4044
A0 000 preuß. Morgen. Die Zoll- Einnahmen betrugen 1863 über . D e r och war im Jahre 1863 von 3236 Fahr- zeugen mit 86 401 Last, darunter 251 Dampfschiffe von 9051 Pferde raft.
Dänemark. Der Minister des Innern hat den Reichstags. Mitglie= dern einen Bericht über die Wirksamkest des Rettungswesens während des Finanzjahres 18614 –- 65 mitgetheilt. Es ist in dem Jabre keine neue Rettkungsstation angelegt worden dagegen ist ein neues Rettungs⸗ boot gebaut, welches nicht nur eine größere Tragfähigkeit hat, als die äl. teren Boote, von denen mehrere verunglückten, sondern auch so eingerichtet ist, daß es nach einer Umschlagung sich von seibst wieder in die Höhe richtet, welches theils durch große Luftbehälter, die an den Enden angebracht sind, erreicht wird, theils dadurch, daß wenn es ins Wasser gesetzt wird. In dem zähn sind an den dänischen Küsten 95 Schiffe gescheitert, w 13 im Amte Hjörring und 8 bei Bornholm. Von diesen gingen 61 Schiffe total verloren und 34 kamen wieder vom Grund ab.
Bei 53 von diesen Schiffen rettete die Besatzung sich selbst, von 26 wurden sie durch private Hülfe gerettet, von 3 theils durch eigene und
durch Hälfe Anderer, und ven 11 Schiffen durch Rettungs- Ararat, Königlichen Domamen -Vorwerke, welche in frühern Perioden der Regel nat
aus freier Hand auf Grund spezieller Veranschlagungen aller Vorwerk?
*. N ⸗ ö . 866 3. ; s7 und durch die Rettungs ⸗Anstalten 100, zur gleichen Hälfte mittelst der Nat nnge n olg. ,. nmerhnn bereits seit geraumer Zeit lediglich im Wege
Die Rettungs⸗ Apparate sind bei 35 Strandungen in Bewegung gewesen. Seit Ein
Umgekommen sind 16 Menschen, gerettet wurden 483, durch eigene Hülfe 230, durch private Hülfe 136, durch eigene und durch Hülfe Anderer Rettungsböte und mittelst der Raketen ˖ Apparate.
richtung des Rettungswesens 1852, also in 13 Jahren, sind dadurch 1372 Menschen gerettet. Die Zabl der Stationen ist 35.
Gewerbe⸗ und Handels⸗Nachrichten. Flensburg, 9. Dezember.
gegen 1600 fremde Schiffe eingelaufen seien. Die größte Zahl fremder
Schiffe, die dänischen eingerechnet, habe in früheren Jahren nur 1300 betra⸗
gen. Dies zeuge am besten für die Zunahme unseres Handels. Die Schiff— drücke sei oft zu klein für die Menge ankommender Fahrzeuge. . — Zu seiner Mittheilung über den Entwurf dei deutschen Maß- und Gewichts Ordnung bringt das »Fr. J.« . noch einige beachtens . werthe Einzelheiten nach. (Art. 6. Als Urmaß gilt derjenige Platinstab, welcher im Besitze der Königlich preußischen Regierung sich befindet, im Jahre 18653 durch eine von dieser und der Kaiserlich französischen Regierung be⸗ stellte Kommissien mit dem zu Paris aufbewahrten Metre des Archives verglichen und gleich 10000301 Meter befunden worden ist. (Art. 79 Als Urgewicht gilt das im Besitze der preußischen Regierung befindliche Platin ⸗ Kilogramm, welches, mit Rr. 1 bezeichnet, im Jahre 860 durch eine von den genannten beiden Regierungen
gesetzte Fommission
gramm befunden worden ist. Art. 8)
bergestellt und richtig erhalten. (Art. 9) Zum Zumessen und Zuwägen
im Shentlichen Verkedr dürfen nur gehörig gestempelte Maße und Gewichte n, . Die Aichung und Stempelung der Maße und Gewichte erfolgt ausschließlich durch obrigkeitlich bestellte Personen. (Art, 13) Gestempelte Maße und Gewichte werden ungültig, sobald ihre Abweichung
angewendet werden. Art. 10.)
