1866 / 11 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

162

sobald die Sache so weit gediehen sein wird, weitere Mittheilung zukom⸗

men zu lassen. «* . Rach öffentlichen Mittheilungen sollen aber jetzt an verschiedenen

Orten im Herzogthume Petitionen wegen beschleunigter Einberufung der Landesvertretung vorbereitet werden,

Mit Rücksicht auf vorstehende Erklärung und da sich die Verhältnisse wie mir bekannt seither noch nicht verändert haben, muß ich mich daher zu der Eröffnung veranlaßt finden, daß ich solchen Bestrebungen im Lande meine wirksame Beihülfe zu gewähren außer Stande bin, und demnach derartige gegenwärtig voraussichtlich erfolglose Petitionen ent - gegen zu nehmen behindert sein würde. ö

Ich ersuche die Landesregierung, Vorstehendes unverzüglich zur öffent⸗ lichen Kunde zu bringen. «

Ministerial⸗Rath v. Hoffmann reiste, wie der Alt. M. aus Kiel meldet, am 8. Januar nach Schleswig zu einer Konferenz mit dem Gouverneur Frhrn. v. Manteuffel und kehrte spät nach Kiel zurück. In Betreff der Einführung des deutschen Handels- gesetzbuchs in Holstein wird demnächst eine Kommisston nieder⸗ gesetzw werden. Es sollen Verhandlungen eingeleitet sein, um auch eine Betheiligung des Herzogthums Schlezwig bei dieser Kommission herbeizuführen. Der Antritt des Oberschuldirektorats durch Re— gierungsrath Lesser findet zum 1. Februar statt. Gleichzeitig über⸗ nimmk dann Regierungsrath Reimers die Section der geistlichen und Unterrichts ⸗Angelegenheiten.

Das Zte Stück des »Verordnungsbl. f. d. Herzogth. Holstein⸗« bringt außer einer Bekanntmachung, wonach unterm 7. d. M. die Telegraphenstationen in Oldesloe und Wands beck dem öffent— lichen Verkehr übergeben worden sind, die folgende »Personal— Chronik:

Zufolge Reskripts der Kaiserlichen Statthalterschaft vom 31. Dezember 1865 haben Se. K. K. apostolische Majestät der Kaiser von Oesterreich auf Antrag der Statthalterschaft zu genehmigen geruht, daß die Sectionschefs der hoisteinischen Landesregierung künftighin den ihrer amtlichen Stellung entsprechenden und früher üblichen Titel »Regierungsrath« wiederum führen sollen und daß dieser Titel auch dem seitherigen referirenden Rath bei der Kaiserlichen Statthalterschaft, Sectionschef Reimers, verliehen werde. Fer- ner haben zufolge Reskripts der Kaiserlichen Statthalterschaft vom 1. Januar 1856 Se. Majestät der Kaiser von Oesterreich des Herrn Statthalters Ex- cellenz zu ermächtigen geruht, sämmtlichen Sectionschefs der holsteinischen Landesregierung so wie dem Polizeimeister in Kiel, Richardi, den Aus⸗ druck der Allerhöchsten Zufriedenheit für ihre bisherigen Leistungen bekannt zu geben 2c.

Oldenburg, 11. Januar. Weser-Ztg) Der Verein zur Rettung Schiffbrüchiger findet bei uns verhältnißmäßig viel Theil⸗ nahme. Man hofft, daß nächstens eine genügende Zahl von Mit- gliedern sich wird eingezeichnet haben, um auf Grund der Statuten wegen Bildung eines Bezirkspereins in Berathung zu treten, An⸗

gesichts der gegenwärtig in Hannover stattfindenden kommissarischen

Verhandlungen über die Fragen, ob man die Begründung eines gewerblichen Nahrungsbetriebes und die häusliche Nieder⸗ lassung in einer anderen Gemeinde von den bisherigen beengen⸗ den Fesseln befreien solle, empfindet man bei uns eine gewisse Be—⸗ friedigung darüber, daß unsere Gesetzgebung nicht den Rathschlägen derer Gehör gegeben hat, welche jene Fragen bei uns nicht eher ent— schieden haben wollten, als bis sie in dem uns umgebenden und im Ganzen gleiche Verhältnisse darbietenden größeren Nachbarstaate zur Lösung gebracht seien. Die Gesetzgebung des Herzogthums und bald hiernach auch die Gesetzgebung des oldenburgischen von holsteinischen Zunstschranken umgebenen Fürstenthums Lübeck hat bereits vor meh⸗ teren Jahren jene Fragen im Sinne der wirthschaftlichen Freiheit und ohne Uebergangsperiode bejahend entschieden.

