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Der Einreichung der Obligationen selbst bedarf es nur in dem Falle, wenn die betreffenden Talons abhanden gekommen sind.
Die Sendungen der Talons durch die Post genießen die Porto= freiheit bis zum 1. August 1866, wenn sie mit dem Vermerke:
Talons zu Niederschlesisch˖Märkischen Prioritäts ˖ Obligationen Ser. J., II. und III. zum Empfange neuer Coupons, Werth Thaler ˖ versehen sind. Mit diesem Tage hört die Portofreiheit sowo hl für die Sendung der Talons, als auch für die Rücksendung der neuen Coupons auf.
Für solche Sendungen, welche von Orten eingehen, oder nach Orten bestimmt sind, welche außerhalb des Preußischen Postbezirks, aber innerhalb des deutschen Postvereinsgebiets liegen, kann eine Befreiung vom Porto nach Maßgabe der Vereinsbestimmungen nicht stattfin den.
Berlin, den 7. November 1865.
Haupt Verwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Gamet. Löwe.
6) Bis auf weitere Bestimmung sind Viehmärkte jeder Art verboten. Düsseldorf und Aachen, den 31. Oktober 1865. Königliche Regierung, Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. Abtheilung des Innern.
Nicht amtliches.
Preußen. Schloß Babelsberg, 9. November. Se Majestät der König nahmen heute die Vorträge des Kriegs. Ministers und des Militair-⸗Kabinets entgegen und empfingen alsdann Se. Königliche Hoheit den Prinzen Friedrich der Niederlande.
Berlin, 10. November. Se. Majestät der König nahmen heute den Vortrag des Ministers des Innern, Grafen zu Eulenburg entgegen und empfingen den außerordentlichen Gesandten und be⸗ vollmächtigten Minister am hiesigen Hofe, Aristarchi Bey.
Später hatte der Graf von Schaffgotsch die Ehre, die Orden seines verstorbenen Vaters überreichen zu dürfen.
Cöslin. Hier starb am 7. d. M. der evangelisch geistliche und Schulrath bei der hiesigen Regierung, Konsistorialrath Neu mann.
Schleswig⸗Holstein. Von der holsteinschen Regierung ist folgendes Umschreiben vom 3. November veröffentlicht:
Nachdem es — — — — zur Sprache gekommen, wie es mit der Ver⸗ tretung des Bürgermeisters in denjenigen Städten zu verhalten sei, in wel chen derselbe das einzige gelehrte Magistratsmitglied bildet, ermangelt die Landesregiernng nicht, nach erstatteten Berichten der in Betracht kommenden Magistrate, dem Magistrat der Staßt — zu erwiedern, daß im 8 81 der allgemeinen Städteordnung die Vertretung des Bürgermeisters in Abwesen— beils. und Verhinderungsfällen lediglich für die dort benannten Obliegen heiten vorgeschrieben und namentlich nicht beabsichtigt ist, dem ältesten un · gelehrten Rathsverwandten zugleich die dem Bürgermeister obliegenden Justiz geschäfte zu übertragen. Es wird vielmehr von dem Bürgermeister dafür Sorge zu tragen sein, daß er in Abwesenheits⸗ und Verhinderungsfällen in der Verwaltung der Jusitizgeschäfte stets durch einen mit der zu Ausübung derselben erforderlichen Qualification versehenen Juristen vertreten ist und wird von der getroffenen Wahl, deren Genehmigung der Regierung vor— behalten bleibt, zugleich dem holsteinischen GOber Gericht Anzeige zu machen sein.
Abgereist: Se. Ezcellenz der General -⸗Lieutenant und Com- mandeur der 1. Division, von Griesheim, nach der Provinz Pommern.
Berlin, 10. November. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Geheimen Ober -Finanzrath Hasselbach im Finanz ⸗Ministerium die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von Sachsen Majestät ihm verliehenen Komthurkreuzes zweiter Klasse vom Albrechts⸗Orden zu ertheilen.
