1865 / 291 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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vom 2. Schles. Drag. Reg. Rr. 8, unter Stellung à la suite dieses Regts. und Belassung in seinem Commando als Lehrer bei der Militair ⸗Reitschule, zum Rittmstr. befördert. Frbr. v. Rothkirch-⸗Panthen, Sec. Lt. vom 2. Schles. Hus. Regt. Nr. 6, in das Garde -⸗Kür. Regt. versetzt.

mi der and wehr.

Den 30. November.

Dengler II, Sec. Lt. vom 1. Aufg. des 3. Bats. (Glogau) 1. Nie⸗ derschl. Regts Nr. 6, zum 1. Bat. (Görlitz; 1. Garde Gren. Regts. versetzt. B. Abschieds Bewilligungen zc.

Den 30. November.

Brehm, Maj. a. D., zuletzt Hauptm. und Comp. Chef im 1. Ober- schles. Inf. Regt. Rr. 22, die AÄussicht auf Civilversorgung ertheilt. von Kriegsbheim, Ob. und Insp. der 2. Pion. Insp., mit Pension und der Ing. Unif., der Abschied bewilligt. Bar. v. d. Goltz, Gen. Lieut. und Kommdr. der 2. Div., in Genehmigung seines Abschieds. Gesuchs, mit Pen sion zur Dispos. gestellt.

Den 2. Dezember.

v. d. Mülbe, Sec. Lt. vom 1. Magdeb. Inf. Regt. Nr. 26, der Ab- schied bewilligt.

Beamte der Militair-Verwaltung.

Durch Verfügung des Kriegs ⸗Ministeriums.

Den 18. November. Pretzel, Sec. Lt. 4. D. und Zahlmstr. 1. Klasse des Pomm. Feld Art. Regts. Nr. 2, der erbetene Abschied mit Pension bewilligt. Den 27. November. Neumann, Ober ⸗Büchsenmacher u. Fabrik ⸗Kommiss. bei der Gewehr— n. in Danzig, zum 1. Januar 1866 mit Pension in den Ruhestand versetzt.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 9. Dezember. Se. Majestät der König empfingen beut früh um 10 Uhr Se. Königliche Hoheit den Fürsten von Hohenzollern Sigmaringen, dann Ihre Königlichen Hoheiten den Prinzen und die Prinzessin Carl und nahmen den Vortrag des Militairkabinets entgegen. Um 12 Uhr besuchten Se. Majestaͤt Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Friedrich der Niederlande in Höchstihrem Palais und begaben Sich sodann in das Königliche Schloß zur Vollziehung der Ehepakten zwischen Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Alexandrine und Sr. Hoheit dem Herzog Wil— helm von Mecklenburg Schwerin. Se. Majestät besuchten hierauf Se. Königliche Hoheit den Prinzen Adalbert und nahmen im Palais den Vortrag des Civil⸗Kabinets entgegen.

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern Vormittag die Meldungen des Oberstlieutenant von Bernhardi, Com- mandeur des Litthauischen Dragoner ⸗Regiments Nr. 1 und des Oberst von Redern, Commandeur des Neumärkischen Dragoner Regiments Nr. 3 entgegen, empfing den Fürsten zu Puttbus, den Oberstlieutenant von Block vom 1. Garde⸗Regiment zu Fuß, die Brüder seines verstorbenen Generalstabs - Chefs General Petersen und den König— lichen Gesandten Prinzen Reuß VII. Um 1 Uhr wurden von Ihren Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen und der Frau Kron— prinzessin dem Gesandten der Vereinigten Staaten von Nordamerika Mr. Wright, demnächst dem Königlichen Gesandten der Niederlande Grafen Bieland Antritts⸗Audienzen ertheilt, und hierauf noch der zeitige Rektor der Berliner Universität Professor Braun von Seiner Königlichen Hoheit dem Kronprinzen empfangen.

