1865 / 256 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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därfnisse der im Felde stehenden Truppen, deren Angehörigen, sowie der Hinterbliebenen der im Felde Gefallenen, Hervorragendes gethan, oder bei besonderen Unglücksfällen, Nothständen, bei Epide mien und anderen Landes -Kalamitäten sich vorzugsweise und erfolg reich ausgezeichnet und ihren patriotischen Sinn bewährt haben.

Die Decoration dieser zweiten Abtheilung zerfällt in zwei Klassen.

Die erste Klasse besteht in einem, dem bisherigen Luisen⸗ rn , m. Kreuze, jedoch mit Ausschmückung in Silber anstatt in Gold.

Auch behalten Wir Uns vor, zur außerordentlichen persönlichen Auszeichnung unter damit zu verbindender Bevorzugung im Range das Kreuz der ersten Klasse mit einer goldenen oder silbernen Krone zu verleihen.

Die zweite Klasse besteht in einem Kreuze in Silber mit dem Emaille⸗Medaillon des bisherigen Luisen Ordens.

Die Kreuze beider Klassen werden an einer Schleife des Bandes Unseres Hausordens von Hohenzollern getragen und führen im Revers. Schilde die Jahreszabl der gegenwärtigen Urkunde; im Falle der Verleihung für verdienstvolle Handlungen in Kriegszeiten aber die Jahreszahl des Krieges, in welchem der Orden erworben worden ist.

Der §. 8 der Urkunde vom 3. August 1814 findet auch auf die zweite Abtheilung des Luisen-Ordens Anwendung.

Das Ordens ⸗Kapitel für die zweite Abtheilung soll aus Ordens Damen dieser Abtheilung bestehen.

Gegeben Berlin, den 30. Oktober 1865.

5 Wilhelm.

Graf von Itzenplitz.

von Bodelschwingh. von Roon. von Selchow.

von Mühler. Graf zur Lippe. Graf zu Eulenburg.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche

Arbeiten.

Dem Mechanikus A. H. Gossow zu Berlin ist unter dem 26. Oktober 1355 ein Patent auf eine als neu und eigenthümlich erkannte Einrichtung an Pantographen zur Anfertigung einer Mehrzahl gleich großer Copien, in der durch ein Modell und Zeichnung nachgewiesenen Zusammensetzung auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Das A49ste Stück der Gesetz: Sammlung, welches heute aus— gegeben wird, enthält unter

Nr. 6201. die Urkunde, betreffend die Erweiterung des durch Ur— kunde vom 3. August 1814 gestifteten Louisen-Ordens. Vom 30. Oktober 1865, und unter

die Bekanntmachung der Ministerial⸗Erklärung vom 25. September 1865, betreffend den zwischen der König lich preußischen und der Königlich sächsischen Regierung am 1. September 1864 vollzogenen Rezeß über die Aufbringung der Parochiallasten in den Oberlausitzer gemischten Grenzparochieen Nieda und Königswartha. Vom S8. Oktober 1865.

Berlin, den 31. Oktober 1865.

6202.

Debits ⸗Comtoir der Gesetz Sammlung.

Justiz⸗Ministerium.

Der bisherige Kreisrichter von Vahl in Greifswald ist zum Rechtsanwalt bei dem Kreisgericht daselbst und zugleich zum Notar im Departement des dortigen Appellationsgerichtés, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Greifswald, ernannt worden.

Finanz ⸗Ministerium.

Bei der heute fortgesetzten Ziehung der Aten Klasse 132ster Königlicher Klassen - Lotterie fiel J Hauptgewinn von 25h00 Thlr. auf Nr. 4,645.

1 Gewinn von 5000 Thlr. auf Nr. 12,508.

2 Gewinne zu

21,363.

2000 Thlr.

fielen auf Nr. 7085

und

A3 Gewinne zu 1000 Thlr. auf Nr. 1627. 1931. 2640. 4971. 9723. 9599. 15926. 16,936. 171056. 17607. 206398. 227276. 30, a81. 35,185. 36,021. A0, 133. 40405. M. 060. 47,2 12. 47,577. 48,473. 51,274.

