Was den Siebenbürger Landtag betrifft, so ist derselbe ausdrücklich nur zur »Revision« des 1848er Unions - Artikels einberufen. Unter dem
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Großbritannien und Irland. gondon, 10. No=
sprechende Unterhandlungen bereits eingeleitet, und wird eine betreffende
Bekanntmachung nachfolgen. Samburg, 9. November. Der Entwurf des neuen Steuer⸗
gesetzes oder vielmehr de r aß . ĩ Erwiederung auf die bisherigen bürgerschaftlichen Beschlüsse über diesen Gesegentwurf beantragt! das zur direkten Steuer heranzuzie— hende Einkommen in seinem Minimalsatze von 500 Mk., wie er jetzt besteht, auf 700 Me. zu erhöhen, ist, wie man der ⸗Wes. Ztg.“ schreibt, seit dem Vollzug der allgemeinen Neuwahlen der Gegen— stand erbittertsten Streites in der Bürgerschaft geworden. Bis Mitte Dezember tagt noch die Bürgerschaft in ihrer alten Jusammen, setzung, erst dann treten die neugewählten Abgeordneten ein. Das Bestreben der gegenwärtigen Majorität geht nun dahin, die von ihr ausgearbeitete Steuerreform noch in der alten Bürgerschaft mit dem Senat endgültig zu vereinbaren und ist zu diesem Zwecke denn auch von dem bürgerschaftlichen Steuerausschuß ein Eingehen auf die gedachte Erhöhung des Minimalsatzes des zur direkten Besteuerung heranzuziehenden Einkommens empfohlen.
Heffen. Darmstadt, 11. November. Se. Hoheit der Herzog von Nassau traf gestern Morgen hier ein. Abends reiste der Herzog wieder ab.
Wie die ⸗-Darmst. Ztg.‘ höchster Entschließung die Stände auf berufen werden.
Ba den. Königliche Hoheit der Schnellzug abgereist,
2.
den 4. Dezember d. J. ein
Karlsruhe, 11. November. (Karlsr. Ztg.) Se. Großherzog ist heute Nachmittag mit dem um die nächsten Wochen zu einem Aufenthalt am Genfer See zu benutzen und, vor Eintritt des strengen Winters, durch Luftveränderung und äußere Ruhe die völlige Wiedergenesung
derjenige Umstand, daß der Senat in seiner
vernimmt, werden in Folge Aller 1 Larisch hat an die ihm untergebenen Organe ein Rundschreiben
von den Nachwirtungen rheumatischer und neuralgischer Affectionen zu fördern. ö ,,
Se. Königliche Hoheit ist von dem Legationsrath Freiherrn von Ungern⸗Sternberg, dem Flügel ⸗ Adjutanten Major von Freydorf und dem Leibarzte Geheimen Rath Dr. Schrickel begleitet, wird heute Nachtquartier in Basel nehmen und zunächst in Vevey Wohnung
eziehen. . . Großherzog gedenkt an Weihnachten in der Residenz wieder einzutreffen. J
— Ihre Königliche Hoheit die Sigmaringen, geb. Prinzessin mittag, mit mn Courierzug von Düsseldorf zurück. ö ;
