1865 / 257 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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der Polizei über nicht streitige Forderungen im Betrage von mehr als 500 Rubeln werden dem ECivilgerichtshofe eingereicht.

B. Ueber die Prozesse in streitigen Civilsachen. Klagen über Summen im Betrage von mehr als 500 Rbl. werden in den Civil— Gerichtsböͤfen und anderen diesen gleichstehenden Gerichtsstellen anhängig ge— macht. Nach Empfang der Klage ladet das Gericht den Angeklagten, wenn dessen Wohnung in der Klage angegeben, durch eine schriftliche Aufforderung, oder falls dessen Wohnung unbekannt ist, durch einen Aufruf in den Zei— tungen vor Gericht. Der Kläger, welcher die Wohnung des An— geklagten nicht angeben kann, hat 6 Rubel zu entrichten, um die Druckkosten für die öffentliche Vorladung zu decken. Den Parteien werden folgende Termine zum Erscheinen vor Gericht be— stimmt: von einem Monat, wenn der Angeklagte sich in Ruß. land befindet, von 4 Monaten, wenn er sich im Auslande aufhält und von 6 Monaten, wenn sein Aufenthaltsort unbekannt ist. Der Civilprozeß wird nur dann durch Nachfragen, Nachweise und Dokumente ergänzt, wenn die Parteien darum bitten oder sich darauf berufen. Die Berufung wird dem Ge— richt eingereicht, welches das Erkenntniß erlassen hat und von diesem im Laufe einer Woche mit den Original Akten der höheren Instanz übermittelt. Die Appellations ˖ Instanz entscheidet jeden Prozeß, ohne zu einer neuen Verhandlung in der ersten Instanz zurückzukehren. In allen Prozessen, welche in den Civil- Gerichtshöfen als erster Instanz anhängig gemacht, oder denselben ohne eine Resolution in den Behörden erster Instanz übergeben worden sind, können die Parteien bei der Appellation an den dirigirenden Senat neue Beweis- stücke und Incidentgesuche einreichen. Bei Klagen, welche Forderungen von 500-600 Rbl. betreffen, und nach den bisher üblichen Vorschrif - ten von den Civil Gerichtshöfen im Appellationswege durchgesehen find, ist eine Appellation an den Senat nicht zulässig. Incident klagen sind in folgenden Fällen gestattet:; Wenn Klagen oder

Appellationen nicht angenommen oder zurückgeschickt worden sind; gegen die . der Gerichtsbarkeit; wenn auf die Ablehnung eines Richters nicht

gangen, oder ein Beweisstück zurückgewiesen worden ist; gegen die Be— flüsmungen über die Sicherstellung der Schuldforderung; über die Verwal— tung des streitigen Gutes oder über besondere Verordnungen in Betreff desselben; gegen die Anordnungen bei Vollstreckung der Erkenntnisse; über Langsamkeit, über Zurückweisung einer Incidentklage: über das Verfahren des Gerichts bei Vollziehung und Bescheinigung von Dokumenten, bei Ein setzung in Besitz oder bei Einsetzung eines Schiedsgerichts und überhaupt gegen alle Verfügungen und Anordnungen des Gerichts, welche nicht im Appellationswege getroffen sind. Incidentklagen müssen im Laufe eines Monats nach Bekanntmachung der Bestimmung, gegen welche Beschwerde erhoben wird, wenn keine solche Bekanntmachung erfolgt ist, im Laufe von 2 Monaten nach Durchführung jener Bestimmung eingereicht werden. Die gegenwärtigen Vorschriften werden sofort nach ihrem Eintreffen in den Ge— richtsbehörden in Anwendung gebracht, ohne deshalb die bereits erlassenen ,. umzustoßen.