Bekanntmachung. Zur Abwehr der in den Königreichen der Niederlande und
Belgien ausgebrochenen Rinderpest sind zur Zeit und vorbehalt⸗ Der Magistrat der Stadt — wird ersucht, es hiernach in Zukunft ge⸗ lich weiterer zu treffenden Anordnungen folgende Bestim mungen Seitens der unterzeichneten Regierungen für ihre Bezirke getroffen worden: .
1) Aller Import und Transit von Hornvieh, Schaafen, Schwei⸗
fällig zu verhalten.
Lübeck, 7. November. Der »Klieler Ztg. wird berichtigend gemeldet: »Eine unterm 3. November in der „Kieler Zeitung ent haltene Mittheilung, daß das hiesige Oberappellationsgericht durch Vereinbarung zwischen den vier freien Städten zum Eassationshof für dieselben bestellt und die betreffende Publikation hierselbst bereits erfolgt sei, muß dahin berichtigt werden, daß der letzte Theil dieser Nachricht jedenfalls verfrüht ist, indem die einschlägigen Verhand— lungen noch schweben.«
Schwarzburg. Sondershausen, 8. November. Der Landtag ist gestern, nachdem er alle Regierungsvorlagen erledigt, verabschiedet worden.
Frankfurt a. M., 9. November. tagssitzung ist ausgefallen.
Nassau. Wiesbaden, 8. November. Gestern genehmigte die Ständeversammlung in öffentlicher Sitzung zunächst im Budget der Staatseisenbahn nach dem Ausschußantrag sämmt⸗ liche Einnahmen pro 1865 mit 1,526,800 Fl. ohne Diskussion. Die für Eisenbahnbeamte geforderten 1300 Fl. zu Gratificationen zur Verwendung der Direction kann die Masorität des Ausschusses nicht befürworten, und der Strich der 1300 Fl. wurde ohne Diskussion beschlossen. Alle sonstigen Anforderungen in diesem Budget wurden genehmigt; ebenso auch der Antrag des Ausschusses: die hohe Re— gierung zu ersuchen, dem nächsten Landtage ein Gesetz über die Ver— waltung der Staatseisenbahn vorzulegen.
Baden. Karlsruhe, 7. Rovember. (Karlsr. Ztg.) Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Friedrich von Hessen, geborne Prinzessin von Preußen, traf gestern Nachmittags, von Baden kom⸗ mend, zum Besuch am Großherzoglichen Hofe ein und kehrte heute mit dem Schnellzuge nach Baden zurück.
— S. November. In den beiden letzten Tagen hat Se— König⸗ liche Hoheit der Großherzog die sämmtlichen Vorstände der Mi—⸗ nisterien einzeln zum Vortrag geschäftlicher Gegenstände zu empfan— gen geruht. Wie die »Karlsr. Ztg. hört, galten die eingehenden Berathungen insbesondere den auf den nahe bevorstehenden Land tag sich beziehenden Angelegenheiten, welche vor der Abreise Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs noch einer Besprechung bedurf⸗ ten. Uebrigens sind während der Abwesenheit des Durchlauchtigsten Fürsten die Anordnungen so getroffen daß die der Allerhöchsten Entschließung bedürfenden wichtigern Here tan de, wenn näöthig,— unter persönlichem Vortrag des betreffenden Ministers ihre möglichst rasche Erledigung finden können.
