Militair und Civil⸗ Gouvernement Schleswig. Stab der kombinirten Infanterie— Division . Stab der 1. kombinirten Infanterie⸗ Brigade Magdeburgisches Füsilier Stab 1. Bataillon 2. Bataillon 3. Bataillon 6. O stpreußisches
Flensburg.
Flensburg. Husum. Tönning. Nr. 43. Ratzeburg. Bataillon Lauenburg. 2. Bataillon Friedrichsort. Füsilier Bataillon Ratzeburg. 8. Pommersches Infanterie Regiment Nr. 61: Stab Flensburg. 1. Bataillon... .. ...... Augustenburg. 2. Bataillon Sonderburg. Füsilier Bataillon . Flensburg. Stab der 2. kombinirten Brigade w 2. Schlesisches Grenadier⸗Regiment Nr. 11 K ö. Schleswig. 1. Bataillon. Schleswig. 2. Bataillon Schleswig. Füsilier Bataillon Cappeln. 1. Rheinisches Infanterie Stab ..... . 1. Bataillo 674. 2 Tondern. Füsilier · Bataillon Apenrade. 4. Posensches Infanterie Regiment Nr. 59: Stab . Rendsburg. 1. Bataillon Rendsburg. 2. Bataillon 6. Rendsburg. Füsilier Bataillon ...... Eckernförde. Stab der kombinirten Kavallerie— Brigade. .... Flensburg. Rheinisches Dragon ö Stab J .. Flensburg. 1. Escadron Hadersleben. 2. Escadron Hadersleben. 3. Escadron Flensburg. 4. Escadron ... Flensburg. Mag deburgisches Dragoner Regiment Nr. 6: Stab kJ Schleswig. 1. Eskadron . Schleswig. 2. Eskadron Schleswig. 3. Eskadron Schleswig. 4. Eskadron ..... Mölln. 3. Fuß-Abtheilung Schlesisch Artillerie Regiments Nr. 6: Rendsburg. Dies wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. Berlin, den 4. September 1865. Kriegs⸗Ministerium, Allgemeines Kriegs ⸗Departement. von Glisezinski. von Hoffmann.
Abgereist: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Gene ral ⸗Inspecteur der Artillerie, von Hindersin, nach Rendsburg.
Der Wirkliche Geheime Ober -Regierungs ⸗Rath und Ministerial⸗ Direktor Delbrück nach Rom.
Berlin, 9. September. Se. Majestät der König haben Aller gnädigst geruht: dem Kaufmann und Rittergutsbesitzer Fer din and Wilhelm Emanuel Mueller zu Berlin die Erlaubniß zur An— legung des von des Kaisers von Oesterreich Majestät ihm verliehenen Ritterkreuzes des Franz ⸗Joseph-Ordens zu ertheilen.
Personal Veränderungen.
E. In der Armee.
Offiziere, Portepee⸗Fähnriche 2c. A. Ernennungen, Befsrdetungen und Versetzungen.
. Den 25. August. König von Bayern Majestät, zum Chef des 1. Westfäl. Hus. Regts. Nr. 8 ernannt.
. Den 28. August.
v. Gotsch, Port. Fähnr. vom Brandenb. Füs. Regt. Nr. 35, zum Thüri Inf. Reat. Rr. Z1 versetzt 1
. Thüring. Inf. Regt. Nr. 5 versetzt. Den 30. August. Berger, Maj vom Generalstabe der 3. Division, unter Stellung 2 la Suitè des Gencralfiabes der Armee, zum Direktor der Kriegsschule in Erfurt ernannt. ö
. Land wehr.
Den 30. August. Kaulfuß, Sec. Lt. vom 1. Aufg. J. Bats. (Posen) 1. Pos. Regts Nr. 18, zum 3. Bat. (Poln. Lissa) 1. Garde ⸗ Gren. Landw. Regts, Juß, Sec. Lt. vom 1. Aufg. 3. Bats. (Krotoschin) 2. Pos. Regts. Nr. 19, zum 7. Bat. (Breslau) 1. Garde ⸗ Gren. Landw. Regts. versetzt. B. Abschieds bewilligun gen ze.
Den 30. August. v. Schack, Maj. zur Dispos., zuletzt im 3. Pomm. Inf. Regt. Nr. 4, der Abschied mit selner bisherigen Pension bewilligt.
Militair⸗Aerzte. Den 30. August.
