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zu gestatten sei. Gleichzeitig soll eine Verständigung mit dem Gou— vernement von Schleswig über die Wiederherstellung des Viehverkehrs mit Dänemark, welches sich bereits vor längerer Zeit gegen Eng- land und Holland genügend abgesperrt hat, angestrebt werden und dürfen wir eine bezügliche Verfügung in Bälde erwarten.
Seit einigen Tagen sind reichlich 400 Civil = Arbeiter unter Lei⸗ tung von Pionieren mit dem Bau dreier großer Schanzen oder Forts bei Friedrichsort beschäftigt. Die Arbeiten sollen, wenn die Witterung es nur irgend gestattet, bis zum 1. Januar fortgesetzt werden.
Sachsen. Eisenach, 5. November. Se. Königliche Hoheit der Großherzog hat heute die Wartburg verlassen und das Hof— lager wieder nach Weimar verlegt.
Frankfurt a. M., 7. November. Die offizielle Mitthei⸗ lung über die Bundestagssitzung vom 4. November lautet: Die Bundesversammlung empfing die Benachrichtigung von dem Ableben des Infanten Don Francisco de Paula Antonio von Spa— nien, des Prinzen Georg Bernhard von Anhalt und der Frau Prin— zessin Mathilde von Schwarzburg-⸗Rudolstadt, gebornen Prinzessin von Solms⸗Braunfels. Ebenso wurden derselben die Anzeigen er— stattet von der Entbindung der Frau Prinzessin Sophie von Schwe— den, gebornen Prinzessin von Nassau, von einem Prinzen, und der regierenden Fürstin von Schaumburg Lippe, gebornen Prinzessin von Waldeck, von einer Prinzessin. — Die Aoberufungsschreiben des früheren spanischen Gesandten Marques de Alhama und des seit— herigen mexikanischen Gesandten Don Tomas Murphy wurden von der Versammlung entgegengenommen. — Von den Regierungen von Bayern, Königreich Sachsen und Großherzogthum Hessen ward der, nach einem früheren ähnlichen modifizirte Antrag auf Einberufung der holsteinischen Stände und Aufnahme Schleswigs in den deut— schen Bund eingebracht und beschlossen, nach 14 Tagen über die ge— schäftliche Behandlung des Antrages abzustimmen. — Von Württem— berg ward angezeigt, daß der dortseitige Militairbevollmächtigte, General ⸗Lieutenant v. Hardegg pensionirt und der General-Quartier- meister Oberst Kalléa provisorisch mit dieser Function betraut worden sei. — Dieselbe Regierung machte die Mittheilung, daß das deutsche Handelsgesetz mit Einführungsgesetz vom 13. August publizirt wor— den sei und am 15. Dezember in Wirksamkeit treten werde. — Von Königreich Sachsen geschah die Anzeige, daß bei der
am 7. d. M. sich versammelnden Kommission für Einführung gleichen Maßes und Gewichtes der Geheime Rath Weinlig an die Stelle des verhinderten Geheimen Regierungs⸗Raths Hülsse eintreten
werde. Eine ähnliche Anzeige ward von Hannover erstattet, indem bei der Kommission für Ausarbeitung eines allgemeinen deutschen Civilprozesses der zum Justizminister ernannte Ober-Justizrath Dr. Leonhardt durch den Obergerichtsrath Peterßen ersetzt worden. — Die Großherzoglich hessische Regierung meldete die Publication der sogenannten Nürnberger Zusätze zu der allgemeinen deutschen Wechsel— Ordnung. — Die Herzoglich sachsen - koburg-gothaische Regierung trat derjenigen Erklärung bei, welche von der Großherzoglich sachsen⸗ weimarischen und der Herzoglich sachsen ⸗meiningischen Regierung hinsichtlich Lauenburgs in der Sitzung vom 31. August abgege— ben worden war. — Von der Großherzoglich mecklenburg⸗schwerin⸗ schen Regierung ward eine Liquidation derjenigen Kosten eingereicht, welche für den Schutz der Küsten während des Krieges im Jahre 1864 aufgewendet worden waren. — Von der freien Stadt Frank furt ward angezeigt, daß der Rechtsstreit mit den Regierungen der deutschen Rheinuferstaaten über den Ertrag des Rheinschifffahrts⸗ Octroi durch Vergleich seine vollständige Erledigung gefunden habe. — Auf Vortrag der betreffenden Ausschüsse ward eine Matrikular— umlage bewilligt, und der Miethkontrakt wegen Benutzung der be— deckten städtischen Reitbahn von Seiten der hiesigen Garnison für das nächste Jahr verlängert. — Ein Antrag der Reclamations— kommission über die Beschwerde verschiedener Einwohner von Rostock ward zur Abstimmung in einer späteren Sitzung ausgesetzt. — Schließlich beschäftigte sich die Bundesversammlung mit verschiedenen Privateingaben, worunter eine solche von zur holsteinischen Stände— versammlung gewählten Abgeordneten, d. d. 6. September d. J.
