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3,200,000 Fl. zur Deckung des Kostenaufwandes für den Staats- Eisenbahnbau. Die beiden Vorlagen gehen an den Ausschuß. In der gestrigen Sitzung der zweiten Kammer wurde der Bericht auf Wiederherstellung der 1849nr Verfassung von der über-
wiegenden Majorität angenommen. . en ern. München, 27. Oktober. (N. E) Se. Majestät
der König wird in den ersten Tagen der nächsten Woche wieder in Hohenschwangau eintreffen und jedenfalls noch mehrere Wochen
daselbst verweilen. . . 2.
auf den 6ten k. M. festgesetzt. ; — In der gestrigen Sitzung des Gesetzgebungs⸗Aus⸗ usses der Abgeordneten Kammer . 1 Be
2 ö der d Cre aboregicrung neu formulirten Artikel über den
Termin zur Sch. mündlichen Verhandlungen weiter fort.
Oesterreich. Wien, 29. Oktober.
eitung« bringt ö. . . . 4 Staatsschuld; gültig für das ganze Reich. ö.
Mit Berufung auf Mein Patent vom 20. September 1865 und da es Mein Wille ist, daß eine von der Finanzverwaltung unabhängige Kom- mission ohne Unterbrechung und zwar bis zu dem Zeitpunkte, mit welchem die Reaktlvirung einer aus der Wahl der Reichsvertretung hervorgegange. nen ,,, ,,, die Gebahrung i zesen überwache, finde Ich zu . ö , ,, . der Staats schuld wird eine Mir unmittelbar Yunterstehende Kommission zur Kontrolle der Staatsschuld, welche mindestens aus sieben Mitgliedern zu bestehen hat, von Mir be· rufen und aus ihrer Mitte der Vorsszende und dissen Steüvertreter ernannt. Ich behalte Mir vor, über Antrag der Kommission die Anzahl der Mit glieder mit Rücksicht auf die Bestimmung des §. 1 des Gesetzes vom I3. Dezember 1863, bis auf zehn zu erhöhen. 8. 2. Die Mitglieder dieser Kom⸗· mission können wegen der in der Ausübung dieses ihres Berufs geschehenen Abstimmungen und gemachten Aeußerungen niemals zur Verantwor⸗ tung gezogen werden. §. 3. Sämmtliche Mitglieder der Kommission üben ihr Amt unentgeltlich aus. Diejenigen, deren Wohnsit außerhalb Wien
elegen ist, haben für die nöthigen Zu ⸗ und Rückreisen Unspruch auf die im ; ; des Gesetzes vom 13. Dezember 1862 bezeichnete Reisevergütung. 4. Die Kommission beginnt ihre Wirksamkeit, indem sie die Geschãäfte, insbesondere die Kontrole über die Erfüllung der aus dem mit Meiner Ent⸗ schlieung vom 6. Januar 1863 genehmigten Ueberein kommen mit der privilegirten österreichischen Rationalbank vom 3. Januar 1863 derselben
Die heutige Wiener
und der Finanzverwaltung obliegenden Verpflichtungen und sämmtliche Amtsschriften von der nach dem Gesetze vom 13. Dezember 1862
berufenen Staatsschulden⸗ Kontrols ⸗ Kommission des Reichsrathes über— nimmt. Die der letzteren nach dem Gesetze vom 17. Nopem⸗ ber 1863 noch obgelegene Kontrasignirung der Partial Hypothekar · Anwei⸗ fungen wie auch jener Staatsschuldverschreibungen, welche auf Grund des mittelst Gesetzes vom 30. Juni 1865 bewilligten Kredits von 13 Millionen Gulden werden hinausgegeben werden, hat an deren Stelle die neu ernannte Kommission vorzunehmen. 8 Zur Beschlußfähigkeit der Kommission ist die Anwesenheit von fünf Mitgliedern erforderlich. S. 6. Für den Fall des Ausscheidens eines Mitgliedes behalte Ich Mir die Ergänzung der Kommission vor. §. 7. Den Gegenstand der an die Kommission übertragenen Kontrole bilden die gesammte (fundirte und schwebende, allgemeine Staatsschuld, die Schuld des lombardisch-venetianischen Königreichs und die Grundentlastungsschulden in der bisherigen Weise. §. 