1865 / 307 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

4248

Verschiedene Bekanntmachungen.

3791

: Offene Lehrerstelle. Die mit einem Gehalte von 450 Thlrn. (event. 500 Thlr.) dotirte Stelle eines Lehrers an unserer höhern Knaben ˖ schule ist neuerdings vacant und soll mit einem Predigtamts Candidaten baldigst wieder befetzt werden. Qualificirte Bewerber wollen sich, unter Ein e m ihrer Zeugnisse, bis zum Schlusse dieses Jahres bei uns melden.

Sommerfeld, den 22. Dezember 1865. Der Magistrat.

Benachrichtigung und Instruction für J n m st beflis ene, welche sich um die Benefizien der Friedens ˖ Gesellschaft zu Potsdam bewerben wollen. ö Die hiesige Friedens Gesellschaft, welche den Zweck hat, unbemittelte Gymnasiasten, Studirende und Kunstbeflissene von vorzüglichen An lagen und ausgezeichnet guter Strebsamkeit und sittlicher Führung zu unterstützen, verleiht Benefizien zu dem Betrage von 10 bis 50 Thalern und nach Umständen von höherem Betrage stets nur auf Ein Jahr.

junge

§. Z. Berücksichtigungsfähig sind nur Studirende und Kunstbeflissene, welche

im hiesigen Regierungs- Bezirke oder in der Stadt Berlin heimisch sind, und

inländische Universitäten, Gymnasien oder KunstAkademieen besuchen. 23 Die Bewerber haben sich spätestens im Monate September jedes Jahres schriftlich an den unterzeichneten Vorstand der Friedens - Gesellschaft zu wenden. Ihren Gesuchen, in denen sie ihre anderweitigen Subsistenz Mittel und wa schon erlangten Stipendien u. s. w. gewissenhaft nach— weisen, oder ihre gänzliche Mittellosigkeit darthun und bezeugen und außer⸗ dem auch Art und Zweck ihrer Studien näher angeben müssen, ist bei⸗ zufügen: A. Wenn sie noch ein Gymnasium besuchen: a) ein eurrieulum vitae mit Angabe der Herkunft und der Familien ·

Verhältnisse des Bewerbers und der Bestimmung, welcher er sich

widmen will;

b) zuverlässige, von Seiten des Herrn Gymnasial-Direktors bestätigte Nachweise feiner Umstände, Hülfsmittel und etwa schon erlangten

Unterstützungen ; c) ein Zeugniß des Direktors und der Lehrer des Gymnasiums über

seins Anlagen und seine Gemüthsbeschaffenheit, sein Verhalten und seinen Fleiß, seine Fortschritte und den schon erreichten Stand

punkt seiner Bildung;

d) ein Zeugniß des Geistlichen, der ihn im Christenthume unterrichtet

oder schon konfirmirt hat, und e) eine Probe ⸗Arbeit. B. Wenn sie schon die Universität bezogen haben: 2) die oben ad A. a., b. und d. bezeichneten Nachweise;

b) das dem Bewerber vom Gymnasium ertheilte Entlassungs⸗ und

Maturitäts-Zeugniß in beglaubigter Abschrift,

e) ein Universitäts-Zeugniß über seine Aufnahme, Führung und die

on freqguentirten Collegia mit Attesten über deren fleißigen Besuch; J r, . ö . schon frequentirten Colleg eren fleißigen Besuch,; 7 Uhr wird ein Viehtransport. Zuͤg von unserem Bahnhofe Breslau abge.

lassen werden, welcher den Vieh - Versandt in der Richtung nach Berlin ver— mitteln soll und am Sonnabend Vormittag 107 Uhr in Berlin eintreffen

a) die oben ad A. 2.ů, b. c. und d. bezeichneten Nachweife, resp. von ö

d) ein Dekanats⸗Prüfungs ⸗Zeugniß; e) eine Probe. Arbeit. C. Wenn sie sich für die Kunst ausbilden wollen:

ihren Lehrern und Vorgesetzten ausgefertigt;

b) die nach Umstäͤnden und Möglichkeit schon beizubringenden. Be. weise und Proben ihrer bereits erlangten Einsicht, Geschicklichkeit

und Kunstfertigkeit.

