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und Polen. St. Peters burg, 2. Dezem⸗ 23 Oktober sind von Sr. Majestät dem Kaiser
*
Rußland
ber. Unter dem ; neue Verordnungen über die Ordnung in der Apanagen⸗Ver⸗
waltung erlassen, die der Deutschen Petersb. Ztg. zufolge in der Hauptsache dahingehen: Von den bisherigen Apanagen Comptoi⸗ ren werden 9 aufgehoben, so daß nur 9 übrig bleiben, und zwar 6 ersten Ranges in den Städten St. Petersburg sfrüher in Krassnoje⸗ Sselo), Moskau, Welst, Nishni⸗RNowgorod, Ssimbirst und Ssamara, und 3 zweiten Ranges in den Städten Orel, Kasan und Ssarapul. Unter den Comptoiren stehen die Bezirke, deren Zahl und Abgren— zung durch das Apanagen ˖ Departement festgesezt und durch den Minister des Kaiserlichen Hofes und der Apanagen bestätigt wird. Jedes Comptoir steht unter einem Dirigirenden, jeder Bezirk unter cinem Aufseher, welche mit allen betreffenden Behörden in Verkehr treten können und deshalb ein Staatssiegel erhalten. Diese Anordnun⸗ gen sind mit der Maßgabe getroffen, daß sie versuchsweise mit dem 1. Januar k. J. in Kraft treten, und daß die Etats der Apanagen ˖ Verwaltung spätestens in der zweiten Hälfte des Jahres 1872 an Allerhöchster Stelle mit denjenigen Veränderungen vorgelegt werden, welche sich nach der Erfahrung der bevorstehenden 6 Jahre als nothwendig her ausgestellt haben werden. ; .
Gleichzeitig sind vom Kaiser nach längeren Vorarbeiten der dazu niedergesetzten Kommission die Grundsätze festgestellt, nach denen neue Militair-⸗-Justizreglements ausgearbeitet werden sollen. Die wesentlichsten Punkte derselben sind der »Nordd. Post« zufolge nachstehende: ö .
Bei jedem Regiment, jeder Equipage, jeder Artillerie Brigade, überhaupt bei allen Truppentheilen, deren Befehlshaber die Rechte der Regiments. Commandeure haben, sollen besondere Regimentsgerichte für Unteroffiziere und Soldaten bestehen, in welchen weniger bedeutende Vergehen verhandelt werden, die nicht die Einstellung in eine Arrestanten. Compagnie oder eine andere noch schwerere Bestrafung nach sich ziehen. Diese Gerichte bestehen aus einem Präses im Stabsoffizierrange, der auf 1 Jahr, und aus 2 Bei— sitzern im Ober - Offizierrange, welche auf 6 Monate ernannt werden / sie ver ; faͤhren ohne besondere Formalitäten und legen ihre Erkenntnisse dem Regi- ments, resp. Equipage - oder Brigade ⸗ Commandeur zur Bestätigung vor, welcher dieselben innerhalb der Grenzen der ihm zustehenden Disziplinar· gewalt auch abändern kann. Sobald aber eine diese Grenzen überschrei˖ ende Abänderung nothwendig scheint, gehen die Sachen an die Militair⸗ gerichtshöfe. Diese sollen als beständige Gerichtshöfe in den Hauptorten der Milltairbezirke eingesetzt werden / es können jedoch in den entfernteren Thei⸗ len auch besondere zeitweilige Militairgerichtshöfe gebildet werden. Kompetenz der Militairgerichtshöfe gehören alle Fälle, die nicht in den Re⸗ giments. Gerichten entschieden werden können.
auf Befehl des Regiments ⸗ Commandeurs, Stabs- und Oberoffiziere durch
den Divisionschef und Generale für Dienstvergehen durch die höchste Gewalt,
Die Rilitairgerichtshöfe bestehen aus beständigen und wechselnden Mitgliedern. Die beständigen Mitglieder sind: der Präses im Generals · oder Stabsoffiziersrange und die Richter im Stabs- oder Oberoffiziersrange, deren Zahl durch die Etats festgesetzt werden wird. Da für die erste Zei
sich Schwierigkeiten in der Besetzung dieser Richterstellen zeigen dürften, können ö adressen ein.
vorläufig auch Civilbeamte des Mllitairressorts zu Richtern ernannt werden.