8. Die Kommission hat: a) darüber zu wachen, daß mit der bestehenden Staatsschuld gesetzmäßig gehahrt. werde, daß also genau im Sinne der gesetzlichen Bestimmung die Verzinsung, sowie die baare Rückzahlung oder die börsemäßige Einloͤsung stattfinde und daß die für Zwecke der Verzinsung und Kapitalsrückzahlung gewidmeten Mittel ihrer Bestimmung gemäß verwendet werden; b) bei einem neu aufgenommenen Anlehen die Einhaltung der kundgemachten Aufnahmsbestimmungen, die Eintragung in das Hauptbuch der Staatsschuld, sowie die Erzeugung und Ausferkigung der Staatsschuldverschreibungen zu überwachen und letztere zum Zeichen ihrer in diesen Beziehungen ausgeübten Kontrole mit der Na— mensstampiglie des Vorsitzenden und eines der Kommissionsmitglieder zu unterfertigen, ebenso c) die gehörige Vorschreibung und Evidenzhaltung der auf kurze Zeit abgeschlossenen Vorschußgeschäfte und deren vertragsmäßige Abwickelung zu überwachen und die daruber ausgefertigten Urkunden zu contrasigniren. §5. 9. Zur Ausübung ihrer Obliegenheiten werden der mit diesem Gesetze berufenen Kommission alle Rechte und Befugnisse eingeräumt, welche der Staatsschulden-Kontrolskommission des Reichsrathes in dem Ge— setze vom 13. Dezember 1862 eingeräumt worden sind. Insbesondere wird das Finanzministerium verpflichtet, die KLommission rechtzeitig von allen Ver = änderungen im Stande der fundirten und schwebenden Schulden und der Verzinsung, ebenso rücksichtlich aller abgeschlossenen Vorschußgeschäfte in Kenntniß zu setzen, ihr die bezüglich der letzteren ausgefertig⸗ ten Urkunden zur Centrasignirung vorzulegen, eine genaue übersichtliche in einem besonderen Creditsjournale vollständig concentrirte Rechnungseinstellung bezüglich aller die consolidirte und schwebende Schuld betreffenden Opera— tionen bei der Staatscentralkasse zu veranlassen und hiervon wochenweise genaue Abschrift ihr zu übergeben. S. 10. Die Kommission zur Kontrole der Staatsschuld hat Mir unmittelbar, so oft sie es angemessen erachtet, je doch alljährlich mindestens einmal über ihre Wahrnehmungen einen Vortrag zu erstatten, welcher zur allgemeinen Kenntniß zu bringen ist. Außerdem hat die Kommission mit Schluß eines jeden Semesters einen Ausweis über den Stand der gesammten Staatsschuld zu verfassen und im amtlichen Theile der »Wiener Zeilung« zu veröffentlichen. Uebrigens bleibt es der Kommission unbenommen, der nächsten Versammlung der Reichsvertretung äber ihre Wirksamkeit Bericht zu erstatten. Der sonstige Geschäftsverkehr der Kommission ist auf jenen mit dem Finanzministerium, der Direktion der Staatsschuld, den Ereditsbuchhaltungen und Kassen beschränkt. 5. 11. Mein Finanzminister ist mit dem Vollzuge dieses Gesetzes beauftragt.
nig Ludwig J. hat die Abreise nach Nizza folge eine Vorschrift über die Behandlung unverbesserlichern
fuhr derselbe in der Berathung x n ikel sie trotz vorhergegangener Ermahnungen, Warnungen und Strafen Hinterlegung der Schlußanträge und der Fixirung der
folgendes Gesetz vom 27. Oktober 1865 über die
Der ehemalige Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Gra . Buol-⸗Schauenstein ist gestern am Schlagfluß gestorben. ö
Wie die »General⸗Correspondenz⸗ vernimmt, ist der Erzherzo Karl Ludwig zum Protektor für die Betheiligung Oesterreichs a der 1867 zu Paris stattfindenden Ausstellung, so wie überhaupt an
künftigen größeren Weltausstellungen bestimmt. Graf Wicken bur
ist zum Präsidenten der österreichischen Centralkommissson für di Pariser Ausstellung ernannt worden. . In Folge Kaiserlicher Entschließung ist der »Triester Ztg.‘ zu
Offiziere und Kadetten der Kriegsmarine erlassen worden Als unverbesserlich werden Offiziere und Kadetten angesehen, wenn
einen der folgenden Fehler hartnäckig beibehalten: Anhaltende Lauf, keit oder Saumseligkeit in Erfüllung der Dienstes.- Obliegenheit, Han,
zur Trunkenheit, llederlicher oder unsittlicher Lebenswandel, herab.
