1865 / 279 p. 10 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

3

sellschaft, welches in 2500 000 Thlr. drigsten Preise maßgebend sein, welche die Militair. die Prioritäts- Stamm- Aétien (6. 4 betreffend. 61 besteht, und durch Emission von 126500 Stammactien ,. . K. hat, 2 , , ,, n . w. nach dem Formulare C. und genau unter dense!«“ k z 2600 Thlr. aufgebracht sst, soll zur Ausführung der pro. 3 Außer der Uebernahme der unentgeltlichen Beförderung von p J en dieses und der C8. 13 —ů 0, welche für die Mit jeder Actie werden für 5 Jahre Dividendenscheine ausgereicht und jektirten Erweiterungsanlagen und Bauten durch weitere und Postwagen, gemäß F. Ih des Gesetzs vom 3. Renn fon d ihre Zeichner, beziehungsweise Inhaber denselben Talons beigefügt (Beilage B. 4. E.. Nach Einlösung des letzten karge de von h Stüc StammeActien 3 20 Thir, . . 9 deg Gesetes dom 5. Juni 185 8 n desches nr , , fe Cebeñß. Dieselben Kerken vom Rr. 1 Znfsangend Dirih oben den m ges zn. lüge, hn Talern ner g,. , Soo0 οοο hl. Bal Bb. istd die Cesellschãft auch verpflichtet, die begicten n e . zen. Ticidenenscheinen für s Jahre nebst Talon ausgegeben und in dieser und durch Emission von: ö Conducteure und das expedirende Postpersonal unentgeltlich ö nba o Thaler 5prozentigen Prioritäts . Stamm. . fördern. ö zu hi . g Die Dividendenscheine und Talons werden mit den Unterschriften zweier Actien . . 500,000 Thlr. Die Gesellschaft gestattet unentgeltlich die Anlage eines Staatz Mitglieder der Direction und des Haupt- Rendanten im faesimile wie mit vergrößert werden, so daß sich darnach das ganze Actien ˖ graphen längs der Bahn unter den von dem Handelsminisser . troffenen Festsetzungen . dem Stempel der Gesellschaft vers:en. Kapital der Rechten - Oder Ufer Bahn auf den Betrag stellenden Bedingungen, wird auch auf Verlangen und nach 3c n . un gb weise deren Dividendenscheine und Talons gelten. Dividendenscheine, welche innerhalb vier Jahren, vom Verfalltage ab /) D d Tie. en rdnre ne wee ghäandels. Min iets den Cisenkahn. Teiediapn ,. . gerechnet, nicht erhoben werden, verfallh, zum Votttäil der Gefschatt feststellt. Benutzung von Staats. und Privat- Depeschen mit verwenden n inn Anerkenntnißscheine und Quittung sbogen— . 8. 24. Ein etwaiger Mehrbedarf wird einschließlich der Anlagekosten für die Die Gesellschaft hat auch den Anordnungen, welche von Fe,, Bis zur Volleinzahlung der neuen Actien können behufs der Bescheini⸗ Oeffentliches Aufgebot und Mortifizirung, Ersatz §. 1. letz tes Alinea, gedachten etwa zutretenden Anschlußbahnen unter digen Staatsbehörden wegen polizeilicher Beaufsichtigung 8 ung der Zeichnung und der ersten, sowie der folgenden Einzahlungen beschädigter Actien, Verlust von Talons ꝛcc. Genehmigung des Staats entweder durch Vermehrung des Actien Kapitals, Eisenbahnbau beschäftigten Arbeiter getroffen werden, pünktlich 4 Len fen in sse und Ouittungsbogen ausgegeben werden; über die Form Nicht annullirte Quittungsbogen, rücksichtlich deren die ursprünglichen oder durch Anleihen aufgebracht. zukommen, und die aus diesen Anordnungen erwachsenden Auz . und Einrichtung derselben macht der Gesellschafts⸗Vorstand das Erforder- Inhaber bereits aus der Verbindlichkeit entlassen worden (5. 