Baden. Karlsruhe, 5. November. Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin sind heute Mittags mit den Großherzoglichen Kindern wieder in der Residenz eingetroffen. Bereits gestern waren Se. Hoheit der Prinz und Ihre Kaiserliche Hoheit die Prinzessin Wilhelm zu bleibendem Aufent— halt wieder hier angekommen.
Bayern. München, 6. November. (Bayer. Ztg.) Se. Majestät der König hat in Anwendung der Bestimmungen im Anhange II. zum Religions Edikt die Abhaltung der ordentlichen General- Synoden für die Konsistorialbezirke diesseits des Rheins in einer ungetrennten Versammlung und zwar am Sitze des protestan⸗ tischen Konsistoriums Bayreuth genehmigt und als Termin der ,. Eröffnung dieser Versammlung den 15. November d. J. estgesetzt.
Hohenschwangau, 5. November. Se. Majestät der König, begleitet von dem Fluͤgel é Adjutanten Fürsten Paul von Thurn und
Taxis, hat kürzlich nebst einem Ausflug nach Tyrol und Vorarlberg von da aus einen kurzen Abstecher nach dem Vierwaldstädter See gemacht und ist am 2. d. M. in Hohenschwangau eingetroffen.
Oesterreich. Wien, 6. November. Das Justizministerium hat, der »Ostd. Post . zufolge, an fämmtliche Gerichte nachstehendes Cirkular erlassen:
Um die Arbeiten zu vermindern, welche den Gerichten aus der Erstattung und Prüfung von Ausweisen erwachsen, wird verordnet: 1) Die Erstattung der im §. Z der Instruction über die innere Amtswirksamkeit und die Geschäftsordyung der Gerichtsbehörden in strafgerichtlichen Angelegen. heiten vom 1. Juni 1861 bezeichneten Geschäftstabellen hat sofort zu unter— bleiben. Dagegen hat jeder Gerichtshof J. Instanz in einem am 31. Dezem. ber eines jeden Jahres zu erstattenden Berichte diejenigen Strafsachen wegen Verbrechen und Vergehen, welche bei ihm selbst und bei den ihm untergeordneten Untersuchungsgerichten an diesem Tage seit mehr als sechs Monaten anhängig und noch unbeendet sind, dem Oberlandesgerichte an. zuzeigen und dabei in Ansehung jeder solchen Strafsache die Hindernisse an— zuführen, welche ihrer Beendung entgegenstehen. Das Aussichtsrecht der Ober ⸗Landesgerichte bleibt hierdurch unberührt. 2) Die von den zur Unter— suchung berufenen Bezirksgerichten zu Ende eines jeden Monats dem Gerichts. hofe vorzulegenden Uebersichten über den Stand aller bei ihnen wegen Ver— brechen und Vergehen anhängigen Untersuchungen sind von nun an nicht weiter an das Ober Landesgericht vorzulegen. 3) In den zu erstattenden besonderen Ausweisen über die rückständig gebliebenen Verlassenschafts. Abhandlungen sind von nun an nur diejenigen Verlassenschafts ⸗Abhandlun— gen aufzuführen, welche bereits vor dem 1. Januar desselben Jahres anhängig geworden waren, wie solches in Ansehung der Konkurse verordnet worden ist. ) In den Ausweisen über die bei dem Ober Landesgerichte selbst am Schlusse des Jahres itück. ständigen Prozesse sind, ohne nähere Bezeichnung der Parteien und des Gegenstandes, nur die Geschäftszahl, der Monat des Einlangens und der Name des Referenten in Ansehung eines jeden Prozesses aufzuführen. 5) Das Verzeichniß über die im Laufe des Jahres an Advokaten und No— tare ertheilten Belobungen und Rügen ist von nun an nicht weiter an das Justizministerium vorzulegen. 6) Die Erstattung des im Erlasse des Justiz. Ministeriums vom 18. Februar 1858 bezeichneten Ausweises über die Ver— wendung der Notare als Gerichtskommissäre hat sofort zu unterbleiben.
