Berlin, den 1. Januar 1866.
zollern und nach und von Stationen des nicht zum Vereine gehörigen Auslandes, soweit solche nicht in die Kategorie ad b. fallen, erhält der Bahntelegraph, wenn derselbe bei der Beförderung mit betheiligt gewesen ist, einen Antheil an den Gebühren, welcher dem Durch- schnittssatze des Gebühren ⸗Antheils ad b. gleichkommt, wie solcher sich bei der jedesmaligen Abrechnung zwischen der Telegraphen Verwaltung und der betreffenden Bahn ⸗Verwaltung herausstellt. ;
Für solche Depeschen, welche bei einer Eisenbahn . Telegraphen ˖ Station aufgegeben und der an demselben Orte befindlichen Staats ⸗Telegraphen auf telegraphischem Wege oder durch Boten zugeführt wor⸗ den sind verbleibt die Beförderungsgebühr ungeschmälert dem Staats- Telegraphen. Umgekehrt erhält der Eisenbahn - Telegraph die ganze Gebühr für Depeschen, welche bei einer Staats Telegraphen ˖ St ation aufgegeben und der an demselben Orte befindlichen Eisenbahn ⸗ Tele⸗ graphen ·˖ Station auf telegraphischem Wege oder durch Bo en zugeführt worden sind, die gegenseitige Zuführung im telegraphischen
. Wege oder durch Boten erfolgt geb üů hren frei. .
) Bei rekommandirten Depeschen §. 15 imgleichen bei bezahlten Rück antworten (§8. 18) zählen die zurückgehenden Depeschen bei Vertheilung der Gebühren als besondere Depeschen. Nachzusendende Depeschen . rücksichtlich der Rachsendung als neue Depeschen
g) Die Vervielfältigungs-Gebühr (9. 14), die Gebühr für Zurückziehun von Depeschen G. 22) und die Gebühr von el en , n. G. 28) bebãlt derjenige Theil zum ganzen Betrage, bei dessen Sta—
tionen die Erhebung vom Publikum stattfindet.
Die Gebühr für Weiterbeförderung rekommandirter Depeschen (9. 19) kö Verwaltung, welche die Kosten der Westerbeforderung estreitet.
§. 30.
. ö . Abänderungen dieses Reglements bleiben vorbehalten.
; , z Ueberführung der Depeschen ist ein Versuch und gilt vorläufig nur für das Jahr 1866.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
(gay)
Graf von Itzenplitz.
Das Abonnement beträgt: I Thlr. für das Dierteljahr in allen Theilen der Monarchie ohne preis - Erhöhung.
w
Staats-
Alle Post⸗Anstalten des An- und Auslandes nehmen Sestellung an, für Serlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats-Anzeigers: Wilhelms⸗Straße No. 51. (nahe der Ceipzigerstr.)
iger.
Berlin,
Mittwoch den 10. Januar
1866.
Seine Majestät der König haben dem Großherzog
von Mecklenburg“ Schwerin Königliche Hoheit Großfürsten Constantin von Rußland Kaiserliche H Kreuz der Groß ⸗Komthure des Königlichen Hausordens v zollern zu verleihen geruht.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht
und dem oheit das on Hohen⸗
lichen Ministers der Marine eine internationale Fischerei ⸗Ausstellung stattfinden, wie eine solche in diesem Jahre zu Bergen in Norwegen stattgefunden hat. Der den Königlichen Regierungen der Ostseepro⸗ vinzen zur Weiterverbreitung im betheiligten Publikum bereits zu- gegangene, für die Königliche Regierung (das Königliche Polizei ⸗Prä sidium) in 1 Exemplar beigefügte kommissarische Bericht über die oben erwähnte Ausstellung erweist, wie nützliche Belehrung und Anregung
auf derselben zu gewinnen gewesen ist, läßt zugleich aber be—
dauern, daß die preußische Fischerei und die derselben dienenden In-
Den Ober Staatsanwalt Dr. Kraetzig zu Bromberg zum
Geheimen Regierungs⸗ und vortragenden Rath in dem M der geistlichen, Unterrichts und Medizinal⸗Angelegenheiten
nen und mit der Direction der Abtheilung für die katholischen
Kirchen-Angelegenheiten zu beauftragen;
Dem Proviantmeister Riedel in Posen; dem Garnison ˖ Ver⸗ waltungs ˖ Direktor Heinicke in Luzemburg und dem Kriegs⸗-Zahl⸗ meister und Ober Buchhalter Wasser fall bei der General ⸗Militair
Kasse den Charakter als Rechnungs ⸗Rathj so wie
tinisterium
zu ernen⸗
Dem bisherigen Dirigenten der Maschinenbau⸗Anstalt zu Dirschau,.
Krüger, den Charakter als Kommisstons⸗Rath zu verlei
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche
Arbeiten.