15), und Actien ö. insbesondere auch die durch die etwaige Anstellung eines bee, itze bekannt. . ö . ; müssen, wenn sie angeblich vernichtet oder verloren worden, von dem In. Reserpve⸗ und Erneuerungs Fonds. Polizei Aufsichts⸗Personals entstehenden Kosten zu tragen Een Nach erfolgter Entlassung der ursprünglichen Zeichner aus der persön— haber auf dessen Kosten öffentlich aufgeboten und mortifizirt werden, bevor l. Zur Bestreitung unvorhergesehener außerordentlicher Ausgaben bei verpflichtet, die nölhigen Zuschüsse zu den in Gemäßheit der BV. cken Berbindlichkeit gegen die Gesellschaft s. 1 ist jeder Vorzeiger ines, sie ersetzt werden. den proscktirten Erweiterungsbauten und in Folge derselben nothwendig nung vom 31. Dezeniber 1846 (Gesetz Sammlung pro 1847 en, di früher berichtigten Einschüsse nachweisenden Quittungsbogens als dessen Der Gerichtsstand für diese Aufgebote ist das Königliche Stadtgericht werdender weiteren Anlagen, sowie zur Deckung der im Laufe der eisten für die Bau. Arbeiter einzurichtenden Krankenkasse zu leisten . CEtenthümer legitimirt. zu Breslau Jahre möglicher Weise eintretenden größeren Betriebs. Ausgaben und unßu.; minder wird die Gefellschaft den Anforderungen der zuständigen ö. H . z Ein öffentliches Aufgebot und eine Mortisicatin von Tididenden chen sänglichen Betriebs Einnahmen wird ein Reserver, Bau- und Betriebs- hoͤrde wegen Genügung des kirchlichen Bedurfnisses der beim 8 . Einzahlungen der Actien bettäge . ist auch in Verbindung mit der Mortification der Actie selbst nicht zulässig. Fon de von 500 ohh Tolr, aus dem ö en, n lage beschäftigten Beamten und Arbeiter bereitwillig Folge leisten um l DOier Gesellschafts Vorstand bestimmt das Verfahren bei den Einzahlun⸗ Die Beträge vernichteter oder verloren gegangener Dividendenscheine werden Kapital reservirt, über welches nur mit Genehmigung des Ministeriums forderlichen Falles auch die Tragung der dadurch etwa bedingten y. . gen / die Zeit und den Ort derselben und deren Höhe nur dürfen die einm aber auch nach Ablauf der im 8 25 angegebenen Verjährungs frist, sofern für Handel, Gewerbe und öffentliche Aubeiten dis ponkrt werden darf sbernehmen? se anen Aüsschreibungen 40 pCt. der Zeichnungsbeträge nicht übersteigen. sie nicht inzwischen bereits realisirt worden, dem Inhaber der betreffenden II. Außerdem wird nach Ablauf des ersten Betriebsjahres aus dem 69 Die Gesellschaft ist verpflichtet, nach Maßgabe der jetzt und künt melir Einforderung der Einzahlungen geschieht. mäß Artikel Zet deg Aceties iwenn er den Wetlust vor Eintritt der Verjährungszeit bei der Gesell. Ertrage des Unternehmens bestehenden Grundsätze für die Staats. Eifenbahnen für ihre Bean deutschen Handelsgesetzbuchs durch dreimalige Bekanntmachung in den §5. 9 schafts Direction schriftlich angemeldet und den Besitz durch Vorzeigung der ern Reserve. und und Arbeiter Pensions., Wittwen., Verpflegungs. und Unterstit n hHgheichneten Blättern dergestalt, daß die letzte Insertion mindestens vier betreffenden Actie bescheinigt hat, gegen Rücklieferung der über die Anmel— p, ein Erneuerungsfonds gebildet. Kassen eirgzurichten und zu denselben die Nerforderlichen Beitr the VPochen vor dem letzten Einzahlungtage erfolgen muß. ö. dung zu ertheilen dein Bescheinigung ausgezahlt.

