1865 / 266 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Das Abonnement beträgt: 7 ** 8 8 * 23 Königlich Preußisel ö . Auslandes nehmen 8 Dnigli e n t cher n, Preußischen Staats- Anzeigers: 3 * Wilhelm s⸗Straße No. 31.

(nahe der LCeipzigerstr)

Eisenbahn · Actien.

in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung. * H

de 1

Br. EGld.

Wilh. (Cosel-Oderbg.) 59 58 Berlin, Kamb; II. Emiss. do. (Stamm-) Prior. . 83 Berl. Potsd. Mgd. Lt. A.

do. do. do. 907 do. itt. B. do Litt. C.

Ober- Schles. Litt. A...

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do.

do.

do.

do.

Rheinische

do. vom Staat ar. .. 3

do. III. Ema. v. 1858 / 60M do. do. von 1862. . 4.

n = do. do. von 1864... 4 do. v. Staat garantirte. 4

E hein-Nahe v. Staat gar. 4

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. . . Lo, doe, . n,, n, 8 266. hrt. Cref.- Kr. Gladb. . 44 9 n e,, do. II. Serie.. 1 ; . 5 * ĩ do. III. Serie.. Stargard-Posen. . ...... do. II. Emission.. N / g Thäringer conxy

k 42

Stamm- Actien.

Anachen-Düsseldorfer .. Aachen-Mastriehter. ... . Ber Märk. Lit. A.... Wo vorstehend kein Linssatz notirt ist Berlin- Stettu er J , , n . werden usancemässis 4 pCt. berechnet. do. IÜ. Serie ö Berlin- Hamburger do. III. Serie Berl. · Potsdam- agdeb. Pri orit t s- Oblig. do. IV. Ser. v. Staat gar. Berlin · Stettiner Aachen - Düsseldorfer. . S9ꝝ Brsl. Schw. · Frb. Lit. D. Breslau - Schw. - Freib. do. II. Emission. . S9 Cõöln - Crefelder Brieg · Neisse do. III. Emission.. 97 Cöln- Mindener Cõöln - Mindener 25 A2achen-astriehter ... Magdeb. Halberstadt.. 2257 do. II. Emission.. Magdeb. Leipziger .... Berg- Märkische eonv. . Münster- Hammer do. II. Ser. eonv. .. 4 Niederschles. Märk. . .. do. III. S. v. Staat 35 gar. 3 813 ; Niedersehles. Lweigb. . do. do. Lit. B... 3 . ; 8 . Obersehl. Lit. A. u. C. 33 6 n,, w ö. . do. it. . 3 4do. Serie ..... 44 98 o. v. 5 Oppeln- Tarnowitzer ... . do. Düsseld. Elbert. Pr. . do. Wittenbge. ö do. do. II. Ser... 4 Magdeburg. Wittenbge. do. (Stamm-) Prior. do. Dortm. - Soest.. 4 883 Kiedersehles. Märk. ...

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1.

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Berlin, Sonnabend den 11. November

1865.

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Se. Maijestät der König haben Allergnädigst geruht: Die zur Festlegung der trigonometrischen Punkte durch Errich Dem Kaiserlich österreichischen General- Major Ritter von tung von Marksteinen nach der Bestimmung der Trigonometer er— Kalit den Königlichen Kronen Orden zweiter Klasse mit dem Stern, forderlichen Bodenflächen, so wie das zur Sicherstellung der Mark.

=

Rhein- Nahe do. do. II. Ser.. 41 Ruhrt. Cref. Kr. Gladb. Stargard - Posen. .. . . .. 3 Thüringer

Berlin- Hamburger K

Berlin- Anhalter. z do. do. Berlin-Auhalter. . 993 do.

IV. Serie. .

Hied.· Lweighahn Lit. C

do. IV. Serie

wih. (Co- Odbę.) ..

d. III. Serie conv. .. 4

8 L 4

do. III. Emiasion. .

NUichtamtliche NVotirungen.

Ausl. Eisenbahn- Stamm · Actien.

Amsterdam - Rotterdam

Oest. frz. Südb. (Lomb. ) 3 2303

4

Meskau-Rjäsan (v. St. g. Id S5 S4

11

ö Br. Gd. Ut Br. Gd! Rjãs an- Kꝛoꝛlow 5 k

Ausl. Fonds. Braunschweiger Bank.

Coburger Breditbank..

1

Bremer Bank. . . ...... 4

Gester. Loose (1864). .

0. Silb. Anl. (1554.

38 Italien. Anleihe

29

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3.

Galig. (Carl Ludw.) .. Lõbau- Littau

5 Ludwigshafen - Bexbach

Mz. -Ludwgh. Lt. A. u. C. Mecklenburger

Nordb. (Friedr. Wilh.) Oester. franz. Staatsbahn 5 Oest.si dl. Sta atsb. Lomb. Ostpreuss. Sdb. St. Pr. Russische Eisenb. ... ... 5 Westhahn ö . Wars ehau- Wi

Berlin- Görlitz do Stamm- Prior. .. 5

Galiz. (Carl Ludw.) ... 5

lnlünd. Fonds. Berl. Hand. -Gesellseh. .

