1865 / 227 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Lauenburg. Ratzeburg, 21. September. Das offizielle Wochenblatt für das Herzöͤgthum Lauenburg bringt unter dem vor⸗ stehenden Datum folgende Bekanntmachung:

Mit Beziehung auf das am 15. d. M. bei der Besitzergreifung des Herzogthums Lauenburg publizirte Allerhöchste Patent vom 15. d. M., und auf die in demselben ertheilte Zusicherung Sr. Majestät des Königs, die Erbhuldigung des Landes in eigener Person entgegen zu nehmen, wird hier · durch zur öffentlichen Kunde gebracht, daß Se. Majestät der König, unser Allergnädigster Herzog und Herr, geruhen werden, zu dem Ende am Montag den 25. d. M. in Ratzeburg einzutreffen. Wir zweifeln nicht, daß die Be⸗ wohner des Herzogthums Lauenburg ihre Theilnahme an diesem freudigen Ereignisse durch zahlreiches Erscheinen an den Tag legen werden. Ratzeburg,

den 21. September 1865. Die Regierung des Herzogthums Lauenburg.

L. Kielmansegge. . Schleswig⸗Holstein. t Das heute ausgegebene 2. Stück des »Verordnungsbl. f. d. Herzog— thum Schleswig n enthält u. A. eine Bekanntmachung, betreffend die Ernennung des Baron H. v. Plessen in Eckernförde zum

Amtmann der Aemter Gottorf und Hütten. Zufolge einer Ver⸗ chen Civilkommissärs für das Herzog, thum Schlewig treten die bisherigen gemeinschaftlichen Frei marken für Schleswig ⸗Holstein 2 Schll., 13 Schll. 15 Schll.,

ordnung des Königlich preußis

2 Schll. und 4 Schll. mit ultimo Oktober er. für das Herzogthum

Schleswig außer Cours und werden vom 1. November . ab nur nachstebende, mit der Bezeichnung »Herzogthum Schleswig- ver. sehene Freimarken zur Frankirung von Postsendungen daselbst benutz; werden können: 3 Schll. Freimarken mit grüner Farbe, 13 Schll.

Freimarken mit lila Farbe, 15 Schll.“‘ ( Sgr.) Freimarken mit rosa Farbe, 2 Schll. Freimarken mit blauer Farbe, 4 Schll. (3 Sgr.) Freimarken mit brauner Farbe.

Nach der »Nordschleswigschen Zeitung werden aus jedem

der in Schleswig garnisonirenden 18 preußischen Bataillone 100 Mann

behufs der auf Alsen beabsichtigten Befestigungen kommandirt, und Der Gouverneur

von Schleswig, General von Manteuffel, ist am 24. von Schleswig

diesen noch 600 Civilarbeiter beigegeben werden.

nach Flensburg gereist, um von da nach Sonderburg zu gehen.

Desterreich. Wien, 25. September. (W. T. B Die General · Korrespondenz aus Oesterreich vernimmt aus sicherer Quelle, daß die von verschiedenen Blättern gebrachten Mittheilungen über den angeblich an die Kaiserliche Regierung gerichteten Vorschlag der preußischen Regierung zu einer gemeinschaftlichen Entgegnung auf die Rundschreiben, welche jüngst, anläßlich der Gasteiner Convention von Frankreich und England an ihre diplomatischen Vertreter er⸗ gangen sein sollen, jeder Begründung ermangeln. Die General · Korrespondenz« erklärt, daß weder die französische noch die britische Regierung, sei es im amtlichen oder außeramtlichen Wege, irgend welche Eröffnung im Sinne der erwähnten Rundschreiben an das

Kaiserliche Kabinet haben gelangen lassen, daß mithin auch für letz= teres kein Anlaß zu Gegenbemerkungen vorliege.

Die ⸗Wien. Ztg.“ meldet in ihrem amtlichen Theile, daß

die auf den 9. Oktober anberaumte Eröffnung des kroatisch-sla⸗ ü rektoren und Lehrern ein Recht auf dieselben zugestanden wird.

wonischen Landtags auf den 12. November d. J. vertagt sei.