1 Hoheit die Großherzogin hatte sich zur Be grüßung Höchstderselben auf dem Bahnhof eingefunden.
Bayern. München, 9. Nopeniber, (R. C.) Der Gesetz- gebungs-Ausschuß der Kammer der Abgeordneten hat in seiner vorletzten Sitzung noch den weitern Artikel, der vom beschleunigten Verfahren handelt, erledigt und demselben mit einigen Abänderungen des Entwurfes beigestimmt; in der gestrigen Sitzung stimmte der⸗ selbe alsdann einem Antrage bei, welcher zur Vermeidung von Ver ⸗ tagungen eine frühere Mittheilung des Schlußantrages des Beklagten an den Kläger bezielt. Derselbe lautet; Die Zustellung und Hinter ⸗˖ legung motivirter Anträge findet auch im beschleunigten Verfahren statt. Der Anwalt des Beklagten hat die Zustellung inner · halb 12 Tagen vom Ablauf der Erscheinungsfrist, der Anwalt des Klägers spätestens drei Tage vor der Sitzung, in welcher die Sache zum Aufruf kommt zu bewerkstelligen. Ist die Vorladung auf einen bestimmten Tag gestattet worden, so ind nur bei der Ver⸗ handlung schristliche Anträge zu stellen und zu hinterlegen. Neben diesem Antrage erachtete der Herr Ministerial-Commissair einen Zu- satz zu Art. 2Z34 für nöthig für den Fall, daß der Beklagte lediglich prozeßhindernde Einreden ohne Einlassung in der Hauptsache vor— schützen werde. Dieser Zusatz; dem der Ausschuß beitrat, lautet; „Der Beklagte, welcher blos Einreden der im Hauptstück 5, Artikel 38 und 39 bezeichneten Art vorschützen will, muß dies jedoch inner—⸗ halb 5 Tagen nach Ablauf der ihm — beziehung weise, falls er eine Gewaͤhrschaftsklage erhoben hat, dem Gewährschafts beklagten — ge⸗ statteten Erscheinungsfrist dem Anwalte des Klägers unter Bezeich- nung der Einrede, welche er vorschützen will, mittheilen, widrigen falls er des Rechtes, solche Einreden ohne gleichzeitige Einlassung in der Hauptsache vorzubringen, verlustig würde.« Hierauf wurde zum 10. Hauptstück »von den Urtheilen. übergegangen.
— 160. November. In der gestrigen Sitzung des Gesetzgebungs= Ausschusses der Kammer der Abgeordneten wurde der Berathung des Art. 244 des Entwurfs, welcher von der provisorischen Voll streckbarkeit des Urtheils handelt, die engere Fassung des Art. 948 Ziffer 5 des preußischen Entwurfs zu Grunde gelegt und dem Artikel schließlich in folgender Fassung beigestinimt: .
»Die obsiegende Partei kann die einstweilige Vollstreckbarkeits⸗Erklärung des Urtheils ohne Rücksicht auf Einspruch oder Berufung verlangen, wenn das Urtheil die Pflicht zur Erfüllung der in einer Urkunde übernommenen Verbindlichkeit ausspricht und diese Ürkunde eine inländische öffentliche oder eine in dem Prozesse von dem erschienenen Schuldner anerkannte Privat ; Urkunde ist. Ein Urtheil kann außerdem in gleicher Weise für vorläufig vollstreckbar erklärt werden, wenn die Aussetzung der Vollstreckung dem
Gläubiger einen unersetzlichen oder unverhältnißmäßigen Nachtheil zu brin.
Fürstin von Hohenzollern von Baden, reiste heute Vor- Baden kommend, hier durch nach
d. Mets. zusammen.
gen droht. In den Fällen des Abs. 2 darf die Vollstreckung nur nach er folgter Sicherheitsstellung stattfinden; auch in den Fällen des Abs. 1 kann ber' Richter verordnen, daß diese Vollstreckung nur nach erfolgter Sicherheits. leistung stattfinden solle.« Oesterreich. Wien, 11. November. Die gestrige ⸗Wiener Abendpost⸗ berichtet: »Die von der Presse⸗ wiederholt gebrachte Nachricht von einer bevorstehenden Umwandlung der bestehenden Linien ⸗ Infanterie Regimenter auf 100, so wie von der Aufhebung der Unter-Lieutenantsstellen 2. Klasse entbehrt nach kompetentester Mittheilung jeder Begründung.