von der gesetzlichen Größe folgenden Betrag überschreitet: ez oo bei Maß- stäben ö kt urn und darüber; é bei Hohlmaßen für trockene Gegen staͤnde von ( bis 19 Litres; ne bei Hohlmaßen für trockene Gegenst ande von mehr als 10 Litres; ioo bei Flüssigkeits maßen; (10 Kilogramm).
stücken von mehr als 20 Pfund
der im Art. 13 angegebenen Abweichungen von der gesetzlichen Größe zu— lãssig. (Art. 15)
als in den Artikeln 13 und 14 angegeben, sondere Zwecke vorschreiben. n n Bei
den Gewichte zu den hten 1 . 56 . überhaupt immer so in Betreff des Verhältnisses der
noch beibehaltenen alten Maße zu den neuen verfahren. (Att. 18.) Auf
Gas. und Wassermesser, Garnbaspel und andere dergleichen Meß vorrichtun. Kaͤlber Unter 3 Jahr 1055, über 33 ö. ; i
̃ ᷣ = eit Jahr bis 1 Jabr 1863, über 1 bid gen finden die Bestimmungen dieser Maß. und Gewichtsordnung nur soweit ebe ait e. J Duwhtbulln 16̃ . i go. Sen ga, Me ia un end ge en tufsifchtn Handel in Innern Ehina's enthalten Tämmer 293389, andere Schafe 49,304, Summa der Schafe 78.653, Schwein Gesellschast« folgende interessante An. , .
Inwendung, als die Landesgesetze dieses vorschreiben.
die »Nachrichten der geographischen
garn, Herr Iwanow wurde im Jahre 1861 in die Stadt Han - hou
n - if kiang gesandt und hat daselbst 4 Jahre lang beständig gewohnt . * ., ene Einsammeln des Thees und bei Zubereitung des ˖ selben gründlich kennen gelernt. In Gemeinschaft mit seinen Gefährten, den Kaufleuten J. J. Oku low und J. F. Tokma ko w, hat er in Han · hou ein Handelshaus gegründet und daselbst zuerst eine, dann fünf Theefabriken eroͤffnet, in welchen alle Sorten Thee mit Hilfe, chinesischer Arbeiter bereitet werben. Sie sind dabei in direkte Verbindung mit den Theeplantagen der Um · gegend getreten, welche bereits ihre ganze Ernte an diese Fabriken absetzen. Auf diese Weise haben sie in den Jahren 1863 und 1861 1700 Kisten schwarzen Thee, 11.6060 Kisten Ziegelthee und 540 Kisten Blumenthee bereitet. Dieser Ther kam billiger zu stehen, als der von den Chinesen gekaufte, und wurde in Rußland gern angenommen. Iwanom, dessen Gefährten und andere Kaufleute aus Kjachta haben angefangen, im südlichen China mit russischen Waaren zu handeln, welche sie theils über Kjachta, theils über See bezogen hatten. Sie haben sich hierbei durch die Erfahrung überzeugt, daß die von den Europäern gestellten Tuch und anderen Wollen . waaren die Konkurrenz mit den unsrigen nicht aushalten kön · nen. Es sind Fälle vorgekommen, daß dieselben Tuchsorten, die in
es Wasser als Ballast einnimmt, erwähnten Finanzjahr davon
werken letzterer zwischen 8s Sgr. 5 Pf. nieder · mit dem in dem Kaiserlichen ö Paris 6. bewahrten Kilogramme prototype verglichen und gleich Cpeossesaa Kilo- 2 Nach beglaubigten Copieen des Ur. maßes und des Urgewichts werden die NRotmalmaße und Normalgewichte
Ma odo bei Gewichts ⸗
. 3 20 Bf bis ᷣ . i Gewichts ö stücken von 1 bis 20 Pfund. 6 bis 140 Kilogramm)! 6 3 kö Domainen Verwaltung vermehrt worden sind. Es ist dieses Resultat aber
Eichung und Stempelung der Maße und Gewichte ist höchstens die Hälfte
Die L sges önnen auch eine größere Genauigkeit, . . unge 1 ,, Die Lande geseße t , n , oder ö 9 Domainen und Forst-Kolonieen und für die Ausstattung neu eingerichttte der Einfährung dieser Maß. Schulen erheblich vermehrt haben, andrerseits aber auch ein bedeutender Ein und Geidichtsordnung wird das Verhältniß aller einstweilen in Geltung nahme ⸗Ausfall in Folge der Rentificirung des Domainenzinses erwachsen is.