Mecklenburg. Schwerin, 12. Januar, Se. Hoheit der Herzog Wilhelm nebst Gemahlin Königliche Hoheit werden heute Abend um 105 Uhr mit dem Eisenbahnzuge von Neustrelitz hier wieder eintreffen.

Anhalt. Dessau, 106. Januar. Dem Landtage ist ein Ge⸗ setzentwurf über Erhebung einer Grund- und Erwerbssteuer zur Be⸗ rathung vorgelegt worden.

Neuß. Gera, 11. Januar. C. Ztg.). Das Ministerium des Innern bringt, betreffend den Gewerbebetrieb von Ausländern, zur Änzeige, daß fortan die Bewohner des Fürstenthums Schwarz⸗ burg⸗Sondershausen ohne besonderen Erlaubnißschein ihren Gewerbe⸗ betrieb auf das Fürstenthum Reuß j. L. ausdehnen können, während den diesseitigen Bewohnern das gleiche Recht auch nach dem erstge⸗ nannten Lande hin zusteht.

Bayern. München, 10. Januar. (N. E.) Der Gesetz⸗ gebungsausschuß der Kammer der Abgeordneten fuhr in seiner gestrigen Sitzung mit der Berathung der einzelnen Artikel des Xil. Hauptstückes fort. Mit dem Abstrich des Art. 301 war das— selbe beendet.

Aus München, 12. Januar, Morgens wird über das Be— finden der Frau Herzogin Sophie berichtet Nacht viel und ruhig geschlafen. Verdauungsbeschwerden aufgehört, Athmungsbeschwerden und Fieber gering, Allgemeinbefinden befriedigend.

Vom 12. Januar, Mittags: Befinden durchaus zufrieden ˖ stellend. Alle Krankheits-Erscheinungen im Abnehmen begriffen.

Oesterreich. Wien, 11, Januar. Die General Corresp. bringt heute einen Artikel über die Reform des Gefängnißwesens, in

welchem sie mit Bezug auf verschiedene in der Presse erörterte Ne. form.-Vorschläge desselben darauf hinweist, daß eine umfassende Re. form nur erst dann stattfinden könne, wenn die Reform der Straf. gesetzgebung, mit welcher eine besondere Kommission betraut worden vollendet sei. Bis dahin könnten nur solche Aenderungen eintreten! welche innerhalb des Wirkungskreises der Executive liegen.

Ueber die Landtagsverhandlungen bringen die Wiener Blätter nachstehende telegraphische Mittheilungen:

Pesth, 11. Januar. Unterhaussitzung. Der Bericht des Grafen Julius Andrassy über den Empfang der Gratulations-Deputation in Wien Dird verlesen und die Rede Ihrer Majestät der Kaiserin mit begeisterten Eljens aufgenommen. Der Präsident spricht die Freude des Hauses über den huldvollen Empfang und darüber aus, daß die Deputirten bald Gele. genheit haben werden, Ihrer Majestät hier ihre Huldigung darzubringen Nach Anmeldung neuer Wahlprotokolle und Wablpetitionen wird zur Wahl der Diarium ⸗Prüfungskommission und des Petitions Ausschusses ge. schritten, und beginnen dann die Verifications - Verhandlungen über dir Wahlen.

Prag, 11. Januar. Die neu gewählten Großgrundbesitzer sind an. wesend. Unter dem Einlaufe befindet sich eine Dank - Adresse des Czaz— lauer Bezirks-⸗Ausschusses für die Annahme der Adresse. Die Kommission zur Prüfung des formellen Vorgehens der Regierung bei Erlöschungs. Eiklaͤrung des Gregr'schen Mandats beantragt: dem Landtage steht auß, schließlich das Recht zu, eine Mandatserlöschung auszusprechen; er erklärt das Gregr'sche Mandat für erloschen und beläßt unter Rechtsverwahrung die Wahlausschreibung durch die Statthalterei. Der Kommissionsobmann Graf Leo Thun beantragt, die Mandatserlöschung anzuerkennen, ferner bei dem Mangel einer positiven Gesetzesbestimmung, wem ausschließlich das Recht zustehe, eine Mandatserlöschung auszusprechen, vorläufig über den bezüglichen Kommissionsantrag zur Tagesordnung überzugehen. Nach längerer Debatte wurde der Antrag des Grafen Thun verworfen, der des Ausschusses in zweiter und dritter Lesung angenommen,

12. Januar. (W. T. B.) Der hiesige belgische Gesandte, Graf O'Sullivan ist in der letzten Nacht gestorben.

Niederlande. Die beiden Kammern haben sich, nachdem sie das Budget und das die Ausgleichung der Grundsteuer in Lim—⸗ burg beteeffende Gesetz votirt haben, bis zum nächsten 15. Februar vertagt.