“ . Zur Erzielung von durchgreifenden Ersparungen im Militär. Penssonsetat wurde, der »Ostd. Post⸗ zufolge, die Einleitung ge— troffen, daß jene beim Kriegsministerium erledigten Dienstesstellen, welche früher mit Civilbeamten besetzt waren, von nun an nur den bereits in den Pensionsstand übernommenen Offizieren verliehen werden dürfen, welch letztere dann wieder die ihrer Charge ange. messene Aktivitätsgage erhalten. Auch bei Monturskommissionen und anderen ähnlichen Branchen werden in Erledigung gekommene Dienstesposten mit Offizieren aus dem Pensionsstaude besetzt. Von dieser Maßregel sind bereits die betreffenden Militärbehörden zur Danachachtung in Kenntniß gesetzt worden. — Die „Vorstadt-Zeitung meldet: Der Finanzminister Graf erlassen, das eine gleiche Richtung verfolgt wie jenes des Staats. ministers. Graf Larisch dringt auf Vereinfachung der Geschäfte. führung, auf Ersparnisse; in den einzelnen Aemtern soll den Amts . vorstehern ein erweiterter Wirkungskreis, respektive größere intensive Thätigkeit und Verantwortlichkeit zufallen. . In Bezug auf die bevorstehenden Verhandlungen der Landtage der Ktonländer stellt die Bohemia = nachfolgende Betrachtungen an: In Agram tritt der kroatisch-slavonische Landtag am 12ten Am 19ten folgt ihm der Siebenbürger . dislei⸗
vier Tage später, am 23sten, werden die Landtage in sämmtlichen
thanischen Ländern smit Ausnahme Venetiens) eröffnet und am 19. De sich in Pe sth die Thüren des neuen Landhauses. Die
zember endlich öffnen indhaus⸗ diesmaligen Landtags -⸗Sessionen haben eine ganz besondere Wichtigkeit. Na—
mentlich sind die Landtage jenseits der Leitha zunächst zur Diskussion der Diese Fragen gehen nach Zuvörderst handelt es sich um das Verhältniß der unga⸗
—
wichtigsten staatsrechtlichen Fragen zwei Richtungen. ; f rischen Länder zu einander; sodann um deren Verhältniß zum Gesammtreicht.
Die Ungarn stellen für ihr Eintreten in die Berathung der staats recht · lichen Fragen die Bedingung, daß der Pesther Landtag durch das Erschei— nen der Siebenbürger Beputirten und durch die Einberufung der Vertreter Kroatiens kompletirt werde. Der Agramer und der Klausenburger Landtag gehen darum dem Pesther um einige Wochen voran, Es ist ibnen Zeit geiwährt, sich über ihr Verhältniß zu Ungarn auszusprechen. Was den
einberufen.
Agramer Landtag betrifft, so dürfte es nicht ohne Interesse sein, daran zu erinnern, daß derfelbe in seiner letzten Session, in der Sitzung vom 13. April
beschlossen hat, »daß zufolge der Exeignisse des Jahres 1818 jeder Verband,
sei er in gesetzgebender, administrativer oder gerichtlicher dem dreieinigen au gehört habe, mit Ausnahme dessen, daß Se, Majestät ihr gemeinschaft⸗ licher König nach ihren bis zum Jahre 1848 gemeinschaftlichen Gesetzen und nach dem verabredeten Krönungsdiplome mit derselben Krone und dem selben Krönungsakte nach dem freien Willen der Nation auch nisch- kroatische slavonischer Konig gekrönt werde, und daß reichen außer ihren besonderen constitutionellen Staats, und Grundrechten auch alle bis Ende des Jahres 1847 in
wie sie dem Koͤnigreich Ungarn zustehen.“
Dalinafien, Kroatien und Slavonien, daß sie jederzeit bereit sind,
und dessen Territorial Umfang (Fiume und das Littorale mit inbegriffen) unbe⸗ dingt rechtskräftig anerkannt werden wird,
