1865 / 219 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Allerhöchste Order vom 11. Juli 1865.

Auf Ihren Bericht vom 31. Mai 1865 genehmige Ich, daß diejeni gen Civil? Supernumerarien im Departement der Justiz· Verwaltung welche erst nach ihrer Annahme als solche die Aktuariats · Prüfung zurück

ob sie sich über

Militairpflicht oder über ihre definitive Be—

freiung von derselben ausgewiesen haben, zur Prüfung zugelassen

daß auch fortan ihre Aneiennetät unabhängig von Im Uebrigen be—⸗

legen, nicht nur wie bieher ohne Rücksicht darauf, die Ableistung ihrer

werden, sondern *rt der Fübrung dieses Nachweises regulirt wird. wendet es bei der Ordre vom 19. November 1849.

Carlsbad, den 11. Juli 1865. Wilhelm.

(gegengez Graf zur Lippe.

An den Justiz ⸗Minister.

Kriegs⸗Ministerium

Aller höchste Kabinets⸗Ordre vom 28. August 1865 betreffend die Servis Kompetenz derjenigen Feldwebel und Wachtmeister des stehen den Heeres und der besoldeten Landwehr ⸗Stämme, welche bei einer Mobilmachung überzählig werden zc.

Nachstehende Allerhöchste Kabinets Ordre:

Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich, daß 3. Heere

und der besoldeten Landwehr⸗Stämme, welche bei einer Demobil⸗ ferner den Zablmeister Aspiranten, welche Feld ⸗Zahlmeister⸗ Stellen versehen haben und nach der De— mobilmachung beim Rücktritt auf den Unteroffizier⸗Etat in Folge überzähligen

der Servis dieser hinsichtlich der 3. Division, von Werder, von Stettin.

jenigen Feldwebeln und Wachtmeistern des stehenden

machung überzäblig werden,

des stattgehabten Aufrückens ihrer Hinterleute zu Feldwebeln resp. Wachtmeistern ernannt sind, Charge gewährt werde. Hiernach ist auch schon letzten Demobilmachung zu verfabren.

Baden-Baden, den 28. August 1865. (gez; Wilhelm.

An das Kriegs -⸗Ministerium.

wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht. Berlin, den 6. September 1865. Kriegs⸗Ministerium, Militair⸗Oekonomie Departement. Bronsart von Schellendorff. Krienes.

Ministerium für die landwirthschaft lichen Angelegenheiten.

Der Königlichen Regierung lasse

ich hierbei (a. Abschrift der

ͤ

und die für dieselben am 1. April . werden am 15. und 16. Januar k. J. ausgelocst werden.

dem möge die Königliche Regierung ein Verzeichniß darüber führen, welche Zerstückelungen durch die Ausführung der Agrargesetze und im Wege anderweiter Expropriationen, welche Zerstückelungen durch Erbtheilung und welche anderweit durch den freien Verkehr herbei. geführt werden und ferner möge Sie die Vereinigung ganzer Güter mit anderen und zwar gesondert nach Rittergütern, spannfähigen anderen Gütern und kleinen Stellen controliren, damit auf diese Weise ein vollständiges Material gewonnen wird, um diejenigen Darstellungen fortführen zu können, welche in der der Königlichen Regierung am 27. Februar Cr. überfandten Denkschrift enthalten sind.

Berlin, den 1. September 1865.

Der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten.

gez. von Selchow.

An

die Königliche Regierung zu N.

Saupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung. Bei der heute öffentlich bewirkten 11. Serien ˖Verloosung der Staats ⸗Prämien Anleihe von 1855 sind die 22 Serien 70. 298. 338 354. 429. 463. 522. 569. 600. 657. 693. 747. 790. 884. g28. 1114. 1127. , 1310. 1337. gezogen worden.

Die zu diesen Serien gehörigen 2200 Schuld⸗Verschreibungen zahlenden Prämien Berlin, den 15. September 1865.

Haupt Verwaltung der Staatsschulden. von Wedell.