Dasselbe Blatt vernimmt, daß zur Erzielung von Ersparungen und Geschäfts Vereinfachung die K. K. Münz⸗ und Bergwesens— Hofbuchhaltung mit der K. K. Kameral - Hauptbuchhaltung in eine einzige Hofbuchhaltung, und zwar schon binnen kurzer Zeit, vereinigt werden soll.
Schweiz. Bern, 6. November. Der Nationalrath beschloß mit 63 gegen 8 Stimmen, die Lotterieen und Spielhäuser in der ganzen Schweiz zu verbieten.
Großbritannien und Irland. London, 6. November. Ihre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprin— zessin von Preußen verließen Windsor vorgestern früh, um dem Prinzen und der Prinzessin von Wales einen Besuch zu San— dringhamhall in Norfolk abzustatten.
Das Schiff »Shenandoahn, das frühere bekannte Kaperschiff der Konföderirten, ist, wie telegraphisch schon gemeldet wurde, heute Mittag bei Liverpool angekommen. Sein Befehlshaber, Capitain Waddell, begab sich an Bord des britischen Dampfers ⸗»Donegal« in den Mersey. Als der britische Lootse auf dem außerhalb des Hafens liegenden amerikanischen Fahrzeuge erschien, empfing man ihn mit der Frage, ob der amerikanische Krieg beendigt sei. Die Mannschaft des »Shenandoah« ist 133 Köpfe stark; die Zahl der von ihm zerstörten Schiffe wird im Ganzen auf 37 angegeben.
Die Seemacht des Königreichs Italien hat gestern einen Zu— wachs erhalten, indem eine schöne doppelthürmige Fregatte, der »Affondatore«, auf den Werften der Millwall Company gebaut, von Stapel gelaufen ist. Sie ist nach dem System des Eapitain Coles konstruirt, hat 2300 Tonnen, Schraubenmaschinen von 700 Pferde— kraft, und trägt einen Panzer von 4 — 5 Zoll Dicke. Jeder der bei— den Thürme wird einen 300pfünder enthalten. — Einen Tag zuvor war auf den Tbames Iron Works ein für Spanien gebautes Panzerschiff, die »Victoria«, von 4862 Tonnen, vom Stapel gelau— fen; es wird dreißig Geschütze tragen.
Frankreich. Paris, 6. November. Der »Moniteur« meldet aus Yokuhama, daß die japanische Regierung die erste Rate, Mill. Piaster, an die vier Unterzeichner des Vertrages von Simono— saki ausgezahlt hat Die Ausfuhr von Seidenraupen-Eiern ist er— leichtert und das Geschäft wird den Japanern in diesem Jahre eine halbe Mill. Piaster einbringen. Die Nachrichten aus dem Innern des Landes lauten wenig tröstlich, der Bürgerkrieg dauert fort; in Yeddo herrscht Angst und Elend.
Der ⸗»Moniteur⸗ bemerkt in seinem Bülletin, daß zwei Fregatten der Kaiserlichen Marine gestern von Marseille abgegangen sind, um sich nach Civita Vecchia zu begeben, wo sie einen Theil der zur n, nach Frankreich bestimmten Truppen an Bord nehmen ollen.
Man meldet, demselben Blatte zufolge, aus Algerien, daß bei der Annäherung der sranzösischen Kolonnen Si-Lala' und die feind— . Haufen in großer Hast ihren Marsch nach Süden angetreten
en.
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Italien. Die Einschiffung der französischen Truppen in Rom
sollte am 5. November beginnen; ob es wirklich dazu gekommen, wird nicht gemeldet, dagegen wird in römischen Briefen, die in Florenz einliefen, versichert, daß im Ganzen nur 3000 Franzosen abziehen, dagegen noch 15,000 Mann bleiben. General Montebello ist noch in Florenz.