Posen, 8. Dezember. In der Plenarsitzung des Provinzial- Landtags am 6. Dezember, in welcher 47 Mitglieder anwesend waren, wurde nach Mittheilung eines Ministerial⸗Reskripts in Be— treff der Höhe der Diäten für die Mitglieder des Provinzial Land- tages unter ausführlicher Darlegung der Motive von dem 1. Aus⸗ schuß durch die Referenten, Graf Königsmarck und von Chlapowski, über das in dem Allerhöchsten Propositionsdekrete verlangte Gut— achten hinsichts der Aufbringung der Kosten für die Grundsteuer« Veranlagung vorgetragen und von dem Ausschusse folgende Be— schlüsse dem Pleno zur Annahme empfohlen:

1) Die Königliche Staats Regierung wird gebeten, dem Landtage der Monarchie einen Gesetzentwurf wegen definitiver Uebernahme der durch Ausführung des Grundsteuergesetzes vom 21. Mai 1861 entstande⸗ nen Kosten auf die Staatskasse vorzulegen.

Eventualiter wird die Königliche Staats Regierung gebeten:

2) Die Kosten, welche durch Ermittelung des Reinertrages der fer— nerhin steuerfrei bleibenden Liegenschaften entstanden und etwa unter die auf die 6 östlichen Provinzen repartirten Gesammtkosten mit enthalten sein sollten, von den durch die 6 östlichen Provinzen zu erstattenden Kostenquoten absetzen zu lassen.

3) Die den 6G öͤstlichen Provinzen etwa noch zur Last bleibenden

Kostenquoten auf die einzelnen Provinzen nach dem Maßstabe der Ent stehung zu repartiren.

4) Den Erstattungszeitraum des alsdann auf die Provinz fallenden Kostenantheils so zu erweitern, daß es zur Deckung une n theils nur eines Zuschlages von 1 Sgr. pro Thaler Grundsteuer 2 welchen Falls ein solcher Zuschlag zu erheben. ut

5) Eventualissime wird beschlossen: Den auf die Provinz Posen Maßgabe der Beschlüsse ad 2 und 3 fallenden Kostenantheil auf ö zelnen Kreise, und zwar nach dem Maßstabe der Kreis. Grundste . Kontingente zu vertheilen und den resp. Kreisen zu überlassen, da rn e Beschluß zu fassen, nach welchem Maßstabe der auf jeden einzelnen Kr ö fallende Kostenantheil innerhalb desselben und in der gestellten Frist 1 zubringen sei. af Der Landtagsmarschall siellte die Frage, ob eine Generaldiz.

kussion zu eröffnen sei; es meldete sich indeß Niemand zum Wortt Bei der Spezial Diskussion wurden die Vorschläge des Ausschusse ad 1, 2 und 3 ohne jede Bemerkung im Pleno einstimmig ange. nommen, mithin zum Beschlusse des Provinzial - Landtages erhoben

Ueber den Vorschlag ad 4 entspann sich eine lebhafte Dig. kussion. Bei der Abstimmung wird der Vorschlag ad 4 mit 27 gegen 20 Stimmen angenommen, also nicht mit der nach dem Gesetz vom 27. März 1824 erforderlichen 3 Majorität, so daß nach §. z der Geschäftsordnnng der diesen Gegenstand betreffende Antrag der Min. derheit und deren Gründe entworfen werden. Der Antrag ad 5 wurde ohne Diskussion mit 38 gegen 9 Stimmen angenommen.

Mün ster, 6. Dezember. In der heutigen Sitzung des Pro. vinzial - Landtages wurde, den »Köln. Bl. zufolge, über die Königliche Proposition, betreffend die Vertheilung der Kosten der Grundsteuer⸗-Regulirung, verhandelt. Der Antrag des Aus. schusses, die Kosten nach sämmtlichen direkten Steuern mit Aus. nahme der Gewerbesteuer für Hausirer zu repartiren, wurde ange nommen, nachdem ein Antrag, bloß die Auflage auf Grund. und Gebäudesteuer nach den Intentionen des Gesetzes vom 2. Mai 186 zu machen, in namentlicher Abstimmung mit 23 gegen 40 Stimmen, und ein weiterer Antrag, die Gewerbesteuer auszuschließen, mit ahn. lichem Stimmenverhältniß verworfen waren.

