1865 / 307 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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4) Geschmolzenes Talg kann nur in Fässern zugelassen werden und das sogenannte Wampentalg (d. h. geschmolzenes Talg in häutigen, vom Rindvieh selbst herrührenden Emballagen) passirt nur, wenn die häutigen Emballagen an der Grenze vom Talg völlig getrennt und vernichtet worden sind.

5) Ungeschmolzents Talg und frisches Fleisch werden an der Grenze unbedingt zurückgewiesen.

Bezüglich der Kreise Creuzburg, Rosenberg und Lublinitz verbleibt es bei unseren Amtsblatt⸗Bekanntmachungen vom 4. Mai, 21. August, 29. Dezember v. J. und 9. Juni dieses Jahres wonach für den Grenzverkehr in diesen Kreisen die Bestimmungen des §. 2 der Verordnung vom 27. März 1836 noch in Kraft geblieben sind.

Oppeln, den 23. Dezember 1865.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. von Eichhorn.

D* i cht amtliches.

Pren Berlin, 30. Dezember. die Königin, Allerhöchstwelche vorgestern mit Sr. Majestät dem Könige die neue Synagoge in Augenschein genommen hat, empfing gestern den Besuch Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Großfürstin Katharine von Rußland und Ihres Gemahls, des Herzogs Georg von Mecklenburg ⸗Strelitz. Das Familien⸗ Diner fand bei den Königlichen Majestäten im Palais statt. Vom 1. bis 15. Januar übernehmen den Dienst bei Ihrer Majestät der Königin die Königlichen Kammerherren Graf Schwerin und Graf Behr.

ö Diejenigen Personen, welche Ihrer Majestät der Kö— nig in aus Veranlassung des eintretenden Jahreswechsels ihre Glück— wünsche darbringen möchten, werden sich am 31. d. Mts., da die Oberhofmeisterin Gräfin von Schulenburg tiefe Familientrauer trägt und demgemäß an dem sonst üblichen Empfange verhindert ist, darauf beschränken müssen, bei derselben vorzufahren und Karten abzugeben.

. Königliche Hoheit der Kronprinz empfing gestern die Meldungen des General ⸗Lieutenants z. D. von Gries— heim, bisherigen Commandeurs der 1. Division, des General⸗Majors von Rosenberg⸗Gruszczinski und des General⸗Majors Freiherrn von Wrangell. Um 5 Uhr begaben Sich Ihre Königlichen Hoheiten zum Familiendiner bei Ihren Königlichen Majestäten.

„DODels, 27. Dezember. Bei der heute hier stattgehabten Wahl für das Herrenhaus des alten und befestigten Grundbesitzes der Kreise Oels, Trebnitz, Militsch und Wartenberg hatten sich von den 34 wahlberechtigten Mitgliedern 22 eingefunden und ist, der »Prov.« Ztg. zufolge, von denselben der Königliche Landrath des Trebnitzer Kreises, Herr von Salisch auf Jeschuͤt, mit 21 Stimmen gewählt worden, um präsentirt zu werden. .

e Schleswig⸗Holstein. Aus Schleswig, 27. Dezember, wird dem »Alt. Merk.« geschrieben: »Die Steuern zur Regulirung der Zwangsanleihe laufen jetzt doch schon regelmäßig ein. Die Landbevölkerung scheint einzusehen, daß ein fernerer Widerstand nutzlos sei. So ist die Gottorffer Amtsstube zu Schleswig jetzt im Stande, die fälligen einjährigen Zinsen der Zwangsanleihe des Amts Gottorff auszuzahlen.«

