3224
Eisenbahn · Actien.
NMilh. (Cosel - Oderbg.,) — do. (Stamm- Prior. ö 461 — ; 36 do. do. do. —
Stamm- Actien.
Aachen-Düsseldorfer .. Aachen-Mastriehter. . .. Berg- Märk. Lit. A.... 3. Anhalter Berlin- Hamburger
Berl. Potsdam Magdeb. Berlin Stettiner Breslau - Schw. - Freib. Brieg Neisse — Cöln - Mindener Magdeb. Halberstadt .. Magdeb- Leipziger... Münster- Hammer. . . ...] Niederschles. Märk. . .. 4
Wo vorstehend kein Linssatz notirt ist, werden usaucemässig 4 pCt. bereehnet.
Prioritâts-Oblig. 73 Aachen - Düsseldorfer. . do. Il. Emission.. go. III. Emission.. Aaechen-Hastrichter ... do. II. Emission.. Berg. Märkische conv. . d5. II. Ser. eonv. .. do. III. S. v. Staat 3 gar. do. do. Lit. B... do. IV. Serie do. V. Serie ..... do. Düsseld.-Elberf. Pr. , de n.. do. Dort. Soest. . 4h do H ger. Berlin- Anhalter .. kerlin- Anhalter Berlin-Hambnurger....
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Oppeln- Tarnowitzer ... Rheinische do. (Stamm-) Prior.
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Ruhrt. - Cref. - Kr. - Gladb. Stargard - Posen Thüringer
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do. IV. Ser. v. Staat gar.
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Natz de burg - Halberstadt
Magdeburg. Wittenbge. Nie ders chl do. do. ao. IV. Serie. .
Ried. - Lweighahn Lit. C.
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Ober- Sehles. Lätt. A... 46. Litt. B.. . do. Litt. C... 46. Litt. D... 40. 1 do. Lit F... 6heininehe .. do9. vom Staat gar. .. III. Era. v. 1858 B50 . do. von 1862. . do. von 1864... X. Siaat garantirte. Bhein-Kahe v. Staat gar. do. io .. Ehret. Cref.-Kr. Gladb. . II. Serie.. 4 III. Serie.. 4 Stargard - Posen . 10. II. Emission.. 43. III. do. Thüringer conxy do. II. Serie do. III. Serzie conv. .. do. IV. Serie. ...... 4 ar ilh. (Cosel-Odbg.) ..
do III. F. mission. — **
erlin-Hamh. II. Emiss. erl. Potsd. - Mgd. Lt. A. do. itt. 5H. do. Litt. C. erlin-Stettim er .. ..... do. II. Serie
do. III. Serie
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öln- Crefelder .... .... (
öln - Mindener .. ..... do. II. Em. . do. do. do. UI. Em. . do. do. do. IV. E.. do. V. Em.
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do. v. 1865 do. Witten bge.
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do. Gonre-,, , III. Serie..
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Lichtamtliche Votirung en.
; est. frꝛ. Südb. Lomb.) Meskau-Rjäsan (v. t. g.) Rjäsan-Korlow.. .....
Galiz. (Carl Ludw.) .
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Ausl. Eisenbahn- Stamm · Actien.
Amsterdam - Rotterdam Caliz. (Carl Ludw. ).. Löbau- Littau
Lud wigshafen-Bexbach M2. - Liudwgh. Lt. A. u. C. Mecklenburger ...... .. Nordb. (Friedr. Wilh.) Oester. franz Staatsbahn Dest. südl. Staatsb. Lomb. Ostpreuss. Sdb. St. Pr. Russische Eisenb. .. . ... Restbahmn (Böhm. ).. .. Warschau- Wien
Inlãnd. Fonds,
Berl. Hand. Gesellsch. . Disc. Commandit-Anth. Schles. Bank- Verein .. 4 Preuss. Hyp. Vers. . .. 4
do. Cred. B. (Henckel) Erste Preuss. Hyp. - G. do. Gew. BR. .
di R en G en ee e, we, e, e, .
Berlin- Görlitz ...... .
do. Stamm- Prior. .. Industrie · Actien.
Hoerder Hüttenwerk ..
Fabrik v. Eisenbahnbed. Dessauer Kont. Gas... Fabr. f. Holz w. (Neu- — c — haus) ͤ 2553 2543 Berl. Fferdebahn
Ausl. Prioritäts- Actien.
