Auf diese Gesuche werden zu den anzuberaumenden Terminen, behufs Feststellung der körperlichen Diensttauglichkeit resp. wissenschaftlichen Qualifi- cation, seiner Zeit besondere Vorladungen ergehen.
Später eingehende Gesuche können erst für den nächstfolgenden Termin berücksichtigt werden.
Berlin, den 2. Januar 1866. ö. . .
Königliche Dez artemen ts - Prüf ungs-Kommission für
einjährige Freiwillige.
Preußen. Berlin, 2. Januar. Ihre Maj estät die Königin, welche an dem Sonntage vor Weihnachten zur Kirche im Krankenhause Bethanien war, wohnte vorgestern dem Gottesdienste in der St. Matthäikirche, Abends der liturgischen Andacht im Dome und gestern, am Neujahrstage, mit Sr. Majestät dem Könige und der Königlichen Familie dem Gottesdienste in der Schloßkapelle zu Charlottenburg bei. — Nach Empfang des Königlichen Hofes, der Königlichen Familie und der hier anwesenden Fuͤrstlichkeiten im Königlichen Palais besuchte Ihre Majestät die Königin Ihre Königliche Hoheit die Kronprinzessin und die Prinzessinnen des Königlichen Hauses. — Das Familien ˖ Diner fand im Palais statt.
— Am 30. Dezember v. J. nahmen Se. Königl. Hoheit der Kronprinz die Meldungen des Hauptmanns Lange vom Aten Niederschlesischen Infanterie ⸗ Regiment Nr. 51, des Premier-Lieute⸗ nants von Schaper vom 2. Schlesischen Grenadier⸗Regiment Nr. 11 und des Oberst von Reichenbach vom 1 Pommerschen Grenadier⸗ Regiment König Friedrich Wilhelm JIV. Nr. 2 entgegen, und em⸗ pfingen um 12 Uhr den katholischen Pfarrer Landmesser aus Danzig.
Am 31. Dezember empfing Se. Königliche Hoheit der Kronprinz um 12 Uhr den General von Steinmetz. Um 6 Uhr wohnten die Kronprinzlichen Herrschaften in Begleitung des Prinzen Wilhelm dem Gottesdienst im Dome bei; den Thee nahmen Höchstdieselben bei Ihren Majestäten ein.
Am 1. Januar d. J. nahmen Se. Königliche Hoheit der Kron⸗ prinz und Ihre Königliche Hoheit die Frau Kronprinzessin pie Gratulation des Kronprinzlichen Hofes entgegen, fuhren hierauf zur Gratulation bei Ihren Majestäten und wohnten dann dem Gottes dienst in Charlottenburg bei. Um 1 Uhr begab sich Se. Königliche Hoheit in das Königliche Palais zur Gratulation der Generäle bei Sr. Majestät dem Könige. Um 5 Uhr nahmen beide höchsten Herrschaften an dem Familien ⸗Diner Theil, das bei Ihren Ma⸗ je stäten stattfand.
Der General -⸗Administrator der Erzdiöcese Posen, Prälat v. Brzezinski, hat unlängst eine Verfügung an die ihm unter— gebene Pfarrgeistlichkeit erlassen, welche das Verbot der durch den lirchlichen Ritus nicht sanctionirten Andachten, Prozessionen und Lie- der betrifft und, ihrem wesentlichen Inhalte nach, der Pos. Ztg. zufolge also lautet:
»Durch vielfache und zuverlässige Anzeigen ist zu meiner Kenntniß gelangt, daß Geistliche bei Abhaltung des öffentlichen Gottesdienstes Aen⸗ derungen des Ritus und der Lieder, die nicht unerheblich von den im Ri⸗ tual und in den Gebetbüchern überkommenen und von der geistlichen Be— hörde bestätigten Liedern und Kultusformen abweichen, einführen oder durch weltliche Personen einführen lassen. So haben sich manche Ver— walter von Parochieen die Einführung nicht gebräuchlicher und von der geistlichen Behörde nicht genehmigter Prozessionen erlaubt, weltlichen Per- sonen das öffentliche Reden in den Kirchen gestattet, die Form der Suppli⸗ cationen (Flehgebete) willkürlich geändert, neue Strophen zu alten Liedern hinzugefügt, neue Litaneien und Lieder eingeführt, ohne sie der geistlichen Behörde vorher zur Bestätigung eingereicht zu haben.«
Nachdem durch Anführung der betreffenden kirchlichen Vor— schriften nachgewiesen ist, daß ein solches Verfahren unkirchlich ist und eine ernste Rüge verdient, heißt es am Schlusse der Verfügung:
»Da ich unter so bewandten Umständen der willkürlichen Uebertre⸗ tung offenkundiger kirchlicher Vorschriften Seitens der Geistlichkeit vorzu= beugen und den heiligen Ritus in den von den Kirchengesetzen vorgeschrie⸗; benen Grenzen zu erhalten wünsche, so beauftrage ich mein Konsistorium, der weltlichen wie der Klostergeistlichkeit alle Aenderungen der öffentlichen Kultusformen sofort zu verbieten, die Aufmerksamkeit der Dekane auf der · artige Uebertretungen hinzulenken und dieselben anzuweisen, diejenigen Geistlichen, welche gegenwärtiger Verfügung zuwiderhandeln, sofort zu denunziren.