Angekommen: Der General Major und Commandeur dit

Abgereist: Se. Egcellenz der Kriegs. und Marine ⸗Ministt, General Lieutenant von RKoon, nach Kiel.

Berlin, 16. September. Se. Majestät der König haben Allergnädigst gerubt: Dem gofomotivfüherr Geiß hardt der Magdeburg ˖ Leipziger Eisenbahn zu Magdeburg, die Erlaubniß zut Anlegung der von des Herzogs von Anhalt Hoheit ihm verliehenen, zum Hausorden Albrechts des Bären gehörigen silbernen Medaille zu ertheilen.

heute an die Regierung zu N. erlassenen Verfügung wegen der Auf⸗

nahme der statistischen Nachrichten über die Bewegung des Grund⸗

eigenthums und des derselben beigefügten Formulars zur Kenntniß

nahme und mit der Veranlassung zugehen, Ihrerseits ebenfalls dieser Verfügung gemäß zu verfahren und Ihre bezüglichen Nachweisungen

zum ersten Male bis zum 1 April 1868 einzureichen. Berlin, den 1. September 1865. Der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten. von Selchow.

An sämmtliche Königliche Regierungen, egklusive der Rheinprovinz und Hohenzollernschen Lande.

A.

Auf den Bericht vom 6. v. Mts. erwiedere ich der Königlichen

Regierung, daß es zweckmäßig erscheint, schon jetz wegen der Auf—

statistischen Nachrichten

nabme der

über die Bewegung des Grund-

eigenthums Anordnungen zu treffen, damit die Aufzeichnungen all⸗

mälig erfolgen können. jéöhrige Perioden geeignet; zunächst die Nachweisungen für die Jahre 1865,

Für den Abschluß dieser Notizen sind drei- die Königliche Regierung möge des halb 1866 und 1867

aufstellen lassen und eine nach Kreisen geordnete Uebersicht derselben

bis zum 1. April 1868 hierher einreichen.

Dazu möge Sie Sich

aber des verbesserten Formulars der Königlichen Regierung zu Mer

seburg, wovon ein Ezemplar hier beigefügt wird, bedienen.

Außer

Personal-beränderungen in der Armer. Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc.

A. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.

Den 6. September.

Gerber, Hauptm. von der 1. Art. Brig, als Adjut. zur Gen. Insp der technischen Institute der Art. kommandirt. B. Abschiedsbewilligun genre. Den 4. Septem ber. z v. Kamptz, Oberst und Commdr. des Rhein. Fest. Art. Regts. Nr. und beauftragt mit der Führung der Geschäfte der 3. Art. Fest. In / unter Verleihung des Char. als Gen. Maj der Abschied bewilligt. Den 6. September.

nebst Anwartschaft zur Aufnahme als Pflegling in einem Invaliden und der Armee-Unif. der Abschied bewilligt. Den 9g. September. . v. Michalkowski, Oberst aggregirt dem 5. Ostpreuß. Inf. 1. Nr. 41 und kommandirt zur Wahrnehmung der Geschäfte des an,. ; des 3 VBats. (Tilit) J. Ostpreuß. Landw, Regts. Nr. 1 mit Pens. un Regts. Unif. zur Dispos. gestellt und gleichzeitig mit der einstw. des Commdrs. des vorgedachten Landw. Bats. beauftragt.

Brandt, Pr. Lt. vom 2. Oberschles. Inf. Regt. Nr. 23, mit Pen

Vertrelunß

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Beamte der Militair⸗Verwaltung. Durch Verfügung des Kriegs ⸗Ministe riums.

i, , ,. Laugk, Zahlmstr. 1. Klasse vom 8. Brandenb. Inf. Regt. Rr. 6 der Abschied mit der gesetzlichen Pension bewilligt. ,

ich tam tliches.

Preußen. Berlin, 16. September. Ihre M aje stät die Königin, Allerhöchstwelche verhindert wurde, Ihre Herbsttur früh— zeitig zu beginnen wird dieselbe, wie aus Baden gemeldet wird, während der in Merseburg, in Verbindung mit den Manövern des V. Armer Corps bevorstehenden Festlichkeiten, nicht unterbrechen können, sondern Sich daselbst durch Ihre Königliche Hoheit die Kronprinzessin vertreten lassen. .