Felg. Oblig J. de l'Est do. Somb. et Meuse 4 Oegter. franz. Staatsbabn ;
8a] 234
nraunsehweiger Bank. Bremer Bank. ... Coburger Creditbank. . Darmstädter Bank Dessauer Credit. ......
Genter Creditbank. .. Geraer Bank
Gothaer Privatbank ... Hannoversche Bank. .. Leipziger Creditbank. . Luxemburger Bank ... Meininger Creditbank. . Horddeutsche Bank. .. Oesterreich. Credit. ... Rostocker Bank. Thüring. Zank. ...... Weimar. Bank. ...... Oesterr. Metall
2 8
Alsl. Fonds. ester. Loose (1869 .. do. Silb. Anl. (1864). — Italien. Anleihe .. ..... z Euss. Stiegl. 5. Anl. .. JJ o. v. Rothschild Lst. . Keue Engl. Anleihe
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do. Landesbank.
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Poln. Schatz -OblI. . . 3 Poln. Pfandbr. in S. -R. . — Dessauer Prämien- Anl. Hamb. St. -Präm. - Anl. 31 Kurhees. Pr. Obl. 40 Th. -— Neue Bad. do. 35 Fl. — “ 35 Sehweg. 10 RI. St. Pr. A. — Lübeck. Pr. -A. ...... Amerikaner
C C n n= D en Mn en = m, eM en enn She
kee we, = , me, de, e, dre, e e. e. = e = m
do. Nation. Anleihe do. Prm. -Anleihe. . a0. n. 100 FI. Loose] — do. Loose (1860)...
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Nordbahn (Friedr. Wilh.) 717 a 72 gem. Oesterr. Credit 795 a S0 2 795 gem
Oesterr. Franz. Staatsb. 108 etw. 2a E gem. Oesterr. National- Anleihe 659 2 gem.
; Qesterr. südl. Staatsb. Lomb. 116 a 1177 gem.
Oesterr. Loose von 18360 795 a p a gem. Oesterr, Silber-
Anleihe von 1864 705 a 715 gem. Russ. Poln. Schatz-Oblig. Heine 697 bez. Amerikaner 725 a d gem.
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Kerim, 5. Oktober. Die Börse war heut im Anfang matt, befestigte sich aber später, da die Geldknappheit weniger fühlbar war und die niedrigen Course der letzten Tage mehrfach Käufer herbei- gerufen hatten; verschiedene Bahnen, besonders Lombarden und Ber- isch-Märkische, die Amerikaner und russische Prämien-Anleihe waren
eleb; im Lebrigen das Geschäft still; der russische Markt flauer; preussische Fonds still. — In London ist der Diskont auf 6 pCt. erhöht.
Stettin, 5. Obtober, 1 Uhr 26 Minuten? Nachmittags. (Tel. Dep. des Staats-Anzeigers.) Weizen 52 — 62, Oktober-November 623, November-Dezhr. 63 bez., Frühjahr 6ö6z bez. u. G., 663 Br. Roggen 424 —435, Oktober - Hovember 433 — 433, Novbr.-Dezbr. 44, Frühjahr 471-465 bez. Rüböl 145 Br., Oktober 145 bez., Oktober-November 1448, November - Derember 147, April-Mai 145 Br. Spiritus 131. -— n) bez., Oktober-Novbr. 133 Br., Frühjahr 14 bez., Br. u. G., Mai-Jum̃ 145 Br. u. G.
34-42 8gr.
resk̃Raed, 5. Oktober, Nachmittags 1 Uhr 40 Minuten. (Tel. Dep des Staats-Anzeigers.,. Oesterreichische Banknoten gz; Br., 93 CG. Freiburger Stamm-Actien 1423 Br. Obersehlesische Actien Littr. A. u. C. 171 bez.; do. Litt. . —. Obersehlesisehe Prioritäts- Obligationen Litt. D., 4proz., 94 Br.; do. Litt. F., 43proz., 100 Br.; do. Litt. E., 33proz., 82 Br. Kosel-Oderberger Stamm-Aectien 557 Br. Oppeln-Tar- nowitzer-Stamm-Actien 867 G. Keisse-Brieger Actien 765 G. Preus- sische 5proz. Anleihe von 1859 194 G.