Aachen, 28. Dezember. (Uach. Ztg. Das Grenzschutz Kom ; mando für den Kreis Erkelenz ist um 25 Mann verstärkt worden. Nach Nachrichten aus Gent hat die Rinderseuche in Nordbrabant zugenommen. Dem Vernehmen nach wird beabsichtigt, den Grenz kordon auf den Kreis Kempen auszudehnen. Belgien ist zur Zeit noch immer frei von der Seuche. ;
Köln, 31. Dezember. An freiwilligen Beiträgen für den oribau des Domes im Monat Dezember sind 4059 Thlr. Sgr. 3 Pf. eingezahlt worden, darunter 2000 Thlr. von der
hiesigen Feuer . Versicherungs - Gesellschast Colonia. Durch den
dem Kalenderjahr 1865 im Ganzen 541 Thlr. 14 Sgr. 2 Pf. iesultat ist seit dem Bestehen des daß bei dieser
Central Dombauverein wurden in vom 1. Januar bis gestern Ab Ein so günstiges Es ist indeß zu bemerken, 1d, welche abschläglich aus dem Kollekte dem Baufonds über-
end 55, ten Städte aufgebracht. Vereins selten dagewesen. Summe 18000 Thlr. einbegriffen sin Reinertrage der Dombau ⸗ Prämien wiesen wurden.
28. Dezember.
richtet die „Trier. Ztg.
Gestern Nachmittag um 3 Uhr, be⸗ „hatte die Beerdigung des verst Präsidenten Herrn Freiherrn von Beerdigungsfeier Se. Excellen
orbenen Re⸗ willkommen;
Schleinitz z der Königliche Haus- von Eoblenz in Vertretung spräsident Herr Graf von zahlreichen Geleite aus allen Behörden und Collegien, lreich an der Leichen gen Bischöfe begleiteten e hielt der Super⸗
gierungs Berlin war zur minister Herr Freiherr von Schleinitz, des Herrn Oberpräsidenten der R Villers eingetroffen.
egierung Außer einem der Bürgerschaft hatten sich die ller Grade und die Geistlichkeit zah
Auch unsere beiden hochwürdi In der Kirch
die Offiziere a feier betheiligt. den Leichenzug bis an die Basilika. intendent Pfarrer Klein die Trauerrede.
