1865 / 234 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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unerläßlich geworden ist, steht jetzt, wie der V. Ztg.“ geschrieben wird, der thatsächliche Anfang zum Neubau bevor, und ist man in der Wabl des Bassinplatzes dasür schlüssig geworden. Köln, 3. Oktober. (Köln. Zig). Heute Mittag 12 Uhr traf Ihre Majestät die Königin Wittwe mittels Extrazuges von Stolzenfels, woselbst die hohe Frau. schon seit einigen Tagen weilt, hier ein und fuhr nach 14stündigem Aufenthalte, während welches Sie Sich durch eigene Anschauung an den Fort schritten des Dombaues nt gleichfalls mittels Extrazuges nach de enannten Orte zurück. . Ec lee mig Hlstüin. Elmshorn, 29. September. (E. N.) Nach einer von Seiten der Herzoglichen Ranzauer Administratur an die hiesige Einquartierungs-⸗Kommission ergangenen Anzeige werden hier am H. Oktober 2 Compagnieen des Kaiserlich Königlich öster· reichischen 72. Infanterie Regiments Baron von Ramming eintreffen und Cantonnement beziehen. Zum 2. und 5. Oktober sind resp. 2 und 4 Compagnieen vom Infanterie · Regiment Khevenhüller, 6 zwischen Altona und Itzehoe wechseln, als Durchmarsch angemeldet. Sachsen. Coburg, 2. Oktober. SC. Zig.) Se. Hoheit der Herzog ist heute zur Gemsenjagd in das hintere Riß abgereist. Hessen. Kassel, 3. Oktober. In der heutigen er st en Sitzung . schuß Bericht über die während der Vertagung verflossene Zeit, welcher konstatirt, daß das Ministerium des Innern seit dem 28sten

September ganz ohne Vorstand ist. Der J Mittel zur Beseitigung dieses verfassungswidri⸗ eber, ei . . war, vertagte sich der Gerichtshof.

beauftragt, über die ö ö. en Zustandes sofort in Berathung zu treten. . ; ö 2. Oktober. Se. Königliche Hoheit der Prinz Alfred von Großbritannien und Irland ist heute Nachmittag hier angekommen. ö j Württemberg. Stuttgart, 2. Oktober. Der bisherige Kaiserlich russische außerordentliche Gesandte und bevollmächte Mi—⸗

der Stämde erstattete der bleibende landständische Aus

nister, Herr von Titoff, ist vom hiesigen Hofe abberufen und an

seine Stelle der Kaiserlich russische Wirkliche Staatsrath von Stolipin 2. Oktober,

etreten. . ; Bayern. München, 2. Oktober. N. C). Se. Majestät der König hat diesen Nachmittag in feierlicher Audienz das Be— glaubigungsschreiben des in Wien und an unserem Königlichen Hofe beglaubigten Kaiserlich mexikanischen Gesandten, de Barandiara n, entgegengenommen, worauf der Gesandte dem König den Hausorden des Kaifers von Mexiko überreichte. .

Oesterreich. Wien, 3. Oktober. Die Wiener Ztg. ver⸗ öffentlicht beute einen (bereits telegraphisch angedeuteten) Artikel über das Resultat der Gebahrung im Staatshaus halte während der ersten acht und dann während der ersten neun Monate des laufenden

Jahres. Wir entnehmen demselben Folgendes:

»Die K. K. Regierung hat sich dem berechtigten Streben, durch eine weise Sparsamkeit auf allen Gebieten der Staatsverwaltung das Gleich- gewicht zwischen den Einnahmkn und Ausgaben her zu stellen, in 2 Um. fange angeschlossen. In diesem Sinne ist ihre Zustimmung zu den sehr wesentlichen Herabminderungen der einzelnen Posten vorlage über den Staatshaushalts Voranschlag

1865 erfolgt und die Staatsverwaltung während Zustandekommen des Finanzgesetzes abgelaufenen nate itet worden Die uns mitgetheilten Gebahrungsresultate im osterreichischen Staatshaus. halte während der ersten acht, dann während des neunten Monats des Finanzjahres zeigen eben schon für jene Monate über die von der Negierung ursprünglich zugestandene Abstreichsumme hinaus eine fa st. vo ll stä ndige Annäherung an die, vom 5sterreichischen Reichsrathe be⸗ willigten Zifferansätze.« . ö .