Dr. Bennighauß, Stabs ⸗Arzt vom mediz chirurg. Friedr. Wilh. Institut, unter dem gesetzl. Vorbehalt, Dr. Bennemann, Assistenz Ant des 3. Bats. (Warendorf) 1. Westfäl. Landwehr Regts. Nr. 13, wegen eingetretener Dienstunbrauchbarkeit der Abschied bewilligt, Dr. Groß. heim, Assistenz Arzt vom 4. Posenschen Inf. Regt. Nr. 59. zum Stabk. und Bataillons Arzt des Füs. Bats. 1. Rheinischen Inf. Regts. Nr. 25, Dr. Hibsch, Unter Arzt vom 2. Brandenb. Ulanen Regt. Nr. 11, zum Assist. Arzt befördert. Den im Reserve ⸗Verhältniß befindlichen Unter ⸗ Aer ten: Dr. Bofse, vom Landw. Bat, Bartenstein Nr. 33, Dr. Rach, vom 1. Ostpreuß. Landw. Regt. Nr. 1, Dr. Schlesinger, vom 2. Brandenb, Landw. Regt. Rr. 12, Br. Pros ka uer, vom 4. Oberschles. Landw. Regt. Nr. T, Pr. Reichel, vom 3. Niederschles Landw. Regt. Nr. 10, Br. Maiß, vom 1. Oberschles. Landw. Regt. Nr. 22, Dr. Florian, vom
J Riederschles. Landw. Regt. Nr. 10, Dr. Muckermann, vom 1. West=
fäl. Landw. Regt. Nr. 13, Dr. Müller, von dems. Regt, Dr. Evens, vom 4. Westfäl. Landw. Regt. Nr. 17, Dr. Hoelling, vom 1. West— fäl. Landw. Regt. Nr. 13, Dr. Falkenbach, vom 3. Rhein. Landm. Regt. Nr. 29, der Char. als Assist. Arzt verliehen.
N a chwei sung der beim militairärztlichen Personal im Au gust 1865 eingetretenen Veränderungen Durch Verfügung des Chefs des Militair Medizinal⸗ Wesens. Stehendes Heer.
ö . Au gust. Hesse, Unterarzt im generalärztlichen Büreau des Garde ⸗Corps, in
Folge seiner Anerkennung als Ganz⸗Invalide verabschiedet.
Den 17. August. Rübenach, Unterarzt der 1. Reserve-Pion. Compagnie, in Folgt
seiner Anerkennung als Ganz ⸗Invalide verabschiedet.
Den 18. Au gust. Lüders, Assist. Arzt, vom 6. Rhein. Inf. Regt, Nr. 68, zum Bran. denburgischen Festungs ⸗Art. Regt. Nr. 3 (General ˖ Feldzeugmeister) versekzt. Den 19. August. Dr. Witte, bisher einjährig, freiwilliger Arzt im Magdeb. Füs. Regt, Rr. I6, bei diesem Regt. vom 1. September ab etatsmäßig als Unterarjt
anngestellt.
Den 28. August. Dr. Zochert, Assist. Arzt, vom Hohenzollernschen Füs. Regt. Nr. 0 zum 6. Sstpreuß. Inf. Regt. Nr. 43 versetzt. Den 29. August. Dr. Helbig, Assist. Arzt im 1. Obeischles. Inf. Regt. Nr. 22, scheidet aus und tritt zu den Assist. Aerzten des Beurlaubtenstandes über
Beamte der Militair-Verwaltung. Durch Verfügung des Kriegs- Ministeriums. . Den 1. September. . Liß el, Intendantur-Secretair von der Intendantur VI. Armee Colpt zu der des II. Armee ⸗Corps, Schulz, Intendantur -⸗Secretair von der In tendantur des II. Armee - Corps, zu der des VI. Armee Corps verscht.
EH. In der Marine.
Offiziere ꝛc.
. Den 28. Au gust. ö. Schering, Schroeder, Unter ⸗Lieuts. zur See à la suite, unter desin ; tiver Exzennung zu Unter. Lts. zur See mit Patenten vom 18. Juli öl Sattiß, Unter ⸗Lt. zur See à la suite, unter definitiver Ernennung zum Unter Lt. zur See mit Patent vom 19. Juli 1864 und Rangirung unmit⸗ telbar hinter dem Unter Lieut. zur See Lewien, Gr. v. Reichenbach Unter. Lt. zur See Aà la suite, unter definitiver Ernennung zum Unter ˖ Lieu. zur See mit Patent vom 19. Zuli 1561 und Rangirung unmittelb hinter dem Unter Lieutenant zur See Köster, alle vier in den Etat dis See. Offizier Corps einrangirt. Hoffmann, Gloms da, Sie veri Stempel, Georgi, Schmidt, Krokisius, Dittmer, Ko eb cke / v. Reiche, Holzhauer, Braunschweig, Becks, Ludewig, Mel. ler, Richter, Wilke, Kühn, Unter Lieutenants der Seewehr, Einrangirung in den Etat des See Offizier ⸗Corps, zu Unter ⸗Lts. zur Ste mit Vorbehalt der Patentirung, befördert.