Der Reservefonds ad a. ist bestimmt zur Deckung der in außer- leisten. g Der Gesellschastsvorstand ist auch berechtigt, aber nicht verpflichtet, an · . Sind Actien, Talons oder Bividendenscheine zwar nicht verloren, aber ordentlichen Fällen eintretenden, ungewöhnlichen, größeren Betriebs Ausga. Die Gesellschaft wird die von ihr anzustellenden Bahnwärter, Sts matt Ratenzahlungen. Vollzahlungen auf die gezeichneten Actienbeträge an. beschädigt, jedech in ihrem wesentlichen heile noch dergestalt erhalten, daß ben, insbesondere solcher, die durch außerordentliche Elementar ˖⸗Ereignisse oder ner und sonstigen Unterbeamten, mit Ausnahme der eine beg nnehmen und für diese die Actien auszugeben. über ihre Richtigkeit kein Zweifel obwaltet, so ist die Direction ermächtigt, durch Unfälle im Betriebe verursacht werden. Vorbildung Bedürfenden, vorzugsweise aus den mit Civil . Anstellun , ; . 21 , . , , , Papiere neue gleichartig: Papiers uf

Dieser Reservefonds wird durch Rücklagen aus den Betriebs Einnahmen Berechtigung entlassenen Militairs des Königlich preußischen e Sin sen we, ,, ,, ,, ö , ie,, gebildet, die mit Zustimmung des Staats von der Direction nach Bedürf, soweit dieseiben das 35. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt ann Die Einschüsse auf die neuen Aetien werden von dem in der Ausschrei⸗. Verlorene Talons können nicht amortistt werden. Wenn der Besiß niß festgesetzt werden, aber jaͤhrlich ein zehntel Prozent des Anlage Kapitals wählen. d bung bestimmten ersten Einzahlungstage ab bis zum Schlusse des Kalender einer Actie den Verlust des zugehörigen Talons anmeldet, so wird der neue nicht überschreiten sollen. 8) Sofern der Staat wegen des von ihm nicht anerkannten Widerspruch »ꝝuattals, in welchem die ganze Bahn. vollständig hergestellt und in Betrieb Dividendenscheinbogen so— lange, bis Actie und Talon gleichzeitig präsentirt

Es erfolgen indeß Zuschüsse aus den Betriebs Einnahmen nur so lange, Rechts der Oberschlesischen Eisenbahn ⸗Gesellschaft gegen die Anlage in geseht sein wird, mit fünf Prozent jährlich verzinst; ebenso die voll einge. werden, längstens aber ein volles Jahr nach der ersten Ausgabe jener, bei bis der Reserbefonds die Höhe von 125.6000 Thlr. erlangt hat und dem neuen Bahn im Oberschlesischen Bergwerks. und Hütten, Revier öhllen Actien und die bisherigen Oppeln Tarnewitzer Eisenbahn-Actien und der Gesellschaftskasse zurückgehalten. ; . nachst nur insoweit als erforderlich, um ihn auf dieser Höhe zu erhalten. einer Entschädigung im Wege Rechtens verurtheilt werden scli war diese vom Ablaufe des Kalender. Quartals ab, in welchem die Kon. , . , r, n,, ,

Was den Ern euerungsfonds ad b. anlangt, so wird derselbe gemäß übernimml die? Rechte Oder Ufer. Eifenbahn. Gesellschaft die Lestn kin für diss weufn Linien erfolgt. / Talon ohne Räckgetbe ke vorhergegangenen Talons kann gegen ö den, bei der Staats Regierung bestehenden allgemeinen Grundsätzen, aus dieser Entschädigung. . Die Zinsen werden aus dem, Bankapital entnommen. Demfelben zeigung der Actie erfolgen, wenn . . ö den Betriebs -Einnahmen der im Betrieb befindlichen Strecken gebildet. Er ö ʒtksießen dagegen die bis zu jenem Zeitpunkt aus dem Betriebe aufkommen a) seit der ersten Ausgabe der neuen Folge von Dividendenscheinen min · ist bestimmt zur Bestreitung der Kosten der Erneuerung des Oberbaues und Verwaltung und Verfassung. den Reinerträge zu. Die Berichtigung der Zinsen erfolgt bis zur letzten destens ein Jahr vergangen und in dieser Zeit kein Anderer die neuen ie bd r eie s. Ih, H ,, e nf c ,. . Theiljahlung durch Abrechnung auf die jedesmaligen fernern Theilzahlun⸗ Couponbogen auf Grund, des betreffenden Talons beansprucht hat,

. letzten auf dem Quittungsbogen zu vermerkenden Be⸗ b) vor einem Notar die Actie unter der Versicherung des Actionairs, daß

Ve, j ö. 8 Weise fortgefahren.