Schweiz. Bern, 25. September. (W. T. B.) Seitens der Königlich württembergischen Regierung ist an den Bundesrath die offizielle Anzeige gelangt, daß dieselbe behufs Aufrechterhaltung und Befestigung der freundschaftlichen Beziehungen mit der Schweiz die

sollen, sofern nicht stif ere zu diesem Posten den Baron v Spitze mb erg mit dem Range Rechtsverhältnisse entgegenstehen, bei Neuanstellungen und bei Gelegenheit

Errichtung einer diplomatischen Vertretung hieselbst beschlossen und

eines Geschäftsträgers ernannt hat.

Frankreich. Paris, 25. September. (W. T. B.) Bei der

j j ise⸗ = 8 ier 8 j / 1. heutigen Wahl im Oise. Departement wurde der Regierungskanidat res zu 10 Prozent des Ein kommens hierdurch festgestellt wird, in Abzug zu

; . . 9. r bringen und zur Gymnasialkasse besonders zu verelnnahmen. Andere Natu⸗ Kommissar der provisorischen Regierung im Oise⸗ Departement, mit . ĩ

17,243 Stimmen von 27,848 zum Deputirten für den gesetzgebenden Theile der Besoldung überwiesen.

Barillon, früheres Mitglied der Konstituante und ehemaliger

Körper gewählt. Dänemark. Kopenhagen, 22. September. Heute Vor⸗

mittag sind die sterblichen Aeberreste des Generals de Meza unter jedem Gymnasium für diese Besoldungen bereits etatsmäßigen Gesammt⸗

großen militairischen Feierlichkeiten beigesetzt worden. Das Militair ausgabesumme von dem Minister der geistlichen c. Angelegenheiten bewilligt. Zur Erhöhung dieser Gesammtsausgabesumme ist das Einverständniß des

gaben dem Verewigten das Ehrengeleite, aber das Publikum zeigte

paradirte, die Kanonen salutirten, der König und der Kronprinz feine Theilnabme. Allgemein ist es aufgefallen, daß von den Mi—

die Exminister Scheele, Johannsen, Heltzen und Wolfhagen der Trauerfeierlichkeit beigewohnt haben.

25. September. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Folkethings setzte die Partei der Bauernfreunde, in Folge der Abwesenheit vieler Mitglieder momentan in der Majorität, mit 29 von 57 Stimmen die Wahl des wegen seines politischen Auftretens

gegen die Regierung und die Dynastie vorgestern abgesetzten Pastors Birkedahl von Fühnen zum zweiten Vice ˖ Präsidenten

durch. Als erster Vice⸗Präsident wurde J. A. Hansen wieder.

gewählt.

Amtmänner behufs schleuniger Einberichte im Fall des Ausbruches der Viehseuche erschienen.

Schleswig, 24. September.

Der Rormal-Etat für die Besoldungen der Direktoren und Lehrer an Gym nasien.

Ueber »die Besoldungen der Direktoren und Lehrer an den Gymnasien und an den denselben gleichstehenden höheren Unterrichts Anstalten, welche aus unmittelbaren oder mitteibaren Staatsfonds Unterhaltungs.-Zuschüsse beziehen“, ist ein von den Herren Ministern der Finanzen und der geist— lichen 2c. Angelegenheiten vorgelegter Normal -Etat nebst Ausführungs ˖ Be. stimmungen von Sr. Majestät dem Könige unterm 10. Januar 1863 voll. zogen worden, dessen wesentliche Bestimmungen, dem »Centralblatt f. d. ge. sammte Unterrichtsverw.“ zufolge, nachstehende sind: .

Für die Normal-Besoldungen der Direktoren und det ordentlichen Leh. rer bestehen nach Verschiedenheit der Orte, an welchen die Anstalten sich befinden, drei Klassen. Sie betragen jährlich:

A. für die Gymnasial-Direktoren in der ersten Klasse bis 1809 Thlr, in der zweiten Klasse bis 1600 Thlr, in der dritten Klasse bis 1200 Thlr., resp. 15300 und 1400 Thlr.

B. für die definitiv angestellten ordentlichen Gymnasiallehrer, mit Aus. schluß der etwa gleichfalls definitiv angestellten Hülfslehrer und der techni. schen Lehrer, mithin für die definitiv angestellten Inhaber sowohl der Pro— fessoren, und Oberlehrerstellen, als auch derjenigen Stellen, welche in den Etats der Gymnasien als ordentliche Lehrer,, Collaborator ! 2c. Stellen be— zeichnet sind,

Minimum. Maximum. Durchschnitt. in der 1. Klasse 600 Thlr. 1306 Thlr. 950 Thlr. in der 2. Klasse 550 » . in der 3. Klasse 500 19M, 59

Der Durchschnitts⸗Gehaltssatz der ordentlichen Lehrerstellen so oftmal genommen, als dergleichen Stellen vorhanden sind, ergiebt für diese Stellen die in der betreffenden Gehaltsklasse zulässige Gesammtsumme Normal— Etats ⸗Summe an Besoldungen.