; Den 30. August.
Först ner, Pr. Lt. von der Seewehr des Ser Bats., zum Hauptmann
befördert.
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Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 9. September. Nach einer uns mitge · thJeilten Verfügung Der. Kaiserlich österreichisch en Cent al Seebehörd. in Triest an die Hafenbehörden im österreichischen güstenlande sollen die von den Häfen der Insel Cypern kommenden Ichiffe nach Maßgabe derjenigen Vorschriften behandelt werden, welche
far Provenienzen aus angesteckten oder der Cholera verdächtigen Häfen
rrlassen sind. 6 2 Das gestern erschienene „Justiz⸗Ministerialblatt- Nr. 32 ent⸗ hält unter Nr. 58 eine Allgemeine Verfügung vom 25. August 1865, wonach die vorläufig entbehrlichen Geldbestände bei den Gefangenen— Arbeiterverdienst⸗Kassen vom 1. Januar k. J. ab mit Einschluß der zu dieser Zeit bei den Depositorien befindlichen Beträge an di Zalarienkassen der betreffenden Kreisgerichte abzusühren sind. Unter Nr. 59 ist ein Erkenntniß des Königlichen Gerichtshofes zur Ent— scheidung der Kompetenz - Konflikte vom 13. Mai 1865 mitgetheilt, dahin gebend: Die Steuer ⸗ Behörden sind bei dem Verdacht einer Steuer Defraudation berechtigt, die Beschlagnahme der betreffenden Waaren anzuordnen, und können daher nicht wegen Schadenersatzes in Anspruch genommen werden, wenn sich nachträglich ergeben sollte, daß die Waaren keinen Gegenstand einer Zolldefraudation bilden. Halle, 8. September. (N. Hall. Z.) Gestern hatten die hier sowie in den Ortschaften des Saal- und Mansfelder See⸗Kreises längs der Saale kantonnirenden Truppentheile ö Division Ruhe⸗ tag, nachdem in den 3 vorhergegangenen Tagen die beiden zugehö⸗ rigen Infanterie ⸗ Brigaden ihre sogenannten Feld- und Vorposten⸗ dienstübungen mit gemischten Detachements aller Waffen abgehalten
aben.
; Schleswig⸗Holstein. Flens burg, 7. September. (Flensb.
Ztg) Von den aus dem Lockstedter Lager zurückkehrenden Truppen
sangte gestern J Bataillon des 25. Infanterie - Regiments sowie 1
Eskadron Rhein. Dragoner hier an. Erstere gehen morgen nach
Hadersleben, wogegen letztere bier bleiben werden. Heute Vormittag das 1. und 2. Bataillon des 11. Re—
*
fückte unsere alte Garnison, gimenes, hier ein und dann nach Schleswig gehen. 18. d. hier ein.
Samburg, 7. September. der ⸗Weser⸗Ztg.«“, bes ꝛ nach sechswöchentlichen Ferien mit der Arbeiterfrage, oder rich⸗ liger mit der Frage nach der Befugniß der Polizei, nicht heimaths⸗ berechtigte Arbeiter auf dem Verwaltungswege auszuweisen. Dieses Recht nimmt die Polizei auch nach der neuen Gesetzgebung über Gewerbefreiheit und Freizügigkeit im weitesten Umfange für sich in Anspruch und hat neuerlich, nachdem in Anlaß der Arbeitsnieder⸗
legungen dieses Sommers der Bürgerausschuß nach eingehenden Er—
Unsere neue Garnison trifft am
Unsere Bürgers
zrterungen sich dahin entschied, daß die bestehende Gesetzgebung für
*
eine einfeitige Remonstration gegen Ausweisungsbefehle der Polizei keinen Raum lasse, das Obergericht ein Erkenntniß dahin abgegeben,
es sei die von der Polizei verfügte Ausweisung eine reine Verwal⸗ tungssache, gegen welche eine Berufung an die Gerichte nicht zustehe. Nun aber sind polizeiliche Uusweisungen von Arbeitern wegen der gering⸗ sten Differenzen mit ihren Arbeitgebern bei uns an der Tagesordnung ohne daß sich mit Deutlichkeit das dabei maßgebende Prinzip erkennen ließe. Diesem Zustande ein Ende zu machen, hat das Bürgerschasts⸗ mitglied Neßmann einen, dem betreffenden badischen Gesetze nach⸗ gebildeten Gesetzentwurs über die Berechtigung Nicht ⸗Staatsangehöriger zum hiesigen Aufenthalte eingebracht, der dem Wunsche des Antrag⸗ stellers gemäß an einen Prüfungs⸗ Ausschuß verwiesen ist. Außer⸗ dem liegt noch ein ähnlicher, durch eine Petition des Arbeiterbildungs⸗ vereins veranlaßter Antrag vor, der auf Wiederaufhebung einer neuesten Polizei Bekanntmachung abzielt, wonach alle fremden Arbeiter, so bald sie innerhalb 3, beziehungsweise 8 Tagen keine Arbeit sinden, die Stadt zu verlassen haben. Dieser Antrag wurde zur Vorprüfung an den Bürgerausschuß überwiefsen. Des Weiteren Bürgerschaft über die schon seit Jahr und Tag angeregte Reorga⸗
nisation des Bürgermilitairs. Zur Ausarbeitung eines Reorgani⸗
sationsplanes ward ein Ausschuß niedergesetzt, nachdem auf Antrag
des Herrn Sasse die Bürgerschaft ausdrücklich beschlossen hatte, » daß oral an den Königlichen Hof zu begeben.