Bayern. München, 9. November. Das Entlassungsgesuch des Ministers des Innern v. Neu mayr ist von dem Könige unter den gnädigsten Ausdrücken für die geleisteten Dienste angenommen
nen, Jiegen, Hunden und Federvieh, frischen Rinder und anderen Thierhäuten, ungeschmolzenem Talg, ferner Rindfleisch, Rauchfutter und gebrauchtem Stallgeräthe jeder Art ist an den Grenzen des Königreichs der Niederlande, des Königreichs Belgien und des Großherzogthums Luxemburg unbedingt untersagt. Dünger wird nicht zugelassen, Ueberseeischee Guano in Ge— stalt eines Pulvers und in Säcken verpackt, darf eingehen, Unbearbeitete Wolle, trockene Häute und thierische Haare lezkl. Borsten) trockene Hörner und Hornspitzen werden nur dann zugelassen, wenn a) sie überseeischen Ursprungs sind oder aus einem nicht infizirten Lande direkt eingehen, und b) die Einfuhr vermittelst der Eisenbahn oder zu Schiff be⸗ wirkt wird.
Gewaschene Wolle und Kämmlinge gehören zur un
bearbeiteten Wolle. Gesalzene Häute sind zu den trockenen zu rechnen. Der überseeische Ursprung wird durch ein von dem be— treffenden, in den Niederlanden oder Belgien residirenden Preußischen Konsul zu beglaubigendes und mit dessen Siegel zu versehendes Ursprungs Attest nachgewiesen. Die Herkunft aus einem nicht infizirtzen Lande wird durch glaubhafte und mit einer amtlichen Bescheinigung der Richtigkeit versehene Certifikate dargethan. England, die Niederlande, Belgien und Luzemburg gelten als infizirt; doch ist die Einfuhr erlaubt, sobald in der vorangegebenen Weise nachgewiesen, daß die fraglichen Gegenstände in den Docks vor dem Ausbruch der Seuche bereits gelagert worden und mit verdächtigen Gegen ständen nachweisbar überhaupt nicht in Berührung gekommen. Die sub Rr. A bezeichneten, über seeischen Gegenstände dür fen zum Import nur angenommen werden, wenn die Ori- ginal⸗Verpackung unversehrt ist und während des Transports keine Umladung stattgefunden hat. Die Eisenbahn⸗Waggons, auf denen der Transport stattfindet, müssen daher am Abgangs⸗ ort unter Verschluß gesetzt und unter diesem Verschluß bis zur Ankunftsstation verbleiben.
Die nicht überseeischen Gegenstände werden nur als—⸗ dann eingelassen, wenn sie keinen infizirten Ort der Nieder- lande oder Belgiens passirt haben, oder wenn sie unter gleichem Verschluß sich befinden, wie die überseeischen.
Die heutige Bundes
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worden. Herr v. Neumayr wurde zum Staatsrath in außerordent
lichem Dienst ernannt. Das erledigte Portefeuille des Innern wird provisorisch der Kultusminister v. Koch mit dem seinigen verbinden.
Wien, 9. November. (W. T. B.) Die heu- tige „Heneral - Correspondenz ⸗ theilt mit: Der Kaiser habe gestattet, daß die Vorzeigung und die Visirung von Reisepässen an sämmt— lichen Landesgrenzen aufhöre; diese Anordnung wird in nächster Zeit in Kraft treten.
