1865 / 286 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Ober Commando der Marine.

Sr. Majestät Schiff eingetroffen. An Bord Alles wohl. Von Seiten des Ober ⸗Commandos der Marine.

Der Chef des Stabes. Heldt,

Capitain zur See. .

Berlin, . Dezember. Se. Masestät der König haben Aller. gnädigst geruht: Dem Geheimen Ober ⸗Finanzrath Hassel bach zu Berlin die Erlaubniß zur Anlegung der von des Kaisers von Oester reich Majestät und des Großherzogs von Mecklenburg Schwerin Königliche Hoheit ihm verliehenen Insignien resp. des Commandeur- kreuzes des Leopold-⸗Ordens und des Komthurkreuzes des Ordens der Wendischen Krone zu ertheilen.

Bekanntmachung. Der durch die Allerböchste Kabinets-Ordre vom 16. November

d. J. außerordentlich einberufene Provinzial ⸗Landtag der Mark Branden⸗

burg und des Markgrafthums Niederlausitz ist heute eröffnet worden.

Berlin, den 3. Dezember 1865. Der Ober⸗Präsident der Provinz Brandenburg, Wirkliche Geheime Rath. von Jagow.

Bekanntmachung.

Der diesjährige außerordentlich einberufene Provinzial⸗Landtag des Herzogthums Schlesien, der Grafschaft Glatz und des Markgraf⸗ thunis Ober-Lausitz wurde nach vorangegangenem Gottesdienste heut Mittags 12 Uhr von dem Unterzeichneten in üblich feierlicher Weise im hiesigen Ständehause eröffnet, das an die Ständeversammlung gerichtete Allerhöchste Propositions⸗-Dekret vorgelesen, und dem Herrn Landtags⸗Marschall, Herzog von Ratibor Durchlaucht, übergeben.

Breslau, den 3. Dezember 1865.

Der Königliche Landtags-Kommissarius, Wirkliche Geheime Rath und Ober⸗Präfident.

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R ich tan tlich es.

Preußen. Berlin, 3. Dezember. Sxe, Majestät der König nahmen gestern die Vorträge des Militair- und Eivil— Kabinets entgegen und empfingen aus den Händen des Oberst— Lieutenants von Wulffen vom 5. Brandenburgischen Infanterie Regiment Nr. 18 die Orden seines verstorbenen Schwiegervaters, des Generals der Infanterie z D. Freiherrn von Reitzenstein. Um 4 Uhr Nachmittags dinirten Se. Majestät mit den anwesenden Prinzen des Königlichen Hauses beim General⸗Feldmarschall Grafen Wrangel und empfingen um 10 Uhr Abends Ihre Majestät die Königin auf dem Anhalter Bahnhof.

Heute wohnten Se. Majestät der König mit Ihrer Majestät der Königin dem Gottesdienste im Dome bei, empfin gen sodann den Wirklichen Geheimen Rath von Olfers und beehrten darauf die musikalische Matinée im Opernhause mit Allerhöchstihrer Gegenwart.

Das Familiendiner fand bei Ihren Majestäten im Pa— lais statt.

4. Dezember. Se. Königliche Hoheit den Prinzen träge des Dber - Ceremonienmeisters Civil⸗Kabinets entgegen.

Ihre Majestät die Königin, Allerhöchstwelche vor⸗ gestern Äbend hier eintraf und von Sr. Majestät dem Könige am Bahnhofe empfangen wurde, wohnte gestern dem Gottes- dienste im Dome bei und empfing hierauf sämmtliche Mit- glieder der Königlichen Familie mit den hier anwesenden Gästen, die verwittwete Großherzogin von Mecklenburg und die Prinzessin Friedrich; der Niederlande. Den Kammerherrn Dienst haben die Grafen von Hompesch-Ruhrig und von Schulen burg Hohenberg angetreten. Die Hofdamen Gräfin Brandenburg und Gräfin Dohna haben den Dienst übernommen.

Königsberg, 3. Dezember. Der nach dem Allerhöchsten Be⸗ fehle Seiner Majestät des Königs außerordentlich einberufene Pro—⸗ vinzial Landtag des Königreichs Preußen ist heute eröffnet worden.