Posen, 8. Dezember. Durch Amtsblatt Verfügung vom 23. November wird bekannt gemacht, daß vom 1. Januar k. J. ab die kreispolizeilichen Verordnungen (kreisamtliche Bekanntmachungen) und lokalpolizeilichen Verordnungen (orts polizeilichen Vorschristen in der Stadt Posen und in den Kreisen Posen, Kosten und Buk allein durch Aufnahme der betreffenden Erlasse in das von dem ge— dachten Zeitpunkte ab unter dem Titel »Vereinigtes Kreis- und An— zeigeblatt für die Stadt Posen und die Kreise Posen, Kosten und Buk« im Druck und Verlag des Buchdruckereibesitzers F. Winkler zu Kosten erscheinende Amtsblatt zu verkündigen sind, und daß von der Beobachtung dieser Art der Verkündigung der Giltigkeit der be— treffenden Verordnung abhänge.

Aachen, 6. Dezember. In einer an der Wilhelmsstraße bele— genen Fabrik explodirte, nach Berichten der »Aach. Ztg.“, heute früh kurz nach 6 Uhr der Dampfkessel, wodurch ein Theil des Gebäudes in die Luft gesprengt und die ganze Umgebung mehr oder minder verwüstet wurde. Das Beklagenswertheste bei diesem Unfall ist jedenfalls, daß 3 Personen, eine Frau und zwei Männer, ihr Leben einbüßten. Ueber den unmittelbaren Grund der Eaxplosion ist Ge— naueres noch nicht festgestellt; der Heizer war im Augenbtick der Katastrophe nicht beim Kessel anwesend.

Schleswig ⸗Holstein. Durch Bekanntmachung im »Schleswigschen Verordnungsblatt« zeigt, dem ⸗Wolffschen Tel. Bur.« zufolge, Freiherr v. Zedlitz an, daß das für die Pariser Aus— stellung im Jahre 1867 in Kiel zusammengetretene Comité bereit und ermächtigt ist, auch die Interessen Schleswigs bei der Aus— stellung zu vertreten.

Eine Flensburger Korrespondenz der »Hamburger Nachrichten« meldet, das schleswigsche Appellationsgericht habe das vor einiger Zeit vom Flensburger Magistratsgericht gegen die Verbreiter der auf Nordschleswig bezüglichen Adresse an den Kaiser der Fran— zosen gefällte Erkenntniß, das theilweise auf Festungshaft lautete, in der Hauptsache aufgehoben, die Inkulpaten jedoch in die durch ihr Gebahren veranlaßten Untersuchungskosten verurtheilt.

Hannover, 7. November. Nachdem es unserer Regierung nicht gelungen, wird der „Hamb. Börs. Halle« geschrieben, für die diesseitigen Eisenwerke die Zollbegünstigung bei den Zollvereins= Staaten zu erlangen, welche Oldenburg genießt und die darin besteht, daß die oldenburgischen Eisenwerke 25,060 Etr. ausländisches Roh— und Brucheisen zum Zwecke der Anfertigung der Waaren für das Ausland jährlich zollfrei beziehen, sollen jetzt die hannoverschen Eisen⸗ werke im Ganzen 40,000 Ctr. ausländisches Roh. und Brucheisen zu gleichem Zwecke frei beziehen können. Der hieraus entstehende Zollausfall wird jedoch von der Landeskasse getragen werden müssen, während an dem Zollausfall zu Gunsten der oldenburgischen Werke alle Zollvereins⸗ Staaten pro rata partizipiren. Diese Befreiung soll am 1. Januar 1866 beginnen, sich aber nur auf die Privat- Eisenwerke, nicht auf die des Landes erstrecken. Der holländische Minister-⸗Resident am hiesigen Hofe, de Middelburgh, geht im

41019 en Monate als Gesandter Hollands nach Konstantinopel und

Ausgaben ist das Resultat der in Aussicht gestellten figen Etats nicht berücksichtigt, welche einen vermehrten Besoldungsaufwand er-

. ibn hier in die Stelle der bisherige Attaché bei der nieder landischen Gesandtschaft in London, Mazel.