Die wechselnden Mitglieder werden nach besonderen Listen von den Truppen
Es gehören dazu zu privaten Schlußverabredungen versammelt,
2 Stabtz und 4 Oberoffiziere, welche mindestens 8 Jahre im wirklichen . ö ag Dienste, 4 Jahre im Frontedienst gestanden, oder wenigstens 3 Jahre eine ist nirgends gestört worden, Die beständigen und wechselnden S416 6 ö 1 — Mitglieder nehmen in gleicher Weise sowohl an der Festsetzung der Schuld deutschen Firmen zum Zwecke von Eisenbahnbauten abgeschlossen.
Die Zusammen⸗ setzung der Militairgerichtshöfe erleidet nur in dem Falle eine Ab⸗ Alsdann wird
befehlshabern der Milltairbezirke auf 6 Monate ernannt.
Abtheilung kommandirt haben müssen. oder Nichtschuld, als auch an der des Strafmaßes Theil.
änderung, daß Generale zur Unterfuchung gezogen werden. ) ein Mitglied des Obergerichtshofes unter Kaiserl. Genehmigung zum Präses ernannt, und zu Mitgliedern bestimmt der Kriegsminister 2 Generale
und der Befehlshaber der : ei Stab offiziere. Außerdem fungiren noch 3 Stabsoffiziere als wechselnde Mitglie⸗
der.! Das Verfahren in diesen Gerichtshöfen ist öffentlich und im Allgemei:
nen wie dassenige, welches durch die Reglements vom 20. November 1864 für die Verhandlungen angegeben worden, Theil nehmen. Die Vorschriften über Feststellung des Thatbestandes und äber die Voruntersuchung entsprechen ganz denen jener Reglements. Die Erkenntnisse der Militairgerichtshoöͤfe sind definitiv, unterliegen nicht der Bestätigung des Militairchefs und können nur auf dem Cassationswege auf Antrag des Angeklagten oder in Folge eines Protestes der Prokuratoren annullirt werden; sie werden jedoch in folgenden Fällen durch den Kriegs ⸗ minister dem Kaiser vorgelegt; 1) Wenn Offiziere, Beamte, Edelleute und Geist⸗ liche zu einer Strafe verurtheilt werden, welche den Verlust der Bürgerrechte oder die Degradation zum Gemeinen nach sich zieht, 2) wenn auf Verlust eines Allerhöchst ertheilten Ordens oder einer anderen Allerhöchsten Beloh= nung erkannt worden ist, und 3) wenn der Militairgerichtshof die Milde rung der Strafe beantragt. . ;
Die dritte Art der neuen Gerichtsbehörden bildet der Obergerichts hof in St. Petersburg, welcher aus dem Ober -Militairgerichtshof und dem Sber - Narinegerichtshof besteht. Dieselben fungiren wie der Senat als ein oberster Cassationshof nach den allgemeinen Grund sätzen für das neue Justizverfahren. Die Präsidenten und Mitglieder beider Ober ⸗ Gerichtshöfe werden durch Allerhöchste Befehle aus Offizieren und Civilbeamten ernannt, doch muß stets die Zahl der ersteren die der letzteren übersteigen. Eben so wird der Militair ⸗ General -Prokurator durch Aller ⸗ höchsten Befehl ernannt. Für Staatsverbrecher wird ein besonderes Verfah— ren angeordnet; auch können andere Verbrecher in ausnahmsweise wichtigen Fällen mit Allerhöchster Genehmigung dem Ober Kriminalgerichtshof über⸗
putationen die Anrede
Zur
daß der Adel sein Ja in die Urne legt, er soll es auch frei und vertrauens
Untermilitairs werden ihnen
und ihren gesetzmäßigen Gerechtigkeiten, s für allgemeine Vergehen auf eine Verfügung des Obergerichts übergeben. mehr lange die Erfüllung ibrei Wünsche vergeblich u erwarten, haben,
treter König Carl's XV.
. . i Stabs. Truppen des Militairbezirks zwei tabs angetteten.
an denen keine Geschworenen
geben werden. Das Verfahren bei Kriminalsachen in Kriegszeiten soll dem
allgemeinen Militair - Gerichtsverfahren möglichst entsprechend eingerichtet
werden. ; Durch ein Cirkular des Ministers des Innern an die Gouver.
nementschefs vom 7. November wird, der Deutsch. Pet. Ztg. zu⸗ folge, in Erinnerung gebracht, daß der nichtoffizielle Theil der Gou— vernements⸗Zeitungen nach den früheren Censurvorschriften zu behan« deln ist, des Imprimaturs also nicht entbehren darf.