Der Staatsminister Graf Beleredi hat an die Statthalter und Landeschess ein zweites Rundschreiben in Betreff der Besorgung des administrativen Dienstes gerichtet, worin diese angewiesen wer- den, auf möglichste Geschäftsvereinfachung und Herabminderung des Beamtenpersonals hinzuwirken. Es heißt in dieser Beziehung in dem von der -W. Ab. P. mitgetheilten Schreiben:
Es sind hier die Interessen des Staats und Staatsschatzes, welche, namentlich in der Gegenwart, ein ernstes Einschreiten gebieterisch fordern. Ich muß Ew.... daher angelegentlichst ersuchen, diese Personalfrage einer gründlichen Erwägung zu unterziehen und mir im Hinblick auf die un abweisliche Nothwendigkeit der äußersten und schleunigst zu erzielenden Er⸗ sparnisse Ihre Anträge mit vollster Freiheit und zwar zunächst für die Lan— des behörde, sofort aber auch bezüglich der andern mit der Administration betrauten Organe zu erstatten. Es sieht diese Frage mit jener der Geschäftsvereinfachung im innigsten Zusammenhang, denn nichts hat zu der Masse der vorkommenden Geschäfte so sehr beigetragen, als die große Anzabl der amtlichen Functionaire. So lange diese nicht herabgemindert und die Beamten selbst nicht genöthigt werden, an Zeit und Kraft zu sparen, bleiben alle beabsichtigten Geschäftsvereinfachun— Jen eitle Wünsche. Ich muß daher nochmals darauf zurückkommen, daß der Personalfrage das größte Gewicht beizulegen ist. Nach den Erfahrun— gen, die ich selbst reichlich gewonnen habe, geschieht gegenwärtig wenig oder nichts, ohne die Feder in die Hand zu nehmen und ein gewöhnlich auch noch recht weitläufiges Schriftstück zu verfassen, welches dann noch alle Sta⸗ dien der Manipulation zu durchlaufen hat und daher viele Hände beschäf⸗ tigt. Es muß als Grundsatz festgehalten werden, daß nament⸗ lich bei den Unterbehörden Alles, was sich nur immer mund lich abthun oder doch bis zur Schlußerledigung mündlich ver— handeln läßt, auch in dieser Weise behandelt werde. Die Gelegenheit, welche die sogenannten Amtstage, so wie auch die außerhalb des Amtsortes vor— kommenden Kommissionsverhandlungen zum mündlichen Verkehre und zur Erledigung so vieler Geschäfte bieten, wird nur sehr selten zum Besten des Dienstes benutzt. Bei den Amtstagen beschränkt man sich in der Regel dar—— auf, den versammelten Gemeindevorstehern amtliche Verlautbarungen allge⸗ meinen Inhalts vorzulesen ; in eine Verhandlung spezieller Fragen wird fast nie ein · gegangen, und doch ist gerade hier die günstige Gelegenheit geboten, Zeit und Kraft des Amtes und des Gemeindevorstandes in einer dem Dienste entsprechenden, prakt⸗ tisch erfolgreichen Weise zu verwerthen , die Aeußerungen und Aufklärungen der Ge— meindevorsteher in einzelnen Geschäftssachen im kurzen Wege entgegenzu— nehmen, wenn es erforderlich ist, auch Parteien hierzu vorzuladen und auf diese Art Geschäfte in wenigen Stunden abzuthun, die auf dem gewöhn— lichen Wege sich oft monatelang hinschleppen. Ist eine schriftliche Aufzeich nung nothwendig, so kann dies auf dem betreffenden Aktenstücke selbst durch eine kurze Anmerkung geschehen und diese erforderlichen Falls auch mit der Unterschrift des Gemeindevorstehers versehen werden. In wichtigeren Fällen wird eine kurze Protokoll! Aufnahme genügen. Die in vielen Gegenden
Oesterreich.
sich äußernde Abneigung der Gemeindevorstände, sich an Amtstagsverhand⸗
lungen zu betheiligen, ist leider nur zu wohl begründet, indem man wie bemerkt, die Amtstage nicht zur Erleichterung der an sich schweren Bürde eines Gemeindeamtes zu benützen versteht, diese vielmehr durch den büreaukratischen Formalismus nur erhöht. Es liegt klar vor, daß ein mündliches Verfahren dem Verständnisse der meisten Gemeindevorsteher weit mehr zusagt, als der schriftliche Verkehr, und daß hiebei nebst dem Zeit gewinn auch noch die Gründlichkeit der Geschäftsbehandlung, welche ja eben ein Verständniß der Sache voraussetzt, ins Gewicht fällt.
zwischen Amt und Gemeindevorstand hin, und hergeschrieben, bis ein halb— wegs befriedigendes Resultat erzielt wird.
