1865 / 277 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

3806

sind, liegt die Unterhaltung der Lehrer den sämmtlichen Haus-

vätern jedes Orts ohne Unterschied, ob sie Kinder haben oder nicht und obne Unterschied des Glaubensbekenntnisses, ob, und steht denselben Haüsväterbeiträgen nicht zu. sind allerdings die politische Gemeinde und die Schulgemeinde nicht identisch und giebt das die Stellung von Mitgliedern der betreffenden dern verleiht ihnen eine von den letzteren abgesonderte Stellung. Es kann jedoch nicht verkannt werden, daß das Landrecht in dem

von niederen und höheren Schulen handelnden Tit. 12 Th. II. den

Gutsherren die Aussicht und Direction der niederen Schulen nur

verleiht, weil es voraussetzt, daß in dem Gutsbezirte eine solche Zeitungen berichteten, daß er sein Vaterland gänzlich zu verln

beabsichtige, ist von Kopenhagen hier eingetroffen und im Hot!

Schule vorhanden sein werde. Der 5. 12 spricht dies aus, indem er sagt, daß die »gemeinen Schulen unter der obrigkeit eines jeden Ortes stehen« und auch die Vorschriften, welche von der Stellung dieser Ortsobrigkeit, die auch als Gutsherrschaft bezeichnet wird, zu der ihr untergeord⸗˖ neten Schule handeln, beruhen auf jener Voraussetzung. So die Bestimmung des §. 33, verpflichtet, ihre Unt erthanen, digen Beitrags für den Unterhalt des Schullehrers ganz oder zum Theil unvermögend si

minder der F. Ib, welcher dieselben Gutsherrschaften für schuldig er⸗ klärt, zu Schulbauten die auf dem Gute, wo die Schule sich befin⸗ det, gewonnenen oder gewachsenen Materialien, soweit sie hin reichend vorhanden und zum Bau nothwendig sind, unentgeldlich zu verabfolgen. Die Gutsherrschaft erstreckte sich bei Emanation des Landrechts regelmäßiger Weise auch über eine Dorfgemeinde, deren Einwohner nach Tit. 7 Th. II. die Unterthanen des Guts— herrn genannt werden und in Bezug auf die in einer solchen Ge— meinde vorhandene Schule hatte die Gutsherrschaft jene Rechte und jene Pflichten. Wenn aber in einer zu einem Gute gehörenden Dorfgemeinde eine Schule nicht vorhanden war, so konnten die er— wähnten Vorschriften des Allgemeinen Landrechts keine Anwendung finden; jene Rechte und Pflichten des Gutsherrn ruhten, bis eine Schule im Gutsbezirke errichtet und dadurch erst das Objekt geschaf fen wurde, auf welches dieselben gerichtet werden durften. Die Eigenschaft als Gutsherr von N. befreit ihn daher nicht von der Verbindlichkeit zur Unterhaltung der außerhalb des Guts oder

geschult ist, beizutragen, denn er ist nicht Gutsherr an dem Orte, wo die Schule sich befindet, und nur zu der am Orte resp. inner—

nisse, welches nach dem Tit. 12 Theil 1I. Allg. Landrechts zwischen dem Gutsherrn und der gemeinen Ortsschule begründet wird.

Auch die Auffassung, daß das Zusammenlegeun mehrerer minien zu einer Schulsozietät nur die Wirkung habe, daß die

Do⸗

letztere gleichzeitig zu mehreren Gutsherrschaften in Beziehung trete, nicht aber die, daß nur allein die Gutsherrschaft des Sch ulortes

diese Eigenschaft behalte und die Gutsherren der zugeschlagenen Orte , t demselben heißt es:

in die Kathegorie der Hausväter überträten, wird von dem Königlichen

Obertribunal verworfen, weil das Allgemeine Landrecht nirgends

. daß mehrere Gutsherren zu einer Landschule in das Ver— iltni Orts schule besteht. Da nur dem Gutsherrn des Schulortes Pflich⸗ ten bezüglich der Schule auferlegt sind, so würden bei jener Auf— fassung der assoziirten Gutsbesitzer von jeder Verbindlichkeit, zur

sein. Diese Ungleichheit in Tragung der Schullast kann von dem Gesetzgeber nicht beabsichtigt worden sein. Endlich