Nachdem die Mitglieder der Versammlung dem Gottesdienste in der hiesigen Schloßkirche und der katholischen Kirche beigewohnt hatten, be⸗ gaben sich dieselben nach dem Stände⸗Saal des Königlichen Schlosses, woselbst ihnen der zum Landtags- Kommissarius ernannte Ober= Präsident, Wirkliche Geheime Nath Eichmann das von des Königs . Allerhöchst vollzogene Propositions Dekret übergab, welches also lautet:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ze. entbieten Unfern zum Provinzial - Landtage außerordentlich einberufenen getreuen Ständen des Königreichs Preußen Unsern gnädigsten Gruß und e. ihnen folgende Propositionen zur Berathung und Erledigung zu⸗— ehen:

ö 1) Nach der Bestimmung des §. 6 des Gesetzes vom 21. Mai 1861, betreffend die anderweite Regelung der Grundsteuer, sollen die durch Aus .

Se. Majestät der König empfingen heute Albrecht und nahmen die Vor⸗ Grafen von Stillfried und des

„Vineta ist am 2. d. M. in Plymouth Berlin, den 3. Dezember 1865.

führung der Veranlagung entstehenden Kosten, soweit sie auf die be westlichen Provinzen treffen, von diesen, soweit sie auf die sechs skin Provinzen treffen, von den letzteren aufgebracht, einstweilen i sämmtlich aus der Staatskasse vorgeschossen, und denselben nach Dun dung des Abschätzungswerks in mäßigen Raten allmälig wieder zu 39. werden. geftjt Das Abschätzungswerk ist nunmehr beendigt. Die durch Ausführung des leßteren entstandenen Kosten sind festgestelt 6 nach dem Maßstab der neu regulirten Grundsteuer unter Festhaltun ö durch das Gesetz bestimmten Trennung, zwischen den beiden we liche e

den sechs östlichen Provinzen dahin vertheilt worden, daß die Pronj

Preußen die Summie von 160955409 Thlr. 15 Sgr. der Staatslas . 1

erstatten hat.

Den getreuen Ständen lassen Wir die diesen Gegenstand betreffen

und die dabei Denkschrift Genehmigung, über die Art und Weise Beschluß zu fassen, wie die ha

in Betracht kommenden Fragen näher erläuterm

nach der Provinz zur Last fallende Summe innerhalb eines zehnjähn! f. Januar 1866 ab, von der ersteren aufgebracht in

Zeitraumes vom der Staatskasse erstattet werden soll.

2) Zu den der Provinz angehörigen Bezirks- Kommissionen füt h klassifizirte Einkommensteuer haben Unsere getreuen Stände neue M .

glieder und Stellvertreter in Gemäßheit des §. 24 des Gesetzes pn

J. Mai 1851 zu wählen. Hinsichtlich der Zahl der für die einehn Bezirks. Kommissionen zu wählenden Mitglieder und Stellvertreter, sowie inn der übrigen bei den Wahlen zu beobachtenden Momente, bewende früheren diesfälligen Wahlen stathh . funden haben, und werden Unsern getreuen Ständen die Nachweisungen in . einkommensteuerpflichtigen Einwohner der einzelnen Bezirke durch Unsn

sichtlich bei den Vorschriften, nach welchen die

Kommissarius mitgetheilt werden.

3) Unsere getreuen

angemessener Betheiligung der einzelnen Stände zu bewirken haben. In

machen. Die Dauer des Provinzial bestimmt. Wir bleiben Unsern getreuen Ständen in Gnaden gewogen. Gegeben Berlin, den 16. November 1865. dez. Wilhelm. von Bismarck. von Bodelschwingh. von Roon. Itzenplitz von Mühler. G. Lippe. von Selchow. Gr. Eulenburg.