— Der „Stimmen wird unterm 26. November aus Moskau geschrieben, daß an dem genannten Tage die Sitzungen der Adelsversammlung behufs Vollziehung der Wahlen eröffnet
worden sind. In der Eröffnungsrede sprach der General Gouverneur
den Wunsch aus, daß der Adel solche Personen zu den durch Wahl zu besetzenden Aemtern wählen möchte, welche vollkommen befähigt wären, das Ihrige zur Durchführung der von S. M. dem Kaiser unternommenen Reformen beizutragen. Nach dieser Rede folgte die gewöhnliche gottesdienstliche Handlung und die Vereidigung, dann wurde der Rechenschaftsbericht über die während des letzten Trien« niums eingegangenen und verausgabten Summen verlesen und zu. letzt zur Wahl der Mitglieder der Kommission geschritten, welche alle zur Verhandlung bestimmten Fragen zu bearbeiten hat.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 28. Novem- ber. Heute Vormittag hat der Justizminister, wie bereits telegra—
phisch gemeldet, die Deputation aus 35 Städten empfangen. Nach-
bem der Kaufmann Ekmann aus Gothenburg im Namen aller De. gehalten, antwortete der Minister, den »Hamb. Nachr.« zufolge, ungefähr Nachstehendes:
Meine Herren! Ich werde dem Könige die Gesinnung zu erkennen ge— ben, die Sie mir im Namen des Volkes kund gethan und gewiß wird dies sein Königliches Herz erfreuen. Mit größerem Vertrauen ist noch nie ein König seinem Volke entgegen getreten. Möge das schwedische Volk sich nun auch diesem Vertrauen würdig zeigen und nie vergessen, daß es Ihnen allein Dank schuldig ist für alles Edle und Hochherzige, welches der Repräsenta tionsvorschlag umfaßt. Mit Ihnen empfinde ich tief die Bedeutung des nahenden Augenblicks und ich kann Ihnen bezeugen, daß die Mitglieder der Ritterschaft und des Adels ernst und ehrlich die Vorlage ge— prüft haben. Gewissenhaft wägen sie ihre Befürchtungen gegen die Hoffnungen ab; wenn sie aber noch schwanken, so kommt es daher, daß sie den Glauben hegen, das Vaterland bedarf ihrer noch. Aber gerade deshalb sollen sie auch nicht sich hinter ihren veralteten Verschanzungen festsetzen, sondern als die Ersten in den Reihen vorwärts schreiten. Es ist nicht genug,
voll thun, wie wir denn auch ein liebevolles, kein gehässiges Ja vom Priester . stande erwarten. Zeigen wir nur Achtung vor ihrer redlichen Ueberzeugung so werden König und Volk nicht
Die heutige Post aus Norwegen hat, demselben Bl. zufolge
gemeldet, daß der C onstituti ons -⸗Ausschuß, bis auf eine Stimme, die Königliche Proposition über jährlich abzuhaltendes Storthing ge— t nehmigt hat.
2. Dezember. (W. T. B. Es laufen fortwährend Reform⸗ Ritterschaft und Priesterstand sind in gleich starke
Die Parteien der Ritterschaft sind heute Abend Die öffentliche Ruhe Auf dem Reichsschuldencomptoir wurde heut ein Darlehnskontrakt über neun Millionen Thaler mit mehreren
Parteien getheilt.
Dänemark. Kopenhagen, 30. November. Der frühere schwedisch- norwegische Gesandte am dänischen Hofe, Kammerherr Björnßjerna, welcher bekanntlich jüngst zum diplomatischen Ver ⸗ in St. Petersburg befördert wurde, hat, der »H. C.“ zufolge, bereits die Reise nach der russischen Hauptstadt Er wurde vor seiner Abreise von Stockholm zum schwedischen General. Major ernannt.
Die Provinz Jütland wird augenblicklich von schweizerischen Regierungs⸗Bevollmächtigten (einem Major, einem Thierarzt und einem Pferdehändler) bereist, welche daselbst Stuten in einem Alter von 4 bis 5 Jahren kaufen; diese Pferde sollen in der Schweiz zur Verbessernng der Pferdezucht dienen.
