. 3 — 712 Das Abonnement beträgt: 1 Thlr.
sür das dierteliahr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung.
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8taat
2 8 2. X.
Alle Post⸗Anstalten des In und Auslandes nehmen gestellung an, sür Serlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats-Anzeigers: Wilhelms⸗Straße No. S1.
(nahe der Leipzigerstr.)
isenbahn - Actien.
Königlich Preußischer
1
2. 82 * *. *
Br.
Berlin- Harab. II. Emiss. Berl. Potsd.· Mgd. Lt. A. Litt. B. Iitt. CG.
Wilh. Cosel - Oderhg.) do. (Stamra-) Prior. . * Aachen-Düsseldorker .. do. do. do. — 3. Aachen-Mastrichter. . .. do. Berg -Märk. Lit. A.... Berlin - Anhalter. ...... Berlin- Hamburger Berl. Potsdam Magdeb. Berlin · Stettiner Breslau - Schw. - Freib. Brieg · Neisse — Cöln - Mindener ..... ..
Stamm- Actien.
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Cęèr in- Stettin er 60. Il. Serie do. III. Serie
do. TV. Ser. v. Staat gar.
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3 Csln- Crefelder ........
Cöla-Hindener ...... do.
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Wo vorstehend kein Liussatz notirt ist, werden usancemässig 4 pCt. berechnet.
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Rheinische
19. vom Staat gar. ..
III. Ex. v. . do. Von 1862. . do. von 1864..
F. Staat garantixte.
hein-Hahe v. Staat gar.
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Fri orit a ν . Ohlig. Aachen - Düsseldorfer. . do. Il. Emission.. do. III. Emission. . Azehen-Mastriehter ... d0. Il. Emission..
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Berlin, Dienstag den 3. Oktober
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Magdeb. Halberstadt.. Magdeb. Leipziger ....
Münster- Hammer
Niederschles. Märk. . ..
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Oberschl. Lit. A. u. C. 3 .
do.
Oppeln- Tarnowitzer ...
, do. (Stamm-) Prior.
Rhein-Nahe .
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Stargard - Posen Thüringer
Berg. - Märkisehe eonv.. d. HH. Ser. cony. ..
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do. Düsseld.-Elberf. Er.
de. II. Ser. .. do. Dortm. -Soest.. de; ge MH. Ser.. z erlin-Anhaker. Fern- Anhalter ..... Berlin- Hambnrgrr ....
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III. Serie conv. ..
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1 —
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1881 S5SiRI ginn . M ο
Lichtamtliche Votirungen.
Ausl. Eisenbahn- Stamm · Actien.
Amsterdam - Rotterdam Galiz. ( Carl Ludw. ).. Löbau- Littau. ..... . Lud wigshafen-Bexhaeh Mz. - Lud gh. Lt. Au. C. Mecklenburger... Nordb. (Friedr. Wilh.) ester. franz. Staatsbahn Oest. südl. Staatsb. Lomb. Oetpreuss. Sdb. St. Er. Russische Eisenb. .. . ... Westbahn (Böhm. ).... W arschau-Wien. . .....
Berlin- Görlitz do. Stamm-Prior. ...
Ausl. Prioritäts- Actien.
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zelg. Oblig J. de l'Est 4
do. Somb. et Meuse ester. franz. Staatsbahn
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257
Rjis an- Kꝛoꝛlo w
Galiz. (Carl Ludw.). .. *
Inlũnd. Fonds. Berl. Hand. Gesellseh. .
Disc. Commandit-Anth. 4
Schles. Bank-Verein .. Preuss. Hyp. Vers. ... do. Cred. B. (Henckeh)
Erste Preuss. Hyp. - G. . do. Gew. Bk. (Schuster)
Industrie · Actien.
Hoerder Hüttenwerk. . 5
Fabrik v. Eisenbahnbed. Dessauer Kont. Gas... Fabr. f. Holzw. (Neu-
haus) Berl. Fferdebahn
5 5
Lk Oest. fr. Südb. (Lomb. ) 3 Moskau-Rjäsan (v,. St. g.] 5
23, 236 86 84 18 —
——
109 105
1600. 9h — 11 14
. 102 1013
—
116 34 126
—
3 164
1023 93
iol⸗ 921
D. T]
Ausl. Fonds. ranutschweiger Bank. Bremer Bank. .. ...... Coburger Creditbank. . Darmstädter Bank Dessauer Credit. ......
do. Landesbank. Genker Creditbank. ... Geraer Bank .... ...... Gothaer Privathank ... Hannoversche Bank... Leipziger Credithank. .