61725. 62,7791. 64,278. 65,197. 69,994

Si 644. S3, 155. S5 537. S7 2538. S7 8i5.

60 Gewinne zu 500 Thlr. auf Nr 8417. S539. 9546. 10,V97. 11,915. 12,045. 14,046. 14 25 II. S5 335 28 667. 35,505. 40611. 41,865. 46,502. 46,879. 49,197. 53,716. 57,515. 5g hi6. 60,549. 63,037. 69g 369. 7, 693. 71,046. ö, 806. S8, s47 und! Hh 056. auf Nr. 977. 3439. 3989. 7109. 15,525. 19,B839. 24886. 29,914. 13, 59h. 59,922. 67,861. 76,9053.

22,264. Il, 562. 2615. 57,138.

72676.

17,012. 22615. 75, 407. Ib, 354. 16 504. 0 iz. 69. 505.

22523 Il 957. 13,85

52, 56 65 1477. 65. 275 73,975.

71,383.

24, 183. 32,310. A4, 448. . 68,999. 79, 322.

76 Gewinne zu 200 Thlr. 8271. 9242. 12,720. 12,769. 17,095. 22.274. 26715. 36,774. 54,458. h0 , 855.

7,339. 223584. 77121. Ig. 1435. 55, 594. ol S54. 2 168.

24,22. Ja 544. 14 4693. hg 034. 79.85.

18716. 23361. 27,686. y 634. 57, 346. hb. H3z. 73, 355.

13, 187. 16597. 24,595. 386 159. Il, 245. 8, 589. 66,135.

74 264

111031. 423517. 153,59). 53.278. 53.506. 57,875.

I76, IA. 78,3960. 79. 20.

S8, 654 und 89,173.

15, 144.

75,822

id. 6. 24,543. 28,550. H, Hz 58 881. o 324.

3355. Att. 5493. 6152. 393. 20,611.

29.871. 2,069. 50,591.

72,551.

17901. 21,883. 30, 924. 42, 829. oom 766. 69.472. 76, 161.

S9 / 792.

Berlin, den 30. Oktober 1865.

Königliche General-Lotterie Direction.

B 1an. zur Ein hundert Drei und Dreißigsten Königlich Preußischen Klassen-Lotterie,

bestehend aus 95000 Loosen zu 52 Thaler Courant Einsatz, mit 13060 in 4 Klassen vertheilten Gewinnen und 15000 Freil oosen.

Betrag. Rthlr.

100090 S000 5000 2400 1000 1000 2000 5000

12000

135009

60000

245400

Betrag. Zweite Klasse Rthlr. zu 12 Rthlr. Einsatz.

5000 1 Gew. zu 10000 Rthlr. 6000 2 4000 3609 2009 2009 3 509 7100 1500 2500 4000 90009 70009 18000

152800

Erste Klasse zu 12 Rthlr. Einsatz.

16ew. zu 5000 Rthlr. 2 3000 1200 500 100 70 60 50 40 30 20

2

2 .

ö

9 .

3560 00 Freiloose zu 12

1000 Gew. u. 4000 Freiloose

9

41

1 .

5000 Gew. u. 5000 Freil.

Vierte Klasse zu 16 Rthlr. Einsatz.

u 150000Rtl. 100000 50000

Betrag. Rthlr. 150000

Dritte Klasse zu 12 Rthlr. Einsatz.

1 Gew. zu 15000 Rthlr. 50900 2000

Betrag. Rthlr.

15000 10099 6000 4000 3000 2700 3000 3680 6000 15000 247509 96000

28220

1

1

.

1

5500 = boo Freiloose zu 16 133 pCt. vom Betrage

sämmtlicher Freiloose.

d nm

16541090 3705700

440100

bo000 Gew. u. 6000 Freil.

3499

Einnahme. Ausgabe.

me.

Anzahl Einsatz. der Loose.

95000 91009 6009

Betrag. Anzahl der

gethlr.