Rußland und Polen. 6. November. (Osts. Ztg. Durch Vermittelung des Emigranten Joseph Smolinski ist in Texas eine polnische Emigranten-Kolonie gegründet worden, welche bereits über 200 Mitglieder zählt. — Die
ausgesendeten Emissäre ein wachsames Auge zu richten und jeden
Fremden, dessen Erscheinung oder Paß begründeten Verdacht erregt, politische Prinzipien zu begreifen; und durch eine gesetzlose Soldateska, wie
sofort zur Haft zu bringen. Die galizischen Behörden wollen näm— lich ermittelt haben, daß ein Theil der Emigration bei den noch im— mer nicht nachlassenden Bränden ihre Hand mit im hat und dieselbe theils zur Befriedigung ihrer Rache gegen diejenigen, welche den letzten Aufstand nicht unterstützt, oder ihm wohl gar entgegengewirkt haben, theils als Mittel zur Erpressung von Geld benutzen. Außerdem wollen die galizischen Behörden sichere Spuren entdeckt haben, welche es unzweifelhaft
machen, daß die polnische Emigration im Einverständnisse mit der
revolutionären ungarischen und italienischen Partei Alles aufbiete, um der immer größere Dimensionen annehmenden autonomistischen Agitation in Galizien eine revolutionäre Richtung zu geben. — Den russischen Truppen, welche in den Jahren 1863 und 1864 zur Unterdrückung des Aufstandes in Polen, Litthauen und Reußen mit— gewirkt haben, ist ein Kaiserlicher Befehl publizirt worden, wonach
die kriegerischen Operationen zur Bekämpfung des polnischen Auf-
standes als Feldzug betrachtet und die genannten beiden Jahre hin⸗— sichtlich der Dienstzeit als doppelt gerechnet werden sollen.
Dänemark. Kopenhagen, 7. November. (W. T. B.). In der heutigen Sitzung des Folkething gab der Ministerpräsident Graf Frijs-⸗Frijsenborg vor der Abstimmung eine Erklärung ab, nach welcher das Kabinet den Verfassungseniwurf des gemein samen Ausschusses adoptire und die möglichste Beschleunigung der Verfassungsfrage wünsche, da dieselbe für Dänemarks innere und äußere Stellung gleich bedeutungsvoll sei. Der Gesetzentwurf wurde alsdann im Foltething mit 74 gegen 24, im Landsthing mit 44 gegen 19 Stimmen angenommen. Die Dissentirenden gehören in beiden Thingen der äußersten Fraction der Bauernfreunde an. Das Gesetz wird jetzt der Sanction des Königs unterbreitet und geht alsdann an den Reichstag.
— Die bereits gestern erwähnte Staatsrechnungs -= Ablage für das Finanzjahr vom 1. April 1864 bis 31. März 1865 enthält solgende nähere Angaben:
Nach den Bewilligungen des Reichsrathes haben die Einnahmen be⸗
tragen 29,493,918 Thlr., nämlich: 1) Ueberschuß der Domainen -Ein nahmen 465,932 Thlr., 3) Zinsen und Abtrag von Staatßaktiven 452,272 Thlr,, 4) Zinsen vom Oeresundsfond 1,018,319 Thlr., 5) Ueberschuß vom Zoll, Brennerei⸗Intraden u. s. w. 5.607, 866 Thlr., 6) Ueberschuß von den Post⸗ und Telegraphen ⸗Intraden 37,915 Thlr., 7) Klassenlotterie⸗Intraden 39,332 Thlr., 8) verschiedene Einnahmen 1,340,843 Thlr, 9) Einnahmen zufolge Gesetz vom 12ten
September 1864: a) Resibetrag der zufolge Gesetz vom 21. Dezember 1863
kontrahirten Staatsanleihe 7,500,000 Thlr., b) Ertrag von der schwebenden Schuld zufolge Gesetz vom 4. Juni v. J. 2,981,749 Thlr, e) Ertrag zu⸗ folge Gesetz betr. Zuwegebringung extraordinairer Mittel 5, 962,173 Thlr. und d) Ertrag der infolge besonderer Gesetze ausgestellten Kreditbeweise 4000, 000 Thlr. Die Ausgaben haben betragen 30,71025724 Thlr., näm— lich: 1) Civilliste des Königs zufolge Gesetz vom 17. Dezember 1863, 500, 0090 Thlr., 2) Apanagen des Königlichen Hauses 209,860 Thlr., 3) der Ge— heime Staatsrath 43,588 Thlr., 4) der Reichsrath 177,507 Thlr., 5) Verzinsung und Abbezahlung der Staatsschuld 