stellen, welche in gleicher Dieser Beschluß des Agramer Landtags Sitzung. Die magyparonischt Partei, Herrn von perlitß unter lärmendem Proteste und vom verfolgt, den Landtagssaal, und ihre sämmtlichen Zahl, legten noch an demselben Tage blicke auf diese Vorgänge darf man wohl gespannt darauf sein, wie der Agramer Landtag nunmehr dieser Frage gegenüber sich verhalten wird / ob er bei seinem 1864er Beschlusse beharren, oder rischen Wünschen sich gefügiger zeigen wird. Von Interesst ist diesfalls die Vereinbarung, welche zwischen Anhängern der nationalen und politischen Selbstständigkeit Kroatiens und zwischen den Freunden eines Verbandes mit Ungarn geschlossen worden ist. Dieser Ver einbarung zufolge wären zuerst die staatsrechtlichen Verhältnisse Kroatiens zur Gesammtmonarchie zu regeln, und erst dann die Frage des Verbandes ini Ungarn in Berathung zu ziehen. Diese Regelung der staatsrechtlichen Ver= hältnisse zur Gesammitmonarchie hätte von Kroatien und Ungarn gemein— schaftlich, und zwar auf Grund vollkommener Parität zu geschehen. diese Vereinbarung am bevorstehenden Agramer Landtage wirklich zum faktischen Beschlusse werden sollte, dann stünde also zu erwarten, daß kroatisch⸗
erfolgte in stürmisch erregter Jankovic an der Spitze,
slavonische Deputirte in der That in Pesth erscheinen und gemeinschaftlicß⸗ Die Unionsfrage würde hierbei
mit den Ungarn tagen und verhandeln. e h vorderhand vertagt werden; die gemeinsame Berathung über das staatb⸗
rechtliche Verhältniß zum Gesammtreiche hätte in keiner Weise dem speziellen (
Verhältnisse der beiden Ländergruppen zu einander zu präjudiziren.
Beziehung, zwischen Königreich und zwischen Ungarn xechtlich gänzlich auf⸗
als dalmati⸗ den drei König.;
das allgemeine ungarisch · kroatische Gesetzbuch eingetragene constitutionelle Staats, und Grundrechte zustehen, Erwägend jedoch ihre gemeinsame Vergangenheit und ihre ausgesprochenen Sympathien erklären die Königreiche nach gemein ˖· samem Vortheil in einen noch nähern staatsrechtlichen Verband zu treten, sobald von Ungarn die Unabhängigkeit und Selbstständigkeit des dreieinigen Königreichs
Den Vertrag über diesen näht ⸗—
ren staatsrechtlichen Verband sollen beide Landtage durch Deputationen fest Zahl auf neutralem Boden zusammentreten -=
Rufe »Vaterlands verräther⸗ Mitglieder, 42 an der ihre Mandate zurück. — Im Hin.
den magyg ⸗
Wenn
magyarischen Terrorismus des Jahres 1818 war vom siebenbürgischen Land- tag bekanntlich die vollständige Union des Großfürstenthums mit Ungarn Der betreffende Gesetzartikel ist indeß niemals gesetzlich publizirt worden, und der Hermannstädter Landtag von 1861, auf welchem die Romanen und die Sachfen das Wort führten, während die magyarischen
beschlossen worden.
Mitglieder sich fern hielten, erklärte jenen Unions-Artikel für nicht wei⸗ ter zu Recht bestehend. Zufolge des Kaiserlichen Patentes vom 1. September d. J. hat indeß der siebenbürgische Landtag sich noch einmal mit der Unions⸗ frage zu beschäftigen. Die Verhältnisse sind diesmal von jenen des Jahres
1861 total verschieden. Schon der Umstand, daß der Landtag diesmal nicht mehr
in Hermannstadt im Sachsenbezirke, sondern in Klausenburg, dem Central— punkte des siebenbürgischen Magyarenthums zusammentritt, deutet den ver- änderten Charakter an. Die Magyaren haben auf dem Klausenburger Landtag das entschiedene Uebergewicht. Das siebenbürgische Gubernium hat von seinem Rechte der Regalisten ⸗ Ernennung diesmal in umfassendster Weise Gebrauch gemacht und die Zahl der nichtmagyari— schen Mitglieder unter diesen Regalssten ist verschwindend klein. Üeber das Votum des Klausenburger Landtages dürfte darum von vorn— herein kaum ein Zweifel walten. Nichtsdestoweniger fordert