Der oben 2d A. e. und B. e. geforderten, in deutscher oder lateinischer Sprache abzufassenden Probe -Arbeit muß ein wissenschaftliches Thema zu einerseits eine gewisse Summe schon erworbener Kenntniffe und andererseits Fleiß und Urtheil bekunden, und insbesondere dann, wenn der Verfasser schon die Universität frequentirt, von seinen auf dem Felde derjenigen Fakultäts . Wissenschaften, denen er sich eigentlich widmet, bereits gewonnenen Einsichten, Kenntnissen u. s. w. Zeug

Grunde liegen, dessen Bearbeitung

niß geben muß. . ; . 4

der Universität wird in der Regel keinem Studirenden Unterstützung be— willigt. .

§.5. Auf Grund der nach §. 3 beizubringenden Zeugnisse, Probe - Arbei⸗ ten ꝛc, der Bewerber, deren etwanige schriftliche und mündliche Prüů⸗ · fung durch uns vorbehalten wird, erfolgt im Monate November oder Dezember Entscheidung über die eingereichten Unterstützungs⸗Gesuche und die Anweisung der bewilligten Benefizien für die vorzugsweise geeignet Be⸗

fundenen. 6

Es ist zwar statthaft, daß die in einem Jahre ausgewählten Bene fiziaten auch im folgenden Jahre wieder konkurriren, jedoch nur, wenn sie wieder genügenden Rachweis ihrer Lage und Bedürftigkeit und ihrer Stu⸗ dien geben, und Zeugnisse ihres fortdauernden Wohlverhaltens und Fleißes nebst einer neuen Probe · Arbeit n

Die Benefiziaten der r , n n übernehmen die Verpflichtung, dereinst und sobald ihre Lage ihnen die Entrichtung eines jährlichen Bei- trags von beliebiger Höhe gestatten wird,, unserm Vereine als Mitglieder beizutreten, und sich als solche zu seiner Zeit bei uns anzumelden.

§. 8.

Jedem der Herren Direktoren der Gymnasien der Stadt Berlin und des hiesigen Regierungs Bezirks wird eine Anzahl von Exemplaren diese Benachrichtigung mit dem ergebensten Ersuchen zugesandt, solche jun ö Leuten, welche sich um die Benefizien unserer Gesellschaft bewerben . gefälligst zuzustellen, aber auch geneigtest dahin zu wirken, daß dem Verein neue Mitglieder und Wohlthäter, deren Beiträge oder Geschenke dem gen Hauptmann, Rechnungs ⸗Rath Püchler hierselbst, als Schatzmeister der Ge— sellschaft, zu jeder Zeit eingesandt werden können, zugeführt werden.

Potsdam, den 4. Dezember 1865.

Vor fand der Friedens⸗-Gesellschaft. Dr. Cauer. Gerlach. Herter. Meyer. Püchler. Dr. Puhlm ann Lie. Rauh. Dr. Rigler. Dr. Sorof. Striez. ;

Cöln-Mindener Eisenbahn.

Vergleichende Uebersicht der Betriebs Einnahmen pro November 1865.

St mma bis ultimo November.

Sonstige Ein nahmen. Thlr. a) auf der Hauptbahn.

511,465 36, 11 644,317 162,378 46,580 602,431 ö 41,886

Für Für Personen. Güter.

Thlr.

Summa.

Th lr. Thlr. Ihlr.

93/473 3iod ]

/ hdd / g 6/404, 88z 578 8

ge,, b) auf der Oberhausen-⸗-Arnheimer Zweigbahn. 10,261 .

4605 2,363 3 .

344 h, 168 1958 8, 470 e) auf der Cöln⸗Gießener Eisenbahn inkl. Rheinbrücken. 171291 941,520 19, 8503 122,667 1,5603658 15,366 79,302 12.065 106,733 1,025,369 . J .

d) Total-Einnahmen auf den drei Bahnen. 124,196 474635 810,002 8671,89 19,444 61008 760,652 7.881,28 4/752 . 790M I bh

43,018

106065 Il 188

as mehr 18656 weniger

1865 mehr

weniger 133539

Königliche NiederschlesischMärkische Eisenbahn Am Freitag, den 5. Januar 186 zum ersten ale und dem. nächst bis auf Widerruf regelmäßig allwöchentlich am Freitag Abend gegen

Wir bringen solches zur Kenntniß des betheiligten Publikums. Berlin, den 18. Dezember 1865. Königliche Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

2 2 *

Bekannt m a ch un g. Mit dem 1. Januar künftigen Jahres tritt die Station Insterburg der Osibahn in den Preußisch-Russischen Verband - Güter Verkehr mit den

; . 4 . 2 russischen Stationen St. Petersburg, Pskow, Ostrow, Dünaburg, Wilna, Kowno Für einen das triennium academicum überschreitenden Aufenthalt auf ssf . ö 3 m.

