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v, Groote, Sec Lt. von der Kavallerie 2. Aufg. 2. Bats, Andernach) 3. Rhein. Regts. Nr. 29, Korn, Ser. Lt. von der Kav. 3. Aufg. 2. Bats. Saarlouis] 4 Rhein. Regts. Nr. 30, der Abschied bewilligt.
Beamte der Militair⸗Verwaltung.
Durch Allerhöchste Ordre.
Den 26. Oktober.
Wilcke, General- Krlegszahlmeister, Geheimer Kriegs -Rath, Rendant 11 mit Pension in den nachgesuchten Ruhestand versetzt.
Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums. Den 2. November.
Lemke, Zahlmeister 2. Klasse vom 14. Landw. Hus. Regt, zum Zahl— meister 1. Klaffe beim 2. Bat. 3. Ostpreuß Gren. Regts. Nr. 4 ernannt.
Den 4. November.
Lange, Intendantur - Assessor vom V. Armee - Corps, Vorstand der Intendantur der 9. Division, zur Intendantur des Vlll, Armee - Corps, Walter, Intendantur ⸗Assessor von der Intendantur des lll. Armee ˖ Corps, als Vorstand der Intendantur der 9. Division zum V. Armee - Corps, Hagemann, Sekretariats - Assistent von der Intendantur der g. Division, zur Intendantur des Garde Corps versetzt. Mohgupt Zahlmeister ⸗Aspi⸗ rant, zum Zahlmeister 2. Klasse beim 1. Landw. Ulan. Regt. ernannt.
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Am 1. Februar künft. Is. wird in Kyritz ein Lehr-Kursus ein gerichtet werden, um Lehrer für Volksschulen zunächst im Regierungs. Bezirk Potsdam theoretisch und praktisch auszubilden. Die Zahl der Theilnehmer ist auf neunzig festgesetzt, von denen in dem nächsten Jahre dreißig aufgenommen werden. Der Kursus dauert drei Jahre. Während dieser Zeit haben die Kursisten für Wohnung und Unterhalt selbst zu sorgen. Doch wird jedem eine jährliche Unterstützung von 30 Thlrn. bewilligt. Diejenigen, welche die Auf— nahme nachfuchen, haben bis zum 20. Dezember d. J.
a) einen von ihnen selbst abgefaßten und geschriebenen Lebens lauf, welcher — außer den nöthigen Personal-Nachrichten —
den Gang ihrer Bildung und Vorbereitung für das Schul⸗
amt darstellt, b) ihren Tauf⸗ und Confirmationsschein,
c) ein Zeugniß ihres Seelsorgers über ihre sittliche und reli— giöse Befähigung zum Schulamte und ein Zeugniß über
ihre untadelhafte Führung,
d) ein ärztliches Gesundheits⸗-Attest, in welchem auch die an
Ihnen erfolgte Impfung der Schutzblattern bescheinigt sein muß, . e) ein Attest über die in den letztverflossenen zwei Jahren erneuerte Pocken⸗Impfung, ö f) ein Bildungszeugniß, welches sich über die Fähigkeit, den Fleiß und die Fortschritte des Präparanden bestimmt ausspricht, 9 eine schriftliche Erklärung ihrer Eltern oder Vormünder, daß
sie für den Unterhalt ihrer Söhne resp. Pflegebefohlenen
während der dreijährigen Bildungszeit sorgen wollen, an uns einzureichen. Es können nur solche junge Leute zugelassen werden, welche die Jahre der Bildungsfähigkeit noch nicht überschritten, aber bereits ein
8 ' 7 8 rei j ' 10 2 s Alter von 17 Jahren erreicht haben, oder doch diesem Alter sehr worden sind, beziehungsweise werden: 1) der Entwurf einer Kitz
vorstands⸗ und Synedalordnung, sowie der Gesetzentwurf, die Mn tretung der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinden betreffend; Y?
nahe stehen.