1140000 161te 1092000 2te 1032000 3te 6000 6000 ate 16 0000 1280000 4te 28000 3705700 Zus. 52 Nthlr. ! Ueberh. 4544000 Zus. 43000] 15000 ] 4544000

Vorstehender Plan der 133sten Königlichen Klassen - Lotterie, von welchem vollständige, mit den näheren Erläuterungen versehene Druck-Exemplare bei sämmtlichen Lotterie⸗Einnehmern zu haben sind, wird zur Ausführung gebracht, und mit der Ziehung der 1. Klasse dieser Lotterie am 3. Januar k. J. der Anfang gemacht werden.

Die Ausgabe der Loose 1. Klasse dieser Lotterie wird Seitens der Lotterie⸗Einnehmer nicht vor dem 1sten Tage nach beendigter Ziehung der 4. Klasse 132. Klassen-Lotterie erfolgen.

Berlin, den 28. Oktober 1865.

Königliche General⸗Lotterie⸗Direction.

Betrag. Rthlr.

153800 245409 440100

slasse. Klasse.

Gewinne Freiloose.

140600 4000 5000 5000

sste [aMthlr. . zte 12

Angekommen: Se. Exgcellenz der Kanzler des Königreichs Preußen, Chef ⸗Präsident des Osipreußischen Tribunals Dr. von Zan- der, aus Königsberg in Preußen.

Der Wirkliche Geheime Ober-Regierungs ⸗Rath und Ministerial= Direktor Delbrück von Cöln.

Abgereist: Se. Exzcellenz der General -Lieutenant und Präses im Marine -Ministerium, von Rieben, nach Mecklenburg.

Se. Excellenz der General- Lieutenant und Commandeur der 16. Division, von Etzel, nach Trier.

Berlin, 30. Oktober. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: dem Oberst Lieutenant von Ruville, à la suite des 1. Garde Regiments zu Fuß und kommandirt nach Strelitz, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Großherzogs von Mecklenburg⸗ Strelitz Königliche Hoheit ihm verliehenen Comthurkreuzes des Ordens der Wendischen Krone zu ertheilen.

v icht antliches.

Preußen. Königsberg, 29. Oktober. Durch den Ober Präsidenten, Wirkl. Geh. Rath Eichmann, ist folgende Allerhöchste Ordre d. d. Münster, den 18. Oktober, an den Minister des Innern veröffentlicht worden:

»Ich habe aus den Mir zugegangenen Berichten der Gene⸗ ral⸗Kommandos mit Wohlgefallen ersehen, daß die Truppen wäh— rend der diesjährigen Herbstübungen überall eine gute Aufnabme gefunden haben und daß durchgehends das freundlichste Verhält— niß zwischen Ortseinwohnern und Soldaten bestanden bat.

Ich beauftrage Sie, den betreffenden Kreisen und Ortschaften Meine Zufriedenheit über dieses vom wahren Patriotismus zeugende Verhalten auszusprechen und dies unverzüglich öffentlich bekannt zu machen.

Schleswig-Holstein. Das am 27. d. Mts. ausgegebene 8. Stück des Verordnungsblattes für das Herzogthum Schleswig enthält: Erste Abtheilung. Nr. 28. Bekanntmachung, betreffend die Gleichstellung des Real- Gymnasiums zu Rendsburg mit den preußischen Gymnasien. Nr. 29. Bekanntmachung, betreffend das Verbot der Einfuhr von Rindvieb, Schafen, Ziegen, Schwei— nen ꝛc. zur Verhinderung der Einschleppung der Rinderpest. Nr. 30. Bekanntmachung, betreffend Wegesachen. Nr. 31. Verfügung für das Herzogthum Schleswig, daß für die Bekanntmachung der Pro klame und anderer öffentlicher Erlasse die »Flensb. Nordd. Ztg.“ oder der Alton. Merkur oder die »Hamb. Börsenh.“ zu wählen sei. Nr. 33. Zollintraden der Herzogthümer Schleswig - Holstein einschließlich der mit Holstein zollvereinten anderen Gebietstheile in den ersten sechs Monaten des Finanzjabres 1865 1866 verglichen mit dem entsprechenden Zeitraum des Finanzjahres 1864 65.