würdigendes Benehmen, besonders an öffentlichen oder Anstam gebietenden Orten, Umgang mit Personen von üblem Ruf, gemein ner Sinnesart oder von notorisch politisch anstößigen Gesinnungen, leichtsinniges Schuldenmachen, besonders bei Abgang von Zahlungès, mitteln. Solche Fälle sind, wenn sie sich nicht zur gerichtliche; Untersuchung und Bestrasfung eignen, einer kommissionellen Behand lung und Ahndung zu unterziehen, und es muß die Bewilligunj hierzu vom Marine ⸗ Truppen und Flotten - Inspektor eingeholt wer. den, weil nur dieser das zur Ausübung der Gerichtsherrlichkeit be rufene Organ ist. Ueber den Kommissions⸗ Antrag entscheide bei Offizieren das Kriegsministerium, bei Kadetten der Marine truppen oder Flotten-Inspektor, und von dieser Entscheidung häng es sodann ab, ob bei Offizieren das kriegsrechtliche Verfahren anzwu— wenden, demnach die Entlassung mit oder ohne Gnadengehalt, eben so bei den Kadetten der Verlust der Kadettenbegünstigung, das iß Versetzung in den Stand der Gemeinen, oder die Entlassung in Disziplinarwege einzutreten habe. Die als unverbesserlich entlassenen See Kadetten sind, so lange sie im militairpflichtigen Alter stehen, nach Maßgabe der bei der nächstfolgenden Heeresergänzung eintre tenden Behandlung ihrer Altersklasse und nach dem Ausschlage de Looses stellungspflichtig, wobei ihnen jedoch jene Jahre, die sie vo ihrer m . aus der Kriegsmarine gedient haben, zugute gercch. net werden.
Schweiz. Bern, 26. Oktober. (Köln. Ztg.) Der Na— tionalrath hat bei seiner heutigen Berathung über die Bundeß— Verfassungs-Revision die von seiner Kommission vorgeschlaͤgene Re daction des die Glaubensfreiheit betreffenden Bestimmungen enthaltenen Artikels 44 mit einer an Einstimmigkeit grenzenden Mehrheit angenommen. Dieser Artikel lautet jetzt:
Art. 44. Die Glaubensfreiheit ist unverletzlich. Um des Glaubenk— bekenntnisses willen darf Niemand in den bürgerlichen oder politischen Rech. ten beschränkt werden. Die freie Ausübung des Gottesdienstes ist den an. erkannten christlichen Konfessionen, so wie innerhalb der Schranken der Sitt, sichkeit und öffentlichen Ordnung auch jeder anderen Religionsgenossenscha im ganzen Umfange der Eidgenossenschaft gewährleistet. Den Kantonen st wie dem Bunde bleibt vorbebalten, für Handhabung der öffentlichen Ond uung und des Friedens unter den Konfessionen und Religionsgenossenschaf— ztn die geeigneten Maßnahmen zu treffen. .
Großbritannien und Irland. London, 27. Oktobtt Ihre Majestät die Königin hat ihre Abreise von Balmoral, un dem Begräbnißtage Lord Palmerston's ihre Rücksicht zu bezeugen von heute auf morgen verschoben.
Die Bestattung der irdischen Reste Lord Palmerston's hat bald nach 1 Uhr Rachmittags, wie schon telegr. gemeldet wurde stattgefunden. Eine ungeheure Volksmenge hat sich an der Ceremoni betheiligt. Alle nach Cambridge - House führenden Straßen waren einige Stunden vor dem Beginn der Feierlichkeit von Tausende angesüllt, deren wenige ohne ein Abzeichen der Trauer erschienen Auf der ganzen Strecke, die der Leichenzug nach der Abtei zurüch
legte, waren alle Geschäftslokale geschlossen. Die Feier in der Abt!
war imposant, und — wie die Abendblätter nicht zu bemerken er
mangeln, wirkte dabei auch der Himmel mit; denn im ergreifende! letzen Moment, vor der Verfenkung des Sarge — sammelt, sich draußen plötzlich die Wolken, warfen ihre dunklen Schatten in das Innere des Domes und hüllten die Gruppe der Leidtragenden in tiefe Finsterniß. Unter den Klängen eines Croft'schen Chorales ward da Sarg in die Gruft gesenkt. Der Dekan las dann die letzten .
bete und als die Äbschiedsworte: »Staub zu Staube, Asche z Asche⸗ ausgesprochen wurde, warf Lord Palmerstons Neffe golden Ringe zu dem Sarge hinab. Händel's Hhmne »Sein Leib ist in Frieden begraben« erklang nun durch die weiten Hallen und det Todtenmarsch in Saul geleitete die große Masse der Anwesenden aus der Abtei hinaus.