Ueber die Aufnahme in den Lehr⸗Kursus entscheidet der Aus- fall der Aufnahme -⸗Prüfung, welche in der zweiten Hälfte des Ja— nuar k. J. stattfinden wird. .
Berlin, den 15. November 1865.
Königliches Provinzial Schul-⸗Kollegium.
Bean nt m ach un g
Auf Grund der uns vorliegenden amtlichen Nachrichten, nach welchen die Rinder-Pest in den Polnischen Grenzkreisen gegenüber dem Kreise Johannisburg noch immer in bedrohlicher Ausdehnung herrscht, sehen wir uns veranlaßt, anschließend an unser Amtsblatt (Seite 360) biermit zu bestimmen daß fortan für den landräthlichen Grenzkreis Johannisburg die Bestimmungen des §. 3 der Aller höchsten Verordnung vom 27. März 1836 in Kraft zu treten haben und zur Anwendung zu bringen sind.
Es gelten diese Bestimmungen — welche hinter unserer Amtsblatt-Verfügung vom 23. Oktober er. (diesjähriges Amtsblatt, Seite 370) wörtlich abgedruckt sind — sonach gegen wäclig für die landräthlichen Grenzkreise Stallupönen, Pillkallen, Ragnit, Tilsit und Johannisburg.
Gumbinnen, den 10. November 1865.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 18. November. Seine Majestät der König empfingen gestern Vormittag die Vorträge des Wirk— lichen Geheimen Raths von Obstfelder und des Staats ⸗Ministers Grafen von Itzenplitz.
Mit der 12 Uhr Mittags⸗Fahrt begaben sich Se. Majestät
nach Schloß Babelsberg, um den Fortgang der Arbeiten im . zu inspiziren und kehrten mit der 2 Uhr Nachmittag zurück.
An dem Diner im Königlichen Palais nahmen Theil: lichen Hoheiten die Frau Prinzessin Friedrich der Niederlande nebst M) zessin Tochter, der Prinz Albrecht, der Prinz Albrecht Sohn, die Pri = Alexandrine und ferner Graf und Gräfin Adlerberg, General General der Infanterie von Kleist, Wirkliche Geheime a mn Kleist/ der regierende Graf zu Stolberg⸗Stolberg, Vice ⸗Ober. e ö Hauptmann Graf Königsmark, Oberst Prinz Hohenlohe, reh Rauch und die Begleitung der Allerhöchsten und Höchste ; schaften.
8 min
Coblenz gemeldet wird, Ihre Königliche Hoheit die Großherng Louise und Ihre Kaiserliche Hoheit die Prinzessin 1 Baden zum Besuch eingetroffen. Der Kammerherr Graf Matnt hat den Kammerherrndienst übernommen.
Schleswig⸗Holstein. Eckernförde, 17. Novent — Telegr. der H. Börs. H.) Die »Eckernförder Zeitung min Der Schlei ⸗ Brückenbau bei Cappeln ist jetzt regierungsseitig . Rechnung der Kammer genehmigt. Die Peilungen der Schlei . .
begonnen.
Lübeck, 16 November. (6. Börs. S) Vom Senat ist heut Verordnung erlassen, durch welche die Einfuhr von Rindvieh, Schi
Ziegen und Schweinen, sowie von allen rohen Theilen geschlaht oder gefallener Thiere der bezeichneten Arten, namentlich also é die Einfuhr von rohem Fleisch, von Häuten, auch getrockneten g gesalzenen, von unbearbeiteter Wolle, von Haaren, von Schwej
borsten, Horn, Knochen, Klauen und ungeschmolzenem Talg aus Gn britannien und den Niederlanden für den ganzen Umfang
Lübeckischen Freistaates bis auf Weiteres verboten wird.