Bekanntmachung.
hen.
dustriezweige dort eine so geringe Vertretung gefunden haben. Die
Schuld daran mag ebensowohl in der Neuheit derartiger Ausstellun gen, als darin gelegen haben, daß das damalige Unternehmen nicht in allen Kreisen, die an demselben ein Interesse hätten nehmen kön⸗ nen, bekannt geworden war, und es ist jetzt die Aufgabe der König⸗ lichen Regierungen, auf die bevorstehende Ausstellung in Boulogne s. m. die Aufmerksamkeit rechtzeitig hinzulenken. Es wird dieselbe voraus sichtlich für die Seefischerei dieselbe Bedeutung gewinnen, wie die Ausstellung in Bergen, und die Verhältnisse des französischen Binnen⸗
landes lassen für die Binnenfischerei sogar noch erheblichere Resul⸗
tate erwarten. ñ In der Anlage werden der Königlichen Regierung (dem König ˖
lichen Polizei⸗Präsidium) die franzoͤsischen Erlasse und das Programm
der Ausstellung in mehreren Exemplaren in deutscher Uebersetzung mit der Veranlassung zugefertigt, für die Veröffentlichung derselben,
in geeigneter Weise unverzüglich Sorge zu tragen, dabei auch aus⸗ drücklich auf diejenigen Artikel hinzuweisen, welche die Form, Frist
und Adresse der Anmeldungen betreffen, und diejenigen, welche sich an der Ausstellung betheiligen wollen, aufzufordern, von ihren An—
meldungen der Königlichen Regierung (dem Königlichen Polizei-
Präsidium) Kenntniß zu geben. * 9 * 9 * 2 9 2 . 91 2 3 Um die Verbreitung nützlicher Kenntnisse der Technik zu beför die Anmeldungen selbst bei der Königlichen Regierung (dem König
dern, habe ich den Dozenten der Hüttenkunde an der Königlichen
Berg⸗Akademie, Berg⸗Assessor Dr. Wedding, aufgefordert, einen Eyklus von acht Vorlesungen über Eisenhüttenkunde (Eigenschaften, Demgemäß
Darstellung und Verarbeitung des Eisens) zu halten.
werden die Vorträge vom 12. Januar 1866 (enschließlich) ab, all⸗
wöchentlich am Freitag Abend von 7 Uhr an in dem
Bibliothek ⸗
saale der Königlichen Berg⸗Akademie (ustgarten, Gebäude der alten
Börse, Eingang an der dem Dome zugekehrten Seite) und jedesmal etwa 14 Stunden dauern. Der Zutritt zu denselben ist allgemein Denjenigen g
stattfinden
estattet, die
beim erstén Besuche vor dem Beginn des Vortrages ihren Namen
und Stand in ein bei dem Kastellan offen liegendes Buch Berlin, den 15. Dezember 1865.
eintragen.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Ministerium für die landwirthschaftlichen
Angelegenheiten.
Cirkular Verfügung vom 21. Dezember 1
betreffend die Aufforderung zur Betheiligung an
der internationalen Fisch er ei ⸗Ausstellung 3 ljogne sur mer, vom 1. August bis 16. Sep 1866.
Im August 1866 wird in Boulogne sur mer unt tiativẽ des Kaiserlichen Präfekten und dem Protektorate
865 —
u Bou- tem ber
Allerdings wäre es zweckmäßig,
lichen Polizei ⸗Präsidium), und' demnächst zur kollektiven Weiter, beförderung hier sammeln zu können; es würde dies aber allzuviel
Zeit erfordern, und es muß darum jedem Einzelnen überlassen wer⸗
den, seine Anmeldung unmittelbar nach Boulogne s. m. abzusenden; wünschenswerth bleibt aber, von hier aus das Maß der diesseitigen Betheiligung noch vor Beginn der Ausstellung übersehen zu können. Die bei der Königlichen Regierung (dem Königlichen Polizei ⸗Präsi⸗ dium) eingegangenen Anzeigen sind deshalb zu sammeln und dem-
nächst übersichtlich hier nachzuweisen.
Berlin, den 21. Dezember 1865.
Der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten. von Selchow. An
sämmtliche Königliche Regierungen und an das Königliche Polizei- Präsidium hier.
Berlin, 9. Januar. Seine Majestät der König haben Aller
gnädigst geruht: dem Geheimen Kommerzien Rath Alexander
Mendelssohn und dem Kommerzien⸗Rath Paul Mendels⸗
sohn-⸗Bartholdy, sowie dem Banquier Franz Mendelssohn
zu Berlin, die Erlaubniß zur Anlegung der von des Kaisers von
Rußland Majestät ihnen verliehenen Srden und zwar den ersteren
er der Ini⸗ des Kaiser⸗
beiden des St. Annen - Ordens zweiter Klasse mit der Krone, dem letzteren des St. Stanislaus-Ordens zweiter Klasse mit der Krone zu
ertheilen.