Befreiung von den Hausväterbeiträgen zu der Schule, in welche er ein

des Schulorts einnehme. Das Königliche Obertribunal hat jedoch

auch diesem Einwand kein Gewicht beigelegt, weil die erwähnte se pragmatischen Sanction wurzelnden, durch spätere Landesgesetze festgestellten R

Schule katholisch, während der Kläger evangelisch ist, und beim Vor— handensein von Konfessionsschulen nach §. 30 Tit. 12 jeder Ein wohner zur Unterhaltung des Schullehrers von seiner Religionspartei beizutragen hat, wogegen die Leistungen des Gutsherrn für die in seinem Gutsbezirk befindliche Schule eine Reallast des Gutes bilden und neben der

können.

Aachen, 21. November. Heute ist hierselbst, meldet »Aachener Zeitung«, der Präsident de Rys verstorben. Verblichene, welcher bis in sein hohes Alter hinein seinen Be— rufspflichten gewissenhaft oblag, hinterläßt bei Allen, die ihn kann⸗ ten oder die mit ihm in Berührung kamen, ein

Andenken.

Schleswig⸗Holstein. Flensburg, 21. November. (Nordd. Ztg.) Bei Gelegenheit des heute von Seiten des Magistrats und der Bürgerschaft Sr. Excellenz dem Gouverneur zu Ehren ver—

anstalteten Banketts wurde die Gefundheit des Königs von Preußen

die

daher ein Anspruch auf Freilassung von den Nach den Gründen des Erkenntnisses

Landrecht den Gutsbesitzern nirgends Dorfgemeinden, son⸗ . . zurückgereist. Gestern empfing er vom Könige das Großkreuz, hann

vom Bürgermeister Funke ausgebracht und Se. Majestät ); telegraphisch in Kenntniß gesetzt. So eben trifft als ke folgendes Telegramm ein: He. Majestät der König befiehlt mir, dem Magistrate und der g schaft von Flensburg den Allerhöchsten Dank für das eben erhalen in gramm auszudrücken. Graf v. Dis iam Hannover, 21. November. (Hamb. B. H) . v. Gablenz ist heute Morgen mit seinen Begleitern nach

9

Rückanth

Gerichts , 9. Fer e err m ge. Vernehmen nach ist der gegenwärtige Justizminister Ab ée, der

zogliche Truppen übertragen.

abgeben vertrag des Zollvereins mit Italien, welcher naturgemäß die erkennung dieses Königreichs in sich begreife, zuzustimmen.

Herrschaftsbezirtes von R. liegenden Schule, in welche er ein. Grundlage dienen werde.

treten können, welches zwischen dem Gutsherrn und der

hatte

in dem vorliegenden Rechtsfall der klagende Rittergutsbesitzet seine sem Unserem kaiserlichen Diplom vom 20. Oktober 1860 die Wiedelht

6. . ö in stellung der althergebrachten Verfass serer La * sshᷣ geschult Kö, auch darauf gentützt, daß innerhalb seines Gutes eine g der althergebrachten Verfassung Unserer Länder der ungarist

Schule vorhanden sei, der gegenüber er die Stellung eines Gutsherrn

. persönlichen Verpflichtung desselben gegen eine außerhalb seines Gutes belegene Schule seiner Konfession bestehen

Der . . gemeinsame und gleiche Wehr- und Steuerpflicht und durch die Beseitigun

ver Frohnen in volle Gleichberechtigung getretenen Volksklassen und N

ehrenvolles jene zur Betheiligung an den Wahlen zu diesem Landtage als berechtigt

von Hoffmann das Commandeurkreuz 2. Klasse, die Majore v. ) dowsti und v. Meding das Ritterkreuz des Guelphen⸗Ordens ö Lübeck, 21. November. Bischof Monrad, von dem

l'FEurope . abgestiegen.

Hessen. Kassel, 22. November. (W. T. B.) Sichen

Kurzem das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten abh ben hatte, seit gestern wieder mit der Versehung dieses Ministernn

J.)

weiche die Gutsherrschaften auf dem Lande beauftragt worden. welche zur Aufbringung des schul⸗·⸗ ;. 31 l. 4 . , in der hiesigen Pfarrkirche die feierliche Trauung der Prin

ind, dabei nach Nothdurft zu unkerstützen, nicht Ag nes, Schwester des regierenden Fürsten, mit dem Grafen gh von Isenburg⸗Meerholz statt.

