fenstern, das ganze Schanzdeck und die Spi i , , ö hanz Spitzen der Raaen hüllten Seitens der Compagnie des atlantischen Telegraphen sind Andeutungen veröffentlicht worden, welche über die Wiederauf⸗· nahme der Operationen etwas mehr Klarheit geben. Es ist die Bestimmung getroffen worden, daß der „Great Eastern. während des Sommers 1866 mit einem zur Legung einer neuen und zur Vollendung der begonnenen Leitung hinreichenden Kabelvorrathe von Valentia abgehen soll. Zuerst wird das neue Kabel gelegt, welches »von der gleichen vollkommenen Construction« wie das erste sein

soll; dann kehrt das Riesenschiff zurück von Neufundland zu der

Stelle, wo das letzte Kabel gebrochen ist, und sucht es aufzufischen Die Kosten des neuen Kabels, seiner Versenkung und der ö des gebrochenen Kabels werden auf 500,000 Pfd. angegeben. Die Telegraphen-Constructions - Gesellschaft soll von dem neuen Kabel,

wenn die Legung gelingt, einen Nutzen von 100,000 Pfd. St.

haben und wird das alte Kabel vollendet, so erhält sie auch den in dem früheren Vertrage ausgesetzten Nutzen, 137,140 Pfd. St. in Actien der Compagnie des atlantischen Telegraphen. Das ganze Arrangement hängt jedoch von der Bedingung ab, daß eine fernere Summe von 250000 Pfd. St. in zwölfprocentigen Priori- täts-Obligationen gezeichnet werde; und zu dem Ende hat die Com- pagnie auf den 12. September eine General -Versammlung der Actionaire einberusen Die Ankündigung schließt mit den Worten, daß die Actionaire für den geringen Bekrag, der jetzt noch auszu⸗ legen sei, der Erfüllung ihrer Erwartungen sicher seien, selbst wenn auch nur ein einziges Kabel auf die Dauer hergesiellt werde.

Türkei. Konstantinopel, 23. August. Abro Efendi 22 * 2 ! ö t kehrt nach Paris zurück, um die Renten ⸗Konversion zu .

Rußland und Polen. St. Petersburg, 31. Augu Der »Kronst. B.!“ meldet, daß das unter Vfl des . admirals Butatow stehende Monitor ⸗Geschwader am 25. August nach Kronstadt zurückgekehrt ist. Das Geschwader besteht aus dem Flaggmann ⸗Raddampfer Wladimir“, den Monitors Wieschtschun ., Koldun -, Bronenossez , » Typhon-, »Uragan ., Jedinorog., Sstrelez. . - Lawa⸗«, „Perun ⸗‚, der Dampffregatte ⸗-Ssolombala.,

dem Schraubenkanonenboot J. Klasse »Gornostai, und dem

Segelschooner »Wolna«. Alle diese Fahrzeuge sollten sich ursprünglich dem Geschwader Sr. Kaiserlichen Hoheit des Großadmirals anschließen und mit demselben nach Kopenhagen gehen; es ist daher wohl erklärlich, daß ihre unerwartete Wiederkehr zu seltsamen Gerüchten Veranlassung gegeben hat. Das Blatt er— klärt weiter, daß keineswegs ein Zweifel an der Tüchtigkeit der Fahr— zeuge die Veranlassung zur Gegenordre Begeben, denn diese sei durch die Scheerenfahrt glänzend konstatirt worden; es wäre aber thöricht, ohne dringlichen Grund die Panzerboote ins offene Meer zu schicken, und zwar um so mehr, wenn man bedenkt, daß bei allen Zufällig keiten, denen diese eigentlich für den Küstenschutz bestimmten Fahr— zeuge in offener See ausgesetzt sind, das Geschwader schwerlich zur festgesetzten Zeit nach Kronstadt würde zurückkehren können.

Von der polnischen Grenze, 31. August. (Ostsee— Ztg.) Auf Anerdnung des Fürsten Wladislaw Czar— toryski sind die Leichen seines verstorbenen Vaters, des Fürsten Adam Czartoryski, des Präsidenten der National-Regierung von 1831, seiner Mutter Amalie, geb. Fürstin Sapieha, seiner Gemahlin, Maria Amparo, geb. Gräfin de Vista ⸗Alegre, Tochter der Königin Ehristine von Spanien und seiner Tante, der Herzogin Maria von Württemberg, aus Paris nach Tieniawa in Galizien gebracht wor— den, um dort in der Fürstlich Czartoryskischen Familiengruft beige setzt zv werden. Sämmtliche vier Leichen trafen dort am 28. d. M. per Eisenbahn ein und wurden am folgenden Tage unter großen kirchlichen Feierlichkeiten beigesetzt. Im Gouvernement Augu stowo haben in den Städten Marianopol und Sudawgen neuerdings eben« falls Feuersbrünste stattgefunden, die offenbar angelegt waren, aber bald gelöscht wurden. Die Einwohner längs der preußischen Grenze sind ven einem panischen Schrecken ergriffen, der viele trieb, ihre bewegliche Habe über die Grenze auf preußisches Gebiet zu retten und Haus und Hof im Stiche zu lassen.