Eydtkuhnen.

5 1.5.2 g z ric 7 Grodno, Bialystock und Riga via fen.

Die Tarifsätze und die Lieferfristen können bei der Ostbahn-Güter— Expedition der Station Insterburg, so wie bei der Güter Expedition der Station Eydtkuhnen eingesehen werden.

Bromberg, den 18. Dezember 1865.

Königliche Direction der Ostbahn.

3811 Thüringische Eisenbahn.

Die im Laufe des Jabres 1882 im Bereich der Thüringschen Bahn

gefundenen und bis jetzt nicht zurückgeforderten Gegenstände sollen

Mittwoch, den JJ. Januar fSs6tz, von Morgens 8 Uhr ab, im hiesigen Bahnhofs. Gebäude gegen gleich baare Zahlung öffentlich ver— steigert werden.

Das spezielle Verzeichniß der betreffenden Gegenstände kann bei der hiesigen Bahnhofs Inspection, bei welcher auch etwaige Eigenthums An. e. vor Beginn des Verkaufstermins geltend zu machen sind, eingesehen werden.

Erfurt, am 21. Dezember 1865. Die Direction der Thüringischen Eisenbahn ˖Gesellschaft.

. 1 307.

Naltzahn

Käthin Reinhard hierselbst die Erste Klasse

as Abonnement beträgt: A Thlr. für das dierteliahr

mn allen Theilen der Monarchie . 9

ne h. Preis - Erhöhung.

⸗— taats-

Alle host-Anstalten des M- und Auslandes nehmen . an, sür gerlin die Expedition des . Preußischen Staats-Anzeigers: Wilhelms⸗Straße No. 354.

(nahe der Leipzigerstr.)

iger.

.

Berlin,

Sonntag

den 31. Dezember 1865.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Rittmeister a. D. und den Rothen Adler ⸗-Orden dritter Klasse und dem Haupt · Steuer. Amts · Assistenten, Lieutenant a. D. Zeitler zu Cöln

teen Rothen Adler-⸗Orden vierter Klasse zu verleihen; und

Den Appellationsgerichts Rath Stinner aus Marienwerder um Ober ⸗Tribunals⸗Rath zu ernennen.

.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, auf der Frau au Staats- Minister Gräfin von Arnim -Bohtzen burg, der Frau Kriegs ⸗- der Frau Geheimen Kommerzien - Räthin

den Vorschlag Ihrer Majestät der Königin Au gu sta, General⸗Feldmarschall Gräfin von Wrangel, der Fr

Minister von Roon, RNendels sohn und der verwittweten Frau Geheimen Justiz⸗

des Luisenordens zweiter Abtheilung zu verleihen und sie zu Mitgliedern, so wie Se. Durchlaucht den Fürsten Boguslaw Radziwill und den Gene— ral der Infanterle von Kunowski zu Beisitzern, den Unter Staats-Scecretair des Ministeriums des Innern, Sulz er, zum Ge⸗

schäftsführer des Kapitels der zweiten Abtheilung des Luisen⸗Ordens u ernennen.

. *

Auf den von Sr. Majestät dem Könige genehmigten Vorschlag Ihrer Majestät der Königin Elisabeth sind die erledigten Stellen m Kapitel der ersten Abtheilung des Luisen⸗Ordens der verwittwe⸗ ten Frau Oberst⸗Kämmerer Gräfin zu Stolberg⸗Wernigerode,

geb. Freiin von der Recke, der verwittweten Frau Geheime Medizinal⸗Räthin Lichten stein, geb. S weten Frau Geheime Medizinal⸗Räthin Meyer, geb. Meyer,

selbst Allergnädigst verliehen worden.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öfftutliche

Arbeiten.

Der Königliche Eisenbahn⸗Bau⸗Inspektor Sch neider zu Elber feld ist als Mitglied der Königlichen Direction der Bergisch⸗Märti⸗ schen Eisenbahn daselbst angestellt worden.