Was das Resultat der Gebahrung im Staatshaushalte während der ersten acht Monate betrifft, so ergab sich mit Schluß des Mo— nats August im Ganzen eine Ueberschreitung des Staatsvor⸗ anschlages mit 14289, 054 Fl. und während der ersten neun Monate,

d. h. mit Einrechnung des Septembers, betrug die Ueberschreitung nur noch 00,905 Fl.

das bis

für

der zum

Großbritannien und Irland. London, 2. Oktober. Der Fenierprozeß in Dublin hat am Sonnabend seinen An— fang genommen. Vorerst wurden nur sechs Angeklagte vorgeführt: Als Vertreter der Krone fungirte der Königliche Rath Charles R. Barry. In seiner Anklagerede charakterisirte er die fenische Ver⸗ schwörung als eine so cialisti sche: »Die untern Klassen wurden zu dem Glauben verleitet, daß eine Wiedervertheilung des Besitzes stattfinden werde. Die Revolution sollte mit einer allgemeinen Nie⸗ dermetzelung aller über den untern Klassen stehenden Per sonen, einschließlich der wegen ihrer Opposition gegen die Brüder⸗ schaft besonders verhaßten katholischen Geistlichkeit.« le der Verschwörung wird der noch nicht zur Haft gebrachte Stephens bezeichnet, der seit 20 Jahren schon den Samen des Hochverraths im Lande ausgestreut habe, an der Bewegung des Jahres 1848 theilgenommen und späterhin die sogenannte Phöniz ⸗Verschwörung (1859) mit angezettelt habe. Das Organ zur Verbreitung, der fenischen Doctrin und zugleich der Kern, um den sich die Verschwö— rung sammeln sollte, sei das Blatt »The Irish People gewesen; die Kedacteure und Mitarbeiter des Blattes könnten als das exekutipe

Centrum der Organisation in Irland angesehen werden und Stephens habe zu ihnen in enger Beziehung gestanden. Der Eid, welcher von den hinzutretenden Mitgliedern verlangt wurde, war, wie der Ankläger darstellt, ein der virischen Repu⸗ blik. geleisteter Treuschwur und ein Gelöbniß, den Befehlen höherer Offiziere unbedingt zu gehorchen und in jedem Augenblicke zur Ergreifung der Waffen bereit zu sein. Wem es gelang, eine gewisse Anzahl Rekruten zur Eidesleistung zu bewegen, dem wurde ein gewisser militairischer Rang verliehen; wer es über jene Anzahl hinausbrachte, hatte Anspruch auf höheren Rang. Durch die Buch⸗ staben A. B und O wurden die Rangstufen unterschieden. Eine an— sehnliche Korrespondenz zwischen einzelnen Häuptern der Bewegung legte der Ankläger vor; Briefe, welche den Empfang von Geldern oder Wechseln aus Amerika anzeigten oder Ordre zur Liefe rung einer Anzahl von Lanzenspitzen enthielten. Dieser ö. zenspitzen sollen von einem einzigen Verschworenen über 2000 angefertigt worden sein. Der Ankläger bemerkte, daß das Verhör nur ein vorläufiges sei, da die Entscheidung eines andern Tribunals zu erwarten seij die Anklage, unter welcher die Verhaf . tungen geschahen, lauteten auf Theilnahme einer bochverrätherischen Verschwörung zum Umsturz der Regierung Ihrer Majestät und zur Losreißung Irlands von England und Herstellung einer unabhängi⸗ gen irischen Republik. Auf den Schluß dieser Rede folgte die Verlesung zweier Dokumente, welche von dem Angeber Pierce Nagle als die Summa seiner Aussagen beschworen wurden. Nach⸗ dem noch ein zweiter Angeber, ein früherer Soldat, verhört worden

Paris, 2. Oktober. (Köln. Ztg.) Graf

* . Frankreich. ö de Douvres abgestiegen, reist diesen

Bismarck, gestern im Hotel

Abend nach Biarritz. Er stattete Herrn Drouyn de Lhuys einen Besuch ab. Der Kaiser und die Kaiserin verlassen diesen

Badeort am Ende der Woche.