Büdingen, 21. November. (Fr. Heute Morgen sn

Morgen findet der festliche Cin des jungen Paares in Meerholz statt.

Baden. Karlsruhe, 20. November. (K. Z.) Durch fehl des Großherzogs vom 11. d. M. wird dem Prinzen Markgrafen Wilhelm das Kommando über sämmtliche rj

Württemberg. Aus Stuttgart, 20. November, bericß die »Karlsr. Ztg.“: Sicherm Vernehmen nach hat auch Wi temberg, gleichwie Sachsen und Bayern, in Berlin die Erklärm lassen, daß es keineswegs abgeneigt sei, einem Han

Ein Theil der Arbeiten für die Reorganisation unseres Gerichtt

wesens ist nun in der ersten Anlage beendigt, nämlich die neu auf Oeffentlichkeit und Mündlichkeit welche der Oldenburger nachgebildet ist und von der man hofft, sie seiner Zeit einer allgemein deutschen Strafprozeßordnung p Der Präsident unseres obersten Gericht

basirte Strasprozeßordnun

hofes, des Obertribunals, Staatsrath von Bezzenberger, leben

längliches Mitglied der Kammer der Standesherren, hat das Nu

halb des Gutsbezirkes befindlichen Schule steht er in dem Verhält⸗ so eben vollendet.

Bayern. München, 21. November. (N. C.) Se. Majest

der König wird, so weit bis jetzt bestimmt ist, noch bis in d Dezember hinein in Hohenschwangau verweilen, vorausgest daß die jetzige Witterung anhält.

Desterreich. Wien, 21. November. Die „Wiener Ih bringt heute das bereits telegraphisch angezeigte Kaiserliche Restiß vom 6. Oktober zur Eröffnung des siebenbürgischen Landtages. 3

Mit Unserem für die Gesammtmonarchie als ein beständiges und widerrufliches Staatsgrundgesetz verkündeten Kaiserlichen Diplome unh 20. Oktober 1860 haben Wir es als Unsere Regentenpflicht anerkanntz Machtstellung der Monarchie zu wahren und ihrer Sicherheit die Bürgstt ten klar und unzweideutig feststehender Rechtszustände und einträchtigen

sammenwirkens zu verleihen, und hierbei erklärt, daß solche Bürgschaf nur durch Institutionen und Rechtszustände begründet werden, welt Unterhaltung der Elementarschulen direkt etwas beizutragen, re, serer Königreiche und Länder und den Anfordernngen des untheilbaren un

dem geschichtlichen Rechtsbewußtsein, der bestehenden Verschiedenheit

unzertrennlichen kräftigen Verbandes derselben gleichmäßig entsprechen. I nerhalb der in demselben festgestellten Grenzen haben Wir demnach in R

Krone und mit diesen auch der Unsers geliebten Großfürstenthums Sieht bürgen gnädig verheißen, und Wir folgen nur den innern Eingebun Unsers landesväterlichen Herzenz, indem Wir, in Gemäßheit der in dem plom Unsers glorreichen Vorfahren Kaiser Leopold 1. und der nachgefolgh

fassung Unsers geliebten Großfürstenthums Siebenbürgen, die legalen Vertt des Landes auf Grund dessen früheren Landesgesetze gnädigst einbemn Diesem zufolge haben Wir Uns huldreichst bewogen gefunden, den Land Unseres Großfürstenthums Siebenbürgen auf den 19. November d. Jh Unsere K. Freistadt Klausenburg in der durch den XI. Gesetzartikel by Jahre 1791 festgestellten Zusammensetzung einzuberufen. Damit aber in diesem Landtage auch die früher nicht berechtigt gewesenen, durch die bn Uns wiederholt ausgesprochene und sichergestellte Gleichheit aller Unserer li

terthanen vor dem Gesetze, durch die allen verbürgte freie Religionsübum

von Stand und Geburt unabhängige Aemterfähigkeit und allen obliegen

sonen ebenfalls angemessen vertreten erscheinen, haben Wir nicht nur q!

klärt, welche an Lirckten Steuern ohne Zuschlag und Kopfsteuern nach d!

letzten abgeschlossenen Steuertabellen den Betrag von acht Gulden entticht

haben; sondern Wir haben auch Sorge getragen, daß Angehörige di früher nicht vertretenen Volksklassen in die Reihe der übrigen Beslandthes

dieses Landtages aufgenommen seien.