Amerika. New-York, 23. November, Abends. Aus dem Marineministerium sind nach Philadelphia, Boston und Portsmouth Ordres ergangen, das Beamtenpersonal auf den Schiffswerften um die Hälfte zu verringern, auf den Schiffswerften von Brooklyn ist eine bedeutende Anzahl von Arbeitern entlassen worden. Mit Aus · nahme eines einzigen sollen alle Kavallerie - Regimenter Befehl er⸗ halten haben, sich nach San Antonio in Texas zu begeben; wie der »Washington Star« bemerkt, nicht um eine feindselige Stimmung der Union gegen Kaiser Maximilian darzulegen, sondern einfach, weil Kavallerie in Texas viel besser an ihrem Platze ist, als In— fanterie. Das Kommando in Texas hat General Weitzel über⸗ nommen. Während Hr. Browning den Secretairposten anger nommen hat, hält General Logan noch mit seiner Entscheidung ob er die Gesandtenstelle bei der republikanischen Regierung Mexikos annehmen werde, zurück. — Die Convention von Tlorida hat sich vertagt, nachdem sie die Sklaverei abgeschafft, den Secessionsbeschluß und die Rebellenschuld für null und nichtig erklärt und den Negern
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das Recht gerichtlichen Zeugnisses gestattet hat. Auch die Legislatur von Mississippi hat den Negern in gewissen Fällen das Zeugen recht eingeräumt. Einem Rapporte des Generals Howard zufolge ist die Anwesenheit von Bundestruppen im ganzen Süden unum— gänglich nothwendig, um die loyalen Weißen und die Neger vor Vergewaltigung zu schützen. Dem Kongresse wird ein nationaler tepublikanischer Gesetzdorschlag vorgelegt werden, welcher die Organi— sirung der früberen Rebellenstaaten durch Anstellung von Gouver⸗ neuren empfiehlt, die bevollmächtigt seien, Conventionen zum Ent— wurfe von Verfassungen einzuberufen; die Staaten, deren Entwürfe die Sanction des Kongresses erhielten, sollen dann durch spezielle Akte wieder in die Union aufgenommen werden. Schuyler Colfaz, der voraussichtliche Sprecher des Repräsentantenhauses, hat eine Rede gehalten, worin er der unverweilten Zulassung der südstaatlichen Repräsentanten in den Kongreß entgegentritt.
— Vom 8. d. wird über New⸗Orleans aus Matamoros gemeldet, daß die Republikaner die Belagerung der Stadt aufgehoben haben, indem von Monterey Kaiserliche Truppen ihnen in den Rücken marschirten. In verschiedenen Richtungen stoben sie aus— einander, verfolgt von den Kaiserlichen, und erlitten große Verluste. Die Generale Pansa und Gallenda fielen, Cortinas, Himajosa und Garza wurden verwundet. Ueber New-Orleans hört man, der sranzösische Admiral — in der Mündung des Rio Grande ist ein französisches Geschwader eingetroffen — habe von dem General Weitzel die Auslieserung des von den Republikanern gekaperten und nach Brownsville gebrachten Dampfers verlangt, welches Begehren abgeschlagen worden. — Nach Berichten über San-Francisko haben die Kaiserlichen die jüngst in Michaacan gefangen genommenen Commandeure Arteaga, Parapaches, Gomez und Salazar erschossen; um Vergeltung zu nehmen, hat der republikanische General Alvarez das Leben jedes ihm in die Hände fallenden französischen oder Kaiserlichen Generals für verwirkt erklärt. Sinaloa soll, mit Aus⸗ nahme Mazatlan's, wo 800 Mann standen, am 8. d. schon ganz von den Franzosen verlassen gewesen sein; die Republikaner, auf mehrere Tausende geschätzt, schnitten ihnen die Communication mit dem Innern ab und bedrohten die Stadt. Hiermit stimmen Be— richte aus Acapulco vom 3., daß aus Mazatlan eine Verstärkung von 500 Mann Kaiserlicher eingetroffen sei.