die »Neue freie Presse⸗ die Sachsen und Romanen auf, sich nicht mit gebundenen Händen an die Magyaren zu überliefern. Die Stimmenzahl allein ent- scheide die Sache nicht; weder moralisch noch gesetzlich. Artikel XI. vom Jahre 1791 enthalte viele Klauseln, um zu verhindern, daß nicht eine ganze Ration majorisirt werde. Die sächsische Rations.Universität habe in ihrer jüngsten Resolution das Minimum bezeichnet, worauf die Sachsen und Ro— manen beharren müssen, wenn sie nicht im Magyarenthum aufgehen wollen. Sachsen und Romanen dürfen nicht die Hände in den Schooß legen; denn beute stehe ibnen nicht, wie 1848, die rohe Gewalt gegenüber. ö sich Deaks Wort furchtbar an ihnen erfüllen: »Was die Uebermacht uns nimmt, kann das Glück uns wiederbringen; was wir aber freiwillig auf— geben, ist für alle Ewigkeit dahin.«
Die ⸗General - Correspondenz« dementirt die Mittheilung eines Wiener Blattes, daß im Kaiserlich Königlichen Kriegsministerium neuestens Verhandlungen gepflogen werden, welche eine Herab— minderung der Verpflegskosten der in Holstein statio nirten österreichischen Truppen zum Gegenstande haben. »Diese Nachricht«, sagt das offiziöse Blatt, »ist vollkommen unbe⸗ gründet, und ist für eine solche Verhandlung um so weniger Ver— anlassung vorhanden, als die Beitragsquote der holsteinischen Staats⸗ kassen zu den Verpflegskosten der in Holstein stationirten Kaiserlich Königlichen Brigade, wie wir schon bei einem früheren Anlasse be— merkt hatten, in dem streng begrenzten Ausmaße der sich für Oester—
reich wirklich ergebenden Mehrauslagen genau festgestellt und nor—
mirt ist.«
Pesth, 11. November. (Teltgramm der Wiener Zeitung.).
Heute hat eine große Konferenz der Deakschen Partei bei
dem Freiherrn von Estvös stattgesunden. Es erfolgte eine Einigung über folgenden Inhalt der ersten Antwortadresse auf die Thronrede; Forderung der thatsächlichen Anerkennung der Rechtscontinuität; Wiederherstellung der Integrität des Landes; Ernennung einer ver— antwortlichen Regierung; Restaurirung der Komitate provisorisch auf Grundlage der 1848er Gesetze. Mittel für die Staatsbedürfniss
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sollen nur einer verantwortlichen Regierung bewilligt werden.
Schweiz. Bern, 9. November. (Köln. Ztg.) In der heu— tigen Sitzung des Nationalrathes handelte es sich um die Auf— hebung der in vielen Cantonen der Schweiz noch üblichen Strafe der Cantonsvperweisung, welche eine Petition der Helvetia ver— langt und welches Verlangen von der Kommission des National— rathes unterstützt wurde. Dr. A. Escher als Berichterstatter der Kom- mission verwies darauf, daß auch hier die Regulirung eines inter— nationalen Verhältnisses in Frage stehe, welche die Eantonal-⸗Sou— verainetät in keiner Beziehung involpire, wie dies bei dem Antrage auf Aufhebung der Prügelstrafe der Fall gewesen sei. Bundes⸗ rath Dubs sprach sich für die Beibehaltung der Strafe der Cantons— verweisung aus, namentlich bei politischen Vergehen und Streithän— deln, in welche die achtbarsten jungen Leute verwickelt werden könn— ten. Die Mehrheit der Versammlung hielt aber auch heute ihren Standpunkt fest, nur das, was durchaus nothwendig ist, d. h. was im Connex mit den Verträgen mit Frankreich stehe, der Revision zu unterwerfen. Mit 47 gegen 37 Stimmen ward nach dem Antrage des Bundesraths Dubs »Nichteintreten« beschlossen.
Belgien. Brüssel, 10. November. Der König ist gestern nach seinem Jagdschlosse Ardenne abgereist, wo er bis Ende künf— tiger Woche sich aufzuhalten gedenkt.