Mecklenburg. Sternberg, 7. Dezember. Das Comite

über die Ite Landtagsproposition (Errichtung von Erbzins⸗ sellen auf den ritterschaftlichen Gütern) gab, der ⸗Meck.

lenb. Ztg zufolge, heute seinen Bericht ab. e dem Referenten, Grafen Bassewitz ; Schwiessel, verlesen. Er zer⸗ fällt in einen Majoritätsbericht und ein Separat · Votum des Bürger ; meisters Willbrandt. Die Majorität, wozu auch die übrigen Mit- ö . ab, daß dieser Gesetzentwurf von dem Strelitz chen Land esberrn nicht proponirt sei, geht aber im Uebri⸗ n auf die Prüfung der Vorlage ein, und erklärt:

u der Vorlage zunächst kein Bedürfniß vorhanden sei, wel . * ; ; . ö h dadurch zeige, daß die Gutsbesizer keinen Gebrauch von dem kanntlich dahin, die mecklenburgische Regierung zu einer schleunigen lhnen zustebenden Rechte, Erbzinsstellen zu errichten, gemacht hatten. Durch die vorgeschlagenen Veränderungen würden die Rechte der Ereditoren ver

letzt, und sei es bedenklich, für unser gutes Hypothekenwesen Eingriffe in

deten Rechte zu machen. Unrecht sei es ferner gegen die Agnaten, deren Einspruch zu beseitigen, man könne ein Proclam erlassen, und müsse jeder Agnaten ⸗Anspruch, der sich dann melde, gebührend berücksichtigt werden, wer sich aber nicht melde, der könne als nicht vorhanden betrachtet wer. den. Wenn die Fideikommißbesitzer das Recht haben sollten, Theile ihres ßideikommisses zu verkaufen, sei es fraglich, ob man berechtigt sei, so in die Fideicommiß · Stiftungen einzugreifen, die Fideicommißbehörde hätte da ˖ bei auch gefragt werden sollen. Auch sei es wünschenswerth, wenn man so etwas wolle, daß vorher gesetzlich Bestimmungen getroffen würden über die kontraktlichen Verhältnisse solcher Erbzinsleute, die Bestätigungs— gebühren c. Willbrandt Teterow das Bedürfniß entschieden an. . Er glaubt, daß die Auswanderung mit durch die Schwierigkeit, bier Grundbesitz zu erwerben, veranlaßt wird, und daß es anzuerkennen sei, wenn die Regierung die Hindernisse beseitigen wolle, daß der agnatische Consens wegfällt, dafür ist er, die kreditorischen Rechte will er gewahrt wissen, die Fideikommisse sollen auch Parcelen verkaufen dürfen. Die Häusler müßten freie AÄrbeiter werden und dürften z. B. nicht unter das Gesetz über die Dienstvergehen gestellt werden. Bevor man aber auf ein solches Gesetz eingehe, müßten noch Gesetze gegeben werden über die

erkennt in seinem Separatvotum

Fypothekenverhältnisse dieser Leute, ihr Verkaufsrecht, über das Recht,

Miethseinwohner einzunehmen u. s. w. und proponire er daher, die Sache insofern noch abzulehnen. Außerdem beantragte ein Dictamen von Bock - Welzin, Schalburg— Herzberg und Pogge ⸗Blankenhof: ; ö Annahme der proponirten Gesetzgebung, da das Bedürfniß danach entschieden bestebe, und sie mit Dank anzuerkennen sei. Doch glauben sie, daß der creditorische Consens eingefordert werden muͤsse / wenn Jemand mehr als 4pCt. seiner Gutsfläche als Erbzins veräußern wolle, ünd daß, um die Absicht zu erreichen, vorher noch eine Re form der Patrimonialgerichtsgesetzgebung und der Armen⸗ versorgung stattfinden müsse, auch sei es wünschenswerth, daß die kontraktlichen Verhältnisse über Erbrecht, Verkauf 24. die Kosten des Commissorii vorher festgestellt werden. . Die Verhandlung führte schließlich zur Annahme des Basse⸗ witz schen Majoritäts Berichts mit 98 gegen 32 Stimmen.