Schleswig⸗Holstein. Herzogthum Schleswig bringt folgende Gouverneurs, Freiherrn von Manteuffel:
1) vom 26. Dezember:
»Se. Majestät der König von Preußen h von Gusmann, durch Bürgermeister der Stadt Schleswig, iker W. von Levetzau, M. zum Amtmann des Amtes und Kommissar für die adligen gaard und Schobüllgaard, Otto Detlef Harald Kier re vom 23. d. M. zum Hadersleben und
Verordnungsblatt für das Bekanntmachungen
aben den konstituirten Bürger— Allerhöchste Kabinets - Ordre
meister, Justizrath den konstituir⸗
vom 22. d. M., zum ten Amtmann zu Apenrade, Kammerjui Allerhöchste Kabinets - Ordre vom 23. d. Ober⸗Direktor der Stadt Apenrade Güter Seegaard und Ahretoft, den konstituirten Amtmann zu Hadersleben, durch Allerhöchste Kabinets - Ord Amtmann des Amtes und Ober— Kommissar für die adeligen G Amtmann zu Augustenburg, durch Allerhöchste Kabinets Ordre vom 3 Amtes Fehmarn und Ober Direktor der Stadt Burg, 2) vom 29. Dezember er.: Um landesgefährlichen Agit habe ich die Vorschrift des 5. 8 d Erinnerung gebrach sich in ihrem Peti dürfen, werde ich vom 14. Januar k. J. Vormittags bis 3 Uhr Nachmittags sprechen bereit sein, der Wünsche und
Apenrade, Gruͤngift, Lay
in Hadersleben, Direktor der Stadt Gram und Nübel, den konstituirten mil Theodor M., zum Amtmann des zu ernennen geruht.«
C. Friedrich E Sarauw,
ationen in mildester Form zu begegnen, er Verordnung vom 15. Februar in inwohner des Herzogthums Schleswig tionsrecht dadurch nicht beein ab, des Mittw
Damit die E trächtigt halten ochs von 11 Uhr in meiner Wohnung Jeden zu Anträge mir unmittelbar vortra—
Aus Friedrichsort wird den von Friedrichsort hergerichtet Fuß breites Thor wurde erbaut Pulvermagazine angelegt. gebrauchten e Lage Erde kommt. Geschosse zu tief angelegt ist, f einer Anhöhe am Strand
gemeldet: verfallenen sturmfrei worden. und wurden 6 bombensichere en haben 6 Fuß dicke Mauern Eisenbahnschienen Da Friedrichsort für die heutige baute man ober⸗ e ein geschlossenes s vollendet sind. Von Dan⸗ ner Ladung Kanonenbettun⸗ rühmen die preußischen Soldaten Kiel liegenden öster=
welche eine dick enorme Flugkraft der halb der Festung au Werk, an welchem die Erdarbeiten bereit zig kam kürzlich ein großes Schiff n gen und Pallisaden an. Schließlich das gute Einvernehmen, worin sie mit den in reichischen Jägern leben. Oldenburg, 29. Dezember. daß der zwischen den und am 14. d. M. vollzogene Verkehrsverhältnisse nicht schon sollte, ist dem
(Wes. Ztg.) Zollvereinsstaaten und Bremen Vertrag wegen Beförderung der ge: gegen den 1. Januar 1866 Vernehmen nach die blos die bisherigen Gesetze und lassen, sondern dabei auch die hunlichst in Anwendung zu bringen.
Weser⸗Ztg.)
Für den Fall, verhandelte
genseitigen zur Publication gebracht sein Aushülfe getroffen, vorläufig nicht Anordnungen noch wir neuen Verabredungen t
Bremen, 31. Dezember. witz wurde gestern vom Senate Stelle des Bürgermeisters Meier, mäßigen zweijährigen
Sachsen. die Frau Herzogin hat si um daselbst den Winter zu residiren, Thüringer Staaten am Königlich sächsi p. Löwenfels, hat sich heute auf seinen Po Darmstadt, 30. Dezember. erem Vernehmen nach hat die Großherzogliche Regie⸗ Weihnachten der Entwurf zu einem dem Zollverein und Italien durch die heilt worden war, ihre Zustim= erklärt.
ksam sein zu
Senator A. Duck⸗ zum Buͤrgermeister erwählt an der nach Ablauf der verfassungs— J. zurücktritt.
(63 3) Ihre
Periode am 6. Januar k.