Disc. Coramandit-Anth.

Schles. Bank Verein ..

* Preuss. Hyp. Vers. ... 4

do. Cred. B. (Henckel) 4 Erste Preuss. Hyp. G. do. Gew. BR. (Schuster)

Industrie · Actien.

Geraer Bank Gothaer Privatbank ...

8

Darmstädter Bank 4 REuss. Stiegl. 5. Anl. .. Dessauer Credit. ...... 4 3 oö, ge . do. Landesbank . 4 863 do. v. Kothschild Liszt. Genfer Creditbanki... 4 do. Neue Engl. Anleihe 3 do. 4

do. Hannoversehe Bank. ..“ do. Leipziger Creditbank. . 823 do. Luxemburger Bank... 4 775 do. Pram. Anleihe v. 64 Heininger Creditbank.. 4 102 do. Poln. Sehatu-Obl. Norddeutsche Bank. .. do. do. Cert. L. A. Oesterreich. Credit. . .. 25 Poln. Pfandbr. in S. -B. Rostocker Bank 4 112 do. Part. 500 Fl.... 4 Thüring. Bank 4 35 Dessauer Prämien-Anl 3 Weimar. Bank.... .... 4 Hamb. St. Präm. - Anl -

MO 1 MC C .

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1 Dec 281 881 22

Hoerder Hüttenwerk .. 5 Minerva 5 1 Fabrik v. Eisenbahnbed. Ausl. Prioritäts. Dessauer Kont. Gas... Actien. Fabr. f. Holzw. (Neu-

Belg. Oblig. Jl. de l'Est d haus) do. Somb. et Meuse. 4 s Berl. Pferdebakn . . . . .. l Oester. rant. Staatsbahn 250 Berl. Omnibus- Ges.... 5 913

eM RM

Gesterr. Metall. . ...... 5 do. Kation. Anleihe ß do. Prm. - Anleihe. . 4 do. n. 100 Fl. Loose] - do. Loose (1860)...

95 Kurhess. Pr. Obl. 10 Th. 35 Keuc B2zd. do. 35 EI.

Schwed. 10 RI. St. Pr. M

1

. .

Rhein-Nahe 26 a 3 gem Lomb. 109 a Sa 109 gem. Genfer Creditbank 37 2a 3 gem. Amerihaner 695 a 69 gem.

Nordbahn (Friedr. Wilh.) 723 a 3 gem.

Oesterr. Franz. Staatsb.

1075 a gem. 0Qesterr Credit 73 a S a 73 gem.

hesterr. südl. Staatsb. Russ. Poln. Schatz-Oblig. kleine 68 bez.

Kerlim, 9. November. Die Börse war heut matter, besonders für Eisenbahnen, von denen Obersehlesische dureh Realisirungen gedrückt wurdden; österreichische Papiere waren im Ganzen fest, aber auch ge- sehäftslos, nur Loose und Credit in regerem Verkehr; preussische Fonds still; Wechsel matt.

Mai- Juni 141, bex.

Dep. des Staats-Anzeigers.)

49 bez., Mai - Juni 50 ber.

Fass 134 bez., mit Fass 13

Stettin, 9. November, 1 Uhr 54 Minuten Nachmittags. (Tel.

; ) Weizen 60— 710, November 69 bez, No- vember - Derzbr. 69 bez. u. Br., Frühjahr - 724 72 be. 485 49, November 4834-495 bez., Novbr.-Dezbr. 487 bez., Frühjahr hüböl 154 Br., November 153 ber., November-Derember 153 bez., April-Mai 154 bez. u. G. Spiritus ohne I, bez., November 13 bez., Frühjahr 1457 G.,

dem Kaiserlich österreichischen Hauptmann Wieser im Generalstabe, steine nöthige Umgebungs-⸗Terrain sind dem Staate eigenthümlich

bisherigen Adjutanten bei dem Ober-Kommando über die Truppen in den Elbherzogthümern, den Rothen Adler ⸗Orden dritter Klasse, dem Po- lizei⸗Abtheilungs⸗Wachtmeister Klatt zu Berlin und dem evange— lischen Schullehrer Johann Schmidt zu Pentin im Kreise Greifswald das Allgemeine Ehrenzeichen, sowie dem Eisenbahn— arbeiter Heinrich Finster zu Liegnitz die Rettungs- Medaille am Bande; ferner

Dem General Kommissions ⸗Präsidenten von Schmeling zu Berlin den Rang eines Raths zweiter Klasse zu verleihen.

Allerhöchster Erlaß vom 8. September 1865 he⸗ treffend die Einführung des Schiedsmanns— n= stituts in einigen Kreisen der Provinz Westfalen.

von I855 S. 181) will Ich auf den Bericht vom 3. September

d. J. hierdurch genehmigen, daß das Institut der Schiedsmänner in

den Kreisen Arnsberg, Iserlohn, Beckum und Borken, Provinz West⸗

falen, in derselben Weise eingeführt werde, wie durch Meinen Erlaß

vom 28. Hebruar üg (estz. e nn,, nach Maßgabe der in der Ausführung des Grundsteuergesetzes vom

selben erwähnten Kreise der nämlichen Provinz angeordnet wor⸗ 9

den ist. Sie haben diese Meine Order durch die Gesetzsammlung bekannt

zu machen. Berlin, den 8. September 1865.

