1865 / 221 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Königlich Preusischer

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26 *

Berlin,

Mittwoch den 20. September

1865.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Mitgliedern des während der vorjährigen kriege⸗ rischen Ereignisse thätig gewesenen patriotischen Hülfsvereins in Wien den Königlichen Kronen-Orden zu verleihen und zwar:

. die dritte Klasse:

em Vice Präside s Comitè: esgerichts. S Prãäsi

em Vice ⸗Präsidenten des Comitès, Landesgerichts Senats⸗Präsiden⸗ ten Grafen von Breda und Reichsrath Freiheren von Tinti;

* v

; die vierte fe den Comité Mitgliedern:

Ritter von Suttner, Medizinal Referenten Dr. Schlesinger, Architekten Romano, Hötel⸗Besitzer Stipperger,; serner dem Professor Dr. Ceßner und Dr. med. Rudolph Frankel.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den Kreisgerichts Rath Pazschke in Delitzsch zum Direktor des Kreisgerichts in Sprottau; und

Den Staatsanwalts -Gehülfen von Hoevel in Lippstadt zum Staatsanwalt daselbst zu ernennen,

Dem Regierungs-Rath bei dem Provinzial Schul ⸗Kollegium in Magdeburg, Dr. Albert Sch ulz, den Charakter eines Geheimen Reglerungs Raths; so wie

Dem Geheimen expedirenden Secretair und Rechnungs-⸗Rath Wernicke vom Kriegs- Ministerium bei seinem Ausscheiden aus dem Dienst den Charakter als Geheimer Rechnungs⸗-Rath; und

Dem Kreisgerichts n Secretair von Wil czewski in Graetz den Charakter als Kanzlei ⸗Rath zu verleihen.

e, betreffend den dritten Nach⸗

er Neiße⸗Brieger Eisenbahn⸗ Gesellschaft.

Vom 30. Au gust 1865.

Bestätigungs⸗Urkund trag zum Statuten d

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c.

Nachdem die Neiße⸗Brieger Eisenbahn ˖Gesellschaft in der Gene⸗ ral-Versammlung vom 23. Juni 1865 zu dem §. 18 des unterm 13. März 1846 (Gesetz Sammlung Seite 129) Allerhöchst bestätig, ten Statuts, so wie zu dem 8. 16 des im 2ten Statut Nachtrage enthaltenen Allerhöchsten Privilegiums vom 16. Dezember 1858 (Gesetz Sammlung vom Jahre 1859 Seite 22) die Einführung einer zusätzlichen Bestimmung, welche die Ausfertigung neuer Actien und Obligationen nebst den zugehörigen ; an Stelle zerrissener oder sonst unbrauchbar gewordener Actien und Obligationen der Gesellschaft zulässig macht, beschlossen und z Ende die in dem anliegenden dritten Nachtrage (a) zum Statute enthaltenen Bestimmungen zur Bestätigung vorgelegt hat, wollen Wir diesem Beschlusse und dem gedachten Nachtrage Unsere Bestäti⸗ gung hierdurch ertheilen.

Dividendenscheinen und Coupons

zu dem

Die gegenwärtige Urkunde ist nebst der Anlage durch die = Sammlung bekannt zu machen. m , 2 Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschri beigedrucktem Königlichen Insiegel. 3 Gegeben Baden Baden, den 30. August 1865.

(L. S.) Wilhelm.

Für den Justiz-Minister.

Graf von Itzenplitz. Graf zu Eulenburg.

A.

Nachtrag

. zum

Statute der Neiße ⸗Brieger Eisenbahn Gesellschaft.

Zu dem §. 18 des unterm 13. März 1846 Allerhöchst bestätigten Sta o wie zu dem §. 10 des im zweiten Statuten Nachtrage .

Dritter

tuts, s . Privilegiums vom 27. Dezember 1858 wird zusätzlich be= und Bbligaätiönen der Gäselschast tonnen nach freiem ermessen des Viter- toriums neue Actien und Obligationen nebst den zugehörigen Dividenden scheinen und Coupons unter neuer fortlaufender Nummer und mit spe— zieller Anführung der bisherigen, nunmehr in Wegfall kommenden Num— mern ausgefertigt werden. Die durch Verbrennung zu bewirkende Kassi⸗ rung der alten Papiere und die Ausfertigung der neuen Actien und Obli⸗ gationen, welche letztere bis zum 15. Dezember jeden Jahres nachgesucht werden muß, erfolgen alljährlich einmal bis Ende Januar nächsten Jahres unter Zuziehung von Notar und Zeugen, so wie zweier Directions. Mit- glieder oder deren Stellvertreter und des Rendanten. Ueber den Akt hat der Notar eine notarielle Verhandlung aufzunehmen. Die Nummern der verbrannten und der neu ausgefertigten Papiere werden durch die Zeitungen bekannt gemacht. Die aus dem vorstehenden Verfahren erwachsenden Kosten fallen den Antragstellern zur Last.

Justiz⸗Ministerium.

Der Rechtsanwalt und Notar Leistikow in Schlawe ist unter Verleihung des Notariats im Departement des Appellationsgerichts zu Stettin, als Rechtsanwalt an das Kreisgericht daselbst, mit An⸗ weisung seines Wohnsitzes in Stettin, versetzt worden.

r geistlichen, Unterrichts⸗ und inal⸗Angelegenheiten.

W in isterin

Der erste Seminar Lehrer am evangelischen Schul Lehrer- Seminar zu Franzburg, Böckler, ist in gleicher Eigenschaft an das evangelische Schul-Lehrer⸗Seminar zu Oranienburg versetzt worden.

Abgereist: Der Staats- und Finanz⸗Minister von Bodel⸗ schwingh nach Frankfurt a. O.

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Berlin, 19. September. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Rittmeister Wolter, sowie den Seconde⸗ Kieutcnants Freiherrn von Lilien und Freiherrn von Fürsten⸗ berg II. vom I. Westphälischen Husaren⸗Regiment Nr. 8 zur An- legung der von des Fürsten zu Schaumburg ⸗Lippe Durchlaucht ibnen verliehenen Militair-Verdienst⸗Medaille und dem Premier. Lieutenant Freiherrn von Le Fort vom Rheinischen Ulanen Regiment Nr. 7 zur Anlegung der von des Fürsten zu Lippe⸗-Detmold Durchlaucht ihm verliehenen Militair ⸗Verdienst⸗Medaille, die Erlaubniß zu ertheilen.