7,186,118 Thlr, 6) das Pensionswesen 1,185,973 Thla, 7) das Ministerium des Auswärtigen 255,080 Thlr., 8) das Kriegsministerium 14,339,680 Thlr., 9) das Marineministerium 3,208,403 Thlr., 10) das Finanzministerium 489,71 Thlr., 11) Verschiedene Aus gaben 1,332,400 Thlr., 12) Unvorhergesehene Ausgaben 46661 Thlr., 13) Außerordentliche Ausgaben in Anlaß der Occupation Jütlands 1,126,084 Thlr. — Nach den Bewilligungen des Reichstags haben die Ein nahmen betragen 8,291,986 Thlr., nämlich: 1) direkte Steuern 4,956,711 TIhlr., 2) Kriegssteuer zufolge Gesetz vom 21. März 1864 1,839,593 Thlr.,
3) indirekte Abgaben 1,099,111 Thlr., 4) isländische und färöische Intraden
h5463 Thlr., 5) verschiedene Einnahmen 1,231,108 Thlr. Die Ausgaben haben betragen 4,721,916 Thlr., nämlich 1) der Reichstag 85,000 Thlr., ) das Ministerium des Innern 1,8575546 Thlr., 3) das Justizministerium 9I4,695 Thlr., 4) das Ministerium für Kirchen und Unterrichtswesen 363,286 Thlr.ͥ, 5) verschiedene und außerordentliche Ausgaben 1,501,419 Thlr. — Nach beiden Bewilligungen haben im Finanzjahr 18614 —65 also im Ganzen betragen, die Einnahmen: 377185,905 Thlt., die Ausgaben: 35,424,671 Thlr. Es verbleibt also ein Ueberschuß von 2,361,234 Thlr., welche mit dem Rechnungsbehalt am 31. März 1864 zum Betrage von 3„668,719 Thlr., zusammen einen Rechnungsbehalt am 31. März 18655 von 6-029, 954 Thlr. ergiebt.
Amerika. Aus Mexico wird berichtet: Die Proclama- tion, durch welche der Kaiser Maximilian die republikanischen Truppen als Räuber in die Acht erklärt, lautet nach dem amtlichen Blatte »El Diario del Imperio“:
Von der polnischen Grenze,
Spiele
Banden von Verbrechern und Straßenräubern sein. keine Rede mehr sein, da sie nur solchen Banden zu Gute kommen würde,
2) von den westindischen Inseln 77,517 Thlr.,
Mexikaner Die Sache, welche Don Benito Juarez so tapfer und standhaft vertheidigte, ist schon seit einiger Zeit nicht nur dem Willen der Nation, sondern dem Gesetze selbst, welches jener Führer zur Unterstützung
seiner Ansprüche anrief, unterlegen, und heute sind auch die Banditen, in
welche die Anhänger der Sache entartet sind, durch die Abreise ihres Hauptes von
seinem hennischen Boden allein gelassen worden. Die nationale Regierung ist eine
lange Zeit hindurch nachsichtig gewesen, indem sie die Milde so weit aus— dehnte, daß den irregeleiteten Männern, die mit den Thatsachen unbekannt waren, eine Gelegenheit gegeben wurde, sich der großen Mehrheit der Na—ᷣ tion anzuschließen und wiederum auf den Pfaden der Pflicht zu wandeln. Hierin war die Regierung eifolgreich, und ehrenwerthe Männer schaarten
sich unter ihre Fahne mit Vertrauen in die gerechten und freisinnigen Grund
galizischen Polizeibehörden sind von der Statthalterei in Lemberg fähße, welché die Gestaltung ihter Politik beslnännn s. 1
. 8 . . 1 z angewiesen worden, auf die immer häufiger von der Emigration störung wurde nur durch einige wenige Anführer aufrecht erhalten', deren
Leidenschaften ihre Liebe zum Vaterlande erstickten, durch die ganz entsittlichten Leute der niederen Klassen, welche zu unwissend waren, um
sie stets als leßte traurige Spur eines Bürgerkriegs zurückbleibt. Von jetzt ab wird der Kampf nur zwischen den achtbaren Männern der Nation und Von Langmuth kann
die Dörfer niederbrennen und friedliche Bürger, entnervte Greise und schutz ˖ lose Weiber berauben und ermorden. Die Regierung, stark in ihrer Macht,
. * 6 C 1 2 * wird von diesem Tage an mit unbeugsamer Strenge Strafe ausmessen, wie
die Gesetze der Eivilisation die Rechte der Humanität und die Erfordernisse
der Sittlichkeit sie erheischen.