Es werden bestimmt zu Gymnasial Orten:

der 1. Gehaltsklafse: Königsberg, Stettin, Berlin, Posen, Breslau, Magdeburg, Münster, Cöln, Aachen, Elberfeld;

der? Gehaltsklasse: Elbing, Tilsit, Insterburg Marienwerder, Gumbinnen, Thorn, Stargard, Cöslin, Brandenburg, Potsdam, Frankfurt, Prenzlau, Bromberg, Görlitz, Liegnitz, Ratibor, Glogau, Oppeln, Halber⸗ stadt, Halle, Erfurt, Naumburg, Merseburg, Dortmund, Arnsberg, Biele⸗ feld, Hamm, Minden, Paderborn, Duisburg, Saarbrücken, Kreuznach, Essen, Düsseldorf;

der 3 Gehalts klasse: Culm, Braunsberg, Conitz, Lyck, Rastenburg, Hohenstein, Deutsch⸗Crone, Reustadt, Treptow a. R., Neustettin, Greifen. berg i. Pomm., Putbus, Stolp, Anklam, Colberg, Cottbus, Züllichau, Sorau, Guben, Neu Ruppin, Königsberg N. M. Luckau, Ostrowo, Kroto— schin, Lissa, Gleiwitz, Neiße, Glatz, Brieg, Leobschütz, Hirschberg, Sagan, Oels, Lauban, Schweidnitz, Quedlinburg, Torgau, Wittenberg, Zeitz, Eis. leben, Salzwedel, Stendal, Heiligenstadt Schleusingen, Brilon, Coesfeld, Herford, Recklinghausen, Burgsteinfurt, Soest, Warendorf, Rheine, Cleve, Wetzlar, Wesel, Düren, Münstereifel, Hedingen.

Durch die Aufstellung dieses Normal Etats wird nicht beabsichtigt, zur Erreichung der Besoldungssätze desselben in der Fürsorge des Staats für die Gymnasien über die ihm obliegenden rechtlichen Verpflichtungen hinauszu⸗˖

gehen. Der Normal Etat ist vielmehr nur allmälig nach Maßgabe der

aus unmittelbaren und mittelbaren Staatsfonds und hauptsächlich der bei den einzelnen Anstalten hierzu verfügbar werdenden Mittel zur Ausführung zu bringen, und die Normalsätze haben nicht die Bedeutung, daß den Di—

Vorhandene Besoldungen, welche über die vorstebend festgestellten Normalgrenzen hinausgehen, müssen bei einer Erledigung der betreffenden Stellen um den überschießenden Betrag vermindert werden.

Emolumente, mit Ausschluß der Dienstwohnungen, sowie unfixirte, in Form von Schulgeld: und Gebühren- ꝛc. Antheilen bewilligte Gehälter

ftungsmäßige Bestimmungen oder andere besondere

der Bewilligung von Gehaltszulagen, Ascensionen 2c. zur Gymnasialkasse eingezogen werden. Für Dienstwohnungen ist den Inhabern aus ihren Besoldungen von dem Zeitpunkte ab, wo letztere mit Rücksicht hierauf ander. weit regulirt sein werden, leine Miethsentschädigung, welche bis auf Weite

ral? Emolumente, deren Einziehung zur Gymnasialkasse nach Vorstehendem etwa unthunlich ist, werden zu ihrem wirklichen Werthe statt Geld als

Die Besoldungen der Hülfslehrer und der technischen Lehrer, auf welche die vorstehenden Festsetzungen sich nicht beziehen, werden innerhalb der bei

Finanzministers erforderlich. . . . Die Gymnasien der erwähnten Kategorie zu Berlin nehmen eine

nistern nur General Hansen und von höheren Civilpersonen nur Ausnahmestellung der Art ein, daß die in Rr. J bezeichneten Gränzen für

die Befoldungen an den Gymnasialorten der ersten Gehaltsklasse überschritten

werden können

Kunst- und wissenschaftliche Nachrichten.