Spiritus pr. 8000 pCt. Tralles 135 bez., G., 4 Br. Weixzen, weisser 56 — 79 Sgr., gelber 55 — 70 Sgr. Roggen 48 - 52 Sgr. Gerste Hafer 22 — 28 Sgr.
Heute wurden auch österr. Effekten, die lange unberührt blieben, in den allgemeinen Coursrüchkgang hineingezogen und ea. 3 pCt. billiger als gestern verkauft, während Amerikaner unveründert und Eisenbahn- Aetien ohne beachtenswerthen Umsatz blieben.
Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei
(R. v. Decker).
vas Abonnement beträgt: 1 Thlr. für das dbierteliahr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung.
Alle post⸗-Anstalten des An- und Auslandes nehmen Sestellung an, für gerlin die Expedition des König!. Preußischen Staats-Anzeigers: Wilhelms⸗Straße No. 51. (nahe der LCeipzigerstr.) — ———
Anzeiger.
M 236.
Berlin, Sonnabend den 7. Oktober
1865.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Professor Dr. Gustav Lebrecht Fluegel zu Dresden den Rothen Adler ⸗Orden dritter Klasse, dem Bürgermeister Rez zu Kozmin im Kreise Krotoschin den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, dem evangelischen Schullehrer Andreas Kirbis zu Wladyszyn im Kreise Obornik den Adler der vierten Klasse des Königlichen Hausordens von Hohenzollern und dem Chausseewärter Gottlieb Weigelt zu Kammendorf im Kreise Neumarkt das Allgemeine Ehrenzeichen
zu verleihen;
Den Geheimen Commissions-Rath Friedrich Heinrich Lud⸗ von Schaefer Voit.
wig Schaefer unter dem Namen: in den Adelstand zu erheben; und
Den Seminar ⸗Direktor Wanjura in Peiskretscham zum Re.
gierungs⸗ und Schul ⸗Rath zu ernennen.
Privilegium wegen Ausgabe auf den Inhaber lau— tender Obligationen der Stadt Düsseldorf!lI. Serie im Betrage von 200,000 Thalern.
Vom 7. August 1865.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ze.
Nachdem der Ober - Bürgermeister und die Stadtverordneten Versammlung der Stadt Düsseldorf darauf angetragen haben, daß derselben zur Bestreitung der Kosten mehrerer gemeinnütziger An⸗
lagen gestattet werde, ein Darlehn von 200, 000 Thalern, geschrieben:
zweimalhundert tausend Thalern Courant, gegen Ausstellung auf ins ⸗ Coupons und Talons ver⸗
sehener Obligationen III. Serie, jede zu 100 Thlr., geschrieben: Ein⸗
den Inhaber lautender und mit 3
hundert Thalern, aufzunehmen, und bei diesem Antrage im Interesse
der Stadtgemeinde sowohl als der Gläubiger sich nichts zu erinnern gefunden hat, so ertheilen Wir in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 wegen Ausstellung von Papieren, welche eine
Zahlungsverpflichtung an jeden Inhaber enthalten, durch gegenwär—
tiges Privilegium die landesherrliche Genehmigung zur Emission der
gedachten Obligationen unter nachstehenden Bedingungen: 1) Die Obligationen werden mit vier und einhalb Prozent jähr⸗
lich verzinst und die Zinsen in halbjährigen Terminen gezahlt.
Zur allmäligen Tilgung der Schuld werden jährlich Ein
Prozent von dem Kapitalbetrage der emittirten Obligationen nebst den Zinsen der eingelösten Obligationen verwendet; der Stadtgemeinde bleibt jedoch vorbehalten, den Tilgungsfonds mit Genehmigung der Regierung zu Düsseldorf zu verstärken
und dadurch die Abtragung der Schuld zu beschleunigen.
Den Inhabern der Obligationen steht kein Kündigungs-
recht gegen die Stadtgemeinde zu.
Die Leitung der Geschäfte, welche die Ausstellung, Verzinsung und Tilgung der zu emittirenden Obligationen betreffen, wird
der auf Grund des Privilegiums vom 17. Dezember 1849
bereits bestehenden städtischen Schuldentilgungs ⸗ Kommission übertragen, welche auch für die Befolgung der Bestimmungen
des gegenwärtigen Privilegiums verantwortlich ist.