— 28. Oktober. Heute Nachmittag war Ministerrath im auswärtigen Amte. — G. Elliot und C. J. Barrington sind Earl Russell's Privatsecretairs ernannt; der erstere hat dieselbt Stellung im auswärtigen Amt und der letztere im Schatzamt (be Lord Palmerston) seit einigen Jahren eingenommen.
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Frankreich. Paris, 27. Oktober. Graf Bismarck traf gestern in Paris ein und tritt laut der ⸗France« am Sonntage die Rückreise nach Berlin an. Von Lord Cowley's Rücktritt und der Ernennung des Lord Granville zum englischen Gesandten in Paris ist auch hier jetzt stark die Rede.
Der »Abend⸗Moniteur« berichtet, daß die Kaiserin in einem eigenhändigen Schreiben der Wittwe Palmerston's ihr Beileid be— zeigt hat.
9 General Jussuf ist mit Gefolge in Marseille eingetroffen.
In Frankreich werden auf allen Punkten des Gebietes, beson⸗ ders aber in den großen Städten, Untersuchungen über Ursachen, Auftreten und Verlauf der Cholera angestellt; die auf diesen Unter suchungen fußenden Berichte sollen von dem Ausschusse für öffent⸗ liche Gesundheitspflege geprüft und zu einem Generalberichte benutzt werden. Der Kaiser beabsichtigt, durch die jetzige Noth veranlaßt, umfassende prophylaktische Maßregeln für das ganze Reich einzufüh— ren, so daß die jetzige Cholera⸗Epoche für die Sanitäts⸗-Verhältnisse des Landes epochemachend werden dürfte. Auch Baron James von Rothschild hat dem Minister des Innern 20000 Fr. für die Hinter ˖ bliebenen der Choleraͤopfer, Jean Louis Groffulhe hat 50,000 Fr. zu diesem Zwecke eingesandt. Auch die Liste der »France ⸗ enthält nicht unbedeutende Posten. Die »Patrie, glaubt heute die Ver sicherung geben zu können, daß sich der Gesundheitsstand in Paris in den letzten Tagen wesentlich gebessert habe. Der »Moniteur« meldet, daß die Berichte von den Lyceen, Kollegien und Normal⸗ schulen der Pariser Akademie bis zum 2Z5sten Abends ganz vortreff⸗
lich lauten.
Italien. Rom, 28. Oktober. Das »Giornale di Roma.˖ meldet, daß der Brigade General Kanzler zum Prominister der Waffen an Stelle Merode's, der seines Amtes aus Gesundheits—⸗ rücksichten enthoben, ernannt worden ist.
Griechenland. Athen, 26. Oktober. Das Ministerium hat der Kammer einen auf Ersparnisse (etwa 2 Millionen Drachmen)
im Staatshaushalt abzielenden Gesetzentwurf vorgelegt, ist aber da⸗
mit von der Majorität (75 gegen 69) abgewiesen worden, worauf es dem Könige das Gesuch einreichte, entlassen zu werden. Man glaubt, daß Bul garis nun den Auftrag erhalten werde, ein neues
Kabinet zu bilden.