Dem Erneuerungs -⸗Fonds werden überwiesen: a) durch die Gesammtheit der Actionaire in der General Vers zen, die über die 8 . 2 Heneral ⸗Versammlun zen die a chi J asenti (5§. 25), ; ln . sheinigungen enthalten daher zugleich den Beweis der erfolgten Berichtigung der Talon verloren gegangen, präsentirt und

a) Die Einnahmen aus dem Verkauf des bei der Erneuerung gewonne— . . . ; a. . . ; 2

nen alten Materials, b) durch den Verwaltungsrath (8. 37) bestehend aus— der von den früheren Einschüssen bis dahin aufgelaufenen Zinsen. ö ) das notarielle Attest hierüber eingereicht worden. .

b) ein jährlicher Zuschuß aus den Betriebs⸗Einnahmen, der theils nach aa) dem Aufsichtsrath mit 13 Mitgliedern und 4 Stellvertretern, Durch Cession eines Quittungsbogens wird das Recht auf die Zinsen Jalls aber die Ausgabe der neuen, Folge von Dividendenscheinen gegen

der Dauer der zu erneuernden Gegenstände nach Prozentsätzen von bb) der Direction mit 8 Mitgliedern und 3 Stellvertretern, ker Einschüsse ohne Weiteres mit übertragen. Einlösung des betreffenden Talons bereits erfolgt ist, verliert der Actionair ihrem Werthe, theils der wirklichen mehreren oder minderen Abnutzung 9 durch Beamte. S. 22. ö jeden weltern Anspruch, Andererseits verliert der häte ne Produzent des entsprechend' nach den Wagenachz. und den Lokomotivmeilen berechnet z. 9. Dividenden und deren Feststellun gz Talons jeden weiteren Anspruch wenn, der eorste henden Beslimmung gemaß wird, welche der Jahresbetrieb aufweist. Oeffentliche Bekanntmachung. Mit Ablauf des Kalenderquartals, in welchem die Bahn vollständig eine neue Folge von Dividendenscheinen nebst Talon auf Grund der Actien⸗ Für die Dotirung und Verwendung des Reserve und Erneuerungs · Die nach diesem Statut erforderlichen öffentlichen Bekanntmachunga ʒfatig und in ihrer ganzen Ausdehnung in Betrieb gesetzt wird, hört die Präsentation ausgegeben werden ist. . ö

Fonds bleiben Spezial -Regulative vorbehalten, welche von 5 zu 5 Jahren sind in folgenden öffentlichen Blättern: é Verzsinsung aus dem B agukapitale auf. ö ö Entsteht zwischen dem Inhaber einer Actie und dem ihres Talons ein

bon der Direction zu entwerfen und der vorgesetzten Staatsbehörde zur Ge⸗ 1) dem Preußischen Staats Anzeiger, Die Betriebsrechnung des zwischen dem gedachten Quartals · Ablauf Streit über den rechtmäßigen Anspruch an die neue Folge von Dividenden

nehmigung einzureichen sind. 2) der Schlesischen Zeitung, mnd dem nächstfolgenden Jahres ⸗Ablauf liegenden Zeitraums wird mit der scheinen ꝛ6., so wird dieselbe bis zur gütlichen oder richterlichen Ausgleichung Bie aus den Betriebs Einnahmen der Oppeln ⸗Tarnowitzer Eisenbahn 3) » Breslauer Zeitung, des solgenden Betriebsjahres vereinigt. Dem nächst bilder das Kalender des Streites zurückgehalten. ö

gebildeten Reserve⸗ und Erneuerungs-Fonds werden den neu zu bildenden 4) » Schlesischen Provinzial Zeitung und jahr das Rechnungsjahr für den Betrieb, J K I. Von den Gengrgt-Versammlungen.

