1865 / 224 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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bours, zusammen 520 Mann, vereinigt worden waren. Heute war Ruhetag. Vor dem Diner im Schlosse . besuchten Se. Majestät, der Kronprinz und die Kronprinzesꝑsin, so wie sämmtliche Prinzen und die noch hier anwesenden Fürst— lichkeiten, ein großes Orgel Concert im Dom, in welchem der Orgel · spieler Herr Engel von mehreren fremden Künstlern unterstützt

wurde. Am Abend begaben sich Se. Maj. der König nach Dölkau,

13 Meilen von hier, um nach Schkeuditz zu gelangen, wo Aller— höchstderselbe auf einer Soirée beim Grafen Hohenthal erschien. Morgen beginnen die Feldmansver ungefähr in derselben Gegend, wo gestern das Corps⸗Manövper geendet hat. 9. Lauenburg. Die ⸗Provinzial - Corresp.“ schreibt: Eine Deputation der Lauenburgischen Stände hat sich in Folge eingeholter Allerhöchster Erlaubniß nach Merseburg begeben, um Sr. Majestät nächst dem Dank für die huldreiche Erfüllung

der von den Ständen früher geäußerten Wünsche zugleich die Bitte

vorzutragen, daß der König alsbald auch persönlich die Huldigung des Landes entgegennehmen wolle. ; Schleswig-Holstein. Nach der »Prov. Corresp.« hatte die Reise des Kriegs- und Marine⸗Ministers Herrn v. Roon nach den Herzogthümern den Zwech über die Ausführung der Befesti— gungen an der Kieler Bucht, in Friedrichsort, bei Düppel und auf ÄAlsen an Ort und Stelle weitere Bestimmungen zu treffen. Die bezüglichen Arbeiten sind, wie die bez. Corresp. weiter meldet, durch⸗ weg kräftig in Angriff genommen und sist noch eine größere Anzahl

von Offizieren des Ingenieur -Corps behufs Verwendung bei den Befestigungs-Arbeiten zur Disposition des Gouverneurs von Schles⸗ wig kommandirt worden. Die Nachrichten, daß die Arbeiten im

Kieler Hafen einen Stillstand erfahren hätten, ist völlig grundlos.

Näch einer in der „Eckernförd. Ztg« vom 20. d. M. enthalte. nen Bekanntmachung des Sonderburger Amtshauses werden,

in Gemäßheit eines Reskripts des Herrn Gouverneurs von Man— teuffel vom 15. d. M. die Vorarbeiten Behufs Anlegung von Be— festigungs werken bei Sonderburg und auf den Sundewitter Höhen demnächst, und zwar unter Leitung des Königlich preußischen In— genieurs Oberst von Mertens, vorgenommen werden.

Herr von Gablenz hat, nach der »Flensb. Nordd. Ztg.“ folgen

den Tagesbefehl an die K. K. Besatzungstruppen im Herzogthum Holstein erlassen;

Durch das Allerhöchste Handschreiben Sr. Majestät des Kaisers, unseres Allergnädigsten Herrn, d. d. Wien am 4. September 1865, bin ich zum Statthalter des Herzogthums Holstein ernannt und ist mir die Leitung der

Eivil! und Militair-Veriwaltung in diesem Herzogthum übertragen. Vor Allem freut es mich, wieder Theile des Armeecorps unter meinem Befehle zu finden, das vor dem Feinde zu führen ich die Ehre hatte! Es hat sich

somit, schneller als wir es Alle glaubten, die Voraussagung erfüllt, die ich

aussprach, als ich vor noch nicht Einem Jahre Euch meinen Abschieds . gruß sagte. Die früheren Verhältnisse führten uns auseinander die gegenwärtigen bringen uns wieder zusammen. Aber wie in der früheren Epoche, im fernen Jütland die Niederwerfung des Feindes, so ist es jetzt unter den Segnungen des Friedens unsere gemeinsame Aufgabe, diejenigen