Weimar, 25. September. Ein so eben aus Heinrichau in Schlesien empfangener Brief, schreibt die »Weim. Ztg., meldet uns den Tod des

Forst, Rendanten a. D. Wieland, einzig überlebender Sohn des Dichters

Wieland, im hohen Alter von 84 Jahren. . In Stuttgart fand am 21. September unter ansprechenden Heier

44 3 ‚. h lichkeiten die Enthüllung der in den Liederhallen ⸗Anlagen aufgestellten Erz⸗ Vom Schloß Christiansburg ist ein Regierungserlaß an alle e int uneigennützigster Weise von einem jungen Künstler Namens Rau ausgeführt

büste Ludwig Uhlands statt. Die trefflliche lebenswahre Büste ist in

*

worden; den Erzguß besorgte in gelungener Weise Pelargus in Stuttgart.

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Nach den Entwürfen vom Ober. Baurath Leins ist das Fußgestell in buntem

Sandsteine im Atelier des Prof. Wagner ausgeführt worden. (Zur Nordpol Expedition) Es wurde neulich angeführt, daß

die Ansichten Dr. Petermann's über den Weg, welcher zur Erreichung der

Nordpolar · Regionen zu wählen ist, bei dem Capitain Richard's, Hydrogra. dem Lehrer auch einen von den Dorfschaften zu beackernden Morgen Landes

en der englischen Admiralität, unbedingte Unterstützung gefunden haben daß er die Schlitten Expedition verwirft, weil sie zwar ö. Nordpol in nãchster, er der Linie fübren kann, aber die Möglichkeit ausschließt, das große 122

demselben von den Bauern verschiedene Naturalien zu liefern und An-

spruche auf freie Weide für einen kleinen Viehstand, Konfirmandengelder ꝛc. zuzubilligen sind und endlich, daß wenn »ein Bauer oder Instmann« mehr als zwei Kinder zur Schule zu schicken hat, die Staatsverwaltung, welche

zu überweisen hat, das Mehr des Schulgeldes zu entrichten verpflichtet sein

Region zu untersuchen, Nan muß sich erinnern, sagt Capitain Richards, daß wir in den letzten 20 Jahren die arktischen Regionen nür explorirt haben, um

. 2 s 9 j N 9 2316 5 ö 5 . ö = Franklin zu suchen, der die Nordwestpassage aufzufinden bestrebt war, und daß daher wohlverzeihlichen gänzlichen Verkennung der Nützlichkeit des Schul⸗

wir nur die Küsten aufgenommen haben, welche un sere Schlitten unvermeidlich

passiren mußten. Als Einer, der ebenfalls beim Aufsuchen Franklin's be⸗

schftigt 3 ,, . versichhn, daß der Gedante an arctische Ent. steßen, die um so schwieriger zu beseitigen, waren, als s. sich um Auf. beckungen ihnen, niemals in den Sinn gekommen sei. Wenn irgend ein bringung von Geldmitteln, gegen welche das Nolkt sich siräubte, und um

sanguinischer Geist an den Nordpol gedacht hat, so wagte er es nicht, den Hedanken auch nur seinem Busenfreunde mitzutheilen. Wer so glücklich oder unglücklich war, die größte Menge Land zu entdecken, fühlte eine Art von Gewissensbissen beim Aufzeichnen desselben, weil man schließen konnte, er habe im Geringsten den Hauptzweck aus den Augen verloren. Er (Ca— pitain Richards) habe dies häufig gefühlt. Wäre no der Kräfte, die zum

würde jetzt daran denken, mit Schiffen durch Baffin Bai, Varrow. Straße

und Smith Sund zu gehen, um in das Polarmeer zu gelangen. Keinem ist

es je gelungen, auf diesem Wege in das Polarmeer zu kommen. Wenn man zu Schiff auf arktische Entdeckungen ausgehen will, so ist der einzige Weg dazu der zwischen Spitzbergen und Nowaja- Semlja. Jetzt ist Nie— mand aufzusuchen, unser Zweck ist, die geographischen Entdeckungen in der