Das »Eiderst. u. Stapelh. Wochenbl. enthält folgende Er klärung des Landvogts Tiedemann, vom 20. Oktober.,

»In einer Korrespondenz aus Stapelholm vom 14 Oktober in Nr. 42 Ihres Blattes wird gesagt, die von mir verfügte Aufloͤsung der hiesigen schleswig -holsteinischen Vereine müsse um so mehr Wunder nehmen, als ich selbst früher Mitglied des Vereins gewesen sei, wo gerade dieselben Statuten bestanden, die nunmehr nicht nach meinem Sinne seien. Diese Behauptung beruht auf einem positiven Irrthum. Ich habe die Statuten, welche mich zur Auflösung der biesigen Vereine veranlaßten, niemals früher gesehen. Als ich im Dezember vorigen Jahres in den Süderstapler schleswig ˖

bolsteinischen Verein eintrat, Fatte ich mir die Statuten dessel= ben zeigen lassen; diese aber lauteten damals wörtlich fol-

gendermaßen: »§5 J. Der Zweck des Vereins ist sowohl die volksthümliche

Entwickelung und Hebung des patriotischen, geistigen und geselligen Lebens seiner Mitglieder, als auch und vor allen Dingen die Verwirklichung und Durchführung des schleswig -holsteinischen Verfassungslebens auf Grund der schleswigeholsteinischen Landes. und der legitimen Erbfolgerechte. Jedoch kann die Thätigkeit des Vereins sich nur so weit erstrecken, als sie mit den bestehenden Gesetzen zu verein baren ist. x Einem auf solcher Grundlage errichteten Verein könnte ich auch heute noch angehören. In den von mir neuerdings eingeforderten Statuten der schleswig holsteinischen Vereine war dagegen zu meiner Ueberraschung ein wesentlich anderer Zweck angegeben. Es hieß nämlich dort wörtlich im §. 1: »Zweck des Vereins ist die Durchführung des Rechtes der Herzog- thümer auf die Regierung Herzogs Friedrich des Achten und auf das Staats- grundgesetz vom 15. April 1848 Hätte ich gewußt, daß der Stapelholmer Verein doppelte Statuten zehabt, hätte ich insbesondere von der Exzistenz der zuletzt angeführten gewußt, so würde ich selbstverständlich dem Süderstapeler Verein micht beigetreten sein, denn der Zweck meines Beitrittes war eben lediglich die Bekämpfung so einseitiger und nach meiner innersten Ueberzeugung unheilvoller Tendenzen, wie sie in dem §. 1 der letztgedachten Statuten offen enthalten sind. In der einzigen Vereinsversammlung, wel- cher ich beiwohnte les war lange vor der Konstituirung der natlonalen Partei), habe ich gerade darzuthun versucht, daß die Errichtung eines souveraͤnen Kleinstaates Schleswig = Holstein, abgesehen von der Schädigung der nationalen Interessen Deutschlands, den finanziellen Ruin der Herzog thümer und den Wiederverlust mindestens des nördlichen Schleswigs an Dänemark zur unmittelbaren Folge baben würde. Gegen das abstrakte

Augustenburgerthum aber habe ich mich damals, wie immer, ausdrückli und auf das Entschiedenste erklärt.« 9

Kiel, 27. Ottober. (Kiel. Ztg.) Die Königlich preußische Korvette ⸗Arcona - verließ gestern Nachmittag ihren bisherigen Anker platz vor der Badeanstalt und ging, bugsirt durch das Kanonenboot Cyclop . der Königlich preußischen Admiralitätswohnung gegen— über zu Anker. 80 Handwerker sind für die Königlich preußische Flottenstation aus Preußen eingetroffen und auf dem ⸗Barbarossa« untergebracht worden.