An die zum Provinzialgandtage des Königreichs Preußen versammthh

Stände. Der Provinzial-⸗Landtag wurde hierauf für eröffnet erklärt. Bres lau, 3. Dezember.

schen P stimmen, und zu Allerhöchstihrem Kommissarius den Ober Prad ten der Provinz Schlesien zu ernennen geruht, hatten sich, den gangenen Einladungen gemäß, die Herren Landtagsmitglieder n dem letztbezeichneten Tage gegen Mittag nach vorangegangen Gottesdienste, unter dem Vorsitze des von des Königs Majestät in Jandtags-Marschall ernannten Herrn Herzogs von Ratibor i dem staͤndischen Sitzungssaale versammelt.

Um 12 Uhr wurde der Königliche Landtags -Kommissarius b einer ständischen Deputation in die Stände -Versammlung tin geführt.

. Derselbe eröffnete die Feierlichkeit mit einer Anrede, ließ din nächst das von des Königs Majestät an die Stände des Herst thums Schlesien, der Grafschaft Glatz und des Markgrafthum Ober ⸗Lausitz gerichtete Allerhöchste Propositions-Dekret vom 16. I) vember er. vorlesen, übergab dasselbe Seiner Durchlaucht dem Heth Landtags. Marschall und erklärte den diesjährigen (XIX. Provinzial-Landtag für eröffnet.

Seine Durchlaucht der Herr Landtags⸗-Marschall erwiderte d Eröffnungs⸗Rede, und brachte ein Hoch auf Se. Majestät den Kl aus ö welches begeistert von der Ständeversammlung aufgenomm wurde.

Nach erfolgter Aufnahme der üblichen Verhandlung über dits feierlichen Akt zog sich der Herr Landtags-Kommissarius, von til ständischen Deputation geleitet, zurück.

Stettin, 3. Dezember. Der in Folge Allerhöchster Kabine Ordre vom 16. November c. einberufene Provinzial ⸗Landtaz ö! Herzogthums Pommern und Fürstenthums Rügen ist heute eröff worden. Nach abgehaltenem Gottesdienste in der Schloßkirche h gaben sich die Mitglieder des Landtages nach dem Königlichen Schl woselbst ihnen der zum Landtags⸗Kommissarius ernannte Ober · sident Wirkliche Gch. Rath Frhr. Senfft v. Pilsach das Allethe vollzogene Propositions⸗Dekret vom 16. v. Mts. übergab, welt wörtlich lautet:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen zc. entbitt

Unseren, zum Provinzial Landtage außerordentlich einberufenen geren

Ständen des Herzogthums Pommern und des Fürstenthums Rügen sern gnädigsten Grüß, und lassen ihnen folgende Propositionen zur

rathung und Erledigung zugehen: yuhchch lter Bestunneangs des F. 6 des GeseKes vom 2s. Mai tt

*.

mit der Aufforderung zugehen, unter Vorbehalt Unsn

Stände werden ferner, soweit es nöthig, . Wahl des Ausschusses in Gemäßheit des 5. 5 Nr. 2 des Gesetzes wenn . der Kriegsleistungen und deren Vergütung vom 11. Mai 1851 unt

Betreff der laufenden ständischen Verwaltung wird Unser Fon, . missatius die etwa nöthigen Mittheilungen an Unsere getreuen Stun

Landtages haben Wir auf 8 Tn ; machen.

( bestimmt. Gꝛaf

Nachdem des Königs Majestät ni . telst Allerhöchsten Erlasses vom 16. November er. als Tag h . Eröffnung eines außerordentlich einzuberufenden schles⸗ rovinzial-Landtages den 3. Dezember d. J. iw

schiest

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betreffend die anderweite Regelung der Grundsteuer, sollen die durch Ausführung der Veranlagung entstehenden Kosten, soweit sie auf die helden westlichen Provinzen treffen, von diesen, soweit sie auf die sechs östlichen Provinzen treffen, von den letzteren aufgebracht, einstweilen aber sämmtlich aus der Staats-Kasse vorgeschossen und derselben nach Vollendung des Abschätzungswerks in mäßigen Raten allmälig wieder zugeführt werden.