ö Sach sen. Dresden, 18. November. Das Dregzn Journal« schreibt: Die heutigen Berliner Zeitungen enthalten i
gende telegraphische Meldung:
ĩ Weimar, 16. November. Die »Weimarsche Zeitung« meldth! Königlich sächsische Regierung habe sich in Berlin bereit erklärt, en Handelsvertrag mit Italien abzuschließen und dadurch Italien anzuen nen. Die preußische Regierung hege aber Zweifel, ob Italien untet
chen Umständen darauf eingehen werde.«
Wir werden uns demnächst mit dem Gegenstande dieser M dung näher zu beschäftigen haben und bemerken für heute hier im̃ daß die Königlich sächsische Regierung den Abschluß eines Handtl
vertrags mit Italien bei der Königlich preußischen Regiemn
allerdings neuerlich angeregt hat und zwar mit der Erklärung,
von ihrer Seite die Ratification desselben in der der italienisth
Regierung genehmen Fassung erfolgen werde; daß dagegen un
Zweifeln, welche nach obigem Telegramm die Königlich preußischt!
gierung in dieser Beziehung hegen soll, hierorts etwas nicht bekam
geworden ist.
Dasselbe Blatt meldet: Seit dem 6. November tagt hier
kanntlich eine der von der letzten Ständeversammlung gewählt Zwischendeputationen der II. Kammer, aus 9 Mitglidhn bestehend, welcher folgende Gegenstände zur Vorberathung übermies
Entwurf eines Berggesetzes; 3) eine Vorlage über Abkürzung Landtage und 4) über Herausgabe eines Landtagsblattes. Al sind an gedachtem Tage zwei dergleichen Zwischendeputationen l. Kammer zusammengetreten, nämlich eine für Berathung l Tirchenordnung 2c. und die zweite für das Berggesetz. Die Kirchenordnung wegen zusammenberufene Deputation der]. Kammer) kursorisch den Entwurf durchgegangen und sich darauf vertagt, die des Bel gesetzes wegen niedergesetzte Deputation der J. Kammer hat sich konsitit und/ unter Zurücklassung des Referenten, ebenfalls vertagt. — d Zwischendeputation der II. Kammer hat, zur Beschleunigung Arbeit, die spezielle Berathung des Kirchengesetzentwurfs in rel mäßigen Sitzungen begonnen. Sobald die erste spezielle Dun berathung des Entwurfes Seitens der Mitglieder der II. Kamm beendigt sein wird, wollen die Deputationen beider Kammern sammentreten und ihre Meinungen unter sich austauschen, dann ! erfolgt nochmalige spezielle Durchgehung und Beschlußfassung⸗ jeder Deputation für sich und zwar unter Zuziehung Königlih⸗ Kommissare, hierauf, unter Theilnahme derselben, nochmaliger 3 sammentritt der Kirchendeputationen beider Kammern zur Besprech über Ausgleich der verbliebenen Differenzpunkte, und endlich An tigung, Vortrag und Genehmigung des Berichtes Seitens jet Deputation. Sobald die Berathung über die Kirchenordnung be digt ist, oder auch dazwischen hinein, beginnt in ganz gleicher W i Berathung des Berggesetzes und nach und nach aller übrig Vorlagen, woraus erhellt, daß bis zur Beendigung aller dieser 8 rathungen sortgesetzte Arbeit nothwendig und bis dahin eint tagung der jetzt zusammenberufenen Deputation der II. Kamm nicht möglich ist, wenigstens ganz unsachgemäß wäre, da hierdut nur die beschleunigte Berathung aller Vorlagen gehindert würde
Beil
Ihre gi
nen — Bei Ihrer Majestät der Königin sind, wie J
3745 Beilage zum Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Sonntag 19.
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November 1865.
Frankfurt a. M., 16. November. (Jr. I) Die Bundes. versommlung hat heute keine Sitzung gehalten. Es ist noch
— —
sraglich ob dieselbe am nächsten Sonnabend nachgeholt wird. Baden. Karlsruhe, 16. November. (Karlsr. Ztg. Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin und Ihre Kaiserliche Hoheit die Prinzessin Wilhelm begaben sich heute mit dem Kurierzug nach Koblenz zum Besuch Ihrer Majestät der Königin von Preußen. Allerhöch sidieselben werden einige Tage daselbst verweilen und dann wieder hieher zurückkehren. . Württemberg. Stuttgart, den 16. November. (St. .