Port -au⸗Prin ce, 10. November. Von dem letzten Zu— fluchtsorte der Insurgenten, Cap Haitien, bringt das französische Kanonenboot »Lulin« die Mittheilung, daß der Commandeur des britischen Kriegsschiffes ⸗Galatea« ein Ultimatum an die Insurgen ten gerichtet habe, des Inhalts, daß Salnave und alle Mitglieder des Revolutions ⸗Ausschusses sich ohne Bedingung an Bord des Schiffes stellen sollten; wo nicht, würden die beiden Kriegsschiffe »Galatea« und »Lily« die Forts zu bombardiren beginnen. Die in dem Ultimatum gestellte Frist lief erst drei Stunden nach Ab— fahrt des »Lulin« ab. Salnave's Admiral soll sich auf das ameri⸗ kanische Kriegsschiff de Solo« begeben und das Anerbieten gemacht haben, auf Eap Haitien die amerikanische Flagge aufzuziehen, wenn der amerikanische Commandeur den Ort gegen die Engländer in Schutz nehmen wolle. Das Anerbieten fand kein Gehör.
Der »Temps« vom 2. Dezember bringt Nachrichten aus Süd—
Amerika, welche melden, daß in Buenos-Ayres die gesammte Korrespondenz des Präsidenten Lopez von Paraguay in die Hände der argentinischen Regierung gefallen ist. Durch dieselbe soll Lopez stark kompromittirt sein und wird ihre Veröffentlichung als bevor—⸗ stehend angezeigt. Santiago, 18. Oktober. (Göln. Ztg.) Vom spanischen Geschwader sind außer chilenischen Schiffen auch Fahrzeuge anderer Nationen aufgebracht worden. Ueber die Gültigkeit des vorgekom= menen Blokadebruches hat ein Gericht zu urtheilen, welches vom Admiral Pareja an Bord des Admiralschiffes »Villa de Madrid niedergesetzt worden ist. — Der brasilianische Minister⸗Resident v, Varnhagen ist mit seinem Legations-⸗Sekretär Ponte Ribeiro aus Lima eingetroffen. Der italienische Minister = Resident Marquis Megliorati, welcher erst seit kurzer Zeit mit seinem Legations Sekretär Gonella in Chili sich befindet, hat am 11. d. M. dem Präsidenten sein Beglaubigungs⸗ Schreiben überreicht. Unter den fremden Kriegsschiffen befindet sich in Valparaiso seit dem 5. d. M. auch die französische Fregatte »Pallas «.
Telegraphische Depeschen aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Bürean.
Bern, Sonntag, 3. Dezember, Vormittags. Graf Hompesch, bayrischer Gesandter am schweizerischen Bunde, reist heute, auf Grund telegraphisch eingelaufener Ordre, nach Florenz ab.
Brüssel, Sonntag, 3. Dezember, Abends. Die Besserung des Königs war nicht von Bestand. Die Diarrhoe ist mit der frühe— ren Heftigkeit wieder erschienen Zunge ist trocken.
Der Appetit fehlt gänzlich, die
Brüssel, Montag, 4. Dezember, Morgens. Der ⸗Moniteut belge⸗ enthält das nachfolgende Bulletin: Die neue Phase, in welche die Krankheit des Königs vorgestern getreten ist, hat bis gestern Abend fortbestanden. Die Besserung ist indeß nicht fortgeschritten.
Paris, Sonntag, 3. Dezember, Abends. Der amerikanische General Schofield ist in Paris angekommen. Die »Patrie⸗ sagt darüber, das sonderbare Gerücht laufe um, daß General Schofield mit einer Mission bezüglich der Räumung Mexiko's Seitens der französischen Truppen betraut worden sei. Die »Presse äußert sich dahin, es könne allerdings nicht bestritten werden, daß Schofield eine Mission in Frankreich habe, fügt jedoch hinzu, daß sie kaum auszusprechen wage, es handle sich dabei um eine Räumung Mexiko's.
Kopenhagen, Sonntag, 3. Dezember. Der Minister des Innern hat im Folksthing einen Gesetzvorschlag bezüglich einer Neu—⸗ bewilligung der Konzession für Kröhnke zum Bau einer Eisenbahn von Kopenhagen über Rödby nach Hamburg angemeldet. In der nächsten Sitzung des Landsthing wird die zweite Lesung des Staats- grundgesetzentwurfs stattfinden.