III. Ueber die Geschäftsführung. Es wird dem Justizminister frei⸗ gestellt, alle diejenigen Anordnungen behufs Abänderung der inneren Ge— schäftsführung in den Gerichtsbehörden zu treffen, welche erfahrungsmäßig als nothwendig erscheinen und weder den Reglements vom 209. November 1864, noch den gegenwärtigen Vorschriften widersprechen. Gegenwärtige Vorschriften werden augenblicklich in allen Gouvernements, welche nach all— gemeinen Gesetzen verwaltet werden, und im Gebiet Bessarabien eingeführt. Ueber die Anwendbarkeit derselben für die baltischen Gouvernements, Sibi rien, die Länder der Kosakenheere, Kaukasien und Transkaukasien hat der Justizminister mit den Lokalbehörden in Verbindung zu treten. Die verein barten Vorschläge sind zugleich mit dem Gutachten des Ober- Dirigirenden der 2. Abtheilung der eigenen Kanzlei des Kaisers auf gesetzlichem Wege zur Prüfung und Bestätigung vorzulegen.

Warschau, 28. Oktober. In der Nacht vom Donnerstag zum Freitag, um 3 Uhr Morgens, wurde Prälat Rzewuski, der seit der Verhastung des katholischen Erzbischofs Felinski im Jahre 1863 und dessen Internirung im Innern Rußlands hier als Ad— ministrator der Erzdiözese fungirte, verhaftet und sofort mit einem Extrazuge nach Rußland abgeführt. Der Verhaftung, schreibt man dem »Dresd. Journ.“, ging eine strenge Revision, nicht nur der Wohnung Rzewuski's, sondern auch der Pfarrkirche St. Johann voran, in welcher sogar die Gräber in den Katakomben durchsucht worden sind. Der amtliche »Dziennik« theilt die Abführung des Administrators der Erzdiözese und deren Motivirung in einem langen Artikel mit. Demselben Blatte wird geschrieben: Seit einiger Zeit ist es nicht mehr gebräuchlich, daß Leute, die in den vor— geschriebenen Stunden ohne Laterne auf den Straßen angetroffen werden, in Haft gesetzt werden sollen. Eine jede ohne Laterne angehaltene Person, die in ein Polizeibüreau gebracht wird, hat jetzt nur eine Geldstrafe zu entrichten, die vom Kommissar nach Stand des Angehaltenen bemessen wird, und nur bei Zahlungs— unfähigen tritt der Fall ein, daß sie die Geldstrafe am folgenden Tage abarbeiten müssen. Letzteres sind fast nur Tagelöhner, denen dann noch außerdem für das Fegen der Straßen die für Sträflinge im Allgemeinen festgesetzten Rationen verabreicht werden. In dem hiesigen schönen Brühl'schen Palais wird nächstens, wie der amtliche -Dziennik« mittheilt, eine russische Apotheke eingerichtet werden, in welcher nicht nur die Aufschriften russisch sein werden, sondern auch der Preis der Medikamente nach den in Rußland ge— setzlichen Bestimmungen gelten wird.

In dem oben erwähnten Artitel des »Dziennik heißt es:

Am 27. d. M. wurde der Administrator der Warschauer Diszese, Rzewuski, auf amtliche Verfügung aus Warschau entfernt und nach der Stadt Astrachan abgeschickt, die ihm fortan zum Aufenthalt bestimmt ist. Diese Maßregel, mit der die Regierung bis zum Aeußersten zögerte, in der Hoffnung, der Bisthumsverweser werde endlich zu besserer Erkenntniß der