Soldatentugenden zur Geltung zu bringen, die der Friede heischt. Einträch ·

tiges Zusammenleben mit der Bevölkerung des befreundeten Landes. Erhal— tung der Kameradschaft mit den allirten Königlich preußischen Truppen, mit denen vereint Ihr für dieselbe Sache siegreich gefochten habt; das ent⸗ spricht den Intentionen unseres erhabenen Kaisers und Kriegsherrn! Daß dieselben strengstens befolgt werden, das erwarte ich von Euch ganz beson · ders, neben den Leistungen bezüglich Eures Geistes, Disziplin und militai; rischer Tüchtigkeit als Glieder der großen österreichischen Armee! Indem ich die hierlands zurückgebliebenen Besatzungstruppen freundlichst begrüße, behalte ich mir vor, demnächst bei Gelegenheit meiner Inspizirungsreise Euch Alle

wiederzusehen, die Ihr Angesichis des Feindes Euch so vieles Recht auf

meine unerschütterliche Zuneigung erworben habt.“

Schleswig, 19. September. Der Gouverneur des Herzog thums Schleswig, General v. Manteuffel, wird der »Fl. Nordd. Ztg. geschrieben, hat gestern die hiesigen Beamten in seiner provpi— forischen Wohnung im Esselbachschen Gasthofe versammelt gehabt; der Amtmann v. Plessen stellte seine Amtsuntergebenen vor, der Freiherr v. Zedlitz die städtischen Beamten. In seiner Rede an die Versammelten sprach der Herr General, ähnlich wie neulich dem Regierungspersonal gegenüber, es deutlich und bestimmt aus, daß die Regierung Sr. Masestät des Königs von Preußen und damit auch die von demselben eingesetzte Verwaltung, an deren Spitze er sitehe, als unverrückbares Ziel ihres Strebens die Wiedervereinigung beider Herzogthümer im Auge habe; der Weg zu diesem Ziele bestehe in der Beruhigung des von Parteiungen zerrissenen Landes und in der Aufklärung desselben über seine wahren Interessen. Dazu mitzu⸗ wirken forderte der General nun auch die Beamten und besonders die Herren Geistlichen auf. , ö

Hannover, 21. September. (W. T B.) Die »Neue Han—⸗ növersche Zeitung« meldet amtlich, das Graf Borries zum Präsi— denten, und Landdrost Staatsminister a. D. Baemeister zum Vice— präsidenten des Staatsraths ernannt sind.

Oldenburg, 19. September. (Weser-Ztg.) Durch den Zoll— einigungsvertrag vom 4. April 1853 war Hannover und Oldenburg ein erheblicher Vortheil dadurch zugestanden, daß ihnen ein Voraus (das sogenannte praéecipuum) von z Kopftheil zugesichert wurde,

welches indeß bei den Eingangssteuern und der Rübenzuckersteuer den Betrag von 20 Sgr. per Kopf nicht übersteigen sollte, eine Grenze, welche bereits seit einer Reihe von Jahren erreicht ist. Der Zolleinigungsvertrag vom 11. Juli d. J. hat diese Vortheile be— seitigt und an deren Stelle nur die Begünstigung treten lassen, daß Hannover und Oldenburg an den Eingangs und an den jetzt freilich nur noch kaum in Betracht kommenden) Aus. gangs Abgaben ein Kopfantheil von 2775 Sgr. zugesichert ist. Außerdem erhält Oldenburg darnach mit Rücksicht auf seine ungünstige Lage in Betreff der Zollverwaltung einen jährlichen Zuschuß von 4500 Thlr. Diese Veränderung der Verhältnisse würde bei uns wie in Hannover einen recht erheblichen Ausfall in den Einnahmen an Zöllen und indirekten Steuern zur Folge haben, wenn nicht zugleich vertragsmäßig eine bedeutende Erhöhung der zwischen diesen Staaten, aber nicht mit dem Zollvereine gemeinschaftlichen Branntwein und Salzsteuer festgestellt wäre. Diese Erhöhung deck zum größten Theile jenen Ausfall. Nach einer in dem hiesigen »Magazin für die Staats- und Gemeindeverwaltung des Großher— zogthums Oldenburg« aufgestellten speziellen Berechnung wird der Ausfall, den unsere Finanzen vom 1. Januar 1866 an erleiden, muthmaßlich jährlich nur etwa 12,000 Tylr. betragen.