Rußland und Polen. Von der polnischen Grenze (Osts. Ztg.) Der Bau der Lodz -⸗Rokoeiner Zweigbahn macht schnelle Fortschritte. Die Erdarbeiten sowie die Brücken sind der Vollendung nahe und mit dem Legen der aus dem Auslande bezogenen Schienen wird nächstens begonnen werden. Man hofft, daß die Bahn noch vor Eintritt des Winters vollendet und dem Verkehr übergeben werden wird. Der Gesundheitszustand des Statthalters Grafen Berg hat sich soweit wieder gebessert, daß der⸗ selbe nicht mehr das Bett zu hüten braucht und bei schönem Wetter schon kleine Spazierfahrten unternimmt. Der »Dziennik Warez veröffentlicht abermals eine lange Liste größtentheils polnischer Be⸗ amten, welche für eifrigen und treuen Dienst durch Ordensverleihun⸗ gen ausgezeichnet worden sind. Auch zahlreichen Beamten der Re⸗ gulirungsbehörde sind Rangerhöhungen, Orden oder Geldbelohnungen zu Theil geworden.

der Regierungs⸗. Jahr

Schweden und Norwegen. Stockholm, 30. Sep⸗ tember. (H. N) Die in Folge Königl. Reskripts vom 16. Juli 1861 niedergesetzte Kommission, welche Vorschläge für die künftige

Monate geleitet worden.

Als die Seele der

Organisation der Landesvertheidigung ausarbeiten sollte, hat jetzt ihr Gutachten abgegeben, ein Quartband von 482 Seiten. Am Schlusse des Gutachtens werden die Hauptpunkte der Vorschläge in Bezug auf die Organisation der Landesvertheidigung zusammen⸗ gestellt, woraus nach der »Posttidning« Folgendes zu entnehmen: Schweden muß (auf kleinem Kriegsfuß) ohne eigentliche Rüstung, eine stets kampfbereite Armee von 50,000 Mann haben, welche binnen kurzer Zeit auf 70000. Mann (größerer Kriegsfuß) gebracht werden kann, und für diese müssen selbst im Frieden das Kommando, die Waffen und Bekleidungsgegenstände stets vorräthig sein. Mit der einberufenen Reserve würde die Armee 19000090 Mann stark sein. Die Infanterie soll aus 75 Bataillons à S800 Mann bestehen, die Kavallerie aus 42 Schwadronen à 125 Mann; die Artillerie aus 3 Brigaden (Garnison in Stockholm, Gothenburg und CEhristianstad), die Feldartillerie aus 33 Batterieen 3 6 Geschütze, von diesen sollen 16 Batterieen allezeit marschfertig sein die In⸗ genieurtruppen sollen von 2 Compagnieen auf 6 à 200 Mann er⸗ höht werden, und ferner aus 1 Sappeur- und 1 Pontonnier ˖ Bataillon mit 6. Brückenequipagen bestehen. In Bezug auf die Besestigungen des Landes wird vorgeschlagen, daß Stockholm stärker befestigt werde, und die Vorschläge des Befestigungs-Comités vom Jahre 1856 einer neuen Prüfung unterzogen zum Zwecke der Erweiterung der Be⸗ festigungslinie; daß die Festung Tarlsborg in 10 Jahren vollendet werde, daß die Befestigungen Carlscrona's verstärtt werden; daß eine kleinere Festung in Norland auf der Operationslinie nach Jemtland angelegt werde und daß ein Platz auf Gothland und der TLinlauf nach Gothenborg befestigt werde.

Stockholmer Blatter, die den 3. d. in Hamburg eingetroffen sind, melden den Abschluß der schwedischen Staatsanleihe im Betrage von 25 Millionen Thalern schwedischer Reichsmünze durch den preu— fischen General-Konsul Heinemann, als Agenten des Bankhauses Raphael Erlanger und mehrerer deutscher Bankgesellschaften.

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Dänemark. Kopenhagen, 3. Oktober. Bei

der heute

alliirten Truppen eingeschlossen sein. Am Parana befestigten die

im Landsthing stattgehabten dritten Behandlung des Verfas— Paraguiten Cueras und hatten der brasilianischen Flotte, welche ihre

sungsentwurfes

wurde der Entwurf der Regierung mit zwei

unwesentlichen Amendements mit 51 gegen 4 Stimmen (Andrae,

Heltzen, Ussing, Nielsen) angenommen.