Pflichten gelangen, welche seine Stellung ihm auferlegt, wurde hervor— gerufen durch den Trotz, womit derselbe durch die ganze Dauer seiner Diözesan Verwaltung sich der Ausführung aller Regierungs Verfügungen widersetzte, einen Troß, der sich bis zur sichtlichen und systematischen, eben so fruchtlosen, als mit den wohlverstandenen Interessen der Kirche selbst unverträglichen Opposition steigerte. Dieses Widerstreben gegen die Regierung zeigte R. schon bei Uebernahme der Diszesan-Verwaltung.« Weiterhin wird dann speziell erwähnt, daß unter R's. Mitwirkung von Warschau aus das Signal für die allgemeine Kirchentrauer gegeben, daß er sich der Ablegung der Trauerkleider, wie dem Wiederbeginn des Kirchen geläutes beharrlich widersetzt, und trotz wiederholter Warnung nicht nur einen intimen Verkehr mit dem römischen Nuntius in Wien unterhalten, sondern auch kirchliche Anordnungen desselben durch von ihm legalisirte Kopieen ohne Vermittelung der Behörden an die Konsistorien anderer roͤmisch katholischer Bisthümer im Königreich mitgetheilt habe. Letzteres Verfahren verstoße gegen bestimmte, noch von den sächsischen Königen her rührende, später oftmals bestätigte Bestimmungen und habe daher nicht unge— ahndet bleiben können. Außerdem aber habe der Bisthumsverweser sich noch dadurch schuldig gemacht, daß er in einem Warschauer Kloster unge— setzliche Wahlen zu Klosterämtern habe vornehmen lassen, anstatt selbst eine vertrauenswürdige Person zu wählen und sie der Regierung zur Bestätigung zu präsentiren, wie es die gesetzlichen Vorschriften verlangen. Der »Dziennik« schließt: »Die Regierung hat, indem sie den Bisthumsverweser in ein fernes Land mit mildem Klima sandte, aus Rücksicht auf sein Alter und seine Würde ihm die Mittel zu einem anständigen Auskommen an seinem neuen Wohnorte gesichert, wo er eine jährliche Pension in dem Verhältniß beziehen wird, wie sie nach den gegenwärtig verbindlichen Etats dem Warschauer Weihbischof bestimmt ist.«

Schweden und Norwegen. Aus der Thronrede, mit welcher der schwedische Reichstag am 24. Oktober eröffnet worden ist, bringt die Köln. Ztg. noch einige Einzelstellen. In Betreff des Reichstags-Reform-⸗Entwurfes bemerkte darnach der König:

Von einer noch zu Recht bestehenden Vertretung fordern, daß sie frei willig und gern entschlossen auf ihr Recht verzichten möge, um Anderen die glorreiche Aufgabe der Landesvertretung zu überlassen, setzt ein großes Ver= trauen zu ihrer Vaterlandsliebe voraus. Ich habe eine große Idee von der Vaterlandsliebe, die Sie Alle beseelt, wenn ich die Hoffnung ausspreche, daß Sie das Reformgesetz gutheißen werden, in dessen Annahme ich eine neue Bürgschaft für den sozialen Fortschritt erblicken werde.

In der zweiten Hälfte der Thronrede heißt es dann:

Trotz bedeutender Herabsetzungen im Zolltarif und obschon die Fort schritte, welche das Land in jeder Hinsicht gemacht hat, neue Kredit Bewilli⸗ gungen erheischen, werden Sie Sich doch bei der Prüfung der Staatsein kommen ⸗Berechnung überzeugen, daß die Mittel reichlich vorhanden sind, die nothwendigen Ausgaben zu decken.

Ich habe zur Organisation der Armee und der Flotte vollständige Pläne ausarbeiten lassen. Dieselben sind nach Maßgabe unserer Mittel und der Forderungen, welche die heutige Zeit stellt, veranschlagt worden, und ich habe sie in ihren Haupttheilen genehmigt. Ihre Mitwirkung, so wie die mit der Annahme dieser Pläne verbundenen Kredit Bewilligungen sind zur Ausführung unerläßlich.

Auf die von den Ständen aufgestellten Gesichtspunkte gestützt, habe ich der Industrie eine fast unbegrenzte Freiheit bewilligt. Der wohlthätige Ein— fluß, den dieselbe in Zukunft ausüben wird, kann um so sicherer vorausge— sagt werden, als ihre Einführung von keiner plötzlichen Erschütterung der bestehenden Verhältnisse begleitet gewesen ist. Eben so haben liberale Grund sätze auch in anderen Hinsichten allgemeinere Anwendung gefunden, wie z. B. in der Parzellirung des Grundbesitzes, im Geldverkehre und in der Errichtung von Kreditanstalten.