= Nach der vom »Pr. Handelsarchiv. im Auszuge mitgetheil ten Berechnung des Centralbüreaus des Zollvereins betrug in den sechs Monaten Januar bis inkl. Juni 1865 die Brutto⸗Ein⸗ nahme des Zollvereins aus den Eingangsabgaben 10775, 554 Thlr., aus den A usgangsabgaben 60,593 Thlr., zusammen: 0,636,147 Thlr. Während des gleichen Zeitraums 1864 war der Brutto - Ertrag aus den Eingangsabgaben 11,389,493 Thlr., aus den Ausgangsabgaben S, 683 Thlr., zusammen 11,476,176 Thlr. Es haben also im ersten Halbjahr 1865 die Eingangsabgaben sl8,9359 Thlr., und die Ausgangsabgaben 26,090 Thlr. weniger, als in der entsprechenden Periode des Vorjahres eingebracht, so daß bei der Gesammteinnahme ein Minderbetrag von 640,029 Thlr. sich ergiebt

Fie provisorische Abrechnung über die gemeinschaftliche Uebergangs-Abgabe von Wein und Most, Tabaksblät- tern und Tabaksfabrikaten in den hierzu verbundenen Zoll— pereinsstaaten ergab für das erste Halbjahr 1865 im Ganzen 15496) Thlr., und zwar an Wein und Most von 1065008 Thlr., von Tabak 951 Thlr. Nach Hinzurechnung der Defekte aus Veranlassung der Register-Revision zc. stellte sich die zur Vertheilung fommende Summe auf 155,175 Thlr. heraus, wovon auf Preußen 106861 Thlr. auf Luxemburg 1124 Thlr., auf das Königreich Sachsen 12.457 Thlr., auf Hannover 20,237 Thlr., auf Kurhessen 535 Thlr., auf Thüringen 5989 Thlr., auf Braunschweig 1443 Thlr, auf Oldenburg 2529 Thlr. fallen.

Die provisorische Abrechnung über die gemeinschaftliche Branntweinsteuer und ũÜüebergangs⸗ Abgabe von bundenen Zollvereinsstaaten ergab

das erste Halbjahr 1865: für

denselben Mittheilur n Ver⸗

das Königreich Preußen ein stehenden Ländern und Gebietst von 5⸗9y 89.311 Thlr. 15 Sgr. 6 Pf., von 534,657 öobf3ltz Thlr. Sgr. 1 Pf., 6 Sgr. 7 Pf. Nach Hinzurech Abzug der Vergütungen und Rückzahlungen st theilende Summe von 5.459513 Thlr. heraus, 1668253 Thlr., auf die mit Preußen im engeren Verein stehenden Landgebiete 80, 106 Thlr., auf das Königreich Sachsen 447,296 Thlr., auf den Thüringischen Verein 263,859 Tyolr. fallen. , Justiz. Ministerialblatt Nr. 33 bringt unter Nr. 60 eine allgemein Verfügung vom 25. August, welche auf Grund einer Allerhöchsten Ordre vom 11. Juli 1865 bestimmt, daß fortan zwar Niemand als Civil. Supernumerar zugelassen werde / der nicht die Erfüllung der allgemeinen Militairpflicht, beziehungsweise die Befreiung vom Militairdienst nachweist oder eine Bescheinigung darüber beibringt, daß er bei der Meldung zum Militairdienst einstweilen zurück- gestellt worden, daß die Bestimmung der Aneciennetät dagegen fortan von dem Nachweise der wirklichen Ableistung der Hilitairpflicht oder dem Nachweise der definitiven Befreiung von derselben nicht mehr abhängig sei, sondern lediglich in Ge⸗ mäßheit der Bestimmungen der Allgemeinen Verfügung vom 7. Juni 1843, wenn die Aktuariatsprüfung bereits vor der An— nahme als Eivil⸗Supernumerar abgelegt worden, nach dem Tage der Verfügung, durch welche die Annahme erfolgt, wenn sie später abgelegt wird, nach dem Tage der zurückgeleg—⸗ ten Prüfung berechnet werden soll. Unter Nr. 61 spricht ein Erkenntniß des Königlichen Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompetenz Konflikte vom 13. Mai 1865 sich dahin aus, Die ehe⸗ maligen Reichsunmittelbaren können Ansprüche aus ihren Familien⸗ verträgen im Rechtswege nur insoweit geltend machen, als dieser nach der betreffenden Landesgesetzgebung für dergleichen Ansprüche überhaupt zulässig ist. Klagen gegen den Fiskus, welche die Er= süllung eines völkerrechtlichen Vertrages zum Gegenstande haben, . . Erörterung und Entscheidung im Prozeßverfahren nicht net.