Luxemburger Bank... 4 Meininger Creditbank. . Norddeutsche Bank. .. 4 Oesterreieh. Credit. ...
Rostocker Bank. ...... Thiüring. Bank Weimar. Bank
Oesterr. Metall. .. ..... 65
do. Nation. - Anleihe do. do.
n. 100 FI. Loose
do. Loose (1860)... 6
Prm. - Anleihe. 4
783 1015 106 120
—
* .
ester. Loose (1864) .. 10. Silb. Anl. (1864).
Italien. Anleihe
Russ. Stiegl. 5. Anl.. . do. do., 6. In. do. v. Rothschild Lst. 40. Keue Engl. Anleihe do. o. do. do. lä Holl. . do. Engl. ..... kö do. Prim. Anleihe v. 64 de. Poln. Schatz -Obl. do. do. Cert. L. A. Poln. Pfandbr. in S. -R. do. Part. 500 FI.... Dessauer Prämien- AnlI.
Hamb. St.- Präm. - Anl. - Furhess. Pr. Obl. 40 Th. —
Neue Bad. do. 35 EFI.
81
d C es , Ge s
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821
e = = O m M .
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Schwed. 10 Rl. St. Pt. A. - Lübeck. Pr. A. ...... Amerikaner
a =
Her lim. 30 September. gestimmt, aber bei dem mange Amerikanern ging Mehreres um. schen Feiertages wegen erst Montag ranzos. 1093, Lomb. 1203, Galig. 907, Loose S0h, Russ. Prämien- Anleihe 90, Nordb. 73, Amerik. 72;
Kred. S80*,
Wechsel in trägem Verkehr.
Die Börse war heut zwar ziemlieh gut lhakten Besuch sehr geschäftslos, nur in Die Sehlussliquidation findet des jüdi-
statt; Liquidationseourse; Oesterr.
preussische Fonds still;
Stettim, 30. Septemb Dep. des Staats- Anzeigers.) Oktober · November 623 - 62 - 6 Roggen 423 - 4335, Sepiember- Oktober u. Frühjahr 46 bez., 469 G. Rüböl 143, Oktober- November 1419 ber Brief. Spiritus 135, Septem
jahr 135, Mai- Juni 14. 6.
„November-
er 1 Uhr 30 Minuten Nachmittags. Weizen 52 — 62, September-Oktober und 2 Thlr. bez., Frühjahr 66 ber. u. 6. Oktober November 43 bez., September - Oktober 145 Br.,, Dezember 1435, April-Mai 14 ber- Oktbr. u. Oktober-Novbr. 13 bez., Früh-
(Tel.
Bre sk̃agda, 30 Staram-Aectien 143 do. Litt. B. Actien —. von 1859 1043 G.
gelber 55 —= 70 Sgr. 72 — 28 8gr.
Dep. des Staais- Anzeigers.
September,
gäz Br.; do. Litt. F., 43proz., 1090 G.; Kosel- Gderberger Stamm-Actien 553 Br, Neisse-Brieger Actien 773 G.
Spiritus pr. S000 pCt. Tralles — Roggen 48 - 53 Sgr.
Nachmittags 1 Uhr 39 Minut. Freiburger
Oesterreichische Banknoten —. Br. Oberschlesische Actien Littr. Aà u. C. 172 G.; — Ghersehlezische Prioritäts Obligationen Litt. D., 4proz., do. Litt. E., 33proz., S35 Br. Oppeln- Tarnowitzer- Stamm-
Preussische 5proz. Anleihe
Redaction und Rendantur: Schwieger.
erändert.
(Tel.
Weizen, weisser 56 — 2 Sgr., Gerste 34- 42 Sgr. Hafer
Pes Fohen jüdischen Festtages wegen war die heutige Börse sehr spärlich besucht urd ganz gesehäftslos, Course unv
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem General⸗Lieutenant z. D. Baron von der Goltz, bisher Inspecteur der 1. Artillerie⸗Inspection, den Rothen Adler-⸗Orden erster Klasse mit Eichenlaub; so wie Dem Rendanten der Haupt⸗Bank - Kasse, Rechnungs- Rath Kohne, bei seiner Versetzung in den Ruhestand den Charakter als Geheimer Rechnungs⸗Rath zu verleihen.