Stattha⸗ e

sand hben Land unbürgens,

ef, die Bestimmungen

heiden athung

nmnterbteiten,

sepflogen, n Eentralstelle beziehen. us Handelsministerium übertragen

3 Werbe Wasserbau;

erden dürfte.

bctrefend den Stand der polnischen Flüchtlings

e Volks-Abstim mung über die Revif

Aufsehen erregen.

Port, au- Prince so wird berichtet hatten in dieser Stadt insultirt, der Capitain des

3807

Nit Freuden begrüßen Wir Euch als die gesetzlichen Vertreter Unseres un Großfürstenthums 3 die Frage der Regelung des staats rechtlichen Verhältnisses n Großfürstenthums Siebenbürgen in reifliche Erwägung zu und um diese Frage bei dem innigen Verbande, in welchem Unser Großfürstenthum Siebenbürgen zu Unserer ungarischen Krone steht, verstandenen Interesse beider dieser Länder einer, endgültigen führen, legen Wir Euch, gleichwie Wir den bereits berufenen ndtag zur Revision des siebenten Gesetzartikels vom Jahre ordern gewillt sind, als alleinigen und ausschließlichen Gegen ·

Huter Berathung die Nevisin des erstzn Gesetzartikels des siebenbürgi. andtages vom Jahre 1848 von der Vereinigung Ungarns und Sie. die Wir in Unseren Entschließungen vom 20. Oktober 1860 wellen unberührt belassen haben, hiemit vor, und fordern Euch gnädigst 4 dieses Gesetzartikels mit Rücksicht auf die diesen Ländern gemeinsamen Interessen neuerdings einer eingehenden Be— allsogleich zu unterziehen, sodann aber die Ergebnisse dieser Eurer gen Unserer Königlichen und Großfürstlichen Schlußfassung zu

etathun

Zwischen dem Finanz und dem Handels ⸗Ministerium, schreibt Dstd. Post «, werden jetzt Erhebungen und Unterhandlungen „en, die sich auf eine Erweiterung des Ressorts der letztgenann . Es sollen' aus dem Staatsministerium werden: das Departement für wesen, Gewerbe⸗Vereine, Forstgesetzgebung und Straßen— und aus dem Finanzministerium: die Departements für Administration und Eisenbahn-Konzessionirung. Auch an die

des Montanwesens wurde gedacht, doch machte

z Bedenken geltend, daß mit dem gänzlichen Verkaufe der

diefes Departement ohne⸗

Montan-Entitäten an Private . it ohn wo nicht ganz aufgelassen

wesentliche Reduction erfahren,

Baron Estvös sagt in einer An— Er habe große Hoffnungen, der Landtag erde die Aufgabe lösen, von welcher die Wohlfahrt, Ungarns, die zacht des Reiches und die Freiheit der Völker abhängt. Das zser Bürgercomité fordert jene Herren auf sich zu melden, die im Empfange Sr. Majestät des Kaisers an dem Banderium theil⸗ hmen wollen. Der Pesther Lloyd peröffentlicht die Konzessions—⸗ ttmde für die Pesth-Ofener Verbindungsbahn.

Schweiz. Bern, 20. November. Zu den Verhandlungen er lezten Tage von den eidgenössischen Räthen sei nachträglich er⸗ hut, daß der Staatsvertrag mit Oesterreich und Bayern über den an der Bodensee⸗Gürtelbahn, sowie die bundesräthliche Botschaft, Angelegenheit, in scbereinstimmung beider Näthe genehmigt wurden. 227. November. (Wolff's Tel. B. Der Bundesrath hat sion der Bundesverfassung um 14. Januar 1866 angeordnet; die Ausführung dieser Maßregel seibt den Kantons⸗Regierungen überlassen. Der Geschäftsträger er Schweiz in Wien übersandte den Entwurf des österreichisch⸗ ngliscn Handelsvertrages.