Schwarzburg. Sondershausen, 6. Dezember. (C. Z) Die Gesetzsammlung publizirt die neue Gewerbe O rdnung, so wie ein Gesetz über Entschädigung für aufgehobene Verbietungs,, Zwangs, oder Bannrechte. rbe r den übrigen thüringischen Staaten auf dem Prinzip der beschränkten Gewerbefreiheit; es leidet keine Anwendung auf das Apothekergewerbe, die Erzeugung künstlicher Mineralwässer und den Handel mit Arzmneiwaaren, auf das Preßgewerbe u. s. w. ebenso ist eine Konzession erforderlich zum Betriebe von Gastwirthschaften, zum Kleinverkauf von Branntweinen aller Art, zum Betriebe von Versicherungsgesellschaften, zur Fabrication und zum Handel mit Spielkarten u. s. w. Ausländern ist die Niederlassung im Fürsten⸗ thume zum Zwecke des selbstständigen Gewerbebetriebes gestattet, in . soweit in deren Heimath eine gleiche Vergünstigung den diesseitigen Staatsangehörigen gewährt wird, andernfalls kann vom fürstlichen Ministerium zum Gewerbebetriebe besondere Erlaubniß ertheilt werden. Die neue Gewerbeordnung tritt am 1. Januar 1866 in Kraft.

Hessen. Darmstadt, 7. Dezember. Nach der heutigen Eröffnung des Landtags durch Verlesung der Thronrede erstattete Minister von Schenk Bericht über die Verwendung der Staats— gelder, woraus die beträchtliche Verminderung der Staatsschuld um 2 Millionen hervorzuheben ist. Oberst Schwaner verlas hierauf tine Uebersicht der Kosten der Militairverwaltung, worauf der Finanz Nach demselben ist in der

Tammer übergab.

ten Steuern sollen mit 10 Kreuzer 35 Heller von einem Gulden

Ders urde von * ĩ . e ,, besonders den wiederholten Vorschlag der Errichtung eines Jäger-

r der Landschaft gehören, lehnt die Gesetzgebung unter dem

Bas neue Gewerbegesetz rubt wie in

Normal- Steuerkapital erhoben werden. Bei der Ausstellung der

fordern werden; doch bofft die Regierung, diesen Mehraufwand durch den erwähnten Ueberschuß von 1244060 Gulden decken zu können. Oberst Schwaner beleuchtet bierauf noch des Näberen, den die Mili—⸗ tairverwaltung betreffenden Theil des Finanzgesetzes, und heben wir

Bataillons und des Garnisonwechsels von sechs Jahren hervor. Frankfurt a. M., 8. Dezember. In der gestrigen Bun⸗ destagssitzung wurde, wie das ⸗Fr. J. berichtet, über den An trag der Reclamations - Kommissionen Betreffs der Eingabe der Rostocker Mitglieder des Nationalvereins wegen Rechtsverweigerung abgestimmt und derselbe per majora angenommen. Er geht be—

der Infanterie in Perioden

Rückäußerung aufzufordern. Preußen, welches das vorliegende Ma— terial genügend für ein sofortiges Eingehen in die Sache hält, hat, wie dasselbe Blatt meldet, aus diesem Grunde gegen den Antrag gestimmt. Inzwischen ist in derselben Angelegenheit auch eine Ein- gabe des Rostocker Magistrats wegen Justizverweigerung eingelaufen, welche heute vorgelegt und der Reclamations⸗Kommission zugewiesen wurde. Auch die Resultate der Maß und Gewichts Kommission wurden heute eingereicht und an den handelspolitischen Ausschuß ver wiesen.

Nassau. Wiesbaden, 7. Dezember. In heutiger öffent ˖ licher Sitzung der Zweiten Kammer hat die Regierung die wegen Regulirung der Postverhältnisse vorgelegten Verträge mit dem Fürsten von Thurn und Taxis zurückgezogen, weil für dieselben keine Aussicht auf Genehmigung der Kammern gewesen sei.

Bayern. München, 7. Dezember. Der bereits telegraphisch gemeldete Artikel der »Bayersch. Ztg.“ lautet wörtlich, wie folgt: Se. Majestät der König hat den ersten Tag nach seiner Rückkehr von Hohenschwangau dazu verwendet, sich möglichst genau über die einem in jüngster Zeit vielbesprochenen Konflikt zu Grunde liegenden thatsächlichen Verhältnisse zu informiren. Se. Majestät hat zu die sem Behufe insbesondere mehrere gänzlich unbetheiligte Personen, deren Treue und Anhänglichkeit an die Krone außer Zweifel steht, um ihre Meinung befragt. Auf Grund der erhaltenen Erklärungen hat Se. Majestät sich entschlossen, Herrn Rich ard Wagner noch gestern Abend den Wunsch ausdrücken zu lassen, daß derselbe auf einige Monate aus Bayern verreisen möge.