bleibenden abweichenden Maße und aller in Geltung bleibenden abweichen.
aßen und Gewichten der neuen Ordnung festgestelt boren 522, 1863 geb. 448, 1862 geb. 404, Zuchthengste 33, Zuchtstuten
G6æ5, vorzugsweise zur Landwirthschaft benutzte Vferde 3845, Lastpferde Il⸗
Belgien und England fabrizirt waren, nicht so viel Material enthielten, az die in Rußland angefertigten, d. h. daß ein Stück europäisches Tuch! vn 30 Arschinen nur ein Gewicht von 23 Pfund hatte, während das unf . bei 25 Arschinen Länge 38 Pfund wog. Die Europäer haben vor lan — Zeit bereits angefangen, billige Wollenfabrikate, wie Long ells, en stripes und Decken, in China abzusetzen, und diese Wagren haben sich s verbreitet, daß der jährliche Absatz derselben sich auf 5 Mill. Rbl. erstregt Bei der Prüfung der Proben, welche man den Moskauer Fabrikanten von diesen Stoffen eingesandt, hat sich indessen herausgestellt, daß dieselben aus russischer Wolle fabrizirt werden. In Folge dessen sind von den Hjachte schen Kaufleuten in Moskau Bestellungen auf Long ells zu Londoner Pri. sen gemacht worden.
Landwirthschaftliche Nachrichten.
— Ueber die Ergebnisse der neuern Domainen -⸗Verpach. tungen im Regierungsbezirk Gumbinnen bringt das betreffende Regierungs- Amtsblatt nachstehende Nachweisung: Die Verpachtungen de
—
des öffentlichen Ausgebots bewerkstelligt. Den dieserhalb weranstalteten Licitationen wird dabei zunächst ein bestimmtes Pachtgelder⸗ Minimum zum Grunde gelegt, dessen Höhe durch einen Prozent ⸗Zuschlag zu dem bisherigen Pachtzinse nach Maßgabe der gegenwärtigen Preise und Erträge der Guten im Vergleich zu den früheren unter Verücksichtigung der inzwischen geschebe.
nen Veränderungen in der Benutzungsart der Vorwerksländereien und der seit den eingetretenen Verbesserungen in dem Kulturzustande der Domainen . . uund in dem örtlichen Absatz und Verhältnissen ermittelt und arbitrit wird. Im Von unterrichteter Seite, schreibt die 8 — — z E s 1 . C »Nordd. Ztg.“, wird uns mitgetheilt, daß in unseren Hafen dieses Jahr
Uebrigen bleibt es lediglich dem Ermessen der Pachtbewerber, welche vor ihrer Zulaffung zum Bieten das zur Uebernahme der betreffenden Pachtung erforderliche Vermögen, ihre Solidität, Zuverlässigkeit und landwirthschaftliche Qualification nachzuweisen haben, anheimgegeben, in Erwägung aller in Frage kommen. den Momente ihre Pachtgebote abzugeben und wird demnach der freien Konkurrenz jeder Spielraum gelassen. In dieser Weise sind im Regierung.
Bezirk Gumbinnen seit dem Jahre 1860 bis jetzt 280. Domainen, deten 24djährige Pachtperioden inzwischen abgelaufen waren, anderweitig verpachtet
worden und zwar 13 Vorwerke in Üitthauischen und 10 Verwerke in ma— surischen Kreisen, erstere mit einer Grundfläche von je ca. 1300 bis zu ca. 4000 Morgen, letztere von je ca. 1600 bis ca. 3000 Morgen. Die frühen Pachtgelder für die litthauischen Vorwerke betrugen insgesammt 26,164 The. 11 Sgr. 1 Pf. und varürte die Pacht für den Morgen zwischen 16 Sgt. 11 Pf. und 1 Thlr. 20 Sgr. 7 Pf., während bei den masurischen Vor. und 15 Sgr. 9 Pf. variüirte, die gesammten Pachtgelder aber 9813 Thlr. 15 Sgr. 5 Pf. betrugen. Dagegen erhöhten sich bei den nunmehrigen öffentlichen Ausbietungen dieser Domainen die resp. Pachtgelder um das Doppelte und Dreifache und stieg die Pacht für den Morgen bei den Vorwerken in littauischen Kreisen resp. auf 1 Thlr. 5 Sgr. 1 Pf. bis 2 Thlr. 15 Sgr. 5 Pf. und bei den.