Großbritannien und Irland, London, 21. November. Dem Geheimen Staatsrathe, welchem Ihre Majestät die Königin

Pesth, 21. November.

rache an seine Wähler:

*

sern in Windsor präsidirte, wohnte Earl Russell, der Herzog von

Somerset und Sir George Grey bei. Nach Schluß der Sitzung aten Earl Russell und Sir George Grey Audienzen bei der däönigin. W. Cowper (als Stiefsohn des verstorbenen Premiers)

die von Lord Palmerston getragenen Insignien des Hos Drdens in die Hand der Königin zurückgegeben.

Aus Irland berichtet man von ts: maßregeln, welche in Dublin getroffen worden sind und großes Das Fort Pigeon House, welches die Dubliner

Detachements bezogen worden. von Sonntag auf Montag stan⸗ ben die Truppen die ganze Nacht unter Waffen. Den Tag über

fanden sich nicht weniger als vier Generale in dem Fort. Die Rachrichten aus Dublin geben keinen Grund für diese Maßnahmen vielleicht sind sie mit Rücksicht auf die in einigen Tagen zu er⸗ äifnnende Sitzung der Spezial ⸗Kommission, welche den Fenierprozeß führen hat, getroffen worden, um etwaigen Ruhestörungen prompt

tgegentreten zu können. . An der Küste von Haiti soll ein englisches Kriegsschiff der Bulldog«, in die Luft geflogen sein. Die Aufständischen in den britischen Konsul Bulldog« wollte hierfür hlache nehmen und bombardirte die Stadt, das Schiff aber strandete nd mußte in die Lust gesprengt werden, um es den Rebellen nicht n die Hände fallen zu lassen; Capitain und Mannschast retteten sich uuf einen haitischen Kriegsdampfer. Wenn die Nachricht begründet s, so muß statt Port -au⸗-Prince jedenfalls Cap Haiti gelesen wer⸗ 9. denn letzteres ist der einzige Ort, wo sich die Empörer noch halten.

Frankreich. Paris, 21. ann aus guter Quelle anzeigen:

icht beherrscht, ist von starken oppelte Wachen sind aufgestellt,;

November. Der ⸗Moniteur« »Die Schwierigkeiten zwischen

Konflikt zwischen Italien und Griechenland ü

Die griechische

sich da. Piräus beordert.

enband⸗

außerordentlichen Vorsichts

werden in Kurzem ausgeglichen sein. Am

Spanien und Chili eine Versammlung

nächsten Sonnabend sindet in Compiegne wieder des geheimen Rathes statt.

22. November. kunft der bedeutendsten Geschäftsleute statt. Kaiser eine Petition gerichtet, um ibm dafür

Gestern fand in Havre eine Zusammen Dieselben haben an den

zu danken, daß er Be—

fehl gegeben, die durch den Konflikt in Chili gefährdeten französischen Handelsinteressen wirksam zu schützen, und um ihn zu bitten, seinen

hohen Einfluß dahin geltend zu machen, daß die Zwistigkeiten durch internationalen Schiedsspruch geschlichtet werden.

Aus Toulon wird vom heutigen Tage gemeldet: Die Trans— portschiffe ⸗Labrador« und Gomer sind mit Truppen von Rom

eingelaufen. Es ist Ordre eingetroffen, das Mittelmeergeschwader

um vier Panzerschiffe zu vermindern.

Wie man der »Debatte« mittbeilt, ist ein der Schwebe. Ein italienischer Untertban (Malavasih ist bei einem Tumult von einem griechischen Polizeibeamten Bragano) mißhandelt worden. Regierung hat diesen Beamten seitdem entsetzt, und glaubt auf eine weitere Satisfaction nicht eingehen zu sollen; der stalienische Gesandte aber, Graf della Minerva, hat die Weisung erhalten, auf der eklatantesten Genugthuung zu bestehen, und, um seinen Forderungen Nachdruck zu geben, ist bereits die bisher in Corfu stationirte italienische Fregatte Principe di Carignano« nach dem Griechenland hat die Intervention der drei Schutz= diese haben aber sofort bestimmt erklärt, in die nicht einmischen zu können. Türkei. Bukarest, 22. November. Ein Fürstliches Dekret beruft beide Kammern zum 5. Dezember alten Styls. Rußland und Polen. St. Petersburg, 21. Novem⸗ ber. Am 15. d. M. ist in Kronstadt das 5( jährige Jubiläum der russischen Dampfschifffahrt von dem Marine⸗Personal in Kron⸗ stadt gefeiert worden. Am 15. November 1815 war in der That der erste russische Dampfer in Kronstadt erschienen und von den Be— hörden und der Bevölkerung im Triumph empfangen worden. Derselbe war freilich noch sehr ursprünglicher Art, indem der ver= storbene Hüttenverwalter Baird einer einfachen Barke eine Maschine von 4 Pferdekräften eingesetzt, die Fahrt damit auf der Newa versucht hatte und bis nach Kronstadt gelangt war. Glänzender fiel schon der Versuch aus, welcher am 14. September desselben Jahres mit einem in Rußland erbauten wirklichen Dampfer, dem Taurischen Palais gegenüber, gemacht war. Es wohnten demselben die Kaiserin Maria Feodorowna und die Großfürstin Anna Pawlowna bei, welche selbst eine