Unsere Eisenbahnen haben eine Ausdehnung gewonnen, welche in Be— tracht der Bevölkerung und der Finanzquellen Schwedens wohl mit dem in Vergleich gestellt werden kann, was in reicheren und stärker bevölkerten Ländern in dieser Hinsicht geschehen ist. Nachdem die beiden Meere mit einander in Verbindung gesetzt und wir dem europäischen Kontinente näher getreten sind, halte ich es für zweckmäßig, unsere Kräfte auf die Vollendung der Eisenbahnen zu konzentriren, welche die Hauptstädte beider vereinigten Königreiche mit einander zu verbinden und so die Brudervölker noch naher an einander zu schließen bestimmt sind.

Amerika. Die am 29. Oktober in Southampton ange⸗ kommene westindische Post bringt die Nachricht, daß der spanische Admiral Pareja mit seinem Geschwader an der chilenischen Küste erschienen war, um die Forderungen seiner Regierung energisch zu betreiben. Mit der Revolution in Peru stand es noch ungefähr auf dem alten Flecke. Montero mit der revolutionairen Flotte lag noch immer bei den Chinchas - Inseln und das Heer der Aufstän—⸗ dischen unter Befehl des früheren Präsidenten Canseco stand bei Pisco, südlich von Lima.

Telegraphische Depeschen aus dem Wolff schen Telegraphen⸗Büreau. Hamburg, Montag, 30. Oktober, Abends. Ein Lissaboner Telegramm der „Hamburger Börsenhalle« meldet aus Valparaiso vom 17. September, daß der spanische Gesandte in Chili abberufen ist.

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Die am 28. Oktober ausgegebene Nr. 22. des Central - Blatts der Abgaben, Gewerbe und Handels ⸗Gesetzgebung und Ver- waltung enthält:

Anzelge der in der Gesetzsammlung Stück 45—48 erschienenen Gesetze und Verordnungen

unter Nr. 144. Cirkular⸗Verfügung des Königl. Finanzministeriums vom 10. Juli e, womit eine anderweit berichtigte und ver—

Stationsorten auf den verschiedenen Da mpfbootcoursen im preußischen Staat und in benachbarten Staaten behufs Feststellung der Fuhrkostenliquidationen den betreffenden Behörden übersandt wird.

unter Nr. 145. Gesetz, betr. die Beförderung im Umherziehen mer bei. Unter den Anwesenden befanden sich zwei Nachkommen des be—

aufgekaufter Gegenstände und die Aufhebung des

Verbotes, Gewerbescheine zum Suchen von Bestellungen errichtet, unter welcher die irdischen Ueberreste Watteau's ruhen.

auf Edelsteine u. s. w. zu ertheilen. Vom 13. Septem⸗ ber 1865, und unter Nr. 146. Cirkular Verfügung des Königl. Finanz Ministeriums,

die Ausführung dieses Gesetzes vom 13. September Opfer, und vielleicht 80 Häuser werden noch in diesem Ja = unter Nr. 147. Cirkular-Verfügung des Königlichen Finanz ⸗Ministeriums ö 9. J , , e,

vom 3. September 1865, daß nach Verabredung unter

den Zollvereins - Regierungen einfach geflochtene, ganz neues prächtiges Quartier entstanden ist. wolle, in Enden von höchstens 260 Zoll Länge eingehend, welche nach dem amtlichen Waarenverzeichnisse

1865 betreffend. Vom 29. September 1865.

vierdrähtige Dochte aus Baum

höchstens

zu dem mit dem 1. Juli d. J. in Kraft getretenen

Vereins- Zolltarif wie Posamentierwaaren zu verzollen sind, künftig den ungewebten Dochten gleich ö an . ae ng, , ; gestellt, alfo dem in der Rr. 1. 2. b. 2 des Ta- don der Cholera frei erklärt ist, erhalten die von hier abgehenden Schiffe

rifs ausgeworfenen Zollsatze von 6 Thlrn.

für den Centner zugewiesen werden sollen. Personal ˖ Chronik.

Kunst⸗ und wissenschaftliche Nachrichten.