jenigen in masurischen Kreisen auf 16 Sgr. 1 Pf bis 1 Thlr. 4 Sgt.
6 Pf., während die gesammten jährlichen Pachtgelder sich
I) dei den 15 litthauischen Domainen auf 56,457 Thlr.
2) bei den 10 masurischen Domainen auf 21,109
⸗ zusammen auf 77i5ß Thiĩr.
herausstellten, so daß gegen die bisherigen jährlichen Pachtgelder überhaupt. 35 977 * 26 Sgr. 6 L
. ö ein Flus von Ns d Thsr. J Sgr. 8 B erreicht worden ist, um welches mithin die jährlichen Einnahmen aus da
um so willkommener für die Staatskasse, insonderheit für die Domaintt. Verwaltung, als bei letzterer sich die Ausgaben für die verbesserte Em. richtung der ländlichen Polizei⸗Verwaltungen, für die Armenpflege in den
Kreis But, 2. Dezember. Die »Pos. Zig. berichtet: Am Schlust des Jahres 1861 betrug der Viehstand im hiestgen Kreise: Fohlen 1864 n.
andere Pferde 119, in Summa demnach 5i47, Maulthiere 15, Esel Ih
inkl. Ferkel 9360, Ziegen 1366, Ziegenbocke 36, Bienenstöcke 1140. In den Jahren hat sich der Viebstand des Kreises wer. um 742 Pferde, S859 Stücꝓ Rind,
eßüt zu ö n bl
gehoben. Im Allgemei in den mit Brennereien verhundenen,
schaften, wird Rindvieh auf die Mast gestellt und thei
Folgen zwei Beilagen
1045 Beilage zum Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.
Dienstag 12. Dezember
1865.
erkauft. Die Kühe erreichen in nicht fettem Zustande ein Lebend= n 250 bis 300 Pfund, in fettem Zustande bis 500 Pfund; die
dchse bis 1
Das
Winter im Stalle und in Sommer auf die Weide getrieben. Ein Viebstand zum weckt der Melkerei und Butter. und Käsebereitung wird hier nirgends ge— halten, da der Absatz von Milch und Käse mangelt. Die Näbe der Stadt osen hat großen Einfluß auf den erhöhten Preis des Jungviehes und der
sonstigen Erzeugnisse aus der Viehzucht. Besonders wird um und in Neu— tomysl . = 2 n . und nach Posen allwöchentlich einmal zum Verkauf für einen höheren Preis
ebracht. * . . dee e. für eine mäßig große Kuh einige 20 Thlr. und für ein 6 Wochen altes Kalb durchschnittlich 6 — 3 Thlr. gezahlt. Einen besonders hohen Preis haben in
m ganze im gefüttert
—
daß allwöchentlich große Heerden von dort nach Unruhstadt getrieben werden.
— Aus dem Berenter Kreise wird der »Westpr. Itg.« gefchrieben: „Der landwirthschaftliche Verein des Berenter Kreises bat es sich zur Auf— gabe gemacht, nach dem Vorgange vieler benachbarter, kleiner Städte auch n der Stadt Berent einen sogenannten Vorschuß ⸗ Verein ins Leben zu rufen. Der neu zu gründende Verein bat den Zweck, Grundbesitzern und Gewerbetreibenden Darlehne gegen mäßige Zinsen zu gewäh— ten, was für den diesseitigen Kreis ein dringendes Unter Mittheilung des in der Sitzung vom 253. September er. entworfenen Statuts ladet der Verein per Kreisblatt
demselben erhalten können. Tbhlrn. Einschreibegeld und eines Kassenantheils von 20 Thlrn., die in können erwerben. Zur des Slatũten ˖ Entwurfs,
Vollziebung des Letzteren Nitgliedschaft, Einzallung des
r zum Einschreibegeldes
und einer
lich des Direktors, Rendanten und Kuratoriums des Vereins und etwaigen
jahren können; ich bemerke noch, daß das Unternehmen seitens des Kreis landtaths zut regen Theilnahme allen Kreiseingesessenen empfohlen wird — Zur Rinderpest.