nördlichen Hemisphäre zu vervollständigen. Wenn, wie Dr. Petermann sagt,

irgend betraͤchtlicheres Land um den Nordpol existirte, so müßten dieselben

z müßte eine gewisse Eisbarriere oder ein Eisgürtel von größerer oder ge

soll. Von welcher tiefen Bedeutung die Ausführung dieses Schulreglements

für die damalige Zeit sei ßte, i in kei ai För enn alf, ne nnn fe lh en hohe. für d nmalige Zeit sein mußte, in welcher fast noch in keinem europäi-

schen Staate der Jinpuls zu einem öffentlichen Volksschulleben gegeben war, wurd keines NRachmweises bedürfen, Gleichwohl leuchtet es ein, daß bei der zu jener Zeit durchgehends im Landvolke berrschenden Ignoranz und

wesens von einer durchgreifenden Einführung des offentlichen Volksunter⸗ richtes keine Rede sein konnte. Dieselbe mußte auf unendliche Hindernisse

Gewinnung von Lehrern handelte, welche nicht vorhanden waren und, wie aus den angeführten »Principia regulativa« hervorgeht, nicht selten durch Handwerker ersetzt werden mußten, die aber wiederum selbst mit Rücksicht auf die damaligen Zeitverhältnisse in ihrer Lehr. Qualification zweifelsohne zu sporadischen Erscheinungen gehörten. Der öffentliche Unterricht konnte

daher selbstverständlich nur allmälig einer fruc i

; Tranklin' , , ,,. el uchtbaren Entwickelung ent- Aufsuchen Franklin s auszogen, zu geographischen Entdeckungen verwendet wor⸗ gegengesführt werden, Periode um Periode 3 und . im den, so würde jetzt Nichts zu thun übrig sein. Kein vernünftiger Mensch

Volke verdrängend. Dabei bedurfte es von Seiten der Staatsbebörde der

unausgesetzten Energie in Ueberwachung und Fürsorge des Volksschullebens,

wenn ein Stillstand vermieden und ein Fortgang ermöglicht werden sollte.

Und in der Zhat sah Friedrich der Große bei dem schleppenden, theilweise eingeschlafenen Bestreben nach Fortbildung des Schullebens sich genöthigt, unterm 12. August 1163 ein, das Elementarschulwesen seinem innern und äußein Wesen nach genauer präzisirendes »Königlich preußische

General ⸗Landschulreglement« zu erlassen. Es dürfte nicht uninteressant sein,

hier einige Worte aus dem Eingange wiederzu : 3 ,. w ; . c ͤ eben, welche ein charakte⸗ physikalischen Gesetze, welche im Süden wirken, auch dort herrschen, d. h. 9. 6 .

zu Unserem höchsten Mißf

ringerer Ausdehnung zu gewissen Zeiten von dem Lande abgestoßen werden,

südwärts sich fortbewegen und Jahr um Jahr zerschmelzen. Wenn dies

der Fall ist, so hat eine Entdeckungsexpedilion einfach diesen Gürtel zu passiten, wie Sir

him durchbrach, nur daß er es ohne die Hülfe der Dampfkraft that. Be⸗˖

sindet sich dagegen kein bedeutenderes Land um den Nordpol, und man

hat alle Ursache zu glauben, daß keines vorhanden ist dann kann man schlimmsten Falls nur ein mit Eis bedecktes, ein

während acht Monate im Jahre nicht schiffbares Meer haben. Das Eis verwittert im Juni, wird von Wind, Regen, Wellen und Wärme aufgelöst, und bildet sich zur rechten Zeit wieder, eben so regelmäßig, wie die Blätter im Herbst abfallen und im Frühling wieder knospen. Folglich

. Reglement für Schlesien vom 3. November 1765, welches das Schulwesen in jener Region sein und wir würden zu Schiff den Nordpol erreichen kön⸗ nen; denn statt 7 englische Meilen in einem Tage zurückzulegen, was die größte Schnelligkeit bei Schlittenreisen ist, könnten wir vielleicht 7englische

würden der Juli, August und September zur Schifffahrt taugliche Monate

Meilen in einer Stunde vorwärts kommen. Trifft man kein Land an, so

würden wir einfach der Nordpol in Schiffen erreichen; befindet sich aber Land dort, so würden wir dort überwintern. Erstreckt sich dieses Land gegen