Mexiko, 2. Oktober 1865. Maximilian. «*
Die in der Proclamation aufgestellte Behauptung, daß Juarez den Boden Mexikos verlassen habe, stimmt nicht zu einer in Waͤshing⸗ ton eingetroffenen Nachricht, welcher zufolge der mexikanische Präsi⸗ dent noch in El Paso verweilte. Einen Tag später, den 3. Oktober, hat Maximilian einen ferneren Erlaß publizirt, dessen erster Paragraph den Grundton zu den folgenden angiebt.
Art. 1. Alle Personen, welche zu bewaffneten Banden oder zu nicht
gesetzlich autorisirten Gesellschaften, ob politischer Ratur ober nicht, und wie
zahlreich die Bande auch sei, und was für Organisation, Charakter oder Namen sie auch habe, gehoren, sind vor ein Kriegsgericht zu stellen und wenn schuldig befunden, sei es auch nur des Aktes, einer solchen Bande anzugehören, zur Todesstrafe zu verurtheilen, und das Urtheil ist binnen vierundzwanzig Stunden nach seiner Fällung zu vollziehen.
Es folgen Bestimmungen über den Modus der Aburtheilung. Gleiche Behandlung haben diejenigen zu gewärtigen, welche Guerille— ros freiwillig mit Geld unterstüͤtzen oder ihnen sonst materiellen Beistand leisten, ihnen Rath oder Benachrichtigung geben oder Pferde, Waffen, Lebensmittel und dergleichen verkaufen. Geld- und Freiheits—= strafen werden auf die Verbreitung falscher oder beunruhigender
Berichte, welche den öffentlichen Frieden stören könnten, gesetzt. In
Art. 12 werden auf »Räuber« die Bestimmungen des 1. Artikels anwendbar gemacht, und Art. 13 setzt fest, daß Begnadigungsgesuche im Falle eines Todesurtheils nicht angenommen werden sollen. Im 14. Artikel wird allen denjenigen, welche sich bis zum 15. Novem- ber den Behörden stellen werden, volle Amnestie zugesichert.
Aus den La Plata-Staaten ist zu berichten: Der Einmarsch der Paraguiten in Rio Grande hat durch den Fall Uru— guayana's ein Ende genommen. Am 16. September C. hatten die Alliirten alle Vorbereitungen zu dem Angriffe auf die in der Stadt eingeschlossenen paraguitischen Truppen getroffen und schickten eine letzte Aufforderung zur Uebergabe an den Kommandanten Esti— garribia. Sie wurde angenommen: die Bedingungen lauteten,
daß die Unteroffiziere und Gemeinen Kriegsgefangene werden, die
Offiziere ihre Waffen abgeben sollten. Die Belagerten zählten 6000 Mann, zum Theil kampfuͤnfähig; sie waren halb verhungert und außer dem Fleische ihrer magern und kränklichen Pferde fehlten ihnen alle Le— bensmittel. Die Stadt war in einem schrecklichen Zustande, die Straßen voller Leichen, die Atmosphäre eine verpestete. Von Uruguayana wandten sich die Alliirten zurück über den Uruguay, um gegen das von den Paraguiten besetzte Corrientes vorzurüͤcken und dem General Robles, welcher mit 17,000 Mann bei Bella Vista stand, den Rüchug abzuschneiden. Das brasilianische Geschwader lag noch immer unthätig bei Rincon del Soto, angeblich weil der Parana seinen niedrigen Wasserstand noch nicht verändert hatte. Die Ge— sammtstärke der Paraguiten wird auf 35.000 Mann geschätzt, die der Alliirten auf 52.000. Urquiza soll wieder eine Armee von 5000 Mann zufammengebracht haben, doch ist es zweifelhaft, ob Mitre seinen Beistand annehmen wird. Der Kaiser von Bra— silien, welcher bei der Einnahme Uruguayana's zugegen war, ver läßt den Kriegsschauplatz wieder und kehrt über Borja nach Rio de Janeiro zurück, dagegen sollten der Graf von Eu und der Herzog von Sachsen bei den Truppen bleiben.
N eil d n al
Se. Königl. Hoheit der Kronprinz haben im Namen Sr. Maje stät des Königs, des Allerdurchlauchtigsten Protektors des National ⸗Danks für Veteranen, folgende Personen zu Verwaltungs-, beziehungsweise zu Ehren ⸗Mitgliedern der Stiftung zu ernennen und die Patente für diesel ben de dato Toblenz, den 24. Oktober 1865, Höchsteigenhändig zu voll— ziehen geruhet. J. Reg. Bezirks ⸗Kommissariat Königsberg i. Pr.