treffenden Maßregeln also ausspricht:
1) Ich will kein so schlimmer Prophet sein und behaupten, daß Eng— land die Rinderpest 10 Jahre lang behalten wird — wie es allerdings früher z. B. in Schleswig ⸗Holstein der Fall war, als man die richtigen Tilgungs ⸗
maßregeln noch nicht kannte und ausführte. Ich bin vielmehr davon über
zeugt, daß die intelligenten Engländer, wenn auch anfänglich durch falsche Deurtheilang der Seuche irre geleitet, bald allgemein zu der Ansicht gelan— gen werden, daß die Rinderpeft sich nicht in England von selbst erzeugt hat oder noch erzeugen kann, wenn auch ihre Herkunft vielleicht nicht mebr mit apodiktischei Gewißheit nachzuweisen ist. 2 Diese Einsicht muß notb— wendig zu der Ueberzeugung führen: daß nur die Ab sperr ung der, kranke und verdächtige Häupter enthaltenden, Heerden und die sorgsame Vernichtung des Ansteckungsstoffes in alln Dingen, woran er haften konnte (Desinfection) die Seuche ju tilgen im Stande sein werden. 3) Dürfte man überzeugt sein, daß diese Äbsperrung und Reinigung überall gewissenhaft und genügend in s Werk gesetzt würde, so könnte es jedem Vieheigenthümer überlassen bleiben,
was er mit seiner angesteckten Heerde anfangen wollte. 4) Da dies aber
silbst für England nicht vorausgesetzt werden kann, so muß von Regierungs wegen die Tödtung, nicht nur der bereits erkrankten, sondern auch der schon
von ihnen angesteckten Rinder angeordnet und mit Strenge, Konsequenz und
ohne Ausnahme durchgeführt werden. Man wird finden, daß diese Vernich tung der kranken und angesteckten Thiere, verbunden mit gründlicher Desinfection, am schnellsten zum Ziele führt und schließlich auch das w oblfeilste Til- gungsmittel bleibt. 5) Rin derpestkranke dürfen, meiner Winung nach, unter keiner Bedingung geschlachtet und verwerthet werden, wenn gleich der Genuß ihres Fleisches, erfahrungsgemäß, für die menschliche Ge— sundheit nicht nachtheilig ist. Ihr Fleisch und die Abfälle sind ansteckend und der Verbrauch derselben ist nicht so zu kontrolliren, daß dadurch die llebertragung der Seuche sicher verhindert werden könnte, 6) Verdächtige, noch nicht Kranke, dürfen nur unter der Aufsicht sachkundiger Veterinäre der Schlachtbank übergeben werden, wenn alle Abfälle: Häute, Hörner, lauen, Mägen und Hedärme, sofort sorgfältig desinfizirt oder vernichtet werden und der Inhalt der letztgenannten mit dem Miste vergraben und dadurch unschädlich gemacht wird. 7) Für alles noch anscheinend gesund zetödtete Vieh muß eine Vergütung, nach dem vollen Taxationswerthe, sofort an dle Eigenthümer gezahlt werden. Die Gelder aufzubringen, ist Sache der Regierung. 8) Nur wenn das englische Gouvernement diese Maßregeln nicht für passend hält, oder nicht strenge durchzuführen im Sande ist, daher die Scuche immer weiter verbreitet wird, kann zur Impfung gegriffen werden. Da diese die Seuche übergll schneller zu Ende führt, eine bessere Kontrole gestattet, den Prozentverlust mindert und die
seuchungsversuche sind daber bei hoher Strafe zu verbieten.