Türkei. Konstantinopel, 18. Oktober. Daud Pascha ist vorgestern endlich nach Syrien zurückgereist. Wie dem franzö— sischen »Moniteur« von hier geschrieben wird, hat die Pforte ihm als Libanon-Gouverneur folgende Konzessionen gemacht. Die bereits verkündigte Amnestie für die an dem Gemetzel von Damaskus schul⸗ digen und verurtheilten Drusen bleibt zwar in Kraft, doch sollen
die Begnadigten in den Libanon nur, mit der ausdrücklichen
Erlaubniß Daud Pascha's zurückkehren dürfen. Ferner wird dem Gouverneur ein jährlicher Zuschuß von 3 Millionen Piaster be⸗ willigt, so daß der ganze Libanon-Etat auf 67 Millionen Piaster (15 Millionen Francs) zu stehen kommt. Für den gewöhnlichen Sicherheitsdienst im Gebirge reicht die Gendarmerie in der Stärke von 1500 Mann aus, doch sollen für Nothfälle zwei Schwadronen türkischer und zwei Schwadronen ausschließlich aus Christen bestehen der Kapallerie dem Pascha zur Verfügung stehen. — Die Nachrich⸗ ten von Dscheddah lauten, dem -Moniteur« zufolge, sehr ernst. Die aufständischen Beduinen von Assyr haben den Pascha von Yemen mehrere Tage in Hodeida belagert gehalten und vor den Thoren Dscheddah's wird geraubt und geplündert. Der Groß ⸗Scherif von Mekka hat sich an die Spitze der türkischen Armee gestellt und sein Hauptquartier in Confonda aufgeschlagen, um von dort gegen die Aufständischen zu operiren.
Rußland und Polen. Die Gesetzsammlung Nr. 89 veröffentlicht ein am 23. Oktober Aller⸗ höchst beflätigtes Gutachten des Reichsraths nach welchem diejenigen Artikel des Allg. Gesetzbuches, die sich auf das Gerichtsverfahren und die Geschästsführung in den jetzigen Gerichtsstätten beziehen, umzu⸗ ändern und zu ergänzen sind.
Von der polnischen Grenze, 27. Oktober, wird der »Osts- Ztg. geschrieben: Die durch die Kalamitäten des letzten Jahres und die diesjährige schlechte Ernte in große Geldnoth gerathenen Gutsbesitzer in Litthauen geben sich alle Mühe, die Errichtung einer Filiale der Petersburger landschaftlichen Bant in Wilna zu erlangen. Die Regierung hat auch bereits ihre Genehmigung dazu ertheilt; aber es fehlt dem Petersburger Bankverein noch immer an hinreichenden Geldmitteln, um allen an ihn gestellten Anforde— rungen zu genügen, und so werden die schwer geprüften litthauischen Gutsbesitzer wohl noch einige Zeit auf die Erfüllung ihrer sehnlich⸗ sten Wünsche warten müssen. Nach den letzten Nachrichten haben die in London gemachten Anstrengungen, Kapitalien für die Petersburger landschaftliche Bank zu gewinnen, sichere Aus⸗ sichten auf Erfolg. Die englischen Kapitalisten stellen aber harte Bedingungen: sie verlangen wesentliche Aenderungen des Bank— statuts zu ihrem Vortheil und zur Bewirkung einer größeren Sicher.
St. Petersburg, 27. Oktober. ist zusammengetreten,
aus Süd - Carolina mit den reuigen Rebellen
heit der Geschäfte des Vereins; sie versprechen aber schließlich, die Summe von 00000 Pfd. St. als Stamm ⸗Kapital für die Bank herzugeben. Inzwischen hai Wilna in einer unlängsi dort errichte⸗ ten Filiale der Staatsbank ein anderes Kredit -Institut erhal- ten, das aber lediglich zur Unterstützung des Handels und der In— dustrie bestimmt ist, die von den Folgen des letzten Aufstandes nicht minder schwer betroffen sind, als die Landwirth⸗ schaft. ö. Die ländlichen Gemeinden des Kreises Sandomir haben beschlossen, zur dankbaren Erinnerung an ihre Befreiung von der Abhängigkeit der Gutsbesitzer vier große Kreuze in dem ge— nannten Kreise zu errichten und haben zu diesem Zweck durch frei—⸗ willige Beiträge die Summe von 1461 SR. zusammengebracht. Das eine dieser Kreuze ist bereits am 11. v. M. in der Stadt Sandomir errichtet und vom dortigen Bischof feierlich eingeweiht worden. Der Kaiser hat jenen bäuerlichen Gemeinden seine Befrie⸗ digung und seinen Dank dafür aussprechen lassen. — Seit voriger Woche weilt in Warschau der um das öffentliche Unterrichts- und Erziehungswesen in Rußland hoch verdiente Professor der Moskauer Universität, Michael Pogodin, wie