HBannover, 27. Oktober. (H. B. H) Die Paß ⸗Con⸗ vention, welche kürzlich zwischen Baiern, Hannover, Sachsen, Württemberg, Baden und Oldenburg abgeschlossen ist, wird heute in der Gesetzsammlung publizirt und tritt mit dem 1. November in Kraft. Das Hauptprinzip ist, daß die Angehörigen dieser Vereins- staaten bei Reisen aus und nach denselben Reisepapiere nicht mehr bedürfen, sondern nur verpflichtet sind, auf Anfordern der betreffen den Behörden sich über Person, Heimath, eventuell auch Geldmittel auszu⸗ weisen. Reisepapiere bedürfen noch Gesellen, die, welche Arbeit suchen, Per sonen, die im Umherziehen ihr Gewerbe treiben (wie Seiltänzer, Musikan ten 24), wovon aber wieder Handels- und Gewerbereisende, Schiffs und Frachtführer ausgenommen sind. Die Entwürfe zu den Reg u— lativen für die zu errichtenden Handelskammern sind jetzt von den Oberbehörden den Magistraten mitgetheilt. Die Bestim— mung der Handelskammern ist dahin festgestellt, daß sie die Verhält⸗ nisse des Handels und der Gewerbe, sowie die für dieselben bestehenden Einrichtungen zu beachten, und den Behörden auf Verlangen ihre des⸗ fallsigen Wahrnehmungen mitzutheilen, ins besondere über Alles, was Handel und Gewerbe zu fördern geeignet ist, sich zu äußern haben. Jedesmal im Januar hat die Handelskammer einen Bericht über den Hang und die Lage des Handels an das Ministerium zu erstatten, sowie sie ferner verpflichtet ist, den Gewerbtreibenden ihres Bezirks über ihre Thätigkeit, sowie von den industriellen Verhältnissen Kenntniß zu geben. Die Handel und Gewerbtreibenden des Bezirks sind ver— pflichtet, der Handelskammer alle nöthige Auskunft zu ertheilen, wie sie andererseits auch berechtigt sind, sich mit Wünschen und Anträgen an sie zu wenden. Gemeinsame Berathungen der Deputirten meh— rerer Handelskammern können auf Anordnung oder mindestens unter Zustimmung der Regierung stattfinden. Aktiv und passiv wahl berechtigt sind diejenigen, welche als persönlich haftende Gewerbtrei-⸗ bende in die Handelsregister ihres Bezirks eingetragen sind. Die Zahl der Mitglieder der Handelskammern soll nicht unter 6 und nicht über 12 betragen, die auf 5 Jahr gewählt werden und von denen alle 3 Jahre die Hälfte ausscheidet. Jede Handelskammer kann einen Secretäir, beziebungsweise Kassirer und Rechnungsführer anstellen, sie hat einen von der Behörde zu genehmigenden Etat aufzustellen; der Betrag des etatmäßigen Kostenaufwandes wird auf die Wahlberechtigten nach dem Fuße ihrer Gewerbesteuer vertheilt.

Bremen, 27. Ottober. Den »Hamb. Nachr. schreibt man, daß die Bemübung, das Defizit des allgemeinen Schützenfestes durch Privatsubscriptionen zu decken, noch kein besonders erfreuliches Resultat geliefert habe. Erfreulicher sei es, daß sich die Privatthä—⸗ tigkeit augenblicklich nicht ohne Aussicht auf Erfolg bemühe, auf der Stätte, wo das zweite deutsche Bundesschießen abgehalten wurde, d. i. auf dem großeren Theile der sogenannten Bürgerweide, die ein sehr großes Areal dicht an der Stadt umfasse, einen großen Wald anzulegen, woran es Bremen in unmittelbarer Nähe fehle, so daß der bremischen Bevölkerung in der That durch dieses Unter nehmen ein großer patriotischer Dienst geleistet werden würde.

Nassau. Wiesbaden, 27. Oktober. (Fr. J). In der heutigen öffentlichen Sitzung der Ersten Kammer übergab die Herzogliche Regierungs-Kommission außer dem bereits in der Zwei—⸗ sen Kammer eingebrachten Gesetzentwurfe über die Einschreibung Herzoglich nassauischer Partial Obligationen auf den Namen der Inhaber, einen weiteren Gesetzentwurf über ein Anlehen von