In der Versammlung des Braunschweiger Kunstelubs am Freitag

Abend, meldet das »Tagesblatt«, fand eine Debatte über die Größe der neu zu schaffenden Quadriga« Statt, an der sich fast ausschließlich Sachver⸗ ständige betheiligten. Es wurde nun eine Kommission von drei Mitgliedern

um derselben das Resultat der Berathung mitzutheilen. Dieses läßt sich kurz in Folgendem zusammenfassen. Es hat sich, darin waren die Sach- verständigen einig, namentlich auf Grund von Ermittelungen, die bei ähnlichen Kunstwerken angestellt sind, entschieden ergeben, daß die Höhe der Gruppe im Allgemeinen, und die der Pferde im Besonderen nicht in richtigem Verhältniß zur Größe des Schlosses steht. Der Erbauer desselben, Hofbaurath Ottmer, hatte seiner Zeit die Origi- nal⸗Zeichnung war im Club ausgestellt für die Quadriga im Ganzen eine Höhe von 22“, für die Pferde von 14 festgestellt, während bei dem zerstörten Kunstwerke die Pferde z. B. eine Höhe von 15 hatten. In

Viergespanns ihr als die angemessenste erschiene, und soll dieser Beschluß des Kunstelubs der Schloßbaukommission, auf deren Veranlassung die Be—

rathung stattfand, übermittelt werden. [Die Gellertfeier in Hainichen. Am 26. Oktober wurde

Einige Details hierüber entnehmen wir dem »Dresd. J.“ schreibt das genannte Blatt die Stätte, wo Gellert einst wirkte und dichtete, hat ihm in dankbarer Verehrung ein Denkmal errichtet, und Hai— nichen, die Stadt, wo Gellert's Wiege stand, hat keine Gelegenheit vor— übergehen lassen, das Gedächtniß seines berühmten Sohns zu ehren. Dies zeigte die Feier, welche am 4. Juli 1815 zum Andenken an seinen vor

100 Jahren stattgefundenen Geburtstag veranstaltet worden, an welchem Festtag der Grund zur »Gellertstiftung«, einer milden Stiftung, gelegt

worden. Außer dem segensreichen Wirken derselben, welche das Andenken

Gellert's in der Bevölkerung Hainichens wach hielt, wurde viele Jahre

hindurch des frommen Dichters Geburtstag dadurch ausgezeichnet, daß man unter Gesang seiner Lieder die Gellert Linde mit Kränzen schmückte. Gellert's Vater nämlich, der als Pfarrer in Hainichen lebte und starb, pflanzte am Geburtstag seines fünften Sohnes, unsers Christian Fürchtegott Gellert, im dortigen Pfarrgarten 2 Linden an. Die eine dieser Linden wurde zu Anfang dieses Jahrhunderts umgehauen, die andere stürzte 1833 ein Sturmwind um. Da nach Zerstörung dieser Bäume kein äußeres Zeichen mehr in Hainichen an Gellert erinnerte, kam man auf den Gedanken, ihm ein Denkmal aus Erz zu errichten. Mit der Modellirung des Standbildes Gellert's wurde der Bildhauer W. Schwenk in Dresden betraut. Der ver— ewigte Rietschel hatte einen meisterhaften Entwurf zu einer Gellertstatue hinterlassen, welcher als Grundlage für die Schwenksche Arbeit bestimmt wurde. auf einem ungefähr eben so hohen Postament aus Granit. Die vier Seiten- flächen des Postaments tragen Inschriften. Auf der vorderen Seite liest man: Christian Fürchtegott Gellert, geb. 4. Juli 1715, gest. 13. Dezember 1769; auf der Rückseite: Dem deutschen Fabel. und Liederdichter, in Petit - schrift darunter: Errichtet im Jahre 1865; auf der dritten Seite: O Gott, wie muß das Glück erfreu'n, der Retter einer Seele sein! Und auf der vier ten Seite: Auf Gott und nicht auf meinen Rath will ich mein Glücke bauen. Die Enthüllung fand ganz nach dem Programm statt. Professor Dr. Hettner hielt die Weihrede.

Coburg, 29. Oktober. (8. Z.) Der im J8. Lebensjahre stehende Dichter Friedrich Rückert, welcher seit längeren Jahren auf seinem Gute Neuses bei Coburg lebt, ist leider bedenklich erkrankt.