W.) Se. Majestät der König und Ihre Majestät die Königin haben sich gestern auf kurze Zeit nach Frankfurt begeben, um dort mit Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Frau Großfürstin Helene von stußland zusammenzutreffen.
Bayern. Bayreuth, 16. November. (N. C.) Gestern erfolgte im Saale des hiesigen neuen Schlosses die feierliche Eröff · nung der IV. vereinigten Generalsynode für das Königreich Bayern diesseits des Rheins. Der Königliche Kommissar, Regierungsdirektor von Vogel, hielt eine kurze Anrede an die Versammlung, worauf der Dirigent der Synode, Ober · Konsistorial⸗Präsident von Harhleß, die Eröffnungsrede hielt, in welcher er kurz die vom Ober ⸗ Konsisto⸗ rium der Synode zur Berathung vorgelegten Gegenstände bezeichnete und dann ausführte, daß dieselben, wenn auch nur wenige, gleich wohl für das innere Leben der Kirche von großer Bedeutung seien Rach der Verpflichtung der gewählten Mitglieder von Seite des Dirigenten verfügte sich die Synode in die Hauptkirche zum feier⸗ sichen Gottesdienst.
Hesterreich. Wien, 16. November. Die Decentrali- sation, berichtet die ⸗»Ostd. Post⸗, wird nunmehr auch im Bereiche der obersten Rechnungs⸗ Kontrollsbehörde durchgeführt werden, in⸗ dem sämmtliche Hof- und Staatsbuchhaltungen fortan den Mi— nisterien direkt unterstehen sollen. Die Militair · Centralbuchhaltung, welche durch die Vertheilung des subalternen Personales zu den ent ⸗ richtenden Confectionsämtern bei den Landes. General Komman den ohnehin schon größtentheils in den Ressort der Militair⸗Administra— tiv. Behörden übergeht, soll dem Kriegministerium untergeordnet wer · den, ebenso die bisher einen eigenen Status bildende Hofbuchhaltung der Kaiserlich Königlichen Kriegsmarine; die Kameral Haupt., die Domainen. und Gefällen⸗, dann die Stempel und Tabak— und endlich die Staatskredits- und Central ⸗Hofbuchhaltung würden theils dem Finanz , theils dem Staatsministerium zufallen; die Central⸗ Buchhaltung für Communication wird dem Handelsminsserium untergeordnet; die Provinzial Staatsbuchhaltungen endlich Wärden Kontrolls Departements der bezüglichen Statthaltereien bilden. Der Hosbuchhaltung für das Münz- und Bergwesen steht überdies schon eine Fusion mit der Kameral ⸗Hauptbuchhaltung kat ee,
Kron stadt, 8. November. Eine Erklärung der Kronstädter Rumänen in der ⸗Gaz. Trans.« verweigert die Theilnahme am be⸗ porstehenden Landtage. Die Erklärung lautet. ö
»In Erwägung, daß das Prinzip der Gleichberechtigung vom Jahre
1848 Ferwärts ununterbrochen von Sr, Majestät dem Kaiser verkündigt
worden; in Erwägung, daß dieses Prinzip im Jahre 1863 und in den
von diesem Landtage gebrachten Gesetzen in Ausführung kam und eine reelle constitutionelle Basis gewann; in Erwägung, daß der Landtag vom 1g. November 1865 auf Grundlage des XI. Artikels von 1791 berufen wurde, der sich auf Institutionen und Prinzipien des Mittelalters basirt, die mit den Forderungen des Zeitgeistes nicht zu vereinbaren sind; in Er.