Oesterrei ch. Wien, 21. September. Die heutigen „Wiener Blätter é bringen folgendes »Kaiserliche Manifest« vom gestrigen Tage:

An Meine Völker! Die Machtstellung der Monarchie durch eine gemeinsame Behandlung der höchsten Staatsaufgaben zu wahren und die Einheit des Reiches in der Beachtung der Mannigfaltigkeit seiner Bestand.« theile und ihrer geschichtlichen Rechtsentwicklung gesichert zu wissen dies ist der Grundgedanke, welcher in Meinem Diplome vom 20. Oktbr. 1860 einen Ausdruck fand und Mich zum Wohle Meiner treuen Unter— thanen fortan leiten wird. Das Recht der Völker, durch ihre legalen Vertretungen bei der Gesetzgebung und Finanzgebahrung beschließend mit. zuwirken, diese sichere Bürgschaft für die Förderung der Interessen des Reiches wie der Länder, ist feierlich gewährleistet und unwiderruflich fest— gestellt. Die Form der Ausübung dieses Rechtes hat das mit Meinem Patente vom 26. Februar 1861 kundgemachte Grundgesetz über die Reichs. vertretung bezeichnet, und im sechsten Artikel des gedachten Pa— tentes habe Ich den ganzen Inbegriff der vorausgegangenen, der wie— der ins Leben gerufenen und der neu erlassenen Grundgesetze als die Ver— fassung Meines Reiches verkündet. Die Belebung dieser Form, die har. monische Gestaltung des Verfassungsbaues in allen seinen Theilen, blieb dem freien Zusammenwirken aller Meiner Völker anheimgegeben.

Nur mit warmer Anerkennung kann Ich der Bereitwilligkeit geden. ken, mit welcher durch eine Reihe von Jahren ein großer Theil des Reiches, Meiner Berufung folgend, seine Vertreter in die Reichshauptstadt entsandte, um im Gebiete des Rechtes, der Staats. und Volkswirthschaft, hochwichtige Aufgaben zu lösen. ö.

Doch unerfüllt blieb Meine Absicht, die Ich unabänderlich bewahre, den Interessen des Gesammtstaates die sichere Gewähr in einer ver— fassungsmäßigen Rechtsgestaltung zu bieten, die ihre Kraft und Bedeu— tung in der freien Theilnahme aller Völker findet. Ein großer Theil des Reiches, so warm und patriotisch auch dort die Herzen schlagen, hielt sich beharrlich fern von dem gemeinsamen legislativen Wirken, indem er seine Rechtsbedenken durch eine Verschiedenheit der Bestimmungen jener Grundgesetze zu begründen sucht, welche in ihrer Gesammtheit eben die Verfassung des Reiches bilden.

Meine Regentenpflicht verbietet es, Mich länger der Beachtung einer Thatsache zu verschließen, welche die Verwirklichung Meiner, der Ent— wickelung eines freien Verfassungslebens zugewandten Absicht hemmt und das Recht aller Völker in seiner Grundlage bedroht; denn auch für die Länder, welche nicht zur ungarischen Krone gehören, wurzelt die gemein same legislative Berechtigung nur in jenem Boden, welcher im Ar— tikel VI. des Patentes vom 26. Februar 1861 als die Verfassung des Reiches bezeichnet wird. Insolange die Grundbedingung eines lebens— vollen Inbegriffes von Grundgesetzen, der klar erkennbare Einklang seiner Bestandtheile, fehlt, ist auch das große und gewiß segenverheißende Werk einer dauernden verfassungsmäßigen Rechtsgestaltung des Reiches nicht zur That geworden. .