Zweck und Bestimmung des Bürgermilitairs im Wesentlichen un—⸗ verändert erhalten bleiben,
Oesterreich. Wien, 8. September. Zeitung schreibt: Das mögliche Herannahen der Cholera be⸗ ängstigt viele Gemüther. Es wird manchen zur Beruhigung dienen, wenn sie erfahren, daß Wien in den sieben Cholera ⸗Epidemieen, welche es in den Jahren 1831, 1832, 1836, 1849, 1850, 1854 und 1855 heimsuchten, im Vergleiche mit anderen Hauptstädten Europas nur milde getroffen worden ist. Es gab Epidemieen in Wien, wie . w ir, 1839, we mn 200 Menschen kaum einer erkrankte und in der relativ stärksten aller Epidemieen, der des Jahres 1866, erhob sich diese Ziffer nicht über ? 3. pCt. der evölkerung. Es wäre unrecht, die größere Sterblichkeit der Cholerakranken in Abrede zu stellen; doch erreichten auch diese Zahlen keine erschreckende Höhe und betrugen in der Reihenfolge der ge—
dieselbe wird bis zum 13. d. M. hier verweilen
chaft, schreibt man chäftigte sich in ihrer gestrigen ersten Sitzung
beschloß die
Die heutige ⸗Wiener
nannten Jahre 2188, 1970, 2316, 1117, 974, 2122 und 2943 Todesfälle, während gleichzeitige Erkrankungen anderer Art und deren tödtliche Ausgänge sich auffallend verminderten. Und wenn die ersten Epidemieen durch das Erscheinen einer völlig unbekannten Krankheit das Publikum entsetzten, die selbst unerfahrene Aerzte be—⸗ unruhigte und die Fürsorge der Behörden unsicher machten, so treten wir jetzt einem etwaigen Ausbruch der Cholera mit der in einem Menschenalter gereiften Erfahrung Europa's, mit einer genauen Kenntniß der Krankheit, mit den Errungenschaften ärztlicher Wissen⸗ schaft und Kunst und mit den aller Orten erprobten Maßregeln der öffentlichen Gesundbeitspflege vertrauensvoll entgegen.
»Die Allerhöchsten Entscheidungen in der sie benbürgischen Angelegen heit, meldet die »Debatte«, sind erflossen. Die König lichen Erlässe sind bereits an das Gubernium in Klausenburg ab— gegangen. Erst nach erfolgter Publikation im Gubernium werden dieselben an die Oeffentlichkeit gelangen. Bis dahin dürften noch 3 bis 4 Tage vergehen. Die Wahlen in Siebenbürgen brauchen acht Wochen. Wenn also die Einberufung am 10. d. erfolgt, so wird der Landtag in den ersten Tagen des November zusam⸗ mentreten, Vierzehn Tage nach der Publication des Einberu⸗ fungsschreibens für den' Siebenbürgischen Landtag soll die Einberufung des ungarischen Landtages erfolgen. Da von der Einberufung bis zu Eröffnung des Landtages etwas über zehn Wochen verfließen müssen, so kann die ungarische Landesvertretung Neitte Dezember, also einen Monat nach Eröffnung des sieben bürgischen Landtages, ihre Sitzungen beginnen.“
JJ öffentlichen Blätter ging jünst die Notiz, daß zur Erhaltung der österreichischen Occupationstruppen in den Herzog⸗ thümern (ungefähr 6090 Mann) seitens der Herzogthümer jährlich 400.000 Thlr. gezahlt werden müssen, während für die preußischen (12000 Mann) nur 250 000 Thlr. in Anspruch genommen würden.