. Nach einer Bekanntmachung des General- Postamts können vom 1. Dezember d. J. ab zwischen den innerhalb des preußischen Postgebietes belegenen Staats -Telegraphen - Stationen und den Telegraphen · Stationen im Herzogthum Schleswig Zahlungen bis zum Betrage von 50 Thlrn. nel. im Wege der Depeschen - Anweisung vermittelt werden. n ö Einzahlung erfolgt auf gewöhnliche Depeschen⸗Anweisungs For- are. An Gebühren sind bei der Einzahlung zu entrichten: a) für die Beförderung der Depeschen-Anweisung, die aus dem allgemei· nen Tarif für telegraphische Depeschen sich ergebenden Sätze, b) für die Geld-Vermittelung die Sätze wie für Post-Anweisungen im Verkehr mit dem Herzogthum Schleswig.
— Das Justiz MMinisterialblatt Nr. 44, ausgegeben den 1. Dezember e., enthält unter Nr. T6. Allgemeine Verfügung vom 29. Nobember e., daß die Justiz- beamten ihre Gesuche um Anstellung, Versetzung, Urlaub, Unter ˖ stützung, Remuneration u. dergl. künftig stets an die nächst vor gesetzte Behörde zu richten haben. Nr. J7J. Erkenntniß des Königlichen Ober-Tribunals vom 4. Oktober e.
1) Wenn eine Fiskalbehörde sich einer Anklage wegen Steuervergehens angeschlossen hat, ohne einen Vertreter zu bestellen, so ist ihr selbst der angesetzte Audienztermin bekannt zu machen.
2) Steuerpflichtigkeit tritt ein, wenn von außen eingeführtes gewerbsmäßig verkauftes Fleisch ꝛc. innerhalb der Halbmeile vom Verkäufer dem Ab⸗ nehmer übergeben wird, sollte auch der Vertrags abschluß oder eine vorhergegangene Bestellung
an einem andern Orte erfolgt sein.
In ei nem solchen Falle ist derjenige, welcher das Fleisch des gewerbsmäßigen Verkaufs wegen in die Halbmeile einführt und vor der Versteuerung an den Abnehmer abliefert, selbst dann als Kon travenient anzusehen, wenn er diese Handlung für einen Andern vornimmt.
. Das »offizielle Wochenblatt« für das Herzogthum Lauenburg Nr. 30, ausgegeben 2. Dezember, enthält eine Bau - Polizei Ordnung für Stadt und Vorstadt Lauenburg vom 18. November e. und eine Be— kanntmachung vom 30. November e., daß die bei den Post -⸗Anstalten des Herzogthums zu beziehenden schleswig ⸗holsteinischen Freimarken bis auf Wer- teres in der früheren Ausdehnung, also auch zum Frankiren der Briefe nach Holstein benutzt werden können.
Kunst- und wissenschaftliche Nachrichten.
— Ueber verschiedene Restaurationsarb eiten an alten Kunst denkmälern in Preußen, entnehmen wir einem betreffenden Aussatze im yKorrespon denzbl. des Gesammtvereins der deutschen Geschichts. und Alter⸗ thumsve reine« das Folgende: In der Provinz Posen ist die Herstelluung des Innern der im reichsten Zopfstile erbauten Bernhardiner-Kirche zu Posen auf Königliche Kosten im Laufe des Jahres 1864 erfolgt, die äußeren Schäden sollen demnächst gleichfalls erneuert werden. Ebenso naht die Herstellung der katholischen Kirche in Ko sten ihrem Ende.
In der Provinz Sachsen ist zu Sangerhausen die im spät ro— manischen Gewölbestil erbaute St. Ulrich s-Kirche von der Stadt mit einem Kostenaufwande von 3250 Thlin. im Dache hergestellt worden. — Auch die Stadt Herzberg a. d. Elster hat angefangen, ihre Stadtkirche im Innern auszubauen. Dieselbe ist durch die reiche Malerei der Gewölbe ausgezeichnet. — Ferner ist der ausgezeichnete Altarschrein der Stadtkirche zu Gerbstedt, der an Schönheit den berühmten zu Tribsees in Pommern wo müöglich noch übertrifft, in Berlin von den Restaurateurs des Königlichen Museums aus den zerstreuten Tafeln wieder zu— sammengesetzt und restaurirt, und sodann in der Kirche wieder aufgestellt worden. — In Halberstadt hat man bei der Herstellung des Doms da— selbst auch das Sepulchrum des Hochaltars, mit einer Marmortafel gedeckt,