Amerika. Von den beiden Depeschen, welche Herr Seward ge⸗

an den amerikanischen Gesandten in London, Herrn Adams,

richtet hat, ist die eine aus Washington, vom 13. März d. J.

datirt, und lautet: »Mein Herr, Wie man vernimmt, herrscht in Europa und zumal

unter den Inhabern der Rebellen⸗Anleihe, für welche als Bürgschaft Baum⸗ wolle verpfändet wurde, die Ansicht, daß die diesseitige Regierung, wenn der

Friede im Lande wieder hergestellt sein wird, die öffentlichen Schulden der

Insurgenten oder gewiß die erwähnte besondere Schuld übernehmen werde.—

Voraussichtlich kann jedoch keine Ansicht irriger sein. Es ist keine Wahr—

0

Forts passiren mußte, großen Schaden zugefügt.

8o ; Die alliirte Armee bei Concordia hatte ihre Position nicht geändert.

R att on gl .

. . Literat G, Langenscheidt in Berlin hat die für seine Lebenszeit ihm als invaliden Unteroffizier des 3. Brandenburgischen Infan⸗ terie Regiments Nr. 29 zustehende Invaliden Pension von monatlich 7 Thlr.

dem National ⸗Dank für Veteranen zur Verwendung für seine Zwecke vom 1. Januar d. ab überwiesen, welche patriotische Zuwendung mit dem

Bemerken hierdurch dankbar zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß

der Betrag von 24 Thlr. als eine beständige fortlaufende Jahres Einnahme in den Büchern der General. Schatzkasse der Stiftung 9 Soll gestellt

scheinlichkeit vorhanden, daß irgend ein Theil dieser Schuld von der Regierung worden ist.

der Vereinigten Staaten übernommen oder anerkannt werden wird. Daher

würde es am Orte sein, wenn Sie auf geeignetem Wege dem Publikum in

England diese Täuschung nehmen wollten. Ich bin ꝛc. Seward. « Die zweite Depesche, vom 10. August datirt, hat folgenden Wortlaut: »Mein Herr —, Ich habe die Ehre, mich zum Empfange Ihrer De—

pesche Rr. 1022 zu bekennen, welcher Schriftstücke beigefügt waren, die einen in dem Prozesse der Vereinigten Staaten gegen Prioleau und andere gegebene interlokutorischen Entscheidungen enthalten, einem Prozesse, der zur Rückerhaltung von 1356 Ballen Baumwolle

von dem Vicekanzler

erhoben worden war. Der Vicekanzler hätte demnach die Rechtstitel der Vereinigten Staaten auf besagtes Objekt bekräftigt. Warum die Vereinigten Staaten sich zu kümmern haben, ist sein Urtheil und nicht seine Motivirung, und von diesem Gesichtspunkte aus könnte unsere Regierung die Sache ohne Bemerkung hingehen lassen. Die Offenheit aber, welche in Staats— Angelegenheiten beobachtet werden sollte, erfordert eine Darlegung der Gesichtspunkte, welche unsere Regierung in Betreff der von dem Vicekanzler in seiner Motivirung behandelten Fragen genommen hat. Die Vereinigten

ö a . Nr. . ö. Central-Blatts der Abgaben., Gewerbe und Han— elsgesetzgebung un erwaltung in den Königl. Pr. St t den 30. September, enthält: 6 K Anzeige der in der Gesetzsammlung erschienenen Gesetze und Ver— ordnungen Unter Nr. 129. Verfügungen des Königl. Finanz - Ministeriums die Annahme der Steuersupernumerare betreffend, . . E th der Benachrichtigung, a) daß die Realschule in Nordhaufen als Real— b) daß die Errichtung eines neuen

ͤ

schule erster Ordnung anerkannt ist. städtischen Gymnasiums in Berlin, des »Sophien⸗Gymnasiums« und einer neuen städtischen Gewerbeschule am Louisenufer, unter der Bezeichnung »Louisenstädtische Gewerbeschule« genehmigt ist, und daß zur Unterscheidung der letzteren Anstalt die ältere städtische Gewerbeschule in Berlin den Na men Friedrichs. Werdersche Gewerbeschulen führen werde.