30. Dezember. ch heute ebenfalls nach Gotha begeben, — Der Ministerresident der schen Hofe, Oberhofmeister sten nach Dresden begeben. Die »Darmst. Ztg.“
Coburg,
Hessen.
rung, nachdem ihr kurz vor Handelsvertrag zwischen Königl. preußische Regierung mitget mung zu dem Abschlusse dieses Vertrags
Baden. Karlsruhe, 31. Dezember. enthält eine Rechtfertigung der im tenen Vollzugsverord
gerichte, wonach so
Die »Karlsr. Ztg.“ sten Regierungsblatt enthal die Einführung der Handels- ei größ⸗
nung über lche Gerichte vorläufig nur in den zw
n des Landes, Karlsruhe und Mannheim, für den Be— irk der dortigen Kreisgerichte eingesetzt werden sollen. Der Schluß
ier Ausführung lautet: -Das Schicksal der in dieser Weise vorerst für die Kreise Karlsruhe und Mannheim gebildeten Handelsgerichte
wird in kurzer 3 ; ; n., Vermehrung derfelben angemessen ist, Diese anzuordnen, ist zu jeder
r Zeit die Aufklärung gegeben haben, ob und wo eine
eit leicht möglich und zur Erleichterung der ordentlichen Gerichte sehr peinlich wäre es aber, sich zu einer Wiederauf— hebung voreilig eingesetzter Hand elsgerichte entschließen zu mussen.
zürttem berg. Stuttgart, 3. Dezember. Der König hat gestern den Diöcesan . Ausschuß der Stadt Siuttgart empfangen,
um die von der heurigen Diöcesansynode der Hauptstadt beschlossene Bitte um Ausbau der evangelischen Kirchenverfassung, hauptscichlich durch Einführung einer Landes synode, entgegenzunehmen. Der
König schenkte der Deputation nicht nur ein wohlwollendes Gehör,
sondern gab auch die Versicherung, daß er Vorlagen in der gewünsch— ten Richtung beim Ministerrath in naher Zukunft werde machen
lassen. (St. Bl)
Oesterreich. Wien, 29. Dezember. Die Landtage, schreibt
die »Ostd. Post«, arbeiten rüstig fort. Der salzburgische hat seine Arbeiten schon vor dem Weihnachtsfeste vollendet, und die Abgeord⸗
neten konnten dasselbe schon im Kreise der Ihren zubringen. Die
neisten anderen Landtage haben den Christ, und den Dreikönigstag
als den Anfang und das Ende einer Ferialzeit betrachtet und seiern jetzt. Einige andere Landtage gönnen sich aber auch nicht diese Ruhe, und so bringen uns die Halbfeiertage zwischen Weih⸗ nachten und Neujahr aus Lemberg, aus Czernowitz und aus Klagenfurt Landtagstelegramme, von denen jene aus der erstgenannten Stadt unsere Aufmertsamteit ganz beson. ders auf sich lenkt. Es wurde nämlich gestern gemeldet, Graf Goluchowski habe im galizischen Landtage den Antrag wegen Er⸗ theilung der unbeschränkten Realbesitzfähigteit an galizische Israeliten eingebracht. Graf Goluchowski war es bekanntlich, unter welchem die Realbesitzfähigkeit der Juden in den Ländern diesseits der Leitha in Kraft gesetzt wurde, nachdem sie mit den Verfassungsgesetzen des Jahres 1849 suspendirt worden war. Allein in dem Gesetze, welches Graf Goluchowski promulgirte, war sür die galizischen Juden eine Klausel festgesetzt, wonach die galizischen Juden nur dann Realbesitz erwerben durften, wenn sie ein gewisses Maß von
Bildung nachweisen konnten. Das haben die Israeliten überhaupt,
und die galizischen insbesondere, dem Grafen Goluchowsti niemals verzeihen können, und die Folge davon waren die Scenen bei der letzten Landtagswahl in Lemberg, wo— als es sich um die Wahl Goluchowsti 8 handelte, die Israeliten in den Tempeln zusammenströmten und sich gegen diese Wahl mit aller Kraft erhoben. Als Graf Goluchawöti dennoch gewählt war, erzählte man, er habe seinen früheren Irrthum erkannt und hätte geäußert, er wolle dadurch an seinen Gegnern Revanche nehmen, daß er ihnen zu ihrem Rechte verhelfe. Zwar
hat der in Rede stehende Antrag nur insoferne Bedeutung, als der
galizische Landtag, dessen Führer der Graf ist nunmehr beschließen wird, im Petitionswege sich an die Regierung um die Aufhebung jener Klausel zu wenden. Nichtsdestoweniger wollen wir die Be⸗ deutung des Antrages nicht unterschätzen.