Der Preis des Viehes hat sich auch bedeutend gesteigert, denn es
den letzten Jahren auch die Schweine erlangt; namentlich wird in der Stadt Neustadt b. P. ein lebhafter Schweinehandel betrieben, so
Bedürfniß ist.
— ibe theils . raffte in der Zeit 2085162 Rinder hinweg. dessen in regelmäßigen Raten von monatlich 5 Sgr. eingezahlt werden definitiven Konstituirung des Vereins auf Grund Zeichen der belie · bigen Quote des Kassenantbeils, so wie zur Wabl des Vorstandes, nament .
ausnahmsweise und sehr unvollkommen ausgeführt werden.
sie bis jetzt, also 51 Jahre lang, nicht wieder gehabt.
seuchungsversuchen bei Weitem vorzuziehen. 9 Alle Heil! und Durch⸗
ĩ r 8 10 Die vor stehenden r, . finden auch auf Schafe und Ziegen, denen die Rinderpest mitgetheilt war, ihre Anwendung. 11) Es versteht sich von selbst, daß England wãh⸗ rend der Dauer der Tilgung auch nach außen geschützt werden muß. Da— ber darf aus Staaten, wo die Rinderpest herrscht, kein Rind , Schaf oder Ziegenvieh eingeführt werden, ohne in einer zehntägigen Quarantaine seine Gesundbeit dokumentirt zu haben. Eingebrachte gifffangende Sachen, Eisen. babnwaggons und Dampfschiffe, die solche Thiere brachten, sind sorgfaltig 1 desinfiziren. Ich sende Ihnen hierbei den letzten Bericht aus dem Impfungs. Institute in Karlowka, bemerke jedoch zugleich, daß Sie in Eng
land Resultate, wie man sie dort hatte, bei der Impfung durchaus
von den Händlern eine bedeutende Quantität Kälber 36 angekauft nicht erwarten dürfen. Sie wird bei Ihnen, wenigstens in der ersten
Zeit, dieselben Erfolge haben, wie neuerdings im Kirchenstaat, d. b. hö einige Prozent mebr am Leben lassen, als e n , . 6 der bisherigen Impfungen in Rußland ist auch ein ganz anderer, viel böberer und weitgreifender gewesen, nämlich: . in den Ländern, wo die Rinderpest beimisch und gutartiger ist / sie möglich st auszuretten und einer großen Masse von Rindern Immunität (Unempfänglichkeit) zu verleihen damit diese als Handelswaare über die Grenzen hinaus gehen können, ohne Gefahr zu bringen.
Uebrigens sollte die Geschichte die Lehrmeisterin für die verständigen Menschen sein, ist es aber, leider! keineswegs. Was sie lehrt, wird nur zu bald vergessen, und man hascht und sucht nach Neuem. — So geht es jetzt auch bei der Behandlung der Rinderpest in Holland und England. Daͤs lehrreichste Exempel über die Wirksamkeit der verschiedenen Tilgungsmetho—
den gegen die Rinderpest bieten die Herzogthü S i , g sämmtliche . Herzogthümer Schleswig ⸗ Holstein und
greibeingesessenen zu recht zahlreicher Betheiligung als Mitglieder ein und fügt die Bemerkung binzu, daß nur Mitglieder des Vereins Darleben aus Die Mitgliedschaft wird durch Entrichtung von
Dänemark und es wird passend sein, es hier ins Gedächtniß zurückzurufen. In den vierziger Jahren des vorigen Jahrhunderts herrschte in Folge des ersten und zweiten schlesischen Krieges die Seuche in Deutschland, kam auch in die dänischen Staaten, hielt sich dort sieben Jahre und
n Tilgungsmittel waren: Buß und Bettage, sonntägliche Kirchengebete, Heil- und Durch— seu chu ngsversuche. In den achtziger Jahren kam sie wieder, in Folge des siebenjährigen Krieges, in die Herzogthümer Schleswig ⸗Holstein, aber glücklicherweise nicht nach Dänemark. Sie erhielt sich zehn Jahre und kostete den beiden Ländern gegen 80,000 Stück Rindvieh. Tilgungsmaß—