Reserve⸗ beziehungsweise Erneuerungs - Fonds zugewiesen. 5) » Berliner Börsen . Zeitung Der aus dem Unternehmen bei dem jedesmaligen Abschluß der Betriebs ,, Die bei dem Reserve Fonds demnächst aufkommenden Zinsen werden, abzudrucken. , Rechnung sich ergebende Reinertrag wird nach Maßgabe der folgenden Be⸗ ö ö O dent ligt Gen eral⸗Versamm lun gen. wenn derselbe die Höhe von 125000 Thlr. erreicht hat, den Betriebs . Ein Sofern für einzelne Bekanntmachungen nicht ein Anderes ausdrückt immungen vertheilt: . ; k. . General- Versammlungen, finden an ig n 3a Kalen⸗ nahmen zugeschlagen. vorgeschrieben, genügt ein zweimaliger Abdruck der Bekanntmachung 6 1 Aus dem Ertrage des Unternehmens werden zunächst die Verwaltungs. der · Duartale statt. Regelmäßige Gegenstände der Berathung und Beschluß—

§. 6. jedemn der vorgenannten Blätter mit mändestens dreitägiger Zwiftzen Unterhaltungs ., Betriebs, und sonstigen Ausgaben, sowie alle auf dem fasslung n wle sind: w zan dds, ,, oer Verhältniß der Gesellschaft zum Staat. zeit zu deren rechtsverbindlicher Publication. Beim Eingehen des einn Unternehmen haftenden Lasten bestritten. . . 1 g n 4 34 ö 6. ui n e m, r e fre r Die Verhältnisse der Gesellschaft zum Staate werden außer durch die n . . ,, genügt die Bekanntmachung in ö wird . w rag zu dem Reserve— , Jahres unter Vorlegung des Rechnung

bestehenden und noch zu erlassenden Gesetze, im Allgemeinen durch die zu übrigen, bis die nächste General-Versammlung über die Wahl eines anden ind Erneuerungs-»Fonds vornege iris . S ,, . 5 8 ßer die Brüf d en r, ian eh g , und 3 ge n lh. Statut eest un Blattes an Stelle des eingegangenen n ln gefaßt hat. . Yer Ueberrest wird auf sämmtliche Stamm: und , U . en, ,, n ,,,, über die Prüfung des Insbesondere aber bleibt , Actien in der Art vertheilt, daß bis auf Höhe von 5 pt. . ehzte · Rechnung. ö des ö , hen en mes lh.

1) dem Staate vorbehalten: . . ren in der Verzinsung vorangehen und erst wenn auch die Stamm- 3) Entscheidung über die vom Aufsichtsrathe gegen den Rechnungs.

ö Actien 5 pCt. pr. a. erhalten hab

ie ĩ z Tari Fr e fes en und noch ein Ueberschuß dispo— schluß gezogenen Monita und Ertheilung der Decharge. ; -

ö ö n. . ö. ,, . m ,, ö nibel ist, dieser auf sämmitliche Stamme und Prioritäts · Stammactien Wahl der neu eintretenden Mitglieder des Verwaltung ratbeẽ .

k , n d, sonenverkehr, so wie jeder ö . . ohne Uuterschied gleichmäßig abgegeben wird. Stellvertreter, resp. Entlassung eines Mitgliedes der Direction oder g j J. Von den Actien, Zinsen und Dividenden ( Die Gesellschaft ist verpflichtet, nach

Ablauf jeden Jahres eine Bilanz Stellvertreters im Fall des S§. 51.