Eine Zusammenstellung über die Reorganisation des schleswigschen Kirchenwesens, die in der Hauptsache jetzt als beendet angesehen werden kann, ergiebt, schreibt man den »Hamb. Nachr., daß in den Jahren 1864 und 1865 entlassen sind, außer dem dänischen Bischof, 8 Dänen und 2 Schleswiger in der Propstei Hadersleben, 11 Dänen und 1 Schleswiger in der Propstei Apenrade, 6 Dänen und 2 Schleswiger in der Propstei Sonder— burg, 13 Dänen und. 2 Schleswiger in der Propstei Tondern, 28 Dänen und 2 Schleswiger in der Propstei Flensburg, 11 Dä⸗ nen in der Propstei Gottorf, 4 Dänen in den Propsteien Husum und Bredstedt, 1 Däne in der Probstei Hütten, 2 Schles- wiger in der Probstei Eiderstedt, ! Däne in der Norder und 1 in der Süder⸗Probstei auf Alsen, 1 Däne im Törninglehn (Westeramt Hadersleben zusammen 97. In ihren Aemtern blieben 8 Dänen. Die Wiederbesetzung der dadurch entstandenen Vacanzen dürfte gegen- wärtig zum größten Theil geschehen sein. Von den in den Jahren 1848 bis 51 (namentlich im letzteren Jahre) durch die Dänen Vertriebenen sind 27 ins Herzogthum zurückgekehrt, und zwar 5a in ihre alten Ge— meinden. Eine größere Zahl schleswigscher Prediger und Rektoren rückte aus bisher deutschen Stellen in dänische; ferner kamen aus Holstein außer den hier angestellten früheren Vertriebenen, 22 Prediger und

Preußen. Ihre Majestät

3 Reftoren, so wie reichlich 40 Kandidaten, unter denen eini bejahrte sich befanden. Auch kamen 3 Schlee ig geisten d 3 Vertriebene), welche auswärts angestellt gewesen waren, zurück 96 1 Mecklenburger wurde durch Wahl berufen. Aus der oben 1 gegebenen Zahl der 27 zurückgekehrten Vertriebenen waren nur ö außer Landes angestellt. Dagegen sind eine größere Zahl ältere Prediger, nämlich 26, nicht aus ihren auswärts üibẽd nommen Aemtern zurückgekehrt und dürften, bis auf geringe Ausnahn auch wohl nicht die Absicht haben, ihre jetzigen Stellen aufzugeben Mecklenburg. Schwerin, 29. Dezember. (Mecklenb. t Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Frau c fe] herzogin Mutter, sowie Se. Hoheit der Herzog und Ihr Königliche Hoheit die Frau Herzogin Wilhelm werden Dem Vernehmen nach bald nach dem Neujahrsfeste Sich auf einige Ta nach Ludwigslust begeben. .

Sachsen. Gotha, 28. Dezember. (C. 8) Da zufolge der mit dem 1. Januar k. J. im Fürstenthum Schwarzburg- Son. dershau sen ins Leben tretenden neuen Gewerbe- Ordnun dort die gewerbliche Niederlassung diesseitiger Staatsangehörigen 4 der sogenannte Grenzverkehr gleich den Inländern gesichert ist so wird laut Ministerial⸗ Bekanntmachung vom 1. Januar an im hi. sigen Lande die Niederlassung sondershausischer Staatsangehörigen behufs des Gewerbebetriebes ohne Weiteres gestattet, wenn die Peten. ten eine Heimaths⸗ und Leumunds-Bescheinigung beibringen. Auch ö . J. . Verkehrs im hiesigen Lande von

rem ohnorte aus ist den sondershausisch Hewerbetreibend 16 3e . s hausischen Gewerbetreibenden

aden. Karlsruhe, 27. Dezember. (Karlsr. Ztg) S Durchlaucht der Fürst und Ihre Hoheit die darf von . Langenburg sind heute Abend von Langenburg hier eingetroffen und haben Wohnung im Großherzoglichen Schlosse genommen. Die Herrschaften sind auf der Reise nach England begriffen und gedenken mehrere Tage hier zu verweilen.

Bayern. München, 28. Dezember. Die »Bayer. Itg. theilt heute mit, daß Se. Majestät der König von seinem Unwohl— sein so weit wieder hergestellt ist, daß Allerhöchstderselbe gestern den ,, von der Pfordten in anderthalbstündiger Nm, e, und später den Kriegs ⸗Minister zum Vortrag empfangen

. Ihre Majestät die Kaiserin von Oesterreich wird, so weit bis jetzt bestimmt ist, übermorgen, Sonnabend, unsere Stadt wieder verlassen und nach Wien zurückreisen. Am Montag kam Dr. Gutzkow mit seiner Familie aus Bayreuth hier an; er setzte am folgenden Tage die Reise nach der Schweiz fort.