man hört, zu dem Zwecke, das öffentliche Unterrichtswesen im Königreich Polen und namentlich den Stand der polnischen Bildung näher kennen zu lernen und nebenbei mit polnischen Ge— lehrten wissenschaftliche Verbindungen anzuknüpfen. Er wird vom Statthalter Grafen Berg mit großer Auszeichnung behandelt. Vei einem ihm zu Ehren von letzterem gegebenen Diner, bei welchem auch die wissenschaftlichen Celebritäten Warschaus zugegen waren, brachte der russische Gelehrte einen mit großem Beifall aufgenomme⸗ nen Toast auf die brüderliche Vereinigung der beiden bisher ent⸗ zweiten slawischen Hauptstämme, des russischen und polnischen, aus, die allein ihre gemeinsame Wohlfahrt sichern könne. — Am 22. d. M. starb in Warschau der Basilianer⸗Mönch, frühere Provinzial dieses Ordens, Basilius Kalinowski, in dem hohen Alter von 198 Jah— ren. Er war 1758 geboren und 1790 zum Priester geweiht wor⸗ den. Seit 1806 lebte er im Basilianer⸗-Kloster in Warschau.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 25. Oktober. In dem Budget -⸗Entwurf, der dem kürzlich zusammengetretenen nor—⸗ wegischen Storthing vorgelegt wurde, ist vorgeschlagen, die Civilliste des Königs auf 84,000 Species (126,009 Thaler preuß. Cour) zu erhöhen. Seit 1815 betrug dieselbe nur 61,000 Species; die veränderten Zeitverhältnisse machen die vorgeschlagene Erhöhung um 20000 Species nothwendig. (Der dänische König hat eine Civilliste von 250,000 Species.)
Dänemark. Kopenhagen, 28. Ottober. (W. T. B.) Der Präsident des gemeinsamen Grundgesetz ⸗Ausschusses, Krieger, hat gestern eine längere Verhandlung mit dem Conseil Präsidenten Bluhme geführt. Das Resultat dieser Verhandlung hat Krieger in heutiger Sitzung des Ausschusses dahin mitgetheilt, daß die Re⸗ gierung erkläre, auf den von der Majorität des Ausschusses ange nommenen Entwurf des Grundgesetzes nicht eingehen zu können, vielmehr an dem eigenen Verfassungs ⸗Entwurfe festhalten zu müssen. Die nächste Sitzung des Ausschusses ist auf Dienstag, den 31. d. anberaumt.
Amerika. New-⸗Hork, 18. Oktober. Die gesetzgebende Ver- sammlung des Staates Mississippi ist am 16. in Jackson zusam⸗ mengetreten und der erwählte Gouverneur Humphreys wurde in sein Amt eingeführt. — Vor die Convention von Nordkarolina ist eine Resolution betreffs Annahme der konföderirten Staatsschuld ge⸗ bracht, aber zurückgewiesen oder vielmehr ad acta gelegt worden, wodurch ausgedrückt ist, daß in dieser Session die Frage schon nicht mehr vorgebracht werden kann. — Entlang der Küste von Süd⸗ karolina fallen häufige Streitigkeiten zwischen den Weißen und den Negern vor. Letztere sollen wohlbewaffnet sein. Ein Militairconseil um den Ruhestörungen vorzubeugen. Auch' in Baltuͤmore ist es zu tumultuösen Auftritten gekommen
awischen weißen und farbigen Truppen. Aus Kentucky sollen die
Negertruppen zurückgezogen werden. — General R. L. Lee hat am 2. 8. den vorgeschriebenen Amnestieeid abgelegt. Der frühere süd⸗ staatliche Vicepräsident hat ausgesprochen, daß er des Präsidenten John son's Reconstructionspolitit nach Kräften unterstützen werde. Während solchermaßen schon mehrere Größen der weiland konföde— rirten Regierung sich auf Seite Johnson's gestellt haben, scheint der Widerstand, welcher dem Präsidenten von derjenigen Partei entgegen⸗ gesetzt wird, deren Zähigkeit die energische Durchführung und der schließliche glücklich Ausgang des Krieges zu verdanken ist, sich immer entschiedener auszusprechen. So hat der Abolitio⸗ nistenredner Wendell Phillips in einer Rede erklärt, daß der Präsident sich in seiner Ansprache an die Deputation identifizirt, sich wenigstens selbst zu einem Dreiviertel ⸗Rebellen gemacht habe, bamit der Süden ein Viertel unionistisch werde. Phillipps tadelt diejenigen republikanischen Conventionen, welche die Politik des Prä⸗ sidenten gut heißen. Der von dem Centralrathe einberufene Kongreß der Fenker ist am 16. d. in Philadelphia zusammengetreten; etwa
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