Unter Nr. 130. Cirkular - Verfügung des Königlichen Finanzministeriums,

Staaten geben nicht zu, daß die Verbindungen illoyaler Bürger, welche die daß der Anspruch der in der Flotten Stammdivision Dlenenden auf Eipil-

Fahne des Aufruhrs erhoben haben, jemals eine Regierung de facto oder in irgend einem Sinne eine politische Macht gewesen seien, die Corporations. internationale, Es

rechte in irgend hätte annehmen,

einer Form, ob verleihen, besitzen

municipale oder

oder aufrechthalten können.

versorgung auch auf Anstellungen in der Verwaltung der indirekten Steuern Anwendung findet. Vom 14. August 1865.

Unter Nr. 131. Verfügung des Königlichen Finanzministeriums, die Stempelfreiheit der Verhandlungen über die Vereidigung der mit dem Forst—

ist freilich war, daß bei einem Theile der britischen Nation und selbst bei schutz c. beauftragten Personen betreffend. Vom 14. Juli 1865.

der brit. Regierung eine andere Ansicht von dem Charakter der Insurgenten Doch ist nicht zu vergessen, daß so oft 28. November 1864: jene widerstreitende Meinung von der Regierung Ihrer brit. Maj. in ihrem Verkehr mit den Vereinigten Staaten ausgesprochen worden ist, darauf ein Die Ver

Gunst gefunden zu haben scheint.

fester, jedoch wie wir hoffen, höflicher Widerspruch erfolgt ist. einigten Staaten bestreiten und weisen zurück die Erklärung des Vicekanzlers,

daß sie die Nachfolger der Rebellion seien; im Gegentheil, sie behaupten, jetzt zu sein, und während der ganzen Zeit der Rebellion gewesen zu sein, der Rebellion waren: ein souveräner Staat,

was sie vor dem Ausbrüche

unbedingt zu der Leitung und Controle alles Eigenthums und aller Per⸗

sonen innerhalb der Vereinigten Staaten unter den alleinigen Beschränkun⸗ r . gen ihrer eigenen Verfassung berechtigt. Es wird kaum noͤthig sein, zu be. schen Steueramte zu Wiesbgden die Befugniß zur Ausfertigung und Er—

merken, daß die Vereinigten Staaten sich in keiner Weise gebunden er—

achten werden, die Bedingungen, welche der Kanzleigerichtshof oder irgend

ein anderes Municipalgericht Großbritanniens sich herausnehmen mag, in dieser oder einer andern Rechtssache vorzuschreiben, hinzunehmen oder ihre Maßnahmen darnach einzurichten. Sie erheben Anspruch und bestehen auf die Rückerstattung der nun in Frage stehenden Baumwolle, und während sie sich damit begnügen, sie durch den Entscheid der Munizipalgerichte Groß. britanniens zu erhalten, beharren sie auf ihrem absoluten Recht, sie durch das Einschreiten der Regierung Ihrer britischen Majestät zu erhalten. Die hier dargelegten Ansichten mögen Sie den für die Vereinigten Staaten auf— tretenden Rechtsbeiständen mittheilen. Ihrer Majestät Regierung hat sich in keiner Weise für den von dem Vicekanzler genommenen Standpunkte verantwortlich gemacht und daher möchte es nicht nur unnöthig, sondern selbst unangemessen erscheinen, auf die Angelegenheit die Aufmerksamkeit Earl Russellis zu lenken. Wenn Sie jedoch finden, daß Ihrer Majestät Minister unter einem der Berichtigung bedürftigen Mißverständnisse betreffs der Ansichten unserer Regierung stehen, so wollen Sie diese Berichtigung in freundschaftlicher und hoͤflicher Weise erfolgen lassen. Ich bin zc. Seward. «

Dampfer City of Dublin« ist mit Nachrichten aus New⸗YHork vom 2lsten v. Mts. Mittags in Cork ein- getroffen. Die republikanische New-⸗Horker Staaten Convention faßte Beschlüsse zu Gunsten der Reconstructions⸗Politit Johnson's und versprach ihm herzliche Unterstützung. visorischen Gouverneur für Louisiana ernannt worden. vention in Alabama forderte den Gouverneur Lewis E. Parsons auf, zur Unterdrückung der dortigen Unruhen Milizen aufzubieten.

Der K. Postdampfer »La Plata« hat aus Rio de Janeiro Daten bis zum 8. September nach Southampton gebracht. Das bedeutendste Ereigniß von dem Kriegsschauplatze, die Niederlage eines Theiles der in Rio Grande eingerückten paraguitischen Armee, ist bereits telegraphisch bekannt geworden. Die Schlacht fand zwei Meilen von Restauracion entfernt am Zusammenflusse des Jatay, und des Uruguay statt, wo Flores, mit Paunero vereinigt, 9000 Mann stark, die Paraguiten überfiel und niedermachte.