Das Abschaͤtzungswerk ist nunmehr beendigt. Die durch die Ausführung des letzteren entstandenen Kosten sind festgestellt und nach dem Maßstab der neu regulirten Grundsteuer unter Festhaltung der durch das Gesetz bestiminten Trennung, zwischen den beiden westlichen und den sechs östlichen Provinzen dahin vertheilt worden, daß die Provinz Pommern, mit Ausschluß der Kreise Schievelbein und Dram— burg, die Summe von 662,440 Thlr. 15 Sgr. 2 Pf. der Staats Kasse zu erstatten hat

Den getreuen Ständen lassen Wir die diesen Gegenstand betref⸗ fende und die dabei in Betracht kommenden Fragen näher erläuternde Denkschrift mit der Aufforderung zufertigen, unter Vorbehalt Unserer Genehmigung, über die Art und Weise Beschluß zu fassen, wie die hiernach der Provinz zur Last fallende Summe, innerhalb eines zehn ährigen Zeitraums, vom 1. Januar 1866 ab, von der ersteren auf⸗ gebracht und der Staats ⸗Kasse erstattet werden soll.

Zu den der Provinz angehörigen Bezirks ⸗Kommissionen für die flassifizirte Einkommensteuer haben Unsere getreuen Stände neue Mitglieder und Stellvertreter in Gemäßheit des §. 24 des Gesetzes vom 1. Mai 1851 zu wählen. Hinsichtlich der Zahl der für die einzelnen Bezirks-Kommissionen zu wählenden Mitglieder und Stell vertreter, sowie hinstchtlich der übrigen bei den Wahlen zu beobach- tenden Momente bewendet es bei den Vorschriften, nach welchen die früheren diesfälligen Wahlen stattgefunden haben, und werden Unsern getreuen Ständen die Nachweisungen der einkommensteuerpflichtigen Einwohner der einzelnen Bezirke durch Unsern Kommissarius mit- getheilt werden. ; 3) Ünsere getreuen Stände werden ferner, so weit es nöthig, die Wahl des Auoͤschusses in Gemäßheit des §. 5 Nr. 2 des Gesetzes wegen der Kriegsleistungen und deren Vergütung vom 11. Mai 1851 unter angemessener Betheiligung der einzelnen Stände zu bewirken haben. In Betreff der laufenden ständischen Verwaltung wird Unser Kom— missarius die etwa nöthigen Mittheilungen an Unsere getreuen Stände

Die Dauer des Provinzial Landtages haben Wir auf 8z Tage

Wir bleiben Unseren getreuen Ständen in Gnaden gewogen. Gegeben Berlin, den 16 November 1865. gez) Wilhelm. von Bismarck. von Bodelschwingb. von Roon. Graf von Itzenplitz. von Mühler. Graf zur Lippe. von Selchow. Graf zu Eulenburg.

An die zum Provinzial -Landtage des Herzogthums Pommern

und Fürstenthums Rügen versammelten Stände.«

Der Provinzial-Landtag wurde dann für eröffnet erklärt. Mün st er, 3. Dezember. Nachdem bereits gestern die meisten Mitglieder des Provinzial Landtags hier eingetroffen waren, fand die Eröffnung des Landtags am heutigen Tage durch den König⸗ lichn Landtags ⸗Kommissar, Ober -Präsidenten von Westfalen Staats—= Minister Dr. von Düesberg, statt.

Um 10 Uhr Vormittags war feierlicher Gottesdienst im Dom und in der evangelischen Kirche. Nach demselben begaben sich die Landtags Mitglieder zum Ständehause, woselbst um 12 Uhr der Königliche Kommissar, von einer ständischen Deputation einge⸗ holt, erschien, s