Rorden hin, so koͤnnte man im folgenden Frühjahr in Schlitten zum

Rordpol gelangen,; breitet es sich nach Sst und West aus, so

könnten wir es nach beiden Richtungen 500 englische Meilen weit

erforschen. Eine Ezpedition würde stets Spitzbergen im Rücken haben,

um dahin umzukehren, vielleicht nicht mehr als 300 Meilen von dem

trreichten fernsten Punkt entfernt. Daher ist der einzige Weg zur Erfor—

schung der arktischen Regionen mit Schiffen der über Spitzbergen.“ Eine und Lehrmittel. Namentlich wird darin auf die Nothwendigkeit einer an ·

andere Autorität, die einzig lebende in Hinsicht auf das zwischen Rowaja⸗

Semlja und Spitzbergen gelegene Meer, der russische Admiral Lütke, sagt in einer Zuschrift an Dr. Petermann: »Ich theile vollkommen Ihre Ansicht hinsichtlich der Direction, die dabei einzuschlagen ist. Unsere Akademie, sowie die geographische Gesellschaft in Petersburg) haben sich ebenfalls in diesem ung ;

abhängig zu machen und da, wo die Zahl der Kinder 100 erreicht, die An⸗

vierzig Jahren gemacht, zwischen Rowaja Semlja und Spitzbergen nach stellung eines Adjuvanten erforderlich ist, daß nur Krankheiten und noth⸗·

Sinne ausgesprochen. Der mißlungene Versuch, den ich selbst vor einigen

Norden vorzudringen, beweist Nichts, weil mein Schiff keineswegs zu einem entschiedenen Vordringen in die Eismassen eingerichtet war, und es über.

haupt nicht der Zweck der Expedition war; vor allen Dingen aber, weil man jetzt hat, was uns alten Seeleuten nicht zu Gebote stand, nämlich i e ͤ d j zuhalten sind. Wir finden, daß das öffentliche Unterrichtswesen in den öst⸗

Dampfkraft auf Seeschiffen angewandt.«

Statistische Nachrichten.

kuropa's den unbestrittenen Vorzug, für Einführung, Hebung und Ent⸗ wickelung des öffentlichen Volksunterrichtes die größte Sorge getragen zu haben und noch heute wird das preußische Volks. Schulunterrichtswesen als Nuster aufgestellt. In der geistigen und sittlichen Entwickelung seines Volkes die Stärke und Macht erkennend, hat Preußen von frühester Zeit

her sich des öffentlichen Volks ⸗Unterrichtes ganz besonders angelegen sein assen. Die allgemeinen Bestimmungen über Einrichtung und Verwaltung des Schulwesens finden sich in dem „Allgemeinen Landrechte für die preußi shen Staaten« Theil II. Titel XII. und find noch immer maßgebend. Aber

schon Friedrich Wilhelm J. giebt in den unterm 1. August ö bestätigten ö. n oder Wen ralschulen plan, nach welchem das Landschul⸗ wesen im Königreich Preußen eingerichtet werden soll,« vom 30. Juli dessel ben Jahres ausführliche Bestimmungen, aus welchen besonders hervorzuheben it, daß die associirten Gemeinden zur Errichtung und Unterhaltung der Schulgebäude verpflichtet sind, der Staat das Bau- und Brennholz zu

decken sind, daß ferner zum Unterhalt des Tehrers jede Kirche jährlich 4 Thlr. sedes Schulkind vom 5. bis 12. Jahre jährlich gGr. zu zahlen, außerdem

ristisches Bild auf die damaligen Zeitverhältnisse werfen. »Demnach Wir

serem allen selbst wahrgenommen, daß das Schulwesen und die Erziehung der Jugend auf dem Lande bisher in äußersten Verfall gerathen und insonderhest durch die Unerfahrenhelt der mehrsten Küster und

l ͤ Schullehrer die jungen Leute auf den Dörfein in Unwissenheit und Dumm⸗ James Roß dieselbe Art von Barriere gegen den Südpol ssenh

heit aufwachsen, so ist Unser wohlbedachter Wille 2c.“ In diesem Reglement sinden wir die Schulpflicht der Kinder aller Unterthanen vom 5. bis zum I3. oder 14. Lebensjahre festgestellt, die Anstellung der Lehrer von einem Examen ab⸗ hängig gemacht, die Unterrichtsstunden für die Sommer. und Winterzeit genau bestimmt, Strafmittel gegen säumige Eltern und Vormünder vorgesehen, Re⸗ vifionen und Controlen durch Schulnnspektoren angeordnet und selbst die Lehr⸗ methode für den Unterricht in den verschiedenen Alters. und Bildungsstufen der Kinder bestimmt bezeichnet. Diesem Reglement, dessen Ausführung schon mit mehr Nachdruck geschehen konnte, folgte bald das »katholische Schul⸗