Griechenland.

mächte angerufen; vorliegende Angelegenheit sich

halbstündige Spazierfahrt auf diesem Fahrzeuge machten. Mit demselben unternahm auch der verstorbene Admiral Riccord die Fahrt nach Kronstadt, wo derselbe ihm auch die rus⸗ sische Benennung ertbeilte, die seitdem in Gebrauch geblieben ist. Im Jahre 1816 erbaute Hr. Baixd einen Dampfer von 20 Pferdekräften zum Transport von Passagieren nach Kronstadt. Der erste russische Kriegsdampser war der Skory von 32 Pferdekräften, dessen Mafchine in den Ishoraschen ,,

Oer

Fabriken erbaut und der 1818 vom Stapel gelassen wurde. erste größere Kriegsdampfer war der »Herkules« von 260 Pferde⸗ kräften, der 1832 seine Fahrten begann; 1838 wurde die Dampf— fregatte ⸗Bogatyr- von 290 Pferdekräften und 1842 die Dampf⸗ fregatte » Kamtschatka« von 540 Pferdekräften von dem Capitain von Schantz in Amerika erbaut. ö Warschau, 20. Nevember. (Pos. Ztg.) Gestern begab sich Graf Berg in Begleitung von ungefähr hundert geladenen Gästen, auswärtigen Konsuln und ttwa 50 Ausländern nach Lodz, um die so eben beendigte, diese Stadt mit der Warschau Wiener Bahn verbindende Eisenbahnstrecke zu besichtigen. In Lodz besuchte der Graf, der unterwegs überall festlich empfangen wurde, wegen Zeitmangels nur die Scheiblersche Baumwollenwagarenfabrit und das Gebäude des polytechnischen Instituts, so wie eine schnell vorbereitete Waaren ˖ Ausstellung. Bei Tafel wurde der Statthalter von dem Fabrikanten Scheibler angeredet, der ihm ausdrückte, was die Stadt Lodz, die jetzt 106000 Einwohner zähle, ibm zu danken habe. Graf Berg erwiderte, die Stadt Lodz sei nach Warschau die größte des Königreichs, ihrer Bevölkerung seien

(

höheren Civil- und Militairbeamten,

Deutsche, sie sei die Metropole von 100000 Deutschen, die sichin den zahlreichen Städten des Landes niedergelassen und sagte dann:

„Ich meine, daß ich dieser Bevölkerung einen guten Rath gebe, wenn ich sie antege, den Tugenden ihrer Väter treu nachzueifern und ihren festen Charakter zu bewahren, der ihre jeweilige Lage immer günstig gestalten wird. Jeder Nationalität in diesem Lande zu gewähren was ihr gebührt, ist der Wille Sr. Majestät des Kaisers In seiner väterlichen Fürsorge für die deutsche Bexölkerung dieser Stadt, ließ Se. Majestät hier deutsche Schulen einrichten und die deutsche Unterrichtssprache einführen. Sie werden, meine Herren, die Bedeutung dieses weisen Entschlusses zu würdigen wissen. Ver⸗ wenden Sie Ihre industrielle Thätigkeit zum Nutzen des großen Reiches. in dem Sie ein zweites Vaterland gefunden haben. Meine Herren, ich trinke auf das Wohl aller betriebsamen Einwohner dieser Stadt.

Um 8 Uhr Abends kehrte der Statthalter mit dem Zuge nach

Warschau zurück.