Wilhelm.

Gr. zur Lippe. Gr. zu Eulenburg.

An die Minister der Justiz und des Innern.

Gesetz, betreffend die Errichtung und Erhaltung von Marksteinen Behufs der zur Legung eines trigonometrischen Netzes über die sechs östlichen

zu überlassen.

Gebäude, Hoflagen und Hausgärten werden den Anordnungen nicht betroffen. en In Ermangelung einer gütlichen Einigung zwischen den Inter⸗˖ essenten erfolgt die Einweisung in den Besitz der hiernach dem Staate abzutretenden Bodenflächen nach Anhörung des betheiligten

Eigenthümers und nach wenigstens vorläufiger Feststellung der Ent—

schädigung (5. Z) durch den Kreis -⸗Landrath. 5. 2. Die Vergütung des den Grundstücken bei Ausführung der im

§. 1 bezeichneten Arbeiten etwa zugefügten vorübergehenden Scha— dens erfolgt nach den allgemeinen gesetzlichen ern,. ö

Der Anspruch auf jede derartige Entschädigung erlischt binnen

Jahresfrist nach der angeblichen Schadenszusügung.

In Ermangelung einer gütlichen Einigung über den Kauspreis

wird für die Ueberlassung des Eigenthums der Bodenflächen zur Errichtung der Marksteine mit Einschluß des zu deren Sicherstellung erforderlichen Umgebungs Terrains bis zu 20 Ouadratfuß Flächen =“

In Ausführung des Gesetzes vom 4 März 1855 (Geseß Samml. jnhalt eine Entschüdigung gewährt von

1 Thlr. bei der Kulturart Gärten und ersten bis fünften Ackerklasse,

20 Sgr. bei der sechsten bis achten Ackerklasse,

10 Sgr. bei jeder anderen Kulturart,

21. Mai 1861 Nr. 5379 (GefsetzSamml. S. 253) erfolgten Ver

anlagung des ganzen in der Gemarkungokarte und: dem Flurbuche unter einer besonderen Nummer eingetragenen Flächehabschnittes, zu welchem die überlassene Bodenfläche gehört. 1

Ist die in Anspruch genommene Bodenfläche größer als 20 Qua-

dratfüß, so wird für jede größere Fläche innerhalb weiterer 20 Qua— dratfuß die oben festgesetzte Entschädigung gezahlt.

Die Festsetzung der Entschädigung erfolgt durch den Kreis ⸗Land—

rath. Den Entschädigungs ⸗Berechtigten, welche eine höhere Entschä⸗

digung beanspruchen, steht gegen die Festsetzung des Kreis ⸗Landraths binnen einer sechswöchentlichen Präklusivfrist der Rechtsweg zu. Die Abmessung der Entschädigung erfolgt in einem solchen Falle nach den allgemeinen gesetzlichen n

Uebersteigt die Entschädigungssumme den Betrag von 20 Tha— lern nicht, fo wird dieselbe dem Entschädigungs - Berechtigten zur

freien Disposition ausgehändigt.

Die Legitimation des die Entschädigung (8. 3) in Anspruch nehmenden Interessenten ist, wenn der Besitztitel für denselben im

Provinzen der Monarchie zu bestimmenden trigo⸗ nometrischen Punkte. Vom 7. Oktober 1865.

Hypothekenbüche nicht berichtigt sein sollte, für gefübrt zu erachten, wenn a) derselbe eine auf die Erwerbung des Eigentbums von dem betreffenden Grundstücke lautende öffentliche Urkunde vorzulegen Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. im Stande ist, oder wenn ihm von der zuständigen Gemeinde- verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages, was Behörde bescheinigt wird, daß er das Grundstück besitze, und folgt: daß ein anderer Eigenthümer desselben nicht bekannt sei; 1 b) nach Benachrichtigung der aus dem Hvpothekenbuche etwa er— Die Eigenthümer, beziehungsweise die Pächter oder sonstigen sichtlichen Eigenthums -⸗Prätendenten Seitens der mit der Lei- Nutznießer von Grundstücken in den sechs östlichen Provinzen der tung der trigonometrischen Arbeiten beauftragten Behörde, oder Monarchie sind verpflichtet, die Ausführung der erforderlichen Ar⸗ bei nicht regulirtem Hypothekenbuche nach einmaligem oͤffent⸗ beiten zur Herstellung eines über diese Landestheile zu legenden trigo— lichen Aufrufe durch das Regierungs⸗Amtsblatt von keinem nometrischen Netzes, so wie zu allen späteren zur Ausführung der Anderen binnen einer Frist von acht Wochen Ansprüche auf Landesvermessung erforderlichen amtlichen Detailvermessungen auf die Entschädigung bei der gedachten Behörde erhoben werden.

Redaction und Rendantur: Schwieger. den betreffenden Grundstücken zu gestatten. Bei Gewährung einer höheren Entschädigungssumme tritt letztere

Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei (R. v. Decker).