Fischerei⸗Ordnung für den Regierungs-Bezirk Stralsund. Vom 30. Auigust 1865.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ze.
verordnen, nach Anhörung des Provinzial - Landtages des Herzog,
thums Pommern und des Fürstenthums Rügen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags Unserer Monarchie, was folgt:
4 Von den der Fischerei Ordnung unterliegenden Gewässern
1 Die Vorschriften dieser Fischerei⸗Ordnung finden im Bezirke der Regie rung zu Stralsund, mit der im 8§. 2 gedachten Einschränkung, Anwendung: 1 auf alle Ostsee ⸗ Binnengewässer mit ihren Inwyken, Wedden und Buchten.
Diese sind fortlaufend im Zusammenhange begrenzt von der Staatsgrenze im Saaler Bodden, von den Halbinseln Darß und Zingst, von der Untiefe Bock, von Hiddensee, Wittow, Jasmund und Mönch— gut, vom nördlichen Saume der Untiefe zwischen Mönchgut und der Insel Ruden (Westertief), von der Grenze der der Fischerei Ordnung für die in der Provinz Pommern belegenen Theile der Oder das
Haff und dessen Ausflüsse vom 2. Juli 1859 unterliegenden Wasser⸗ Reviere, nämlich vom Hauptbaken auf der Insel Ruden bis zum westlichen Punkte im Ufer der Freesendorfer Feldmark (Freesendorfer Struck) endlich von der im Zusammenhange fortlaufenden Küste von Neuvorpommern, von der Freesendorfer Feldmark an bis wieder zum südlichsten Punkte in der Staatsgrenze im Saaler Bodden,
auf alle Ein, oder Ausläuse ziwischen der Ostsee und den Binnen.
gewässern der Ostsee, nämlich:
a) beim nördlichen Ende des Prerowstromes 100 Ruthen ostseewärts
nach allen Richtungen im Kreise von Land zu Land; eine Viertelmeile ostsewwärts nach allen Richtungen im Kreise von der nordöstlichsten Ecke der Pramorter Feldmark /
e) das Wasserrevier zwischen der Sandbank »Bock« und Hiddensee, soweit eine ideale gerade Linie von der äußersten nordöstlichen Ecke der Sandbank »Bock« in der Richtung rode bis zur Küste der Insel Hiddensee geht;
ch die Seebucht »Libben« zwischen Hiddensee und der Halbinsel
Bug, südwärts, soweit eine gerade Linie von der Kirche zu Hiddenfee ostwärts bis zur Kirche zu Wiek auf Wit⸗
Kloster auf tow geht; e) drei Achtelmeilen ostsewärts nach allen Richtungen vom Thies⸗ sower Hövt ab auf alle Seen, Teiche, insbesondere den Püttersee, den Borgwallsee, den Krummenhäger⸗ und den Voigdehägersee, sowie auf alle mit den Binnengewässern der Ostsee im Zusammenhange stehende Flüsse, Bäche, Kanäle und Gräben, auf eine Achtelmeile von der Mündung an gerechnet;
4) auf alle
lande) derselben ab, Wehre zu Reusen errichtet werden. 2
In Betreff des preußischen Antheils des Saaler Boddens behält es
bei den Fischerei⸗Reglements, dd. Stralsund, den 8. März 1845 und Schwe—
rin, den 5. Juli 1845 (Amtsblatt de 1845 S. 226 — 23), bis auf Weite ⸗ . ; besteckten Leinen Fischzeesen) bestehen und mit einem Segelboote quer,
tes sein Bewenden.
auf den Thurm zu Schap—
Außenstrände der Ostsee in soweit dieselben beim Betriebe der Fischerei benutzt werden müssen oder von den Schaaren (Vor ⸗
. S8 weiter Abschnitrt. Von der Beschränkung des Fischereibetriebes zur Sicherung des Einganges der 6 in die Gewässer.