Rom. Die Bruͤder des heiligen Petrus »in vineulis« zu Rom haben das Bild von Guido Reni, die Hoffnung darstellend, mit päpstlicher Be⸗

ist Watteau. Die »Deébats« berichten hierüber: Am 15. Oktober d. sur⸗Marne das auf Subscription dem Andenken Wasteau's errichtete Mo- juli I u nument inaugurirt. Die Büste ist von dem Bildhauer Louis Auvray. vollständigte Nachweisung der Entfernungen zwischen den

Das Standbild Gellert's ist 7örheinländische Fuß hoch und steht

willigung für den billigen Preis von 3000 Seudi (ungefähr 1200 Thlr.) an einen Engländer verkauft.

Einer der populärsten französsischen Maler des vorigen Jahrhunderts Demselben ist gegenwärtig ein Denkmal errichtet worden. J. wurde in Nogent

Sie stellt Watteau in den letzten Jahren seines Lebens dar, aber weniger gebeugt, als er in der That durch die schleichende Krankheit war, die ihn fortnahm. Auf der einen Seite des Piedestals ist zu lesen: ⸗»Dem Andenken des An⸗

toine Watteau, Mitglied der K. Maler Akademie, geb. zu Valenciennes 16418, gestorben zu Nogent sur Marne, den 18. Jult 1731. Marschall

Vaillant wohnte der Feierlichkeit, nicht offiziell, nur als einfacher Theilneh⸗ rühmten Malers. Das Denkmal ist in der Parochialkirche über der Stelle

. Nach der »B. Z. soll der Mailänder Dom von den Baraken, die ihn bisher umgaben und dem Totaleindruck schadeten, befreit werden. Vier Straßen, die theilweise zu den belebtesten gehören, fallen dem Projekt zum

den. In der Via SeRafale hat das Demolirungswerk bereits begonnen, und die zahlreichen Bewohner jener Quartiere haben sich nach dem östlichen Theile der Stadt gegen die reizenden öffentlichen Gärten hingezogen, wo ein

Gewerbe⸗ und Handels⸗Nachrichten. Valencia, 22. Oktober. Nachdem unser Platz nunmehr offiziell für

von heute an wieder reine Gesundheitspässe.

2 Dampfschifffahrt zwischen Europa und Nordamerika.) Die Beendigung des Buͤrgerkrieges in den Vereinigten Staaten, bemerkt das »Urchiv f. Seewesen«, scheint der Errichtung neuer Linien zwischen Nordamerika und Europa einen Impuls gegeben zu haben. Die bestehen den oder in der Bildung begriffenen Dampfschifffahrtsgesellschaften sind fol- gende: 1) Die Britisb u. North American Royal Mail Company (Eunard's Linie), 2) Inmans Linie, 3) die Montreal Linie, 4) die Britiss u. Ameri—= can Linie, 5) die National Steam Navigation Company, 6) die Liver—= pool · Baltimore Linie, ) Liverpool - Philadelpbia, 8) Liverpool.

New Orleans, 9) die Linie na Newfoundland, 10) di ost · ernannt, die eine Eingabe an die Schloßbau ⸗‚Kommission entwerfen wird, z ; .

dampfer der Vereinigten Staaten, 11) die Anchor Linie von

Glasgow, nach New York, 12) Bristol⸗New⸗York, 13) die British

u. Colonial Linie von London, 14) die Bremer Tinie des Norddeutschen Lloyd, 15) die Hamburg-Amerikan. Paketfahrts .- Actien . Gesellschaft, 16) die

United States' Linie, 17) die Britisyh Transatlantic Linie, 18) die franzö— sischen Postdampfer. Der Aggregat ⸗Tonnengehalt aller Schiffe dieser Linien

übersteigt 200000 Register⸗ Tonnen. Die Bostoner setzen ihre beabsichtigte Linie nach Liverpool ins Werk, das Kapital dieser (sogenannten) American