h) , nöthigenfalls auch Abänderung des Fahr— §. 12 ür das abgelaufene Geschästs- Jahr zu ziehen und durch die Gesellschafts . 5) Beschlußnahme über diejenigen . e , , ; 26 . J ; ne , ̃ s ; blä inner . . Jahrer zeröffentlichen. Vers 1 on dem Verwaltungs -⸗Rathe, dem Aufsichtsrathe, der ö e , , De Tee f. ber n , ,, n, ö ]. rem gbr. ffn , ö . . . . Entscheidung vorgelegt werden. . i , , . ͤ a die Stamm- Actien betreffend. 1 mdf AUsdendeinsfen! Ten füt die Feststellung des Rein. §. 28. w , , n. die formelle Qualification Die neuen Stamm ⸗-Actien werden in Stücken von je 200 Thltn, . . , 6 . Außerordentliche General Versammlungen., ; andi . ar,, 2. n e er bestzen muß, und des onform den alten, nach der Anlage k, stempelfrei ausgefertigt, und jn In der . wödtn l elle Einnahmen des betreffenden Jahres nach Außerordentliche General. Versammlungen finden in allen Fällen statt, . 5 f. . ö n , mn er denselben zu ertheilenden von der laufenden Nummer 136501 anfangend. hrend Baarbetrage etwaige Ausstände nach ihrem Rominalbetrage, insofern in denen der Verwaltungsrath, Aufsichtsrath, die Direction oder die Staats: 3 Zu 3 9 2. . ni ö ) ber de B . Die Actien sollen auf dem Inhaber lauten und sind untheilbar— ü k aber unsicher feln sollten, nach gewissenhafter Schätzung von Seiten der behörde sie für nöthig erachten, oder aber ein Actionair oder eine Anzahl 1. Au n der Be . ug . e enutzung der Eisenbah⸗ derselben wird mit dem Facsimile der Unterschrift zweier Mitglieder di Direction, und noch vorbandene Vaumaterialien und Vorräthe nach, dem von Actiondiren, deren Actien zusammen den zehnten Theil des Grundkapi⸗ i . n , a g n n , , nr r versehen und vom Haupt ⸗Rendanten der Gesellschaft geg! CGcttenpreise und bei eingetretener Werthverminderung unter Berücksichtigung tals darstellen, in einer von ihnen ue ere ge ner m,, i n. flichtet, estin g et. ö ö derselb 3 Atti a nen kommen“ als Passiva in AÄnsatz des Zweckes und der Gründe sie verlangen (Art. 257 des Druthchen Dan. n, n . Mai 1861, betreffend die Organisation des Trans. Die nach Beilage A. ausgefertigten Stamm ⸗Actien der Oppeln · Tan 1 . . , walstanden . mah aus 5 bels? Besetzbuches), oder endlich eine ordentliche oder außerordentliche General port . ,, 3 den Eisenbahnen, desgleichen für witzer Eisenbahn ⸗Gesellschaft werden mit den neu auszufertigenden Stamm. Neserve. oder 11 §. Fonds (9. 5) zu bestreiten gewesen sind, mit Ein. Versammlung den Beschluß faßt, daß eine General ⸗Versammlung zu be— die 6. erung von Truppen, Militair · Effekten und sonstigen Mili. Actien der Rechte ⸗Oder ⸗Ufer⸗Eisenbahn zu dem im §. 1 bezeichneten Termin schiuß der etwa am 3 verbliebenen Rückstände. , rufen. (Art. 238 des Deutschen Handelsgesetzbuches) ö h ,. . e n fen endlich . 5 n. der n, identisch. ö. uebrigen z ist ö Form der Bilanz von der Direction zu bestimmen, In der Einladung muß der Gegenstand der zu verhandelnden Geschäfte . r den Trantport der Truppen und, des Armer-Ma— ie Oppeln, Tarnowitzer Stamm - Actien können nach Wahl des Vn, d ̃ di ů deutet werden. 53 ᷣ. 3. . . ö . , . waltungs Raths entweder k zu diesem Behuf , a he Nun un e fr . tir rn, mn, n, §. 30. erf l rgänzungen dieser Reglements und Instructiön zu unterwerfen, als mern anzufertigende, auf den Namen der Rechten Oder -Ufer-Eisenbahn lun, Die Bi * ür die Publication bestimmten Frist auch Stimmenzählung bei den Gen erg l-Versammn ea gene, auch Milit airpersonen ind Effelten jeglicher Art zu ermäßigten Prei. tende, neue Siamm«-Actien umgetauscht, oder auch blos . Verificati mn n , 66 ö. ü. . des e , ,, Sie Stamm und die Prioritaͤts Stamm - Aetien berechtigen gleichmäßig sen zu transportiren. Bei Normirung der Fahrpreise sollen die nie. durch einen entsprechenden Vermerk abgestempelt werden. um Handelsgesetzbuch 6 24 Juni 1865 um Simmrecht. *