Oesterreich. Wien, 29. Dezember. Unter dem 26. De— zember ist, auf Grund des Patentes vom 20. September, durch ein Gesetz, wirksam für das ganze Reich, eine Bestimmung der Kaiser— lichen Verordnung vom 23. November 1858 über die Stempelpflicht der Fachblätter abgeändert worden. Dasselbe verordnet:

IJene Zeitschriften des Inlandes, welche der Besprechung rein wissen.

schaftlicher, künstlerischer, technischer oder anderer Fachgegenstaͤnde gewidmet

sind, werden von der ihnen mit der Kaiserlichen Verordnung vom 23. No vember 1858 (R. G. Bl. Nr. 217) für den Fall, als sie Ankündigungen

,, . auferlegten Verpflichtung zur Entrichtung des Zeitungsstempels

ö. , sie sich auf Ankündigungen uͤber Gegenstaände ihres

urch eine Verordnung des Finanzministers vom 28. Dezem— ber wird das vorstehende Gesetz mi 9 18666 . = . steh setz mit dem 1. Januar 1866 in Wirk (W. T. B.) Die »General⸗Korrespondenz« dementirt die von 1 Zeitungen gebrachten Gerüchte von dem nahe bevor— eines Handelsvertrages zwischen Oesterreich und Der Kaiser nahm heute in besonderer Audienz eine tesse des böhmischen Landtages entgegen, welche durch 6j e ö. ,, überreicht wurde. Der Kaiser soll bei , . seine Krönung als König von Böhmen in Aussicht Ueber die Gründe der von der Regierung in Betreff der öster— reichischen Kredit ⸗Gesellschaft getroffenen Maß ĩ h . . . ,

Seit einiger Zeit cirkuliren über die österreichi it Anstalt Handel und Gewerbe beunruhigende CGanchtẽr n . . Rückgange des börsenmäßigen Werthes der Kredit Actien ihren 2 tuck fanden und von der Speculation in einem für die Verwaltung der Anstalt höchst ungünstigen Sinne ausgebeutet worden sind.

Bei der Bedeutung, welche die Creditanstalt als Handelsunterneh— mung für das österreichische Verkehrsleben behauptet, und bei dem Range, den ihre Aetien als eistes Speculationspapier auf dem Geldmarkte ein nehmen, hielt es die Kaiserliche Regierung für angezeigt, diesen nachtheili— . 5 zu sehen und anläßlich, der Zusammen.

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ö ö. . er Anstalt das staatliche Aufsichtsrecht in s hat sich nun hierbei herausgestellt, daß die Kredit tet bedeutender durch die allgemeinen n . ,.

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hungen von ihrem Effektenbesitze, ungeachtet eines großen Verlustes bei einem einzeinen von ihr unternommenen Geschäfte und ungeachtet der allgemeinen Verkehrsstagnation, dennoch ein Jahresergebniß aufzuweisen hat, welches schon jetzt mit Bestimmtheit voraussehen läßt, daß den Actiongiren am 3. Januar k. J, die gewöhnliche fünfprozentige Dipidendenabschlags. jahlung à 10 Gulden per Actie geleistet werden könnte, wenn bei Be— echnung des Werthes der gesellschaftlichen Activa für die Bilanz des Jahr es 1865 die bisherigen Grundsätze maßgebend bleiben sollten. Allein gom Standpunkte der Staatsaufsicht haben sich gewichtige Bedenken gegen eine solche Berechnungsweise erhoben, weil durch dieselbe eine Bi⸗ sanz aufgestellt wird, welche den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs nicht entspricht, und es fehlt diese Aebereinstimmung bei der Taxirung des Werthes der im Besitze der Anstalt befindlichen Theiß ⸗Bahnactien im No— minalbetrage von nahezu zehn Millionen Gulden und bei der Vestim— mung des Werthes der im Eigenthum der Anstalt befindlichen Wiener. Neustädter Maschinenfabrik und des in Wien gelegenen, der Anstalt ge⸗ hörigen Hauses. J