tegeln waren: sehr un v s 3 weiteren Beschlußnahme stand am 28. v. Mis. ein Teimin an. Ob in ! 4 , dieser General⸗Versammlung die definitive Konstituirung des zu begründen. den Vorschuß Vereins stattgefunden hat, darüber habe ich noch Nichts er— SHeilungs. und Durchseuchungsversuche gänzlich untersagte, dagegen strenge und zuverlässige Absperrung, Tödtung der kranken und verdächtigen Thiere und sorg ·
same Desinfection anbefahl. Im Jahre 1813 und 1814 sollte di Die deutsche »Petersb. Ztg.“ bringt einen , . ki n , , n
Brief des Prof. Jessen an einen Freund in Rußland, worin dieser sich in Betreff der gegen die Rinderpest in England, wie im Allgemeinen zu
gen, neben Heil und Durchseuchungsversuchen. Im Jahre 1801 war für die Herzogthümer eine sehr strenge Verordnung erschienen, welche
ihre Kraft erweisen. In Folge des Krieges ward die Rinderpest in Schles. wig -Holstein eingeschleppt und verbreitet. — Bis zur Abschließung des Waffenstillstandes in Kiel konnten die Vorschriften der Verordnung nur Gleich dara
aber wurde der Direktor, Professor Erik Viborg mit den , Vollmachten in die Herzogthümer gesandt. Er kam dort den 2. März 1814 an, behandelte die Seuche genau und strenge auf Grundlage der erwähnten Verordnung und konnte schon am 2. Juni desselben Jahres wieder in Kopenhagen sein, da die Seuche völlig getilgt war. Sie war verbreitet gewesen auf Tadligen Gütern, in 2 Städten, 4 Flecken und in 38 Dörfern. An der Seuche starben 1132 Stück. Seuchten durch 283. Wurden ge— toͤdtet 480. Die Herzogthümer verloren also im Ganzen daran 1618 Häupter, waren innerhalb 6 Monaten von der Rinderpest befreit und haben Also: Dauer
Jahre — Verlust TosS5,i62. Dauer 10 Jahre — Verlust 80 000.
Dauer 6 Monate — Verlust 1618.
Zurückbleibenden für die Zukunft schützt, so ist sie den Heilungs. und Durch,
Eisenbahn⸗- und Telegraphen⸗Nachrichten.
Königsberg, 9. Dezember. Von der Eisenbahnpregeldrüche,
schreibt die »Ostpr. Ztg.“, ist bereits der obere Tbeil des Gerüstes abge- brochen, so daß oberhalb das kolossale Brücken werk jetzt vollkommen frei da— steht. Die einzelnen, eisernen Ständer sind nicht, wie bei den Weichselbrücken, durch Gitterwerk, sondern durch bloße Kreuzstäbe verbunden, in Folge dessen . viel durchsichtiger ist und kein so massenhaftes Aussehen hat, als jene.
Halle i. W., 6. Dezember. Heute waren die Vertreter unseres Krei⸗
ses hier versammelt und haben beschlossen; den Rest der 118,000 Thlr., welche unser Kreis für den Bau der Wesffälisch / Holländischen Eisenbahn aufbringen soll, in Stamm - Actien zu übernehmen.
Nordhausen, Jẽ. Dezember. Wie der diesgen Zeitung bestätigt wird,
soll zu Ostern die Linie Halle Nordhausen und im August die weitere Strecke bis Ahrenshausen eröffnet werden.
London, J. Dezember. Zum ersten Male seit der Vollendung der
telegraphischen Verbindung mit Indien ist gestern eine Depesche von dort in einem Tage bierher gelangt. 20 Minuten aufgegeben worden und wurde hier nm 8 Uhr Abends aus- gegeben, brauchte somit zur Durcheilung der Strecke und zu den verschiede . nen Ueberschreibungen unterwegs nicht ganz 10 Stunden. Bei einiger Maßen zweckmäßig geleitetem Dienste sollte dies die Regel sein. Der Zeit unterschied zwischen Kalkutta und Greenwich beträgt, nebenbei bemerkt, 5 Stunden 53 Minuten, so daß es, wenn man blos die resp. Tageszeiten ins Auge faßt, ganz gut möglich wäre, eine Depesche hier früher zu erhal- ten, als sie dort aufgegeben wurde.
Sie war in Kalkutta um 10 Uhr