Thlr. 24

Danzig, 15. September. (Westpr. Ztg Am 12. Se Morgens 6 Uhr strandete etwa e Hud von . Kreises Neustadt, das 21 Last große preußische Schlupschiff Huch! geführt vom Capitain Johann Nimann, mit einer Ladung gfostuinẽ von Anklam für den Hafen von Stolpmünde bestimmt. Von der in 2 Mann bestehenden Bemannung wurde erst gegen Abend der Capitain gerettet, während sein Sohn August ertrank. Das schwer beladene Schiff ist so tief im Wasser versunken, daß nur der Mast sichtbar und für die Hebung wenig Hoffnung ist.

. Boppard, 14. September. Das hiesige, für die Regierungs⸗ bezirte Coblenz, Trier und die Hohenzollernschen Lande bestimmte neue Lehrerseminar⸗ wofür der Kostenanschlag 80, 000 Thlr. auswirft ist, wie die Ess. Ztg. berichtet, im Aeußern bis zur Dachanlag! vollendet. Das Gebäude erhebt sich in reizender Lage am Rhein, lints von der Franziskanerkirche begrenzt, die nur theilweise ihrer früheren Bestimmung erhalten bleibt, rechts von der Ruine Schwal⸗ bach, die fast ganz im frühern Stil restaurirt ist Im Hintergrunde erhebt sich die romantisch gelegene Badeanstalt Marienberg. Der Bau soll im nächsten Jahre vollendet werden, so daß wo möglich mit Oktober 1866 die Anstalt eröffnet werden kann. Lauenburg. Das am 14. d. Mts. ausgegebene Offizielle Wochenblatt für das Herzogthum Lauenburg« bringt folgende Be—

kanntmachung:

»Mit Beziehung auf den Artikel 9 der Conventien d. d. Gastein, den 14. August d. J wird hierdurch zur öffentlichen Kunde gebracht, daß Se. Majestät der König von Preußen Allerhöchst beschlossen haben, zur Besitzergreifung des Herzogthums Lauenburg einen Commissair ab- zuordnen, welcher, unter Vorbehalt der später von Sr. Majestät dem Könige in Person entgegen zu nehmenden feierlichen Erbhuldigung, am 15. d. M. zu Ratzeburg den Akt der Besitzergreifung vollziehen, den Re— gierungsantritt feierlich verkündigen, die drei Landes -Kollegien in Eid und Pflicht nehmen, und der Regierung die Vereidigung der übrigen Be— hörden zu weisen wird. Zugleich wird bekannt gemacht, daß mit diesem am gedachten Tage 11 Uyr Vormittags im Regierungsgebäude stattfin— denden Akte ein öffentlicher Gottesdienst in der St. Petri-Kirche zu Ratze⸗ burg verbunden sein wird, welcher um 114 Uhr Vormittags seinen An sang nimmt. Ratzeburg, den 13. September 865. Die Regierung des Herzogthums Lauenburg. L. Kielmannsegge.« ; ;