Folgende Wasserreviere dürfen gar nicht befischt werden:
1) das Wasserrevier innerhalb 190 Ruthen ostseewärts in allen Richtun⸗ gen von der nördlichen Mündung des Prerower Stromes, desgleichen eine Viertelmeile landwärts von dieser Mündung ab das Wasserrevier bis zu einer Viertelmeile seewärts in allen Richtun gen von der nordöstlichen Ecke der Pramorter Feldmark; das Wasserrevier östlich der Sandbank »Bock« bis zum flachen Schaar der südlichen Spitze von Hiddensee und zwar nach Norden bis zur geraden Linie von der nordöstlichen Ecke der Sandbank »Bock« auf den Thurm der Kirche in Schaprode zu, nach Süden bis zur Gabel in den Vierendels und den dort westwärts abgehenden Strom; die Seebucht »Libben« zwischen dem nördlichen Theil der Insel Hid— densee und der Halbinsel »Bug« mit dem Bessiner Strom, in der im Folgenden angegebenen Begrenzung: gegen Norden innerhalb der geraden Linie zwischen den Kirchthürmen zu Kloster auf Hiddensee und zu Wiek auf Wittow; gegen Süden innerhalb einer Achtelmeile Ent fernung in allen Richtungen von der südlichen Spitze der Insel Bessin von Schaar zu Schaar; das Wasserrevier innerhalb drei Achtelmeilen vom Thiessower Höpt— auf Mönchgut seewärts in allen Richtungen bis zur Untiefe »Wester tiefe, mit Ausnahme der nördlich belegenen Küste, für welche die Ein. schränkung auf eine Viertelmeile Entfernung vom Thiessower Hövt festgesetzt wird. .
Die vorstehenden Fischereiverbote dieses Paragraphen beziehen sich nicht
auf die den Privatgrundbesitzern nachweisbar zustehende Schaarfischerei⸗
Berechtigung. Dagegen finden dieselben auf die dem Fiskus, als Grund
e in diesen Revieren zustehende Schaarfischerei Berechtigung volle An⸗
wendung, auch für den Fall, daß die fiskalischen Ufergrundstücke in Zukunft
auf andere Eigenthümer übergehen.
Dritte, Von den verschiedenen Arten des Fischereibetriebes. A. k
2) 3)
Unter Garnen (Waden) werden hier Fischerzeuge verstanden, welche aus einem Sack und zwei Flügein bestehen und welche nicht mit Segelfahrzeugen in Bewegung gesetzt werden.
§. 5
ae, Fischerei mit Garnen darf unter folgenden Beschränkungen betrieben werden:
1) alle Garne und Waden, mit Ausnahme des Uekleigarnes und des großen Heringsgarnes, müssen mindestens 19 Linien Maschengröße im Sacke und 1 Zoll Maschengröße in den Flügeln haben. Für das Uekleigarn gilt die Bestimmung sub Nr, 4 und für das große Heringsgarn wird im Sacke eine Maschengröße von mindestens J Linen, in den Flügeln eine solche von mindestens Einem Zoll vor— geschrieben ;
Garne für 2B oder 3 Mann (Strickwaden) dürfen in der Zeit vom 22. März bis 31. Mai nicht gebraucht werden; mit einem Vier oder Mehrmannsgarn darf, mit Ausnahme der Fischerei am Außenstrande, in der Laichschonzeit vom 22. März bis 31. Mai nicht auf den Schaaren und Inwyken gefischt, auch nicht bei geringerer Tiefe als 3 Fuß und nur vor Anker aufgezogen werden / Uekleigarne müssen in dem Sacke mindestens 4 Linien und in den Flügeln mindestens 9 Linien Maschengröße haben und dürfen nur zu Eise angewandt werden Aalwaden, Aalglipen und Jonicken sind verboten die Laichstellen des Brachsen und Güster dürfen in der Zeit vom 10. Mai bis 10. Juni mit Garnen nicht befischt werden. Ob eine Stelle eine Laichstelle für Brachsen und Güster sei, entscheidet bei ent stehendem Zweifel der Fischerei=Aufsichtsbeamte.
B. ,
Unter Zeesen werden hier Fischerzeuge verstanden, die aus einem Sacke mit Flügeln (Aalzeesen) oder statt deren mit zwei mit Stroh oder Spänen
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Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei R. v. Decker) ö
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