Dem Ingenieur- Hauptmann a. D. Buckau bei Magdeburg ist unter dem Patent

selbe nach vorgelegter Zeichnung und Beschreibung als neu und eigenthümlich erkannt ist, ; , auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und sür den Umfang des preußischen Staates ertheilt worden.

Bekanntmachung. Vom 1. Januar 1866 ab wird, in Gemäßheit der am 7 /17ten November 1863 abgeschlossenen Eonvention, die Verwaltung und der Betrieb des Postwesens im Herzogthum Lauenburg durch

stellungen. Tabellen und Nach

brieft

Hotho, und der verwitt⸗ hier Correspondenz trägt oder eine solche ersetzen kann.

stimmungsorte.

Albert Henning zu * . 28. Dezember 1865 ein bis Zu resp. von der Grenze. 1 55 Sgr. für die Correspondenz nach und aus denjenigen Orten in

auf einen Perkussionszünder für Hohlgeschosse, soweit der ⸗.

das Königliche General Post Amt übernommen. Auf den Versen⸗

Kammerherrn Freiherrn von dungsverkehr zwischen den Preußischen Postorten und den Post⸗An—

stalten des Herzogthums Lauenburg finden demmächst dieselben Be⸗ stimmungen und Tagen Anwendung, welche für den Verkehr im nnen des Preußischen Postgebiets maßgebend sind.

Vom 1. Januar k. J. ab werden an den Hauptorten im Her⸗

zogthum Lauenburg Staats Telegraphen· Stationen ein⸗

gerichtet, nach und von welchen die Tarife der Preußischen Telegra⸗ phen⸗Stationen in Anwendung komnieit⸗ Berlin, den 27. Dezember 1865.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. J Graf von Iten glitt.

ö.

5 .

Bekannt m a sch u n g.

2 . * 3

ab können im erkehr zwischen Preußen oder Geschäfts⸗ Papiere und

der eigentlichen ö Werte

Vom 1. Januar k. J. und Frankreich Handels- if Mann seripte, welche nicht unter den Begriff Correspondenz fallen, als: 4 q Papiere, Versicherun gs-⸗Papiere, geschriebene Musikalien, Fracht⸗ und dergleichen, so wie Korrekturbegen mit typographischen . turen vermittelst der Staats ⸗Brirfsposten unter folgenden Be⸗ dingungen versandt werden.

Jene Gegenstände müssen auf der Adresse als Handels oder

Geschaͤftspapiere, Manuscripte 2c. bezeichnet, unter Band gelegt oder in solcher Weise verpackt sein, daß sie von den Post⸗Anstalten, durch

welche sie befördert werden, leicht geprüft werden können; auch dürfen die Sendungen keinen Brief und keine derartige Notiz ent⸗ halten, welche den Charakter einer eigentlichen oder persönlichen

Dieselben unterliegen dem Frankirungsziĩwange bis zum Be⸗ Das zu erhebende Porto heträgt: bis 12 Loth inkl.. 47 Sgr. über 12 bis 24 Loth inkl. .. 9 Sgr, u. s. w. für je 12 Loth mehr, 43 Sgr. mehr. Entsprechen die Sendungen den obigen Bestimmun gen nicht, oder sind sie un frankirt oder nicht vollstän⸗ dig frankirt abgesandt, so werden sie als Briefe an⸗

gesehen und tazirt.

Von demselben Termine ab ist das Werthporto für Briefe

mit deklarirtem Werthin halt aus Preußen nach Frankreich

von 25 Sgr. auf 13 Sgr. für je 100 Franes ermäßigt worden. Ferner tritt in Bezug auf das außer dem Preußischen Porto zu erhebende fremde Porto von

der Tärkei und Aegypten, in denen Französische Post · Anstalten be stehen, so wie nach und aus Tunis und Tanger, vin Frankreich die

Veränderung ein, daß dasselbe nach der Gewichts ⸗Progression von So zu Mo Sate steigt. Dardanellen, LTatakiah, Mersina, Metelin, Rhodus, Samsun, Sinope, Smyrna,

Sulina, Trapezunt, Tripoli (Syrien), Alexandrien, Cairo und Suez.

Both (anstatt von 6 zu eo Loth) mit dem einfachen Diese Orte sind: Alexandrette, Beirut, Constantinopel, Gallacz, Gallipoli, Jaffa, Ibraila, Ineboli, Keresun,

Tultscha, Varna, ferner

Berlin, den 29. Dezember 1865.

General Post ˖ Amt. von Philipsborn.