Nachdem der Unterschied in den Werthbeslimmungen, je nachdem die genannten Objekte nach ihrem bisherigen Bücherwerthe oder nach dem effektiven Werthe angesetzt werden, mehrere Millionen Gulden beträgt, die in Gemäßheit der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs vorwegs abge— schrieben werden sollten, bevor zu der Vertheilung eines Gewinnes ge— schritten werden kann, hat sich die Staatsverwaltung veranlaßt gesehen, hurch den J. f. Kommissair an den Verwaltungsrath der Kreditanstalt die ernste Aufforderung zu richten, daß er der nächsten ordentlichen oder einer 4d hoe einzuberufenden Generalversammlung die entsprechenden An⸗ träge zur Abstellung dieser offenbaren Unregelmäßigkeiten vorlege und eint weilen von der von ihm beabsichtigten Dividendenabschlagszahlung bis zur Entscheidung der Generalversammlung Abstand nehme.

Indem die Staatsoerwaltung von ihrem unbestreitbaren Rechte, auf Richtsgstellung der gesellschaftlicken Bilanz zu dringen, hiemit Gebrauch machte, will sie jeder von der General Versammlung zu treffenden Maß regel, wodurch die gesetzlich gebotene Bilanzrektifizirung mit dem unmittel. baren Interesse des auf einen Dividendenbezug zählenden Actienbesitzers möglichst in Einklang gebracht werden würde, gerne die thunlichste Berück⸗ sichiigung angedeihen lassen.

Schweiz. Bern, den 27. Dezember. Laut offizieller Meldung des Dr. Kern an den Bundesrath ist die Unter⸗ zeichnung des in Paris berathenen Vertrags über Einführung ciner in Frankreich, Italien, Belgien und der Schweiz gemein⸗ samen Silbermünze nach dem Münzfuße von Scion fein Sei⸗- tens der diplomatischen Vertreter der genannten Staaten so eben trfolgt. Ferner ward dem Bundesrath aus Paris berichtet, daß nun auch die Türkei dem am 27. Mai d. J. abgeschlossenen inter⸗ nationalen Telegraphen⸗Vertrage definitiv beigetreten sei und daß de Beitritt der Donau -Fürstenthümer zu demselben in Aussicht stehe. Bei dieser Gelegenheit sei auch bemerkt, daß am vergangenen Sonn⸗ abend im Bundespalais zwischen dem osterreichischen Gesandten, Frei⸗ herrn v. Menshengen, und dem Kanzler der Eidgenossenschaft, Herrn Schieß, der Austausch der Ratificationen des zwischen Oesterreich und der Schweiz abgeschlossenen Separat ⸗Telegraphenvertrags, betreffend die Ausdehnung der Grenzrayons, Statt fand. Zu Davos ist am 24. d. M. der eidgenössische Oberst Fr. Kern von Basel in Folge eines Brustleidens mit Tode abgegangen.

Brüssel, 27. Dezember. (Köln. 3tg) Fol⸗ gende Persönlichkeiten sind ausersehen worden, um die Thronbestei= gung des Königs Leopold II. den verschiedenen Höfen zu notisiziren. in Paris Herr Van Praet, Minister des Königlichen Hauses (der in dieser Stellung vom gegenwärtigen Monarchen bestätigt worden); in London Graf v. Lannoy, Großmeister des Königlichen Hauses; in Wien Herzog von Ursel; in Berlin Senator Baron v. Torn in Petersburg General Goethals, Adjutant des Königs; im Haag Abgeordneter Dolez; in Madrid Graf Ch. v. Merode . Westerloo, der gegenwärtige Chef des Hauses Merode in Florenz Senator Baron v. Selys ⸗Longchamps; in Rom Graf Vilain XIV. (derselbe, welcher im Jahre 1851 die Thronbesteigung Leopold's J. dem Papste notifi zicte; in Lissabon Fürst H. von Ligne, der Sohn des Senats. Präsidenten; in Stockholm und Kopenhagen Senator Fortampss in Dresden und bei den kleinen sächsischen Höfen General Renard, Adjutant des Königs. Der Gemeinderath von Mons hat be⸗ schlossen, dem verstorbenen Monarchen auf dem Hauptplatze der Stadt ein ehernes Gedenkbild zu errichten. Der Graf von Flandern hat an Stelle seines Königlichen Bruders das Präsidium der belgischen Kommission für die pariser Weltausstellung übernommen.