. ; J 29 5 he nn r ⸗ i wägung, daß der Census von 8 Fl. österr. Währ., der für die früher nicht vom 14. April 1832 über das Avancement in der Armee und vom 19 Mai
berechtigten Klassen eingeführt wurde, im Allgemeinen und speziell für
Wahlen nach dieser Modalität theilnehmen würden, wir damit unsre auf
dem Landtage von 1863 erlangten nationalen Rechte nicht nur nicht be⸗ rücksichtigen, sondern vielmehr mit Füßen treten würden, so erklären wir endesgefertigte Wähler von Kronstadt, daß wir an der Deputirtenwahl
für den Landtag vom 19. November 1865 weder Antheil nehmen kön—
nen, noch wollen. «“
Kronstadt, 8. November 1865. (Folgen die Unterschriften.)
neuen Staatsräthe sind: Cheneviere mit 6899, Camperio mit 6515,
Turettini mit 6298, Friedrich mit 6217, Vaucher mit 6225, Ducret
mit 6022 und Daumas mit 5863 von 113669 Stimmen.
— 16. November. (Schw. M.) Der Nationalrath ge⸗
geht. Die Kürassier -, Dragoner und Lanciers Regimenter werden auf
nehmigte gestern die Eisenbahn ⸗Konzession Rorschach⸗Romanshorn unbedingt mit 65 gegen 15 Stimmen.
Belgien. Brüssel, 16. Rovember. Das Abgeordnetenhaus hat in heutiger Sitzung das Finanz-Budget einstimmig geneh⸗
migt, das Nein der antwerpener Deputirten natürlich ungerechnet.
Großbritannien und Irland. London, 16. November. Ihre Majestät die Königin hat ein Telegramm empfangen, wel⸗ Hes die Angabe von der Erkrankung des Königs der Belgier und von seiner Abreise von Ardenne für unbegründet erklärt. Die
Depesche stimmt in der Hauptsache überein mit der Nachricht, welche der ⸗»Moniteur« von gestern Abend brachte.
Der preußische Botschafter, Graf Bernstorff und Gemahlin,
waren gestern in Windsor und haben mit der Königin und dem Kronprinzlichen Paare von Preußen gespeist.
Sir Charles Wood hat sich von seinem erlittenen Unfalle voll⸗
ständig erholt und wird morgen von seinem Landsitze in Yorkshire nach London kommen, da die Nachricht von dem Friedensschlusse
in Bhutan seine Anwesenheit im indischen Amte wünschens⸗ werth macht. Aus Liverpool ist dem Generalpostmeister Lord Stanley of
Alderley ein von den bedeutendsten Firmen unterzeichnetes Gesuch
zugegangen, worin um einen Aufschub in der Absendung der west—
indisch-südamerikanischen Post gebeten wird. Die Petenten erklären
durch die Nachricht, daß Spanien die Häfen Chili's blokiren und Valparaiso bombordiren wolle, in große Besorgniß versetzt worden zu sein, und wünschen vor Abgang der Post mit der britischen Re— gierung in Verbindung treten zu können, um den Geschäftshäusern an der Westküste Südamerika's, zu denen sie in Beziehung stehen, in
dieser kritischen Lage genügende Instructionen zu geben. (S. telegr.
Depesche). Die polizeirichterliche Untersuchung gegen James Stephens und die drei übrigen neuerdings verhafteten Fenier ist gestern fort⸗
gesetzt worden. Die Anklage stützte fich hauptsächlich auf Schrift
stücke. Zum Schlusse fragte der Richter, ob einer der Angeklagten
eine Beinerkung zu machen wünsche. Darauf gab Stephens die Erklärung ab, daß er keinen Advokaten für sich engagiren wolle, weil er durch Einsprache oder Vertheidigung irgend welcher Art das britische Gesetz anerkennen würde, während er die Berechtigung oder auch nur die Existenz britischer Gesetze in Irland entschieden in Ab⸗ rede stelle. Jede Strafe, die ihm zuerkannt werden würde, verachte
er und trotze ihr. Der Mitangeklagte Brophy erklärte, nur eine
Zeitungs ⸗Angabe, daß er sich geflüchtet habe, widerlegen zu wollen.