Um nun Mein Kaiserliches Wort lösen zu können; um der Form nicht das Wesen zu opfern, habe Ich beschlossen, zu nächst den Weg der Verständigung mit den legalen Vertretern Meiner Völker in den östli— chen Theilen des Reiches zu betreten, und dem ungarischen, sowie dem kroatischen Landtage das Diplom vom 20. Oktober 1860 und das mit dem Patent vom 26 Februar 1861 kundgemachte Grundgesetz über die Reichsvertretung zur Annahme vorzulegen. In Erwägung jedoch, daß e rechtlich unmöglich ist, ine und dieselbe Bestimmung in einem Theile des Reichs zum Gegenstande der Verhandlung zu machen, während sie gleichzeitig in den anderen Theilen als allgemein bindendes Reichsgesetz behandelt würde sehe Ich Mich genöthigt, die Wirksamkeit des Gesetzes über did Reichsvertretung mit der ausdrücklichen Erklär rung zu sistiren, daß Ich Mir vorbehalte, die Verhand= lungs- Resultate der Vertretungen jener östlichen Könige reiche, falls sie eine mit dem einheitlichen Bestande und der Machtstellung des Reiches vereinbare Modification der erwähnten Gesetze in sich schließen würden, vor Meiner Entschließung den legalen Vertretern der anderen König. reiche und Länder vorzulegen, um ihren gleichgewichtigen Aus spruch zu vernehmen und zu würdigen.

Ich kann es nur beklagen, daß dieser unabweislich gebotene Schritt auch einen Stillstand in dem verfassungsmäßigen Wirken des ngen Reichsrathes mit sich bringt, allein der organische Zusammenhang und die gleiche Geltung aller Grundbestimmungen des Gesetzes für die ge:

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sammte Thätigkeit des Reichsrathes macht eine Scheidung und theilweise Aufrechterhaltung der Wirksamkeit des Gesetzes unmöglich.

So lange die Reichsvertretung nicht versammelt ist, wird es die Auf⸗ gabe Meiner Regierung sein: alle unaufschieblichen Maßregeln, und unter diesen insbesondere jene zu treffen, welche durch das finanzielle und volks⸗

wirthschaftliche Interesse des Reiches geboten sind.

Frei ist die Bahn, welche mit Beachtung des legitimen Rechtes zur

Verstaͤndigung führt, wenn was Ich mit voller Züversicht erwarte ein opferfähiger, versöhnlicher Sinn, wenn gereifte Einsicht die Erwägung Meiner treuen Völker leitet, an welche dieses Kaiserliche Wort vertraüens⸗

voll gerichtet ist.«

Gleichzeitig mit diesem Manifest ist das nachstehende »Kaiserliche

Patent- von demselben Tage erschienen:

Wir Franz Joseph der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von

Oesterreich 2c. ꝛc,, thun kund und zu wissen: In Erwägung der unabweislichen Rothwendigkeit, zur Gewinnung dauernder Grundlagen für eine verfassungsmäßige Rechtsgestaltung des

Reiches den Weg der Verständigung mit den legalen Vertretern der

Länder der ungarischen Krone zu betreten und zu diesem Ende den be— treffenden Landtagen das Diplom vom 20. Oktober 1860 und das mit dem Patente vom 26. Februar 1861 kundgemachte Gesetz über die Reichs- vertretung zur Annahme vorzulegen;