Großbritannien und Irland. London, 11. Januat. Aus Dublin hat die »Times« folgendes Telegramm von gestern Abend erhalten: »Heute Morgen zwischen 8s und 9 Uhr nahm die Polizei in einem Hause der Blackhallgasse 300 Piken in Beschlag, von denen 66 bereits mit 12 Fuß langen Schäften ver— sehen waren. Eben so fand sie dort mancherlei Zimmermannsgerãäth. das zur Anfertigung der Schäfte gedient haben mochte. Zugleich wurde dabei ein Mann verhaftet, ein Barbier, Namens Bromn. Der Miether des Lokals ist ein gewisser Trach. Als in dessen Privatwohnung weiter nachgeforscht wurde, fand man dort 34 Cent— ner Kupferblech, die zur Anfertigung von Kupferhütchen bestimmt gewesen sein mögen. Da Tracy nicht anwesend war, wurde seine Frau verhaftet. gramm aus

.

ĩ Ein Nachmittags in Dublin eingegangenes Tele, Sligo (an der Nordküste von Connaught) meldet, daß .

dort 21 Fenier, vollständig mit Revolvern und anderen Waffen aus⸗ . gerüstet, am Morgen gelandet, aber sosort verhaftet worden waren. .

In Dublin herrscht große Aufregung.

Vor der Spezial⸗Kommission

steht jetzt Daniel Byrne, Nachtwächter des Richmond - Zuchthauses, . unter der Anklage, dem Gefangenen Stephens zur Flucht verholfen

zu haben. 12.

Spanien. Madrid, 11. Januar. nen, von denen die unter General andere unter dem Gouverneur von Ciudad Real durch das Thal des Guadiana, und die dritte unter General Ech ague durch daz Thal des Tajo vorrückte, wurden die Insurgenten gezwungen, die Berge von Toledo zu verlassen. Prim zieht sich über Puente del Arzobispo nach Portugal zurück. Die Truppen der Königin haben die Debouchés des Gebirges besetzt. Die Insurgenten sind vollstän. dig zerstreut. Das Land ist ruhig. Der Pariser »AbendMoniteur« vom 12. Januar bestätigt, daß die Insurgenten unter Prim durch die Königlichen Truppen zer streut worden sind. Prim suchte in den Gebirgen zu entkommen. Dir Regierung hat bei dem Senate den Antrag gestellt, Prim in An⸗ klagezustand zu versetzen.

Die »Patrie« meldet, daß in Saragossa wegen ungeschickter Maßregeln der Behörden Unordnungen von geringer Bedeutung ausgebrochen seien. Nachdem diese Anordnungen zurückgenommen soll die öffentliche Ordnung nicht wieder gestört worden sein.

Aus Bayonne, 11. Januar, wird folgende Depesche ven Madrid, 19. Januar, mitgetheilt: Es ist nicht wahr, daß Concha derwundet wurde; er ist in Madrid eingetroffen und pflog mil O Donnell Rath. Wagen, Gepäck und das Gespann von Prim wurden genomnien. Die Königin hat der Deputation des Kon gresses, welche eine Loyalitäts-Adresse überreichte, geantwortet: Ob. gleich der Schmerz, womit ich das beklagenswerthe Schauspiel des

Aufruhrs einiger Meilitairpersonen betrachte, groß ist, so ist es doch

Januar. Die telegraphische Verbindung mit Liverpecol ist noch immer unterbrochen. .

Durch die drei Kolon⸗ Zabala von Malagon her, die

noch keines, und trotzdem

. F ö w / // „„ „„ // 1 ö 683 ö n min er Kd /// /// // ö

163

ein Trost für mich, daß ich die Vertreter der Nation mir ihre Unter- stůßung bieten und das einstimmige Zeugniß der Treue ablegen

sehe.

Italien. Das ⸗Diritto⸗ versichert, daß das Dekret, welches die Feldkapläne in der Armee abschafft, am 8. Januar unterzeichnet worden sei. Die jetzt der Armee angehörigen Geistlichen verbleiben jedoch in ihrer Stellung.