London, 28. De⸗ Andenken und die

Belgien.

Tornaco

Großbritannien und Irland. L zember. Ihre Majestät die Königin hat das wissenschaftlichen Verdienste Sir William des vorigen k. Astronomen für Irland, durch

eehrt.

In dem Generalmajor John Fitz nachtstage im Alter von 73 Jahren gestorben ist, Armee wieder einen ihrer alten Krieger verloren ren auf der pyrenäischen Halbinsel verdient haben. pagne von 1815 führte er bei Ol . eine bedenkliche Wunde in der Hüfte empfing. wurde er im Jahre 1861 befördert.

naurice, welcher am Weih⸗

hat die englische die sich ihre Spo In der Cam⸗ Quatre ⸗Bras die Vorhut, wobei er

Zum Generalmajor

letzten Sitzung vor den Pica gegen die Räuber einverstanden. die neapolitanischen Provinzen wieder in den vollen Genuß der

bürgerlichen Gesetze ein. auf sechs Monate gegeben worden, hat

meldet: Dem »Levant Herald zufolge, rath die Entdeckung gemacht, daß sich im letzten

senigen Gouvernements, in denen

Rowan Hamilton's, die Gewährung eines

Jahrgehaltes von 200 Psd. St. an seine Wittwe und seine Tochter

Daß die militairischen Vorsichtsmaßregeln in Dublin und die verstärkte Garnisonirung der Forts ihren Grund in einer bestimmten Befürchtung hatten obwohl der Glaube an eine auf Weihnachten festgesetzte Schilderhebung der Fenier nichts weniger als allgemein war wird jetzt dadurch des Näheren bewlesen, daß die Polizei während der Fesftage in doppelter Stärke, und was sür Dublin eine ganz ungewohnte Erscheinung ist, den Säbel an der Seite die Straßen der irischen Hauptstadt durchzog. Die ganze Garnison Dublins soll Befehl gehabt haben, jeden Augenblick auf den Aus⸗ marsch von den Forts gerüstet zu sein. Zur Vertheidigung des Schlosses und der Wohnung des Lordstatthalters waren besondere Anstalten getroffer. In Kingstown und entlang der Küste nach Süden hin war gleichfalls Alles in Bereitschaft, um Ruhestörungen vorzubeugen. Nach der Unterbrechung durch die Festtage ist der Fenierprozeß in Cork gestern wieder aufgenommen worden. Die zur Uebernahme ihrer Functionen nach Cork zurückkehrenden Richter Keogh und Fitzgerald wurden an der Station von einer großen Anzahl hervorragender Bürger, aber zugleich auch von einer tüchtigen Eskorte von Dragonern und berittenen Polizisten empfan⸗ gen, die sie nach ihrer Wohnung geleitete. James Mountaine war der erste der Angeklagten, welcher vor die Kommission gestellt wurde.

Die Nachforschungen nach James Stephens (dem » Haupt⸗ centrum, wie sein offizieller fenischer Titel lautet) ruhen noch keines wegs. In der Umgegend von Irishtown und Sandymount erschie⸗ nen am Dienstag Abend starke Abtheilungen Konstabler und ein Detachement Kavallerie, welche die Nacht und den folgenden Tag hindurch die eingehendsten Untersuchungen anstellten, doch ohne den geringsten Erfolg.