In weiterer Erwägung, daß eine gleichzeitige Behandlung dieser Ur—

kunden als allgemein bindendes Reichsgesetz hiedurch ausgeschlossen wird,

verordnen Wir nach Anhörung Unseres Minisserrathes, wie folgt: Erstens: Die Wirksamkeit des Grundgesetzes über die Reichsvertre— tung wird mit dem Vorbehalte sistirt, die Verhandlungsresultate des un garischen und des kroatischen Landtages, falls sie eine mit dem einheit lichen Bestande und der Machtstellung des Reiches vereinbare Modification

der erwähnten Gesetze in sich schließen würden, vor Unserer Entschließung

den legalen Vertretern der anderen Königreiche und Länder vorzulegen, um ihren gleichgewichtigen Ausspruch zu vernehmen und zu würdigen. Zweitens: Insolange die Reichsvertretung nicht versammelt ist, hat

Unsere Regierung die unaufschieblichen Maßregeln, und unter diesen ins⸗ besondere jene zu treffen, welche das finanzielle und volkswirthschaftliche

Interesse des Reiches erheischt. . . Endlich wird von den Regierungsorganen noch folgendes, unter dem 17. d. M. erlassene Königl. Einberufungsschreiben des ungari— schn Landtags (litterae regales) veröffentlicht:

reichen apostolischen Vorfahren des heiligen Stephan gehörigen Län— der über die den neuerdings wesentl ten ltniss passende gerechte, billige und eben daruin dauerhafte Lösung der schweben—

den staatoͤrechtlichen Fragen, sowie über die Uebereinstimmung der ver—

fassungsmäßigen Rechte Unseres geliebten Ungarns mit den unabweis⸗ lichen Forderungen des Bestandes und der Machtstellung Unseres Reiches mit den Ständen und Abgeordneten des Landes berathen und heilsame

Gesetze schaffen können. Zu diesem Zwecke und damit wir nach glück ·

sicher' Löfung der obigen Vorfragen über die am 14. Februar ei . 414 ig! 1861 n en gr ed esten Königlichen Einberufungsschreiben be⸗ in allen den Fällen verweigert werden, wo die einzelnen Redner zeichneten, so wie über andere die Erhöhung des Glückes, die Beförde⸗

6 z ö 9 6 2 * 195 64 ( rung der geistigen uud materiellen Interessen, die Mehrung des öffentlichen

Wohles des Landes bezweckende zahlreiche hochwichtige un inen 46 schub erleidende gesetzliche Verfügungen mit den getreuen Ständen un

nen, haben Wir die Einberufung und Verkündigung des mit Hülfe 3 ; 3 ; . ö

Gottes durch Unsere eigene Person in Unserer Königlichen Freistadt Pesth zu eröffnenden und zu leitenden gemeinsamen

Euch hiermit ernstlich befehlen, daß Ihr an dem bestimmten Orte i zur bestimmten Zeit in Gemäßheit der auf Grundlage des Gesetzartikels V.

vom Jahre 1848 publizirten Wahlordnung aus Eurem Schooße zu wäh⸗

lende Deputirte, frieden und ruheliebende geeignete Männer ohne Wider- rede zu senden verpflichtet seid, welche auf besagtem Landtage zu erschei⸗ nen, dort mit den übrigen Prälaten und Reichsbaronen, so wie den Ständen und Repräsentanten Ünseres Königreiches Ungarn und der da⸗ mit verbundenen Theile Unsere gnädigsten Absichten und Propositionen

als einzig und allein auf das Heil, die Erhaltung und die Blüthe des Landes gerichtet, das Weitere zu vernehmen und darüber zu berathen, so

wie zu verhandeln als ihre Schuldigkeit erachten sollen. Im Uebrigen bleiben

Wir Euch mit Unserer Kaiserlich Königlichen Huld und Gnade gewogeny.