die Versammlung in einer Ansprache begrüßte und as Allerhöchste Propositions-Dekret in die Hände des Landtags“ Marschalls, Wirklichen Geheimen Raths und Regierungs ⸗Präsiden⸗ n von Holzbrinck, niederlegte. Die Erwiederungsworte des Letz⸗ teten schlossen mit einem dreimaligen Hoch auf Seine Majestät den sönig, in welches die Versammlung begeistert einstimmte. Der Königliche Kommissar zog sich hierauf, von der ständischen Deputation geleitet, zurück. Aus dem Allerhöchsten Propositions- Dekrete ist als wichtigste Bie Proposition wegen der Aufbringung der durch die Ausfüh⸗ rung des Grundsteuer ⸗Gesetzes vom 21. Mai 1861 entstan⸗ denen Kosten hervorzuheben. Dieselbe lautet . »Nach der Bestimmung des S§. 6 des Gesetzes vom 21. Mai 1861, betreffend die anderweitige Regelung der Grundsteuer, sollen die durch Ausführung der Veranlagung entstehenden Kosten, so weit sie auf die beiden westlichen Provinzen treffen, von diefen, so weit sie auf die sechs sstichen Provinzen treffen, von den letzteren aufgebracht, einstweilen aber sämmtlich aus der Staatskasse vorgeschossen, und derselben nach Vollendung des Abschätzungswerks in mäßigen Raten allmälig wieder zugeführt werden. „Das Abschätzungswerk ist nunmehr führung des letzteren entstandenen Kosten sind festgestellt und nach dem Maßstab der neu regulirten Grundsteuer unter Festhaltung der durch das Geseg bestimmten Trennung, zwischen den beiden westlichen und den sechs östlichen Provinzen dahin vertheilt worden, daß die Provinz Westphalen die Summe von 486203 Thlr. 11 Sgr. 10 Pf. der Staats ⸗Kasse zu

erstatten hat. Den getreuen Ständen lassen Wir die diesen Gegenstand betreffende Fragen näher erläuternde Denk

und die dabei in Betracht kommenden

schrift mit der Aufferderung zufertigen, unter Vorbehalt Unserer Geneh— migung, über die Art und Weise BVeschluß zu fassen, wie die hiernach der Provinz zur Last fallende Summe innerhalb eines zehnjährigen Zeitraums

beendigt. Die durch die Aus—=

sammten Provinz begangen hatte,

nen Grenzen gefeiert, bot die Gymnasialfeier einen willkommenen Vereinigungspunkt dar.

Seit einiger Zeit,

vom 1. Januar 1866 ab, von der erstere . kasse erstattet werden soll.⸗ steren aufgebracht und der Staats

Düsseldorf, 3. Dezember. Nach Beendigung des in der katholischen und evangelischen Hauptkirche hierselbst stattgehabten Gottesdienstes verfügte sich heute Mittag nach 12 Uhr der Königliche Landtags- Kommissarius, Wirkliche Geheime Rath und

Ober-Präsident der Rheinprovinz von Pommer-Esche nach dem

hiesigen Ständehause, an dessen Eingange er von einer Deputation der Provinzialstände empfangen und in den Ständesaal geleitet wurde. Nach dem Schlusse der Rede, mit welcher der Landtags⸗ Kommissarius unter Ueberreichung des Allerhöchsten Propositions⸗ Dekrets vom 16. November d. J. im Namen Sr. Majestät des Königs den 18. Rheinischen Provinzial -Landtag für eröffnet erklärte, brachte der Landtags⸗Marschall, Königliche Schloßhauptmann, Frei- herr Waldbott von Bassenheim-Bornheim ein dreimalig es Hoch auf Se. Majestät den König aus, in welches die Versamm— lung begeistert einstimmte. Das Allerhöchste Propositions - Dekret überweist der Berathung der Stände die Frage über die Aufbrin⸗ gung der durch Ausführung des Grundsteuer⸗-Gesetzes vom 21. Mai 1861 entstandenen Kosten, sowie die Wahlen zu den Bezirks⸗Kom⸗ missionen für die klassifizirte Einkommensteuer und den Ausschuß wegen Vergütung der Kriegsleistungen, endlich auch die von dem Landtags⸗Kommissarius zu machenden Mittheilungen in Betreff der laufenden ständischen Verwaltung. Die Dauer der diesjährigen Diät ist auf 8 Tage festgesetzt. .

Aus Glogau, 30. November, wird der »Schles. . geschrieben: .