Frankreich. Paris, 28. Dezember. Der Kaiserliche Unter⸗ richtsrath hat in Betreff der Studenten, die dem Lütticher Kongreß beiwohnten, den Beschluß des akademischen Rathes bestätigt, jedoch Bigourdan's Ausschließung von der Pariser Akademie auf zwei Jahre gemildert. Auf zwei Jahre von allen übrigen Akademieen des Kalserreiches sind ausgeschlossen! Rey, Lafargue, Jaquelard, Casse und Losson, auf ein Jahr Regnard.

Italien. Florenz, 25. Dezember. (Köln. Ztg.) Ein neuer Aufschub in der Ministerkrisis wird dadurch nothwendig, daß Lanza und Saracco, mit welchen die Unterhandlungen noch schweben, dem Könige nach Turin nachgereist sind. Die größte Schwierigkeit macht das Portefeuille der Finanzen. Lanza hat dasselbe definitiv

abgelehnt und Saracco hat es noch keineswegs definitiv angenom⸗ men.

Saracco verlangt Einstellung aller großen öffentlichen Ar⸗ beiten. Er will ferner eine bedeutende Armee⸗Reduction. Das Ministerium des Handels und der Landwirthschaft wird mit dem der öffentlichen Arbeiten vereinigt werden. Von den 26 Wahlen,

die am 24. Dezember stattgesunden, sind nur fünf sofort entscheidend

gewesen; für alle anderen bedarf es noch einer Ballotage.

Das italienische Abgeordnetenhaus erklärte sich noch in seiner Ferien mit der Zurücknahme des Gesetzes Am 1. Januar treten also

Das Gesetz Picea, das ursprünglich nur zwei volle, für den Süden

fürchterliche Jahre geherrscht und wenig genutzt.

Türkei. Aus Konstantinopel, 20. Dezember wird ge— hätte der neue Staatsschatz- Budget statt eines Ueberschusses, im Gegentheil ein beträchtliches Defizit herausstelle. Es soll ein General⸗Syndikat gebildet werden für alle ausländischen

Anleihen, für die Einnahme der Einkünfte und für die Auszahlung

der Dividenden.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 28. Dezember.

In Betreff der Errichtung von lokalen Kontrol-Institutionen in den

die Einheit der Kasse eingeführt ist, verordnet ein Reichsrathsbefehl vom 21. Dezember Folgendes:

1) Am 1. Januar 1866 werden behufs gleichzeitiger Dokumental

Revision der Gesdumsätze Kontrolhöfe in folgenden Städten errichtet: in

Astrachan, Charkow, Grodno, Jarosslawl, Irkutst, Kaluga, Kamen ez Podolsk, Kasan, Kiew, Kosstroma, Kowno, Krassnojarsk, Kursk, Minsk, Mohilew, Moskau, Nishni⸗Nowgorod, Omsk, Orel. Orenburg, Pensa, Perin, Poltawa, Rjasan, Ssmolenst, Ssamara, Ssaratow, Ssimbirsk, Sstawropol, Tambow, Tomst Tschernigow, Tula, Twer, Ufa, Wilna, Witebst, Wjatka, Wladimir Wologda und Woronesß. 2) Zu glei⸗ cher Zeit werden ein Kontrolhof in Warschau zur Revision der im Königreich Polen auf Rechnung des Reichsschatzes vollzogenen Umsäãtze und eine Kontrol - Institution unter dem Namen »Amursche Kontrol- Ezpedition« in Rikolajewst zur Neviston der Geldumsätze in dem Küsten und Amur Gebiet errichtet. 3) Die gegenwärtig bestebenden Abtheilun- gen des St. Petersburger Kontrolhofes in Nowgorod, Pskow und Petre= sfawodst und des liväändischen Kontrolbofes in Reval werden zu selbst= ständigen Kontrolhöfen umgestaltet und nach den Gouvernements benannt. 4) das Beamtenpersonal der Kontrolhöfe wird nach dem Verzeichniß des Reichskontroleurs ernannt. 5) Zum Unterhalte dieser Kontrolböfe werden

1 Million 31500 R. 298 K. angewiesen.