Das zufolge des Königlichen Einberufungsschreibens an den

l8. September in Betreff der Wahlvorbereitungen lautet: Wir Franz Joseph ꝛc. ꝛc. 2c.

leite x fte zunsche Unseres väterlichen Herzens, daß h , ,,,, . Kurse bei je einer der Kreisschulen des Bezirks eröffnet werden sollen.

die schwebenden staatsrechtlichen und andere hochwichtige Fragen, welche

das geistige und materielle Wohl Unseres geliebten Königreichs Ungarn berühren, mit ernster Bedachtnahme auf die Lebensbedingungen Unserer Gesammtmonarchie und die Interessen des Landes je cher zur gesetzmäßi⸗ gen Lösung gelangen, haben Wir den ungarischen Landtag auf den 10. Dezember 1865 in Unsere Königliche Freistadt Pesth einzuberufen und behufs Wahl der Abgeordneten die mit Unserer Entschließung vom J. Januar 1851 genehmigte Wahlordnung auch dermalen in Anwendung

zu bringen beschlossen.

entlich geänderten Verhältnissen anzu⸗

Kraft? Unserer Allerhöchsten Königlichen Macht und Gewalt finden Wir demzufolge allergnädigst zu gestatten, daß die zufolge Unseres Handschreibens vom 5. November 1861 aufgelssten Komi⸗ tats-Ausschüsse und Königlich freistädtischen Repräsen tanten ⸗Körperschaften anstatt der im §. 7 des Ges. Art. V. vom Jahre 1848 bezeichneten General- Versammlungen zur Konstituirung der Wahlbezirke und der Central-Wahlkommissionen ein- berufen werden können, und Euch hiermit ernstlich zu verordnen und zu befehlen, daß Ihr die zur Durchführung der Wahlen erforderlichen gesetz—⸗ lichen Maßnahmen ungesäumt einzuleiten für Eure Pflicht erachtet.

Denen Wir übrigens mit Unserer Kaiserlich Königlichen Huld und Gnade gewogen bleiben.

Großbritannien und Irland. London, 20. Septem⸗ ber. In aller Stille geht die Polizei mit weiteren Verhaftungen

gegen die Fenier vor. In Cork soll die Polizei eine Masse von

Schriftstücken gefunden haben, welche sich auf die Bewegung beziehen; wie ein dort erscheinendes Blatt wissen will, ist ein vollständiges Register der Verschworenen darunter, welches die Namen von 3000 Einwohnern der Grafschaft enthält, so daß die Polizei nun jeden Betheiligten binnen vierundzwanzig Stunden in Sicherheit bringen kann. 400 Konstabler sind in Cork in Thätigkeit oder der Befehle seitens der Behörden gewärtig. Von Ballincollig sind Dragoner und Artilleristen herangezogen worden; doch wird die Behauptung, daß auch in der Garnison von Cork der Feniismus Anhänger habe, jetzt entschieden in Abrede gestellt. Nachdem die Friedenswahrungs⸗ Akte für die Stadt und Grafschaft Cork in Kraft gesetzt worden, hat die Regierung als Ergänzung noch eine Proclamation erlassen, nach welcher bis zum 23sten d. alle im Besitze von Privatleuten befindlichen Waffen abgeliefert sein müssen. Bei der Ankunft von Dampfern aus Amerika wird in Queenstown das Gepäck der Passagiere polizeilich durchsucht und nach Waffen oder verrätherischen Schriftstücken gefahndet; der vorgestern in jenem Hafen arretirte frühere

Hauptmannin der südstaatlichen Armee, John M'Lafferty, ist vor den Ma⸗ gistrat gebracht und von demselben zu weiterer Untersuchung in die Haft zurückgeschickt worden. In seinem Besitze haben sich Bücher . ö. und Dokumente in Bezug auf die fenische Verschwörung, zwei

Wir Franz Joseph I. ꝛc. ꝛc. ꝛc. Geleitet von dem aufrichtigen Wunsche Unseres, die Beglückung Unserer Völker anstrebenden väterlichen Herzens, daß durch Unsere, im Sinne der bestehenden Gesetze zu ge schehende Königliche Inauguration die feierliche Krönung, so wie die Aus. fertigung des Königlichen Inaugural - Diploms jenes Band der Liebe, welches Uns an Unser gellebtes Ungarn bindet, immer mehr befestigt werde, eröffnen Wir wieder jenes Feld, auf welchem Wir vor allem Andern über das wechselseitige Verhältniß der zur Krone Unserts glor⸗

Exerzier Anleitungen und zwei Revolver gefunden.