Das Journal von Sieilien zeigt an, daß, wenn keine unvor, hergesehenen Hindernisse eintreten, die Eisenbahn, welche Messina mit Catania verbindet, Anfangs April eröffnet werden kann. In Mes— sina errichtet man bereits einen provisorischen Bahnhof.

Florenz, 8. Januar. (Köln. Ztg.) Es ist der Plan in An— regung gebracht, die vom Staate garantirten Eisenbahn⸗Obligationen in Rente zu convertiren. Da bei den jetzigen Coursen und bei den fortdauernden Verlegenheiten der Gesellschaften der Staat für jene Papiere 11 —=— 12 pCt. Zinsen bezahlen muß, so würde er trotz des auch nicht gerade günstigen Standes der Rente eine nicht zu verachtende Erleichterung seines Budgets durch diest Umwandlung erzielen können. Was das Projekt einer Kon perlirung der 5prozentigen Rente in 3Zprozentige betrifft, so ist von demselben gar keine Rede mehr. Wie sehr der häufige Minister— wechsel die geordnete Verwaltung und die Regelmäßigkeit der Ge⸗ schäfte beeinträchtigen kann, zeigt sich in diesem Augenblicke bei der Einführung der neuen Gesetzbücher in Toscana. Das Handelsgesetz⸗ buch setzt Handelsgerichte voraus; in Toscana aber besteht deren sind die neuen Gesetze seit dem 1. Januar allein rechtskräftig geworden. Man hat sich nicht einmal nach einem geeigneten Lokal umgesehen und wird ein solches bei der großen Wohnungsnoth auch nicht so schnell auftreiben können. Die Nachwahlen sind im Ganzen unstreitig günstiger für die Linke und das linke Centrum ausgefallen, als für die Rechte.

und Polen. Warschau, 109. Januar.

Strafkontribution der katholischen Geist lichkeit, wird der Schlesischen Zeitung geschrieben, ist die nothwendige Folge der gesetzlichen Regelung der ökonomischen Verhältnisse des weltlichen Klerus. Nachdem dieselben durch den Ukas vom 26. Dezember sestgestellt sind, hielt es der Statthalter für recht und billig, das Gesetz auch thatsächlich durchzuführen und die Geistlichkeit wirklich zum Genuß ihrer unverkürzten Gehalte gelangen zu lassen. Ein Theil des Klerus war schon im Laufe des vorigen Jahres von der Leistung der Strafkontribution entbunden worden, Rämlich zuerst diejenigen Pröpste, welche nicht mehr als 150 Rub. Einkommen hatten, sodann die ganze Pfarrgeistlichkeit, ferner der als regierungsfreundlich bekannte Bischof Marszewski von Wloclawek sammt den Geistlichen seiner Kathedralkirche und zuletzt auch Kapitel und Klerus des St. Johannis⸗-Domes in Warschau. Die vorgestern gefaßte Entscheidung des Statthalters befreit nun auch alle übrigen Geistlichen des Königreichs von der Kontribution und erläßt zugleich dem gesammten Klerus die vom Tage der Auferlegung der Kontri⸗ bution an restirenden Verbindlichkeiten. Die Regierung kann dem Klerus eine kleine Erleichterung um so eher gewähren, als der Ukas vom 26. Dezember aufs neue dazu beiträgt, die Kirche zum Staat in eine abhängige Stellung zu bringen.

(Gesetz zur Regulirung der Verhältnisse der Weltgeistlichkeit im Königreich Polen. Schluß zu Nr, 10 des Staats Anzeigers. Bei Kathe⸗ dral, Kollegiat und andern Kirchen wird durch den Etat dieselbe Anzahl Vicare eingestellt, welche durch die Verordnung der Kultuskommission vom J. Oktober 1817 und die verschiedenen Erectionsacte festgesetzt worden ist. Die sogenannten Mansionare, Psalteristen, Altaristen, Präbendare, Pres- byter u. s. w. werden der Kategorie der Vicare beigezählt. In Pfarreien von sehr großer Seelenzahl können Gemeinden und Private auf eigene Kosten mit Erlaubniß der geistlichen Behörde und der Regierung Vicare über dem Etat halten; doch darf das Gehalt derselben außer Wohnung und Beheizung nicht weniger als 150 Rb. betragen. Bei Filialkirchen dürfen solche Vicare nicht angestellt werden. Die etatmäßigen Vicare werden von der Diöcesanbehörde mit Genehmigung der Regierung berufen.