Die Uebrigen haben nichts zu bemerken. Alle wurden vor die am 27. d. ihre Sitzungen eröffnende Specialkommission verwiesen. —
James Stephens ist schon durch ein anderes „lead Centre ersetzt.
Gegen Ende September ist ein mit Vollmacht versehener Fenier von New. York abgereist und über Bremen nach Irland gekommen, um
an Stephens' Stelle im Nothfalle einen andern Führer der irländi—⸗ schen Fenier zu ernennen. Der Kommissarius hat seinen Auftrag jetzt erfüllt und ist schon nach Amerika zurückgekehrt. Wer von ihm
mit der Leitung der fenischen Organisation betraut worden ist, bleibt — so lange es in Irland möglich — noch ein Geheimniß.
Frankreich. Paris, 16. November. Das bereits tele— graphisch erwähnte, die Armee⸗Reduction betreffende Kaiserliche Dekret, datirt Compiêgne, den 15. November, hat nach dem »-Moniteur⸗
folgenden Wortlaut: . Auf den Vorschlag unseres Kriegsministers, in Anbetracht der Gesetze
1834 über den Etat der Offiziere, ferner in Anbetracht der Ordonnanzen
uns Rumänen fehr ungünstig ist; in Erwägung, daß, wenn wir an den vom 16 März 1838 u. s. w. und der Dekrete über die Organisation
der verschiedenen Truppencorps; Willens, den öffentlichen Schatz zu erleichtern, indem wir in die Zusammensetzung der Cadres auf dem Friedensfuß alle die Reductionen einführen, die mit der Nothwendigkeit, der Armee ihre wesentliche Stärke zu lassen, vereinbar sind, haben wir Folgendes dekretirt: Artikel 1. Kaiserliche Garde. Die Grena⸗
dier und Voltigeur⸗Regimenter sollen nur noch aus 3 Bataillonen, jedes zu 7 Compagnieen, bestehen. Es werden unterdrückt in jedem dieser Regi⸗ Schweiz. Bern, 14. November. Köln. Ztg.) Gestern menter: 1 BVataillonschef 1 , , , , , 1 n n n, Abend ging auf telegraphischem Wege aus Genf noch die Nachricht Korporal Tambour und 3 Compagnie, Cadres,. Yi
ein, daß die erste im Laufe des Vormittags gemachte Angabe, es seien bis zu dieser Zeit drei Radikale und drei Independent · Konser .
vative als in den neuen Staatsrath gewählt zu betrachten, eine total
irrige war. Laut jetzt vorliegendem offiziellen Berichte ist die Liste tant Untereffiziere und 1 Escadronscadre. — Es fallen gleichfalls weg: der letzteren Partei vollständig durchgegangen. Kein einziger Kan . ö. J didat . a . im 3 . der deinnach ein Eapitain =Adjunkten; 23) in dem berittenen Weg ment . . reiner Ausdruck des independent konservativen Elements ist. Die terinairgehülfe und 2 Batterieen, 3) die Dioihon des Genie; ) 1 Cem.
Regimenter werden in Eins verschmolzen. Die Reserve · und Linien- Kahallerie ⸗ Regimenter werden auf 5 Schwadronen beschränkt; es fallen weg in jedem dieser Regimenter: 1 Es cadrons⸗ Chef, ein Capitain⸗ Adjutant Major, 1 Arzt, 1 Veterinairgehülfe, 1 Adju
1) die Artilleriedivision zu Fuß, mit Einbegriff des Escadronschefs und des
pagnie der Escadron des Trains; 5). 2 Compagnieen per Bataillon. des Fendarmerie - Regiments. Art. 2. Linientruppen. Die sechsten Füfilier · Compagnieen der zweiten und dritten Bataillone eines jeden Linien · Infan · terie Regiments fallen weg. Die beiden Cacabiniers · Regimenter werden in ein einziges (zu 5 Schwadronen) verschmolzen, das in unsere Garde über⸗
3 Escadronen beschränkt. In jedem dieser Regimenter fallen weg: 1 Es⸗
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