»Die Nr. 559 der Schlesischen Zeitung enthält in einer Korrespondenz aus Glogau die Notiz, daß die Stadtverordneten heschlossen haben, die bisher für Vertretung der Stadt Glogau im Herrenhause bewilligten Diäten zu strei⸗ chen. Diese Mittheilung ist nicht, genau. Der Stadtverordneten · Beschluß lautet vielmehr: Das Gehalt des Bürgermeisters Berndt wird von 900 Thlr. auf 1200 Thlr. jährlich erhöht, mit der Verpflichtung, für dieses Gehalt auch ferner die Stadt Glogau im Herrenhause zu vertreken. Im Interesse der Stadt Glogau halten wir uns zu dieser Berichtigung für verpflichtet.“

Coblenz, 2. Dezember. (Cobl. Ztg.) Zur Herstellung sei ner Gesundheit reiste heute der Fürst von Salm-Wittgenstein von hier nach Nizza. Die Fürstin, begleitet von dem Fürsten Feldmarschall k nebst Gemahlin, reist erst nach Paris und von da nach

izza.

Saarbrücken, 30. November. Heute wurden es 50 Jahre, daß die Grafschaft Saarbrücken in preußischen Besitz kam. Da man das Jubiläum jener Besitzergreifung schon mit der ge⸗ so wurde, wie man der »Köln. Ztg.“ berichtet, der besondere Tag für Saarbrücken nur in bescheide⸗ Für viele Mitglieder der städtischen Behörden

Oberlehrer W. Schmitz, nach einem interessanten Gymnasial⸗Pro⸗ gramm über Zustände und Personen in hiesiger Gegend aus den Jahren 1813 15 mit dem Gegenstande der Feier in hervorragen—⸗ dem Maße bekannt, schilderte in längerer Rede den blühenden Zu—

stand des Saarbrücker Landes unter den ehemaligen kleinen Fürsten und seine Verarmung unter französischem Drucke, einen Gegensatz,

der den deutsch gesinnten Kern der Bürgerschaft zu desto lebhafteren Bemühungen getrieben hatte, unter die Verwaltung Preußens zu kommen. Nun wurde aus wohlbemessenem, reichem Material heraus gezeigt, wie sich die von Preußen vorgefundenen traurigen Zustände seitdem stetig gehoben hätten, und wie statt Armuth und Verkom⸗ menbeit allgemeiner Wohlstand und fröhliche Entwickelung auf dem Gebiete des industriellen und geistigen Lebens eingetreten sei.

Herzogthum Lauenburg. Ratzeburg, 30. November. meldet die »Lauenburg. Ztg.“, verweilt hier der Königlich preußische Post-Inspektor Lambrecht, um die Posten des Herzogthums auf preußischen Fuß einzurichten. Namentlich wird eine sehr vermehrte Verbindung mit dem flachen Lande hergestellt werden durch Anlage einer Menge kleiner Post Comtoire, durch Brief⸗ kasten und Sendung von Boten. Auch wird hier in Ratzeburg die Telegraphenstation auf dem Bahnhofe mit einer im Posthause ein⸗ zurichtenden verbunden werden. Das Nähere werden wir mitzutheilen im Stande fein, wenn der Herr Post-Inspektor von Berlin zurück⸗ kehrt, wohin er in diesen Tagen abgeht, um die vorhabenden Ein⸗ richtungen zur Genehmigung der Ober Postdirection vorzulegen.

Rach Abschaffung des Landzolles im vorigen Jahre war allerdings ein Ausfall in der Einnahme zu dessen Betrage mit etwa 11.000 Thalern zu erwarten. Doch haben sich die Verhaltnisse glücklicherweise so gestaltet, daß die Minder ⸗Einnahme nur 4000 Thlr. beträgt, indem der Elbzoll, so wie der Transitzoll weit über den Anschlag eingetragen haben.

Schleswi g⸗Holstein. Nr. 290 enthält Unter Anderem unter

Das Schleswigsche Verordnungsblatt Rr. 60 eine Verfügung für

das Herzogthum Schleswig, nach welcher zu Bekanntmachung der

Proklame und anderer öffentlicher Erlasse neben der ⸗Norddeut⸗ schen Zeitung «, dem Altonaer Merkur« und der » Ham⸗ burger Börsen halle = auch die Hamburger Nachrichten⸗ gewählt werden können, und als Beilage zum Zirkular Nr. 61,

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