Oesterreich. Wien, 7. Dezember. Die heutige ⸗General⸗ Corresp.« schreibt: Ein Wiener Blatt brachte gestern, angeblich von guter Seite, die Nachricht, daß die Sistirung des Beamten ⸗Avance—⸗ ments in allen Ministerien und Hofstellen beschlossene Thatsache sei. Wir können diese Nachricht sammt den daran geknüpften Sistirungs-⸗ Terminen und sonstigen Konsequenzen in die Reihe vollkommen unbegründeter tendenziöser Erfindungen verweisen.

Den telegraphischen Landtagsberichten der Wiener Zeitung « entnehmen wir Folgendes:

Es ist feste Ueberzeugung der unterzeichneten Magnaten und Ver- treter des dreieinigen Königreiches, daß die Lösung der verfassungsmäßigen Aufgabe und der Ausgleich der staatsrechtlichen Differenzen, welche seit einigen Jahren in das Staatsleben der unter dem Scepter Ew. Majestät lebenden Nationen gefahrbringend eingreifen, durch ruhige Erörterung und das hierauf zu basirende Einverständniß zwischen der Krone und den Nationen erzielt werden kann. Von dem Ausdrucke des Willens der Völker hängt es ab, ob dieses Einverständniß ein lebenskräftiges und dauerndes fein soll. Man strebt nun einerseits dahin, daß der reine Ausdruck des Willens der Nation gehindert werde und daß über das Schicksal unseres Vaterlandes eine künstliche, hierzu nicht berufene Majoritãt entscheide. Unsere Beschwerde besteht darin, daß Se. Excellenz der Prä— sident des Landtages die von Ew. Majestät bestätigte Geschäftsordnung unseres Landtages gegen den ausdrücklichen Sinn der in der Geschäfts. ordnung enthaltenen Worte so interpretirt, daß die Thätigkeit des Land. tags faktisch nicht begonnen werden kann. . ö.

Agram 6. Dezember. Der heutige -Pozor« bringt den Wert laut der Beschwerdeschrift, welche die in Wien weilende Deputation kroatischer Landtagsabgeordneter an den Stufen des Thrones nieder ˖ gelegt hat. Die Hauptmomente dieser Schrift lauten

Die Petition richtet sich hierauf direkt gegen die Tendenz, den nicht verificirten Banaltafelbeisitzen das Recht der Mitwirkung bei der Wahl der Landtagsfunktionäre zuzuerkennen. Die Einräumung eines solches Rechtes an die Banaltafelräthe ver der Constituirung des Landtages sei eine offenbare Ungerechtigkeit, dahin abzielend, die wahren Vertreter der Nation von einer kuͤnstlichen Majorität unkompetenter Landtagsmitglieder zu maspbrißsren. Die Peten⸗

ͤ * g. , e, ten flehen daher um angemessene Allerböchste Verfügungen, damit minister das Budget für 1866 68 dem Präsidenten der Zweiten

kommenden Finanzperiode ein Ueberschuß von 124,000 Gulden zu erwar · ten. Hieran knüpfte fich die Verlesung des Entwurfs des Finanz. gesetzee. Bemerkenswerthe Propositionen dieses Entwurfs sind Er⸗ mäßigung der Brückengelder zu Mainz und Worms und der Ueber. fahrtsgebühren zu Oppenheim, Gernsheim und Kostheim. Die direk⸗

das Gesetz unparteiisch gehandhabt werde. ö .

7. Dezember. Die heutige Vummer des Pozor« spricht sich über das von der Deputation der national · liberalen Partei, aus Anlaß ihrer Sr. Majestät überreichten Beschwerdeschrift, erzielte Resultat in nachstehender Weise aus. Der Erfolg ihrer Mission sei ein vollkommener; es sei ibr ausdrücklich versprochen worden, daß die durch falsche Interpretation der Geschäfts ordnung. entstandenen Mängel rektifizirt werden. Die diesfälligen Entscheidungen seien