. 11. November. Das Abgeordnetenhaus wird am nächsten Dienstag seine Arbeiten mit der Ernennung seines Büreaus unter dem Vorsitze des Alterspräsidenten Lange beginnen. Die Bud— gets für künftiges Jahr werden die Thätigkeit der Kammer zunächst in Anspruch nehmen, und außerdem werden der Van Humbeeksche Bericht über die Verwaltung der Kirchengüter und der Bericht des Kriegsministers über die Zustände und Bedürfnisse der Armee (des— sen Konklusionen jede erhebliche Ersparniß ausschließen) hinreichenden Diskussionsstoff liefern. Der Senat wird sich zuvörderst mit dem in letzter Session vom Unterhause votirten Gesetze über die Wahl—
bevorstehenden fudlick ⸗ südlichen Staaten von Amerika heimisch oder südstaatliche Bürger
Sonst würde
vember. In den telegraphisch von der Regierung empfangenen In— structionen soll der Capitain des Kriegsschiffes Donegal ˖⸗. in dessen Bewachung der ⸗Shenandoahn gegeben war, angewiesen worden sein, alle diejenigen zu entlassen, welche nicht britische Unter thanen wären. Der Capitain (Paynter) begab sich an Bord des Kaperschiffes und theilte den Offizieren den Zweck seines Besuches mit. Die Mannschaft wurde aufs Deck gerufen und die Namen- liste verlesen. Wie ein jeder mit Hier! antwortete, wurde er ge— fragt, weß Landes er sei. Kein einziger wollte ein Untertban Ihrer Majestät sein. Viel Volk von allerlei Nation, aber kein Brite, obwohl die große Mehrheit der Mannschaft notorisch in England zusammengebracht worden war. Die meisten behaupteten in den
zu sein. Um seinen Heimathsschein wurde niemand gefragt, und so
wanderten alle als Ausländer an die de 4 wohlbekannte englische Küste. der Mehrzahl ohne Zweifel
K 9 . j . g .
Russ 35 dem gestrigen Lord - Mayors - Bankelt bemerkte Earl Russe in seiner Antwort auf den ihm zu Ehren ausgebrachten Toast/ es sei ihm von Seiten seiner Kollegen alle Unterstützung zu Theil geworden, die ihm angedeihen zu lassen in ihren Kraͤften gestanden habe. Sodann wünschte er dem Lande Glück zu den zwischen Frankreich und England bestehenden freundschaftlichen Be⸗ ziehungen und sprach es als seinen lebhaften Wunsch aus, daß die— selben immer inniger werden möchten. Mit Bezug auf die Politik seines Ministeriums äußerte er die Hoffnung, daß das englische Volk sich durch sein Gerechtigkeitsgefühl und seinen Edelmuth davon ab— halten lassen werde, ein voreiliges Urtheil über die ersten Schritte der Regierung zu fällen. Er seinerseits werde unter keinen Umständen den von ihm seit 20 Jahren verfochtenen Grundsätzen untreu werden. Die Regierung werde die Wünsche der großen Mehrheit des Volkes berücksichtigen und sehr gern das Urtheil des Landes über ihre Hand⸗ lungsweise abwarten. Gladstone sagte in seiner Rede, das Haus der Gemeinen werde sich von den freisinnigen Ueberlieferungen der aufgeklärten öffentlichen Meinung leiten lassen und rüstig auf der Bahn des allgemeinen Fortschritts weiterwandeln,
J 14 November. Der Brief, welchen der Befehlshaber des »Shenandoah n, Capitain Waddell, an Lord Russell gerichtet, lautet wie folgt:
ö. . An Bord des Dampfers »Shenandoahs, 5. November. An den sehr ehrenwerthen Earl Ru ssell, Ihrer britannischen Majestät . Minister der auswärtigen Angelegenheiten.