Frankreich. Paris, 20. September. Die Sitzungen der Munizipalräthe sind nach dem Gesetze vom 10. Mai 1855 nicht öffentlich, und nach dem Gesetze vom 18. Juli 1837 dürfen ihre Verhandlungen offiziell nur mit Genehmigung der vorgesetzten Be⸗ hörde veröffentlicht werden. Auf diese gesetzlichen Bestimmungen ge— stützt, hat der Minister des Innern, Herr Lavalette, unterm 16. d. ein heute im »Moniteur« veröffentlichtes Rundschreiben an alle Prä⸗ fekten ergehen lassen und denselben eingeschärft, daß dem neuerdings

in verschiedenen Munizipalräthen hervorgetretenen Drange nach

größerer Oeffentlichkeit mit der Kraft des Gesetzes entgegen getreten werden müsse. Nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Präfekten dürfe ein Protokoll oder ein summarischer Bericht einer Munizipal⸗ raths⸗Sitzung veröffentlicht werden; jene Genehmigung müsse aber

namhaft gemacht werden sollten. . Durch kaiserliches Dekret vom 18. d. ist der Unter- Gouverneur von Algerien, Divisions-General Desvauz, auf sein Ansuchen zur

t . eu . Disposition gestellt und zu seinem Nachfolger der Divisions⸗-General Abgeordneten Unferes geliebten Ungarns und der mit ihm verbundenen Theile nach dem Wunsche Unseres väterlichen Herzens Uns berathen kön.

de Ladmirault, bisheriger Chef der ersten Garde⸗Infanterie⸗Division,

ernannt worden.

Der Kaiser und die Kaiserin haben sich, wie dem ⸗Moniteur« aus Biarritz telegraphirt wird, vorgestern nach Saint-Jean de Luz be—

Landtages auf den 160. Dezember, als den zweiten Ad. geben, um die Hafenbauten von Socoa in Augenschein zu nehmen. ages? ( .

vent Sonntag des Jahres 1865, beschlossen. Weshalb Wir

Am Abend kehrten sie nach Biarritz zurück.

Italien. Florenz, 17. September. Der König ist gestern hier eingetroffen und wurde auf dem Bahnhofe von sämmtlichen Ministern empfangen, die sich hierauf unter seinem Vorsitze zu einem Ministerrathe versammelt haben. Victor Emanuel wird blos einige Tage hier bleiben und sich dann nach Mailand und Somma be⸗ geben, wo die Truppen der Lombardei unter dem Befehle des Prinzen Humbert Lager Uebungen anstellen.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 29. Sep- tember. Die »Dt. Pet. Ztg.“ meldet: Der Kaiser hatte mit Rück= sicht auf die Nothwendigkeit, unverzüglich Maßregeln zur Vorberei⸗

tung einer gewissen Zahl von Lehrern für Volksschulen zu treffen,

Königlich ungarischen Siatthaltereiratß. gerichtete, Rässtript vom am 23. Maͤrz d. J. befohlen, daß vorläufig und bis zur Errichtung

besonderer Lehrer- Seminarien in den Lehrbezirken von St. Peters-= burg, Moskau, Charkow, Kasan und Odessa besondere pädagogische

In Folge dessen hat die St. Petersburger Schuldirection auf An srdnung des Kurators des St. Petersburger Lehrbezirks seit dem August pädagogische Kurse in der Andreasschule eröffnet und fordert diejenigen, welche sich zu Lehrern der Volks- Elementarschulen aus— bilden wollen, auf, ihre Gesuche um Aufnahme in diese Kurse ein

zureichen. . . Auf Ansuchen Sr. Kaiserlichen Hoheit des Ober - Befehls-

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