Nachdem der römisch - katholischen Weltgeistlichkeit ein nach Billigkeit zugemessenes ständiges etatmäßiges Gehalt gesichert ist, geht alles unbeweg⸗ liche Vermögen sammt den dem weltlichen Klerus und den geistlichen In⸗ stituten, als Pfarreien, Kapiteln, Kirchen, Seminaren, Konsistorien u. dgl. m. gehörigen Kapitalien in die volle Verwaltung und Verfügung des Fiskus über. Alle Einkünfte aus den bezeichneten Quellen werden ausschließlich für die römischkatholische Kirche verwendet und die zur Deckung aller Aus- gaben für die katholische Kirche nöthige Summe aus fiskalischen Fonds ver⸗ vollständigt. Die Kontrole über die Verwendung der bezeichneten Fonds wird der Staatsschuldentilgungs-Kommission des Königreichs übertragen, welche alljährlich dem Administrationsrathe eine Specification aller Ausgaben vorzulegen hat und behufs der hierzu nöthigen Arbeiten durch einige Mit glieder aus der römisch ⸗katholischen Geistlichkeit verstärkt wird. .

Das gegenwärtig geltende Verbot der Einziehung des Zehnten für die römisch katholische Geistlichkeit durch Execution und auf gerichtlichem Wege bleibt in Kraft, ebenso ist die Execution aller Rückstände an Zehnten ver— boten. Römisch-katholische Geistliche sind beim Antritt ihrer Functionen von der gesetzlichen Stempelsteuer befreit. Die für Anfertigung der Civilstands · akten und für Auszüge aus denselben festgesetzten Abgaben werden den Pfarrern als Entschädigung für ihre bezügliche Thätigkeit belassen, wogegen die Einnahmen aus den jura stolae, d. h. den religiösen Functionen in ein

Rußland Die Aufhebung der

besonderes, von jeder Kirche einzuführendes Schnurbuch eingetragen und theilweise zu Gunsten des Dienstpersonals, theils nach Verfügung der Kirchen Inspektion für gottes dienstliche Zwecke, sowie zur Reparatur und Verschönerung der kirchlichen Gebäude verwendet werden, Der Regierungs- Kommission des Innern wird der Entwurf eines Eme— riturgesetzes für die Geistlichen, so wie eines Etatgesetzes für die Konsistorien und Seminarien übertragen. Bis zum Erlaß der betreffenden Gesetze blei⸗ ben die jetzigen Etats für die bezeichneten, so wie für andere geistliche Zwecke, die in diesem Gesetze nicht erwähnt sind, in Geltung. Außerordentliche Er- übrigungen aus den für katholischgeistliche Zwecke bestimmten Fonds können von der Regierungs ⸗Kommission der inneren und geistlichen Angelegenheiten mit Genehmigung des Statthalters außer zur Reparatur von Kirchen und zu geistlichen Pensionen auch zur Unterstützung solcher Geistlichen verwendet werden, die sich durch besondere Verdienste um Kirche und Staat hervorthun. Der neue Etat, der schon mit dem 1. Januar 1866 in Kraft tritt, bestimmt: 1 für den Erzbischof von Warschau als Gehalt und Stolgebüh⸗ ren 5129 SR. , zur Instandhaltung der Wohnung, Heizung, Beleuchtung, für Kaplan und Dienerschaft 500 SR. zur Bereisung der Diöcese 375 SR. , zusammen 6009 SR; 2) für Lie 7 Bischöfe à 5000 SR. 3) für den Suffraganbischof in Warschau 1500 und für die 8 übrigen Suffragan— bischöfe 2 900 SR. ; 4) für das Erzdiöcesan Kapitel in Warschau 4300 SR. Dekan, Archidiakonus, Scholastikus und Kustos à 609 SR., die Kanonici 2 400 SR für den Gottesdienst 300 SR.); für die übrigen Diöcesan— kapitel à 2625 SR. (die Kanonici 300 SR, die übrigen 315 SR.) ; 5) für die (je 6 Vikare bei den Kathedralkirchen in Warschau à 225, in den Provinzialstädten à 150 SR. für die Dekane, deren Zahl auf 80 ange⸗ nommen ist (so daß also die bezügliche Bestimmung des Gesetzes eher mit der Zahl der Bezirke »okregis als mit derjenigen der Kreise vᷣbowiatx«— zusammenfällt), a 150 SR. 7) für die Pröpste, Administratoren und Vikare in Warschau à 600, 300 und 150 SR. in der Provinz à 500 (Propst I. Kl., 460 II. Kl.), 300 (Admin.) und 150 (Vikar) SR. ; 8) für Zulagen an Pfarrer werden 10000 SR., 9) für außerordentliche Ausgaben 50 000 SR. ausgesetzt. Die Gesammtsumme des Etats beläuft sich auf 190,000 SR. Die Zufatzbestimmungen enthalten die Details über die möglichst zweck mäßige Ausführung der Uebernahme der geistlichen Besitzthümer.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 8. Januar. Das anhaltende milde Wetter hat die für diese Jahreszeit unge⸗ wöhnliche Erscheinung hervorgebracht, daß sämmtliches Fahrwasser zwischen dem Mälar-See und Södertelje vollständig frei von Eis ist. Seit 10 Jahren haben wir zu dieser Zeit kein so mildes, ja war⸗ mes Wetter gehabt.