Die ⸗-Wr. Abendpost ˖ bemerkt über diese Angabe Folgendes: Vereinbartermaßen sollen durch den Aufenthalt der Besatzungstruppen in den Herzogthümern dem Staatsschatze der Besatzungsmächte keinerlei Mehrkosten gegen den Aufenthalt dieser Truppen in der Heimat entstehen. Die österreichische Regierung wendet nun diesen Grundsatz in der einzig richtigen Weise an, daß sie dem thatsächlichen Aufwande ihrer auf einem der Kriegsstärke sich annähernden Stande befindlichen Brigade in Schleswig- Holstein denjenigen Kostengufwand entgegenhält, welcher sich ergeben hätte, wenn diese Brigade im Inlande, beziehungsweise wenn die Truppenkörper dieser Brigade in den vor ihrem Ausmarsche innegehabten Garnisonsorten und — gleich den übrigen Truppen im Inlande — auf dem ordinären Friedens- stande stehen würde Die Differenz beider Positionen repräsentirt für den österreichischen Staatsschatz den Mehraufwand, welcher der Vereinbarung ge— mäß aus den Mitteln der Herzogthümer zu decken ist, und diese Differenz beläuft sich nun auch in der That auf ca. 400,000 Thaler jährlich, hat aber nicht etwa blos in der Gewährung der auch den dortigen Königlich preußi⸗
schen Truppen zukommenden extraordinairen Besatzungszulagen, sondern auch — und zwar vorwiegend — in dem gegen das Friedensverhäͤltniß erhöhten Stande der Brigade ihren Grund. Bei dem geringen Friedensstande, wel- cher in Oesterreich dermalen gehalten wird, ist demnach dieses Standespuls ein sehr bedeutendes. Es wird uns beispielsweise angeführt, daß die Compagnie bei den Fußtruppen im Inlande an Mannschaft nebst den Chargen nach dem Frledensfuße nur 54 Gemeine zählt, während die bei der Brigade in den Herzogthümern eingetheilten Truppen per Compagnie nebst den Chargen nach dem Kriegsfuße 100 Gemeine im Stande führen. Es erhellt, sagt die »Abendpost«, daß in Anwendung des vereinbarten Grund⸗ satzes die Landesfonds der Herzogthümer, wenn sie den ganzen Mehraufwand vergüten sollen, nicht nur das Mehr an Gebühren für den Friedensstand 6. B. für 54 Gemeine), sondern auch die ganzen Erhaltungskosten für die über den Friedensstand geführte Mannschaft (z. B. für 46 Gemeine) zu er—⸗ setzen haben, weil diese Truppen, falls sie im Inlande wären, eben nur mit dem Friedensstande aufgestellt sein würden.
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Großbritannien und Irland London, ]. Septem⸗ ber. Ihre Majestät die Königin wird morgen Nachmittag in England eintreffen. Nachdem sie in Woolwich gelandet, wird sie sich nach Schloß Windsor begeben, dort im Laufe der nächsten Tage einer Sitzung des geheimen Staatsrathes beiwohnen und am 12. ihre Reife nach Balmoral antreten. Morgen oder übermorgen wird auch der Herzog von Cambridge nach England zurückkehren. — Earl Russell befindet sich gegenwärtig in North Berwick, um demnächst, wenn der Befehl an ihn gelangt, sich nach Schloß Bal⸗
Lord Palmerston ist gestern von seinem Landsitze Brocket Hall nach London zurückgekommen. — ö
Die österreichische Schrauben ˖ Korvette Friedrich hats Spithead verlassen, um sich nach Bremerhaven zurückzubegeben.
Die von dem Lordmayor von Dublin an die französische Flotte ergangene Einladung zu einem Besuche der irischen Haupt⸗ stadt ist abschlägig beschieden worden. Der französische Marine⸗ minister spricht in einem verbindlichen Schreiben an den Lordmayor sein Bedauern aus, daß die Erfordernisse des Dienstes die Flotte nach Frankreich zurückgerufen und die Annahme der Einladung un— möglich gemacht hätten.
Frankreich. Paris, 7. September. Die Königin von Spanten wird am 11. d. den Kaiser Napoleon im Konsistorial⸗ Palaste zu San Sebastian empfangen. Die Königin wird von einem