Steamship Company beträgt 2 Millionen Dollars. Die Gesellschaft

wurde schon im Jahre 1863 gegründet, allein die durch den nordamerika—

nischen Krieg verursachte Nachfrage nach Kriegsschiffen veranlaßte einen Auf Uebereinstimmung mit dem anwesenden Meister Howaldt sprach sich die . ö a if Le. Versammlung dahin aus, daß die von Ottmer angenommene Größe des

schub des Unternehmens, gegenwärtig baut die Gesellschaft zwei Dampfer von 3000 Tonnen, 325 Länge, 29 / Tiefe und 43 Breite. Die Liver

pool-Baltimore Linie zählt die Dampfer »Somerset«, Carroll «, »Worcester« und »Alleghanya. Die Bristol⸗Rew-York⸗Gesellschaft e vier 2 ff von zusammen 8000 Tonnen und 2500 Pferdekraft; e Ok sie sollen von Schaufelrädern und Zwillingsschrauben lsirt werd d in Hainichen, der Vaterstadt Gellert's, sein Denkmal feierlich enthüllt. ö ö ö Leipzig der zahlreichen Liste ihrer Schiffe hinzugefügt. Die transatlantische Dampf— schifffahrt unter deutscher Flagge ist ebenfalls in einem blühenden Zustande. Die Hamburger Gesellschaft hat jetzt sechs Dampfer, welche bekannt- lich auch Southampton anlaufen, ein siebenter befindet sich im Bau. Der

die Passage in sieben Tagen machen. Die Cunardlinie bat gerade jetzt einen neuen Dampfer, »Javaa!“, von 2700 Tonnen und 600 Pferdekraft

norddeutsche Lloyd beschäftigt vier Dampfer und wird binnen Kurzem noch drei neue Schiffe, »Herrmann«, »Deutschland« und »Union«, in die Linie einführen. Es heißt, daß sich eine nordamerikanische Linie von New - York nach Havre via Southampton bilden wird unter dem Titel New⸗ York Mail Steamship Company. Die in Bildung begriffene Transatlantie Steamship Company wird alle 14 Tage von Southampton Schraubendampfer von 3500 bis 4000 Tonnen abgehen lassen. Sobald alle diese Linien im Gange sind, vermögen sie durchschnittlich

50000 Passagiere und 40,000 Tonnen Güter wöchentlich nach Nordamerika zu befördern.

Dies erscheint als eine große Zahl im Vergleich mit dem jetzigen, wenn auch starken Verkehr zwischen Amerika und der alten Welt; wenn indessen jede Gesellschaft wöchentlich nur 300 Passagiere befördert, so macht dies 5400 pr. Woche oder 280 800 pr. Jahr. Kompetente Ame rikaner halten dafür, daß die Auswanderung nach den Vereinigten Staaten jährlich eine halbe Million der europäischen Bevölkerung absorbiren werde,

sobald die Zustände in jenem Lande sich wieder festigen.

Landwirthschaftliche Nachrichten.

Unter dem Vorsitze des Herrn Baron Trützschler von Falken stein hat sich in Stettin am 28. d. Mts. ein »Pommerscher Verein zur Unterstützung von Landwirthschaftsbeamten«, wobei die Statuten des seit einigen Jahren in Schlesien bestehenden ähnlichen Vereins zu Grunde gelegt wurden, gebildet. Der Verein macht es sich zur Aufgabe: 1) brodlos gewordenen Beamten eine andere Stellung zu verschaffen, 2) denselben während ihrer Dienst⸗- losigkeit eine Geldunterstützung zu gewähren / 3) ihnen bei Dienstunfähigkeit eine Pension zu geben und 4) ihre Wittwen und Waisen zu unterstützen. Die jähr= lichen Beitrage der ordentlichen Mitglieder sind bei einem Alter bis zu 25 Jahren 2 Thlr., von 25— 30 Jahren 3 Thlr., von 30-35 Jahren 4 Thlr., von 35— 40 Jahren 5 Thlr. und von 40— 45 Jahren 6 Thlr. Doch kann das Mitglied seinen Beitrag verdreifachen, wonach sich später selbstverständlich