C wor 86

James Wells ist zum pro⸗ Eine Con-

Die

Tarifirung von Knochen August 1865.

genheiten erlassen. Stück 36)

Unter Nr. 132. Erkenntniß des Königlichen Ober - Tribunals vom

1 Jede Vollmacht zur Vertretung eines Angeklagten in einem Un—

tersuchungsverfahren ist stempelpflichtig, sollte die zu verhängende Strafe auch nur in Geldbuße unter 50 Thlr. bestehen. .

2) Wird eine ungestempelte Vollmacht innerhalb der zur Nachbrin— gung des Stempels belassenen vierzehntägigen Frist bei Gericht eingereicht, so liegt, selbst wenn eine rechtzeitige Nachbringung des Stempels nicht erfolgt, eine Stempeldefraudation nicht vor.

Unter Nr. 133. Cirkular Verfügung des Königlichen Finanz Ministe⸗ riums vom 8. Juli 1865, welche benachrichtigt, daß dem Herzoglich nassaui—⸗

ledigung von Begleitscheinen J. beigelegt ist.

Unter Nr. 134. Cirkular-Verfügung des Königlichen Finanz- Ministe— riums vom 9. August 1865, die Errichtung eines Königlich hannoverschen Nebenzollamts J. auf dem Bahnhofe zu Bentheim betreffend.

Unter Nr. 135 Cirkular Verfügung des Königl. Finanz ⸗Ministeriums,

die Befugniß des Herzoglich braunschweigischen Steueramts in Stadt⸗

olden dorf betreffend. Vom 12. August 1865. Unter Nr. 136 Verfügung des Königlichen Finanz Ministeriums, die und Klauenfett betreffend. Vom 6ten

Als Beilage ist dem 20sten Stück des Centralblatts beigefügt: Sta— tistik der Brauereien im preußischen Staate und in denjenigen Ver— einsstaaten und Vereinsgebietstheilen, deren Regierungen mit Preußen die Uebergangsabgaben von Bier als eine gemeinschaftliche theilen, für das

Jahr 1864.

Unter Aufhebung der bisherigen Bestimmungen über die Flössere i

auf dem Stolpe Strom und seinen Nebenflüssen Schottow und Kamentz, namentlich des Reglements über die Holzflößungen auf dem Stolpe⸗Strom

vom 28. Januar 1801 ist in Gemäßheit des §. 12. des Gesetzes vom 28. Februar 1843, (Gesetz über die Benutzung der Privatflösse G. S. 1843, S. 41) ein neues Reglement für die Holzflößungen auf dem

Stolpe-Strom und dessen Nebenflüssen Schottow und Ka— mentz unter dem 2. August d. J. von den Ministern der Finanzen, für = Handel, Gewerbe und öffentl. Arbeiten und für landwirthschaftliche Angele—⸗

(Nr. 346 des Amtsbl. d. Königl. Regierung zu Cöslin

Ueber den Stand der Arbeiten in Betreff der Ermittelung der

Grund und Gebäu desteuer⸗ Entschädigungs⸗Ansprüche im Regierungsbezirke zu Cöslin theilt das Amtsblatt der betreffenden Regie

rung Folgendes mit: »Nachdem jetzt die Untervertheilung der Grundstener als beendet betrachtet werden kann, ist für diese Berechnung die Grundlage gewonnen. Die Nachweisungen der Entschädigungsberechtigten, soweit dies

bisher zu ermitteln waren, sind für alle Kreise in der Aufstellung begriffen,

und für die Mehrzahl derselben soweit gediehen, daß in Zeit von einigen

Wochen, längstens von 1 2 Monaten die Offenlegung derselben und die

offiziellen Berichte geben die Anzahl der gefallenen Paraguiten auf Aufforderung zur Anmeldung der übergangenen oder weiter gehenden An-

1760, der verwundeten auf 300, der gefangenen auf 1200 an. Das

sprüche erfolgen können wird. Die Bearbeitung der Gebäudesteuer - Ent-

Gros der paraguitischen Armee soll nun in Uruguayana von den schädigungs-Ansprüche würde erheblich weiter gediehen sein, wenn nicht im