. Mylord! Ich habe die Ehre, Ew. Herrlichkeit anzuzeigen, daß ich mit diesem Schiffe — einem früher von mir befehligten, den konföderirten Staa— ten Amerika 's gehörigen Kriegsschiffe — in den Gewässern des Mersey an— gekommen bin. Die eigenthuͤmliche Lage, in welcher ich mich befinde und die Abwesenheit jedes Präcedenzfalles werden hoffentlich Ew. Herrlichkeit veranlassen, eine kurze Bezugnahme auf einige Thatsachen, die mit der neulichen Kreuzfahrt des Schiffes zusammenhangen, zu verzeihen. Ich bemannte das Schiff im Oftober 1864 auf Befehl des Marine Departemenss der konföde⸗ rirten Staaten und begann, in Gemäßheit des gleichen Befehles, aktiv gegen die Kauffahrteischiffe des Feindes zu kreuzen. Ich hatte den Auftrag, bei meinen Besuchen gewissen Gewässern den Vorzug vor anderen zu geben. Dieser Weisung Folge leistend, befand ich mich in den Monaten Mai, Juni und Juli dieses Jahres im ochotskischen Meere und im nördlichen Eismeere. Beide Meere sind, wenn auch nicht vollkommen isolirt, doch so weit von der allgemeinen Handelsstraße entfernt, daß Monate verstreichen mußten, ehe Nachrichten von dem Fortgange oder der Beendigung des amerlkanischen Krieges daselbst eintreffen konnten. In Folge dieses eigenthümlichen Umstandes war ich bis zum 28. Juni mit kriegerischen Handlungen beschäftigt, da ich weder von der Reihe von Niederlagen, welche unsere Waffen im' Felde er⸗ litten hatten, noch von dem Erlöschen der Regierung, unter deren Autorität ich gehandelt hatte, etwas wußte Diese Kunde erhielt ich zuerst, als ich am 2. August mit der britischen Barke »Barraconda« aus Liverpool sprach, die San Francisco vor vierzehn Tagen verlassen hatte. Ew. Herrlichkeit kann sich mein Erstaunen bei Empfang einer solchen Nachricht denken, und ich würde wenig Gewicht auf dieselbe gelegt haben, wenn nicht die Meinung eines Engländers, obgleich derselbe aus einem feindlichen Hafen kam, die Kunde in Betreff des Krieges bestätigt hätte. Ich ließ sofort von weiteren kriegerischen Handlungen ab und beschloß, meine Thätigkeit so lange einzu— stellen, bis ich mit einem europäischen Hafen kommunizirt hätte, wo ich er— fahren könnte, ob die Nachricht wahr sei. Es wäre nicht rathsam für mich gewesen, das Schiff auf die bloße Aussage des Capitains der »Barraconda« hin, daß der Krieg zu Ende sei, nach einem amerikanischen Hafen zu brin— gen. Ich befand mich in einer mißlichen Lage. So prüfte ich denn sorgfältig alle mir zur Verfügung stehenden juristischen Schriftsteller und suchte nach einem Präzedenzfalle, der mir als Richtschnur bei meiner zukünftigen Füh— rung und Leitung des Schiffes, so wie bei der schließlichen Verfügung über dasselbe dienen könnte. Ich konnte keinen finden. Ich glaube, die Geschichte hat keinen ähnlichen Fall aufzuweisen. Da mir die Autorität, kraft welcher ich mein Schiff als Kriegsschiff betrachte, zweifelhaft erschien, so stellte ich meine Kreuzfahrten sofort ein und nahm meinen Kurs nach dem atlantischen Ocean Was die Verfügung über das Schiff angeht, so glaube ich, nicht das Recht zu haben, es zu zerstören oder noch länger zu befehligen. Im Gegentheile, ich glaube, daß alles Eigenthum der konföderirten Regierũng durch das Kriegsglück wieder an die Regierung der Vereinigten Staaten Nordamerika's zurückgefallen ist, und daß daher dieses Schiff, da es Eigen thum der konföderirten Staaten war, das Schicksal des bereits zurückerstatte.⸗ ten Eigenthums theilen muß. Ich habe daher den hiesigen Hafen als einen
mißbräuche beschäftigen.
passenden aufgesucht, um mich uͤber die Nachricht zu vergewissern und, wenn