für die katholischen Unterthanen von Schlesien und der Grafschaft Glatz durchgreifend organisirt. Aus demselben ist als besonders wichtig für die gedeihliche Entwickelung des Schulwesens zu erwähnen, daß die anzustellen den Lehrer in Seminarlen vorgebildet sein mußten, wozu u, and. die Schule des Breslauer Domkapitels ad St. Johannem, die Schule des 2. Cister - cienser⸗Klosters Leubus, Grüssau und des Augustiner-⸗Stifts zu Sagan be⸗ stimmt und welche zu dem Ende mit einem besonderen Direktor besetzt wur⸗ den. Dieses Reglement erhielt durch Friedrich Wilhelm lll. eine zeitgemäße Verbesserung und Ergänzung in dem »Schul Reglement für die niederen katholischen Schulen in den Städten und auf dem platten Lande von Schlesien und der Grafschaft Glatze vom 18. Mai 1801, sowohl hinsichtlich der Erbauung gesunder und ihrem Zwecke entsprechender Schul Lokale und Lehrer⸗Wohnungen, wie auch der Beschaffung der nothwendigen Utensilien

gemessenen Lehrerbesoldung hingewiesen und bestimmt, daß die Feststellung derselben nicht länger der Willkür » der Herrschaften und der Unterthanen «“ anheim gegeben werden kann, daß ferner die An⸗ stelung jedes Lehrers von der Vorbildung desselben im Seminar

wendige Reisen vom Besuche der Schule entschuldigen sollen, eine wöchent⸗ liche Schulversäumniß mit 4 gGroschen bestraft werden soll, und daß end—⸗ lich neben den bestehenden Schul Inspektoren Schulvorsteher zu ernennen und jährlich in Beisein der letzteren und des Pfarrers Schulpruͤfungen ab⸗

lichen Provinzen des jetzigen Königreichs Preußen schon zu Anfange dieses

Jahrhunderts auf einer Stufe sich befand, die, was den organisatorischen heil betrifft, als den Zeitverhältnissen voraufgeschritten, dem Standpunkte

Entwickelung des Elementar Schulwesens in Preußen des öffentlichen Volksschuͤllebens der übrigen europäischen Staaten gegenüber . ö ; .

Königsb. Amtsbl. Preußen genießt anerkannt bor allen übrigen Staaten

aber mit Recht als eine, die tiefste Aufmerksamkeit in Anspruch nehmende würdige Ausnahme betrachtet werden darf. Freilich konnte die lebendigere Entwickelung und fruchtbarere Durchführung des allgemeinen öffentlichen Elementar. Unterrichts erst sichtbar werden, nachdem im Volke das nothwen · dige Verständniß für das nur durch die Bildung mögliche materielle, geistige und sittliche Wohl sich vollständig Bahn gebrochen hatte, wozu es unter der thätigsten und kräftigsten Einwirkung der Staatsbehörden vieler Jahre be— durfte. Der französische Unterrichtsminister hat in dem historischen Theile seines Berichtes über den Stand des Unterrichtswesens in Frankreich am 1. Januar 1864 in Bezug auf die Vorzüglichkeit der preußischen Volks schulbildung besonders bervorgehoben, daß unter 100 ausgehobenen Solda⸗ ten durchschnittlich kaum drei ohne Schulbildung angetroffen worden und daß, wie weiter hinzugefügt wird ein mit der Leitung der Landwehr ⸗Uebun⸗ gen in Potsdam beauftragter Offizier in 12 Jahren nur drei Leute bekom- men habe, die weder schreiben noch lesen gekonnt, daß aber selbst dieser Um=

stand für befremdend genug gehalten worden, dieserhalb Recherchen einzulei⸗

ten, deren Resultat ergeben, daß dieselben, von Schifferfamilien auf dem lefern hat, Thüren, Fenster und Kachel Ofen aber durch Kollcktengelder zu cl , ffres⁊ð der

Flusse geboren, ihre Jugend auf demselben ausschließlich verbracht hatten.

Diesfe fuͤr die schärfste und gewissenhafteste Durchführung der Schulgesetze

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