Die »General⸗Korrespondenz« bringt folgende zwei Artikel
Die vom Landtage für das Königreich Böhmen votitte Dank Adresse wurde, wie wir vernehmen, von dem hier anwesenden Herrn Oberstlandmarschall Grafen Rothkirch Sr. Maje st ät dem Kaiser in besonderer Audienz überreicht und von Allerhöchstdenselben mit Wohl⸗ gefallen allergnädigst entgegengenommen. — Se. Majestãät der Kaiser sollen, wie uns berichtet wird, bei diesem Anlaß auch die Frage der even. tuellen Krönung als König von Böhmen berührt und diese Krönung allergnädigst in Aussicht n n, ,
Den während der leßten Tage durch, die Tagespresse in Umlauf ge⸗ setzten Gerüchten von dem nahen Abschluß eines Handels vertrags zwischen Oesterreich und der hohen Pforte glauben wir die Versicherung entgegen stellen zu können, daß jene Gerüchte jeder Begründung entbehren.
— 31. Dezember. Die heutige Wiener Zeitung⸗ veröffentlicht nachstehendes Finanzgesetz für das Jahr 1866 vom 30. Dezember C., gültig für das ganze Reich.
Auf Grund Meines Patentes vom 20. September 1865 finde Ich nach Anhörung Meines Ministerrathes zu perordnen, wie folgt:
Art. J. Die gesammten Staatsausgaben sür das Verwaltungs jahr 1866 sind auf die Summe von 5313273, 881 Fl. österr. Währung fest⸗
Die besondere Verwendung und die für die einzelnen illigten Etatssummen enthält der erste Theil en Staatsvoranschlages. Die nach den ein⸗
lages bewilligten Ausgabs kredite Titeln bezeichneten Zwecken der für die einzelnen Zweige nnerhalb der einzelnen Titel für das ordent⸗
nahmen der dir kommenszweige
der im Art. III. festgesetzten Summe der dere nachfolgende Bestimmungen zu
g vom 13. Mai 1859 Verwaltungs jahr Hauszinssteuer mit */ b) bei e) bei dem Contributo arti e commereio che mit 2/. und d) bei der Einkommen s bemessen und eingehoben; dagegen e) bei der Grundsteuer mit 32 und riums bemessen und eingeho⸗ den unter Üit. Ee. und k. bezeichneten Steuer- Viertheile des bisherigen außer g) Die von den Zinsen 8. und ständischen Obligationen zu ent- d wie im Vorjahre mit sieben Prozent en des Art. IV. Abth. 1 S64 in Betreff der Art n erhöhten Einkommen- altungsjahr 1866 in Kraft.
Dezember 1862, und be 1864, bestimmten d 2. August 1850 Gebühren, so wie
ssteuer von Zucker aus inlän e selbe mit dem Gesetze für die Dauer des
Art. IV. Zur Erreichung
Staats -Einnahmen haben insbeson
rlichen Verordnun
1) Der zufolge der Kaise wird für das
bestehende außerordentliche Zuschlag 1866 wie im Vorjahre: der Erwerbsteuer mit *, im lombard. venez. Königrei steuer mit *
a) bei der
des Ordinarium wird dieser außerordentliche Zuschlag f) bei der Hausklassensteue Es wird somit bei gattungen ein Nachlaß von einem ordentlichen Gesammtzuschlag der Staats-, öffentlichen Fond richtende Einkommensteuer wir bemessen und eingehoben. zu lit. g. des Gesetzis vom 29. Februar 1 der Einhebung der unter lit, g. steuer bleiben auch für das erw 2) Die durch das Gesetz vom 13. ziehungsweise durch das Gesetz vom 29. Februar Aenderungen zu den Gesetzen vom 9. Febr in Betreff der Stempel und unmittelb 3) die Erhöhung der Verzehrung dischen Stoffen in demselben Ausmaße, wi vom 29. Oktober 1862 eingeführt wurde, haben Verwaltungsjabres 1866 Art. V. Die näheren im Kapitel 39 des zweiten Theiles des zur Veräußerung bestimmten unbeweg mittelst eines besonderen Gesetzes erf Art. VI. Der aus der Verglei ausgaben ven mit den gesammten Staatseinnahmen von sich ergebende Abgang von österr. Währ. ist im Wege Art. VII. Finanzminister beauftragt. Dem in vorstehendem der Ausgaben und Einnahmen für das noch der Vortrag des mit welchem der Entwurf des Finanz schlag der Kaiserlichen Derselbe weist nach, das Finanzgesetz mit Einschluß einer Kultus und Unterrichts, eine Minderausgabe von 2587438 au fwand wird, einschließlich einer für die Marine, auf 5443591 Fl. weni triebs ⸗Einhebungs. und Verwaltungs sind um 1768, 546 Fl. geringer prälim emeinen Finanzauslag 64,472 Fl. bei der allger auf 13,445,326 Fl. höher veranschlagt wer zusammen aus 7 Fl. für Subventionen und sionsetat
r mit 3 des Ordina
es eintreten.