Es werden hiedurch die Geschäftsnummern und das Manipulations-⸗ geschäft in der Regel ganz unnützer Weife vermehrt und die wahre Ge— schäftserledigung zum Rachtheil der Sache oft Wochen und Monate hinaus- geschoben.
Ew. Exeellenz werden mich zum Danke verpflichten, wenn Sie die Frage der Geschäftsvereinfachung und möglichsten finanziellen Ersparniß einer eindringlichen und vor allen anderen Rücksichten freien Erwägung unterziehen, und auch in Beziehung auf die durch bestehende Vorschriften veranlaßten überflüssigen Geschäfte sich frei und unumwunden aussprechen. Es dürfte in dieser Beziehung geeignet sein, die Frage commissionell durch Beiziehung der tüchtigsten Kräste der Landesbehörde und allenfalls auch erfahrener Beamten der Unterbehörden zu behandeln und auf Grund des Berathungs⸗ resultates Ihre Anträge zu stellen, Zum Schlusse will ich nur noch er— wähnen: Die Aufnahme neuer Arbeitskräfte in den dienstlichen Verband ist gegenwärtig durch das dienstliche Interesse nicht geboten, hat daher bis auf Weiteres zu unterbleiben. Dies gilt sowohl bezüglich der Konzeptskandidaten (mit Ausnahme besonderer Fälle, welche vorher anzuzeigen sind), als auch der Kanzleibeamten. Bei Erledigung von Kanzlisten! oder Accessistenstellen ist sich zunächst durch eine angeinessene Geschäftseintheilung unter die noch
vorhandenen Kräfte zu behelfen, und im Falle unausweichlichen Bedarfes,
wenn keine verwendbaren disponiblen Beamten vorhanden sind, zur Auf- nahme von Diurnisten zu schreiten. Es giebt ferner nicht wenige Behörden,
: Gegenwärtig wird bekanntlich wegen der geringfügigsten Sache oft drei und mehr Mal
insbesondere Bezirksämter, bei welchen schon jetzt das Auslangen mit einem geringeren als dem gegenwärtig systemisirten Personal gefunden werden kann. Wird diesem Umstande die gebührende Aufmerksamkeit zugewendet, wie ich dies unbedingt fordern muß, so wird sich bei eintretenden Erledi ⸗ gungen von Dienstesstellen bei anderen Behörden keine Nothwendigkeit neuer Ernennungen ergeben, sondern die Abhülfe durch Versetzungen (wenn auch die Diensteskategorie nicht immer dieselbe ist) erzielt werden können. — Gleichzeitig meldet die General Correspondenz ·
Wie wir aus verläßlicher Quelle erfahren, hat das Polizeiministe—- rium im Einvernehmen mit dem Staatsministerium, zum Zwecke von Ersparungen im Staatshaushalte, beschlossen, die in mehreren größeren Kurorten des österreichischen Kaiserstaates, als Karlsbad, Franzensbad, Marienbad, Teplitz Schönau, Ischl, Wildbad. Gastein, Szawnica und Recoaro bisher bestandenen eigenen polizeilichen Kurinspectionen von der
nächsten Badesaison angefangen aufzulassen. Zur Wahrung der Interessen des Dienstes und des Badepublikums wird in anderer entsprechender Weise
vorgesorgt werden.