Die Bbligationen werden in fortlaufenden Nummern von 1 bis 2000 nach beiliegendem Schema ausgestellt, von dem Ober⸗Bürgermeister und den Mitgliedern der Schuldentilgungs⸗
Kommission unterzeichnet und von dem Rendanten der Kom⸗
munalkasse und von dem mit der Kontrole beauftragten städti⸗
Denselben ist ein Ab⸗ fünf Jahre Zins
schen Sekretariatsbeamten kontrasignirt. druck dieses Privilegiums beizufügen. ) Den Obligationen werden für die nächsten
Coupons nebst Talon nach den anliegenden Schema's bei— gegeben.
Mit dem Ablauf dieser und jeder folgenden fünfjährigen Periode werden nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung neue Zins⸗Coupons durch die Kommunalkasse an die Vorzeiger des der älteren Zins - Coupons - Serie beigedruckten Talons ausgereicht.
Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zins- Coupons - Serie an den Inhaber der Schuld- verschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. Die Coupons und Talons werden von dem Rendanten der Kommunalkasse und dem mit der Kontrole beauftragten städtischen Sekretariats beamten unterschrieben.
Vom Verfalltage ab wird gegen Auslieferung der Zinscoupons der Betrag derselben an den Vorzeiger durch die Ko¶mmunal⸗ kasse gezahlt. Auch werden die fälligen Zinscoupons bei allen Zahlungen an die Kommunalkasse, namentlich bei Entrichtung der Kommunalsteuern, in Zahlung angenommen.
Die Zinscoupons werden ungültig und werthlos, wenn sie. nicht binnen fünf Jahren nach der Verfallzeit zur Zahlung präsentirt werden; die dafür ausgesetzten Fonds sollen nach Bestimmung der städtischen Behörden zu milden Stiftungen verwandt werden.
Die nach der Bestimmung unter 1. einzulösenden Obligatio⸗ nen werden entweder durch Ankauf getilgt, oder jährlich durch das Loos bestimmt. Die ausgeloosten Nummern werden we⸗ nigstens drei Monate vor dem Zahlungstage öffentlich bekannt gemacht werden.
Die Verloosung geschieht unter dem Vorsitze des Ober Bür- germeisters durch die Schuldentilgungs ⸗ Kommission in einem vierzehn Tage vorher zur öffentlichen Kenntniß zu bringenden Termine, zu welchem dem Publikum der Zutritt gestattet ist. — Ueber die Verloosung wird ein von dem Ober⸗Bürgermeister und den Mitgliedern der Kommission zu unterzeichnendes Pro- tokoll aufgenommen.
Die Auszahlung der ausgeloosten Obligationen erfolgt an dem dazu hestimmten Tage nach dem Nominalwerth durch die Kom⸗ munalkasse an den Vorzeiger der Obligationen gegen Ausliefe— rung derselben. Mit diesem Tage hört die Verzinsung der ausgeloosten Obligationen auf. — Mit letzteren sind zugleich die ausgereichten, nach deren Zahlungstermine sälligen Zins Coupons einzuliefern; geschieht dies nicht, so wird der Betrag der fehlenden Zins- Coupons von dem Kapitale gekürzt und zur Einlösung dieser Coupons verwendet.
Die Kapitalbeträge derjenigen ausgeloosten Obligationen, die nicht binnen drei Monaten nach dem Zahlungstermine zur Einlösung vorgezeigt werden, sollen der Verwaltung der städti⸗ schen Sparkasse als zinsfreies Depositum überwiesen werden. Die solchergestalt deponirten Kapitalbeträge dürfen nur auf eine von der Schuldentilgungs ⸗‚Kommission kontrasignirte An—⸗ weisung des Ober ⸗Bürgermeisters zu bestimmungsmäßiger Verwendung an den Rendanten der Kommunalkasse verabfolgt werden. Die deponirten Kapitalbeträge sind den Inhabern jener Obligationen längstens in acht Tagen nach Vorzeigung ,, bei der Kommunalkasse durch diese auszu⸗ zahlen.
Die Nummern der ausgeloosten, nicht zur Einlösung vorge—⸗ zeigten Obligationen sind in der nach der Bestimmung unter 7. jährlich zu erlassenden Bekanntmachung wieder in Erinne- rung zu bringen. Werden die Obligationen dieser wieder holten Bekanntmachungen ungeachtet nicht binnen dreißig Jahren nach dem Zahlungstermine zur Einlösung vorgezeigt, auch nicht, der Bestimmung unter 14. gemäß, als verloren