Schleswig-Holstein. Kiel, 14. September. (5. N. Heute Morgen 7 Uhr rückten unter dem Kommando des Obersten v. Michaelis das 1. und das Füsilierbataillon des Königl. preußi⸗ schen 61. Regiments nach Flensburg aus, Schon gestern Mittag hatten Mannschaften des Seebataillons die Hauptwache und die Schloßwache besetzt. Gestern Nachmittag rückten die auf der Vi⸗ neta« von Danzig gekommenen? Compagnieen des See bataillons mit dem Stabe unter voller Musik in die Stadt ein; ebenso gestern Abend 8 Uhr die Compagnie See-Ariillerie, welche auf dem Landwege per Bahn angelangt waren. Sie wurden in dem preußischen. Rayon einquartiert. Die beiden Compagnieen des See⸗-Bataillons, welche bisher die Besatzung von Friedrichsort bilde ten, werden heute hier eintreffen. Nach Friedrichsort kommt ein Bataillon des 43. Infanterie⸗Regiments; weil aber die Bauten da⸗ selbst bei Weitem nicht vollendet sind, werden zwei Compagnieen auf den umliegenden Landdistrikt vertheilt. Das Bataillon langte um 11 Uhr mit dem Bahnzuge von Altona an und zog dann durch die Stadt weiter. Das 22. österreichische Jäger-Bataillon, bisher in Heide, rückt erst morgen ein. Die beiden Kriegskorvetten Augusta- und „Victoria haben sich gestern nach geschehener Ab— rüstung in den innern Hafen gelegt, wo sie auch voriges Jahr im Winterlager sich befanden. Die Kaiserlich österreichische Korvette „Erzherzog Friedrich‘ ist dem Schloß gegenüber vor Anker gegangen.

Der österreichische Statthalter für Holstein, Feldmarschall Lieu⸗ tenant Freiherr von Gablenz hat, den H. N.. zufolge, sein Amt mit folgender Bekanntmachung am 15. d. Mts. angetreten:

„Einwohner des Herzogthums Holstein! Durch das allerhöchste Hand= schreiben Sr. Majestät des Kaisers von Oesterreich, meines allergnädigsten Herrn, d. d. Wien, am 4. September 1865, bin ich, in Ausführung des zwischen Oesterreich und Preußen zu Gastein, am 14. August 1865 ge⸗ schlossenen Uebereinkommens, zum Statthalter des Herzogthums Holstein ernannt, und es ist mir die Leitung der Civil. und Militär⸗Verwaltung dieses Herzogthums übertragen, Gekräftigt durch das allerhöchste Ver trauen, trete ich mit heutigem Tage an die Spitze dieses Landes.

Einwohner des Herzogthums Holstein! Wir sind einander nicht un bekannt, denn noch ist es nicht lange her, daß ich so glücklich war, Euer schönes und gesegnetes Land zu bekreten, um an der Spitze eines Kaiser— lichen Armee Cotps, im Verein mit den Königlichen alliirten preußischen Truppen in den Kampf zu gehen, der Eure nationale Unabhängigkeit zur Folge gehabt hat. Ich hoffe als Kaiserlicher Statthalter auf dasselbe

Entgegenkommen von Euch, wie es damals die Kaiserlichen Fahnen fan— den.“ Mit voller Zuversicht zähle ich auch diesmal auf Euern oft erprob⸗ ten besonnenen Charakter, auf Euren Sinn für Gesetzlichkeit. Diese zu= versichtliche Hoffnung erleichtert mir die Uebernahme meiner jetzigen Mission, deren Schwierigkeiten ich nicht verkenne Schwierigkeiten, die jedoch durch Eure ruhige und von wahrem Patriotismus beseelte Haltung über⸗ wunden werden können. Mit aller Entschiedenheit will ich meinerseits die unter Euch so hoch ausgebildete Selbstverwaltung aufrechterhalten und die Landeskinder vor Allem dabei mitwirken lassen. Ich verspreche Euch die gewissenhafte Anwendung der bestehenden Gesetze, die möglichste Förderung Eures geistigen und materiellen Wohles, energischen und schnellen Vollzug