Die Bestimmung bezeichnete
fortzubestehen.
Bestimmungen über die Verw Staatsvoranschlages eingestellten, lichen Staatseigenthumes werden
erthung des
chung der gesammten S
23 881 Fl. 91134, 135 X. 163g is Fi.
des Kredites zu bedecken. Mit dem Vollzuge des gegenwärtigen Gesetzes ist der erwähnten Staats voranschlag Verwaltungsjahr 1866 ist Grafen Larisch-Mönnich, s sammt Jahresvoran⸗ de, beigefügt.
Finanzministers,
terbreitet wur de Staatsvoranschlag gegen Civilverwaltung für Zwecke des und des der Justiz Der Militair⸗ Mehrausgabe von 675,181 Fl. ger veranschlagt und die Be⸗ kosten der Staatseinnahmen inirt. Dagegen hat das Er— en, einschließlich einer Minder= neinen Kassenverwaltung, den müssen und setzt sich Mehrerforderniß von Dotationen, von 414,159 Fl. von 75555682 Fl. für Zinsen Fl. für Schuldentilgung. In ißt es in dem Bericht: ld ergiebt sich gegen das Vor⸗ l., well in den Voranschlag für aufgenommen werden mußten. nirt worden: 06,97 19,800 Fl. 111734, 480 *
Genehmigung un daß der vorliegen 1865 bei der gesammten Mehrausgabe von 3535651 Fl. des Ministers des Handels Fl. erfordert.
porderniß der allg ausgabe von 1,8
Mehrausgabe 1509,08 für den allgemeinen Pen der Staatsschuld und von Betreff der beiden letzteren
Bei den Zinsen der St jahr ein Mehraufwand von 7.5 Föß die Zinsen für die neueste Für Zinsen der
Posten he aats schu 55/682 F Staatsschuld sind prälimnir Staatsvoranschlag für .
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eine Progression, in welcher um so bald als möglich
ahre 1866 die kolossale Summe
Für Schuldentilgung ist im l. mehr als im Vor⸗
von 6h, 834, 998 Fl. aufzubringen, um
wird dadurch herbeigeführt, die höchste Quote rstattenden Schuldenrückza bedauert werden muß, daß b ng des Verhältnisses der Sta stattungstermine chältnißmã ch angesetzt rten Mehrausga 1866 um 8543,
Der Bericht geht Die Einnahmen sin hre 1865 veranschlagt, ls nothwendig erscheine
5 830, 879 F
daß nach dem Ueber⸗ der vom Staate an das Jahr 1866 sonst so heil ats verwal· so kurz und die zur ßig boch und nur mit worden sind. ben stellt sich das 607 Fl. höher als dann zur Bedeckung d im Jahre 1866 um weil die
n lassen.
Der Mehraufwand einkommen vom 3. die Nationalbank zu e fällt, so wie überhaup nd nothwendig der Nationalbank die Ab kommenden Beträge ganz unve Anstrengungen erschwingli dieser letztangefüh derniß des Jahres
Januar 1863 hlung in
samen u en Regelu
den äußersten
Gesammterfor das des Jahres 1865 der Ausgaben über. 718 Fl. geringer als der Vorjahre dies a