Christiania, 6. Januar. (H. N.) In einem Ueberblick über die Ereignisse des verflossenen Jahres, sagt Morgenbladet : Die vereinigten Reiche haben im Jahre 1865 Verfassungsfragen zu be⸗ handeln gehabt Schweden die Repräsentationsfrage und wir, die allerdings weniger wichtige, aber in ihrer Bedeutung doch nicht ge⸗ ring zu schätzende Frage über jährliche Storthinge. Indessen erwarket diese Frage doch noch erst ihre Lösung und wie sie aus⸗ fallen wird, vermag bis jetzt noch Niemand zu bestimmen. Die meisten, welche ihre Stimme für den Vorschlag abgeben werden, müssen allerdings zugestehen, daß die Sache ihre Bedenklichkeiten habe, während diejenigen, welche gegen denselben stimmen, gewiß kaum bezweifeln, daß die Frage in nicht zu ferner Zeit dennoch durchkommen wird. Unter solchen Umständen wird die Entscheidung zwar mit Aufmerksamkeit erwartet; wie sie aber auch ausfallen möge, wird sie bei der großen Mehrzahl der Bevölkerung weder großen Unwillen, noch große Freude hervorrufen.

Dänemark. Kopenhagen, 10. Januar. H. N.) In der heutigen Sitzung des Folkethings wurde das Gesetz, betreffend die Disziplin in Kauffahrteischiffen, Vergehen oder Ver brechen von Seeleuten, so wie deren Verheuerung in zweiter Be handlung vorgenommen. Ein Aenderungsvorschlag, daß körperliche Züchtigungen gegen Seeleute in jüngerem Alter sollten angewendet werden können, wurde mit großer Majorität abgelehnt. Ein von mehreren Abgeordneten gestellter Vorschlag, daß sämmtliche Strafgelder der Schiffsleute auf einer Fahrt nicht die Hälfte ihres während der— selben verdienten Lohnes übersteigen und in Abzug kommen dürften, wurde mit 70 gegen 2 Stimmen angenommen. Ebenfalls wurde angenommen, daß Strafgelder nicht wegen etwaiger späterer guter Aufführung sollten erlassen werden können. Die zweite Be⸗ handlung des Gesetzes wurde nach fast dreistündiger Debatte ge—⸗ schlossen und der Uebergang zur dritten einstimmig genehmigt. Der Ausschußbericht über den vom Professor Steen eingebrachten südseeländischen Eisenbahnvorschlag zu Gunsten der seeländischen Eisenbahn⸗Gesellschaft (Gegenvorschlag gegen Kröhnke) wurde im Thinge vertheilt. Die Majorität des Ausschusses beantragt, nur dann das Projekt durch Verleihung einer Konzefsion zu begünstigen, wenn Kröhnke's Projekt scheitern sollte oder ihm nicht vorher eine Konzession ertheilt worden sei, Der vom Folkething niedergesetzte Ausschuß in Bezug auf, den Gesetzentwurf, betreffend die Incorpo— ration der früheren schleswigschen Distrikte, hat statt dem 5 2 des

betreffenden Gesetzes folgenden Paragraphen vorgeschlagen:

„Die früher schleswigschen Theile der Kirchspiele Seest und Wandrup werden mit den Theilen des Königreiches derselben Kirchspiele vereinigt und gleich diesen der Ancht Harde und dem Amte und Stifte Ripen untergelegt. Die bisher dänischen Theile der Kirchspiele Bert und Oeddis werden mit den früher schleswigschen Theilen derselben Kirchspiele vereinigt und von diesen Kirchspielen wird, in Verbindung mit den Kirchspielen Dalby Won