Karl Freiherr von Czörnig, der Präsisident der statistischen Central ⸗ Kommission, schreibt die »Austria⸗ ist von Sr. Majestät auf eigenes Ansuchen in den bleibenden Ruhe stand versetzt und in Anerkennung seiner vieljährigen, mit Treue und Auszeichnung geleisteten Dienste mit dem Commandeurkreuze des Leopold Ordens geehrt worden. Freiherr von Czörnig, der Schöpfer der amtlichen Statistit in Oesterreich, zu welcher erst einige vom Freiherrn von Metzburg begonnene Anfänge vorlagen, war auch der Begründer und erste Redacteur der »Austria« und daher ziemt es sich wohl, an dieser Stelle der großen Verdienste zu gedenken, welche sich Baron Czörnig um Statistik und Volkswirthschaft im Kaiser⸗ siaate Oesterreich erworben. Als Sectionschef des vorbestan denen Handelsministeriums hatte er auch vielfach Gelegenheit, sein ausge zeichnetes Administrations! und Organisationstalent in den verschie densten Fächern zu bewähren, und wenn er nun, um seine ange— griffene Gesundheit zu schonen, aus dem aktiven Staatsdienste scheidet, so begleitet ihn die Anerkennung seines Monarchen, die Ach—= tung der gesammten wissenschaftlichen Welt, die ungeheuchelte Liebe seiner Untergebenen und endlich die Hoffnung seiner zahlreichen Ver ehrer, daß diese eminente Kraft noch recht lange und nun in freier Thätigkeit jener Wissenschaft erhalten bleiben werde, welcher der 93 Theil seines so vielbeschäftigten Lebens bisher zugewandt ge— wesen.
(Pr. Durch den Rücktritt des Herrn von Hasner ist, wie wir vernehmen, der Fortbestand des Unterrichtsrathes nicht absolut in Frage gestellt, und soll dem Wirkungskreise desselben eine födera—= listische Basis zu Grunde gelegt werden. Hiermit glaubt das Staats ministerium den Anforderungen der einzelnen Nationalitäten am leichtesten entsprechen zu können. — Die Frage der Glaubens-⸗ einheit in Tirol ist durch einen Erlaß des Staatsministeriums definitiv entschieden worden, indem der protestantischen Gemeinde von Meran die Bildung einer eigenen Kirchengemeinde untersagt wurde. Die Innsbrucker Statthalterei zeigte sich der Würdigung dieses An⸗ sinnens nicht abgeneigt, man hört jedoch, daß die Entscheidung des Staats ministeriums durch die Verwendung der Bischöfe von Brizen und Trient wesentlich bestimmt wurde.
Belgien. Brüssel, 8. November. (Köln. Ztg. Der König geht nach seinem Privatschlosse Ardenne auf die Jagd, und die Ersffnung der Kammern, wie aus dem unter heutigem Datum erlassenen Berufungsschreiben hervorgeht, wird am künftigen Dienstag ohne Thronrede erfolgen.
Großbritannien und Irland. London, 8. November.
Der öͤsterreichische Botschafter, Graf App onyi, welcher sich gegen⸗
wärtig auf Urlaub in Rom befindet, wird gegen Ende dieses Monats auf seinen Posten zurückkehren.
Gegen den Vorschlag, das Rektoramt der Universität Edinburgh Thomas Carlyle anzubieten, hat sich eine Opposition aufgethan, welche als den Nachfolger Gladstone's im Rektorat Disraeli durchsetzen will. Sie hat es schon zur Abhaltung einer Versammlung von 200 bis 300 Studenten gebracht. Ob Carlyle das Amt des Rektors annehmen würde, ist übrigens fraglich; die Kandidatur um die gleiche Ehre, welche ihm vor einigen Jahren von der Universität Aberdeen angeboten wurde, hatte er aus- geschlagen. .
Die gestern über den — Shenandoah hierher gelangten Nach⸗ richten waren in einem wichtigen Punkt ungenau. Man meldete nämlich aus Liverpool, daß Capitain Wad dell, nachdem er das Kaperschiff übergeben hatte, mit mehreren seiner Offiziere ans Land gegangen und »verschwunden sei. Er ist aber nicht verschwunden. Der Commandeur Fisher vom britischen Kriegsschiff »Eagle« hatte von ihm das Ehrenwort, daß er sich wieder stellen würde, empfan⸗ gen, und ihm erlaubt, ans Land zu gehen. Hier besuchte Capitain Waddell ein »südliches Haus, worauf er sich wieder an Bord seines